Ihre Versicherung für Wohnmobil, E-Wohnmobil und Hybride
Die Freiheit gesichert
- Elementarschäden mitversichert
- Besonderer Schutz für E-Wohnmobile und Hybride
- Markise und Photovoltaikanlage mitversichert
Spontan sein, die Unabhängigkeit genießen und überall dort sein, wo die Natur am schönsten ist: All das ist für viele der Inbegriff eines Urlaubs mit dem Wohnmobil. Mit unserer Wohnmobilversicherung ist auch die Sicherheit mit im Gepäck.
Inhaltsverzeichnis
Besondere Vorteile unserer Versicherung für Wohnmobil, E-Wohnmobil und Hybride
- Wir ersetzen Schäden durch Naturgefahren, z. B. Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung, Lawinen und Dachlawinen.
- Vorzelt, Markise, Antennenanlage, Fahrradträger und Photovoltaikanlage sind in der Kasko mitversichert, wenn sie fest mit dem Wohnmobil verbunden sind.
- Schäden durch Brand, Explosion, Kurzschluss sind durch unsere Kaskoversicherung für Wohnmobile mit abgedeckt.
- Wir tragen die Reparaturkosten bzw. ersetzen Ihnen den Wiederbeschaffungswert im Falle eines Totalschadens.
- Hoher Versicherungsschutz zu fairen Preisen.
- Für Elektro-Wohnmobile und Hybrid-Wohnmobile erfüllen wir die besonderen Anforderungen an den Versicherungsschutz, so erhalten Sie z.B. über unsere Vollkasko zusätzlichen Rundum-Schutz bis 20.000 Euro für das Herzstück des Fahrzeugs, den Akku.
- Wir ersetzen Schäden durch Glasbruch, auch bei Scheiben von integrierten Fahrzeugassistenzsystemen und Displays.
- Besonderen Schutz für Ihren Hausrat im Wohnmobil bietet Ihnen unser Camping-Schutz im Rahmen unserer Hausratversicherung.
Seit über 100 Jahren eine starke Wertegemeinschaft
Wir sind Ihr erfahrener Partner für umfassende Versicherungslösungen. Durch unsere christlichen Werte geprägt, legen wir ihre Versicherungsbeiträge konsequent nach strengen ethischen, sozialen und ökologischen Nachhaltigkeitskriterien an. Diese werden jährlich von ECOreporter geprüft und bestätigt. Seit 2016 sind wir der einzige Versicherer in Deutschland mit dieser Auszeichnung.
Wir sind Ihr erfahrener Partner für umfassende Versicherungslösungen. Durch unsere christlichen Werte geprägt, legen wir ihre Versicherungsbeiträge konsequent nach strengen ethischen, sozialen und ökologischen Nachhaltigkeitskriterien an. Diese werden jährlich von ECOreporter geprüft und bestätigt. Seit 2016 sind wir der einzige Versicherer in Deutschland mit dieser Auszeichnung.
Gestalten Sie den Schutz für Ihr Wohnmobil – sicher und umfassend
Kfz-Haftpflichtversicherung: Die Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben.
Kaskoversicherung (Teilkasko oder Vollkasko)
Teilkasko: Ersetzt z. B. Schäden an Ihrem Wohnmobil bei Diebstahl, Beschädigung oder Zerstörung, z. B. durch Sturm oder Hagel.
Vollkasko: Ersetzt zusätzlich zur Teilkasko Schäden an Ihrem Wohnmobil durch Vandalismus oder Unfall, egal wer ihn verursacht hat.
Ihre Kfz-Haftpflicht für das Wohnmobil
Für Schäden, die anderen durch Ihr Wohnmobil entstehen, haften Sie. Darum brauchen Sie eine Kfz-Haftpflichtversicherung.
- Wir leisten in der Kfz-Haftpflichtversicherung für ein Wohnmobil bis zu 100 Mio. Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Schadenfall. Bei Personenschäden übernehmen wir dabei maximal 15 Millionen Euro je geschädigte Person und Schadenfall. Unsere Leistungen gehen damit weit über die gesetzlich vorgeschriebenen Mindeststandards hinaus.
- Wir sind für Sie da – Wir prüfen die Schadenersatzansprüche, die gegen Sie erhoben werden, kommen für berechtigte Ansprüche auf und wehren unbegründete Ansprüche ab.
- Unfallfreies Fahren belohnen wir mit attraktiven Schadenfreiheitsklassen.
Was leistet die Kaskoversicherung (Teilkasko oder Vollkasko) für Ihr Wohnmobil?
