Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Für z. B. nur 44 Euro * im Jahr
- 15 Mio. Euro Deckungssumme
- Schutz vor Umweltschäden (Öl-/Gastanks)
- Inklusive Photovoltaik- und Solaranlagen
Wer ein Haus, ein Grundstück oder vermietete Wohneinheiten besitzt, trägt nicht nur Verantwortung, sondern auch ein gewisses Risiko. Schon kleine Unachtsamkeiten auf dem eigenen Grundstück können teure Folgen haben: Ein Passant stürzt auf dem vereisten Gehweg, ein herabfallender Dachziegel beschädigt ein parkendes Auto oder ein loser Ast verletzt einen Spaziergänger. Genau hier greift die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung – auch bekannt als Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, Gebäudehaftpflichtversicherung oder Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Sie schützt Eigentümer und diejenigen, die Verantwortung tragen, zuverlässig vor den finanziellen Folgen solcher Schadensfälle und sichert Haus, Grundstück und Vermögen umfassend ab.
Egal, ob Sie eine Immobilie vermieten, ein leerstehendes Gebäude besitzen oder ein unbebautes Grundstück verwalten: Eine Haus-Haftpflichtversicherung ist ein wichtiges Bestandteil Ihres Versicherungsschutzes und bietet Ihnen mehr Sicherheit, Gelassenheit und finanziellen Rückhalt im Ernstfall.
Ihre Vorteile – unsere Leistungen
Unsere Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung schützt u. a. Ihre
- Verkehrssicherungspflichten
Haftungsansprüche von Dritten bei Unfällen auf Ihrem Grundstück - Gewässerschäden
Schadenersatzansprüche Dritter bei Leckagen und Umweltschäden auf Ihrem Grundstück - Photovoltaik- oder Solaranlagen
Schützt Sie als Inhaber bestimmter fest mit dem Versicherungsgrundstück verbundener Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien vor Haftungsansprüchen Dritter
Seit über 100 Jahren eine starke Wertegemeinschaft
Wir sind Ihr erfahrener Partner für umfassende Versicherungslösungen. Durch unsere christlichen Werte geprägt, legen wir ihre Versicherungsbeiträge konsequent nach strengen ethischen, sozialen und ökologischen Nachhaltigkeitskriterien an. Diese werden jährlich von ECOreporter geprüft und bestätigt. Seit 2016 sind wir der einzige Versicherer in Deutschland mit dieser Auszeichnung.
Wir sind Ihr erfahrener Partner für umfassende Versicherungslösungen. Durch unsere christlichen Werte geprägt, legen wir ihre Versicherungsbeiträge konsequent nach strengen ethischen, sozialen und ökologischen Nachhaltigkeitskriterien an. Diese werden jährlich von ECOreporter geprüft und bestätigt. Seit 2016 sind wir der einzige Versicherer in Deutschland mit dieser Auszeichnung.
Inhaltsverzeichnis
-
Ihre Vorteile – unsere Leistungen -
Leistungen zur Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung -
Vorteile einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht -
Jahresbeiträge zur Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung -
Welche Objekte werden versichert? -
Deckungs- und Leistungsumfang zur Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Leistungen zur Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung
Photovoltaik oder Solaranlagen
Auch Ihre Photovoltaik- oder Solaranlagen – einschließlich Balkonkraftwerke – sind im Rahmen der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht des VRK abgesichert. Versichert sind alle Anlagen, die fest mit dem Gebäude (z. B. am Dach oder an der Fassade) installiert sind, ohne Begrenzung der Gesamtfläche. Befindet sich die Anlage auf dem Boden, gilt der Schutz bis zu einer Modulfläche von 200 m2. So sind Sie als Eigentümerin oder Eigentümer auf der sicheren Seite.
Schutz für Bauherren
Planen Sie einen Anbau, Umbau oder Neubau auf Ihrem Grundstück? Als privater Bauherr sind Sie mit der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht des VRK bei Bauvorhaben auf Ihrem versicherten Grundstück bis zu einer Bausumme von 150.000 Euro geschützt. Das gilt auch, wenn Sie Arbeiten in Eigenleistung durchführen. Unsere Gebäudehaftpflichtversicherung sichert außerdem auch Ihre unentgeltlich beschäftigten Bauhelfer bei Ausführungen der privaten Eigenleistung ab und schützt Sie so vor Haftungsrisiken – dies ist eine wichtige Ergänzung zur klassischen Gebäudeversicherung.
