

Gesundheits-ID und Identitätsprüfung
Fragen und Antworten zur Gesundheits-ID und Identitätsprüfung
Auf dieser Seite finden Sie Fragen und Antworten rund um die Gesundheits-ID und Identitätsprüfung, die zur Nutzung der digitalen Gesundheits-Services wie dem E-Rezept notwendig sind.
Die VRK Krankenversicherung AG arbeitet zurzeit an der Einführung der Services für Ihre privatversicherten Kunden.
Sobald diese zur Verfügung stehen, informieren wir umfassend.
Gesundheits-ID und Identitätsprüfung
Versicherte in einer Krankenvollversicherung bei des VRK Krankenversicherung AG können die Krankenversicherungsnummer (KVNR) über einen digitalen Service im persönlichen Bereich in „Mein VRK” anfordern. Diese Nummer bleibt ein Leben lang an Ihre Person gebunden und dient Ihrer Identifikation gegenüber der Gematik (Telematik Infrastruktur) über verschiedene Apps für die elektronische Patientenakte oder das E-Rezept, die wir noch bereitstellen.
Sie richten sich dann mit der KVNR in dieser App eine Gesundheits-ID (digitale Identität) für die Nutzung der App ein. Mit dieser ID können Sie sich anschließend im Online-Check-in einloggen.
Fragen Sie beim Arztbesuch nach dem QR-Code für den Online Check-in und scannen Sie diesen mit der Scan-Funktion in der App. Einige Praxen bieten den QR-Code auch auf ihrer Website oder im Terminvereinbarungs-Tool an. Mit dem Scan erfassen Sie, an welche Praxis Ihre Daten übermittelt werden sollen.
Stimmen Sie in der App der Datenübermittlung Ihrer Krankenversichertennummer und weiterer Basis-Daten an die Praxis zu.
Nach wenigen Minuten kommen die Daten im System der Praxis an. Damit ist die Grundlage geschaffen, dass die elektronische Patientenakte und das E-Rezept genutzt werden können.
Die Gesundheits-ID ist Ihr sicherer Zugang zu verschiedenen digitalen Gesundheitsservices.
Durch den Log-in mit der Gesundheits-ID ist sichergestellt, dass nur Sie Ihre Daten an die Praxis übermitteln lassen können.
Nein, eine einmalige Übermittlung pro Praxis ist ausreichend, da die Krankenversichertennummer lebenslang gilt und sich nur in sehr seltenen Fällen ändert.
Sofern die Praxis den QR-Code auf der Website, im Terminvereinbarungssystem oder in vorbereitenden Unterlagen anbietet, können sie diesen auch vorher durchführen.
Wichtig ist dabei, dass Sie bereits als Patient oder Patientin bekannt sind, denn sonst können die Daten nicht zugeordnet werden.
Arztpraxen und Krankenhäuser erhalten nach und nach die für den Online-Check-In notwendigen System-Updates und stellen dann die QR-Codes bereit.
Falls Sie beim Besuch noch keinen QR-Code entdecken können, fragen Sie nach, ob der Service schon zur Verfügung steht.
Die Krankenversicherung übermittelt in Ihrem Auftrag:
- Name Ihrer privaten Krankenversicherung und deren IK-Nummer (Institutionskennzeichen).
- Ihre persönliche Krankenversichertennummer.
- Ihren Namen.
- Ihre Adresse.
- Ihr Geschlecht.
- Ihr Geburtsdatum.
Nein, melden Sie sich bei Betreten der Praxis bitte wie gewohnt an.
Zur Übermittlung der Daten von Ihrer Krankenversicherung an die Praxis wird der sichere Kommunikationsdienst KIM genutzt. Dabei handelt es sich um eine Art E-Mail-Dienst speziell für die Kommunikation im Medizinwesen, mit dem sich beispielsweise Krankenversicherungen, Arztpraxen und Krankenhäuser Nachrichten schicken können.
Zudem liegt es allein in Ihrer Hand, an welche Praxis Ihre Daten übermittelt werden. Damit nichts schiefgeht, stimmen Sie der Datenübermittlung an jede einzelne Praxis separat in Ihrer App zu.
Die am Online-Check-In beteiligten Systeme sind auf eine hohe technische Verfügbarkeit ausgelegt. Selbst wenn es wider Erwarten zu einem Ausfall kommen sollte, können Sie selbstverständlich dennoch behandelt werden und ein Papierrezept erhalten.
Allerdings wird der behandelnde Arzt oder die Ärztin vorerst keinen Einblick in die elektronische Patientenakte haben und kann Ihnen kein E-Rezept ausstellen.
Der Online-Check-In, eine Einsichtnahme in die elektronische Patientenakte sowie neue Eintragungen können aber nachgeholt werden.
Nein, Ihr Versicherer erhält keine Daten von der Praxis. Die Information, für welche Praxis ein Online-Check-In durchgeführt werden soll, darf von uns ausschließlich für die Durchführung des Online-Check-In genutzt werden.
Einheitliche Krankenversichertennummer (KVNR)
Hier finden Sie detaillierte Informationen rund um die Krankenversichertennummer.