

Versicherungsschutz für Fahrzeugführer
Jährlich werden in Deutschland zahlreiche Pkw-Insassen bei Verkehrsunfällen verletzt. Mitfahrer können ihre Ansprüche bei der Kfz-Haftpflichtversicherung des Halters geltend machen. Aber der Fahrer geht bei selbstverschuldeten Unfällen bei der Entschädigung leer aus. Sorgen Sie deshalb vor.
Ihre Vorteile – unsere Leistungen
Auch wenn Sie schon eine private Unfallversicherung haben: der Fahrerschutz ist eine wertvolle und günstige Ergänzung mit einer Versicherungssumme von bis zu 15 Mio. € je Schadenfall.
- Schmerzensgeld – Bei mindestens drei Tagen Krankenhausaufenthalt innerhalb von sechs Monaten nach dem Unfall wird je nach Schwere der Verletzungen ein Schmerzensgeld bezahlt.
- Verdienstausfall – Das kann dauerhaft sein, aber auch für eine befristete Zeit, bis etwa nach Heilbehandlung und Reha der Beruf wieder aufgenommen werden kann.
- Leistungen für sonstige Folgeschäden – Darunter fallen z. B. Kosten für einen Umbau zum behindertengerechten Haus und Auto oder Kosten für eine Haushaltshilfe.
- Leistungen an Hinterbliebene – Im Todesfall kann das z. B. eine lebenslange Witwen- oder eine Waisenrente sein.
- Krankenhaus-Tagegeld für Fahrer und jeden weiteren Fahrzeuginsassen – wir zahlen 20 Euro je Person und pro Tag der vollstationären medizinischen Behandlung, bis zu 4 Wochen lang.
Wer ist versichert?
Versichert sind Sie als Fahrer beim Gebrauch eines versicherten Pkws, Campingfahrzeugs oder Lieferwagens, wenn Sie in einen Unfall verwickelt und verletzt werden. Egal, ob Sie selbst fahren oder Freunde bzw. Familienangehörige am Steuer sitzen. Der Fahrerschutz leistet bis zu 15 Mio. Euro je Schadenfall. Sie haben im Fall der Fälle viel Schutz für wenig Geld.
Das Krankenhaus-Tagegeld zahlen wir für Fahrer und jeden weiteren Fahrzeuginsassen.
Auch wenn jemand anderes den Unfall verursacht hat und dessen Kfz-Haftpflichtversicherung leistet, kommt unser Krankenhaus-Tagegeld on top.
Hinweis: Werden Leistungen von anderer Stelle, z. B. vom Schädiger, dem Sozialversicherungsträger oder der Krankenkasse erbracht, werden diese angerechnet. (Ausnahme Krankenhaus-Tagegeld).
Beispiel Krankenhaus-Tagegeld:
Unser Versicherungsnehmer (Fahrer) und 2 weitere Personen sind mit dem versicherten Fahrzeug unterwegs. An einer roten Ampel fährt von hinten ein anderes Kfz auf. Unser Versicherungsnehmer und die weiteren Fahrzeuginsassen erleiden durch den Aufprall ein schweres Schleudertrauma und müssen zur Behandlung 2 Tage stationär ins Krankenhaus. Wir leisten insgesamt 120 Euro (je Person 40 Euro). Hinzu kommt die Leistung aus der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfall-Verursachers.

Ausgezeichnete Beratung
Die Bedürfnisse unserer Kunden liegen uns besonders am Herzen. Darum sind uns Transparenz und Nachhaltigkeit sehr wichtig. Überzeugen Sie sich einfach selbst.
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