Altersvorsorgedepot
Die wichtigsten Informationen zur neuen staatlich geförderten Zusatzrente.
Stellen Sie sich vor, Ihre Altersvorsorge bekommt einen Turboantrieb: Das neue Altersvorsorgedepot startet am 01.01.2027 und ist der Nachfolger der Riester-Rente. Es verbindet staatliche Förderung mit den Chancen des Kapitalmarkts und hilft, Ihre Versorgungslücke im Alter zu schließen. Auf dieser Seite finden Sie kompakt alles, was Sie dazu wissen sollten. Haben Sie bereits eine Riester-Rente? Wir zeigen Ihnen, wie es für Sie weitergehen kann.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Moderne Altersvorsorge – das Altersvorsorgedepot ist Nachfolger der Riester-Rente und eine staatlich geförderte private Zusatzrente. Offizieller Beginn ist der 01.01.2027.
- Einfache beitragsorientierte Förderung – der Staat unterstützt Ihre Sparmaßnahmen mit bis zu 540 Euro Grundzulage und bis zu 300 Euro pro Kind.
- Mehr Rendite durch Kapitalmarktinvestitionen – Sie können zwischen chancenorientierten Anlagen mit möglichen Wertschwankungen oder ein sicheres Modell mit 80 % oder 100 % Garantie wählen.
- Weniger bürokratischer Aufwand – das neue Altersvorsorgedepot wird einfacher und verständlicher. So können Sie Ihre private Altersvorsorge leichter nutzen und immer den Überblick behalten.
Inhaltsverzeichnis
Was ist das Altersvorsorgedepot?
Das Altersvorsorgedepot ist ein staatlich geförderter Altersvorsorgevertrag, bei dem Ihr Geld am Kapitalmarkt angelegt wird – zum Beispiel in Fonds oder ETFs.
Das Besondere:
- Es soll die bisherige Riester-Förderung modernisieren und um chancenorientierte Varianten erweitern.
- Damit werden nun auch Verträge ohne vollständige Beitragsgarantie staatlich gefördert.
- Es wurden faire Kostenobergrenzen beschlossen: Jährliche Kosten für Standarddepots dürfen maximal 1,0% betragen.
- Künftig können Sie zwischen Altersvorsorgedepots ohne Garantie und Garantieprodukten mit 80 % oder 100 % Beitragsgarantie wählen. So können Sie je nach Wunsch mehr Sicherheit oder mehr Renditechancen wählen.
Im Wesentlichen ja: Das Altersvorsorgedepot ist Teil der Reform der Riester-Rente und soll die staatlich geförderte Altersvorsorge modernisieren und vereinfachen. Die bisherige Riester-Förderung wird also nicht ersetzt, sondern durch neue Produktmöglichkeiten ergänzt.
Was bleibt von der alten Riester-Rente erhalten?
Bestehende Riester-Verträge bleiben grundsätzlich bestehen. Wer bereits einen Riester-Vertrag hat, muss ihn nicht kündigen. Die bisher eingezahlten Beiträge und Förderungen bleiben erhalten.
Kurz gesagt: Das Altersvorsorgedepot soll die staatlich geförderte Altersvorsorge ab 2027 modernisieren und vereinfachen. Es verbindet staatliche Förderung mit den Chancen des Kapitalmarkts, während bestehende Riester-Verträge weiterhin bespart werden können.
- Junge Berufseinsteiger – weil sie am meisten von dem langen Zeitraum bis zur Rente und dem damit verbundenen Zinseszins profitieren können
- Familien und Alleinerziehende mit Kindern – weil Kinderzulagen die Förderung erhöhen und beim langfristigen Vermögensaufbau helfen kann.
- Alle mit mittlerem und geringen Einkommen profitieren stärker – obwohl sie selbst weniger einzahlen müssen, profitieren sie durch eine höhere staatliche Bezuschussung im Vergleich zur bisherigen Riester-Förderung.
- Selbstständige – künftig sind auch sie förderberechtigt. Das Altersvorsorgedepot ist für sie eine einfache Option, um Versorgungslücken im Alter zu schließen.
- Gutverdiener und Singles – bei ihnen stehen weniger die Zulagen, sondern vor allem die Steuervorteile im Vordergrund, mit denen sich hohe Einkommen gezielt für die Altersvorsorge nutzen lassen.
