Ein junges Paar sitzt auf dem Dach ihres Wohnmobils.
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Wohnmobil-Versicherung

Sowie Versicherung für E-Wohnmobil und Hybride

  • Elementarschäden mitversichert
  • Besonderer Schutz für E-Wohnmobile und Hybride
  • Markise und Photovoltaikanlage mitversichert
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Ein Wohnmobil bedeutet Freiheit: unterwegs sein, anhalten, wo es am schönsten ist und die Welt im eigenen Tempo entdecken. Damit diese Freiheit unbeschwert bleibt, braucht es eine zuverlässige Versicherung für Ihr Wohnmobil. Denn anders als bei einem normalen Pkw ist ein Wohnmobil oder Camper nicht nur Fortbewegungsmittel, sondern auch zuhause auf Zeit – mit individuellem Ausbau, wertvoller Ausstattung und oft erheblichem Wiederbeschaffungswert.

Die Wohnmobil-Versicherung des VRK schützt Ihren Kastenwagen, Lieferwagen, Bulli, Camper oder Ihr Wohnmobil – die richtige Wohnmobil-Versicherung gibt Ihnen die Sicherheit, sich voll auf das Wesentliche zu konzentrieren: die Reise selbst.

Ihre Vorteile – unsere Leistungen

Mit der Wohnmobil-Versicherung des VRK genießen Sie Freiheit und Sicherheit. Unser Schutz verbindet umfassende Leistungen mit fairen Beiträgen und zuverlässigem Service.

  • Umfassender Versicherungsschutz: Unsere Wohnmobil-Versicherung deckt über Kasko viele Risiken ab, z. B. Naturgefahren wie Sturm und Hagel sowie Brand und Glasbruch am Camper.
  • Hohe Deckungssummen in der Kfz-Haftpflicht: Unsere Kfz-Versicherung für Wohnmobile und Camper schützt Sie mit hohen Summen, die weit über die gesetzlichen Mindestdeckungssummen hinausgehen.
  • Flexibel bei den Gewichtsklassen: Wir versichern Wohnmobile bis 3,5 t und auch über 3,5 t.
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Inhaltsverzeichnis

Welche Fahrzeuge gelten als Wohnmobile?

Als Wohnmobile gelten Fahrzeuge, die dauerhaft so ausgestattet sind, dass sie zum Wohnen und Übernachten genutzt werden können. Entscheidend ist dabei nicht nur die äußere Form des Fahrzeugs, sondern vor allem der feste Innenausbau. Dazu zählen in der Regel Schlafmöglichkeiten, eine Sitz- oder Essgelegenheit sowie Stauraum, häufig ergänzt durch Koch- oder Sanitärmodule.

Zu den klassischen Wohnmobilen gehören teil- und vollintegrierte Reisemobile ebenso wie Bettnischen-Fahrzeuge. Darüber hinaus gelten auch Kastenwagen Camper als Wohnmobile, sofern sie zum Wohnmobil umgebaut und als Wohnmobil zugelassen sind. Das betrifft sowohl serienmäßig Campervans als auch umgebaute Kastenwagen, bei denen der Ausbau nachträglich erfolgt ist.

Auch Bullis und Vans – etwa auf Basis von Transportern oder Kleinbussen – zählen als Wohnmobil, wenn sie einen festen Campingausbau besitzen und in den Fahrzeugpapieren als Wohnmobil eingetragen sind. Ob kompakter Wohnmobil Kastenwagen oder voll ausgestatteter Camper: Für die Versicherung ist maßgeblich, dass das Fahrzeug als Wohnmobil zugelassen ist.

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Wohnmobil-Versicherung: Was leistet welche Versicherung?

Haftpflicht Wohnmobilversicherung: Die Haftpflichtversicherung ist für Wohnmobile oder Camper gesetzlich vorgeschrieben.

Teilkasko Wohnmobilversicherung: Ersetzt z. B. den Verlust bei Diebstahl sowie Schäden durch Sturm ab Windstärke 7, Hagel und Überschwemmung.

Vollkasko Wohnmobilversicherung: Ersetzt über die Teilkasko hinaus Schäden an Ihrem Wohnmobil oder Camper durch Vandalismus oder Unfall, egal wer ihn verursacht hat – auch bei Fahrerflucht.

