VRK Privat-, Berufs- & Verkehrsrechtsschutz – Ein junger Mann sitzt auf seiner Terrasse und liest ein Buch.

Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz

für z. B. nur 173,18 € * pro Jahr

  • Rundum abgesichert
  • Großer Verkehrsrechtsschutz inklusive
  • Hoher Versicherungsschutz
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Siegel Franke Bornberg, Auszeichnung FFF sehr gut für VRK Rechtsschutz und Rechtsschutz PLUS – Rating 09-2023
VRK Privat-, Berufs- & Verkehrsrechtsschutz – Ein junger Mann sitzt auf seiner Terrasse und liest ein Buch.
Siegel Franke Bornberg, Auszeichnung FFF sehr gut für VRK Rechtsschutz und Rechtsschutz PLUS – Rating 09-2023

Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz

für z. B. nur 173,18 € * pro Jahr

  • Rundum abgesichert
  • Großer Verkehrsrechtsschutz inklusive
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Sie haben Streit mit dem Arbeitgeber oder Ihrer Autowerkstatt und wollen wissen: Wie verhalte ich mich am besten? Welche Chancen hat ein Prozess? Kann ich den Konflikt auch anders lösen? Wir begleiten Sie und Ihre Familie unterstützend mit unserem Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz auf dem Weg zu Ihrem Recht. Ab 173,18 Euro* im Jahr.

 

Ihre Vorteile – unsere Leistungen

  • Rundum abgesichert – u. a. Ehe- oder Lebenspartner, teilweise sind auch unverheiratete Kinder in Schule oder Studium mitversichert.
  • Ihre Rechte als Arbeitnehmer – Egal ob Angestellter, Beamter oder Geistlicher. Wir vermitteln auf Wunsch Anwälte, die auf Arbeits-, Dienst- und Standesrecht spezialisiert sind und Sie bei der Interessenvertretung gegenüber dem Arbeitgeber oder Dienstherren unterstützen.
  • Rechtsschutz für Photovoltaikanlagen – Wir übernehmen Kosten im Zusammenhang mit der Anschaffung, Installation und dem Betrieb Ihrer Photovoltaikanlage bis zu 10.000 Euro (erweiterter Schutz über unseren Baustein PLUS möglich)
  • Großer Verkehrsrechtsschutz inklusive – Der Verkehrsrechtsschutz gilt für alle Fahrzeuge der Familie
  • Hoher Versicherungsschutz von bis zu 5 Millionen Euro Versicherungssumme – Wir sorgen dafür, dass Ihnen bei einem Rechtsstreit juristische Hilfe zur Seite steht. Zudem bieten wir für Kautionsdarlehen eine Versicherungssumme bis 2 Millionen Euro.
  • 24/7-Notrufservice: Auf uns können Sie sich verlassen. Sie benötigen unsere Hilfe? Wir verbinden Sie mit einem unabhängigen Anwalt. Tag und Nacht. Werk- und feiertags.
  • Verwaltungs-Rechtsschutz für Nichtverkehrssachen: Der von uns empfohlene Anwalt oder der Anwalt Ihrer Wahl, hilft Ihnen auch, wenn es zum Beispiel um Ihren Anspruch auf einen Kita-Platz geht oder um andere Konflikte mit Verwaltungsbehörden (Sie möchten z.B. dagegen vorgehen, dass Ihnen ein Kita-Platz verwehrt wird).
  • Rechtsschutz für private Urheberrechtsverstöße im Internet (bis 5.000 Euro)
  • Rechtsschutz in Betreuungsverfahren
     
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Siegel Focus Money – Höchste Nachhaltigkeit

Nachhaltig gut versichert

Ethisch-nachhaltiges Handeln liegt dem Versicherer im Raum der Kirchen seit jeher am Herzen – und das in vielerlei Hinsicht. Dies wird uns durch Focus Money mit dem Siegel „Höchste Nachhaltigkeit“ bescheinigt.

Jetzt mehr erfahren!

