Tierhalterhaftpflicht
für z. B. nur 67,10 € * pro Jahr
- Für Hund, Pferd, Pony und Zugtiere
- Weltweiter Schutz inkl. Urlaub und Reisen
- Schützt auch Tierhüter oder -Betreuer
Als Tierhalter tragen Sie eine besondere Verantwortung – nicht nur für das Wohl ihres geliebten Vierbeiners, sondern auch für eventuelle Schäden, die Ihr Tier verursachen könnte. Die Tierhaftpflichtversicherung des VRK schützt Sie zuverlässig vor den finanziellen Folgen von Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die auch ohne Ihr Verschulden durch Ihre Hunde oder Pferde entstehen können.
Viele Menschen suchen nach einer Hundehaftpflichtversicherung, um ihre Hunde abzusichern. Beim VRK bieten wir jedoch eine umfassendere Lösung: die Tierhalterhaftpflichtversicherung für Hunde und Pferde. Diese Versicherung schützt Ihre Tiere ganzheitlich, unabhängig davon, ob in Ihrem Bundesland eine spezifische Haftpflichtversicherung vorgeschrieben ist. Für Katzen und andere Haustiere bietet in der Regel unsere private Haftpflichtversicherung Schutz, die ebenso wichtig ist. Welche Tiere darin mitversichert sind, erfahren Sie hier.
Ihre Vorteile – unsere Leistungen
- Nachhaltigkeit durch hohen Schutz – 15 Mio. Euro je Versicherungsfall für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Tierhaftpflichtversicherung des VRK schützt Sie als Tierhalter und Tierhüter vor Schadensersatzansprüchen mit existenziellen Folgen.
- Verantwortung übernehmen – der Versicherungsschutz unserer Tierhalterhaftpflicht gilt auch, wenn jemand anderes Ihren Hund ausführt oder bei Reitbeteiligungen.
- Vorsorgeschutz – wenn das versicherte Tier Nachwuchs bekommt (Welpen oder Fohlen), dann sind diese ab Geburt für ein Jahr mitversichert.
Mit unserer Innovationsgarantie profitieren Sie automatisch von zukünftigen Leistungsverbesserungen in unserer Tierhalterhaftpflicht.
Mit unserer Innovationsgarantie profitieren Sie automatisch von zukünftigen Leistungsverbesserungen in unserer Hausratversicherung.
Ihre Vorteile – unsere Leistungen
- Nachhaltigkeit durch hohen Schutz – 15 Mio. Euro je Versicherungsfall für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Tierhaftpflichtversicherung des VRK schützt Sie als Tierhalter und Tierhüter vor Schadensersatzansprüchen mit existenziellen Folgen.
- Verantwortung übernehmen – der Versicherungsschutz unserer Tierhalterhaftpflicht gilt auch, wenn jemand anderes Ihren Hund ausführt oder bei Reitbeteiligungen.
- Vorsorgeschutz – wenn das versicherte Tier Nachwuchs bekommt (Welpen oder Fohlen), dann sind diese ab Geburt für ein Jahr mitversichert.
Seit über 100 Jahren eine starke Wertegemeinschaft
Wir sind Ihr erfahrener Partner für umfassende Versicherungslösungen. Durch unsere christlichen Werte geprägt, legen wir ihre Versicherungsbeiträge konsequent nach strengen ethischen, sozialen und ökologischen Nachhaltigkeitskriterien an. Diese werden jährlich von ECOreporter geprüft und bestätigt. Seit 2016 sind wir der einzige Versicherer in Deutschland mit dieser Auszeichnung.
Wir sind Ihr erfahrener Partner für umfassende Versicherungslösungen. Durch unsere christlichen Werte geprägt, legen wir ihre Versicherungsbeiträge konsequent nach strengen ethischen, sozialen und ökologischen Nachhaltigkeitskriterien an. Diese werden jährlich von ECOreporter geprüft und bestätigt. Seit 2016 sind wir der einzige Versicherer in Deutschland mit dieser Auszeichnung.
Inhaltsverzeichnis
Sie halten eine Katze, ein Nagetier oder einen Vogel?
Dann brauchen Sie als Tierhalter keine eigene Tierhaftpflichtversicherung. In diesem Fall reicht bereits unsere Privat-Haftpflichtversicherung.