Ihre Kfz-Haftpflicht für das Wohnmobil: Ein Muss!

Für Schäden, die anderen durch Ihr Wohnmobil entstehen, haften Sie, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen. Darum brauchen Sie eine Kfz-Haftpflichtversicherung.

  • Wir leisten in der Kfz-Haft­pflicht­ver­sicherung für ein Wohn­mobil bis zu 100 Mio. Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Schadenfall. Bei Personenschäden übernehmen wir dabei maximal 15 Millionen Euro je geschädigte Person und Schadenfall. Unsere Leistungen gehen damit weit über die gesetzlich vorgeschriebenen Mindeststandards hinaus.
  • Wir sind für Sie da – Wir prüfen die Schadenersatzansprüche, die gegen Sie erhoben werden, kommen für berechtigte Ansprüche auf und wehren unbegründete Ansprüche ab.
  • Unfallfreies Fahren belohnen wir in unserer Wohnmobil-Versicherung mit attraktiven Schadenfreiheitsklassen.
VRK – FOCUS MONEY: Beste Kunden- und Finanzbetreuung

Ausgezeichnete Beratung

Die Bedürfnisse unserer Kunden liegen uns be­son­ders am Herzen. Darum sind uns Trans­parenz und Nach­haltig­keit sehr wichtig. Über­zeugen Sie sich einfach selbst.

Persönliche Beratung

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Persönliche Beratung

Was leistet die Kasko­ver­sicherung (Teilkasko oder Vollkasko) für Ihr Wohnmobil?

Die Kasko-Wohnmobilversicherung des VRK kommt für Schäden an Ihrem Wohnmobil auf. Vorzelt, Markise, Antennenanlage, Fahrradträger und Photovoltaikanlage – sie sind als fest ein- oder angebaute Fahrzeugbestandteile in der Teil- und Vollkasko für Wohnmobile mitversichert.

Bei einem Wohnmobil-Versicherungsschaden erhalten Sie die Reparaturkosten oder bei einem Totalschaden und Verlust durch Diebstahl den Wiederbeschaffungswert ersetzt.

Unsere Kasko-Wohnmobil-Versicherung übernimmt zudem viele Kosten, unter anderem sind das die Kosten für den Austausch von Tür- und Lenkradschlössern, wenn z. B. Ihre Wohnmobil-Fahrzeugschlüssel anlässlich eines Einbruchdiebstahls oder durch Raub entwendet werden. Auch die dazugehörigen Schlüssel ersetzen wir. Ebenso übernehmen wir die Kosten für eine Neucodierung Ihres schlüssellosen Zugangs- und Startsystems, wenn sich unberechtigte Dritte die Zugangsdaten beschafft haben.

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Seit über 100 Jahren eine starke Wertegemeinschaft

Wir sind Ihr erfahrener Partner für umfassende Versicherungslösungen. Durch unsere christ­li­chen Werte geprägt, legen wir Ihre Ver­si­che­rungs­bei­trä­ge kon­se­quent nach strengen ethischen, sozialen und öko­lo­gi­schen Nach­hal­tig­keits­kri­te­ri­en an. Diese werden jährlich von ECOreporter geprüft und bestätigt. Seit 2016 sind wir der einzige Versicherer in Deutschland mit dieser Auszeichnung.

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VRK ECOreporter Nachhaltigkeitssiegel 2025
VRK ECOreporter Nachhaltigkeitssiegel 2025

Wir sind Ihr erfahrener Partner für umfassende Versicherungslösungen. Durch unsere christ­li­chen Werte geprägt, legen wir Ihre Ver­si­che­rungs­bei­trä­ge kon­se­quent nach strengen ethischen, sozialen und öko­lo­gi­schen Nach­hal­tig­keits­kri­te­ri­en an. Diese werden jährlich von ECOreporter geprüft und bestätigt. Seit 2016 sind wir der einzige Versicherer in Deutschland mit dieser Auszeichnung.