Unsere Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz – im Überblick

Privatrechtsschutz

Für Schutz im privaten Umfeld, z. B.:

  • bei Einkäufen
  • bei mangelhaften Reparaturen
  • bei Geschäften im Internet

Berufsrechtsschutz

Für Arbeitnehmer, Mitarbeiter in Kirche, Caritas und Diakone sowie der Freien Wohlfahrtspflege:

  • bei Kündigungsschutzklagen
  • bei Abmahnungen
  • bei Versetzung u. a.

Nicht versichert ist z. B. die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus einer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit.

Verkehrsrechtsschutz

Die Leistungen entsprechen unserem Großen Verkehrsrechtsschutz für alle Fahrzeuge der Familie.

Konfliktlösung auf Augenhöhe

Jährlich werden über drei Millionen Verfahren in erster Instanz vor Gericht verhandelt. Der größte Teil der Rechtsstreitigkeiten wird jedoch außergerichtlich ausgetragen. Sie möchten einen langen Rechtsstreit vermeiden? Wir vermitteln Ihnen auf Wunsch einen neutralen Schlichter, z. B. einen Mediator. Dabei belohnen wir eine außergerichtliche Beilegung von Konflikten: Genießen Sie unseren Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz ohne Sorge um Selbstbeteiligung oder Rückstufung, wenn:

  • Ihr rechtliches Anliegen bereits durch eine anwaltliche Sofortberatung am Telefon beendet wird.
  • Sie Ihren Rechtsschutzfall durch die Verwendung unserer Online-Dienste beenden.
  • Ihr rechtliches Problem mittels einer außergerichtlichen Einigung, geführt durch einen von uns vermittelten Mediator, beigelegt wird.

Empfehlung von Anwälten oder freie Wahl Ihres Anwalts – Wir stellen Ihnen kompetente und erfahrene Anwälte zur Seite. Sie haben jedoch auch die Freiheit, Ihren eigenen Anwalt auszuwählen.

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Ausgezeichnete Beratung

Die Bedürfnisse unserer Kunden liegen uns be­son­ders am Herzen. Darum sind uns Trans­parenz und Nach­haltig­keit sehr wichtig. Über­zeugen Sie sich einfach selbst. Suchen Sie Ihren per­sönlichen An­sprech­partner vor Ort.
 

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Verantwortungsvoll vorsorgen

Die einzige zertifizierte nachhaltige Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutzversicherung in Deutschland

Wir sind der einzige Versicherer mit einer nachhaltig zertifizierten Kapitalanlage im gesamten Produktportfolio: Ihre Beiträge zur Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutzversicherung legen wir nach strengen ethischen, sozialen und ökologischen Nachhaltigkeitskriterien an. Diesen nachhaltigen Versicherungsschutz bekommen Sie bei keinem anderen Versicherer in Deutschland. Nur der VRK ist seit 2017 von ECOreporter als nachhaltiger Versicherer zertifiziert.

Weitere Informationen zu unseren Nachhaltigkeitskriterien

Versicherte Personen in der Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechts­schutz­versicherung

  • Ehe- und Lebenspartner – Sie und Ihr ehelicher oder eingetragener Lebenspartner oder Ihr nicht ehelicher oder nicht eingetragener Lebenspartner. Voraussetzung ist, dass Sie miteinander in häuslicher Lebensgemeinschaft leben. Zudem dürfen weder Sie noch Ihr Lebenspartner anderweitig verheiratet sein. Auch darf für keinen von Ihnen anderweitig eine eingetragene Lebenspartnerschaft bestehen.
  • Kinder – Ihre Kinder, auch volljährige Kinder, sofern diese unverheiratet sind und auch nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben. Die Mitversicherung eines volljährigen Kindes endet spätestens: sobald das Kind erstmalig eine berufliche Tätigkeit ausübt, die auf Dauer angelegt ist und für die es ein leistungsbezogenes Entgelt erhält. Das schließt auch selbstständige Tätigkeiten mit ein. 
  • Enkelkinder – Ihre Enkelkinder, sofern diese mit Ihnen im selben Haushalt leben und dort gemeldet sind. Der Versicherungsschutz setzt außerdem voraus, dass die Enkel unverheiratet sind und auch nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben. Die Mitversicherung eines Enkels endet spätestens: sobald das Enkelkind erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausübt, für die es ein leistungsbezogenes Entgelt erhält. Das schließt auch selbstständige Tätigkeiten mit ein.
  • Eltern und Großeltern – Ihre Eltern und Großeltern, sofern diese mit Ihnen im selben Haushalt leben und dort gemeldet sind. Außerdem müssen sie sich im Ruhestand befinden.

Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um leibliche Kinder/Eltern/Großeltern oder Adoptiv-Stiefeltern/-großeltern handelt. Oder um ehemalige Pflegeeltern. Voraussetzung ist, dass diese mit Ihnen im selben Haushalt leben und dort gemeldet sind.

 

In unserer Privat, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz PLUS sind weitere Personen mitversichert

Zum gemeinsamen Haushalt gehörende Geschwister und weitere Verwandte sowie der nichteheliche Lebenspartner mit Pflegegrad sind mitversicherte Personen. Selbst nach einem unmittelbaren Umzug ins Pflegeheim bleibt der Versicherungsschutz für die Pflegebedürftigen bestehen.

Weitere Informationen zur Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutzversicherung PLUS

Besondere Leistungen im Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz

  • Weltweiter Versicherungsschutz: gilt für bis zu drei Jahre pro vorübergehendem Aufenthalt, wir übernehmen Kosten bis zu 1 Mio. Euro.
  • Opfer-Rechtsschutz: Sie haben Rechtsschutz als Nebenkläger für eine erhobene öffentliche Klage vor einem deutschen Strafgericht, wenn Sie oder eine mitversicherte Person Opfer einer Gewaltstraftat (z.B. schwere Verletzung der körperlichen Unversehrtheit) wurden.
  • Gebärdendolmetscher: Übernahme der Kosten für einen Gebärdendolmetscher, sofern für die Interessenwahrnehmung notwendig.
  • Sicherheit im Netz – Auch Rechtsgeschäfte im Internet sind mitversichert, zum Beispiel Einkäufe, Buchungen, nicht oder falsch gelieferte Waren, Reklamationen.

 

Die Inhalte des Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutzes

Privat-Rechtsschutzversicherung

Fallbeispiel: Ferienhotel entpuppt sich als Baustelle – Sie und Ihr Ehepartner haben für Ihren Sommerurlaub eine Pauschalreise an Ihr Traumziel gebucht. Am Hotel angekommen, entpuppt sich das versprochene Ferienparadies als Baustelle. Sie wollen deshalb gegen den Reiseveranstalter vorgehen. Bei einem Streitwert von 2.500 Euro entstehen Ihnen in der ersten Instanz Prozesskosten in Höhe von ca. 1.700 Euro.

 

Berufs-Rechtsschutzversicherung

In der Arbeitswelt können rechtliche Konflikte schnell zu einem großen Problem werden. Dies ist besonders belastend, wenn Ihr Beruf ein Ausdruck Ihres sozialen Engagements und Ihrer Werte ist. Mit unserer Berufs-Rechtsschutzversicherung im Rahmen des Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutzes unterstützt der VRK Sie in solchen Situationen. Der von uns empfohlene Anwalt oder der Anwalt Ihrer Wahl hilft Ihnen, Ihre beruflichen Rechte durchzusetzen, sodass Sie sich auf Ihre Arbeit und Ihr Engagement konzentrieren können.

Fallbeispiel: Kündigung nach 20 Jahren Betriebszugehörigkeit – Ihr Arbeitgeber kündigt Ihnen nach 20 Jahren Betriebszugehörigkeit. Deshalb beauftragen Sie einen Anwalt mit der Erhebung einer Kündigungsschutzklage. Bei einem Bruttomonatsgehalt von 3.000 Euro beträgt der Streitwert 9.000 Euro. Vor dem Arbeitsgericht in erster Instanz trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltsgebühren selbst; hier rund 1.700 Euro. Zusätzlich entstehen Gerichtskosten in erster Instanz von insgesamt 500 Euro. Diese werden, je nach Ausgang des Verfahrens, geteilt bzw. der unterlegenen Partei auferlegt.