- Menschen mit langfristigen Sparzielen – weil auch bei ihnen der längere Anlagehorizont zum Vorteil wird und sie mehr Renditechancen bekommen.
- Menschen, die im Alter ihren Lebensstandard erhalten möchten – weil die gesetzliche Rente bei vielen Menschen oft nicht ausreicht und die Altersvorsorge auf mehreren Säulen stehen sollte.
„Viele Menschen fragen uns derzeit, ob sie mit ihrer Altersvorsorge lieber warten sollen, bis das neue Altersvorsorgedepot ab 2027 startet. Aus fachlicher Sicht ist das selten sinnvoll. Entscheidend für eine gute Zusatzrente sind Zeit, Regelmäßigkeit und eine gute Mischung der Bausteine – nicht der perfekte Startzeitpunkt.“
„Viele Menschen fragen uns derzeit, ob sie mit ihrer Altersvorsorge lieber warten sollen, bis das neue Altersvorsorgedepot ab 2027 startet. Aus fachlicher Sicht ist das selten sinnvoll. Entscheidend für eine gute Zusatzrente sind Zeit, Regelmäßigkeit und eine gute Mischung der Bausteine – nicht der perfekte Startzeitpunkt.“
Wie funktioniert das neue geförderte Altersvorsorgedepot?
Das neue Altersvorsorgedepot kombiniert staatliche Förderung mit den Chancen einer höheren Rendite. Sie zahlen eigene Beiträge ein, erhalten dafür Zulagen und können zusätzlich von steuerlichen Vorteilen profitieren. Das angesparte Geld wird bis zum Ruhestand für Ihre Altersvorsorge angelegt.
Einzahlung in der Ansparphase
Die Förderung greift schon ab 10 Euro im Monat! Sie entscheiden selbst, wie viel Sie regelmäßig oder einmalig einzahlen möchten. Hier die wichtigsten Fakten zur Ansparphase:
Mit einem monatlichen Beitrag ab 10 Euro, das sind 120 Euro im Jahr, sichern Sie sich die staatliche Förderung.
Sie profitieren von einer hohen staatlichen Grundzulage – für Ihre Einzahlungen bis 360 Euro im Jahr zahlt der Staat 50 % extra. Für weitere Einzahlungen bis insgesamt 1.800 Euro erhalten Sie zusätzlich 25 % Förderung. Somit können Sie pro Jahr insgesamt bis zu 540 Euro Grundzulage erhalten.
Für jeden Euro, den Sie selbst einzahlen, gibt der Staat einen weiteren Euro für ein Kind dazu – bis zu 300 Euro pro Kind im Jahr. Durch diesen 1:1-Zuschuss wächst Ihr Guthaben besonders schnell. Die Kinderzulagen werden so lange gezahlt, wie ein Kindergeldanspruch besteht.
Junge Sparer profitieren zusätzlich. Wenn Sie bei Vertragsabschluss jünger als 25 Jahre sind, bekommen Sie einmalig 200 Euro als Berufseinsteiger-Bonus oben drauf.
Auszahlung im Rentenalter
Sie können die Auszahlung frühestens mit 65 Jahren beginnen lassen, spätestens jedoch mit 70 Jahren. Für die Auszahlungsphase stehen Ihnen unterschiedliche Auszahlungsformen zur Auswahl.
Sie erhalten eine lebenslange Rente, die Ihnen monatlich ausgezahlt wird – und zwar garantiert bis zum Lebensende.
Sie erhalten regelmäßige Auszahlungen über einen vorher festgelegten Zeitraum. Diese Auszahlungen können frühestens ab Ihrem 65. Lebensjahr beginnen und laufen mindestens bis zu Ihrem 85. Lebensjahr.
Bei dieser Variante ist ein Großteil Ihrer Rente fest garantiert. Der verbleibende Teil Ihres Kapitals bleibt chancenorientiert investiert. So haben Sie eine verlässliche Grundsicherheit und gleichzeitig die Möglichkeit, auch während der Auszahlungsphase weiterhin von möglichen Erträgen zu profitieren.