Hinweise:
- Bei Haltung ausschließlich zu privaten Zwecken sind auch Kaninchen, Bienen, Hühner und anderes Geflügel, Tauben, Schafe, Ziegen und Hausschweine versichert.
- Auch wilde Kleintiere, wie zum Beispiel privat gehaltene Schlangen, Spinnen und Skorpione sind in unserer Privat-Haftpflichtversicherung mitversichert, wenn die Haltung gesetzlich oder behördlich erlaubt ist.
Exoten: Exotische Haustiere wie Affen, Raubkatzen o. ä. sind nicht bei uns versicherbar.
Jagdhunde: Für das Halten von Jagdhunden gibt es eine Versicherungspflicht, unsere Tierhalterhaftpflicht greift hier nicht. Bei Interesse erstellen wir Ihnen in einer persönlichen Beratung gerne ein Angebot über unseren Kooperationspartner.
Profitieren Sie schon vom Kombi-Bonus? Mit mindestens 2 kombifähigen Verträgen sinkt der Beitrag in Ihrer Pkw-Haftpflichtversicherung und Kaskoversicherung um 5 %.
Die Tierhaftpflichtversicherung: Der wichtigste Schutz für jeden Tierhalter
Verursacht Ihr Tier beispielsweise einen Verkehrsunfall, haften Sie dem Gesetz nach in voller Höhe. Eine gute Tierhaftpflichtversicherung ist deshalb so wertvoll. Die Tierhaftpflichtversicherung des VRK schützt Sie mit einer Versicherungssumme von 15 Mio. Euro für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Versicherungsfall.
Unsere Tierhaftpflichtversicherung schützt Sie unter anderem:
- Bei Schäden, die Ihr Tier beim Hunde- oder Reitunterricht, bei Hunde- oder Pferderennen, Reitturnieren oder Schauvorführungen verursacht.
- Bei Schäden, die Ihr Tier bei privaten Fahrten mit einer Kutsche, einem Schlitten oder einem Planwagen verursacht.
- Bei Schäden durch Deckakte.
- Bei Schäden an Sachen, die Sie z. B. gemietet oder geliehen haben. Das gilt unter anderem für Wohnräume, Pferdeboxen, Stallungen, Transportanhänger und Schlitten (250 Euro Selbstbeteiligung bei Schäden an bestimmten beweglichen Sachen).
- Als Halter von Welpen oder Fohlen des versicherten Muttertieres. Versicherungsschutz besteht ab Geburt für ein volles Jahr. Darüber hinaus gehenden Versicherungsschutz können Sie mit uns vereinbaren.
- Bei einem Forderungsausfall nach einem Personen- oder Sachschaden in Deutschland, den Ihnen z. B. ein fremdes Tier zugefügt hat. Steht fest, dass der zahlungsunfähige Verantwortliche den Schaden nicht begleichen kann, treten wir ein.
- Beispielsweise auch bei privaten Reitbeteiligungen oder wenn andere Personen Ihren Hund ausführen (Tierhüter).
Was unsere Tierhalter-Haftpflichtversicherung noch leistet
- Unsere Fachleute prüfen für Sie, ob der Anspruchsteller im Recht ist und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadensersatz besteht.
- Bei zu Recht gegen Sie erhobene Ansprüche bezahlen wir den Schaden. Wenn die Schadensersatzansprüche nicht begründet sind, wehren wir sie auf unsere Kosten von Ihnen ab.
Gefährdungshaftung – Ihre Rolle als Tierhalter
Die Gefährdungshaftung von Tierhaltern ist ein wichtiger rechtlicher Aspekt. Er besagt, dass Tierhalter für Schäden, die ihre Tiere verursachen, haftbar gemacht werden können, unabhängig von ihrem eigenen Verschulden. Dieses Prinzip ist in vielen Ländern gesetzlich verankert, darunter auch in Deutschland.
In Deutschland regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) die Haftung von Tierhaltern. Gemäß § 833 BGB haften Tierhalter für Schäden, die ihre Tiere anrichten. Dies gilt sowohl für Schäden an Personen und Sachen als auch für Vermögensschäden. Die Haftung erstreckt sich auf alle Schäden, die durch das Tier entstehen, sei es durch Bisse, Stöße oder andere Verhaltensweisen. Anders als bei der Verschuldenshaftung muss der Geschädigte nicht nachweisen, dass der Tierhalter schuldhaft gehandelt hat. Es genügt, dass das Tier den Schaden verursacht hat.