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Teilkasko-Schutz für Ihr Wohnmobil

Ihr Wohnmobil, Camper oder Ihr als Wohnmobil zugelassener Kastenwagen ist oft im Freien unterwegs und dabei Wind, Regen, Sturm und weiteren Naturgefahren ausgesetzt. Unsere Teilkasko Camper Versicherung ersetzt viele Schäden an Ihrem Wohnmobil, die dabei entstehen können:

  • Naturgewalten: Wir ersetzen Schäden, die z. B. durch Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Erdrutsch, Lawinen, Dachlawinen* oder Sturm** an Ihrem Camper, Kastenwagen oder Wohnmobil entstanden sind.
  • Entwendung, insbesondere Diebstahl sowie Unterschlagung oder Erpressung
  • Brand oder Explosion
  • Zusammenstoß (des Wohnmobils) mit Tieren (z. B. Wildunfall)
  • Glasbruch (z. B. an der Wind­schutz­scheibe eines Voll­inte­grierten)
    Gut zu wissen: Die Verglasung umfasst Glas- und Kunststoffscheiben (Front-, Heck-, Trenn- und Seitenscheiben), Glasdächer, Spiegel und die Abdeckung von Leuchten.
    Auch die Scheiben von integrierten Fahrzeugassistenzsystemen und Displays gehören dazu.
    Im Zusammenhang mit dem Glasbruchschaden übernehmen wir zusätzlich die Kosten für
    • die Kalibrierung von Sensoren nach einem Austausch der Frontscheibe
    • die Reinigung des Fahrzeuginnenraums Ihres Campers, Kastenwagens oder Wohnmobils
    • den Ersatz von Leuchtmitteln

Unser Extra für Sie bei Schäden durch Glasbruch:
Wir verzichten auf den Abzug einer Selbstbeteiligung, wenn repariert und nicht ausgetauscht wird! Stimmen Sie hierzu die Werkstatt mit uns ab. Gemeinsam tragen wir damit zur Schonung von Ressourcen und Umwelt bei.

  • Kurzschluss an der Verkabelung und Folge­schäden am Wohn­mobil
  • Tierbiss (z. B. durch einen Marder) und Folge­schäden am Wohn­mobil
*

Dachlawinen sind von Gebäudedächern niedergehende Schnee- oder Eismassen.

**

Bei Sturmschäden leisten wir bereits ab Windstärke 7 (das entspricht einer Windgeschwindigkeit von mindestens 50 km/h).

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Unsere Vollkasko Wohnmobil­versicherung ersetzt:

  • Alles, was auch in der Teilkasko Wohnmobilversicherung versichert ist.
  • Unfallschäden an Ihrem Camper oder Wohnmobil, egal wer den Unfall verschuldet hat
  • Schäden am Wohnmobil durch Vandalismus
  • Reifenplatzer – ist ein geplatzter Reifen alleinige Schadenursache, sind Schäden am Wohnmobil mitversichert. Dies ist besonders wichtig, weil ein Reifenplatzer aufgrund der Bauweise von Campern schnell zu einem sehr großen Schaden an der Karosserie führen kann.
  • Gespannschäden: Ihr bei uns vollkaskoversichertes Wohnmobil zieht zusätzlich Ihren Wohn­wagen­anhänger oder Ihren Gepäckanhänger? Dann sind gegenseitige Schäden ohne Einwirkung von außen zwischen dem ziehenden Fahrzeug und seinem Anhänger mitversichert. Dazu zählen z.B. Rangier­schäden, Schäden beim An- oder Abhängen sowie Schlinger­schäden.
  • Schäden an Ihrem Wohnmobil durch den Transport auf einem Schiff (z.B. Fährüberfahrt)
Eine Familie steigt auf einem Parkplatz aus dem Wohnmobil aus.

Saisonkennzeichen und Ganzjahreskennzeichen

Ob Sie Ihr Wohnmobil, Ihren Kastenwagen oder Camper das ganze Jahr nutzen oder nur in den warmen Monaten fahren – die Wahl des Kennzeichens wirkt sich auf Ihren Beitrag aus.

