


Verkehrsrechtsschutz
für z. B. nur 98,34 € * pro Jahr
- Günstig und fair
- 24/7-Notrufservice
- Ohne Wartezeit

Die Bewältigung des Alltags ist oft mit unerwarteten Herausforderungen verbunden, und dies gilt besonders für den Straßenverkehr. Ob es sich um Ärger beim Autokauf, einen Unfall oder ein Bußgeldverfahren handelt, die finanziellen und rechtlichen Folgen können nicht absehbar sein. Glücklicherweise müssen Sie diese Herausforderungen nicht allein bewältigen. Mit dem VRK Verkehrsrechtsschutz sind Sie bereits ab 98,34 Euro* abgesichert.
Wir sind uns unserer Verantwortung bewusst und begleiten Sie zuverlässig auf Ihrem Weg zum Recht. Unser Ziel ist es, Sie vor unvorhersehbaren Anwalts- und Gerichtskosten zu schützen und Ihnen die Sicherheit zu geben, die Sie benötigen, um im Straßenverkehr gut abgesichert zu sein.
Ihre Vorteile – unsere Leistungen
- Umfangreicher Verkehrsrechtsschutz mit bis zu 5 Millionen Euro Versicherungssumme – Wir sorgen dafür, dass Ihnen bei einem Rechtsstreit juristische Hilfe zur Seite steht. Zudem bieten wir für Kautionsdarlehen eine Versicherungssumme bis 2 Mio. Euro.
- 24/7-Notrufservice – Auf uns können Sie sich verlassen. Sie benötigen unsere Hilfe? Wir verbinden Sie mit einem unabhängigen Anwalt. Tag und Nacht. Werk- und feiertags.
- Konfliktlösung auf Augenhöhe – Sie möchten einen langen Rechtsstreit vermeiden? Wir vermitteln Ihnen auf Wunsch einen neutralen Schlichter, z. B. einen Mediator.
- Anwaltsempfehlung oder freie Anwaltswahl – Wir empfehlen Ihnen auf Wunsch kompetente und erfahrene Anwälte. Sie können Ihren Anwalt natürlich auch selbst auswählen.
- Verkehrsrechtsschutz ohne Wartezeit – Es kann jederzeit etwas passieren. Beim VRK beginnt Ihr Verkehrsrechtsschutz direkt nach Vertragsbeginn.
- Keine Selbstbeteiligung – Ist der Rechtsfall durch eine anwaltliche Erstberatung oder außergerichtlich durch einen von uns vermittelten Dienstleister gelöst, fällt keine Selbstbeteiligung an.
Inhaltsverzeichnis
Seit über 100 Jahren eine starke Wertegemeinschaft
Wir sind Ihr erfahrener Partner für umfassende Versicherungslösungen. Durch unsere christlichen Werte geprägt, legen wir ihre Versicherungsbeiträge konsequent nach strengen ethischen, sozialen und ökologischen Nachhaltigkeitskriterien an. Diese werden jährlich von ECOreporter geprüft und bestätigt. Seit 2016 sind wir der einzige Versicherer in Deutschland mit dieser Auszeichnung.


Wir sind Ihr erfahrener Partner für umfassende Versicherungslösungen. Durch unsere christlichen Werte geprägt, legen wir ihre Versicherungsbeiträge konsequent nach strengen ethischen, sozialen und ökologischen Nachhaltigkeitskriterien an. Diese werden jährlich von ECOreporter geprüft und bestätigt. Seit 2016 sind wir der einzige Versicherer in Deutschland mit dieser Auszeichnung.
Überblick: Rechtsschutz im Verkehrsbereich
Der Verkehrsrechtsschutz ist die günstige Lösung für alle, die die rechtlichen Risiken speziell im Verkehrsbereich versichern möchten. Abgedeckt sind mit bis zu 5 Millionen Euro Versicherungssumme.