Versicherungssumme
Die Versicherungssumme beträgt 15 Millionen Euro für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Damit sind Sie zuverlässig vor Schadensersatzansprüchen geschützt, die schnell existenzbedrohend werden können. Unsere Fachleute prüfen jeden Fall sorgfältig:
- Ob ein Anspruch berechtigt ist,
- In welcher Höhe Ersatz zu leisten ist,
- Ist der Anspruch unberechtigt, weisen wir diesen für Sie zurück, notfalls auch vor Gericht
So verbindet die Haus- und Grundbesitzerhaftlicht finanziellen Schutz mit rechtlicher Absicherung (passiver Rechtsschutz).
Weitere Leistungen
Unsere Grundbesitzerhaftpflichtversicherung bietet umfassenden Schutz bei:
- Schäden durch allmähliche Einwirkung von Temperatur, Gasen, Dämpfen, Feuchtigkeit oder Niederschlägen
- Verletzung von Verkehrssicherungspflichten, beispielsweise Räum- und Streupflicht, Beleuchtungspflicht oder bauliche Instandhaltung – auch, wenn Sie diese Pflichten per Miet-, Pacht- oder Leihvertrag übernommen haben.
- Umwelt- und Gewässerschäden, etwa durch Heizöltanks oder austretende Stoffe, die das Erdreich oder Grundwasser beeinträchtigen können
Vorteile einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung des VRK bietet Ihnen einen umfassenden finanziellen Schutz vor Schadensersatzansprüchen, eine Haftung auch ohne eigenes Verschulden und Schutz vor den finanziellen Folgen von Umweltschäden. Dadurch können Sie sich als Eigentümer oder Verantwortlicher für ein Grundstück oder Gebäude vor den finanziellen Risiken und Belastungen schützen.
Finanzieller Schutz vor Schadensersatzansprüchen
Die VRK Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung bietet Ihnen existenziellen finanziellen Schutz vor Schadensersatzansprüchen. Wenn aufgrund von Personen- oder Sachschäden auf Ihrem Grundstück oder in Ihrem Gebäude Schadensersatzansprüche gestellt werden, übernimmt unsere Grundbesitzerhaftpflicht die Kosten für die Regulierung dieser Ansprüche. Dadurch werden Sie vor finanziellen Belastungen geschützt, die durch Schadenersatzleistungen und rechtliche Auseinandersetzungen entstehen können.
Haftung auch ohne eigenes Verschulden
Gemäß der Verkehrssicherungspflicht sind Sie als Eigentümer oder Verantwortlicher für ein Grundstück oder Gebäude dazu verpflichtet, mögliche Gefahrenquellen zu erkennen und Maßnahmen zur Vermeidung von Schäden zu ergreifen. Falls dennoch Schäden auftreten und Dritte Schadensersatzansprüche stellen, greift unsere Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht und übernimmt die Haftung auch ohne eigenes Verschulden.
Schutz vor Umweltschäden
Wenn es auf Ihrem Grundstück zu einer Öl- oder Chemikalienverunreinigung kommt, können schnell hohe Kosten für Beseitigung und Sanierung entstehen. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht des VRK schützt Sie auch in diesen Fällen – etwa bei Gewässerschäden durch Heizöltanks oder Schäden durch austretendes Flüssiggas. Damit sind Sie als Eigentümerin nicht nur gegen klassische Haftpflichtrisiken, sondern auch gegen Umwelt- und Gewässergefahren abgesichert.
Jahresbeiträge zur Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
| Übersicht der Jahresbeiträge für Wohnäuser | |
|---|---|
| Grundbeitrag für Ein- und Zweifamilienhäuser | 44,00 € |
| Zusatzbeitrag für jede weitere Wohnung | 27,50 € |
| Zusatzbeitrag je angefangene 100 m2 beruflich/betrieblich/gewerblich genutzter Gebäudefläche (einschließlich Nebengebäude) |
66,00 € |
Die nicht versicherbaren Berufe/Betriebe/Gewerbe finden Sie im Antrag; bei nicht überwiegend privater Nutzung ist keine Versicherung möglich.
| Übersicht der Jahresbeiträge für umbaute Grundstücke |
|
|---|---|
| Bis 2.000 m² Fläche | 22,00 € |
| Über 2.000 m² Fläche je angefangene 100 m2 | 0,77 € |
| Mindestbeitrag für Grundstücke über 2.000 m² Fläche | 30,80 € |
Als „unbebaut“ gelten auch Grundstücke mit Bauten, in denen sich keine Wohnungen befinden und deren Grundfläche insgesamt nicht größer als 50 m2 ist – z. B. Garagen, Carports, Gartenhäuser, Geräteschuppen, Scheunen, Hundezwinger, Pferdeboxen, Stallungen, Holzunterstände.
