

BFSG
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Erklärungen wird für die Gesellschaft Versicherer im Raum der Kirchen Sachversicherung AG, Versicherer im Raum der Kirchen Lebensversicherung AG, Versicherer im Raum der Kirchen Krankenversicherung AG und der VRK Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit im Raum der Kirchen (im Folgenden „VRK“) abgegeben.
Der VRK ist bestrebt, ihre Webseiten, Kundenportale und mobile Anwendungen im Einklang mit den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und der Barrierefreiheitsstärkungsverordnung (BFSGV) barrierefrei zu gestalten.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Unsere digitalen Versicherungsdienstleistungen (z. B. Website, Kundenportal, mobile Anwendungen) sind derzeit in wesentlichen Teilen mit den Anforderungen an die Barrierefreiheit gemäß § 3 BFSG in Verbindung mit § 1 BFSGV vereinbar.
Die Überprüfung der Einhaltung der Inhalte der Anforderungen beruht auf einer seit September 2024 kontinuierlich durchgeführten Selbstbewertung.
Eine vollständige Umsetzung aller Anforderungen befindet sich aktuell in Planung bzw. Umsetzung.
Hinweise für Nutzer:
Die Webseiten und Anwendungen der VRK sind mit folgenden Screenreadern getestet worden und bieten daher das beste Nutzer-Erlebnis:
- Webseiten und Kundenportal: NVDA, Voiceover
Kontakt und Feedbackmöglichkeit
Wenn Sie auf Barrieren stoßen oder Hinweise zur Verbesserung der Barrierefreiheit unserer Dienstleistungen haben, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung: barriere@huk-coburg.de
Beschreibung unserer Dienstleistungen und ihrer Durchführung
Der VRK bietet diverse Dienstleistungen im Bereich Versicherungen, Finanzdienstleistungen und Leistungen rund um das Fahrzeug an.
Die Webseiten ermöglichen es Interessenten, sich eingehend über das Produktportfolio zu informieren. Hierzu stehen Produktdarstellungen, Tarifübersichten, Leistungsgegenüberstellungen, Antworten auf häufige Fragen sowie webbasierte Kalkulationstools für Beiträge und Leistungen bereit.
Viele Dienstleistungen lassen sich unmittelbar über das Internet beantragen. Der digitale Abschlussprozess beinhaltet typischerweise eine Legitimationsprüfung und eine elektronische Signatur. Anschließend wird der Antrag eingereicht, wobei je nach Produkt eine Risikobeurteilung stattfinden kann.
Nach positiver Prüfung des Antrags wird schließlich die Police ausgestellt.
Marktüberwachungsbehörde
Zuständige Behörde: Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen
Die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) soll als neue Anstalt des öffentlichen Rechts zum 28. Juni 2025 in Sachsen-Anhalt, in der Landeshauptstadt Magdeburg, die Arbeit aufnehmen. Voraussetzung hierfür ist die Ratifikation des Staatsvertrages zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) durch alle Bundesländer. Alle Ländern schaffen derzeit die hierfür notwendigen Voraussetzungen.
Kontakt
Ihre Anfragen richten Sie bis zur formalen Errichtung der MLBF an:
MLBF (in Errichtung)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg
Telefon: 0391 567 4530
E-Mail: MLBF(at)ms.sachsen-anhalt.de
Webseite: https://ms.sachsen-anhalt.de
Erstellungsdatum
Diese Erklärung wurde zum 26.06.2025 erstellt.