Ein Mann und eine Frau stehen glücklich vor ihrem Haus im Garten.
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Auszeichnung FOCUS MONEY – Digitaler Service Bestnote | Ausgabe 30/2025

Haus- und Grundbesitzer­haftpflicht

Für z. B. nur 44 Euro * im Jahr

  • 15 Mio. Euro Deckungssumme
  • Schutz vor Umweltschäden (Öl-/Gastanks)
  • Inklusive Photovoltaik- und Solaranlagen
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Auszeichnung FOCUS MONEY – Digitaler Service Bestnote | Ausgabe 30/2025

Wer ein Haus, ein Grundstück oder vermietete Wohneinheiten besitzt, trägt nicht nur Verantwortung, sondern auch ein gewisses Risiko. Schon kleine Unachtsamkeiten auf dem eigenen Grundstück können teure Folgen haben: Ein Passant stürzt auf dem vereisten Gehweg, ein herabfallender Dachziegel beschädigt ein parkendes Auto oder ein loser Ast verletzt einen Spaziergänger. Genau hier greift die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung – auch bekannt als Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, Gebäudehaftpflichtversicherung oder Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Sie schützt Eigentümer und diejenigen, die Verantwortung tragen, zuverlässig vor den finanziellen Folgen solcher Schadensfälle und sichert Haus, Grundstück und Vermögen umfassend ab.

Egal, ob Sie eine Immobilie vermieten, ein leerstehendes Gebäude besitzen oder ein unbebautes Grundstück verwalten: Eine Haus-Haftpflichtversicherung ist ein wichtiges Bestandteil Ihres Versicherungsschutzes und bietet Ihnen mehr Sicherheit, Gelassenheit und finanziellen Rückhalt im Ernstfall.

Ihre Vorteile – unsere Leistungen

Unsere Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung schützt u. a. Ihre

  • Verkehrssicherungspflichten
    Haftungsansprüche von Dritten bei Unfällen auf Ihrem Grundstück
  • Gewässerschäden
    Schadenersatzansprüche Dritter bei Leckagen und Umweltschäden auf Ihrem Grundstück
  • Photovoltaik- oder Solaranlagen
    Schützt Sie als Inhaber bestimmter fest mit dem Versicherungsgrundstück verbundener Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien vor Haftungsansprüchen Dritter
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Seit über 100 Jahren eine starke Wertegemeinschaft

Wir sind Ihr erfahrener Partner für umfassende Versicherungslösungen. Durch unsere christ­li­chen Werte geprägt, legen wir ihre Ver­si­che­rungs­bei­trä­ge kon­se­quent nach strengen ethischen, sozialen und öko­lo­gi­schen Nach­hal­tig­keits­kri­te­ri­en an. Diese werden jährlich von ECOreporter geprüft und bestätigt. Seit 2016 sind wir der einzige Versicherer in Deutschland mit dieser Auszeichnung.

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VRK ECOreporter Nachhaltigkeitssiegel 2025
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Inhaltsverzeichnis

Leistungen zur Haus- und Grundbesitzer-Haft­pflicht­versicherung

Photovoltaik oder Solaranlagen

Auch Ihre Photovoltaik- oder Solaranlagen – einschließlich Balkonkraftwerke – sind im Rahmen der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht des VRK abgesichert. Versichert sind alle Anlagen, die fest mit dem Gebäude (z. B. am Dach oder an der Fassade) installiert sind, ohne Begrenzung der Gesamtfläche. Befindet sich die Anlage auf dem Boden, gilt der Schutz bis zu einer Modulfläche von 200 m2. So sind Sie als Eigentümerin oder Eigentümer auf der sicheren Seite.

Schutz für Bauherren

Planen Sie einen Anbau, Umbau oder Neubau auf Ihrem Grundstück? Als privater Bauherr sind Sie mit der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht des VRK bei Bauvorhaben auf Ihrem versicherten Grundstück bis zu einer Bausumme von 150.000 Euro geschützt. Das gilt auch, wenn Sie Arbeiten in Eigenleistung durchführen. Unsere Gebäudehaftpflichtversicherung sichert außerdem auch Ihre unentgeltlich beschäftigten Bauhelfer bei Ausführungen der privaten Eigenleistung ab und schützt Sie so vor Haftungsrisiken – dies ist eine wichtige Ergänzung zur klassischen Gebäudeversicherung.

