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Kirchlich. Versorgt.
Zusatzversorgung für Angestellte im Raum der Kirchen
Die "kirchlichen Zusatzversorgungskassen" bzw. die "Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder" sind besondere Formen der betrieblichen Altersversorgung für Arbeitnehmer im kirchlichen und öffentlichen Dienst. Der Arbeitnehmer (nicht Beamte) erhält durch sein Arbeitsverhältnis zusätzlich zur gesetzlichen Rente eine:
- Altersrente
- volle oder halbe Erwerbsminderungsrente
- Hinterbliebenenrente
Immer noch denken die meisten Arbeitnehmer im kirchlichen und öffentlichen Dienst, dass die ZVK-Rente zusammen mit der gesetzlichen Rente im Alter ausreicht. Zu Unrecht, denn in den vergangenen Jahren wurden die Leistungen der gesetzlichen Rente und der ZVK eingeschränkt: So ist z. B. die so genannte Gesamtversorgung weggefallen und durch das Punktemodell ersetzt worden. Auch zukünftig sind hier weitere Änderungen und Einschnitte zu erwarten.
Wertvoll. Ergänzt.
Viele Arbeitnehmer im kirchlichen und öffentlichen Dienst haben die Möglichkeit, die Leistungen der Zusatzversorgung zu ergänzen durch
- Entgeltumwandlung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung
- staatlich geförderte Privatvorsorge (Riester Rente / Rürup Rente)
Gute Gespräche führen. Zum Ziel.
Wir kennen uns aus mit der speziellen Versorgungssituation der Menschen im kirchlichen und sozialen Bereich. Miteinander finden wir Lösungen, die Ihre bestehenden Versorgungsansprüche – auch aus dem Bereich der KZVK – umfassend ergänzen.