Sie können unbesorgt in jedes beliebige Land reisen, ohne sich über Ihre Krankenabsicherung Gedanken machen zu müssen. Denn Sie genießen mit unserer günstigen Auslandskrankenversicherung in allen Bereichen die Vorzüge als Privatpatient im Ausland.
Ihre Vorteile – unsere Leistungen
- Sehr gute Leistungen – als Einzelperson schon ab 16,30 Euro1 und als Familie ab 37,10 Euro2 im Jahr
- Sofort und weltweit – mit unserer Auslandskrankenversicherung haben Sie sofortigen und weltweiten Versicherungsschutz für alle Urlaubs- und Geschäftsreisen
- Rundum abgesichert – für bis zu 56 Tage je Reise
- Keine zusätzlichen Kosten – unsere Auslandskrankenversicherung schließen Sie immer ohne Selbstbeteiligung ab
- Sorglos reisen – inklusive Krankenrücktransport, wenn dieser medizinisch sinnvoll und vertretbar ist
- Ohne Altersbeschränkung – wir versichern Sie, egal wie alt Sie sind
- Immer für Sie da – mit unserem 24h–Kontakt
- Jederzeit kündbar – Sie brauchen sich keine Kündigungsfristen merken, unsere Auslandskrankenversicherung ist jederzeit kündbar
Unsere Auslandskrankenversicherung einfach online abschließen. Und sofort den Schutz genießen!
Sie möchten länger als 56 Tage verreisen? Dann empfehlen wir Ihnen unseren Langzeit-Versicherungsschutz für eine Reise bis maximal 365 Tage – schon ab 2,30 Euro3 pro Person und Tag.
Die Zeitschrift Finanztest bewertet in der Mai 2024 Ausgabe unsere Auslandkrankenversicherung mit „sehr gut“!
Nachhaltig gut versichert
Ethisch-nachhaltiges Handeln liegt dem Versicherer im Raum der Kirchen seit jeher am Herzen – und das in vielerlei Hinsicht. Dies wird uns durch Focus Money mit dem Siegel „Höchste Nachhaltigkeit“ bescheinigt.
Nachhaltig gut versichert
Ethisch-nachhaltiges Handeln liegt dem Versicherer im Raum der Kirchen seit jeher am Herzen – und das in vielerlei Hinsicht. Dies wird uns durch Focus Money mit dem Siegel „Höchste Nachhaltigkeit“ bescheinigt.
Leistungen der Auslandskrankenversicherung
Leistungen der Auslandskrankenversicherung für ambulante und stationäre Behandlungen auf Reisen:
- Sie können sich bei uns über die ärztliche Versorgung an Ihrem Urlaubsort informieren. Zudem nennen wir Ihnen deutsch- oder englischsprachige Ärzte.
- Mit der Auslandskrankenversicherung erstatten wir Ihnen die Behandlungskosten in voller Höhe, wenn diese für das Reiseland angemessen sind. Bei allen Ärzten, Fachärzten oder zugelassenen Therapeuten (z. B. Heilpraktiker und Osteopathen). Das gilt ebenso für schmerzstillende Zahnbehandlungen.
- Zudem deckt unsere Auslandskrankenversicherung Arznei-, Heil- und Verbandmittel sowie Hilfsmittel (z. B. Unterarmgehstützen) ab, die ärztlich verordnet wurden.
- Im Krankenhaus werden Sie als Privatpatient untergebracht – die Kosten übernimmt Ihre Auslandskrankenversicherung. Auf Wunsch geben wir eine Kostenübernahmegarantie gegenüber dem Krankenhaus ab.
- Auch der Krankentransport im Rahmen der Erstversorgung sowie die Verlegung in ein geeignetes Krankenhaus sind in unserer Auslandskrankenversicherung mitversichert. Zusätzlich übernehmen wir auch die Kosten für einen Transport zurück zur letzten Unterkunft, unmittelbar nach der Behandlung, bei Schiffsreisen zum letzten Liegeplatz vor der Behandlung.
- Wir zahlen Ihnen 30 Euro für jede Übernachtung im Krankenhaus, wenn Sie auf Leistungen aus dem Tarif für den stationären Aufenthalt verzichten.
- Erstattet werden die Kosten für Suche, Rettung oder Bergung bis höchstens 10.000 Euro. Die Kosten müssen im Ausland wegen Erkrankung, als Unfallfolge oder wegen Tod anfallen.