Diese Kosten übernehmen wir:
- die Kosten einer außergerichtlichen Konfliktbeilegung
- die Vergütung Ihres Anwalts
- Gerichtskosten
- Sachverständigenkosten
- die gegnerischen Rechtsanwaltskosten (falls Sie diese tragen müssen)
- Übersetzungskosten
- Kautionsdarlehen bis zu 2 Mio. Euro
Unter anderem auch:
- weltweiter Schutz bis zu drei Jahre bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt mit Versicherungssumme von 1 Million Euro
- Halt- und Parkverstöße: Mitversichert sind in Deutschland begangene Halt-und Parkverstöße bis 1.000 Euro je Rechtsschutzfall
- Schutz für Online Rechtsgeschäfte über unseren Internet-Rechtsschutz (z. B. Autokauf)
Wählen Sie den Rechtsschutz, der zu Ihnen passt!
Verkehrsrechtsschutz
Der Verkehrsrechtsschutz inkl. Fahrer-Rechtsschutz bietet Ihnen Schutz für ein bestimmtes Fahrzeug.
Großer Verkehrsrechtsschutz
Der Große Verkehrsrechtsschutz inkl. Fahrer-Rechtsschutz, bietet Schutz für alle Fahrzeuge, die auf die mitversicherten Familienmitglieder zugelassen sind.
Fahrer-Rechtsschutz **
Wenn Sie nur fremde Fahrzeuge jeder Art fahren, ist für Sie der Fahrer-Rechtsschutz genau das Richtige. Sie sind dann auch als Fußgänger, Rollstuhlfahrer, Radfahrer, Skater oder als Fahrgast in öffentlichen Verkehrsmitteln versichert.
Der Fahrer-Rechtsschutz kann nicht online berechnet werden. Bei Interesse erstellen wir Ihnen in einer persönlichen Beratung gerne ein Angebot.
Mit unserem umfassenderen Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz können Sie zusätzlich Ihren privaten und nichtselbständigen beruflichen Bereich absichern.
Mit unserem umfassenderen Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz können Sie zusätzlich Ihren privaten und nichtselbständigen beruflichen Bereich absichern.

Ausgezeichnete Beratung
Die Bedürfnisse unserer Kunden liegen uns besonders am Herzen. Darum sind uns Transparenz und Nachhaltigkeit sehr wichtig. Überzeugen Sie sich einfach selbst.
Ausgezeichnete Beratung

Die Bedürfnisse unserer Kunden liegen uns besonders am Herzen. Darum sind uns Transparenz und Nachhaltigkeit sehr wichtig. Überzeugen Sie sich einfach selbst.
Verkehrsrechtsschutzversicherung: Vergleich der Tarife
Mit dem Beginn Ihrer Versicherung bei uns profitieren Sie von unserem günstigen Verkehrsrechtsschutz. Diese sofortige Absicherung ohne Wartezeit stellt sicher, dass Sie ab dem ersten Tag gut geschützt sind. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der enthaltenen Leistungen. Aufgrund der Komplexität des Verkehrsrechts gibt es immer Sonderfälle. Im Rahmen einer persönlichen Beratung können Sie alle Details und Fragen klären, um den bestmöglichen Versicherungsschutz zu erhalten.
Für welche Fahrzeuge gilt der Verkehrsrechtsschutz?
Fahrer-Rechtsschutz |
Verkehrsrechtsschutz | Großer Verkehrsrechtsschutz |
---|---|---|
Fremde Fahrzeuge |
Ein bestimmtes Fahrzeug |
Alle Fahrzeuge, die auf die mitversicherten Familienmitglieder zugelassen sind |
Der Fahrer-Rechtsschutz kann nicht online berechnet werden. Bei Interesse erstellen wir Ihnen in einer persönlichen Beratung gerne ein Angebot.
Alle Motorfahrzeuge zu Lande, die der Versicherungsnehmer als Fahrer nutzt – vorausgesetzt die Fahrzeuge sind nicht auf den Versicherungsnehmer zugelassen oder mit einem Versicherungskennzeichen auf seinen Namen versehen.
Auch die Nutzung von Mietfahrzeugen zum vorübergehenden Gebrauch ist versichert.
Das mit amtlichen Kennzeichen im Versicherungsschein vermerkte Motorfahrzeug zu Lande; Einen Fahrzeugwechsel teilen Sie uns bitte mit.
Alle auf die versicherten Personen zugelassenen oder mit einem Versicherungskennzeichen versehenen Motorfahrzeuge zu Lande – ohne Vermerk des Kennzeichens im Versicherungsschein.
Wer ist versichert?