Saisonkennzeichen:

  • Ideal für Fahrerinnen und Fahrer, die ihr Wohnmobil nur während der Saison (z. B. April bis Oktober) nutzen.
  • Sie zahlen nur für die Monate, in denen das Wohnmobil angemeldet ist – Steuern und Versicherungsbeiträge werden anteilig berechnet.
  • Außerhalb der Saison darf das Wohnmobil oder Camper nicht gefahren oder auf öffentlichem Gelände abgestellt werden, nur auf Privatgelände.
  • Vorteil: kostensparend, besonders für Wohnmobile, die im Winter sowieso nicht genutzt werden.

Zusätzlicher Schutz für Ihr Wohnmobil

Warndreieck auf einer Landstraße hinter einem Auto.
Was bietet Ihnen der Schutzbrief?

Ein Schutzbrief ergänzt die Haftpflicht Wohnmobil-Versicherung sinnvoll und sorgt dafür, dass Sie auch unterwegs gut abgesichert sind – egal ob mit dem Wohnmobil, Camper oder Kastenwagen. Gerade auf Reisen, fernab des Alltags, ist schnelle Hilfe im Pannen- oder Notfall besonders wichtig.

Mit dem Schutzbrief haben Sie organisatorische und finanzielle Unterstützung z. B. im Falle einer Panne oder eines Unfalls. Der Schutzbrief umfasst z. B. Pannen- und Abschlepphilfe, die Weiter- oder Rückfahrt für Sie und Ihre Mitreisenden sowie die Übernahme von Kosten für Übernachtungen, wenn Ihr Camper oder Wohnmobil vorübergehend nicht fahrbereit ist.

Egal ob Ihre Reise kurz oder lang ist, im In- oder Ausland stattfindet oder ob sie gerade erst von zuhause aus starten wollen – der Schutzbrief bietet Ihnen zusätzliche Sicherheit und ein gutes Gefühl. So bleiben Sie flexibel und mobil, selbst wenn unterwegs einmal etwas nicht nach Plan läuft.

Familie mit Wohnwagen und Auto am Strand, zwei Kinder spielen am Wasser.
Was ist der Ausland-Schadenschutz?

Durch den Ausland-Schadenschutz haben Sie zusätzlichen Schutz bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall mit dem versicherten Fahrzeug im Ausland. Personen- und Sachschaden ersetzen wie so, als hätte der Unfallgegner seine Kfz-Haftpflichtversicherung bei uns.

Ihre Vorteile:

  • Wir sind Ihr Ansprechpartner. Sie müssen Ihre Ansprüche nicht im Ausland durchsetzen.
  • 100 Mio. € Versicherungssumme – Sie profitieren von einer hohen Versicherungssumme.
  • Sie können alle Ansprüche geltend machen, die Ihnen nach deutschem Recht zustehen.

In diesen Ländern sind Sie mit Ihrem Wohnmobil versichert:

Europäische Union, Albanien, Andorra, Bosnien und Herzegowina, Großbritannien (incl. Nordirland), Island, Kosovo, Liechtenstein, Nordmazedonien, Monaco, Montenegro, Norwegen, der Schweiz, Serbien und im europäischen Teil der Türkei. Kein Versicherungsschutz besteht jedoch in Deutschland.

Weitere Informationen zum Leistungsumfang unserer Camper Versicherung finden Sie in unseren Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung.

Junge Menschen im Auto
Was ist der Fahrerschutz?

Passiert bei einem Unfall mit Ihrem Wohnmobil oder Ihrem Camper Ihren Mitfahrern etwas, zahlt immer eine Kfz-Haftpflichtversicherung – die des Verursachers.

Wenn Sie als Fahrer beim Gebrauch des Fahrzeugs einen Unfall erleiden und es gibt keinen Unfallgegner oder Sie haben den Unfall selbst verschuldet, gehen Sie als Fahrer leer aus! Oft geht es bei einem Personenschaden schnell um hohe Summen. Und genau diese Lücke schließt der Fahrerschutz des VRK.