In der Praxis bedeutet dies, dass ein Tierhalter für Schäden, die sein Tier verursacht, finanziell haften muss. Dies kann beispielsweise bedeuten, dass er Arztkosten, Lohnausfall, Schmerzensgeld oder Schadensersatz an den Geschädigten zahlen muss. Es spielt keine Rolle, ob der Tierhalter das Verhalten seines Tieres hätte verhindern können oder ob er ausreichende Sicherheitsvorkehrungen getroffen hat. Die Haftung besteht unabhängig davon.
Ein Beispiel: Angenommen, Sie gehen mit Ihrem Hund spazieren und der Hund beißt unvermittelt eine andere Person. Die gebissene Person erleidet eine Verletzung und muss ärztlich behandelt werden. In diesem Fall kann die gebissene Person Sie auf Schadensersatz verklagen. Sie sind nach der Gefährdungshaftung dazu verpflichtet, die entstandenen Kosten zu übernehmen, unabhängig davon, ob Sie den Biss hätten verhindern können oder nicht.
Und genau hier schützt Sie die Tierhaftpflichtversicherung des VRK. Wir leisten auch dann, wenn Sie
- Ihren Hund unangeleint oder ohne Maulkorb begleiten. Beachten Sie regionale Leinen- und Maulkorbpflichten.
- Ihr Pferd ohne Sattel oder Zaumzeug reiten bzw. führen oder einen ungewöhnlichen Sattel oder ungewöhnliches Zaumzeug benutzen.
Bonus-Tipp: In unserer Unfallversicherung erhalten Sie finanzielle Unterstützung für die Ausbildung und Anschaffung eines Blindenführhunds. Unsere Unfallversicherung mit dem Zusatzbaustein Unfall PLUS übernimmt bis zu 10.000 Euro bei unfallbedingter Invalidität.
Ausgezeichnete Beratung
Die Bedürfnisse unserer Kunden liegen uns besonders am Herzen. Darum sind uns Transparenz und Nachhaltigkeit sehr wichtig. Überzeugen Sie sich einfach selbst.
Ausgezeichnete Beratung
Die Bedürfnisse unserer Kunden liegen uns besonders am Herzen. Darum sind uns Transparenz und Nachhaltigkeit sehr wichtig. Überzeugen Sie sich einfach selbst.
Mitversicherte Personen in der Tierhalterhaftpflicht des VRK
Neben Ihnen als Tierhalter sind auch die Tierhüter in unserer Tierhalterhaftpflichtversicherung geschützt.
Tierhüter sind
- Personen, die den versicherten Hund privat beaufsichtigen, z. B. Familienmitglieder oder andere Personen, wie z. B. Freunde, die sich vertretungsweise um Ihr Tier kümmern.
- Personen, die das versicherte Pferd gelegentlich oder aufgrund einer vereinbarten Reitbeteiligung reiten.
Übrigens: Sie genießen ebenfalls unseren Tierhaftpflichtversicherungsschutz als Halter von Welpen und Fohlen des versicherten Muttertieres. Dieser Vorsorgeschutz besteht in unserer Tierhalterhaftpflicht Versicherung für ein Jahr ab Geburt der Welpen bzw. Fohlen.
Hundehaftpflicht in der Tierhalterhaftpflicht des VRK
Die Tierhalterhaftpflichtversicherung des VRK bietet Ihnen als Tierhalter umfassenden Schutz vor Schadenersatzansprüchen und kann sowohl für Hunde als auch für Pferde separat abgeschlossen werden und deckt damit spezifische Risiken der Tierhaltung ab. Denn Hundehalter können grundsätzlich für Schäden haftbar gemacht werden, die ihre Hunde verursachen. Die Gefährdungshaftung des Hundehalters gilt unabhängig davon, ob der Hundehalter selbst schuldhaft gehandelt hat oder nicht. Unsere Beispiele zeigen, wie wichtig es ist, sich als Hundehalter zu versichern, um hohe Beträge nicht aus eigener Tasche zahlen zu müssen:
- Ihr Hund beißt eine Person
Wenn Ihr Hund eine Person beißt und dabei Verletzungen verursacht, sind Sie als Hundehalter für den entstandenen Schaden haftbar. Es spielt keine Rolle, ob Ihr Hund zuvor aggressives Verhalten gezeigt hat oder ob Sie als Hundehalter die Situation hätte verhindern können. Gemäß der Gefährdungshaftung des Hundehalters ist dieser verpflichtet, für die entstandenen Verletzungen, medizinische Kosten und mögliche Schadensersatzansprüche aufzukommen. - Ihr Hund verursacht einen Schaden an fremdem Eigentum
Angenommen, Ihr Hund zerstört Gegenstände in einem fremden Garten oder beschädigt das Eigentum einer anderen Person. In diesem Fall sind Sie als Hundehalter für den entstandenen Schaden verantwortlich und müssen die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz der beschädigten Gegenstände tragen.