Die Kaskoversicherung kommt für Schäden an Ihrem Wohnmobil auf. Vorzelt, Markise, Antennenanlage, Fahrradträger und Photovoltaikanlage – sie sind als fest ein- oder angebaute Fahrzeugbestandteile in der Teil- und Vollkasko mitversichert
Sie erhalten die Reparaturkosten oder bei einem Totalschaden den Wiederbeschaffungswert ersetzt.
Die Kaskoversicherung übernimmt zudem viele Kosten, unter anderem sind das die Kosten für den Austausch von Tür- und Lenkradschlössern, wenn z. B. Ihre Fahrzeugschlüssel anlässlich eines Einbruchdiebstahls oder durch Raub entwendet werden. Auch die dazugehörigen Schlüssel ersetzen wir. Ebenso übernehmen wir die Kosten für eine Neucodierung Ihres schlüssellosen Zugangs- und Startsystems, wenn sich unberechtigte Dritte die Zugangsdaten beschafft haben.
Teilkasko-Schutz für Ihr Wohnmobil
Ihr Wohnmobil ist oft im Freien unterwegs und dabei Wind, Regen, Sturm und weiteren Naturgefahren ausgesetzt. Unsere Teilkasko ersetzt viele Schäden an Ihrem Fahrzeug:
- Naturgewalten: Wir ersetzen Schäden, die z. B. durch Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Erdrutsch, Lawinen, Dachlawinen* oder Sturm** entstanden sind.
- Entwendung, insbesondere Diebstahl sowie Unterschlagung oder Erpressung
- Brand oder Explosion
- Zusammenstoß (des Wohnmobils) mit Tieren (z. B. Wildunfall)
- Glasbruch (z. B. an der Windschutzscheibe eines Vollintegrierten)
Gut zu wissen: Die Verglasung umfasst Glas- und Kunststoffscheiben (Front-, Heck-, Trenn- und Seitenscheiben), Glasdächer, Spiegel und die Abdeckung von Leuchten.
Auch die Scheiben von integrierten Fahrzeugassistenzsystemen und Displays gehören dazu.
Im Zusammenhang mit dem Glasbruchschaden übernehmen wir zusätzlich die Kosten für- die Kalibrierung von Sensoren nach einem Austausch der Frontscheibe
- die Reinigung des Fahrzeuginnenraums
- den Ersatz von Leuchtmitteln
Unser Extra für Sie bei Schäden durch Glasbruch:
Wir verzichten auf den Abzug einer Selbstbeteiligung, wenn repariert und nicht ausgetauscht wird! Stimmen Sie hierzu die Werkstatt mit uns ab. Gemeinsam tragen wir damit zur Schonung von Ressourcen und Umwelt bei.
- Kurzschluss an der Verkabelung und Folgeschäden am Wohnmobil
- Tierbiss (z. B. durch einen Marder) und Folgeschäden am Wohnmobil
Dachlawinen sind von Gebäudedächern niedergehende Schnee- oder Eismassen.
Bei Sturmschäden leisten wir bereits ab Windstärke 7 (das entspricht einer Windgeschwindigkeit von mindestens 50 km/h).
Die Vollkasko ersetzt:
- Alles, was auch in der Teilkasko versichert ist.
- Unfallschäden, egal wer den Unfall verschuldet hat
- Schäden am Wohnmobil durch Vandalismus
- Reifenplatzer – ist ein geplatzter Reifen alleinige Schadenursache, sind Schäden am Wohnmobil mitversichert. Dies ist besonders wichtig, weil ein Reifenplatzer aufgrund der Bauweise von Campern schnell zu einem sehr großen Schaden an der Karosserie führen kann.
- Gespannschäden: Ihr bei uns vollkaskoversichertes Wohnmobil zieht zusätzlich Ihren Wohnwagenanhänger oder Ihren Gepäckanhänger? Dann sind gegenseitige Schäden ohne Einwirkung von außen zwischen dem ziehenden Fahrzeug und seinem Anhänger mitversichert. Dazu zählen z.B. Rangierschäden, Schäden beim An- oder Abhängen sowie Schlingerschäden.
- Schäden an Ihrem Wohnmobil durch den Transport auf einem Schiff (z.B. Fährüberfahrt)
Schadenfreiheitsklassen
Unfallfreies Fahren wird durch Schadenfreiheitsklassen belohnt. Diese gibt es neben der Kfz-Haftpflicht auch in der Vollkasko. Wenn Sie zu uns wechseln, berücksichtigen wir Ihren bisherigen Schadenverlauf. Dies gilt sowohl bei einem Anbieterwechsel innerhalb Deutschlands wie auch aus dem Ausland. Die Berücksichtigung Ihres Schadenverlaufs im EWR-Ausland (Europäischer Wirtschafts-Raum) erfolgt mittels einer Schadenverlaufsbescheinigung.
