Die Beiträge zu unserer Unfallversicherung können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bei Ihrer Einkommenssteuer geltend machen.
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Sicherheit. Spüren.
Unfall- und Kinderunfallversicherung
Wie oft kommt man plötzlich in eine brenzlige Situation, aus der nur mit viel Glück kein größerer Unfall entsteht – ganz gleich, ob beim Sport oder auf der wackeligen Leiter zuhause. Die gesetzliche Unfallversicherung schützt Sie nur im Berufs- leben. Ein Großteil aller Unfälle passiert jedoch ausgerechnet in der Zeit, in der Sie keinen gesetzlichen Versicherungsschutz genießen. Zum Beispiel zuhause, in der Freizeit, beim Sport oder im Urlaub.
Außerdem sind Hausfrauen und Rentner gar nicht gesetzlich unfallversichert. Kinder sind lediglich in der Schule bzw. im Kindergarten sowie auf dem Weg dorthin und zurück geschützt – allerdings mit sehr niedrigen Leistungen.
Wir haben unseren Unfallversicherungsschutz auf verschiedene Bedürfnisse abgestimmt:
Die Beiträge zu unserer Unfallversicherung können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bei Ihrer Einkommenssteuer geltend machen.