Er leistet immer dann, wenn kein anderer für die Ansprüche aufkommt. Bis zu 15 Mio. Euro je Schadenfall z. B. für Schmerzensgeld oder Verdienstausfall. Wenn Sie verunfallen und sogar in vollstationäre medizinische Behandlung müssen, dann erleichtert Ihnen unser Fahrerschutz mit einem zusätzlichen Krankenhaus-Tagegeld den Aufenthalt und entlastet Sie finanziell. Damit Sie sich vollkommen auf Ihre Genesung konzentrieren können. Sie erhalten mit dem Krankenhaus-Tagegeld 20 Euro pro Tag Ihres vollstationären Aufenthalts, für bis zu 4 Wochen. Auch alle verunfallten Fahrzeuginsassen erhalten über unseren Fahrerschutz das Krankenhaustagegeld on top. Das Geld ist frei verfügbar.

Gut zu wissen:

Ihr Wohnmobil oder Camper wird auch von anderen gefahren? Beispielsweise von Familienangehörigen oder Freunden? Dann sind diese als berechtigte Fahrer und Fahrerinnen genauso geschützt wie Sie.

Unser Tipp:

Schließen Sie mit dem Fahrerschutz eine bedeutsame Versicherungslücke. Denn es gibt nicht nur Blechschäden.

Schadenfreiheitsklassen

Unfallfreies Fahren wird durch Schadenfreiheitsklassen belohnt. Diese gibt es neben der Haftpflicht für Wohnmobile auch in der Vollkasko für Wohnmobile. Wenn Sie zu uns wechseln, berücksichtigen wir Ihren bisherigen Schadenverlauf. Dies gilt sowohl bei einem Anbieterwechsel innerhalb Deutschlands wie auch aus dem Ausland. Die Berücksichtigung Ihres Schadenverlaufs im EWR-Ausland (Europäischer Wirtschafts-Raum) erfolgt mittels einer Schadenverlaufsbescheinigung.

Unterwegs mit dem E-Wohnmobil oder dem Hybrid-Wohnmobil?

Ein E-Wohnmobil oder ein Hybrid-Wohnmobil muss, genau wie ein Wohnmobil oder Camper mit Verbrennungsmotor, über eine Kfz-Haftpflichtversicherung verfügen.

Auch kommt die Kasko Wohnmobil-Versicherung des VRK (Vollkasko oder Teilkasko) für dieselben Schäden an einem E-Wohnmobil oder einem Hybrid-Wohnmobil auf wie bei einem Wohnmobil mit Verbrennungsmotor. Darüber hinaus gibt es aber im Bereich der Kaskoversicherung besondere Anforderungen an den Wohnmobil-Versicherungsschutz, die wir erfüllen. Dies sind z. B.:

  • Ersatz des Akkus: In einem Kasko-Schadenfall nehmen wir keine altersbedingten Abzüge vor, wenn bei einer Reparatur der Akku Ihres Wohnmobils bzw. Campers getauscht werden muss.
  • Ausbau und Entsorgung des Akkus: Muss der Antriebs-Akku Ihres Elektro- oder Hybridfahrzeugs infolge eines versicherten Schadenereignisses entsorgt werden? Dann zahlen wir die tatsächlich angefallenen Ausbau- und Verbringungskosten zur nächstgelegenen Rücknahmestelle. Die Ent­sorgungs­kosten über­nehmen wir, soweit kein Dritter dazu ver­pflichtet ist (z. B. der Hersteller).
  • Rundum-Schutz für den Akku – über unsere Vollkasko Wohnmobil-Versicherung greift zusätzlich unser besonderer Rundum-Schutz bis 20.000 Euro; lediglich Schäden durch Alterung und Ver­schleiß sind aus­ge­nommen.
  • Ersatz des Ladekabels und der Ladekarte bei Diebstahl
  • Kosten bei drohender Entzündung: Droht infolge eines versicherten Schaden­ereignisses die Ent­zündung Ihres Elektro- oder Hybrid-Wohnmobils? Oder von dessen Antriebs-Akku? Dann zahlen wir die not­wendigen Kosten, um das Wohnmobil oder den Antriebs-Akku in Isolation zu verbringen und zu lagern, beispiels­weise in einem Hochvolt-Container. Im Inland über­nehmen wir die dafür tat­sächlich an­gefallenen Kosten für bis zu 2 Wochen, im Ausland für bis zu 4 Wochen.
  • Schäden durch Überspannung infolge eines Blitzschlags, z. B. beim Laden des Akkus: Wenn Ihr Elektrowohnmobil oder Ihr Hybridwohnmobil zum Laden an das Strom­netz Ihres Wohn­hauses an­ge­schlossen ist und der Blitz einschlägt, besteht in unserer Wohnmobil-Versicherung auch für einen Über­spannungs­schaden an Ihrem Wohnmobil Versicherungsschutz.
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Ethisch-soziales Handeln