Unterwegs mit dem E-Wohnmobil oder dem Hybrid-Wohnmobil?
Ein E-Wohnmobil oder ein Hybrid-Wohnmobil muss, genau wie ein Fahrzeug mit Verbrennungsmotor, über eine Kfz-Haftpflichtversicherung verfügen.
Auch kommt die Kaskoversicherung (Vollkasko oder Teilkasko) für dieselben Schäden an einem E-Wohnmobil oder einem Hybrid-Wohnmobil auf wie bei einem Wohnmobil mit Verbrennungsmotor. Darüber hinaus gibt es aber im Bereich der Kaskoversicherung besondere Anforderungen an den Versicherungsschutz, die wir erfüllen. Dies sind z. B.:
- Ersatz des Akkus: In einem Kasko-Schadenfall nehmen wir keine altersbedingten Abzüge vor, wenn bei einer Reparatur der Akku Ihres Fahrzeugs getauscht werden muss.
- Ausbau und Entsorgung des Akkus: Muss der Antriebs-Akku Ihres Elektro- oder Hybridfahrzeugs infolge eines versicherten Schadenereignisses entsorgt werden? Dann zahlen wir die tatsächlich angefallenen Ausbau- und Verbringungskosten zur nächstgelegenen Rücknahmestelle. Die Entsorgungskosten übernehmen wir, soweit kein Dritter ist dazu verpflichtet ist (z. B. der Hersteller).
- Rundum-Schutz für den Akku – über unsere Vollkasko greift zusätzlich unser besonderer Rundum-Schutz bis 20.000 Euro; lediglich Schäden durch Alterung und Verschleiß sind ausgenommen.
- Ersatz des Ladekabels und der Ladekarte bei Diebstahl
- Kosten bei drohender Entzündung: Droht infolge eines versicherten Schadenereignisses die Entzündung Ihres Elektro- oder Hybridfahrzeugs? Oder von dessen Antriebs-Akku? Dann zahlen wir die notwendigen Kosten, um das Fahrzeug oder den Antriebs-Akku in Isolation zu verbringen und zu lagern. Beispielsweise in einem Hochvolt-Container. Im Inland übernehmen wir die dafür tatsächlich angefallenen Kosten für bis zu 2 Wochen. Im Ausland für bis zu 4 Wochen.
- Schäden durch Überspannung infolge eines Blitzschlags, z. B. beim Laden des Akkus: Wenn Ihr Elektrofahrzeug oder Ihr Hybridfahrzeug zum Laden an das Stromnetz Ihres Wohnhauses angeschlossen ist und der Blitz einschlägt, besteht Versicherungsschutz auch für einen Überspannungsschaden an Ihrem Fahrzeug.
Private Ladeausrüstung
Wenn Ihr E-Wohnmobil oder Hybridfahrzeug bei uns versichert ist, haben Sie auch Versicherungsschutz im Rahmen der Teil- oder Vollkaskoversicherung für Ihre fest installierte Wallboxen, Induktionsplatten und mobile Ladestationen. Die Entschädigung beträgt maximal 5.000 Euro je Schadenfall. Wir leisten auch dann, wenn zeitgleich kein Kasko-Schaden an Ihrem Fahrzeug entstanden ist. Der Schutz ist subsidiär, d.h. wenn Ihre Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung nicht leisten.
Ihre mobilen Ladegeräte sind in voller Höhe über Ihre Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung abgesichert, sofern gleichzeitig ein Kasko-Schaden an dem versicherten Fahrzeug entstanden ist.
Ihre Ladekabel und Ladekarten sind immer in voller Höhe über Ihre Kaskoversicherung mitversichert. Unabhängig von einem Kasko-Schaden an Ihrem Fahrzeug.
Nachhaltig gut versichert
Ethisch-nachhaltiges Handeln liegt dem Versicherer im Raum der Kirchen seit jeher am Herzen – und das in vielerlei Hinsicht. Dies wird uns durch Focus Money mit dem Siegel „Höchste Nachhaltigkeit“ bescheinigt.
Nachhaltig gut versichert
Ethisch-nachhaltiges Handeln liegt dem Versicherer im Raum der Kirchen seit jeher am Herzen – und das in vielerlei Hinsicht. Dies wird uns durch Focus Money mit dem Siegel „Höchste Nachhaltigkeit“ bescheinigt.