- Fahrer-Rechtsschutz**
Versicherungsnehmer als Fahrer fremder Fahrzeuge. - Verkehrsrechtsschutz
Eigentümer, Halter, Leasingnehmer, Erwerber, berechtigte Fahrer und Insassen des versicherten Fahrzeugs.
- Großer Verkehrsrechtsschutz
Versicherungsnehmer, Ehe-/Lebenspartner, minderjährige Kinder, unverheiratete, auch nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebende volljährige Kinder, die noch keine auf Dauer ausgerichtete berufliche Tätigkeit gegen leistungsbezogenes Entgelt ausüben. Das schließt auch selbstständige Tätigkeiten mit ein; Außerdem jeder berechtigte Fahrer und Insasse der versicherten Fahrzeuge.
Versicherte Leistungen im Verkehrsrechtsschutz | Fahrer-Rechtsschutz |
Verkehrsrechtsschutz | Großer Verkehrsrechtsschutz |
---|---|---|---|
Verkehrs-Schadenersatz-Rechtsschutz |
|||
Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz |
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Straf-Rechtsschutz für verkehrsrechtliche Vergehen |
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Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen |
|||
Verkehrs-Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht |
eingeschränkt auf Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, um rechtliche Interessen als Mieter von Selbstfahrer- Vermietfahrzeugen wahrzunehmen | ||
Verkehrs-Steuer-Rechtsschutz |
|||
Opfer-Rechtsschutz |
|||
Sozial-Rechtsschutz für verkehrsrechtliche Angelegenheiten |
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Fahrer-Rechtsschutz |
nur für Versicherungsnehmer | nur für Versicherungsnehmer | für Versicherungsnehmer und die mitversicherten Personen |
Der Fahrer-Rechtsschutz kann nicht online berechnet werden. Bei Interesse erstellen wir Ihnen in einer persönlichen Beratung gerne ein Angebot.
Sie haben Rechtsschutz, um Ihre Schadenersatzansprüche z. B. infolge eines Autounfalls geltend zu machen. Das gilt z.B. für Schmerzensgeld, Reparaturkosten oder Verdienstausfall.
Sie haben Rechtsschutz für Ihre Verteidigung, wenn Ihnen eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird, z. B. Verstoß gegen die Gurtpflicht.
Sie haben Rechtsschutz für Ihre Verteidigung, wenn Ihnen ein verkehrsrechtliches Vergehen vorgeworfen wird (Ausnahme: Vorsatz). Sie haben keinen Versicherungsschutz, wenn Ihnen ein Verbrechen vorgeworfen wird.
Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Verfahren vor Verwaltungsbehörden und in Verfahren vor Verwaltungsgerichten, z. B. wegen Einschränkung, Entzugs oder Wiedererlangung der Fahrerlaubnis.
Sie haben Rechtsschutz, um Ihre rechtlichen Interessen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen und dinglichen Rechten wahrzunehmen, z. B. Fahrzeugkauf, - und verkauf, Finanzierung oder Herausgabeanspruch des Eigentümers.
Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Steuer- und Abgabeangelegenheiten als Eigentümer oder Halter des versicherten Fahrzeugs.
Sie haben u.a. Rechtsschutz als Nebenkläger für eine erhobene öffentliche Klage vor einem deutschen Strafgericht. Voraussetzung ist, dass Sie oder eine mitversicherte Person Opfer einer Gewaltstraftat wurden. Eine Gewaltstraftat liegt vor bei:
- Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung.
- Schwerer Verletzung der körperlichen Unversehrtheit.
- Schwerer Verletzung der persönlichen Freiheit.
- Mord oder Totschlag.
Sie haben Versicherungsschutz, um Ihre rechtlichen Interessen in Verfahren vor deutschen Sozialgerichten wahrzunehmen, z. B. Streitigkeiten mit der Berufsgenossenschaft nach einem Wegeunfall. Versicherungsschutz besteht auch, um rechtliche Interessen in Widerspruchsverfahren wahrzunehmen, die solchen Verfahren vorgeschaltet sind.
Versicherungsschutz besteht beim Lenken und der vorübergehenden Anmietung fremder Fahrzeuge jeder Art, auch wenn dies beruflich geschieht, sowie als Fußgänger, Rollstuhlfahrer, Radfahrer, Skater und Fahrgast.
