Eine Familie steht vor Bäumen und einem Feld.
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Ihre private Haft­pflicht­versicherung

für z. B. nur 34,45 € * pro Jahr

  • Besonders hoher Schutz
  • Weltweit geschützt
  • Balkonkraftwerke mitversichert
Jetzt berechnen!

Wofür braucht man eine private Haftpflichtversicherung?

Im Alltag durch Unachtsamkeit einen Schaden verursachen ist einfach menschlich... Aber egal ob man den Laptop von Freunden beschädigt oder als Radfahrer im Straßenverkehr einen Fußgänger verletzt: Wer durch Unachtsamkeit einen Schaden anrichtet, muss ihn ersetzen. Das ist sogar gesetzlich geregelt.

Ihre Vorteile unsere Leistungen – ab 34,45 € * pro Jahr

  • Besonders hoher Schutz – 100 Mio. Euro für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden (bei Personenschäden max. 15 Mio. Euro je verletzte oder getötete Person) je Versicherungsfall – ohne Begrenzung der Gesamtleistung im Versicherungsjahr (PH Classic).
  • Versicherungsschutz auch auf nachhaltigen Wegen – Radfahrer (auch E-Bikes bis 25 km/h) Fahrer von gemieteten, geleasten, geliehenen oder verwahrten Fahrrädern oder E-Bikes bis 25 km/h sind durch unsere Privathaftpflichtversicherung geschützt.
  • Inhaber von Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energien
    Für Schäden, für die Sie als ...

    • Inhaber und Mieter einer geothermischen Anlage (Wärme, Warmwasser)
    • Besitzer, Betreiber und Mieter von photovoltaischen Anlagen
    • Besitzer, Betreiber und Mieter von Wind- und Wasserkraftanlagen
    • Besitzer, Betreiber und Mieter Blockheizkraftwerken

... verantwortlich gemacht werden, besteht Versicherungsschutz.

  • Produzieren Sie eigenen Strom mithilfe eines Balkonkraftwerkes? Mitversichert sind auch Schäden, für die Sie als Inhaber eines sogenannten Balkonkraftwerks (Mini-Solaranlage z. B. an Balkon oder Terrasse) verantwortlich gemacht werden. Voraussetzung ist, dass dieses Balkonkraftwerk zu einer bestimmten selbst bewohnten Immobilie gehört. Dies kann z. B. eine Mietwohnung, eine Eigentumswohnung oder ein Einfamilienhaus sein.
  • Soziale Nachhaltigkeit finden wir gut: Alle pflegebedürftigen Angehörigen sind mitversichert, sofern häusliche Gemeinschaft besteht. Wir zahlen auch bei Deliktunfähigkeit.
  • Rund um den Globus – unsere private Haftpflichtversicherung schützt Sie, egal, wo Sie gerade sind.
  • Für Tierhalter zahmer Haustiere (z.B. Katze) und auch für Halter von Assistenz-Hunden ist eine gesonderte Tierhalterhaftpflicht nicht erforderlich! Dieser Versicherungsschutz gilt für Sie als Halter eines ausgebildeten Blindenführ-, Behindertenbegleit-, Hör- und Signal- oder Diabetikerwarnhundes, der nur zu privaten Zwecken gehalten wird und als Hüter fremder Hunde und Pferde.
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Verantwortungsvoll vorsorgen

Ausgezeichnet als „Nachhaltiger Institutioneller Anleger“ seit 2016
Ihre Ver­si­che­rungs­bei­trä­ge legen wir kon­se­quent nach strengen ethi­schen, so­zia­len und öko­lo­gi­schen Nach­hal­tig­keits­kri­te­ri­en an. Unsere nach­hal­ti­gen Ka­pi­tal­an­la­ge­richt­li­ni­en gelten für unser gesamtes Pro­dukt­port­fo­lio.

Verantwortungsvoll vorsorgen

Ausgezeichnet als „Nachhaltiger In­sti­tu­tio­nel­ler Anleger“ seit 2016

Ihre Ver­si­che­rungs­bei­trä­ge legen wir kon­se­quent nach strengen ethi­schen, so­zia­len und öko­lo­gi­schen Nach­hal­tig­keits­kri­te­ri­en an. Unsere nach­hal­ti­gen Ka­pi­tal­an­la­ge­richt­li­ni­en gelten für unser gesamtes Pro­dukt­port­fo­lio.