Sinnvolle Ergänzungen zur Wohnmobilversicherung
Weltweit in den besten Händen: Mit unserer Auslandskrankenversicherung
Wer sorglos in andere Länder reisen möchte, der sollte unsere Auslandskrankenversicherung im Gepäck haben. Denn die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen im Ausland nur eingeschränkten oder gar keinen Schutz.
Schutz für den Hausrat in Ihrem Wohnmobil
Über den Camping-Schutz innerhalb unserer Hausrat PLUS genießen Camper zusätzliche Vorteile:
- Einfacher Diebstahl auf der Parzelle oder auf dem Wohnmobilstellplatz – wir gewähren Ihnen weltweit Versicherungsschutz bis 5.000 Euro während Ihres Urlaubs, wenn z.B. Gartenmöbel, Gartengeräte, Kleidung, Wäsche oder der Grill von Ihrer Parzelle auf dem Campingplatz oder von Ihrem Wohnmobilstellplatz entwendet werden.
- Einfacher Diebstahl privat genutzter mobiler Anlagen zur regenerativen Energieversorgung, z. B. Ihrer mobilen Mini-Solaranlage oder Ihrer portablen Photovoltaikanlage von Ihrer Parzelle auf dem Campingplatz oder von Ihrem Wohnmobilstellplatz
- Laptop, Smartphone und „Co“ – bei Aufbruch Ihres Wohnmobils sind Ihre elektronischen Geräte bis zu einer Höhe von 2.500 Euro weltweit bei Diebstahl versichert.
- Schäden am beweglichen Inventar bei Unfall des Wohnmobils – Wir ersetzen Ihnen Ihren Hausrat bis zu 5.000 Euro bei Beschädigung infolge eines Unfalls, wenn sich die versicherten Sachen zum Unfallzeitpunkt im oder am Campingfahrzeug befunden haben. Dies gilt weltweit.
- Schutz für Dauercamper – der Hausrat, der dauerhaft in einem Wohnwagen, einem Wohnmobil oder einem vergleichbaren Mobilheim aufbewahrt wird, ist über die Außenversicherung zeitlich unbegrenzt bis 5.000 Euro innerhalb Deutschlands mitversichert.
Ein Wohnmobil mieten: Welche Versicherungen sind notwendig?
Wenn Sie einen Mietvertrag für ein Wohnmobil bei einem gewerblichen Anbieter oder über eine Online-Plattform abschließen, sind Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung bereits im Mietpreis enthalten. Eine eigene Wohnmobilversicherung ist nicht erforderlich.
Für Schäden am gemieteten Fahrzeug ist eine Selbstbeteiligung (Selbstbehalt) zu leisten, die Höhe Ihrer Selbstbeteiligung bei Kaskoschäden ist in den Mietbedingungen festgelegt. Sollte es während der Mietzeit zu mehreren Schadensfällen kommen, wird die Selbstbeteiligung jedes Mal erneut in voller Höhe fällig.
Rundum geschützt: Unser optimierter Schutz – nicht nur für den gemieteten Camper
Ausgezeichnete Beratung
Die Bedürfnisse unserer Kunden liegen uns besonders am Herzen. Darum sind uns Transparenz und Nachhaltigkeit sehr wichtig. Überzeugen Sie sich einfach selbst.
Ausgezeichnete Beratung
Die Bedürfnisse unserer Kunden liegen uns besonders am Herzen. Darum sind uns Transparenz und Nachhaltigkeit sehr wichtig. Überzeugen Sie sich einfach selbst.
In unseren Versicherungsbedingungen erfahren Sie alle Details zu unserer Wohnmobilversicherung.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Wohnmobilversicherung
Ein Schutzbrief ist eine beitragspflichtige Zusatzleistung Ihrer Kfz-Versicherung bzw. Autoversicherung. Er deckt z. B. Leistungen wie Pannenhilfe, Bergen und Abschleppen und Krankenrücktransport ab. Der Beitrag hängt von der Fahrzeugart und dem Fahrzeugalter ab. Beim VRK gibt es den Zusatzschutz für Wohnmobile bereits ab 17,00 Euro* im Jahr.
Jahresbeitrag Kfz-Schutzbrief für Wohnmobile (bis 7,499 kg Gesamtgewicht) bis 8 Jahre, in Ergänzung zu unserer Kfz-Haftpflichtversicherung
Der VRK bietet umfassende Leistungen, die den besonderen Bedarf von Elektro- oder Hybridfahrzeugen abdecken. Darin enthalten sind z.B. umfassende Leistungen für den Akku, das Herzstück, Ihres Wohnmobils.
