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historische Kirchen und Klöster.
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Umfassend. Geschützt.
Beihilfe für Pfarrer und Beamte
Als Pfarrer, Kirchenbeamter oder Anwärter sind Sie in den meisten Fällen beihilfeberechtigt. Ihr Dienstgeber erstattet Ihnen damit einen Teil Ihrer Kosten im Krankheitsfall. Eine umfassende Absicherung erreichen Sie durch den Abschluss einer privaten Restkostenversicherung.
Ihr Vorteil. Unsere Leistungen.
- Kostendeckung für anfallende Behandlungen
- Heilpraktikerleistungen
- Individuelle Tarife und Leistungen
Sie sind als Pfarrer oder Kirchenbeamter freiwillig in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)? Den Beitrag zur GKV müssen Sie in der Regel alleine tragen - dieser orientiert sich an Ihrem Einkommen. Allerdings erhalten Sie dafür nicht zwingend die gleichwertigen Gesundheitsleistungen, wie die aus der Beihilfe. Auch hier bieten wir Ihnen interessante Möglichkeiten diese Lücken zu schließen.
Gute Gespräche führen. Zum Ziel.
Als Versicherer im Raum der Kirchen sind wir mit den Beihilferegelungen der Kirchen, aber auch der Länder und des Bundes bestens vertraut. Ihr persönlicher Ansprechpartner vor Ort berät Sie gern.