Ethisch-soziale Verantwortung liegt dem Versicherer im Raum der Kirchen seit jeher am Herzen – und das in vielerlei Hinsicht.

Von Focus Money wurden wir mit dem Siegel „Höchste Verantwortung“ ausgezeichnet.

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VRK Auszeichnung – Höchste Verantwortung von FOCUS MONEY 2025

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Ethisch-soziale Verantwortung liegt dem Versicherer im Raum der Kirchen seit jeher am Herzen – und das in vielerlei Hinsicht.

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Private Ladeausrüstung Ihres Wohnmobils oder Campers

Wenn Ihr E-Wohnmobil oder Hybridwohnmobil bei uns versichert ist, haben Sie auch Versicherungsschutz im Rahmen der Teil- oder Vollkaskoversicherung für Ihre fest in­stal­lierte Wall­boxen, In­duk­tions­platten und mobile Lade­sta­tionen. Die Ent­schä­di­gung beträgt maximal 5.000 Euro je Schadenfall. Wir leisten auch dann, wenn zeitgleich kein Kasko-Schaden an Ihrem Wohnmobil entstanden ist. Der Schutz ist sub­sidiär, d.h. wenn Ihre Haus­rat- oder Wohn­gebäude­ver­sicherung nicht leisten.

Ihre mobilen Ladegeräte sind in voller Höhe über Ihre Teilkasko- oder Voll­kasko­ver­sicherung abgesichert, so­fern gleich­zeitig ein Kasko-Schaden an dem versicherten Wohnmobil oder Camper ent­standen ist.

Ihre Ladekabel und Ladekarten sind immer in voller Höhe über Ihre Kaskoversicherung mitversichert, un­ab­hängig von einem Kasko-Schaden an Ihrem Wohnmobil.

Schutz für den Hausrat in Ihrem Wohnmobil

Eine lachende junge Familie hängt Wäsche auf eine Leine zwischen zwei Bäumen.

Über den Camping-Schutz innerhalb unserer Hausrat PLUS genießen Camper zusätzliche Vorteile:

  • Einfacher Diebstahl auf der Parzelle oder auf dem Wohnmobilstellplatz – wir gewähren Ihnen weltweit Versicherungsschutz bis 5.000 Euro während Ihres Urlaubs, wenn z. B. Gartenmöbel, Gartengeräte, Kleidung, Wäsche oder der Grill von Ihrer Parzelle auf dem Camping­platz oder von Ihrem Wohn­mobil­stell­platz entwendet werden.
  • Einfacher Diebstahl privat genutzter mobiler Anlagen zur regenerativen Energieversorgung, z. B. Ihrer mobilen Mini-Solaranlage oder Ihrer portablen Photovoltaikanlage von Ihrer Parzelle auf dem Campingplatz oder von Ihrem Wohnmobilstellplatz
  • Laptop, Smartphone und „Co“ – bei Aufbruch Ihres Wohnmobils oder Campers sind Ihre elektronischen Geräte bis zu einer Höhe von 2.500 Euro weltweit bei Dieb­stahl versichert.
  • Schäden am beweglichen Inventar bei Unfall des Wohnmobils – Wir ersetzen Ihnen Ihren Hausrat bis zu 5.000 Euro bei Beschädigung infolge eines Unfalls, wenn sich die versicherten Sachen zum Un­fall­zeit­punkt im oder am Camping­fahr­zeug be­funden haben. Dies gilt weltweit.
  • Schutz für Dauercamper – der Hausrat, der dauerhaft in einem Wohnwagen, einem Wohnmobil, einem Camper, Kastenwagen oder einem vergleichbaren Mobil­heim auf­be­wahrt wird, ist über die Außen­ver­sicherung zeitlich unbegrenzt bis 5.000 Euro innerhalb Deutsch­lands mit­versichert.