Versicherungssumme

Die Versicherungssumme beträgt 15 Millionen Euro für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Damit sind Sie zuverlässig vor Schadensersatzansprüchen geschützt, die schnell existenzbedrohend werden können. Unsere Fachleute prüfen jeden Fall sorgfältig:

  • Ob ein Anspruch berechtigt ist,
  • In welcher Höhe Ersatz zu leisten ist,
  • Ist der Anspruch unberechtigt, weisen wir diesen für Sie zurück, notfalls auch vor Gericht

So verbindet die Haus- und Grundbesitzerhaftlicht finanziellen Schutz mit rechtlicher Absicherung (passiver Rechtsschutz).

Weitere Leistungen

Unsere Grundbesitzerhaftpflichtversicherung bietet umfassenden Schutz bei:

  • Schäden durch allmähliche Einwirkung von Temperatur, Gasen, Dämpfen, Feuchtigkeit oder Niederschlägen
  • Verletzung von Verkehrssicherungspflichten, beispielsweise Räum- und Streupflicht, Beleuchtungspflicht oder bauliche Instandhaltung – auch, wenn Sie diese Pflichten per Miet-, Pacht- oder Leihvertrag übernommen haben.
  • Umwelt- und Gewässerschäden, etwa durch Heizöltanks oder austretende Stoffe, die das Erdreich oder Grundwasser beeinträchtigen können

Vorteile einer Haus- und Grundbesitzer­haftpflicht

Eine Mutter sitzt mit ihrer kleinen Tochter auf der Terrasse und schaut in den Garten.

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung des VRK bietet Ihnen einen umfassenden finanziellen Schutz vor Schadensersatzansprüchen, eine Haftung auch ohne eigenes Verschulden und Schutz vor den finanziellen Folgen von Umweltschäden. Dadurch können Sie sich als Eigentümer oder Verantwortlicher für ein Grundstück oder Gebäude vor den finanziellen Risiken und Belastungen schützen.

Finanzieller Schutz vor Schadensersatzansprüchen

Die VRK Haus- und Grundbesitzer­haft­pflicht­versicherung bietet Ihnen existenziellen finanziellen Schutz vor Schadens­ersatz­ansprüchen. Wenn aufgrund von Personen- oder Sach­schäden auf Ihrem Grundstück oder in Ihrem Gebäude Schadens­ersatz­ansprüche gestellt werden, übernimmt unsere Grundbesitzerhaftpflicht die Kosten für die Regulierung dieser Ansprüche. Dadurch werden Sie vor finanziellen Be­lastungen geschützt, die durch Schaden­ersatz­leistungen und rechtliche Auseinander­setzungen entstehen können.

Haftung auch ohne eigenes Verschulden

Gemäß der Verkehrs­sicherungs­pflicht sind Sie als Eigentümer oder Verantwortlicher für ein Grund­stück oder Gebäude dazu verpflichtet, mögliche Gefahren­quellen zu erkennen und Maß­nahmen zur Vermeidung von Schäden zu ergreifen. Falls dennoch Schäden auftreten und Dritte Schadens­ersatz­ansprüche stellen, greift unsere Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht und übernimmt die Haftung auch ohne eigenes Verschulden.

Schutz vor Umweltschäden

Wenn es auf Ihrem Grundstück zu einer Öl- oder Chemikalienverunreinigung kommt, können schnell hohe Kosten für Beseitigung und Sanierung entstehen. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht des VRK schützt Sie auch in diesen Fällen – etwa bei Gewässerschäden durch Heizöltanks oder Schäden durch austretendes Flüssiggas. Damit sind Sie als Eigentümerin nicht nur gegen klassische Haftpflichtrisiken, sondern auch gegen Umwelt- und Gewässergefahren abgesichert.