Welche Objekte werden versichert?
Nicht jedes Gebäude oder Grundstück fällt automatisch unter den Schutz der Privat-Haftpflichtversicherung. Ob Sie zusätzlich Schutz durch eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung benötigen, hängt davon ab, wie Sie Ihre Immobilie nutzen – also ob Sie selbst darin wohnen oder sie vermieten.
Im Folgenden erläutern wir Ihnen ausführlich, welche Objekte über die private Haftpflichtversicherung mitversichert sind und wann eine separate Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht erforderlich wird.
Bewohnen Sie Ihr Einfamilienhaus selbst und nutzen es ausschließlich zu Wohnzwecken (ein häusliches Arbeitszimmer oder Büro ist dabei mit eingeschlossen), besteht der Schutz bereits über die private Haftpflichtversicherung. Wichtig: Voraussetzung ist, dass sich das Haus in Deutschland befindet und Sie als Eigentümer darin leben.
- Keine zusätzliche Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung nötig.
Besitzen Sie ein Einfamilienhaus, das Sie nicht selbst bewohnen, reicht die private Absicherung nicht mehr aus. Hier greift die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht des VRK, da Sie als Eigentümer für Schäden haften, die durch Ihr vermietetes Objekt entstehen – etwa durch mangelhafte Instandhaltung oder Verletzung der Verkehrssicherungspflichten.
- Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung erforderlich.
Bei einem Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung gilt:
- Nutzen Sie beide Einheiten selbst zu Wohnzwecken, genügt die Privat-Haftpflichtversicherung (Basis oder Classic).
- Wird die Einliegerwohnung vermietet, ist das Risiko in der Privat-Haftpflicht Classic PLUS abgesichert.
Für alle anderen Wohnformen – etwa ein Zweifamilienhaus mit vermieteter oder selbstgenutzter Einheit – benötigen Sie eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung, um umfassend geschützt zu sein.
- Je nach Nutzung: bei Vermietung benötigen Sie entweder Privat-Haftpflicht Classic PLUS oder Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.
In der Privat-Haftpflichtversicherung ist ein in Deutschland liegendes Zweifamilienhaus unter folgenden Voraussetzungen mitversichert: Das Zweifamilienhaus
- ist in Ihrem Eigentum oder gehört Ihrem oder Ihrer Ehe- oder Lebenspartnerin oder Ihren mitversicherten Kindern,
- wird ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt (häusliches Arbeitszimmer spielt keine Rolle) und
- wird neben Ihnen als Versicherungsnehmer ausschließlich von mitversicherten Personen oder Familienangehörigen bewohnt.
- Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt oder handelt es sich um ein anderes Objekt (z. B. Zweifamilienhaus mit selbstgenutzter oder vermieteter Einliegerwohnung), ist der Abschluss einer Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung erforderlich.
Für ein Mehrfamilienhaus ist immer die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung erforderlich, unabhängig davon, ob Sie selbst in diesem Mehrfamilienhaus wohnen (siehe Zweifamilienhaus).
- Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung erforderlich.
In diesem Fall erstreckt sich der Versicherungsschutz der Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung auf Schäden, die durch das Gemeinschaftseigentum verursacht werden. Für Schäden durch Ihr Sondereigentum ist die Privat-Haftpflichtversicherung zuständig.
- Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung erforderlich.
Eine Eigentumswohnung ist Teil einer Wohneigentumsanlage und kann nicht einzeln in der Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung versichert werden. Das bedeutet, dass nur die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung abschließen kann.
Besonderheiten
- Sind Sie Eigentümer einer vermieteten Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus? Für das Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht-Risiko, z. B. Ansprüche eines Dritten, der im Winter vor dem Haus auf dem ungeräumten Gehweg ausrutscht, ist eine gesonderte Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung erforderlich. Diese Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung wird in der Regel von der Eigentümergemeinschaft abgeschlossen. Über die Privat-Haftpflichtversicherung Classic PLUS kann zusätzlich das sogenannte „Vermieter-Risiko“, also Ansprüche des Mieters gegen Sie als Vermieter, versichert werden.
- Vermieten Sie eine Einliegerwohnung in seinem selbstbewohnten privat genutzten Einfamilienhaus?