Private Haft­pflicht­versicherung: Vergleich der Optionen

Was ist in der Privathaftpflicht versichert? Um sicherzustellen, dass Sie die besten Entscheidungen in Bezug auf Ihre Versicherungsbedürfnisse treffen, finden Sie hier unsere Angebote zur privaten Haftpflichtversicherung im Vergleich. In unserem Beitragsrechner erhalten Sie ein individuelles Angebot.

 

Classic PLUS

Classic

Basis

Versicherungssumme

100 Mio. €

100 Mio. €

10 Mio. €

Absicherung für Vermieter

Neuwertentschädigung

Nebenberufliche Tätigkeiten 

Schäden durch deliktunfähige Personen 

Forderungsausfalldeckung 

Verlust fremder Schlüssel 

Geliehene und gemietete Gegenstände 

Internetschutz 

bis 15 Mio. Euro

bis 15 Mio. Euro

bis 100.000 Euro
Auslandsschutz 

Schäden bei Nachbarschaftshilfe 

Hüten von Hunden und Reiten von Pferden 

Schäden durch häusliche Abwässer 

Schäden als Ehrenamtlicher oder Freiwilliger

Halter zahmer Haustiere (Katzen, Hamster)

Halter von Assistenzhunden 

Inhaber von Immobilien mit Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie 

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Ein PLUS an Nachhaltigkeit!

Wir unterstützen Sie und Ihr nachhaltiges Handeln mit besonderen Leistungsmerkmalen innerhalb der privaten Haftpflichtversicherung Classic PLUS.

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Nachhaltig gut versichert

Ethisch-nachhaltiges Handeln liegt dem Versicherer im Raum der Kirchen seit jeher am Herzen – und das in vielerlei Hinsicht. Dies wird uns durch Focus Money mit dem Siegel „Höchste Nachhaltigkeit“ bescheinigt.

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VRK Höchste nachhaltigkeit

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Sie unterstützen Behinderte, Senioren oder Flüchtlinge im Alltag?
Wir stärken Ihr ehrenamtliches oder nebenberufliches Engagement, indem wir Sie vor den Risiken schützen.

Ehrenamt Versicherung
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Schutz genießen: Was unsere Privat-Haft­pflicht­versicherung Classic für Sie leistet

Sie helfen Freunden beim Umzug

Dabei fällt Ihnen der Fernseher herunter. Dann ersetzen wir den Schaden für Sie, denn wir leisten auch bei Schäden, die durch Nachbarschaftshilfe und Gefälligkeitshandlungen entstehen.

Verlust fremder Schlüssel

Sie haben den Schlüssel für das Gemeindezentrum verloren, den Sie für Ihre ehrenamtliche Tätigkeit nutzen? Oder als Pflegekraft den beruflichen Stations- oder Heimschlüssel verloren? Wir kommen für den Verlust fremder privat, ehrenamtlich oder beruflich genutzter Schlüssel auf.

Versicherungsschutz für versicherungspflichtige Flugmodelle (z. B. Drohnen)

Schäden durch den Gebrauch von elektrisch angetriebenen Flugmodellen bis 250 g Startmasse (auch Drohnen), die Sie zu privaten Hobbyzwecken nutzen, sind mitversichert. Flugmodelle über 250 g und bis 5 kg Startmasse können über unseren Tarif Classic PLUS versichert werden.

Flugmodelle, unbemannte Ballone und Drachen, deren Startmasse max. 5 kg beträgt und die nicht durch Motoren oder Treibsätze angetrieben werden, sind ebenfalls versichert.

Sie leihen, mieten, leasen oder verwahren etwas für jemanden auf

Zum Beispiel die hochwertige Kamera eines Bekannten für Ihren Urlaub, die durch ein Missgeschick irreparabel zerstört wird. Unsere Privat-Haftpflichtversicherung kommt auch in solchen Fällen für den entstandenen Schaden auf. In der Regel gilt eine Selbstbeteiligung von 250 Euro.

Sie verursachen als Radfahrer im Straßenverkehr einen Unfall

Dabei wird ein anderer Radfahrer schwer verletzt, weil er mit dem Kopf ungeschützt auf den Asphalt aufschlägt und bleibende Schäden davonträgt. Durch einen langfristigen Krankenhausaufenthalt und eventuell lebenslang anfallende Pflegekosten gehen die Schadensersatzansprüche schnell in die Millionen. Wir übernehmen auch Regressansprüche, z. B. der Krankenkasseoder des Arbeitgebers des Geschädigten.

