Ein Mann steht in einem Kornfeld.
Ein Mann steht in einem Kornfeld.

IHRE BEIHILFE

Wir bearbeiten Ihre Beihilfeausgaben, als wenn es unsere eigenen Ausgaben wären

Als erfahrener Partner im Beihilfebereich können Sie sich auf uns verlassen.

FÜR DEN ARBEITGEBER / DIENSTHERRN

Eine Frau und ein Mann schauen sich einen Prospekt an.

Wir übernehmen Ihre Beihilfebearbeitung von A – Z. Unsere erfahrenen Mitarbeiter sind mit allen Regelungen zum Beihilferecht umfassend vertraut. Darüber hinaus verfügen wir über Know-How in der Rechnungsprüfung von beispielsweise Krankenhausrechnungen etc. Wir haben Zugriff auf medizinisches und paramedizinisches Personal, das Rechnungen von medizinischen Leistungserbringern auf Augenhöhe prüfen kann. Für Ihre Anliegen haben Sie einen konkreten Ansprechpartner, der Sie betreut.

Individuelle Lösungen für Sie?

Sie wollen nicht die gesamte Beihilfebearbeitung auslagern, sondern Sie benötigen punktuell Hilfe bei Rückstandssituationen oder bei Rechnungsprüfungen von Spezialmaterien wie Arzt- oder Krankenhausrechnungen?

Sprechen Sie uns an. Wir haben auch hier maßgeschneiderte Lösungen.

GSC Service- und Controlling-GmbH
Bahnhofplatz
94650 Coburg

Ansprechpartnerin für den nicht kirchlichen Bereich

Frau Carolin Nothnagel

Ansprechpartner für den kirchlichen Bereich

Herr Thomas Bullerjahn

Oder lieber Risiken vermeiden: Mit der Beihilfe­ablöse­versicherung

Eine Beihilfeablöseversicherung ist eine klassische Rückdeckungsversicherung, die speziell für öffentliche und private Arbeitgeber interessant ist. Als Dienstherr tragen Sie bis zu 80% der Krankheits-, Geburts- und Todesfallkosten – schon eine Grippewelle kann die Haushaltsplanung belasten.

Beugen Sie vor und sichern Sie sich mit der Beihilfeablöseversicherung gegen das finanzielle Risiko bestmöglich ab.

Versicherungslösungen

Klicken Sie hier für mehr Informationen über die Versicherungslösungen der HUK-COBURG und des Versicherers im Raum der Kirchen.

HUK
VRK

FÜR DIE BEIHILFEBERECHTIGTEN

Hände greifen in einen Flusslauf.
  • Wir stehen Ihnen an allen Arbeitstagen (Montag bis Freitag) telefonisch für Ihre Fragen zur Verfügung. Unsere Telefonnummer für Ihren Beihilfeträger und unsere Servicezeiten finden Sie auf unseren Leistungsabrechnungen.
  • Für uns ist die schnelle Bearbeitung Ihrer Leistungsanliegen wichtig. Sie erhalten innerhalb von kurzer Zeit Ihre Abrechnungen.
  • Sollten Sie Ihre Krankenversicherung auch bei der HUK-COBURG-Krankenversicherung AG oder Versicherer im Raum der Kirchen Krankenversicherung AG haben, können wir Ihnen die Abrechnung aus einer Hand anbieten. Sie reichen die Unterlagen nur einmal ein.

Ihr Arbeitgeber / Dienstherr ist schon unser Vertragspartner und Sie haben Fragen oder benötigen Formulare?

Dann kontaktieren Sie uns einfach wie üblich (Post, Fax …) oder über info@vrk.de sowie info@huk-coburg.de unter Angabe Ihrer Vertragsnummer! Wichtige Punkte, die Sie beim Ausfüllen von Anträgen beachten müssen und weitere Antworten auf Fragen finden Sie unter der Rubrik „Häufige Fragen“.

NÜTZLICHE LINKS

Sie wollen Regelungen in der Beihilfe nachlesen? Wir haben unter folgenden Links einige Beihilfevorschriften für Sie zusammengestellt:

Hinweis: Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit.

HÄUFIGE FRAGEN

Was ist Beihilfe überhaupt?

Die Beihilfe ist eine finanzielle Unterstützung zu den Krankheits- und Pflegekosten, auf die beihilfeberechtigte Personen und ihre berücksichtigungsfähigen Angehörigen einen Anspruch haben.

Was muss ich einreichen?