Hinweis: Die Leistungsübersicht ist nicht abschließend. Für die genauen Leistungsdetails sind die entsprechenden und gültigen Versicherungsbedingungen maßgeblich.
Beratungs- und Online-Services im Verkehrsrechtsschutz | Fahrer-Rechtsschutz** | Verkehrsrechtsschutz | Großer Verkehrsrechtsschutz |
---|---|---|---|
Anwaltliche Sofortberatung |
|||
Mustervorlagen und -verträge |
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Online-Rechtsberatung |
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Vertrags-Check |
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Psychologische Hilfe am Telefon |
Der Fahrer-Rechtsschutz kann nicht online berechnet werden. Bei Interesse erstellen wir Ihnen in einer persönlichen Beratung gerne ein Angebot.
Der Versicherungsschutz umfasst von uns vermittelte telefonische anwaltliche Erstberatungsgespräche durch unabhängige Rechtsanwälte. Versicherungsschutz besteht für den privaten und für den nichtselbständigen beruflichen Bereich. Keine Selbstbeteiligung.
Wir stellen Ihnen rechtliche Mustervorlagen und -verträge aus dem privaten Bereich zum Download über unseren Dienstleister bereit. Keine Selbstbeteiligung.
Der Versicherungsschutz umfasst von uns vermittelte Online-Rechtsberatungen (Erstberatungen) durch unabhängige Rechtsanwälte. Versicherungsschutz besteht für den privaten und für den nichtselbständigen beruflichen Bereich. Keine Selbstbeteiligung.
Der Versicherungsschutz umfasst die von uns vermittelte Prüfung von Verträgen und Vertragsentwürfen durch unabhängige Rechtsanwälte. Versicherungsschutz besteht für Verträge, die Sie abschließen wollen oder abgeschlossen haben für den privaten und für den nichtselbständigen beruflichen Bereich. Keine Selbstbeteiligung.
Der Versicherungsschutz umfasst die von uns vermittelte psychologische Hilfe am Telefon. Dies setzt voraus, dass bei Ihnen seelische Belastungen als Folge eines Verkehrsunfalls hervorgerufen wurden. Wir vermitteln Sie dann an einen unabhängigen Dienstleister. Dieser berät Sie über die Möglichkeiten, Ihre seelische Situation zu verbessern. Über den Inhalt der Beratung werden keine Informationen an uns oder Dritte weitergegeben. Wir übernehmen die Kosten einmal pro Versicherungsjahr. Keine Selbstbeteiligung.
Rechtsschutz Online-Services
Nur wenige Klicks und Sie erhalten Hilfe: Unsere Online-Services unterstützen Sie dabei, Konflikte zu vermeiden bzw. Rechtsfragen bequem per Mail zu klären. Je nach gewähltem Versicherungsumfang unterscheidet sich, welche Services Gegenstand Ihres Vertrags sind.
Auch ohne eigenes Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum geschützt
Unser Fahrerrechtsschutz** ist die optimale Lösung für Sie, wenn Sie nachhaltig leben und z. B. kein eigenes Fahrzeug besitzen. Er bietet einen umfassenden, kostengünstigen Schutz z. B. für Fußgänger, Radfahrer, Carsharing-Nutzer, Bahnreisende sowie Rollstuhlfahrer.
Was ist der Unterschied zwischen Fahrer-Rechtsschutz und Verkehrsrechtsschutz?
Der Hauptunterschied zwischen Fahrer-Rechtsschutz und Verkehrsrechtsschutz besteht darin, wen und was sie abdecken. Während der Verkehrsrechtsschutz allgemein rechtliche Probleme abdeckt, die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr mit Ihrem eigenen Fahrzeug auftreten können, konzentriert sich der Fahrer-Rechtsschutz speziell auf die Bedürfnisse von Fahrern bzw. wenn Sie nicht mit dem eigenen Fahrzeug unterwegs sind. Dies kann insbesondere für Personen relevant sein, die kein eigenes Fahrzeug besitzen, sondern Fahrzeuge mieten, ausleihen oder Carsharing nutzen oder beruflich fremde Fahrzeuge nutzen. Auch Rad-Fahrer, Rollstuhl-Fahrer und Fahrgäste im ÖPNV sind dadurch versichert, ebenso Fußgänger. Der Fahrer-Rechtsschutz ist in der Regel günstiger als der allgemeine Verkehrsrechtsschutz.
