Eine Frau arbeitet an einem Laptop und schaut auf ihr Smartphone.
Eine Frau arbeitet an einem Laptop und schaut auf ihr Smartphone.

BFSG

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Am 22. Juli 2021 wurde das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen - (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz - BFSG ) - im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Seine Anforderungen gelten grundsätzlich für Produkte, die nach dem 28. Juni 2025 in den Verkehr gebracht werden, sowie für Dienstleistungen, die für Verbraucherinnen und Verbraucher nach dem 28. Juni 2025 erbracht werden.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) legt in Deutschland die Barrierefreiheitsanforderungen für einige Produkte und Dienstleistungen fest, wie zum Beispiel im öffentlichen Raum, in Verkehrsmitteln und in digitalen Angeboten. Mit dem Gesetz werden zum ersten Mal private Wirtschaftsakteure zur Barrierefreiheit verpflichtet, um die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen zu fördern und bestehende Barrieren abzubauen.

Zu wichtigen Zielgruppen von Barrierefreiheit zählen blinde und gehörlose Menschen, Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, Menschen mit Lernschwierigkeiten und Menschen mit psychischen oder chronischen Erkrankungen, um nur einige zu nennen.

Natürlich profitieren von Barrierefreiheit noch viele weitere Bevölkerungsgruppen wie Kinder und Eltern mit Kinderwagen, ältere Menschen, Menschen aus anderen Herkunftsländern. Andersherum: Barrierefreiheit schadet niemandem, aber wenn sie fehlt, werden Menschen ausgeschlossen.

Eine barrierefrei gestaltete Umwelt ist…

  • für 10 % der Bürgerinnen und Bürger zwingend erforderlich,
  • für 30 bis 40 % der Bürgerinnen und Bürger notwendig,
  • für 100 % der Bürgerinnen und Bürger komfortabel!

Quellen und Weiterführendes zu Barrierefreiheit
www.deutschland-barrierefrei.de