Wunderbar beschützt: Mit unserer Privat-Haftpflichtversicherung
Ihre Vorteile unsere Leistungen
- Besonders hoher Schutz – 50 Mio. Euro für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden (bei Personenschäden max. 15 Mio. Euro je verletzte oder getötete Person) je Versicherungsfall
- Versicherungsschutz auch auf nachhaltigen Wegen: Radfahrer (auch von Pedelecs bis 25 km/h) sind durch unsere Privathaftpflichtversicherung geschützt.
- Unser nachhaltiges Extra für Besitzer von geothermischen oder photovoltaischen Anlagen: für Schäden, für die Sie als Inhaber einer geothermischen Anlage (Wärme, Warmwasser) verantwortlich gemacht werden, besteht Versicherungsschutz. Für Besitzer und Betreiber von photovoltaischen Anlagen, von Wind- und Wasserkraftanlagen sowie von Blockheizkraftwerken kann dieser zusätzlich vereinbart werden.
- Günstig im Preis – für Familien und Singles ohne Selbstbeteiligung im Schadenfall
- Rund um den Globus – unsere private Haftpflichtversicherung schützt Sie, egal, wo Sie gerade sind
Verantwortungsvoll vorsorgen
Ihre Beiträge legen wir zu 100% nach strengen ethischen, sozialen und ökologischen Nachhaltigkeitskriterien an. Diesen nachhaltigen Versicherungsschutz bekommen Sie bei keinem anderen Versicherer in Deutschland. Nur der VRK ist seit 2017 von ECOreporter als nachhaltiger Versicherer zertifiziert.
Weitere Informationen zu unseren Nachhaltigkeitskriterien

Wir stärken ehrenamtliches Engagement! Indem wir Sie vor den Risiken schützen.
Schutz genießen: Was unsere Privat-Haftpflichtversicherung Classic für Sie leistet
Im Alltag durch Unachtsamkeit einen Schaden verursachen ist einfach menschlich... Aber egal ob man den Laptop von Freunden beschädigt oder als Radfahrer im Straßenverkehr einen Fußgänger verletzt: Wer durch Unachtsamkeit einen Schaden anrichtet, muss ihn ersetzen. Hier einige Beispiele:
Sie helfen Freunden beim Umzug
Dabei fällt Ihnen der Fernseher herunter. Dann ersetzen wir den Schaden für Sie, denn wir leisten auch bei Schäden, die durch Nachbarschaftshilfe und Gefälligkeitshandlungen entstehen.
Verlust fremder Schlüssel
Sie haben den Schlüssel für das Gemeindezentrum verloren, den Sie für Ihre ehrenamtliche Tätigkeit nutzen? Wir kommen für den Verlust fremder privat, ehrenamtlich oder beruflich genutzter Schlüssel auf.
Versicherungsschutz für versicherungspflichtige Flugmodelle (z. B. Drohnen)
Schäden durch den Gebrauch von elektrisch angetriebenen Flugmodellen bis 250 g (auch Drohnen), die Sie zu privaten Hobbyzwecken nutzen, sind mitversichert. Flugmodelle über 250 g und bis 5 kg Startmasse können über unseren Zusatzbaustein PH PLUS versichert werden.
Sie leihen, mieten, leasen oder verwahren etwas für jemanden auf
Zum Beispiel die hochwertige Kamera eines Bekannten für Ihren Urlaub, die durch ein Missgeschick irreparabel zerstört wird. Unsere Privathaftpflichtversicherung kommt auch in solchen Fällen für den entstandenen Schaden auf. In der Regel gilt eine Selbstbeteiligung von 250 Euro.
Sie verursachen als Radfahrer im Straßenverkehr einen Unfall
Dabei wird ein anderer Radfahrer schwer verletzt, weil er mit dem Kopf ungeschützt auf den Asphalt aufschlägt und bleibende Schäden davonträgt. Durch einen langfristigen Krankenhausaufenthalt und eventuell lebenslang anfallende Pflegekosten gehen die Schadensersatzansprüche schnell in die Millionen. Unsere Privathaftpflichtversicherung Classic schützt Sie in solchen Fällen mit einer Versicherungssumme von 50 Mio. Euro für alle Personen- Sach- und Vermögensschäden je Versicherungsfall (bei Personenschäden max. 15 Mio. Euro je verletzte oder getötete Person).
Forderungsausfalldeckung abgesichert
Sie werden im Straßenverkehr durch einen unachtsamen Radfahrer erheblich verletzt und Ihnen wird vom Gericht Schmerzensgeld zugesprochen? Doch der Radfahrer kann nicht zahlen und ist nicht versichert? Für diesen Fall gibt es die Forderungsausfalldeckung. Das bedeutet, Sie erhalten von uns Ihr Schmerzensgeld.
Sie machen Ski-Urlaub in Italien
Der italienische Gesetzgeber verlangt ab dem 01.01.2022, dass jeder Ski- und Snowboard-Fahrer in den italienischen Skigebieten eine gültige Privat-Haftpflichtversicherung nachweist. Schäden oder Verletzungen „Dritter“ (vertragsfremder Personen) müssen abgedeckt sein.
Nicht-Versicherte müssen mit Verwaltungsstrafen von 100 bis 150 Euro und dem Entzug des Skipasses rechnen.
Für Langlaufpisten gilt dies nicht.
Unsere Privat-Haftpflichtversicherung bietet den erforderlichen Versicherungsschutz! Auf Wunsch erstellen wir entsprechende Bestätigungen.
Ehrensache! Wir übernehmen gesellschaftliche Verantwortung
Wir bieten Ihnen mit unserer Privat-Haftpflichtversicherung Classic auch diesen Schutz:
Kirchliches und soziales Ehrenamt
Risiken, die durch die Ausübung eines kirchlichen bzw. sozialen Ehrenamtes entstehen, sind ohne Zuschlag mitversichert.