Hinweise:

  • Unsere Berufs-Rechtsschutzversicherung gilt für den nichtselbständigen beruflichen Bereich
  • Auch die Androhung einer Kündigung ist für uns ein Rechtsschutzfall!
  • Beantragt Ihr Arbeitgeber Insolvenz unterstützen wir Sie mit unserem Beratungs-Rechtsschutz!

 

Verkehrs-Rechts­schutz­versicherung

Mobilität ist ein grundlegender Bestandteil des modernen Lebens. Ob Sie Ihr Auto für gemeinnützige Zwecke ehrenamtlich nutzen oder einfach nur sicher von einem Ort zum anderen gelangen möchten, unser umfassender Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz bietet Ihnen die Sicherheit, die Sie benötigen. Sie können sicher sein, dass Sie in verkehrsrechtlichen Konflikten, unterstützt werden.

Fallbeispiel: Verkehrsunfall ohne eigenes Verschulden – Stellen Sie sich vor, Sie werden unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt, für den Sie nicht verantwortlich sind, und erleiden einen Schaden in Höhe von 7.500 Euro. Die Gegenpartei behauptet jedoch, Sie seien mitverantwortlich und verweigert daher die Schadensregulierung; eine Klage ist unausweichlich. Die Kosten für den Prozess in erster Instanz belaufen sich auf etwa 3.700 Euro. Sollte Ihr Anwalt Sie bereits außergerichtlich vertreten haben, könnten die Gesamtkosten sogar auf rund 4.100 Euro steigen. Dank einer Verkehrsrechtsschutzversicherung sind Sie in solchen Fällen optimal abgesichert.

Hinweis: In Deutschland begangene Halt- und Parkverstöße sind bis 1.000 Euro je Rechtsschutzfall mitversichert.

Weitere Informationen zu unserem Verkehrsrechtsschutz

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Unser Rechtsschutz individuell gestaltet

Single-Rechtsschutz

Sie sind Single, unverheiratet und ohne eingetragenen oder nicht ehelichen Lebenspartner? Oder Sie sind Single mit Kind (unabhängig davon, bei welchem Elternteil das Kind lebt)? Hier bietet sich Ihnen eine exzellente Möglichkeit, Beiträge einzusparen.

Rechtsschutz60 – für Personen ab 60 Jahren

Mit unserem Rechtsschutz60 erhalten Sie den passenden Versicherungsschutz, wenn Sie Ihren Ruhestand genießen: Diese Absicherung bietet Ihnen im Privat- und Verkehrsbereich die gleichen Leistungen wie der Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz sowie im Arbeits-Rechtsschutz die Leistungen für den speziellen Bedarf nach dem Berufsleben.

Bedarfsorientierter Arbeits-Rechtsschutz ist inklusive:

  • Der eingeschränkte Arbeits-Rechtsschutz im Rechtsschutz60 ermöglicht Ihnen die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus versorgungsrechtlichen Ansprüchen aus einer betrieblichen Altersversorgung, z.B. einer Betriebsrente, Pension oder Beihilfe.
  • Außerdem besteht Versicherungsschutz als Arbeitgeber von hauswirtschaftlichen Hilfen und Pflegekräften.

Hinweis: Nicht versichert sind Sie oder noch mitversicherte Personen für die Leistung Beratungs-Rechtsschutz bei beantragtem Insolvenzverfahren des Arbeitgebers.

Rechtsschutz für Mieter und Eigentümer

Die Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz beinhaltet keinen Rechtsschutz für die Mietwohnung oder Wohneigentum. Daher empfehlen wir Ihnen Ihren Versicherungsschutz für Ihr Haus oder Ihre Wohnung zu erweitern.
Streitlustige Nachbarn, ständiger Lärm aus der Nachbarschaft, Streit um die Mietzahlung – Sie können Ihren Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz und den Rechtsschutz60 günstig um einen Rechtsschutz erweitern für Ihre selbst genutzte Wohneinheit in Deutschland (gemietet oder Eigentum).

