Wunderbar beschützt: Mit unserer ethisch-nachhaltigen Privat-Haftpflichtversicherung
Wofür braucht man eine Privat-Haftpflichtversicherung?
Im Alltag durch Unachtsamkeit einen Schaden verursachen ist einfach menschlich... Aber egal ob man den Laptop von Freunden beschädigt oder als Radfahrer im Straßenverkehr einen Fußgänger verletzt: Wer durch Unachtsamkeit einen Schaden anrichtet, muss ihn ersetzen. Das ist sogar gesetzlich geregelt.
Ihre Vorteile unsere Leistungen

- Besonders hoher Schutz – 100 Mio. Euro für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden (bei Personenschäden max. 15 Mio. Euro je verletzte oder getötete Person) je Versicherungsfall – ohne Begrenzung der Gesamtleistung im Versicherungsjahr (PH Classic).
- Versicherungsschutz auch auf nachhaltigen Wegen – Radfahrer (auch von Pedelecs bis 25 km/h) Fahrer von gemieteten, geleasten, geliehenen oder verwahrten Fahrrädern oder Pedelecs bis 25 km/h sind durch unsere Privat-Haftpflichtversicherung geschützt.
- Unser nachhaltiges Extra für Inhaber von Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energien – Für Schäden, für die Sie als
• Inhaber und Mieter einer geothermischen Anlage (Wärme, Warmwasser)
• Besitzer, Betreiber und Mieter von photovoltaischen Anlagen
• Besitzer, Betreiber und Mieter von Wind- und Wasserkraftanlagen
• Besitzer, Betreiber und Mieter Blockheizkraftwerken
verantwortlich gemacht werden, besteht Versicherungsschutz. - Produzieren Sie eigenen Strom mithilfe eines Balkonkraftwerkes? Mitversichert sind auch Schäden, für die Sie als Inhaber eines sogenannten Balkonkraftwerks (Mini-Solaranlage z. B. an Balkon oder Terrasse) verantwortlich gemacht werden. Voraussetzung ist, dass dieses Balkonkraftwerk zu einer bestimmten selbst bewohnten Immobilie gehört. Dies kann z. B. eine Mietwohnung, eine Eigentumswohnung oder ein Einfamilienhaus sein.
- Soziale Nachhaltigkeit finden wir gut: Alle pflegebedürftigen Angehörigen sind mitversichert, sofern häusliche Gemeinschaft besteht.
- Versicherungsschutz bekommen Sie als Halter eines ausgebildeten Blindenführ-, Behindertenbegleit-, Hör- und Signal- oder Diabetikerwarnhundes, der nur zu privaten Zwecken gehalten wird.
- Günstig im Preis – für Familien und Singles durch Auswahl des Basistarifes oder einer Eigenbeteiligung von 250 Euro.
- Rund um den Globus – unsere private Haftpflichtversicherung schützt Sie, egal, wo Sie gerade sind
Verantwortungsvoll vorsorgen
Die einzige zertifizierte nachhaltige Privathaftpflichtversicherung in Deutschland
Wir sind der einzige Versicherer mit einer nachhaltig zertifizierten Kapitalanlage im gesamten Produktportfolio: Ihre Beiträge zur Privathaftpflichtversicherung legen wir zu 100 % nach strengen ethischen, sozialen und ökologischen Nachhaltigkeitskriterien an. Diesen nachhaltigen Versicherungsschutz bekommen Sie bei keinem anderen Versicherer in Deutschland. Nur der VRK ist seit 2017 von ECOreporter als nachhaltiger Versicherer zertifiziert.
Weitere Informationen zu unseren Nachhaltigkeitskriterien

Sie unterstützen Behinderte, Senioren oder Flüchtlinge im Alltag?
Wir stärken Ihr ehrenamtliches oder nebenberufliches Engagement, indem wir Sie vor den Risiken schützen.