Unsere Privathaftpflichtversicherung Classic schützt Sie in solchen Fällen mit einer Versicherungssumme von 100 Mio. Euro für alle Personen- Sach- und Vermögensschäden je Versicherungsfall (bei Personenschäden max. 15 Mio. Euro je verletzte oder getötete Person).

Internet und Daten

Versicherungsschutz besteht beim elektronischen Datenaustausch und bei der Internetnutzung (z.B. Weiterleitung virenverseuchter E-Mails) bis 50 Mio. Euro.

Forderungsausfalldeckung abgesichert

Sie werden im Straßenverkehr durch einen unachtsamen Radfahrer oder vorsätzlich erheblich verletzt und Ihnen wird vom Gericht Schmerzensgeld zugesprochen? Doch der Radfahrer kann nicht zahlen und ist nicht versichert? Für diesen Fall gibt es die Forderungsausfalldeckung. Das bedeutet, Sie erhalten Ihr Schmerzensgeld von uns.Der Versicherungsschutz gilt in den EU-Staaten, in der Schweiz, in Norwegen, Island oder Liechtenstein und ist auf 50 Mio. Euro begrenzt.

Sie machen Ski-Urlaub in Italien

Der italienische Gesetzgeber verlangt seit dem 01.01.2022, dass jeder Ski- und Snowboard-Fahrer in den italienischen Skigebieten eine gültige Privat-Haftpflichtversicherung nachweist. Schäden oder Verletzungen „Dritter“ (vertragsfremder Personen) müssen abgedeckt sein.

Nicht-Versicherte müssen mit Verwaltungsstrafen von 100 bis 150 Euro und dem Entzug des Skipasses rechnen.

Für Langlaufpisten gilt dies nicht.

Unsere Privat-Haftpflichtversicherung bietet den erforderlichen Versicherungsschutz! Auf Wunsch erstellen wir entsprechende Bestätigungen.

Balkonkraftwerke (Mini-Solaranlage)

In der Privat-Haftpflichtversicherung sind Schäden, für die Sie als Inhaber eines Balkonkraftwerks verantwortlich gemacht werden, mitversichert. Voraussetzung ist, das Kraftwerk gehört zu einer bestimmten selbst bewohnten Immobilie. Eine solche Immobilie kann z. B. eine Mietwohnung, eine Eigentumswohnung oder ein Einfamilienhaus sein.

Der Versicherungsschutz in der Privat-Haftpflichtversicherung umfasst die Begleichung berechtigter Schadensersatzansprüche und die Abwehr unberechtigter Forderungen. Der Versicherungsschutz umfasst auch Schadenersatzansprüche Dritter aus der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten.

Beispiel: Ihr Balkonkraftwerk ist nicht ausreichend am Balkon befestigt und fällt herunter auf ein geparktes Auto. Ebenfalls versichert sind Schadenersatzansprüche aus dem Betrieb des Balkonkraftwerks.

Auch hier ein Beispiel: Das Balkonkraftwerk gerät während des Betriebes in Brand und das Feuer greift auf das Nachbargebäude über.

Hände halten ein Herz in ukrainischen Farben vor dem Hintergrund der ukrainischen Flagge.
Versicherungsschutz Ukraine

Informieren Sie sich hier über den bestehenden Versicherungsschutz für Sie als Helfer und auch die Menschen aus der Ukraine selbst.

Jetzt informieren

Ehrensache! Wir übernehmen gesellschaftliche Verantwortung durch ethisch-sozialen Versicherungsschutz

Wir bieten Ihnen mit unserer Privat-Haftpflichtversicherung Classic auch diesen Schutz:

Kirchliches und soziales Ehrenamt

Risiken, die durch die Ausübung eines kirchlichen bzw. sozialen Ehrenamtes entstehen, sind ohne Zuschlag mitversichert.

Erhalten Sie weitere Informationen zu unserem Versicherungsschutz für kirchliches und soziales Ehrenamt.

Menschen mit geistiger Behinderung

Menschen mit geistigen Behinderungen haften im Schadenfall nicht, da sie deliktsunfähig sind. So bleiben Geschädigte auf ihren Ansprüchen sitzen oder als Angehörige kommen Sie selbst für den Schaden auf. Mit unserer Privat-Haftpflichtversicherung Classic vermeiden Angehörige und ehrenamtliche Betreuer Streit und den Griff in die eigene Tasche.