Hundehalter genießen bei uns besonderen Schutz:
- Unabhängig davon, wer Ihren Hund oder Ihre Hunde ausführt, z. B. Familienmitglieder oder andere Personen, besteht Schutz für Schäden, die Ihr Hund verursacht.
- Assistenzhunde sind ohne Mehrbeitrag in unserer Privat-Haftpflichtversicherung mitversichert. Sie benötigen keine gesonderte Tierhalterhaftpflicht Versicherung.
- Private Fahrten mit einem Hundeschlitten sind mitversichert
- Ebenso Hundeunterricht, Hunderennen oder Schauvorführungen
- Kein Leinen- oder Maulkorb-Zwang
Auch wenn Sie Ihren Hund oder Ihre Hunde ohne Leine oder Maulkorb führen, besteht Versicherungsschutz. Wenn es allerdings in Ihrem Bundesland eine Leinenpflicht gibt, sollten Sie diese auch beachten! - Deckakt
Schäden durch gewollte und ungewollte Deckakte sind versichert, z. B. Tierarztkosten - Weltweiter Schutz im Urlaub und bei Auslandsaufenthalten
Unsere Tierhalterhaftpflicht Versicherung schützt Sie als Hundehalter auch im Urlaub oder längeren Auslandsaufenthalten. Zeitlich unbegrenzt in den EU-Staaten, in Norwegen, der Schweiz, Island und Liechtenstein. Bei einem vorübergehenden Aufenthalt von bis zu fünf Jahren genießen Sie den Schutz auch in allen anderen Ländern.
Jagdhunde: Für das Halten von Jagdhunden gibt es eine Versicherungspflicht. Unsere Tierhalterhaftpflicht greift hier nicht. Bei Interesse erstellen wir Ihnen in einer persönlichen Beratung gerne ein Angebot über unseren Kooperationspartner.
Hinweis: Für einige Hunderassen besteht bei uns keine Versicherungsmöglichkeit.
Sie halten einen ausgebildeten Assistenzhund?
Wir übernehmen soziale Verantwortung:
Im Rahmen unserer Privat-Haftpflichtversicherung sind alle Assistenzhunde ohne Mehrbeitrag mitversichert, wenn sie ausschließlich zu privaten Zwecken gehalten werden, zum Beispiel Behindertenbegleithunde oder Diabetikerwarnhunde.
Tipp: In unserer Wohngebäudeversicherung Classic sind Ihre auf dem Grundstück befindlichen Hundezwinger mitversichert.
Tierhalterhaftpflicht für Pferde: Unverzichtbarer Schutz
Auch Pferdehalter haften für Schäden, die ihre Pferde verursachen, unabhängig davon, ob sie selbst schuldhaft gehandelt haben oder nicht – Stichwort Gefährdungshaftung. Wie wichtig eine gute Tierhalterhaftpflicht Versicherung ist, zeigen folgende Beispiele:
- Ihr Pferd tritt einen Spaziergänger
Wenn ein Pferd unerwartet ausschlägt oder tritt und dabei einen Spaziergänger verletzt, können Sie als Pferdehalter haftbar gemacht werden. Selbst wenn Sie keine Schuld an dem Vorfall haben, unterliegt er der Gefährdungshaftung und Sie müssen für die entstandenen Verletzungen und möglichen Schäden aufkommen. - Ihr Pferd verursacht einen Verkehrsunfall
Wenn ein Pferd ausbricht und dadurch einen Verkehrsunfall verursacht, bei dem Personen oder Sachen beschädigt werden, sind Sie als Pferdehalter für den entstandenen Schaden verantwortlich. Die Gefährdungshaftung des Pferdehalters greift auch hier, selbst wenn der Pferdehalter keine Schuld an dem Ausbruch hatte. - Ihr Pferd beschädigt fremdes Eigentum
Angenommen, Ihr Pferd verursacht Schäden an einer fremden Pferdebox, einem fremden Pferdestall oder fremden Zaun. Sie als Pferdehalter können zur Verantwortung gezogen werden und müssen die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz der beschädigten Gegenstände übernehmen. Für Schäden an gemieteten oder geliehenen beweglichen Sachen gilt eine niedrige Selbstbeteiligung von 250 Euro.