Zu Beginn der Auszahlungsphase können Sie auf Wunsch bis zu 30 % Ihres angesparten Kapitals auf einmal entnehmen. Das verbleibende Kapital wird anschließend in Form einer monatlichen Auszahlung an Sie ausgezahlt.
Zusätzliche Sicherheit für Ihre Hinterbliebenen: Für die Rentenphase können Sie eine Garantiezeit von 10 oder 20 Jahren vereinbaren. Stirbt die Rentenempfängerin oder der Rentenempfänger innerhalb der Garantiezeit, wird die Rente an Hinterbliebene weitergezahlt.
Übertragung im Todesfall: Das angesparte Vermögen aus dem Altersvorsorgedepot kann im Todesfall auf einen Altersvorsorgevertrag des Ehepartners übertragen werden. Dabei bleiben die staatliche Förderung und die Zulagen in der Regel erhalten und werden nicht einfach abgezogen.
Wie funktioniert die staatliche Förderung?
Die Förderregeln für Altersvorsorgeverträge nach dem Altersvorsorgereformgesetz ab 2027 gelten einheitlich für alle staatlich geförderten Produkte (Standarddepot und Garantieprodukte). Die Förderung richtet sich stärker nach Ihren tatsächlichen Einzahlungen und wird mit der sogenannten Grundzulage bezuschusst:
| Einzahlungen | Grundzulage |
|---|---|
| bis 360 Euro | 50 Cent je Euro |
| ab 360 Euro bis 1.800 Euro | 25 Cent je Euro |
Somit lässt sich bei einem Eigenbetrag von 1.800 Euro die maximale Grundzulage von 540 Euro pro Jahr erziehlen.
Kurz gesagt: Sie zahlen ein, der Staat unterstützt Sie – und Familien profitieren zusätzlich von Kinderzulagen.
Die Bedürfnisse unserer Kunden liegen uns besonders am Herzen. Darum sind uns Transparenz und eine gute Kundenbetreuung sehr wichtig. Überzeugen Sie sich einfach selbst.
Die Bedürfnisse unserer Kunden liegen uns besonders am Herzen. Darum sind uns Transparenz und eine gute Kundenbetreuung sehr wichtig. Überzeugen Sie sich einfach selbst.
Wie werden Ihre Beiträge angelegt?
Das neue Altersvorsorgedepot ist eine moderne Form der staatlich geförderten Altersvorsorge, bei der Ihr Geld am Kapitalmarkt arbeitet. Der entscheidende Vorteil: Sie können selbst wählen, wie viel Sicherheit und wie viel Renditechance Sie möchten. So lässt sich die Anlage Ihres Guthabens genau an Ihr persönliches Sicherheitsbedürfnis und Ihre Renditeerwartungen anpassen.
Anlageprodukte ohne Beitragsgarantie
Bei dieser Variante gibt es kein klassisches Sicherheitsnetz. Das gesamte Anlagekapital fließt in renditestarke Anlagen, zum Beispiel weltweite ETFs oder Investmentfonds (100 % Fondsquote). Dazu stehen künftig zwei unterschiedliche Produkte zur Verfügung.
- Altersvorsorgedepot
- Standarddepot
Ideal für Menschen, die ihre Geldanlage aktiv gestalten wollen. Innerhalb der gesetzlichen Vorgaben entscheiden Sparer selbst, welche ETFs und Fonds sie wählen, wie sie diese mischen und gewichten – und können ihre Auswahl bei Bedarf jederzeit verändern.
Eine übersichtliche, vorkonfigurierte Lösung mit zwei Fonds, die unterschiedliche Risiken abdecken. Anleger müssen nur festlegen, in welchem Verhältnis sie ihren Sparbeitrag auf die beiden Fonds verteilen.
Vorteil: Im Standarddepot dürfen die laufenden Gebühren pro Jahr gesetzlich nicht über 1 % liegen.
Anlageprodukte mit Beitragsgarantie
Sicherheitsorientierte, die Wertschwankungen zum Rentenbeginn vermeiden möchten,können sich auf ein verlässliches Sicherheitsnetz stützen – Es stehen Anlageprodukte mit wahlweise 80 % oder 100 % Beitragsgarantie zur Auswahl.