- Kostenerstattung für die Kinderbetreuung, wenn die mitreisenden Erwachsenen stationär behandelt werden, zurücktransportiert werden oder verstorben sind.
- Wenn es erforderlich ist, stellen wir einen Kontakt zwischen dem behandelnden Arzt am Urlaubsort und Ihrem Hausarzt her.
- Der Versicherer im Raum der Kirchen organisiert und trägt die Kosten für den Krankenrücktransport nach Deutschland, wenn dieser medizinisch sinnvoll und vertretbar ist.
- Wir kümmern uns ebenfalls um eine Bestattung im Ausland oder die Überführung nach Deutschland, falls es dazu kommen sollte. Ihre Auslandskrankenversicherung übernimmt die Kosten für eine Überführung nach Deutschland zu 100% – für eine Bestattung im Ausland bis zur Höhe der Kosten einer Überführung.
Ihre Auslandskrankenversicherung gilt bis zu 56 Tage je Reise. Wenn Sie in dieser Zeit in ein Krankenhaus eingeliefert werden und dort ein längerer Aufenthalt nötig ist, bleibt der Versicherungsschutz natürlich bestehen. Solange Sie vor Ort behandelt oder bis Sie nach Hause transportiert werden.
Auslandskrankenversicherung für Familien
Weiten Sie Ihre Auslandskrankenversicherung für insgesamt 37,10 Euro im Jahr ganz einfach auf Ihre gesamte Familie aus. Dazu gehören:
- Ehe- oder Lebenspartner/Lebensgefährte
- Unverheiratete Kinder bis zum 21. Lebensjahr
Versicherungsschutz besteht natürlich auch, wenn Sie getrennt verreisen.
Tipps für Reisen in die USA, Kuba und Russland
USA: Setzen Sie sich vor Reiseantritt mit uns in Verbindung. Sie erhalten von uns nützliche Informationen.
Kuba und Russland: Bei der Einreise oder der Beantragung eines Visums muss jeder einen gültigen Auslandskrankenversicherung vorweisen. Hierfür stellen wir Ihnen gerne eine Versicherungsbestätigung aus.
Verantwortungsvoll vorsorgen
Ausgezeichnet als „Nachhaltiger Institutioneller Anleger“ seit 2016
Ihre Versicherungsbeiträge legen wir konsequent nach strengen ethischen, sozialen und ökologischen Nachhaltigkeitskriterien an. Unsere nachhaltigen Kapitalanlagerichtlinien gelten für unser gesamtes Produktportfolio.
Verantwortungsvoll vorsorgen
Ausgezeichnet als „Nachhaltiger Institutioneller Anleger“ seit 2016
Ihre Versicherungsbeiträge legen wir konsequent nach strengen ethischen, sozialen und ökologischen Nachhaltigkeitskriterien an. Unsere nachhaltigen Kapitalanlagerichtlinien gelten für unser gesamtes Produktportfolio.
Ausgezeichnete Beratung
Die Bedürfnisse unserer Kunden liegen uns besonders am Herzen. Darum sind uns Transparenz und Nachhaltigkeit sehr wichtig. Überzeugen Sie sich einfach selbst.
Ausgezeichnete Beratung
Die Bedürfnisse unserer Kunden liegen uns besonders am Herzen. Darum sind uns Transparenz und Nachhaltigkeit sehr wichtig. Überzeugen Sie sich einfach selbst.
In unseren Versicherungsbedingungen erfahren Sie alle Details zu unserer Auslandskrankenversicherung.
FAQ – Häufige Fragen zur Auslandskrankenversicherung
Wir stehen Ihnen mit unserem 24h-Kontakt an 365 Tagen im Jahr mit Rat und Tat zur Seite.
Sie wählen einfach die +49 69 6655533** – wir helfen Ihnen weiter.
Mit uns abstimmen müssen Sie auf alle Fälle die Vorgehensweise bei einem stationären Aufenthalt im Krankenhaus bzw. einem Unfall und insbesondere bei einem notwendigen Krankenrücktransport. Nur durch den Kontakt mit unserer Notrufzentrale stellen Sie sicher, dass die entsprechenden Kosten in vollem Umfang übernommen werden. Abrechnungen für ambulante Leistungen, z. B. für einen Arztbesuch oder Medikamente, können Sie vorab verauslagen und später bei uns nach Vorlage bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung (falls vorhanden) mit dem Abrechnungsbescheid zur Kostenerstattung einreichen.
