Wenn nicht wir, wer dann? -
Private Altersvorsorge für Menschen mit geistigen Behinderungen
Um finanzielle Lücken zu schließen und mit der ausreichenden finanziellen Versorgung auch eine größtmögliche Selbstbestimmung für Menschen mit geistigen Behinderungen auch im Alter zu gewährleisten, haben u. a. Angehörigen von Menschen mit geistigen Behinderungen zahlreiche Möglichkeiten vorzusorgen. Was viele zum Beispiel nicht wissen: Auch Menschen mit geistigen Behinderungen profitieren von den Zuschüssen der Riester-Förderung und können so für das Alter vorsorgen.
Ab 2008 beträgt die jährliche Zulage dafür 154 €. Haben z. B. die noch berufstätigen Eltern den geistig behinderten Menschen in ihrer Riester-Rente als Kinderförderung, so erhält er trotzdem die Eigenförderung (Doppelförderung).
Weitere Möglichkeiten und Besonderheiten einer geförderten Altersvorsorge für Menschen mit geistigen Behinderungen erfahren Sie bei Ihrem Ansprechpartner vor Ort.