Hier macht sich die Ergänzung Ihres Rechtsschutzes bezahlt: 
Sie sind Mieter einer Wohnung. Ihr Vermieter hat Ihnen wegen Eigenbedarfs gekündigt. Sie beauftragen deshalb einen Anwalt, der ein Schreiben an Ihren Vermieter versenden soll. Bei einer monatlichen Miete von 700 Euro betragen die Anwaltsgebühren für die außergerichtliche Tätigkeit ca. 900 Euro.

Der Rechtsschutz für vermietete Wohn- und sonstige Einheiten kann nicht online berechnet werden. Bei Interesse erstellen wir Ihnen in einer persönlichen Beratung gerne ein Angebot.

 

Jetzt beraten lassen

Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz PLUS

Unser Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz PLUS ist eine sinnvolle Ergänzung zu einer Form des Privat-Rechtsschutzes, unter anderem durch:
 

Unbegrenzte Versicherungssumme

Wenn kein Höchstbeträge vereinbart sind.
Erweiterter Schutz Mit unserem Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz PLUS erweitern wir den Kreis der mitversicherten Personen.
Erstellen und Ändern von Patientenverfügung, Testament, Sorgerechtsverfügung und Vorsorgevollmacht Mit dem Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz PLUS können Sie und alle mitversicherten Personen bis insgesamt 500 Euro je Versicherungsjahr in Anspruch nehmen. Es fällt keine Selbstbeteiligung an.
Erweiterter Rechtsschutz für Photovoltaikanlagen Unser Zusatzbaustein erweitert den Grundschutz für entstehende Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Anschaffung, Installation und Betrieb von Photovoltaikanlagen, auch wenn die entstehenden Kosten 10.000 Euro überschreiten (3 Monate Wartezeit).
Rechtsschutz für das Einspeiserisiko von Strom mit Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien Zum Beispiel kleine Windkraftanlagen. Wir leisten bis 1.000 Euro je Rechtsschutzfall (3 Monate Wartezeit) 
Rechtsberatung in Verbraucherinsolvenzverfahren Unser Versicherungsschutz beinhaltet die Beratung durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt in den Bereichen privater Verbraucherinsolvenz und Restschuldbefreiungsverfahren., auch über die Erstberatung hinausgehende außergerichtliche Kosten bis 1.000 Euro je Rechtsschutzfall.
Rechtsschutz für Kapitalanlagen Wir übernehmen die Interessenvertretung aus Kapitalanlagestreitigkeiten bis zu 15.000 Euro pro Rechtsschutzfall, z.B. für Aktien. Risikoärmere Anlageformen (z. B. Sparbücher, Tagesgeldkonten) sind ohne Begrenzung versichert.
Erweiterter Beratungsrechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht Der Versicherungsschutz umfasst auch die außergerichtliche Tätigkeit des Anwalts im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht bis zu einem Betrag von 1.000 Euro je Rechtsschutzfall.
Mediation in Bausachen Für jede Bausache übernehmen wir einmalig die Kosten einer außergerichtlichen Konfliktbeilegung.
Rechtsschutz für Studienplatzklagen Versichert sind Streitigkeiten über den Zugang zu einem Hochschulstudium, für das verwaltungsgerichtliche Verfahren und für ein dazugehörendes Eilverfahren. Eine Wartezeit von drei Jahren ist dabei zu berücksichtigen. Der Rechtsschutz gilt je versicherter Person einmalig während der Vertragslaufzeit.
Aktiver Strafrechtsschutz Im Falle einer durch einen Anwalt erstatteten Strafanzeige übernehmen wir Kosten bis zu 1.000 Euro pro Versicherungsjahr. Versicherungsschutz besteht, wenn Ihre Online-Reputation durch private Internetnutzung beschädigt oder Ihre Identität missbraucht wurde.
Erweiterter Strafrechtsschutz Unser erweiterter Strafrechtsschutz greift, wenn Sie sich gegen den Vorwurf eines nur vorsätzlich begehbaren Vergehens verteidigen müssen. Solche Vergehen können Beleidigung, Diebstahl oder Betrug sein. Sollten Sie wegen einer Vorsatztat rechtskräftig verurteilt werden, entfällt der Versicherungsschutz.
Mediation in Familiensachen Wir übernehmen die Kosten für eine außergerichtliche Konfliktbeilegung im Bereich Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht. Hier gilt eine Wartezeit von drei Monaten.