- 80% Beitragsgarantie
- 100% Beitragsgarantie
Die Variante mit 80% Beitragsgarantie ermöglicht eine höhere Fondsquote und damit zusätzliche Renditechancen, während ein Großteil der Einzahlungen weiterhin verlässlich im Sicherungsvermögen angelegt ist.
Bei dem Anlageprodukt mit 100% Beitragsgarantie stehen Ihnen zum Rentenbeginn garantiert alle eingezahlten Beiträge und staatlichen Zulagen zur Verfügung. Im Austausch dafür sind die Chancen auf höhere Renditen geringer.
Riester-Rente und Altersvorsorgedepot im Vergleich
Besitzen Sie bereits einen Riester-Vertrag? Dann besteht in der Regel kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Bestehende Verträge können grundsätzlich erhalten bleiben. Das Altersvorsorgedepot erweitert die staatlich geförderte Altersvorsorge um eine neue, stärker kapitalmarktorientierte Möglichkeit.
| Riester-Rente | Altersvorsorgedepot (ab 2027) |
Garantieprodukt (ab 2027) |
|
|---|---|---|---|
| Förderung | bisherige Riester-Förderung | neue Förderung | neue Förderung |
| Beitragsgarantie | grundsätzlich 100 % | keine | 80 % oder 100 % |
| Kapitalanlage | durch Garantie geprägt | kapitalmarktorientiert | abhängig von der Beitragsgarantie |
| Renditechancen | eher gering | höhere Chancen, aber auch höhere Risiken | abhängig von Garantiestufe – eher gering |
| Kosten | vertragsabhängig | max. 1 % Effektivkosten beim Standarddepot | vertragsabhängig |
Was passiert mit meinem alten Riester-Vertrag?
Die wichtigste Nachricht zuerst: Wenn Sie bereits eine Riester-Rente haben, müssen Sie nichts überstürzen. Bestehende Verträge können grundsätzlich erhalten bleiben. Sie können nun zwischen drei Optionen wählen:
Wechsel in das neue Altersvorsorgedepot
Als Riester-Renten-Anleger können Sie Ihr bisher angespartes Guthaben in das neue Altersvorsorgedepot übertragen. Ihnen entstehen dadurch keine Nachteile und Sie profitieren von verbesserten Renditechancen.
Riester-Vertrag beitragsfrei bzw. ruhend stellen
Wer seinen bisherigen Riester-Vertrag behalten und das Guthaben darin liegen lassen möchte, kann ihn beitragsfrei oder ruhend stellen. Alle künftigen Sparbeiträge werden in das neue Altersvorsorgedepot geleitet, in das die neuen, großzügigeren Zulagen fließen.
Weiter wie gewohnt mit neuer Förderung
Man kann aktiv entscheiden, ob man in das neue Fördersystem wechseln möchte, das heißt am bestehenden Riester-Vertrag wird festgehalten und auf die neue Förderung umgestellt.
Wechsel in das neue Altersvorsorgedepot
Als Riester-Renten-Anleger können Sie Ihr bisher angespartes Guthaben in das neue Altersvorsorgedepot übertragen. Ihnen entstehen dadurch keine Nachteile und Sie profitieren von verbesserten Renditechancen.
Riester-Vertrag beitragsfrei bzw. ruhend stellen
Wer seinen bisherigen Riester-Vertrag behalten und das Guthaben darin liegen lassen möchte, kann ihn beitragsfrei oder ruhend stellen. Alle künftigen Sparbeiträge werden in das neue Altersvorsorgedepot geleitet, in das die neuen, großzügigeren Zulagen fließen.
Weiter wie gewohnt mit neuer Förderung
Man kann aktiv entscheiden, ob man in das neue Fördersystem wechseln möchte, das heißt am bestehenden Riester-Vertrag wird festgehalten und auf die neue Förderung umgestellt.