Weitere Informationen zu unserem Versicherungsschutz für Menschen mit geistiger Behinderung finden Sie hier.

Schäden durch Kinder unter 7 Jahren und deliktsunfähige Personen

Kinder

Kinder unter sieben Jahren – im Straßenverkehr unter zehn Jahren – sind deliktsunfähig und haften nicht für Schäden. Eltern müssen nur dann Schadensersatz leisten, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzen. Diese gesetzlichen Regelungen führen oft zu großem Ärger, den Sie mit unserer Privathaftpflichtversicherung Classic vermeiden können.

Mitversicherte Erwachsene

Wir kommen auch für Schäden durch mitversicherte Erwachsene auf, die infolge Demenz oder aus sonstigen Gründen, z.B. Epilepsie oder Bewusstseinsstörungen deliktsunfähig sind.

Mit­versicherung von Kindern über 18 Jahre

Auch ohne häusliche Gemeinschaft sind Ihre volljährigen Kinder über Sie in unserer Familien-Versicherung mitversichert − solange sie sich in einer schulischen oder beruflichen Ausbildung befinden und nicht verheiratet sind. Auch bei Auszeiten nach der Schule von bis zu zwei Jahren bleiben Ihre Kinder mitversichert.

Dies gilt ebenso, wenn sie nach der Schule befristete soziale Dienste leisten, an einem Work & Travel-Programm teilnehmen oder als Au-pair ins Ausland gehen.

Mit­versicherung von Eltern, Großeltern und weitere Angehörigen

Ihre Eltern, Großeltern und weitere pflegebedürftige Angehörige sind kostenfrei mitversichert, solange sie mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben. Wenn Ihre Eltern oder Großeltern im unmittelbaren Anschluss daran in ein Pflegeheim ziehen, besteht der Versicherungsschutz weiter.

Versicherungsschutz für die Zeit eines Praktikums oder des fachpraktischen Unterrichts an einer Schule oder Universität

Die Privathaftpflichtversicherung Classic umfasst auch Schäden, die während des fachpraktischen Unterrichts an einer Schule oder Universität, auftreten. Gleiches gilt bei Schäden während eines bis zu sechs Monate dauernden Betriebs-, Schnupper- oder Schülerpraktikums.

Versicherungsschutz für Bauherren und Immobilienbesitzer

Immobilienbesitzer

Die Privathaftpflichtversicherung schützt Sie als Inhaber bestimmter im Inland gelegener Immobilien (z. B. Ihr Einfamilienhaus) und als Inhaber von separat gelegenen Garagen und Stellplätzen.

Mitversichert sind hierbei auch:

  • Schäden wegen Verletzung von Verkehrssicherungspflichten, z. B. Räum- und Streupflicht.
  • Gewässerschäden durch Heizöltanks und durchdas Befüllen eines Öltanks.
  • Schäden durch Flüssiggastanks.
  • Schäden in Verbindung mit privaten Bauvorhaben (z. B. Umbauten am Haus) bis zu einer Bausumme von 200.000 Euro.

Als Vermieter von z. B. einer Einliegerwohnung oder von Eigentumswohnungen beantragen Sie den Zusatzbaustein PH PLUS bitte gleich mit.

Bauherren

Für Bauvorhaben, die nicht unter den Schutz der Privathaftpflichtversicherung fallen (z. B. Bausumme über 200.000 Euro) empfehlen wir den Abschluss einer gesonderten Bauherren-Haftpflichtversicherung.

Vermieten Sie ein Haus oder ein Mehrfamilienhaus?

Bei Vermietungen, die nicht unter den Schutz der Privathaftpflichtversicherung fallen (z. B. bei Eigentum von vermieteten Häusern und Mehrfamilienhäusern) empfiehlt sich der Abschluss einer gesonderten Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung.

Private Haft­pflicht­versicherung für die Familie

Stellen Sie sich vor, Ihr Kind hat aus Versehen den Laptop eines Freundes beschädigt oder Sie selbst haben beim Besuch bei Nachbarn unbeabsichtigt eine wertvolle Vase umgeworfen. Die Kosten für die Wiederherstellung können enorm sein. Doch hier kommt eine private Haftpflichtversicherung für die Familie ins Spiel.

