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Chronische Kürzungen wirksam kurieren
 

Pfarrer, Beamte und deren Familienangehörigen sind in der Regel über das staatliche Beihilfesystem "krankenversichert". Allerdings sind die Beihilfen des Dienstherrn begrenzt (z. B. auf 50 % der Kosten).

Die aktuellen Leistungseinschränkungen in der Krankenversicherung betreffen zunehmend auch Beihilfeberechtigte: Eigenanteile für Medikamente, Brillen und Zahnersatz wurden bereits deutlich erhöht. Zuschüsse zur Chefarztbehandlung und für das Zweibettzimmer im Krankenhaus haben einige Beihilfestellen inzwischen ganz gestrichen.

Als Versicherer im Raum der Kirchen sind wir mit den Beihilferegelungen der Kirchen, aber auch der Länder und des Bundes bestens vertraut. Profitieren Sie von unserem Know-How für eine effiziente Kostentherapie.

Entscheiden Sie, in welchem Umfang Sie Ihre Beihilfe ergänzen möchten:
  • Krankenhausaufenthalte im Ein- oder Zweibettzimmer inkl. Behandlung durch den Chefarzt oder Spezialisten
  • Freie Wahl des Krankenhauses, des Arztes oder des Heilpraktikers für die beste medizinische Versorgung
  • Umfassende Leistungen bei Zahnersatz
  • Reduzierung Ihrer Eigenanteile z. B. bei Brillen
  • Möglichkeit der Beitragsrückerstattung

Und was davon ist jetzt für Sie richtig?

Die Antwort können wir Ihnen nicht abnehmen. Aber wir können Ihnen helfen, die richtigen Fragen zu stellen und aus Ihren Antworten die richtigen Schlüsse zu ziehen. Ihr Ansprechpartner vor Ort hält dafür die passenden Checklisten bereit und zeigt Ihnen Möglichkeiten, wie Sie sich rundum gut versichern können.

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