Geschäftsleute geben sich die Hand.
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Governance & Kommunikation

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen

Der VRK informiert hier über den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken und nachteiligen Auswirkungen ihrer Investitionen auf Nachhaltigkeitsaspekte. Dies schließt Angaben dazu ein, wie Nachhaltigkeitsrisiken in den Anlageprozessen, in der Beratung und in der unternehmensinternen Vergütungspolitik berücksichtigt werden.

Informationen zur Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Transparenz-VO)

Nachhaltigkeit in der Kapitalanlage

Die HUK-COBURG Asset Management GmbH (HAM) ist als Vermögensverwalterin mit der Durchführung sämtlicher Kapitalanlagetätigkeiten für die Versicherer im Raum der Kirchen Lebensversicherung AG tätig. Diese ist institutioneller Anleger von Anlagen in Aktien börsennotierter Gesellschaften am geregelten Markt. Die Beauftragung der Vermögensverwaltung erfolgte ohne Vorbehalt der Ausübung von Stimmrechten oder sonstiger Mitwirkungsrechte der Anleger.

Die Aktionärsrechte werden grundsätzlich im besten Interesse der Kunden unabhängig und insbesondere im Rahmen ihrer Anlagestrategie ausgeübt. Die Stimmrechtsabgabe folgt unter Berücksichtigung von eigenen Einschätzungen, Informationen, die die HUK-COBURG Asset Management GmbH von der Lagerstelle und Dritten erhält, oder aus der Presse erfährt. Allerdings wird das Stimmrecht aufgrund geringer Anteile der Portfolios am Grundkapital der investierten Aktiengesellschaften nicht immer ausgeübt. Die laufende Überwachung der investierten Aktien erfolgt durch die HUK-COBURG Asset Management GmbH unter Zuhilfenahme externer Research- und Analysepartner. Ein Meinungsaustausch im Sinne von Gesprächen, Sitzungen oder Meetings mit den Gesellschaftsorganen und den Interessenvertretern der Portfoliogesellschaften ist nicht vorgesehen. Eine Zusammenarbeit mit anderen Aktionären findet nur auf Basis bestehender Bevollmächtigungen der HUK-COBURG Asset Management GmbH von anderen Gesellschaften des HUK-COBURG Konzerns statt. Um Interessenkonflikte zu vermeiden beziehungsweise angemessen zu behandeln, sind in der HUK-COBURG Asset Management GmbH entsprechende organisatorische Maßnahmen etabliert.

Die HUK-COBURG als Muttergesellschaft der HAM ist berichtspflichtig im Rahmen der nichtfinanziellen Erklärung nach § 289b und § 315b HGB.

Angaben gemäß Artikel 3 der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor

Nachhaltigkeitsrisiken verstehen wir im Einklang mit der SFDR als Ereignisse oder Bedingungen in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung (ESG), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert einer Investition haben kann. Nachhaltigkeitsrisiken werden im Rahmen unseres Investmentprozesses als Teil der allgemeinen Risikoarten -insbesondere Markt-, Kredit-, operationellen und Reputationsrisiken- berücksichtigt und auch im Rahmen der laufenden Risikoüberwachung und -steuerung regelmäßig überprüft. Ziel ist es, potenziell negative Auswirkungen auf den Wert der Kapitalanlagen frühzeitig zu erkennen und zu begrenzen. Für die Anlageklassen Aktien, Unternehmensanleihen und Staatsanleihen erfolgt die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen des Auswahl- und Überwachungsprozesses für Investitionen durch die Anwendung interner Ausschlusskriterien. Dabei werden Investitionen in Unternehmen oder Emittenten mit erhöhten Nachhaltigkeitsrisiken (in Bezug auf Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung) ausgeschlossen. Die konkrete Ausgestaltung der Ausschlusskriterien wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst. Die Identifikation und Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken erfolgt integriert im Rahmen unseres etablierten Risikomanagementsystem. Wir greifen hierzu – soweit verfügbar – auf externe ESG-Ratings und -Datenanbieter sowie öffentliche Informationen zurück.

Angaben gemäß Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/2088

Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen der Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

Die Versicherer im Raum der Kirchen Lebensversicherung AG (VRK Lebensversicherung, 529900NUA7MJXR9RTV10) berücksichtigt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren gemäß Artikel 4 Abs. 1 Buchstabe a) in Übereinstimmung mit Artikel 4 Abs. 1 Buchstabe b) und Abs. 3 nicht mehr.

Die Gründe der Nicht-Berücksichtigung beruhen auf der schlechten Datenqualität, die zu einer Unsicherheit in der Beurteilung bzw. Analyse führt. Die Entwicklung der Datenlage wird jedoch weiterhin beobachtet.

Sofern künftig eine ausreichende Qualität der Daten vorliegt, ist eine Neubewertung hinsichtlich der Berücksichtigung beabsichtigt. Aufgrund der aktuellen regulatorischen Entwicklungen und potentiellen Veränderungen ist hierzu jedoch keine valide Einschätzung möglich.

Obwohl keine nachteiligen Auswirkungen im Kapitalanlageprozess berücksichtigt werden, werden Ausschlussgründe hinsichtlich einzelner Nachhaltigkeitsfaktoren festgelegt, die zu einem Ausschluss bestimmter Investitionen führen können.

Angaben gemäß Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/2088

Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken

Die Vergütungspolitik HUK-COBURG Unternehmensgruppe berücksichtigt derzeit bei der Ausgestaltung der Vergütungs- und Anreizsysteme weder positive noch negative Anreize zum Eingehen bzw. Vermeiden von Nachhaltigkeitsrisiken. Die HUK-COBURG Unternehmensgruppe erkennt jedoch die Bedeutung von Nachhaltigkeit für die Gesellschaft und die Wirtschaft an und wird weiterhin die Entwicklungen in diesem Bereich beobachten. Die Vergütungspolitik wird regelmäßig überprüft und wir behalten uns vor, Nachhaltigkeitskriterien in die Vergütungsstruktur zu integrieren, sollte dies in Zukunft als notwendig oder angemessen erachtet werden.

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen des Fonds VRK Ethik

Angaben gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/2088

Erläuterungen zu den vorgenommenen Änderungen

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Es entspricht unserem Selbstverständnis und unserer Überzeugung, dass die Achtung der Menschenrechte essenziell für nachhaltiges und verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln ist.

VRK – FOCUS MONEY: Beste Kunden- und Finanzbetreuung
Ausgezeichnete Beratung

Die Bedürfnisse unserer Kunden liegen uns be­son­ders am Herzen. Darum sind uns Trans­parenz und eine gute Kundenbetreuung sehr wichtig. Über­zeugen Sie sich einfach selbst.

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