Schutz für den Hausrat in Ihrem Wohnmobil

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  • Einfacher Diebstahl privat genutzter mobiler Anlagen zur regenerativen Energieversorgung, z. B. Ihrer mobilen Mini-Solaranlage oder Ihrer portablen Photovoltaikanlage von Ihrer Parzelle auf dem Campingplatz oder von Ihrem Wohnmobilstellplatz
  • Laptop, Smartphone und „Co“ – bei Aufbruch Ihres Wohnmobils oder Campers sind Ihre elektronischen Geräte bis zu einer Höhe von 2.500 Euro weltweit bei Dieb­stahl versichert.
  • Schäden am beweglichen Inventar bei Unfall des Wohnmobils – Wir ersetzen Ihnen Ihren Hausrat bis zu 5.000 Euro bei Beschädigung infolge eines Unfalls, wenn sich die versicherten Sachen zum Un­fall­zeit­punkt im oder am Camping­fahr­zeug be­funden haben. Dies gilt weltweit.
  • Schutz für Dauercamper – der Hausrat, der dauerhaft in einem Wohnwagen, einem Wohnmobil, einem Camper, Kastenwagen oder einem vergleichbaren Mobil­heim auf­be­wahrt wird, ist über die Außen­ver­sicherung zeitlich unbegrenzt bis 5.000 Euro innerhalb Deutsch­lands mit­versichert.
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Eine Wallbox für Elektrofahrzeuge und Hybridfahrzeuge ist eine nachhaltige Investition. Wir bieten kostenlosen Versicherungsschutz über die VRK Hausratversicherung, die VRK Wohngebäudeversicherung und die VRK Kaskoversicherung.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Wohnmobil­versicherung

Welche Wohnmobil­versicherungen gibt es?

Grundsätzlich gibt es drei zentrale Arten der Wohnmobil-Versicherungen:

Ist eine Vollkasko für Wohnmobile sinnvoll?

Ja – besonders bei neuen, hochwertigen oder intensiv genutzten Wohnmobilen ist eine Vollkasko Wohnmobil-Versicherung sinnvoll. Sie schützt ihr Fahrzeug auch bei selbstverschuldeten Unfällen und Vandalismus. Da Reparaturen an Wohnmobilen deutlich kostspieliger sein können als am Pkw, entscheiden sich viele Wohnmobil- oder Camper-Besitzer für eine Vollkasko.

Welche Versicherung ist bei Schäden am gemieteten Wohnmobil Pflicht?

Bei gemieteten Wohnmobilen ist die Haftpflichtversicherung Pflicht und bereits durch den Vermieter abgedeckt. Viele Vermieter bieten gegen einen höheren Mietpreis zusätzlich eine Teil- oder Vollkasko ein – jedoch nicht ohne Selbstbeteiligung.

Was hat der VRK bei Elektro- und Hybridfahrzeugen zu bieten?

Der VRK bietet umfassende Leistungen, die den besonderen Bedarf von Elektro- oder Hybridfahrzeugen abdecken. Darin enthalten sind z.B. umfassende Leistungen für den Akku, das Herzstück Ihres Wohnmobils.

Was ist eine Mallorca-Police?

Die Mallorca-Police oder Mallorca-Klausel ist eine Erweiterung der Kfz-Haftpflichtversicherung eines Pkw, eines Campingfahrzeugs oder eines Motorrads auf einen im europäischen Ausland gemieteten Pkw. Sie gilt für die Dauer von maximal sechs Monaten nach Anmietung. Sie springt ein, wenn die Deckungssumme der Mietwagenversicherung nicht ausreicht, um den durch den Mietwagen verursachten Haftpflichtschaden zu ersetzen.

In unserer Kfz-Haftpflichtversicherung für Wohnmobile ist die Mallorca-Police beitragsfrei enthalten.

Worauf muss ich achten, wenn ich meine Wohnmobil­versicherung wechseln möchte?

Beim Wechsel der Wohnmobilversicherung gibt es einige wichtige Punkte, die beachtet werden sollten.