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Jahresbeiträge zur Haus- und Grundbesitzer­haftpflicht­versicherung

Übersicht der Jahresbeiträge für Wohnäuser
Grundbeitrag für Ein- und Zweifamilienhäuser 44,00 €
Zusatzbeitrag für jede weitere Wohnung 27,50 €
Zusatzbeitrag je angefangene 100 m2 beruflich/betrieb­lich/ge­werblich genutzter Gebäudefläche (einschließlich Nebengebäude) 66,00 €

Die nicht versicherbaren Berufe/Betriebe/Gewerbe finden Sie im Antrag; bei nicht überwiegend privater Nutzung ist keine Versicherung möglich.

Übersicht der Jahresbeiträge für umbaute Grundstücke
Bis 2.000 m² Fläche 22,00 €
Über 2.000 m² Fläche je angefangene 100 m2 0,77 €
Mindestbeitrag für Grundstücke über 2.000 m² Fläche 30,80 €

Als „unbebaut“ gelten auch Grundstücke mit Bauten, in denen sich keine Wohnungen befinden und deren Grundfläche insgesamt nicht größer als 50 m2 ist – z. B. Garagen, Carports, Gartenhäuser, Geräteschuppen, Scheunen, Hundezwinger, Pferdeboxen, Stallungen, Holzunterstände.

Welche Objekte werden versichert?

Nicht jedes Gebäude oder Grundstück fällt automatisch unter den Schutz der Privat-Haftpflichtversicherung. Ob Sie zusätzlich Schutz durch eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung benötigen, hängt davon ab, wie Sie Ihre Immobilie nutzen – also ob Sie selbst darin wohnen oder sie vermieten.

Im Folgenden erläutern wir Ihnen ausführlich, welche Objekte über die private Haftpflichtversicherung mitversichert sind und wann eine separate Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht erforderlich wird.

Selbst bewohntes Einfamilienhaus

Bewohnen Sie Ihr Einfamilienhaus selbst und nutzen es ausschließlich zu Wohnzwecken (ein häusliches Arbeitszimmer oder Büro ist dabei mit eingeschlossen), besteht der Schutz bereits über die private Haftpflichtversicherung. Wichtig: Voraussetzung ist, dass sich das Haus in Deutschland befindet und Sie als Eigentümer darin leben.

  • Keine zusätzliche Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung nötig.
Vermietetes Einfamilienhaus

Besitzen Sie ein Einfamilienhaus, das Sie nicht selbst bewohnen, reicht die private Absicherung nicht mehr aus. Hier greift die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht des VRK, da Sie als Eigentümer für Schäden haften, die durch Ihr vermietetes Objekt entstehen – etwa durch mangelhafte Instandhaltung oder Verletzung der Verkehrssicherungspflichten.

  • Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung erforderlich.
Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung

Bei einem Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung gilt:

  • Nutzen Sie beide Einheiten selbst zu Wohnzwecken, genügt die Privat-Haftpflichtversicherung (Basis oder Classic).
  • Wird die Einliegerwohnung vermietet, ist das Risiko in der Privat-Haftpflicht Classic PLUS abgesichert.

Für alle anderen Wohnformen – etwa ein Zweifamilienhaus mit vermieteter oder selbstgenutzter Einheit – benötigen Sie eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung, um umfassend geschützt zu sein.

  • Je nach Nutzung: bei Vermietung benötigen Sie entweder Privat-Haftpflicht Classic PLUS oder Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.
Zweifamilienhaus

In der Privat-Haftpflichtversicherung ist ein in Deutschland liegendes Zweifamilienhaus unter folgenden Voraussetzungen mitversichert: Das Zweifamilienhaus

  • ist in Ihrem Eigentum oder gehört Ihrem oder Ihrer Ehe- oder Lebenspartnerin oder Ihren mitversicherten Kindern,
  • wird ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt (häusliches Arbeitszimmer spielt keine Rolle) und
  • wird neben Ihnen als Versicherungsnehmer ausschließlich von mitversicherten Personen oder Familienangehörigen bewohnt.
  • Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt oder handelt es sich um ein anderes Objekt (z. B. Zweifamilienhaus mit selbstgenutzter oder vermieteter Einliegerwohnung), ist der Abschluss einer Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung erforderlich.
Mehrfamilienhaus

Für ein Mehrfamilienhaus ist immer die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung erforderlich, unabhängig davon, ob Sie selbst in diesem Mehrfamilienhaus wohnen (siehe Zweifamilienhaus).

  • Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung erforderlich.
Mehrfamilienhaus nach dem Wohnungseigentumsgesetz

In diesem Fall erstreckt sich der Versicherungsschutz der Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung auf Schäden, die durch das Gemeinschaftseigentum verursacht werden. Für Schäden durch Ihr Sondereigentum ist die Privat-Haftpflichtversicherung zuständig.

  • Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung erforderlich.
Eigentumswohnung

Eine Eigentumswohnung ist Teil einer Wohn­eigentums­anlage und kann nicht einzeln in der Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht­versicherung versichert werden. Das bedeutet, dass nur die Gemeinschaft der Wohnungs­eigen­tümer eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht­ver­sicherung abschließen kann.

Besonderheiten

  • Sind Sie Eigentümer einer vermieteten Eigentums­wohnung in einem Mehr­familienhaus? Für das Haus- und Grund­besitzer­haftpflicht-Risiko, z. B. Ansprüche eines Dritten, der im Winter vor dem Haus auf dem un­geräumten Geh­weg ausrutscht, ist eine gesonderte Haus- und Grund­besitzer­haftpflicht­versicherung erforderlich. Diese Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht­versicherung wird in der Regel von der Eigentümer­gemeinschaft abgeschlossen. Über die Privat-Haftpflicht­versicherung Classic PLUS kann zusätzlich das sogenannte „Vermieter-Risiko“, also Ansprüche des Mieters gegen Sie als Vermieter, versichert werden.
  • Vermieten Sie eine Einlieger­wohnung in seinem selbstbewohnten privat genutzten Einfamilienhaus?
    In diesem Fall ist keine gesonderte Haus- und Grund­besitzer-Haftpflicht­versicherung erforderlich – es reicht unsere Privat-Haftpflichtversicherung Classic PLUS aus. Sie sind hier als Eigentümer und Vermieter umfassend abgesichert.
  • Eine Eigentumswohnung kann nicht einzeln in der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht versichert werden.
Immobilie im Ausland

Sie sind Eigentümer

  • einer Wohnung
  • eines Einfamilienhauses
  • eines Wochenend- oder Ferienhauses

und die Immobilie befindet sich in einem EU-Staat, in der Schweiz, in Norwegen, Island, Liechtenstein, Monaco, San Marino oder Andorra. Dann bieten wir Ihnen Versicherungsschutz für Schäden, für die Sie als Eigentümer verantwortlich gemacht werden, über unsere Privat-Haftpflichtversicherung.

  • Bei den oben genannten Immobilien im Ausland reicht unsere private Haftpflichtversicherung des VRK.
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Information

Weitere Versicherungsmöglichkeiten

Sie haben ein Grundstück oder Wohnhaus, welches nicht überwiegend zu Wohnzwecken genutzt wird, oder Land- oder forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke (z. B. Wald)? Hierfür können wir selbst keinen Versicherungsschutz bieten. Bitte nutzen Sie unsere persönliche Beratung, um alternative Versicherungsmöglichkeiten über unseren Partner zu erhalten.

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Weitere Versicherungs­möglichkeiten

Sie haben ein Grundstück oder Wohnhaus, welches nicht überwiegend zu Wohnzwecken genutzt wird, oder Land- oder forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke (z. B. Wald)? Hierfür können wir selbst keinen Versicherungsschutz bieten. Bitte nutzen Sie unsere persönliche Beratung, um alternative Versicherungs­möglichkeiten über unseren Partner zu erhalten.