Wir akzeptieren grundsätzlich Kopien, der Beihilfeantrag ist immer beizufügen.

Wer kann meine Belege einreichen?

Wir benötigen immer die Unterschrift des Beihilfeberechtigten, natürlich akzeptieren wir auch entsprechende Vollmachten (zum Beispiel Vorsorgevollmacht) und hinterlegen diese gern für Sie.

Warum habe ich keine Erstattung erhalten?

Hier können mehrere Gründe verantwortlich sein. Bitte lesen Sie unsere Hinweise auf der Leistungsabrechnung. Gerne stehen wir Ihnen auch telefonisch zur Verfügung. Unsere Kontaktdaten finden Sie ebenfalls auf unserem Leitungsabrechnungsscheiben.

Erhalten meine Familienmitglieder Beihilfe?

Für die Berücksichtigung eines etwaigen Ehepartners ist das Einkommen maßgeblich. Bei Kindern würde es in der Regel auf die Zahlung des Familienzuschlags ankommen. Gern prüfen wir die Voraussetzungen für Sie – kontaktieren Sie uns hierzu einfach.

Ich habe eine geplante Behandlung und bin mir nicht sicher, was ich erstattet bekomme.

Reichen Sie uns hierzu einfach einen Kostenvoranschlag ein. Wir prüfen gern für Sie und senden Ihnen eine schriftliche Zusage.

Habe ich einen persönlichen Ansprechpartner?

Wir haben den Anspruch, dass Ihnen jeder unserer Mitarbeiter Auskunft geben kann. Deshalb haben wir Mitarbeiter entsprechend qualifiziert. Damit haben Sie den Vorteil, dass Sie immer den richtigen Ansprechpartner bei uns haben, auch wenn einzelne Mitarbeiter urlaubsbedingt abwesend sind.

Was muss ich machen, wenn der Pflegefall eintritt?

Nehmen Sie Kontakt mit Ihrer privaten Pflegeversicherung auf und stellen dort einen Antrag auf Pflegeleistungen. Der Antrag kann zunächst formlos sein und sollte frühstmöglich gestellt werden. Die Pflegeversicherung beauftragt dann Medicproof (der „Medizinische Dienst“ der PKV) zur Erstellung eines Gutachtens und zeitnah erhalten Sie einen Bescheid über das Gutachtenergebnis. Diesen Bescheid senden Sie uns dann bitte zu.

Wer hilft bei Fragen zum Antrag oder allgemein zu Leistungen aus der Pflege­versicherung?

Unterstützung und Hilfe bekommen Sie jederzeit von Ihrer privaten Pflegeversicherung sowie natürlich uns als GSC. Alternativ steht Ihnen aber auch Compass zur Verfügung, die private Pflegeberatung aller PKV-Kunden, welche von Montag bis Samstag telefonisch für Sie da ist und sogar individuelle Pflegeberatungstermine bei Ihnen zu Hause vereinbart.

Gibt es bei stationärer Pflege/Heimunterbringung finanzielle Unterstützung?

Bei einer stationären Pflege („Heimunterbringung“) sind die monatlichen Aufwendungen meist sehr hoch. Deswegen gibt es unter bestimmten Voraussetzungen (Einkommensabhängig) eine zusätzliche Beihilfe als sogenannte Fürsorgeleistung. Einen Antrag hierzu können Sie jederzeit formlos bei uns stellen, wenn möglich fügen Sie diesem Nachweise der aktuellen Versorgungsbezüge sowie ggf. aktuelle Rentenbescheide bei.

Was muss ich beachten, wenn ich meine Belege per APP einreichen möchte?
  • Sie können dazu die APP „VRK-Meine Belege“ verwenden. Nutzen Sie bei der Registrierung bitte Ihre Beihilfenummer.
  • Bitte reichen Sie zu Ihren Belegen bei Nutzung der APP immer einen unterschriebenen Leistungscheck und / oder Beihilfeantrag mit ein. Dieser kann, analog der Belege, auch abfotografiert werden.
  • Nutzen Sie die Einreichung über die App bitte nur, wenn sich bei Ihnen oder einer berücksichtigungsfähigen Person keinerlei Änderungen gegenüber dem letzten Antrag ergeben haben.
  • Bitte beachten Sie, dass pro Tag nur ein Antrag eingereicht werden kann und weiterhin die bekannten Mindestantragssummen gelten.
  • Alle anderen Dokumente schicken Sie uns bitte weiterhin auf dem Postweg unter der bekannten Adresse zu.