Beispielrechnung für das Altersvorsorgedepot
Wie attraktiv staatliche Zulagen sind, zeigt das Beispiel von Julia (Pflegekraft und alleinerziehende Mutter von 2 Kindern). Sie möchte monatlich 35 Euro für ihr Alter zurücklegen.
| Einzahlung und Förderung (pro Jahr) | Betrag |
|---|---|
| Annas Eigenbeitrag (12 x 40 €) | 420 € |
| + Grundzulage (50% auf die ersten 360 €) | 180 € |
| + Grundzulage (25% auf die restlichen 60 €) | 15 € |
| + Kinderzulage (1:1-Zuschuss, max. 300 € pro Kind) | 600 € |
| Gesamte staatliche Zulagen | 795 € |
| Summe im Altersvorsorgedepot (ohne Rendite und Steuereffekte) | 1.215 € |
Fazit: Das neue Altersvorsorgedepot stellt Familien und Alleinerziehende in den Mittelpunkt. Wer Kinder erzieht, profitiert hier am meisten – und nutzt die staatlichen Zulagen als perfektes Fundament für den Vermögensaufbau.
Die Bedürfnisse unserer Kunden liegen uns besonders am Herzen. Darum sind uns Transparenz und eine gute Kundenbetreuung sehr wichtig. Überzeugen Sie sich einfach selbst.
Die Bedürfnisse unserer Kunden liegen uns besonders am Herzen. Darum sind uns Transparenz und eine gute Kundenbetreuung sehr wichtig. Überzeugen Sie sich einfach selbst.
Unsere Empfehlung: Bauen Sie Ihre Altersvorsorge auf drei Säulen
Für eine stabile Versorgung im Alter reicht meist eine Lösung allein nicht aus. Sinnvoll ist eine Kombination aus gesetzlicher bzw. staatlich geförderter, betrieblicher und privater Vorsorge. Diese drei Säulen ergänzen sich – sie sind kein Entweder-Oder, sondern idealerweise ein Sowohl-als-auch.
Stellen Sie sich Ihre Altersvorsorge wie ein Gebäude mit drei Pfeilern vor:
- bildet künftig die staatlich geförderte private Altersvorsorge ab
- soll die Lücke zwischen gesetzlicher Rente und tatsächlichem Bedarf verkleinern
- besonders interessant für alle, die die neue Förderung ab 2027 nutzen möchten
- wird vom Arbeitgeber organisiert und über das Gehalt finanziert
- Beiträge sind in der Regel steuer- und oft sozialabgabenbegünstigt
- viele Arbeitgeber im kirchlichen und karitativen Bereich haben bereits Rahmenverträge mit dem VRK – fragen Sie am besten direkt in Ihrer Personalabteilung
- Unsere Lösung: Betriebliche Altersversorgung
- Ergänzt die staatlich geförderten und betrieblichen Bausteine
- Sie entscheiden selbst über Beitragshöhe, Flexibilität und Anlageschwerpunkt
- Besonders geeignet, um individuelle Wünsche (z.B. früher Ruhestand, zusätzliche Absicherung) abzudecken
- Unsere Lösung: Ihre Premium Rente
„Wer heute zum Beispiel mit einer flexiblen privaten Lösung wie der Premium Rente beginnt und parallel prüft, ob er bereits über den Arbeitgeber eine betriebliche Altersversorgung nutzen kann, schafft sich jetzt schon eine solide Basis. Kommt dann das Altersvorsorgedepot als staatlich geförderter Baustein hinzu, ergänzen sich diese drei Säulen optimal.“
„Wer heute zum Beispiel mit einer flexiblen privaten Lösung wie der Premium Rente beginnt und parallel prüft, ob er bereits über den Arbeitgeber eine betriebliche Altersversorgung nutzen kann, schafft sich jetzt schon eine solide Basis. Kommt dann das Altersvorsorgedepot als staatlich geförderter Baustein hinzu, ergänzen sich diese drei Säulen optimal.“
Warum alle drei Säulen wichtig sind
- Die staatlich geförderte Altersvorsorge (z. B. das Altersvorsorgedepot) nutzt die neue Förderung ab 2027.
- Die betriebliche Altersversorgung (bAV) bietet zusätzliche Steuer- und Sozialvorteile – gerade im Kirchenmarkt oft schon über bestehende Rahmenverträge möglich. Die bAV kann individuell um Zusatzabsicherungen, wie z. B. eine Berufsunfähigkeitsversicherung, ergänzt werden.