VRK – FOCUS MONEY: Beste Kunden- und Finanzbetreuung

Ausgezeichnete Beratung

Die Bedürfnisse unserer Kunden liegen uns be­son­ders am Herzen. Darum sind uns Trans­parenz und Nach­haltig­keit sehr wichtig. Über­zeugen Sie sich einfach selbst.

Persönliche Beratung

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Deckungs- und Leistungsumfang der Haus- und Grundbesitzer­haftpflicht

Welche Schäden sind abgedeckt?

  • Personen- und Sachschäden: Die Haus- und Grund­besitzer­haft­pflicht­versicherung deckt Schäden ab, die Dritten auf Ihrem Grund­stück oder in Ihrem Gebäude zugefügt werden. Dies umfasst sowohl Personen­schäden wie zum Beispiel Stürze oder Verletzungen, als auch Sach­schäden, wie Beschädigungen an Eigentum von Besuchern oder Nachbarn
  • Vermögensschäden: Falls einem Dritten auf Ihrem Grund­stück rein finanzielle Einbußen entstehen und Sie den Schaden zu ver­antworten haben, werden diese ebenfalls von unserer Grundbesitzerhaftpflicht abgedeckt. Zum Beispiel, wenn ein Unter­nehmer aufgrund eines Unfalls auf Ihrem Grund­stück Verluste erleidet
  • Umweltschäden: Die Haus- und Grund­besitzer­haft­pflicht­versicherung über­nimmt auch Kosten im Zusammen­hang mit Umweltschäden, wie beispiels­weise Öl- oder Chemikalien­verschmutzungen

Welche Leistungen werden erbracht?

  • Prüfung der Schaden­ersatzansprüche: Wir prüfen, ob die gegen Sie geltend gemachten Schaden­ersatz­ansprüche berechtigt sind
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche: Unberechtigte Schaden­ersatz­ansprüche lehnen wir für Sie ab und über­nehmen die Kosten für rechtliche Auseinander­setzungen
  • Finanzielle Entschädigung: Berechtigte Schaden­ersatz­ansprüche begleichen wir. Wir über­nehmen die Kosten für Schaden­ersatz­leistungen, wie zum Beispiel Arztkosten, Reparatur­kosten oder Schmerzens­geld­zahlungen

Hier macht sich Ihre Haus- und Grundbesitzer­haftpflicht bezahlt

Ein Mann sitzt mit seinem Tablet in der Hand auf der Terrasse.

Stolperunfall auf einem Gehweg

Als Grundstückseigentümerin oder -eigentümer tragen Sie Verantwortung dafür, dass der Gehweg vor Ihrem Grundstück verkehrssicher und instandgehalten ist. Stolpert ein Passant beispielsweise über ein Schlagloch oder eine unebene Stelle, können schnell hohe Haftungsansprüche entstehen. Hier greift Ihre VRK Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht: Sie übernimmt unter anderem medizinische Behandlungskosten, Schmerzensgeldansprüche sowie mögliche Einkommensausfälle der verletzten Person – und prüft auch, ob die Ansprüche überhaupt berechtigt sind. Die Haus-Haftpflichtversicherung des VRK schützt Sie zuverlässig vor Ansprüchen Dritter – überall dort, wo von Ihrer Immobilie oder Ihrem Grundstück ein Schaden ausgehen kann.

Ein Mann sitzt mit seinem Tablet in der Hand auf der Terrasse.

Stolperunfall auf einem Gehweg

Als Grundstückseigentümerin oder -eigentümer tragen Sie Verantwortung dafür, dass der Gehweg vor Ihrem Grundstück verkehrssicher und instandgehalten ist. Stolpert ein Passant beispielsweise über ein Schlagloch oder eine unebene Stelle, können schnell hohe Haftungsansprüche entstehen. Hier greift Ihre VRK Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht: Sie übernimmt unter anderem medizinische Behandlungskosten, Schmerzensgeldansprüche sowie mögliche Einkommensausfälle der verletzten Person – und prüft auch, ob die Ansprüche überhaupt berechtigt sind. Die Haus-Haftpflichtversicherung des VRK schützt Sie zuverlässig vor Ansprüchen Dritter – überall dort, wo von Ihrer Immobilie oder Ihrem Grundstück ein Schaden ausgehen kann.