Sie deckt unbeabsichtigte Sach- und Personenschäden ab, die Sie oder Ihre Familienmitglieder verursacht haben. Die private Haftpflichtversicherung ist also ein unverzichtbarer Schutz für Ihre Familie. Sie begleicht nicht nur die Kosten für Schäden, die von Ihnen oder Ihren Familienmitgliedern verursacht wurden, sondern wehrt auch unberechtigte Forderungen ab. Eine solche Absicherung bietet Ihnen finanzielle Sicherheit in unvorhergesehenen Fällen und schützt vor hohen Schadensersatzforderungen. Keine Familie sollte ohne eine private Haftpflichtversicherung sein. Denn egal, wie vorsichtig Sie auch sind, Unfälle und Missgeschicke können jedem passieren.

Familien-Versicherung: Wer ist versichert?

  • Sie als unser Versicherungsnehmer.
  • Ihr Ehepartner/eingetragener Lebenspartner; oder Ihr nicht ehelicher Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft; auch nach Umzug in ein Pflegeheim.
  • Ihre unverheirateten minderjährigen Kinder. Ihre volljährigen Kinder, solange sie mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben. Vorausgesetzt, sie sind nicht verheiratet und haben keine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet.
  • Auch ohne häusliche Gemeinschaft bleiben Ihre unverheirateten volljährigen Kinder unter bestimmten Voraussetzungen mitversichert, z.B.:
    • solange sie sich in der Schul- oder beruflichen Ausbildung befinden. Dazu gehören Lehre, Studium, Referendarzeit, Bachelor- und Masterstudiengang.
    • wenn sie nach der Schule befristete soziale Dienste leisten, an einem Work & Travel-Programm teilnehmen oder als Au-pair ins Ausland gehen.
  • Ihre Eltern und Großeltern, solange sie mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben. Wenn sie im unmittelbaren Anschluss daran in ein Pflegeheim ziehen, besteht der Versicherungsschutz weiter.
  • Weitere pflegebedürftige Angehörige, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben.

Ausgezeichnete Beratung

Die Bedürfnisse unserer Kunden liegen uns be­son­ders am Herzen. Darum sind uns Trans­parenz und Nach­haltig­keit sehr wichtig. Über­zeugen Sie sich einfach selbst.

Persönliche Beratung

Ausgezeichnete Beratung

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Wertvoll ergänzt mit der Privat-Haft­pflicht­versicherung Classic PLUS

Nachhaltige Leistungsmerkmale innerhalb der Privat-Haft­pflicht­versicherung Classic PLUS:

  • Mehrkosten für baubiologische Produkte und Stoffe
    Wir erstatten im Bereich Bauen und Wohnen die Mehrkosten für baubiologische Produkte und Baustoffe in Höhe von bis zu 10% des berechtigten Schadenersatzanspruchs, maximal bis 1.000 Euro. Das gilt auch für Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz. Beispiele:
    • ökologische/organische Wandfarbe
    • ökologische/organische Dämmstoffe
    • mineralischer Innen- bzw. Außenputz
    • Bodenbeläge aus Holz
    • Dämmstoffe
    • Heizsysteme

  • Mehrkosten für nachhaltigen Ersatz (Nachhaltigkeitssiegel)
    Wir erstatten die Mehrkosten für die Beschaffung nachhaltiger Sachen bis zu 30% des berechtigten Schadenersatzanspruchs, maximal bis 1.500 Euro. „Nachhaltige Sachen“ sind mit Siegeln versehen, die umweltfreundliche und sozialverträgliche Produkte kennzeichnen. Beispiele: Staatliche Siegel (Grüner Knopf), geförderte Siegel (der Blaue Engel). Erfahren Sie hier mehr über nachhaltige Siegel.

  • Mehrkosten für Reparaturen: „Reparieren statt Wegwerfen“
    Wir erstatten anstelle des Zeitwerts die Mehrkosten einer Reparatur, wenn die Reparaturkosten einer beschädigten Sache den Zeitwert übersteigen. Wir leisten bis zu 30% über dem Zeitwert, maximal 1.500 Euro.

Sichern Sie mit der Privat-Haft­pflicht­versicherung Classic PLUS u. a. gegen weitere Risiken ab:

Babysitter- und Tageselternrisiko

Wenn Sie bei sich zuhause als Tagesmutter tätig sind oder sich als Babysitter etwas dazuverdienen, bieten wir Ihnen hierfür unseren Versicherungsschutz – für die Betreuung von Kindern unter 18 Jahren. Der Versicherungsschutz umfasst auch Schäden, die die zu betreuenden Kinder verursachen oder erleiden.