Ausgezeichnete Beratung

Die Bedürfnisse unserer Kunden liegen uns be­son­ders am Herzen. Darum sind uns Trans­parenz und Nach­haltig­keit sehr wichtig. Über­zeugen Sie sich einfach selbst. Suchen Sie Ihren per­sönlichen An­sprech­partner vor Ort.
 

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Selbstbeteiligung bis hin zu 0 € – Schadenfreiheit wird belohnt!

Wie unser Schadenfreiheitssystemfunktioniert
Ihre schadenfreie Historie wird bei uns belohnt! Sollten Sie über Jahre hinweg schadenfrei geblieben sein, sinkt Ihre Selbstbeteiligung in den Bereichen Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz auf null Euro.

Bei mehrerern Rechtsschutzfällen steigt Ihre Selbstbeteiligung bis auf 550 Euro.Mit schadenfreiem Verlauf sinkt sie dann wieder stufenweise bis auf null Euro.

Wann wir auf die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung verzichten
Die im Vertrag vereinbarte Selbstbeteiligung fordern wir nicht ein, wenn die Rechtsstreitigkeiten wie folgt beigelegt werden können:

  • Erstberatung: Ein unabhängiger Rechtsanwalt analysiert Ihre Situation und berät Sie zum weiteren Vorgehen. Ist mit Hilfe der Erstberatung der Rechtsschutzfall erledigt, verzichten wir auf die Selbstbeteiligung.
  • Eine außergerichtliche Konfliktlösung durch einen unserer vorgeschlagenen Dienstleister ist erfolgreich. Hierbei wird das Ziel verfolgt, eine faire Lösung zu finden, ohne dass ein Gerichtsverfahren notwendig wird.
  • Mit Hilfe unserer Online-Dienste kann der Konflikt gelöst werden.
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Rechtsschutz nach Maß: Der mobile Anwalt kommt zu Ihnen

Wir vom VRK verstehen, dass nicht immer die Möglichkeit besteht, einen Rechtsanwalt aufzusuchen, wenn Bedarf besteht. Sollte ein Unfall oder eine Krankheit Sie daran hindern, Ihr Zuhause zu verlassen, haben wir die Lösung: den mobilen Anwalt. Wir übernehmen die Kosten für einen Hausbesuch des Rechtsbeistands. Sie können sich auf uns verlassen.
 

Ihre Unterstützung: online, telefonisch und persönlich

Suchen Sie Unterstützung und Hilfe rund um Ihren Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz, bieten wir Ihnen folgende Optionen an:

  • Telefonische Rechtsberatung: Von uns vermittelte unabhängige Anwälte unterschiedlicher Fachrichtungen stehen Ihnen zur Seite, bieten schnelle Antworten und unterstützen Sie bei Entscheidungen. Bei Erstberatungen fallen keine Selbstbeteiligungen an.
  • Bereitstellung von Musterverträgen und Vorlagen durch unseren Dienstleister.
  • Wir sorgen dafür, dass Ihnen ein Anwalt zur Seite steht: nicht nur vor Gericht, sondern auch beratend im Vorfeld.
  • Online-Services: Nutzen Sie unsere Online-Dienste, um Rechtsfragen zu klären.
  • Außergerichtliche Konfliktlösung: Wir empfehlen Ihnen einen erfahrenen Mediator oder ähnlichen Dienstleister, um Konflikte auf Augenhöhe zu lösen.
  • Vertragsprüfung: Lassen Sie Verträge oder Vertragsentwürfe rechtlich überprüfen.
  • Anwaltsempfehlung: Sollten Sie einen Anwalt benötigen, empfehlen wir Ihnen einen aus unserem deutschlandweiten Netzwerk. Alle Anwälte erfüllen unsere hohen Qualitätsstandards.
  • Online-Rechtsberatung: Sie haben die Möglichkeit einer rechtlichen Online-Erstberatung durch einen unabhängigen Anwalt unseres Dienstleisters.
  • Freie Anwaltswahl: Sollten Sie bereits einen vertrauenswürdigen Anwalt haben, können Sie diesen selbstverständlich frei auswählen.