Für wen ist der Abschluss einer Haus- und Grundbesitzer­haftpflicht sinnvoll?

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung des VRK ist für alle relevant, die Eigentum oder Verantwortung für Grundstücke oder Gebäude tragen. Dies sind insbesondere:

Vermieter von Wohnungen und Häusern

Als Vermieter von Wohnungen und Häusern tragen Sie eine besondere Verantwortung. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht des VRK leistet Schadenersatz, wenn jemand auf Ihrem Grundstück zu Schaden kommt und Sie diesen Schaden z. B. durch Fahrlässigkeit zu verantworten haben. Dies umfasst beispielsweise Personen- und Sachschäden, die durch mangelhafte Instandhaltung oder nicht ausreichende Sicherheitsvorkehrungen verursacht werden könnten.
 

Eigentümer von Mehrfamilienhäusern

Als Eigentümer von Mehrfamilienhäusern tragen Sie die Verantwortung für die Sicherheit und den ordnungsgemäßen Zustand des gesamten Gebäudes. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung bietet Ihnen einen umfassenden Schutz vor möglichen Schadensersatzansprüchen von Mietern, Besuchern oder weiteren Personen, wenn diese z. B. auf dem Gehweg stürzen.
 

Privatpersonen mit Grundbesitz

Auch für Personen, die unbebaute Grundstücke besitzen, ist eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht von Bedeutung. Die Versicherung bietet Ihnen Schutz vor möglichen Schadensersatzansprüchen von Besuchern oder sonstigen vertragsfremden Personen. Ist das Grundstück bepflanzt, können ggf. Schäden durch herabfallende Äste an Nachbarobjekten entstehen.

Gut zu wissen: Als unbebaut gelten auch Grundstücke mit Bauten, in denen sich keine Wohnungen befinden und deren Grundfläche insgesamt nicht größer als 50 m2 ist – z. B. Garagen, Carports, Gartenhäuser, Geräteschuppen, Scheunen, Hundezwinger, Pferdeboxen, Stallungen, Holzunterstände.

Aufgepasst: Landwirtschaftliche Flächen und Waldstücke benötigen separaten Versicherungsschutz.

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Download: Alle Informationen auf einen Blick

In unseren Versicherungsbedingungen erfahren Sie alle Details zu unserer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.

Allgemeine Versicherungs­bedingungen

 

 

Weitere Dokumente

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Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Haus- und Grundbesitzer­haftpflicht

Was ist nicht bei der Haus- und Grundbesitzer­haftpflicht abgedeckt?

Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt wurden, sind in der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung nicht abgedeckt. Auch Schäden, die durch normale Abnutzung oder mangelnde Instandhaltung entstehen, sind von der Versicherung ausgeschlossen.

Was ist der Unterschied zur Privat-Haft­pflicht­versicherung?

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung und die Privathaftpflichtversicherung sind zwei separate Versicherungen. Die private Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die Sie als Privatperson schuldhaft anderen zufügen, beispielsweise im Rahmen einer Fahrlässigkeit. Sie greift auch bei Ansprüchen, die im Zusammenhang mit Ihrem selbstgenutzten Wohneigentum stehen.

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung bietet Schutz vor Schadensersatzansprüchen von Dritten, die im Zusammenhang mit Ihrem Grundstück oder Ihrem Gebäude stehen.

Was ist der passive Rechtsschutz?

Der passive Rechtsschutz ist ein wichtiger Bestandteil jeder Haftpflichtversicherung – auch der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung des VRK.

Er schützt Sie, wenn Dritte unberechtigte Schadensersatzansprüche gegen Sie erheben. Unberechtigte Forderungen wehrt der VRK auf eigene Kosten ab, notfalls auch vor Gericht. Der VRK kümmert sich und bewahrt Sie damit vor hohen Kosten.

*

Grundbeitrag für Ein- und Zweifamilienhäuser = 44,00 €

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