In diesem Fall ist keine gesonderte Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung erforderlich – es reicht unsere Privat-Haftpflichtversicherung Classic PLUS aus. Sie sind hier als Eigentümer und Vermieter umfassend abgesichert.
- Eine Eigentumswohnung kann nicht einzeln in der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht versichert werden.
Sie sind Eigentümer
- einer Wohnung
- eines Einfamilienhauses
- eines Wochenend- oder Ferienhauses
und die Immobilie befindet sich in einem EU-Staat, in der Schweiz, in Norwegen, Island, Liechtenstein, Monaco, San Marino oder Andorra. Dann bieten wir Ihnen Versicherungsschutz für Schäden, für die Sie als Eigentümer verantwortlich gemacht werden, über unsere Privat-Haftpflichtversicherung.
- Bei den oben genannten Immobilien im Ausland reicht unsere private Haftpflichtversicherung des VRK.
Weitere Versicherungsmöglichkeiten
Sie haben ein Grundstück oder Wohnhaus, welches nicht überwiegend zu Wohnzwecken genutzt wird, oder Land- oder forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke (z. B. Wald)? Hierfür können wir selbst keinen Versicherungsschutz bieten. Bitte nutzen Sie unsere persönliche Beratung, um alternative Versicherungsmöglichkeiten über unseren Partner zu erhalten.
Weitere Versicherungsmöglichkeiten
Sie haben ein Grundstück oder Wohnhaus, welches nicht überwiegend zu Wohnzwecken genutzt wird, oder Land- oder forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke (z. B. Wald)? Hierfür können wir selbst keinen Versicherungsschutz bieten. Bitte nutzen Sie unsere persönliche Beratung, um alternative Versicherungsmöglichkeiten über unseren Partner zu erhalten.
Ausgezeichnete Beratung
Die Bedürfnisse unserer Kunden liegen uns besonders am Herzen. Darum sind uns Transparenz und Nachhaltigkeit sehr wichtig. Überzeugen Sie sich einfach selbst.
Ausgezeichnete Beratung
Die Bedürfnisse unserer Kunden liegen uns besonders am Herzen. Darum sind uns Transparenz und Nachhaltigkeit sehr wichtig. Überzeugen Sie sich einfach selbst.
Deckungs- und Leistungsumfang der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Welche Schäden sind abgedeckt?
- Personen- und Sachschäden: Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die Dritten auf Ihrem Grundstück oder in Ihrem Gebäude zugefügt werden. Dies umfasst sowohl Personenschäden wie zum Beispiel Stürze oder Verletzungen, als auch Sachschäden, wie Beschädigungen an Eigentum von Besuchern oder Nachbarn
- Vermögensschäden: Falls einem Dritten auf Ihrem Grundstück rein finanzielle Einbußen entstehen und Sie den Schaden zu verantworten haben, werden diese ebenfalls von unserer Grundbesitzerhaftpflicht abgedeckt. Zum Beispiel, wenn ein Unternehmer aufgrund eines Unfalls auf Ihrem Grundstück Verluste erleidet
- Umweltschäden: Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung übernimmt auch Kosten im Zusammenhang mit Umweltschäden, wie beispielsweise Öl- oder Chemikalienverschmutzungen
Welche Leistungen werden erbracht?
- Prüfung der Schadenersatzansprüche: Wir prüfen, ob die gegen Sie geltend gemachten Schadenersatzansprüche berechtigt sind
- Abwehr unberechtigter Ansprüche: Unberechtigte Schadenersatzansprüche lehnen wir für Sie ab und übernehmen die Kosten für rechtliche Auseinandersetzungen
- Finanzielle Entschädigung: Berechtigte Schadenersatzansprüche begleichen wir. Wir übernehmen die Kosten für Schadenersatzleistungen, wie zum Beispiel Arztkosten, Reparaturkosten oder Schmerzensgeldzahlungen
Hier macht sich Ihre Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht bezahlt
Stolperunfall auf einem Gehweg
Als Grundstückseigentümerin oder -eigentümer tragen Sie Verantwortung dafür, dass der Gehweg vor Ihrem Grundstück verkehrssicher und instandgehalten ist. Stolpert ein Passant beispielsweise über ein Schlagloch oder eine unebene Stelle, können schnell hohe Haftungsansprüche entstehen. Hier greift Ihre VRK Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht: Sie übernimmt unter anderem medizinische Behandlungskosten, Schmerzensgeldansprüche sowie mögliche Einkommensausfälle der verletzten Person – und prüft auch, ob die Ansprüche überhaupt berechtigt sind. Die Haus-Haftpflichtversicherung des VRK schützt Sie zuverlässig vor Ansprüchen Dritter – überall dort, wo von Ihrer Immobilie oder Ihrem Grundstück ein Schaden ausgehen kann.