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In unseren Versicherungsbedingungen erfahren Sie alle Details zu unserer Rechtsschutzversicherung.
 

Allgemeine Versicherungs­bedingungen
Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz

 

Weitere Dokumente
Informationsblatt zur Rechtsschutzversicherung Übersicht zu den nachhaltigen Aspekten der Rechtsschutzversicherung

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz

Was ist Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz?

Ein Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz ist ein Kombiprodukt für alltägliche Situationen, der Sie in vielen Rechtssituationen unterstützt. Im privaten Bereich deckt er etwa Konflikte aus Verträgen ab. Berufsrechtsschutz kommt zum Einsatz, wenn es um arbeitsrechtliche Konflikte geht. Verkehrsrechtsschutz schützt bei Rechtsstreitigkeiten, die z. B. im Zusammenhang mit dem Besitz oder der Nutzung von Kraftfahrzeugen entstehen.

Was fällt alles unter den Rechtsschutz im privaten Bereich?

Rechtsschutz im privaten Bereich deckt eine Vielzahl von Situationen ab. Er hilft Ihnen dabei, Ihre rechtlichen Interessen sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich wahr zu nehmen, zum Beispiel bei Vertragsstreitigkeiten.

Für Sie als Mieter oder Eigentümer von Immobilien ist der Rechtsschutz für Eigentümer und/oder Mieter notwendig.

Was ist Rechtsschutz im privaten Bereich mit Vertragsrechtsschutz?

Vertrags-Rechtsschutz im privaten Bereich bedeutet, dass wir Sie auch in Streitigkeiten aus Verträgen, die Sie als Privatperson abgeschlossen haben, unterstützen. Dies kann beispielsweise Kaufverträge, Werkverträge oder auch Dienstleistungsverträge betreffen.

Wer braucht eine Verkehrsrechtsschutz­versicherung?

Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung ist sinnvoll für alle, die am Straßenverkehr teilnehmen, egal ob als Autofahrer, Radfahrer, Fußgänger oder Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel. Sie hilft bei rechtlichen Konflikten, die aus Verkehrsunfällen, Ordnungswidrigkeiten im Verkehr oder Kaufverträgen von Fahrzeugen resultieren.

Was ist der Unterschied zwischen Rechtsschutz und Verkehrsrechtsschutz?

Rechtsschutz ist ein Oberbegriff, der verschiedene spezialisierte Felder abdeckt. Dies umfasst zum Beispiel Privatrechtsschutz, Berufsrechtsschutz, Mietrechtsschutz, Verkehrsrechtsschutz und andere. Jeder dieser spezialisierten Bereiche bietet Schutz in bestimmten Situationen und kann teilweise einzeln abgeschlossen werden, je nach den spezifischen Bedürfnissen und Anforderungen des Versicherungsnehmers.

Der Verkehrsrechtsschutz bezieht sich speziell auf rechtliche Auseinandersetzungen, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr entstehen. Das kann zum Beispiel bei Unfällen, Bußgeldbescheiden oder Streitigkeiten mit der Kfz-Werkstatt der Fall sein.

Allerdings gibt es auch Kombinationsangebote, die mehrere dieser spezialisierten Felder abdecken. Ein Beispiel dafür ist der Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz. Wenn allgemein von einer Rechtsschutzversicherung gesprochen wird, ist oft ein solches Kombinationsangebot gemeint, das mehrere Aspekte des Rechtsschutzes abdeckt.

 

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Was ist ein Privat- und Verkehrsrechtsschutz?

Eine Privat- und Verkehrsrechtsschutzversicherung kombiniert die Absicherung für den privaten Bereich und den Verkehrsbereich. Sie deckt damit sowohl Rechtsstreitigkeiten im Privatleben als auch solche, die aus der Teilnahme am Straßenverkehr resultieren, ab. Diese Absicherung kann beim VRK als Rechtsschutz60 vereinbart werden, für Personen ohne Berufstätigkeit ab 60 Jahren (Rentner und Pensionäre).

Was deckt eine Berufs-Rechts­schutz­versicherung ab?