Diese Beispiele verdeutlichen, dass Pferdehalter für Schäden haften, die ihre Pferde verursachen, unabhängig davon, ob sie selbst schuldhaft gehandelt haben oder nicht. Es ist daher wichtig, als Pferdehalter angemessene Vorkehrungen zu treffen. Insbesondere durch einen passenden Haftpflichtversicherungsschutz.
Unsere Tierhalterhaftpflicht Versicherung für Pferdehalter umfasst:
- Versicherungsschutz für Tierhüter bei Schäden, die das versicherte Pferd einem Dritten hinzufügt: Unabhängig davon, wer Ihr Pferd reitet oder betreut, z. B. Familienmitglieder oder andere Personen, die das versicherte Pferd gelegentlich oder aufgrund einer vereinbarten Reitbeteiligung reiten, besteht Versicherungsschutz.
- Deckakte
Schäden durch gewollte und ungewollte Deckakte sind versichert. - Flurschäden
Wenn Ihr Pferd die umzäunte Weide verlässt und Schäden auf dem Nachbargrundstück verursacht. - Rennen, Turniere und Schauvorführungen
In unserer Tierhalterhaftpflicht sind auch Schäden versichert, die Ihr Pferd verursacht, während es an Pferderennen, Reitturnieren oder Schauvorführungen teilnimmt. Das gilt auch für das Training zu solchen Veranstaltungen, sofern sie privat und nicht gewerblich stattfinden. - Private Kutschfahrten
- Weltweiter Schutz im Urlaub und bei Auslandsaufenthalt
Unsere Tierhaftpflichtversicherung schützt Sie als Tierhalter zeitlich unbegrenzt auch in den EU-Staaten, in Norwegen, der Schweiz, Island und Liechtenstein. Bei einem vorübergehenden Aufenthalt von bis zu fünf Jahren genießen Sie den Schutz auch in allen anderen Ländern.
Tipp: Unsere Unfallversicherung schützt Sie z. B. vor den finanziellen Folgen von Reitunfällen.
In unseren Versicherungsbedingungen erfahren Sie alle Details zu unserer Tierhalterhaftpflicht Versicherung.
Sinnvolle Ergänzungen zur Tierhalterhaftpflicht
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Tierhalterhaftpflicht Versicherung
Eine Tierhaftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die Ihr Haustier (z. B. Ihr Hund oder Ihr Pferd) verursacht. Dazu gehören Schäden an Personen, Tieren oder Sachen. Wenn das Haustier zum Beispiel jemanden beißt oder Sachen beschädigt, trägt die Tierhalterhaftplicht des VRK im Rahmen des vereinbarten Vertrages die Kosten.
Gut zu wissen: Der Versicherungsschutz als Tierhalter anderer Haustiere (z. B. Katze, Nagetier oder Vogel) ist in unserer Privathaftpflichtversicherung enthalten.
67,10 Euro* im Jahr kostet unsere Haftpflichtversicherung für Hunde. Dabei sind bis zu fünf Hunde Ihres Haushalts in einem Beitrag versichert.
Nein, Sie schließen einen Vertrag mit der entsprechenden Anzahl Ihrer Hunde bzw. Pferde. Je Pferd/Pony gilt ein jährlicher Beitrag von 121,00 Euro**. Die Hundehalter-Haftpflicht gilt für bis zu fünf Hunde eines Haushalts. Sie zahlen also jährlich 67,10 Euro* und ein bis fünf Hunde sind versichert.
Genießen Sie in unserer Tierhaftpflichtversicherung auch unseren besonderen Vorsorgeschutz: Wenn das versicherte Tier Nachwuchs bekommt (Welpen oder Fohlen), dann sind diese ab Geburt für ein Jahr innerhalb Ihres Tarifs mitversichert.