Frühzeitig kündigen: Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Ende des Versicherungsjahres. Das Versicherungsjahr entspricht dabei häufig dem Kalenderjahr. Daher sollte die Kündigung spätestens bis zum 30. November beim bisherigen Versicherer eingegangen sein.
Bitte beachten Sie: Immer mehr Verträge haben mittlerweile eine unterjährige Hauptfälligkeit, d.h. das Versicherungsjahr endet genau 1 Jahr nach Vertragsbeginn und nicht mit Ablauf des Kalenderjahres. Auch hier beträgt die Kündigungsfrist einen Monat zum Ende des Versicherungsjahres.

Kündigung schriftlich einreichen: Bewahren Sie unbedingt einen Nachweis über die fristgerechte Kündigung Ihrer Wohnmobilversicherung auf. Ideal ist eine schriftliche Kündigung per Einschreiben oder per E-Mail.
Neue Versicherung rechtzeitig abschließen: Warten Sie nicht bis zur letzten Minute mit dem Abschluss einer neuen Wohnmobilversicherung. Es kann etwas dauern, die passende Versicherung zu finden und alle Formalitäten zu erledigen.
Leistungen genau prüfen: Achten Sie nicht nur auf den Preis, sondern auch auf die Leistungen der Wohnmobilversicherung. Prüfen Sie, welche Leistungen für Sie wichtig sind und ob diese in der neuen Wohnmobilversicherung enthalten sind.
Sonderkündigungsrecht beachten: In einigen Fällen können Sie die Wohnmobilversicherung auch außerhalb der regulären Kündigungsfrist wechseln. Dies ist beispielsweise möglich, wenn Sie ein neues Fahrzeug anmelden. Hat Ihr Versicherer den Beitrag erhöht, obwohl sich am Versicherungsschutz nichts ändert? Dann können Sie Ihre Wohnmobilversicherung noch bis zu einem Monat nach Zugang der Mitteilung über die Prämienerhöhung mit Sonderkündigungsrecht kündigen.

Bonus-Malus-System berücksichtigen: Informieren Sie sich, wie Ihr neuer Versicherer das Schadenfreiheitsklassen-System handhabt. Dieses System belohnt schadenfreies Fahren und bestraft Unfälle.

Durch einen Wechsel der Wohnmobilversicherung, auch gerne Womo-Versicherung genannt, können oft erhebliche Kosten eingespart werden. Es lohnt sich, diesen Schritt sorgfältig zu planen und durchzuführen. So können Sie sicherstellen, dass Sie die für Sie passende, günstige und leistungsstarke Versicherungslösung finden.

Wie berücksichtigen wir Ihre im EWR-Ausland ausgestellte Schadenverlaufsbescheinigung in der Kfz-Haft­pflicht­versicherung?

Der Beitrag in der Kfz-Versicherung hängt bei vielen Fahrzeugarten auch von der Anzahl der nachgewiesenen schadenfreien Versicherungsjahre des Versicherungsnehmers ab. Wir berücksichtigen im EWR-Ausland ausgestellte Bescheinigungen über den Schadenverlauf in der Kfz-Haftpflichtversicherung genauso wie eine im Inland ausgestellte Bescheinigung entsprechend unseren Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung. Voraussetzung ist, dass die Schadenverlaufsbescheinigung dem von der EU-Kommission vorgesehenen Muster entspricht.

Welche Versicherungen sind notwendig, wenn man ein Wohnmobil mietet?

Wenn Sie einen Mietvertrag für ein Wohnmobil bei einem gewerblichen Anbieter oder über eine Online-Plattform abschließen, sind Kfz-Haftpflicht- und Voll­kasko Wohnmobilversicherung bereits im Miet­preis enthalten.

Für Schäden am gemieteten Fahrzeug ist eine Selbst­beteiligung (Selbstbehalt) zu leisten, die Höhe Ihrer Selbstbeteiligung bei Kaskoschäden ist in den Miet­bedingungen festgelegt. Sollte es während der Mietzeit zu mehreren Schadensfällen kommen, wird die Selbstbeteiligung jedes Mal erneut in voller Höhe fällig.

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