Damit wir Ihre Ausgaben ersetzen können, achten Sie bitte darauf, dass der behandelnde Arzt auf seiner Rechnung folgende Angaben vermerkt:
- Name und Anschrift des Leistungserbringers,
- Vor- und Zuname sowie Geburtsdatum der behandelten Person,
- Bezeichnung der Krankheiten (Diagnosen),
- Art der Leistungen und
- die Daten der Behandlung.
Senden Sie bitte nach Beendigung der Reise die Originalrechnungen mit entsprechenden Zahlungsnachweisen und Reisedauernachweisen an die
VRK Krankenversicherung AG im Raum der Kirchen, Doktorweg 2 - 4, 32752 Detmold
Bei vorheriger Inanspruchnahme einer anderen Versicherung bitten wir Sie, uns die Rechnungskopie mit Original-Erstattungsvermerk einzureichen.
Die Ländervorwahl für Deutschland kann von Land zu Land variieren. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Telefonanbieter.
Der Versicherungsschutz gilt auf privaten und beruflichen Reisen, rund um die Uhr, weltweit. Bei unserem Langzeit-Versicherungsschutz haben Sie die Wahl mit oder ohne Aufenthalt in USA und Kanada. Nicht als Ausland gelten Deutschland sowie die Länder, in denen der Versicherte einen ständigen Wohnsitz hat.
Sie können eine Auslandskrankenversicherung für Reisen bis maximal 56 Tage abschließen. Der Versicherungsschutz gilt dann für jeden Auslandsaufenthalt für maximal 56 Tage pro Reise. Der Versicherungsschutz tritt automatisch ein, sobald Sie Deutschland verlassen. Der Versicherungsschutz von 56 Tagen pro Auslandsaufenthalt beginnt mit jedem Auslandsaufenthalt von Deutschland aus erneut.
Der Vertrag wird für die Dauer eines Jahres abgeschlossen und verlängert sich automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht vor Ablauf Ihres individuellen Versicherungsjahres schriftlich gekündigt wird. Möchten Sie länger als 56 Tage verreisen? Dann haben Sie mit der Langzeit-Auslandskrankenversicherung für eine einzelne Reise bis maximal 365 Tage den richtigen Partner an Ihrer Seite.
Der Versicherungsschutz beginnt in der Langzeit-Auslandskrankenversicherung zum vereinbarten Termin, aber nicht vor Beginn des Auslandsaufenthalts. Er endet zum vereinbarten Zeitpunkt. Sie müssen den Vertrag daher nicht kündigen.
Unser privater Krankenschutz begleitet Sie auf jeder Auslandsreise. Genießen Sie oder Ihre ganze Familie unseren praktischen, umfassenden und komfortablen Versicherungsschutz und Service. Ihr erster Schritt in einen sorgenfreien Urlaub.
Ihr privater Schutz
Bei Zahnschmerzen, Krankheit oder nach einem Unfall werden Sie als Privatpatient behandelt. Wir zahlen den Facharzt, das Krankenhaus und die Heil- und Hilfsmittel, die Sie brauchen, um gesund zu werden. Wir organisieren auch den Rettungsflug nach Deutschland, wenn dieser medizinisch sinnvoll und vertretbar ist.
24h-Kontakt
Die Mitarbeiter unseres Service-Telefons helfen Ihnen im Notfall weiter. Sie nennen Ihnen z. B. einen deutsch- oder englischsprachigen Arzt vor Ort. Wählen Sie einfach +49 69 6655533** – wir helfen Ihnen!
Die Ländervorwahl für Deutschland kann von Land zu Land variieren. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Telefonanbieter.
Sie genießen Versicherungsschutz über die vereinbarte Vertragsdauer. Der Versicherungsschutz endet – auch für schwebende Versicherungsfälle –
- mit dem Ende Ihres Auslandsaufenthalts;
- zu dem Zeitpunkt, zu dem Ihr Vertrag endet.
Ihr Versicherungsschutz verlängert sich über diesen Zeitraum hinaus, wenn und solange die Behandlung im Ausland fortgesetzt werden muss, weil Ihnen eine Rückreise aus medizinischen Gründen nicht möglich ist.
Nein! Unsere Auslandskrankenversicherung schließen Sie immer ohne Selbstbeteiligung ab.