Für Ihre Katzen, Nagetiere oder Vögel besteht unabhängig von der Anzahl der Haustiere Versicherungsschutz in der Privat-Haftpflichtversicherung.
Sie halten zu privaten Zwecken wilde Kleintiere, wie zum Beispiel Schlangen, Spinnen oder Skorpione? Auch diese Tiere sind mitversichert, sofern die Haltung gesetzlich oder behördlich erlaubt ist.
Weitere mitversicherte Tiere sind:
- Kaninchen
- Bienen
- Hühner und anderes Geflügel
- Tauben
- Schafe
- Ziegen
- Hausschweine
Einzige Voraussetzung ist die ausschließliche Haltung zu privaten Zwecken.
Alano, American Bulldog, American Staffordshire Terrier, Bandog, Bullmastiff, Bullterrier, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro (brasilianische Dogge, Cao de Fila), Kangal (Karabasch, Anatolischer Hirtenhund, Akbash), Kaukasischer Owtscharka, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Pit-Bull, Rottweiler, Staffordshire Bullterrier und Tosa Inu sind bei uns nicht versicherbar.
Für die genannten Hunderassen, auch Listenhunde genannt, existieren teilweise andere Bezeichnungen. Insoweit sind die hier aufgeführten Rassen nicht abschließend. Es besteht auch dann keine Versicherungsmöglichkeit, wenn es sich bei dem zu versichernden Hund um einen Mischling handelt und er nur zum Teil einer dieser Rassen angehört.
121,00 Euro** berechnen wir jährlich für jedes Reit- oder Zugtier. Gleiches gilt auch für Esel, Ponys oder Maultiere.
Hauskatzen sind ohne Mehrbeitrag in unserer Privathaftpflichtversicherung mitversichert.
Alle Arten von Assistenzhunden, wie zum Beispiel
- Blindenführhunde
- Behindertenbegleithunde
- Hör- und Signal-Hunde
- Diabetiker-Warnhunde
sind ohne Mehrbeitrag in unserer Privat-Haftpflichtversicherung mitversichert.
Die Begriffe Tierhaftpflicht und Tierhalterhaftpflicht werden oft synonym verwendet, da sie sich auf dieselbe Art von Versicherung beziehen. Beide Begriffe bezeichnen eine Haftpflichtversicherung, die Tierhalter und Tierhüter vor Schadensersatzansprüchen schützen, die durch ihr Haustier verursacht werden. Vertragspartner ist immer der Tierhalter.
Gut zu wissen: In unseren Tarifen ist der Versicherungsschutz für (bis zu fünf) Hunde in der Hundehaftpflicht und jeweils ein Pferd in der Pferdehaftpflicht enthalten.
Ja, die Beiträge zur Tierhalterhaftpflicht Versicherung können Sie komplett als Sonderausgaben in Ihrer Einkommenssteuererklärung absetzen.
Ja, für das Halten von Jagdhunden gibt es eine Versicherungspflicht. Die Tierhalterhaftpflicht des VRK greift hier nicht.
Ein Versicherungsangebot besteht über einen unserer Kooperationspartner. Nutzen Sie unsere persönliche Beratung, um ein Angebot zu erhalten.
Die Innovationsgarantie in der Tierhalterhaftpflicht bedeutet, dass Ihr bestehender Versicherungsschutz automatisch verbessert wird, sobald der VRK neue, leistungsstärkere Bedingungen für die Tierhalterhaftpflichtversicherung einführt. Sie profitieren also von allen zukünftigen Leistungsverbesserungen – ganz ohne Mehrkosten und ohne, dass Sie Ihren Vertrag aktiv anpassen müssen.
Beitragsbeispiele:
1) Jana Meier aus Karlsruhe, 35 Jahre, Halterin von zwei Hunden in ihrem Haushalt, der Beitrag für die Tierhalterhaftpflichtversicherung für beide Hunde beträgt 67,10 € jährlich.
2) Thomas Schulz aus Oldenburg, 61 Jahre, Halter von fünf Hunden in seinem Haushalt, der Beitrag für die Tierhalterhaftpflichtversicherung für alle Hunde beträgt 67,10 € jährlich.
Der jährliche Beitrag für ein Reit- oder Zugtier umfasst 121,00 €.