Schutz genießen: Was unsere Privat-Haftpflichtversicherung Classic für Sie leistet
Dabei fällt Ihnen der Fernseher herunter. Dann ersetzen wir den Schaden für Sie, denn wir leisten auch bei Schäden, die durch Nachbarschaftshilfe und Gefälligkeitshandlungen entstehen.
Sie haben den Schlüssel für das Gemeindezentrum verloren, den Sie für Ihre ehrenamtliche Tätigkeit nutzen? Oder als Pflegekraft den beruflichen Stations- oder Heimschlüssel verloren? Wir kommen für den Verlust fremder privat, ehrenamtlich oder beruflich genutzter Schlüssel auf.
Schäden durch den Gebrauch von elektrisch angetriebenen Flugmodellen bis 250 g (auch Drohnen), die Sie zu privaten Hobbyzwecken nutzen, sind mitversichert. Flugmodelle über 250 g und bis 5 kg Startmasse können über unseren Zusatzbaustein PH PLUS versichert werden.
Zum Beispiel die hochwertige Kamera eines Bekannten für Ihren Urlaub, die durch ein Missgeschick irreparabel zerstört wird. Unsere Privat-Haftpflichtversicherung kommt auch in solchen Fällen für den entstandenen Schaden auf. In der Regel gilt eine Selbstbeteiligung von 250 Euro.
Dabei wird ein anderer Radfahrer schwer verletzt, weil er mit dem Kopf ungeschützt auf den Asphalt aufschlägt und bleibende Schäden davonträgt. Durch einen langfristigen Krankenhausaufenthalt und eventuell lebenslang anfallende Pflegekosten gehen die Schadensersatzansprüche schnell in die Millionen. Unsere Privat-Haftpflichtversicherung Classic schützt Sie in solchen Fällen mit einer Versicherungssumme von 100 Mio. Euro für alle Personen- Sach- und Vermögensschäden je Versicherungsfall (bei Personenschäden max. 15 Mio. Euro je verletzte oder getötete Person).
Versicherungsschutz besteht beim elektronischen Datenaustausch und bei der Internetnutzung (z.B. Weiterleitung virenverseuchter E-Mails) bis 50 Mio. Euro.
Sie werden im Straßenverkehr durch einen unachtsamen Radfahrer oder vorsätzlich erheblich verletzt und Ihnen wird vom Gericht Schmerzensgeld zugesprochen? Doch der Radfahrer kann nicht zahlen und ist nicht versichert? Für diesen Fall gibt es die Forderungsausfalldeckung. Das bedeutet, Sie erhalten Ihr Schmerzensgeld von uns.
Der italienische Gesetzgeber verlangt ab dem 01.01.2022, dass jeder Ski- und Snowboard-Fahrer in den italienischen Skigebieten eine gültige Privat-Haftpflichtversicherung nachweist. Schäden oder Verletzungen „Dritter“ (vertragsfremder Personen) müssen abgedeckt sein.
Nicht-Versicherte müssen mit Verwaltungsstrafen von 100 bis 150 Euro und dem Entzug des Skipasses rechnen.
Für Langlaufpisten gilt dies nicht.
Unsere Privat-Haftpflichtversicherung bietet den erforderlichen Versicherungsschutz! Auf Wunsch erstellen wir entsprechende Bestätigungen.
In der Privat-Haftpflichtversicherung sind Schäden, für die Sie als Inhaber eines Balkonkraftwerks verantwortlich gemacht werden, mitversichert. Voraussetzung ist, das Kraftwerk gehört zu einer bestimmten selbst bewohnten Immobilie. Eine solche Immobilie kann z. B. eine Mietwohnung, eine Eigentumswohnung oder ein Einfamilienhaus sein.
Der Versicherungsschutz in der Privat-Haftpflichtversicherung umfasst die Begleichung berechtigter Schadensersatzansprüche und die Abwehr unberechtigter Forderungen. Der Versicherungsschutz umfasst auch Schadenersatzansprüche Dritter aus der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten.
Beispiel: Ihr Balkonkraftwerk ist nicht ausreichend am Balkon befestigt und fällt herunter auf ein geparktes Auto.
