Unsere Kapitalanlagen unterliegen strengen ethischen, sozialen und ökologischen Nachhaltigkeitskriterien.
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Betriebliche Altersversorgung
Der Generationenvertrag kann schon heute seine Aufgabe nicht mehr richtig erfüllen. Der Gesetzgeber hat deshalb die betriebliche Altersversorgung entscheidend gestärkt.
Unternehmen sind seit 2002 verpflichtet, ihren Mitarbeitern eine betriebliche Altersversorgung (bAV) anzubieten.
Eine Direktversicherung durch Gehaltsumwandlung ist der einfachste und sicherste Weg der betrieblichen Altersversorgung. Dabei schließt der Arbeitgeber eine Rentenversicherung für den Arbeitnehmer ab.
Der Vorteil: Die Versicherung ist je nach Bedarf um weitere Leistungen erweiterbar, zum Beispiel um den Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung. Von der Beratung der Mitarbeiter über die Verwaltung bis zur Auszahlung der Rente kümmern wir uns um alles.
Ihre Vorteile. Unsere Leistungen.
- Zum vereinbarten Leistungszeitpunkt: Wahlweise Monatsrente oder einmalige Kapitalauszahlung
- Flexibler Rentenbeginn schon ab dem 62. Lebensjahr
- Beiträge zur Direktversicherung sind steuerfrei und frei von Sozialabgaben (bis zur vorgegebenen Höchstgrenze)
- Bei Arbeitgeberwechsel können Mitarbeiter den Vertrag bzw. die erworbenen Ansprüche einfach mitnehmen
- Spätere Beitragsänderungen sind zu den bei Abschluss gültigen Konditionen (Garantiezins) möglich
Beim Pensionsfonds besteht die Möglichkeit, die Anlageform freier auf dem Kapitalmarkt zu wählen. So bietet er die Chance auf höhere Renditen, unterliegt aber auch den marktüblichen Risiken. Bei diesem Durchführungsweg fallen für den Arbeitgeber zusätzlich Beiträge für den Pensions-Sicherungsverein an.
Die Pensionskasse funktioniert nach einem ähnlichen Prinzip wie die Direktversicherung: Auch hier gewährt eine rechtlich selbständige Versorgungs- einrichtung den Versorgungsanspruch des Arbeitnehmers. Die Beiträge können bei Entgeltumwandlung steuer- und sozialversicherungsfrei aus dem Brutto fließen.
Bei diesem Durchführungsweg sind Beiträge in theoretisch unbegrenzter Höhe möglich – besonders interessant für die Leistungsträger eines Unternehmens. Das Unternehmen erteilt direkt eine Zusage und erbringt die Leistungen. In der Bilanz sind dafür Rückstellungen zu bilden. Diese Rückstellungen mindern die Steuerlast des Unternehmens und das finanzielle Risiko der Direktzusage federt zum Beispiel unsere Rückdeckungsversicherung ab.
Das Unternehmen gewährt dem Arbeitnehmer eine in Höhe und Art frei wählbare Zusage, lagert diese Zusage jedoch mit der gesamten Verwaltung und Leistungsabwicklung an unsere Unterstützungskasse aus. Dieser Durchführungsweg verhält sich völlig bilanzneutral.
Da die Einzahlungen unbegrenzt steuerfrei sind, eignet sich die Unterstützungs-kasse besonders für höhere Beiträge und kann so vor allem größere Versorgungs-lücken, zum Beispiel von Gesellschafter-Geschäftsführern und leitenden Angestellten, schließen.
Gute Gespräche führen. Zum Ziel.
Mit uns können Sie alle fünf Wege der betrieblichen Altersversorgung problemlos und sicher beschreiten. Gemeinsam mit unseren Spezialisten entscheiden Sie, welcher Weg am besten zu Ihnen passt.
Unsere Kapitalanlagen unterliegen strengen ethischen, sozialen und ökologischen Nachhaltigkeitskriterien.
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