Profitieren Sie schon vom Kombi-Bonus? Mit mindestens 2 kombifähigen Verträgen sinkt der Beitrag in Ihrer Pkw-Haftpflichtversicherung und Kaskoversicherung um 5 %.
Hier macht sich Ihr Verkehrsrechtsschutz bezahlt
Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung ist eine wichtige Investition, die sich auf verschiedene Weisen auszahlen kann. Sie bietet nicht nur finanzielle Unterstützung in rechtlichen Auseinandersetzungen, sondern gibt Ihnen auch das beruhigende Gefühl, in vielen Situationen die richtige Absicherung zu haben. Doch wie sieht das in der Praxis aus? In diesem Abschnitt präsentieren wir Ihnen konkrete Beispiele, die veranschaulichen, wie sich eine Verkehrsrechtsschutzversicherung im Alltag als wertvoller Begleiter erweist. Der Verkehrsrechtsschutz sichert Sie finanziell ab und übernimmt die anfallenden Kosten.
- Unverschuldeter Verkehrsunfall – Sie geraten unverschuldet in einen Verkehrsunfall und Ihnen entsteht ein Schaden in Höhe von 7.500 Euro. Die Gegenseite wirft Ihnen Mitverschulden vor und erstattet Ihnen deshalb Ihren Schaden nicht; eine Klage ist unausweichlich. Die Prozesskosten in der ersten Instanz betragen ca. 3.900 Euro. Hat Sie Ihr Anwalt bereits außergerichtlich vertreten, so betragen die Kosten sogar rund 4.400 Euro. Mit einem Verkehrsrechtsschutz sind Sie bestens abgesichert.
- Schmerzensgeld – Bei einem Verkehrsunfall werden Sie verletzt und verlangen Schmerzensgeld. Bei einem Streitwert von 3.500 Euro betragen die Anwaltsgebühren und die Gerichtskosten bis zur ersten Instanz ca. 2.250 Euro. Auch hier schützt Sie der Verkehrsrechtsschutz vor den Kosten.
- Von einem Vertrag zurücktreten – Sie haben sich einen Pkw für 15.000 Euro gekauft. Jedoch weist der Wagen umfangreiche Mängel auf, weshalb Sie vom Vertrag zurücktreten wollen. Es kommt zum Rechtsstreit mit dem Verkäufer. Die Anwaltsgebühren und Gerichtskosten für die erste Instanz betragen ca. 5.600 Euro. Daneben beauftragt das Gericht in solchen Fällen in der Regel einen Sachverständigen mit der Erstellung eines Gutachtens, das häufig zusätzliche Kosten von mehr als 1.000 Euro verursacht. Eine sehr teure Angelegenheit. Mit dem VRK Verkehrsrechtsschutz müssen Sie sich darüber keine Sorgen machen.
Besondere Leistungen im Verkehrsrechtsschutz
Wir beim VRK verstehen, dass nicht jeder die Möglichkeit hat, immer dann einen Rechtsanwalt aufzusuchen, wenn es nötig ist. Manchmal kann ein Unfall oder ein Gebrechen es schwierig oder sogar unmöglich machen, das Haus zu verlassen und einen Anwalt persönlich aufzusuchen.
Deswegen bieten wir einen besonderen Service an: den mobilen Anwalt. Wenn Sie aufgrund eines Unfalls oder von Gebrechen gehindert sind, zu einem Anwalt zu gelangen, übernehmen wir die Kosten für einen Hausbesuch des Rechtsanwalts.
Wir übernehmen auch die Kosten für einen Gebärdendolmetscher, sofern dies für die Interessenwahrnehmung notwendig ist.
Wenn Sie Orientierung und Hilfe bei Fragen rund um den Rechtsschutzfall suchen, haben Sie Zugriff auf diese Optionen:
- Mustervorlagen und -verträge – Wir stellen Ihnen über unseren Dienstleister verschiedene Mustervorlagen und -verträge aus dem privaten Bereich zur Verfügung.
- Außergerichtliche Konfliktlösung – Wir vermitteln Ihnen einen erfahrenen Dienstleister wie einen Mediator, um Konflikte auf Augenhöhe zu lösen.