Folgende Regelungen gelten:
- Länder, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht: Es besteht Versicherungsschutz, aber die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten im Rahmen der Krankenversorgung des Gastlandes lediglich zu der Höhe, die Sie auch im Inland erstattet hätte. So können erhebliche Eigenbehalte entstehen.
- Länder, mit denen kein Sozialversicherungsabkommen besteht: Es besteht kein Versicherungsschutz und somit kein Leistungsanspruch.
In beiden Fällen können für Sie zum Teil beträchtliche Kosten entstehen bzw. Restkosten verbleiben. Außerdem übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung grundsätzlich keine Kosten für einen Rücktransport. Genau hier springt die Auslandskrankenversicherung für Sie ein.
In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Privaten Kranken-Vollversicherung, die für alle Versicherungsunternehmen gültig sind, ist geregelt:
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Heilbehandlung in Europa. Während des ersten Monats eines vorübergehenden Aufenthaltes im außereuropäischen Ausland besteht auch ohne besondere Vereinbarung Versicherungsschutz. Muss der Aufenthalt wegen notwendiger Heilbehandlung über einen Monat hinaus ausgedehnt werden, besteht Versicherungsschutz, solange die versicherte Person die Rückreise nicht ohne Gefährdung ihrer Gesundheit antreten kann, längstens aber für weitere 2 Monate.
Mit der Kranken-Vollversicherung der VRK Krankenversicherung genießen Sie ohne besondere Vereinbarung bei vorübergehendem Aufenthalt im außereuropäischen Ausland bis zu 2 Monaten Versicherungsschutz! Solange die versicherte Person die Rückreise nicht ohne Gefährdung ihres Gesundheitszustandes antreten kann, besteht Versicherungsschutz sogar über die zwei Monate hinaus, längstens bis zur Transportfähigkeit der versicherten Person.
Darüber hinaus sollten Sie als privat Versicherte(r) Ihren Vollversicherungstarif genau prüfen, denn:
- Der Rücktransport ist nicht automatisch in jedem Tarif mitversichert.
- Auch eventuelle Selbstbehalte aus der Vollkostenversicherung wirken sich auf die Auslandserstattung nicht aus, wenn eine Auslandskrankenversicherung besteht.
- Mit der Erstattung der Rechnungen im Rahmen der Auslandskrankenversicherung sichern Sie Ihre Beitragsrückerstattung aus der Vollkostenversicherung, sollten Sie keine weiteren Rechnungen zu Behandlungen in Deutschland einreichen.
- Mit der Auslandskrankenversicherung entlasten Sie Ihre eigentliche Krankenversicherung und sichern sich gleichzeitig darüberhinausgehenden sinnvollen Schutz auf Auslandsreisen zu günstigen Preisen.
- Sind nur die allgemeinen Krankenhausleistungen in Ihrer Vollversicherung versichert, entstehen bei Krankenhausbehandlungen im Ausland unter Umständen große Lücken.
Auch Ihre Reisekosten können Sie online einfach und bequem über unsere Homepage absichern.
Wir möchten Ihnen auch in Zukunft kostengünstige Produkte anbieten. Deshalb möchten wir unsere Verwaltungskosten möglichst geringhalten. Wir bitten deshalb um Ihr Verständnis, dass die Beitragszahlung in der Auslandskrankenversicherung ausschließlich mittels Lastschrifteinzugsverfahren möglich ist. Wir buchen die Beiträge bequem von Ihrem Konto ab – Sie müssen also keine Überweisung veranlassen.
Die Antragsstellung kann auch sehr kurzfristig online erfolgen. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Antragsstellung immer vor Reiseantritt von Deutschland aus erfolgen muss. Als Zeitpunkt der Antragsstellung gilt der Antragseingang bei der VRK Krankenversicherung. Die Antragsstellung vom Ausland aus ist nicht möglich. Wir empfehlen bei einem zeitnahen Reisetermin den Abschluss über unseren Online-Tarifrechner.
Personen mit einem Wohnsitz im Ausland versichern wir in diesem Bereich nicht.
Unser Tipp: Wenden Sie sich an einen Versicherer in Ihrem Wohnland.
Einzeltarif bis 59 Jahre, Beitrag inkl. Versicherungssteuer
Familientarif, alle Mitreisenden sind unter 60 Jahre, Beitrag inkl. Versicherungssteuer
Einzeltarif bis 59 Jahre (ohne USA/Kanada), Beitrag inkl. Versicherungssteuer