Elektronische Patientenakte (ePA)
Auf dieser Seite finden Sie Fragen und Antworten rund um die elektronische Patientenakte (ePA). Die VRK Krankenversicherung arbeitet zurzeit an der Einführung der Services für Ihre privatversicherten Kunden. Sobald diese zur Verfügung stehen, informieren wir.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Elektronische Patientenakte (ePA)
Die elektronische Patientenakte (ePA) ist dafür gedacht, Patienteninformationen zentral an einem Ort zu bündeln.
Sie soll Versicherten einen komfortablen Zugang zu ihren Diagnosen, Laborbefunden, Röntgenbildern und weiteren Informationen ermöglichen, die Ärzte in der elektronischen Patientenakte zuvor bereitgestellt haben.
Nach einer Freigabe durch den Patienten sollen auch weitere Ärzte Zugriff auf die bereits vorhandenen Daten, die Sie selbst einstellen können, erhalten. Die Dokumente in der ePA können Sie jederzeit löschen oder löschen lassen.
Eine Voraussetzung für die Nutzung der ePA ist, dass Sie über eine sogenannte digitale Identität verfügen.
Diese ist notwendig, um sich gegenüber der gematik (Dienstleister, der die Vernetzung von Versicherten, Krankenversicherungen und Ärzten etc. auf höchstem Sicherheitsniveau sicherstellt) im Rahmen der Telematik Infrastruktur zu identifizieren.
Die VRK Krankenversicherung AG arbeitet aktuell daran, Ihnen einen Identity-Provider zur Verfügung zu stellen, sodass sie die Möglichkeit haben, die elektronische Patientenakte (ePA) zu nutzen.
Wann die VRK Krankenversicherung AG diesen notwendigen Identity-Provider bereitstellen kann, ist noch nicht abschließend geklärt.
In der elektronischen Patientenakte werden Dokumente gespeichert, die Informationen über Diagnosen, zuletzt verschriebene Medikamente sowie Entlassungsbriefe vom Krankenhaus etc. enthalten.
Zusätzlich können der Mutter- und Impfpass, das Zahnbonusheft und das U-Untersuchungsheft für Kinder in der elektronische Patientenakte (ePA) über den Arzt aus seinem IT-System heraus gespeichert werden.
Die VRK Krankenversicherung AG plant die Einführung einer elektronischen Patientenakte (ePA) für alle Kunden mit einer Krankenvollversicherung.
Wann Ihnen dieser Service angeboten werden kann, lässt sich derzeit noch nicht sagen.
Wenn Sie gesetzlich versichert sind und bei dem VRK eine Krankenzusatzversicherung abgeschlossen haben, wenden Sie sich bitte an Ihre gesetzliche Krankenversicherung.
Sie als Patient oder Patientin haben die Hoheit über Ihre eigenen Gesundheitsdaten.
Arztpraxen, psychotherapeutische Praxen, Kliniken und Apotheken haben nur Zugriff auf die Daten in der elektronischen Patientenakte (ePA), wenn Sie diese berechtigt haben.
Die erteilten Zugriffsrechte können Sie jederzeit widerrufen. Wir als Versicherer haben keinen Zugriff auf die Daten.
Ja – die Dokumenteninhalte sind so verschlüsselt, dass nur Sie selbst und diejenigen, die Sie dazu berechtigen, die Inhalte lesen können.
Die bisherige Krankenkasse bzw. Krankenversicherung stellt die Daten bei einem Wechsel der gewählten Krankenkasse bzw. Krankenversicherung zur Verfügung.
Sie können die Daten aus ihrer Patientenakte auch exportieren und in die ePA-App der neuen Krankenkasse bzw. Krankenversicherung hochladen.
Daten und Dokumente können vom Patienten selbst in die elektronische Patientenakte (ePA) hochgeladen werden oder ein Arzt stellt Daten als medizinische Informationsobjekte (MIOs) oder Dokumente in Form von PDFs in die Akte ein.
Laut der gematik (s.u.), richtet sich die Verantwortung für den Datenschutz „nach der Verantwortlichkeit und Zuständigkeit für den einzelnen Arbeitsschritt“. Demnach ist der Arzt für die Patientendaten in der Praxis und die Aufbewahrung der Daten vor Ort zuständig.
Bei der Datenübertragung in die Telematikinfrastruktur sind die gematik und die Konnektor-Hersteller (Hersteller für besonders gesicherte Router im Gesundheitswesen) verantwortlich – innerhalb der Telematikinfrastruktur allein die gematik.
Die Verantwortung für den Datenschutz in der elektronische Patientenakte (ePA) bleibt bei den Krankenversicherungen. Eine elektronische Patientenakte (ePA) samt ihren Daten und Dokumenten ist für ein ganzes Leben lang gedacht.
Die Daten werden nach Angaben der gematik daher nicht nach zehn Jahren gelöscht, allerdings können Versicherte bei ihren Krankenversicherungen jederzeit eine Löschung der elektronischen Patientenakte (ePA) beantragen.
Die gematik ist ein Unternehmen, das überwiegend in staatlichem Besitz ist und die sogenannte Telematik-Infrastruktur zur digitalen Vernetzung von Versicherten mit Ärzten, Krankenhäusern, Apotheken etc. auf höchstem Sicherheitsniveau bereitstellt.
Über die elektronische Patientenakte (ePA) können Patienten Dokumente unkompliziert mit Ärzten teilen.
Das ist etwa dann sinnvoll, wenn man in eine (vorläufige) Diagnose weitere Ärzte mit einbeziehen möchte, um auch deren Rat zu hören.
Ein Ziel ist, dass Patienten sich beispielsweise mehrfaches Röntgen oder Blutentnahmen zwecks erneuter Befundung ersparen.
Außerdem ist geplant, dass Patienten ihre Daten zu Forschungszwecken freigeben können. Wenn der Patient eine umfassende Akte aufbaut, ist das die Basis für eine fundierte medizinische Behandlung durch sämtliche Ärzte.
Ja, die ePA ist kostenlos.
Nein, die elektronische Patientenakte ist nicht verpflichtend.
Sobald die VRK Krankenversicherung AG eine Möglichkeit zur Nutzung geschaffen hat, werden die Kunden darüber informiert, wie sie sich für oder gegen die Teilnahme an der ePA entschieden werden kann.