- Online-Rechtsberatung – Nutzen Sie die Möglichkeit einer rechtlichen Online-Erstberatung durch einen unabhängigen Anwalt unseres Dienstleisters. Diese Beratung ist beim Großen Verkehrs-Rechtsschutz verfügbar.
- Anwaltsempfehlung: Wenn Sie einen Anwalt benötigen, empfehlen wir Ihnen einen aus unserem bundesweiten Anwaltsnetz, der unsere hohen Qualitätsstandards erfüllt.
- Freie Anwaltswahl: Wenn Sie bereits einen Anwalt haben, dem Sie vertrauen, können Sie diesen selbstverständlich frei auswählen.
Mehr Beratungs- und Onlines Services mit dem Großen Verkehrs-Rechtsschutz:
- Anwaltliche Beratung am Telefon: Ein von uns vermittelter unabhängiger Anwalt steht Ihnen im Rechtsschutzfall zur Seite, bietet schnelle Auskünfte und hilft Ihnen bei Entscheidungen. Für die Erstberatung im Verkehrsrechtsschutz fällt keine Selbstbeteiligung an.
- Vertrags-Check: Lassen Sie Verträge oder Vertragsentwürfe im Privaten rechtlich prüfen.
- Psychologische Hilfe am Telefon: Ein unabhängiger Dienstleister berät Sie über Ihre Möglichkeiten, wenn Sie nach einem Verkehrsunfall seelisch belastet sind. Die Inhalte der Beratung sind und bleiben vertraulich!
Bis zu 0 € Selbstbeteiligung bei Schadenfreiheit
Wir belohnen Schadenfreiheit: Wenn Sie über mehrere Jahre schadenfrei bleiben, sinkt Ihre Selbstbeteiligung im Verkehrsrechtsschutz, im Großen Verkehrsrechtsschutz und auch im Fahrer-Rechtsschutz bis auf 0 Euro.
Bei mehreren Rechtsschutzfällen steigt Ihre Selbstbeteiligung bis auf 550 Euro. Mit schadenfreiem Verlauf sinkt sie dann wieder stufenweise bis auf null Euro.
Wir verzichten auf die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung, wenn der Rechtsstreit wie folgt gelöst wird:
- Anwaltliche Sofortberatung am Telefon – Der Verkehrsrechtsschutz beginnt häufig mit einer Erstberatung, in der unabhängige Anwalt Ihre Situation analysiert und die besten nächsten Schritte mit Ihnen vereinbart.
- Außergerichtlichen Konfliktbeilegung durch einen von uns vermittelten Dienstleister (z.B. Mediator). Dieser Service zielt darauf ab, eine faire und zufriedenstellende Lösung zu finden, ohne dass ein Gerichtsverfahren notwendig wird.
- Rechtsschutz Online-Services – Sie nutzen einen unserer Online-Services (je nach versicherter Leistungsart)

Ausgezeichnete Beratung
Die Bedürfnisse unserer Kunden liegen uns besonders am Herzen. Darum sind uns Transparenz und Nachhaltigkeit sehr wichtig. Überzeugen Sie sich einfach selbst.
Ausgezeichnete Beratung

Die Bedürfnisse unserer Kunden liegen uns besonders am Herzen. Darum sind uns Transparenz und Nachhaltigkeit sehr wichtig. Überzeugen Sie sich einfach selbst.
In unseren Versicherungsbedingungen erfahren Sie alle Details zu unserer Verkehrsrechtsschutz.
Sinnvolle Ergänzungen zum Verkehrsrechtsschutz
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Verkehrsrechtsschutz
Die Verkehrsrechtsschutzversicherung greift in Fällen, in denen Sie rechtliche Unterstützung rund um den Straßenverkehr benötigen. Dazu gehören Unfallregulierung, Streitigkeiten mit Kfz-Werkstätten, Bußgeldverfahren und viele weitere Situationen.
Verkehrsrechtsschutz deckt typischerweise die Kosten für die rechtliche Vertretung und anwaltliche Erstberatung in verkehrsrechtlichen Auseinandersetzungen, z. B. Anwalts-, Gerichts-, Zeugen- und Sachverständigenkosten.