Nebenberufliche Tätigkeiten

Nebenberufliche Tätigkeiten bis 12.000 Euro Jahresumsatz sind versichert.

Beispiele sind u. a.:

  • Erteilung von Nachhilfe- oder Musikunterricht
  • Alltagsunterstützung für Behinderte, Senioren, Flüchtlinge sowie als anerkannter Nachbarschaftshelfer im Sinne der Pflegekasse (ohne pflegerische und medizinische Tätigkeiten).
  • Betätigung als Alleinunterhalter, Zeitungs-, Zeitschriften-und Prospektzusteller.
  • Gäste- und Fremdenführer, Wander- und Waldführer (nicht aber Berg- und Skiführer), Umwelt und Erlebnispädagogik; jeweils innerhalb Deutschlands.
Vermietung an Räumen oder Ferienwohnungen

Wenn Sie einzelne Räume, Ferienwohnungen oder -häuser an Feriengäste vermieten schützen wir Sie bei daraus resultieren Schadensersatzansprüchen, zum Beispiel wenn der Feriengast durch Mängel am Objekt zu Schaden kommt. Dieser Schutz gilt für Vermietungen in einem EU-Staat, der Schweiz, Norwegen, Island oder Liechtenstein. Vorausgesetzt, es erfolgt keine Bewirtung.

Flugmodelle inkl. Drohnen bis 5 kg

Schäden durch den Gebrauch von Flugmodellen über 250 g und bis 5 kg, die zur privaten Sport- und Freizeitgestaltung genutzt und rein elektrisch angetrieben werden (z. B. Drohnen), sind versichert. Voraussetzung ist, dass Sie keinen Versicherungsschutz aus einem anderen Versicherungsvertrag (z. B. Luftfahrt-Haftpflichtversicherung) haben.

Falsches Betanken fremder Fahrzeuge

Versichert sind Schäden, die Sie als Fahrer durch Betanken mit einem für das Kraftfahrzeug nicht geeigneten Kraftstoff verursachen. Vorausgesetzt, es handelt sich um ein geliehenes, gemietetes oder aus Gefälligkeit überlassenes Fahrzeug. Wir erstatten den Schaden, der unmittelbar durch die Falschbetankung entstanden ist. Folgeschäden, zum Beispiel am Motor, sind nicht versichert. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 3.000 Euro begrenzt. Allerdings besteht kein Schutz für Schäden am Dienstfahrzeug, das Sie auch privat nutzen dürfen oder bei Schäden aus einer beruflichen, betrieblichen oder gewerblichen Tätigkeit.

Sachschäden aus beruflicher Tätigkeit

Versichert sind Sachschäden, die Sie im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit Ihrem Arbeitskollegen oder Arbeitgeber zufügen. Vorausgesetzt, es besteht kein Versicherungsschutz aus einem anderen Versicherungsvertrag. Der Versicherungsschutz ist je Versicherungsfall und Versicherungsjahr auf 10.000 Euro begrenzt. Nicht versichert ist z. B. das Arbeitsmaterial, das Ihnen als angestellter Arbeitnehmer zur Verfügung gestellt wird.

Amts- und Vermögensschaden-Haft­pflicht­versicherung für Mitarbeitende im kirchlichen und öffentlichen Dienst sowie der freien Wohlfahrtspflege

Als Person im kirchlichen oder öffentlichen Dienst, z.B. als Pfarrer, Lehrer oder Erzieher, haben Sie eine besondere Verantwortung zu tragen. Wenn bei der Ausübung Ihres Berufs ein Personen- Sach oder Vermögensschaden entsteht, macht man Sie im schlimmsten Fall dafür verantwortlich. Schützen Sie sich vor den finanziellen Folgen.

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Download: Alle Informationen auf einen Blick

In unseren Versicherungsbedingungen erfahren Sie alle Details zu unserer Privat-Haftpflichtversicherung.

Allgemeine Versicherungs­bedingungen
Privat-Haftpflichtversicherung

 

Weitere Dokumente
Informationsblatt zur Privat-Haftpflichtversicherung

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Haft­pflicht­versicherung

Für was brauche ich eine Privat­haftpflicht­versicherung?

