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Menschen mit geistigen Behinderungen
 

Sicherheit
- ohne Wenn und Aber

Sicherheit ist ein menschliches Grundbedürfnis. So verschieden wir auch sind, so sehr gleichen wir uns in diesem ursprünglichen Wunsch nach Schutz und Geborgenheit. Seine Erfüllung ist an zwei Bedingungen geknüpft: die Fähigkeit zur Verantwortung und das Vertrauen darauf.

Wir nehmen Verantwortung wahr

So haben wir als erster Versicherer Schutz und Vorsorge für Menschen mit geistigen Behinderungen angeboten. Denn je größer die Verantwortung, desto besser, wenn man sie teilen kann. Aus diesem Motiv entwickelte sich die gemeinsame Initiative der Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e. V., dem Bundesverband evangelischer Behindertenhilfe e. V. und der Versicherer im Raum der Kirchen.

Die Ausgangslage

Ein großes Anliegen der Lebenshilfe und der Verbände war es, auch für Menschen mit geistigen Behinderungen Versicherungsschutz zu bieten. Denn bisher mussten Sie bei Versicherungen für Menschen mit geistigen Behinderungen mit Schwierigkeiten rechnen, z. B. bei der:

Unfallversicherung:

Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Unfallversicherung sehen vor: "Nicht versicherbar (...) sind dauernd Schwer- oder Schwerstpflegebedürftige sowie Geisteskranke."
Die Unfallversicherung der Versicherer im Raum der Kirchen ist hingegen speziell für Menschen mit geistigen Behinderungen entwickelt, d. h., anders als sonst werden Menschen mit geistigen Behinderungen hier nicht automatisch vom privaten Unfallversicherungsschutz ausgeschlossen.

Sterbegeldversicherung:

Diese Form der privaten Vorsorge ist nach der Streichung der Sozialkassen sinnvoll. Auch bei der Sterbegeldversicherung verzichten die Versicherern im Raum der Kirchen auf eine Gesundheitsprüfung bei der Absicherung von Menschen mit geistigen Behinderungen.

Privat-Haftpflicht

Menschen mit geistigen Behinderungen haften im Schadenfall nicht, da sie in der Regel nicht deliktsfähig sind. Bisher blieben Geschädigte auf ihren Ansprüchen sitzen. Dennoch ist bei einem Schadenfall der psychische oder moralische Druck beim Schädiger bzw. seiner Familie oder seinem Betreuer groß. Hier haben die Versicherer im Raum der Kirchen mit der Privathaftpflicht Classic für Familien ein Produkt geschaffen, das geistig behinderte Menschen schuldunfähigen Kindern gleichstellt.

Die "Riester-Rente"
Altersvorsorge für Menschen mit geistigen Behinderungen

Das Gesetz zur Förderung einer kapitaldeckenden Altersvorsorge durch staatliche Förderungen ist vor geraumer Zeit in Kraft getreten.
Zulagen werden dabei an alle Personen gezahlt, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Somit sind auch Menschen mit Behinderung anspruchsberechtigt, wenn diese in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind.
Zu beachten ist, dass alle Altersvorsorgeverträge gefördert werden, die eine spätere Auszahlung auf Rentenbasis vorsehen.

Beratung inklusive!

Selbstverständlich können wir unsere Lösungen an dieser Stelle nicht im Detail darstellen - schließlich möchten wir Ihnen maßgeschneiderte Lösungen genau nach Ihrem Bedarf anbieten. Wenden Sie sich deshalb bitte für weitere Informationen an Ihren Ansprechpartner vor Ort.

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