Ebenfalls versichert sind Schadenersatzansprüche aus dem Betrieb des Balkonkraftwerks.
Auch hier ein Beispiel: Das Balkonkraftwerk gerät während des Betriebes in Brand und das Feuer greift auf das Nachbargebäude über.

Nachhaltig gut versichert
Ethisch-nachhaltiges Handeln liegt dem Versicherer im Raum der Kirchen seit jeher am Herzen – und das in vielerlei Hinsicht. Dies wird uns durch Focus Money mit dem Siegel „Höchste Nachhaltigkeit“ bescheinigt.
Ehrensache! Wir übernehmen gesellschaftliche Verantwortung durch ethisch-nachhaltigen Versicherungsschutz
Wir bieten Ihnen mit unserer Privat-Haftpflichtversicherung Classic auch diesen Schutz:
Risiken, die durch die Ausübung eines kirchlichen bzw. sozialen Ehrenamtes entstehen, sind ohne Zuschlag mitversichert.
Weitere Informationen zu unserem Versicherungsschutz für kirchliches und soziales Ehrenamt finden Sie hier.
Menschen mit geistigen Behinderungen haften im Schadenfall nicht, da sie deliktsunfähig sind. So bleiben Geschädigte auf ihren Ansprüchen sitzen oder als Angehörige kommen Sie selbst für den Schaden auf. Mit unserer Privat-Haftpflichtversicherung Classic vermeiden Angehörige und ehrenamtliche Betreuer Streit und den Griff in die eigene Tasche. Das Gleiche gilt auch für Schäden durch versicherte Erwachsene, die infolge Demenz oder aus sonstigen Gründen, z.B. Epilepsie oder Bewusstseinsstörungen deliktsunfähig sind.
Weitere Informationen zu unserem Versicherungsschutz für Menschen mit geistiger Behinderung finden Sie hier.
Kinder unter sieben Jahren – im Straßenverkehr unter zehn Jahren – sind deliktsunfähig und haften nicht für Schäden. Eltern müssen nur dann Schadensersatz leisten, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzen. Diese gesetzlichen Regelungen führen oft zu großem Ärger, den Sie mit unserer Privat-Haftpflichtversicherung Classic vermeiden können.
Auch ohne häusliche Gemeinschaft sind Ihre volljährigen Kinder über Sie in unserer Familien-Versicherung mitversichert − solange sie sich in einer schulischen oder beruflichen Ausbildung befinden und nicht verheiratet sind. Auch bei Auszeiten nach der Schule von bis zu zwei Jahren bleiben Ihre Kinder mitversichert.
Dies gilt ebenso, wenn sie nach der Schule befristete soziale Dienste leisten, an einem Work & Travel-Programm teilnehmen oder als Au-pair ins Ausland gehen.
Ihre Eltern, Großeltern und weitere pflegebedürftige Angehörige sind kostenfrei mitversichert, solange sie mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben. Wenn Ihre Eltern oder Großeltern im unmittelbaren Anschluss daran in ein Pflegeheim ziehen, besteht der Versicherungsschutz weiter.
Ausgezeichnete Beratung
Die Bedürfnisse unserer Kunden liegen uns besonders am Herzen. Darum sind uns Transparenz und Nachhaltigkeit sehr wichtig. Überzeugen Sie sich einfach selbst. Suchen Sie Ihren persönlichen Ansprechpartner vor Ort.