Ob ein Verkehrsrechtsschutz sinnvoll ist, hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Wer häufig auf den Straßen unterwegs ist, hat wahrscheinlich einen höheren Verkehrsrechtsschutz-Bedarf als jemand, der selten fährt. Beachten Sie dabei, dass unsere günstigere Fahrer-Rechtsschutzversicherung für Fußgänger und Radfahrer sinnvoll ist. Denken Sie zum Beispiel daran, wie häufig Radfahrer in Unfälle verwickelt sind, was schnell in einen Rechtsstreit münden kann.
Die Verkehrsrechtsschutzversicherung zahlt nicht, wenn es um vorsätzlich begangene Straftaten geht oder wenn die Ursache des Rechtsstreits vor Abschluss der Versicherung liegt. Die detaillierten Bedingungen und Situationen bespricht Ihr persönlicher Berater mit Ihnen.
Nein, der Verkehrsrechtsschutz gilt nicht rückwirkend und die Selbstbeteiligung entfällt nicht automatisch.
Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung kann nicht rückwirkend für den entstandenen Rechtsschutzfall nach einem Unfall abgeschlossen werden. Für zukünftige Fälle ist ein Abschluss möglich.
Es ist wichtig, auf die Höhe der Versicherungssumme, den Umfang des Schutzes, etwaige Wartezeiten und die Höhe der Selbstbeteiligung zu achten. Beim VRK liegt die Versicherungssumme bei 5 Millionen Euro und es gibt keine Wartezeiten. Die Höhe der Selbstbeteiligung ist von Ihrem Tarif abhängig. Sind Sie mehrere Jahre schadenfrei, kann die Selbstbeteiligung auf 0 Euro sinken. Umgekehrt kann aber auch die Selbstbeteiligung, je nach Anzahl der Schadenfälle, wieder steigen.
Eine Rechtsschutzversicherung ist in der Regel auf einzelne Bereiche spezialisiert, zum Beispiel Verkehrsrecht. Rechtsschutzversicherungen können auch in einer Kombination abgeschlossen werden, zum Beispiel als Privat-, Berufs- und Verkehrsschutz.
Den VRK Verkehrsrechtsschutz können Sie schon ab 98,34 Euro* im Jahr erhalten. Was konkret Ihre persönliche Verkehrsrechtsschutzversicherung kosten wird, variiert je nach gewähltem Leistungsumfang.
Bei der Verkehrsrechtsschutzversicherung sind sowohl der Halter des Fahrzeugs, Leasingnehmer, Erwerber, berechtigte Fahrer und berechtigte Insassen versichert.
Ja, Ihre Familienmitglieder können auch von unserer Verkehrsrechtsschutzversicherung profitieren, z. B. als berechtigter Fahrer des versicherten Fahrzeugs. Bei der Wahl des Großen Verkehrsrechtsschutzes sind alle Fahrzeuge, die auf die mitversicherten Personen zugelassen sind, unabhängig davon, wer sie fährt. Das bedeutet, dass jedes versicherte Familienmitglied den gleichen Schutz genießt. Dies gilt auch, wenn sie als Mitfahrer in einem der Fahrzeuge sitzen oder wenn sie als Fußgänger oder Fahrradfahrer unterwegs sind.
Sollten Sie in eine rechtliche Auseinandersetzung verwickelt werden, ist es wichtig, dass Sie uns so schnell wie möglich informieren. Sie können dies tun, indem Sie uns telefonisch oder per E-Mail kontaktieren. Halten Sie relevante Informationen bereit: die Vertragsnummer, das Datum und eine kurze Beschreibung des Vorfalls. Nachdem wir Ihre Meldung erhalten haben, bewerten wir die Situation und Sie informieren über die nächsten Schritte.
In der Regel sind die Beiträge für eine Verkehrsrechtsschutzversicherung nicht steuerlich absetzbar.
Berechnungsbeispiel: Verkehrs-Rechtsschutz für ein Fahrzeug, Tarifvariante Single, Einstiegs-Selbstbehalt von 300 €, Versicherungsnehmer ist geboren am 01.08.1970 und bei Tarifbeginn 55 Jahre alt, nicht im öffentlichen Dienst beschäftigt, PLZ 13355 Berlin, jährliche Zahlungsweise per Lastschrift.
Der Fahrer-Rechtsschutz kann nicht online berechnet werden. Bei Interesse erstellen wir Ihnen in einer persönlichen Beratung gerne ein Angebot.