- Die private Vorsorge wie die VRK Premium Rente können Sie bereits jetzt abschließen und gibt Ihnen Spielraum, Ihre ganz persönlichen Ziele zu erreichen. Die Premium Rente kann ebenfalls individuell um Zusatzabsicherungen, wie z. B. eine Berufsunfähigkeitsversicherung, ergänzt werden.
So entsteht ein stabiles Gesamtpaket, das weniger anfällig ist für Änderungen bei einzelnen Systemen (z. B. Rentenreformen) und sich an Ihre Lebenssituation anpassen lässt.
Unser Tipp: Beantworten Sie für sich folgende Fragen:
- Welche staatlich geförderte Altersvorsorge (z. B. Altersvorsorgedepot) kommt für mich in Frage?
- Nutze ich die bAV über meinen Arbeitgeber bereits vollständig?
- Welche zusätzlichen Wünsche kann ich über eine private Lösung wie die Premium Rente abdecken?
In einer persönlichen Beratung beim VRK können wir gemeinsam schauen, wie Ihre drei Säulen konkret aussehen können – passend zu Ihrem Beruf, Ihrem Arbeitgeber und Ihren Plänen für den Ruhestand.
Warum warten, wenn sie jetzt schon starten können?
Die neuen Produkte starten ab dem 01.01.2027. Wer nicht so lange warten möchte, kann bereits heute mit dem Vermögensaufbau loslegen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Altersvorsorgedepot
Das Altersvorsorgedepot lohnt sich vor allem für Menschen, die:
- früh starten, etwa als junge Berufseinsteiger, und so lange vom Zinseszinseffekt profitieren,
- regelmäßig sparen und die staatliche Förderung voll ausschöpfen wollen,
- Familien und Alleinerziehende mit Kindern, die neben der Grundzulage auch Kinderzulagen und die geplante Frühstart-Rente nutzen können,
- und alle, die wissen, dass die gesetzliche Rente allein ihren Lebensstandard im Alter voraussichtlich nicht sichert.
Das Altersvorsorgedepot wird grundsätzlich flexible Beiträge ermöglichen:
- Sie können Beiträge in der Regel erhöhen, senken oder zeitweise aussetzen.
- Sonderzahlungen sind je nach Anbieter oft möglich.
Eine Kündigung oder vorzeitige vollständige Auszahlung ist zwar meist möglich, kann aber teuer werden:
- bereits gewährte Zulagen und Steuervorteile können ganz oder teilweise zurückgefordert werden,
- die Auszahlung muss in der Regel versteuert werden,
- und es kann zu finanziellen Nachteilen kommen, wenn in einer schlechten Marktphase verkauft wird.
Darum sollte eine vorzeitige Auflösung nur nach Beratung und bei wirklichem Bedarf erfolgen.
Ja, grundsätzlich können auch Selbstständige und Freiberufler ein Altersvorsorgedepot nutzen – ähnlich wie bisher bei der Riester-Rente. Entscheidend ist, dass Sie in Deutschland steuerpflichtig sind und die Voraussetzungen für die Förderung erfüllen.
Welche Fördervorteile im Detail möglich sind, hängt von Ihrer persönlichen Situation (Einkommen, Familienstatus, ggf. weitere Absicherungen) ab. Eine individuelle Beratung hilft, die passende Lösung zu finden.
Stirbt der Versicherte, geht das Guthaben an den im Vertrag benannten Bezugsberechtigten.
Wird das Geld:
- in einen förderfähigen Vertrag des Ehepartners übertragen, bleibt das Förderguthaben erhalten.
- voll als Kapital ausgezahlt, kann es sein, dass Zulagen und Steuervorteile anteilig zurückgezahlt oder nachversteuert werden müssen.
Die konkrete Behandlung hängt von Gesetz und Produktbedingungen ab. Im Todesfall ist es wichtig, schnell Kontakt mit dem Anbieter aufzunehmen und sich beraten zu lassen.
Rechtlicher Hinweis und Stand der Informationen
Die hier dargestellten Informationen beruhen auf dem aktuellen Entwurf des Altersvorsorgereformgesetzes und den derzeit öffentlich verfügbaren Planungen.
- Stand: August 2026
- Änderungen durch das laufende Gesetzgebungsverfahren sind möglich.
- Verbindlich sind die jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen und die konkreten Produktbedingungen.