Wertvoll ergänzt mit der Privat-Haftpflichtversicherung PLUS
Nachhaltige Leistungsmerkmale innerhalb der Privat-Haftpflichtversicherung PLUS:
- Mehrkosten für baubiologische Produkte und Stoffe
Wir erstatten im Bereich Bauen und Wohnen die Mehrkosten für baubiologische Produkte und Baustoffe in Höhe von bis zu 10% des berechtigten Schadenersatzanspruchs, maximal bis 1.000 Euro. Das gilt auch für Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz. Beispiele:
• ökologische/organische Wandfarbe
• ökologische/organische Dämmstoffe
• mineralischer Innen- bzw. Außenputz
• Bodenbeläge aus Holz
• Dämmstoffe
• Heizsysteme
- Mehrkosten für nachhaltigen Ersatz (Nachhaltigkeitssiegel)
Wir erstatten die Mehrkosten für die Beschaffung nachhaltiger Sachen bis zu 30% des berechtigten Schadenersatzanspruchs, maximal bis 1.500 Euro. „Nachhaltige Sachen“ sind mit Siegeln versehen, die umweltfreundliche und sozialverträgliche Produkte kennzeichnen. Beispiele: Staatliche Siegel (Grüner Knopf), geförderte Siegel (der Blaue Engel). Erfahren Sie hier mehr über nachhaltige Siegel.
- Mehrkosten für Reparaturen: „Reparieren statt Wegwerfen“
Wir erstatten anstelle des Zeitwerts die Mehrkosten einer Reparatur, wenn die Reparaturkosten einer beschädigten Sache den Zeitwert übersteigen. Wir leisten bis zu 30% über dem Zeitwert, maximal 1.500 Euro.
Sichern Sie mit der Privat-Haftpflichtversicherung PLUS u. a. gegen weitere Risiken ab:
Wenn Sie bei sich zuhause als Tagesmutter tätig sind oder sich als Babysitter etwas dazuverdienen, bieten wir Ihnen hierfür unseren Versicherungsschutz – für die Betreuung von Kindern unter 18 Jahren. Der Versicherungsschutz umfasst auch Schäden, die die zu betreuenden Kinder verursachen oder erleiden.
Wenn Sie einzelne Räume, Ferienwohnungen oder -häuser an Feriengäste vermieten schützen wir Sie bei daraus resultieren Schadensersatzansprüchen, zum Beispiel wenn der Feriengast durch Mängel am Objekt zu Schaden kommt. Dieser Schutz gilt für Vermietungen in einem EU-Staat, der Schweiz, Norwegen, Island oder Liechtenstein. Vorausgesetzt, es erfolgt keine Bewirtung.
Schäden durch den Gebrauch von Flugmodellen über 250 g und bis 5 kg, die zur privaten Sport- und Freizeitgestaltung genutzt und rein elektrisch angetrieben werden (z. B. Drohnen), sind versichert. Voraussetzung ist, dass Sie keinen Versicherungsschutz aus einem anderen Versicherungsvertrag (z. B. Luftfahrt-Haftpflichtversicherung) haben.
Versichert sind Schäden, die Sie als Fahrer durch Betanken mit einem für das Kraftfahrzeug nicht geeigneten Kraftstoff verursachen. Vorausgesetzt, es handelt sich um ein geliehenes, gemietetes oder aus Gefälligkeit überlassenes Fahrzeug. Wir erstatten den Schaden, der unmittelbar durch die Falschbetankung entstanden ist. Folgeschäden, zum Beispiel am Motor, sind nicht versichert. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 3.000 Euro begrenzt. Allerdings besteht kein Schutz für Schäden am Dienstfahrzeug, das Sie auch privat nutzen dürfen oder bei Schäden aus einer beruflichen, betrieblichen oder gewerblichen Tätigkeit.
Versichert sind Sachschäden, die Sie im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit Ihrem Arbeitskollegen oder Arbeitgeber unmittelbar zufügen. Vorausgesetzt, es besteht kein Versicherungsschutz aus einem anderen Versicherungsvertrag. Der Versicherungsschutz ist je Versicherungsfall und Versicherungsjahr auf 10.000 Euro begrenzt. Nicht versichert ist z. B. das Arbeitsmaterial, das Ihnen als angestellter Arbeitnehmer zur Verfügung gestellt wird.
Amts- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Als Person im öffentlichen Dienst, z.B. als Lehrer oder Pfarrer, haben Sie häufig eine besondere Verantwortung zu tragen. Sichern Sie sich darum gegen Regressansprüche optimal ab.