Weitere Informationen zu unserem Versicherungsschutz für kirchliches und soziales Ehrenamt finden Sie hier.
Menschen mit geistiger Behinderung
Menschen mit geistigen Behinderungen haften im Schadenfall nicht, da sie deliktsunfähig sind. So bleiben Geschädigte auf ihren Ansprüchen sitzen oder als Angehörige kommen Sie selbst für den Schaden auf. Mit unserer Privat-Haftpflichtversicherung Classic vermeiden Angehörige und ehrenamtliche Betreuer Streit und den Griff in die eigene Tasche. Das Gleiche gilt auch für Schäden durch versicherte Erwachsene, die infolge Demenz deliktsunfähig sind.
Weitere Informationen zu unserem Versicherungsschutz für Menschen mit geistiger Behinderung finden Sie hier.
Kinder
Kinder unter sieben Jahren – im Straßenverkehr unter zehn Jahren – sind deliktsunfähig und haften nicht für Schäden. Eltern müssen nur dann Schadensersatz leisten, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzen. Diese gesetzlichen Regelungen führen oft zu großem Ärger, den Sie mit unserer Privat-Haftpflichtversicherung Classic vermeiden können.
Mitversicherung von Kindern über 18 Jahre
Auch ohne häusliche Gemeinschaft sind Ihre volljährigen Kinder über Sie in unserer Familien-Versicherung mitversichert − solange sie sich in einer schulischen oder beruflichen Ausbildung befinden und nicht verheiratet sind. Auch bei Auszeiten nach der Schule von bis zu zwei Jahren bleiben Ihre Kinder mitversichert.
Mitversicherung von Eltern und Großeltern
Ihre Eltern und Großeltern sind kostenfrei mitversichert, solange sie mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben. Wenn sie im unmittelbaren Anschluss daran in ein Pflegeheim ziehen, besteht der Versicherungsschutz weiter. Ebenso sind weitere Angehörige ab Pflegegrad 3, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben, in Ihrer PHV kostenfrei mitversichert.
Einfach gute Beratung
Die Bedürfnisse unserer Kunden liegen uns besonders am Herzen. Darum sind uns Transparenz und Nachhaltigkeit sehr wichtig. Überzeugen Sie sich einfach selbst. Suchen Sie Ihren persönlichen Ansprechpartner vor Ort.
Ihre Privathaftpflichtversicherung wertvoll ergänzt
Privathaftpflichtversicherung PLUS
Sichern Sie sich mit der Privathaftpflichtversicherung PLUS u. a. gegen weitere Risiken ab:
Babysitter- und Tageselternrisiko
Wenn Sie bei sich zuhause als Tagesmutter tätig sind oder sich als Babysitter etwas dazuverdienen, bieten wir Ihnen hierfür unseren Versicherungsschutz – für die Betreuung von Kindern unter 18 Jahren. Der Versicherungsschutz umfasst auch Schäden, die die zu betreuenden Kinder verursachen oder erleiden.
Vermietung an Feriengäste
Wenn Sie einzelne Räume, Ferienwohnungen oder -häuser an Feriengäste vermieten schützen wir Sie bei daraus resultieren Schadensersatzansprüchen, zum Beispiel wenn der Feriengast durch Mängel am Objekt zu Schaden kommt. Dieser Schutz gilt für Vermietungen in einem EU-Staat, der Schweiz, Norwegen, Island oder Liechtenstein. Vorausgesetzt, es erfolgt keine Bewirtung.
Flugmodelle inkl. Drohnen bis 5 kg
Schäden durch den Gebrauch von Flugmodellen über 250 g und bis 5 kg, die zur privaten Sport- und Freizeitgestaltung genutzt und rein elektrisch angetrieben werden (z. B. Drohnen), sind versichert. Voraussetzung ist, dass Sie keinen Versicherungsschutz aus einem anderen Versicherungsvertrag (z. B. Luftfahrt-Haftpflichtversicherung) haben.
Falsches Betanken fremder Fahrzeuge
Versichert sind Schäden, die Sie als Fahrer durch Betanken mit einem für das Kraftfahrzeug nicht geeigneten Kraftstoff verursachen. Vorausgesetzt, es handelt sich um ein geliehenes, gemietetes oder aus Gefälligkeit überlassenes Fahrzeug. Wir erstatten den Schaden, der unmittelbar durch die Falschbetankung entstanden ist. Folgeschäden, zum Beispiel am Motor, sind nicht versichert. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 3.000 Euro begrenzt. Allerdings besteht kein Schutz für Schäden am Dienstfahrzeug, das Sie auch privat nutzen dürfen oder bei Schäden aus einer beruflichen, betrieblichen oder gewerblichen Tätigkeit.
Sachschäden aus beruflicher Tätigkeit
Versichert sind Sachschäden, die Sie im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit Ihrem Arbeitskollegen oder Arbeitgeber unmittelbar zufügen. Vorausgesetzt, es besteht kein Versicherungsschutz aus einem anderen Versicherungsvertrag. Der Versicherungsschutz ist je Versicherungsfall und Versicherungsjahr auf 10.000 Euro begrenzt. Nicht versichert ist z. B. das Arbeitsmaterial, das Ihnen als angestellter Arbeitnehmer zur Verfügung gestellt wird.
Was unsere Privathaftpflichtversicherung PLUS noch alles leistet erfahren Sie von Ihrem Ansprechpartner vor Ort.
Amts- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Als Person im öffentlichen Dienst, z. B. als Lehrer oder Pfarrer, haben Sie häufig eine besondere Verantwortung zu tragen. Sichern Sie sich darum gegen Regressansprüche optimal ab.