Eine private Haftpflichtversicherung bietet Schutz vor den finanziellen Folgen unvorhergesehener Schadensereignisse. Sie kommt ins Spiel, wenn Sie als Privatperson einen Schaden verursachen, für den Sie verantwortlich gemacht werden. Die Versicherung prüft, ob Sie tatsächlich verantwortlich sind und übernimmt dann die Kosten bis zur vereinbarten Deckungssumme oder wehrt unberechtigte Ansprüche für Sie ab.

Typische Fälle, in denen eine Privathaftpflichtversicherung benötigt wird, sind beispielsweise die Beschädigung von fremdem Eigentum (Sie verschütten versehentlich Rotwein auf dem Sofa eines Freundes oder Sie sind verantwortlich für einen Personenschaden (beispielsweise durch einen von Ihnen verursachten Fahrradunfall). Nicht nur Sach- und Personenschäden sind abgedeckt, sondern auch Vermögensschäden.

Was kostet die private Haft­pflicht­versicherung?

Sie sind Single und im kirchlichen oder öffentlichen Dienst beschäftigt? Dann können Sie sich bei uns schon ab 34,45 €* im Jahr absichern. Den Familienschutz gibt es ab günstigen 48,37 €** jährlich.

Bei einem Single-Tarif sind Partner und Kinder nicht automatisch mitversichert. Sie können sie aber auch nachträglich noch mit in den Tarif aufnehmen lassen. Für unverheiratete „Wochenendväter- oder -mütter“ reicht der Single-Tarif aus, wenn die Kinder nicht in deren Haushalt gemeldet sind.

Berechnen Sie einfach selbst in wenigen Minuten Ihren Beitrag – es lohnt sich!

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Singletarif Classic, Versicherungsnehmer im kirchlichen oder öffentlichen Dienst beschäftigt und über 56 Jahre, jährliche Zahlweise, ohne Selbstbeteiligung, wohnhaft in 34134 Kassel, ohne Vorschaden, ohne Amts- und Vermögensschadenhaftpflicht, ohne PLUS-Baustein.

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Familientarif Classic, Versicherungsnehmer im kirchlichen oder öffentlichen Dienst beschäftigt und über 56 Jahre, jährliche Zahlweise, wohnhaft in 34134 Kassel, ohne Vorschaden, ohne Selbstbeteiligung, ohne Amts- und Vermögensschadenhaftpflicht, ohne PLUS-Baustein.

Hat jeder eine private Haftpflicht?

Obwohl eine persönliche Haftpflichtversicherung in Deutschland nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, gehört sie dennoch zu den wichtigsten Versicherungen, die jeder Bürger haben sollte. Sie zählt zu den freiwilligen Versicherungen, was bedeutet, dass nicht jeder eine private Haftpflicht hat. Eine solche Versicherung deckt Schäden ab, die Sie unbeabsichtigt anderen zufügen. Sie tritt beispielsweise ein, wenn Sie aus Versehen das Eigentum eines anderen beschädigen oder eine Person bei einem Unfall verletzen.

Die private Haftpflichtversicherung übernimmt Kosten für Schäden, die Sie verursachen und für die Sie haften müssen. Dabei können sie verschiedene Typen von Schäden einschließen:

  • Sachschäden: Schäden, die Sie am Eigentum von Dritten verursachen, sind durch die Privathaftpflicht abgedeckt. Vom zerbrochenen Fenster bis zum beschädigten Fahrrad hilft diese Versicherung, Wiedergutmachung zu leisten.
  • Personenschäden: Die Versicherung zahlt, wenn Sie für Verletzungen oder Gesundheitsschäden verantwortlich gemacht werden. Dies könnte z.B. der Fall sein, wenn jemand durch Ihre Schuld stürzt und sich dabei verletzt.
  • Vermögensschäden: Auch bei Vermögensschäden, die ohne Personen- oder Sachschaden entstehen, leistet die private Haftpflichtversicherung. Dies würden z.B. rein finanzielle Verluste sein, die Dritten durch Ihre Handlung oder Unterlassung entstanden sind.
Ist eine private Haft­pflicht­versicherung Pflicht?

Nein, eine private Haftpflichtversicherung ist in Deutschland nicht gesetzlich vorgeschrieben. Trotzdem ist sie sehr empfehlenswert. Die Privathaftpflicht schützt Sie jeden Tag vor finanziellen Folgen von Schäden, für die Sie verantwortlich gemacht werden. Das können Sachschäden sein, wie zum Beispiel ein versehentlich zerstörter Laptop, oder Personenschäden, wie etwa bei einem Unfall.

