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Die Pflegebedürftigkeit
 

. . . das unterschätzte Risiko - zumindest finanziell

Denn die staatliche Pflegepflichtversicherung, über die wir alle gegen die finanziellen Folgen der Pflegebedürftigkeit abgesichert sind, reicht bei weitem nicht aus. Was genau Ihnen im Pflegefall monatlich in der Kasse fehlen kann, können Sie in unserem "Pflegetagegeld-Rechner" ermitteln.

Auf diesen Kosten bleibt dann der Pflegebedürftige selbst bzw. dessen Familie sitzen. Auch ein lang und mühsam erspartes Vermögen kann dann schnell angegriffen werden.

Unsere Pflegezusatzversicherung ist ein wirksames Mittel gegen dieses finanzielle Risiko, denn sie ergänzt die Leistungen der staatlichen Pflegepflichtversicherung: Egal, ob Sie sich durch ambulante Pflegedienste, in einem Pflegeheim oder durch Ihre Angehörigen pflegen lassen, Sie erhalten das Pflegetagegeld steuerfrei ausbezahlt.


Ihre Private Pflegeversicherung. Staatlich gefördert.

Seit dem 1. Januar 2013 fördert der Staat die private Pflegevorsorge mit einer Zulage bis zu 60 Euro im Jahr. Ähnlich der Riester-Rente soll der Pflege-Bahr einen Anreiz schaffen, privat für den Pflegefall vorzusorgen. Weitere Details lesen Sie hier.


Mit unserer Pflegezusatzversicherung tun Sie noch mehr für Ihre Vorsorge. Vereinbaren Sie einfach einen Wunschtermin mit Ihrem Ansprechpartner vor Ort.

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Information zur Pflegeversicherung

Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (PNG) Statistik über Einhaltung der Fristen (§ 18 SGB XI)

In 2012 wurden 100 % der Gutachten innerhalb der Frist bearbeitet.