Stolperunfall auf einem Gehweg
Als Grundstückseigentümerin oder -eigentümer tragen Sie Verantwortung dafür, dass der Gehweg vor Ihrem Grundstück verkehrssicher und instandgehalten ist. Stolpert ein Passant beispielsweise über ein Schlagloch oder eine unebene Stelle, können schnell hohe Haftungsansprüche entstehen. Hier greift Ihre VRK Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht: Sie übernimmt unter anderem medizinische Behandlungskosten, Schmerzensgeldansprüche sowie mögliche Einkommensausfälle der verletzten Person – und prüft auch, ob die Ansprüche überhaupt berechtigt sind. Die Haus-Haftpflichtversicherung des VRK schützt Sie zuverlässig vor Ansprüchen Dritter – überall dort, wo von Ihrer Immobilie oder Ihrem Grundstück ein Schaden ausgehen kann.
Für wen ist der Abschluss einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht sinnvoll?
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung des VRK ist für alle relevant, die Eigentum oder Verantwortung für Grundstücke oder Gebäude tragen. Dies sind insbesondere:
Vermieter von Wohnungen und Häusern
Als Vermieter von Wohnungen und Häusern tragen Sie eine besondere Verantwortung. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht des VRK leistet Schadenersatz, wenn jemand auf Ihrem Grundstück zu Schaden kommt und Sie diesen Schaden z. B. durch Fahrlässigkeit zu verantworten haben. Dies umfasst beispielsweise Personen- und Sachschäden, die durch mangelhafte Instandhaltung oder nicht ausreichende Sicherheitsvorkehrungen verursacht werden könnten.
Eigentümer von Mehrfamilienhäusern
Als Eigentümer von Mehrfamilienhäusern tragen Sie die Verantwortung für die Sicherheit und den ordnungsgemäßen Zustand des gesamten Gebäudes. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung bietet Ihnen einen umfassenden Schutz vor möglichen Schadensersatzansprüchen von Mietern, Besuchern oder weiteren Personen, wenn diese z. B. auf dem Gehweg stürzen.
Privatpersonen mit Grundbesitz
Auch für Personen, die unbebaute Grundstücke besitzen, ist eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht von Bedeutung. Die Versicherung bietet Ihnen Schutz vor möglichen Schadensersatzansprüchen von Besuchern oder sonstigen vertragsfremden Personen. Ist das Grundstück bepflanzt, können ggf. Schäden durch herabfallende Äste an Nachbarobjekten entstehen.
Gut zu wissen: Als unbebaut gelten auch Grundstücke mit Bauten, in denen sich keine Wohnungen befinden und deren Grundfläche insgesamt nicht größer als 50 m2 ist – z. B. Garagen, Carports, Gartenhäuser, Geräteschuppen, Scheunen, Hundezwinger, Pferdeboxen, Stallungen, Holzunterstände.
Aufgepasst: Landwirtschaftliche Flächen und Waldstücke benötigen separaten Versicherungsschutz.
In unseren Versicherungsbedingungen erfahren Sie alle Details zu unserer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.
Sinnvolle Ergänzungen zur Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt wurden, sind in der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung nicht abgedeckt. Auch Schäden, die durch normale Abnutzung oder mangelnde Instandhaltung entstehen, sind von der Versicherung ausgeschlossen.
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung und die Privathaftpflichtversicherung sind zwei separate Versicherungen. Die private Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die Sie als Privatperson schuldhaft anderen zufügen, beispielsweise im Rahmen einer Fahrlässigkeit. Sie greift auch bei Ansprüchen, die im Zusammenhang mit Ihrem selbstgenutzten Wohneigentum stehen.
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung bietet Schutz vor Schadensersatzansprüchen von Dritten, die im Zusammenhang mit Ihrem Grundstück oder Ihrem Gebäude stehen.
Der passive Rechtsschutz ist ein wichtiger Bestandteil jeder Haftpflichtversicherung – auch der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung des VRK.
Er schützt Sie, wenn Dritte unberechtigte Schadensersatzansprüche gegen Sie erheben. Unberechtigte Forderungen wehrt der VRK auf eigene Kosten ab, notfalls auch vor Gericht. Der VRK kümmert sich und bewahrt Sie damit vor hohen Kosten.
Grundbeitrag für Ein- und Zweifamilienhäuser = 44,00 €