Besonders im Alltag kann es schnell zu solchen Missgeschicken kommen. Dann ist es gut, wenn Sie auf die Unterstützung der privaten Haftpflichtversicherung zählen können.

Gerade für Familien mit Kindern ist diese Versicherung besonders wichtig. Wenn Kinder unbeabsichtigt Schäden verursachen, gibt es oft Streitigkeiten mit Nachbarn, auch über die Haftungsfrage. Dies nimmt Ihnen die Privathaftpflicht ab! Egal ob Single oder Paare , die private Haftpflichtversicherung ist für jeden unerlässlich. Denn jedem kann ein Missgeschick passieren, das einen Schaden verursacht. Die private Haftpflichtversicherung ist also keine gesetzliche Pflicht, aber eine sehr sinnvolle Absicherung.

Was deckt die Privat­haftpflicht­versicherung nicht ab?

Eine typische Privat-Haftpflichtversicherung bietet einen umfassenden Schutz vor finanziellen Folgen, die durch Schäden an Dritten (vertragsfremde Personen) entstehen können. Aber es gibt auch einige Situationen und Schäden, die nicht von einer solchen Versicherung abgedeckt sind.

Insbesondere deckt die private Haftpflichtversicherung nicht die Schäden an Eigentum oder Personen ab, die vorsätzlich verursacht wurden. Unfälle und Schäden, die in voller Absicht verursacht wurden, sind vom Leistungsumfang ausgenommen. Auch die Eigenschäden sind nicht abgedeckt. Wenn Sie beispielsweise Ihre eigenen Sachen beschädigen, springt die private Haftpflichtversicherung nicht ein, da sie auf die Deckung von Ansprüchen Dritter ausgerichtet ist.
Des Weiteren sind Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs verursacht wurden, nicht versichert. Dafür ist eine gesonderte Kfz-Haftpflichtversicherung notwendig.

Schäden, die im Rahmen einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit verursacht wurden, sind im Allgemeinen nicht über die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt. Über unsere Privathaftpflicht Classic PLUS sind einige nebenberufliche Tätigkeiten, z.B. Alltsgshelfer bis zu einem Jahresumsatz von 12.000 Euro abgesichert.

Für andere freiberufliche Tätigkeiten oder o.g. nebenberufliche Tätigkeiten über 12.000 Euro Jahresumsatz gibt es speziellen Versicherungsschutz über eine Berufs- oder Betriebshaftplichtversicherung.

Was ist der Unterschied zwischen einer Haft­pflicht­versicherung und einer privaten Haft­pflicht­versicherung?

Wenn Sie sich fragen, ob Privathaftpflicht und Haftpflicht dasselbe sind, sollten Sie wissen, dass diese beiden Begriffe in der Regel synonym verwendet werden. Allerdings bezeichnet die „private Haftpflichtversicherung“ eine spezielle Art der Haftpflichtversicherung.

Im Grunde genommen deckt eine private Haftpflichtversicherung die finanziellen Verpflichtungen ab, die entstehen können, wenn Sie als Privatperson eine dritte Partei schädigen. Diese Art von Versicherung ist in Deutschland besonders wichtig, da das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) die volle Haftung für verursachte Schäden vorsieht. Eine private Haftpflichtversicherung deckt in der Regel Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab.

Weitere Haftpflichtversicherungen im privaten Bereich sind z.B. die Tierhalterhaftpflichtversicherung und die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung. Für den gewerblichen Bereich gibt es Betriebshaftpflicht- oder Berufshaftpflichtversicherungen. Die unterschiedlichen Haftpflichtversicherungen decken individuell Ihren Bedarf ab.

Ist Ihre private Haft­pflicht­versicherung in Ihrer Steuererklärung berücksichtigt?

Die private Haftpflichtversicherung kann in der Regel als Sonderausgabe steuerlich geltend gemacht werden. Die Höhe des absetzbaren Betrags hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise Ihrem persönlichen Steuersatz und ob Sie weitere Versicherungen absetzen.

*Singletarif Classic, Versicherungsnehmer über 56 Jahre, jährliche Zahlweise, ohne Selbstbeteiligung, wohnhaft in 34134 Kassel, ohne Vorschaden, ohne Amts- und Vermögensschadenhaftpflicht, ohne PLUS-Baustein.

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