Der Berufs-Rechtsschutz greift bei rechtlichen Auseinandersetzungen, die im beruflichen Kontext entstehen. Ein unabhängiger und erfahrener Rechtsanwalt unterstützt Sie zum Beispiel bei Konflikten mit Ihrem Arbeitgeber, bei Streitigkeiten um das Arbeitszeugnis oder bei Fragen zum Arbeitsvertrag. Diesen Schutz bekommen Sie beim VRK als „Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz“ oder als „Privat- und Berufs-Rechtsschutz“ für den nichtselbständigen beruflichen Bereich.

Nutzen Sie sich hierzu unsere persönliche Beratung.

Wer ist im Verkehrsrechtsschutz mitversichert?

Bei dem Verkehrsrechtsschutz, der im Paket Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz enthalten ist, handelt es sich um den Großen Verkehrsrechtsschutz. Hier ist der Versicherungsnehmer mit Familienangehörigen des Haushalts sowie alle Fahrzeuge, die er und die mitversicherten Personen besitzen oder nutzen, abgesichert; zudem alle berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge.

Sie können unseren Verkehrsrechtsschutz auch einzeln vereinbaren, für ein bestimmtes Fahrzeug.

Als Alternative bieten wir Ihnen den Fahrer-Rechtsschutz an. Sie sind dann als Fahrer von vorübergehend gemieteten oder fremden Fahrzeugen versichert. Auch als Fahrgast, Fußgänger, Fahrradfahrer, Rollstuhlfahrer, Skateboardfahrer und dergleichen sind Sie abgesichert.

 

Zum Verkehrsrechtsschutz
Ist ein Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz steuerlich absetzbar?

Es kann nur der Anteil, der auf den Bereich „Arbeits-RS“ entfällt, abgesetzt werden (unter Werbungskosten).

Reicht die Privat- und Berufsrechtsschutz­versicherung, wenn ich kein eigenes Fahrzeug habe?

Den Privat- und Berufsrechtsschutz können Sie auch ohne Verkehrs-Rechtsschutz vereinbaren, wenn Sie kein eigenes Fahrzeug besitzen und auch keine fremden Fahrzeuge fahren.

Ihr Versicherungsschutz als Verkehrsteilnehmer ist dann auf den Fußgänger-Rechtsschutz begrenzt. Nutzen Sie, wenn auch nur gelegentlich, fremde Fahrzeuge, empfehlen wir Ihnen den Abschluss im Paket (Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz).

Wartezeiten: Wie lange dauert es, bis eine Rechtsschutz in Kraft tritt?

Unvorhersehbares kann jederzeit geschehen. Beim VRK beginnt Ihr Verkehrsrechtsschutz unmittelbar mit Vertragsabschluss!

Wartezeit im Arbeits- und Sozial-Rechtsschutz sowie im Rechtsschutz für Vertrags- und Sachenrecht: Versicherungsschutz besteht, wenn der Rechtsschutzfall (erster tatsächlicher oder behaupteter Verstoß gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften) frühestens drei Monate nach Vertragsbeginn eingetreten ist. 

Wartezeiten betrachten wir als erfüllt, wenn

  • Ihr Vertrag bei uns unmittelbar an Ihren Vorvertrag anschließt und
  • das betroffene Risiko dort versichert war und
  • das betroffene Risiko die Wartezeit dort erfüllt hat.

Beginnt der Versicherungsvertrag aufgrund Ihrer Angaben im Antrag in unmittelbarem Anschluss an einen vorausgegangenen Versicherungsvertrag, werden die beim Vorversicherer für das betroffene Risiko erfüllten Wartezeiten angerechnet.

Drei Jahre Wartezeit gelten im Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz PLUS für Studienplatzklagen

Alle Informationen zu den Wartezeiten können Sie den allgemeinen Versicherungsbedingungen entnehmen.


*Beitragsbeispiel: Angestellter im kirchlichen Dienst, verheiratet. Partner ist nicht selbstständig. PLZ 34369 Hofgeismar. Einstiegs-Selbstbeteiligung 300 Euro. In den letzten drei Jahren keinen Rechtsanwalt in Anspruch genommen.