Die Mallorca-Police oder Mallorca-Klausel ist eine Erweiterung der Kfz-Haftpflichtversicherung eines Pkw, eines Campingfahrzeugs oder eines Motorrads auf einen im europäischen Ausland gemieteten Pkw. Sie gilt für die Dauer von maximal sechs Monaten nach Anmietung. Sie springt ein, wenn die Deckungssumme der Mietwagenversicherung nicht ausreicht, um den durch den Mietwagen verursachten Haftpflichtschaden zu ersetzen.
In unserer Kfz-Haftpflicht für Wohnmobile ist die Mallorca-Police beitragsfrei enthalten.
Beim Wechsel der Wohnmobilversicherung gibt es einige wichtige Punkte, die beachtet werden sollten.
Frühzeitig kündigen: Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Ende des Versicherungsjahres. Das Versicherungsjahr entspricht dabei häufig dem Kalenderjahr. Daher sollte die Kündigung spätestens bis zum 30. November beim bisherigen Versicherer eingegangen sein.
Bitte beachten Sie: Immer mehr Verträge haben mittlerweile eine unterjährige Hauptfälligkeit, d.h. das Versicherungsjahr endet genau 1 Jahr nach Vertragsbeginn und nicht mit Ablauf des Kalenderjahres. Auch hier beträgt die Kündigungsfrist einen Monat zum Ende des Versicherungsjahres.
Kündigung schriftlich einreichen: Bewahren Sie unbedingt einen Nachweis über die fristgerechte Kündigung Ihrer Wohnmobilversicherung auf. Ideal ist eine schriftliche Kündigung per Einschreiben oder per E-Mail.
Neue Versicherung rechtzeitig abschließen: Warten Sie nicht bis zur letzten Minute mit dem Abschluss einer neuen Wohnmobilversicherung. Es kann etwas dauern, die passende Versicherung zu finden und alle Formalitäten zu erledigen.
Leistungen genau prüfen: Achten Sie nicht nur auf den Preis, sondern auch auf die Leistungen der Wohnmobilversicherung. Prüfen Sie, welche Leistungen für Sie wichtig sind und ob diese in der neuen Wohnmobilversicherung enthalten sind.
Sonderkündigungsrecht beachten: In einigen Fällen können Sie die Wohnmobilversicherung auch außerhalb der regulären Kündigungsfrist wechseln. Dies ist beispielsweise möglich, wenn Sie ein neues Fahrzeug anmelden. Hat Ihr Versicherer den Beitrag erhöht, obwohl sich am Versicherungsschutz nichts ändert? Dann können Sie Ihre Wohnmobilversicherung noch bis zu einem Monat nach Zugang der Mitteilung über die Prämienerhöhung mit Sonderkündigungsrecht kündigen.
Bonus-Malus-System berücksichtigen: Informieren Sie sich, wie Ihr neuer Versicherer das Schadenfreiheitsklassen-System handhabt. Dieses System belohnt schadenfreies Fahren und bestraft Unfälle.
Durch einen Wechsel der Wohnmobilversicherung können oft erhebliche Kosten eingespart werden. Es lohnt sich, diesen Schritt sorgfältig zu planen und durchzuführen. So können Sie sicherstellen, dass Sie die für Sie passende, günstige und leistungsstarke Versicherungslösung finden.
Der Beitrag in der Kfz-Versicherung hängt bei vielen Fahrzeugarten auch von der Anzahl der nachgewiesenen schadenfreien Versicherungsjahre des Versicherungsnehmers ab. Wir berücksichtigen im EWR-Ausland ausgestellte Bescheinigungen über den Schadenverlauf in der Kfz-Haftpflichtversicherung genauso wie eine im Inland ausgestellte Bescheinigung entsprechend unseren Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung. Voraussetzung ist, dass die Schadenverlaufsbescheinigung dem von der EU-Kommission vorgesehenen Muster entspricht.
Der Beitrag in der Kfz-Versicherung hängt bei vielen Fahrzeugarten auch von der Anzahl der nachgewiesenen schadenfreien Versicherungsjahre des Versicherungsnehmers ab. Wir berücksichtigen im EWR-Ausland ausgestellte Bescheinigungen über den Schadenverlauf in der Kfz-Haftpflichtversicherung genauso wie eine im Inland ausgestellte Bescheinigung entsprechend unseren Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung. Voraussetzung ist, dass die Schadenverlaufsbescheinigung dem von der EU-Kommission vorgesehenen Muster entspricht.