Familie sitzt vor einem Wohnwagen.
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Ihre Versicherung für Wohnmobil, E-Wohnmobil und Hybride

Die Freiheit gesichert

  • Elementarschäden mitversichert
  • Besonderer Schutz für E-Wohnmobile und Hybride
  • Markise und Photovoltaikanlage mitversichert
Persönliche Beratung

Spontan sein, die Unabhängigkeit genießen und überall dort sein, wo die Natur am schönsten ist: All das ist für viele der Inbegriff eines Urlaubs mit dem Wohnmobil. Mit unserer Wohnmobilversicherung ist auch die Sicherheit mit im Gepäck.

Inhaltsverzeichnis

Besondere Vorteile unserer Versicherung für Wohnmobil, E-Wohnmobil und Hybride

  • Wir ersetzen Schäden durch Naturgefahren, z. B. Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung, Lawinen und Dachlawinen.
  • Vorzelt, Markise, Antennenanlage, Fahrradträger und Photovoltaikanlage sind in der Kasko mitversichert, wenn sie fest mit dem Wohnmobil verbunden sind.
  • Schäden durch Brand, Explosion, Kurzschluss sind durch unsere Kaskoversicherung für Wohnmobile mit abgedeckt.
  • Wir tragen die Reparaturkosten bzw. ersetzen Ihnen den Wiederbeschaffungswert im Falle eines Totalschadens.
  • Hoher Versicherungsschutz zu fairen Preisen.
  • Für Elektro-Wohnmobile und Hybrid-Wohnmobile erfüllen wir die besonderen Anforderungen an den Versicherungsschutz, so erhalten Sie z.B. über unsere Vollkasko zusätzlichen Rundum-Schutz bis 20.000 Euro für das Herzstück des Fahrzeugs, den Akku.
  • Wir ersetzen Schäden durch Glas­bruch, auch bei Scheiben von integrierten Fahr­zeug­assis­tenz­sys­temen und Displays.
  • Besonderen Schutz für Ihren Hausrat im Wohnmobil bietet Ihnen unser Camping-Schutz im Rahmen unserer Hausratversicherung.
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Für jeden neuen Kfz-Vertrag schützen wir 1 m2 Moor in Deutschland.

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Seit über 100 Jahren eine starke Wertegemeinschaft

Wir sind Ihr erfahrener Partner für umfassende Versicherungslösungen. Durch unsere christ­li­chen Werte geprägt, legen wir ihre Ver­si­che­rungs­bei­trä­ge kon­se­quent nach strengen ethischen, sozialen und öko­lo­gi­schen Nach­hal­tig­keits­kri­te­ri­en an. Diese werden jährlich von ECOreporter geprüft und bestätigt. Seit 2016 sind wir der einzige Versicherer in Deutschland mit dieser Auszeichnung.

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VRK ECOreporter Nachhaltigkeitssiegel 2025
VRK ECOreporter Nachhaltigkeitssiegel 2025

Wir sind Ihr erfahrener Partner für umfassende Versicherungslösungen. Durch unsere christ­li­chen Werte geprägt, legen wir ihre Ver­si­che­rungs­bei­trä­ge kon­se­quent nach strengen ethischen, sozialen und öko­lo­gi­schen Nach­hal­tig­keits­kri­te­ri­en an. Diese werden jährlich von ECOreporter geprüft und bestätigt. Seit 2016 sind wir der einzige Versicherer in Deutschland mit dieser Auszeichnung.

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Gestalten Sie den Schutz für Ihr Wohnmobil – sicher und umfassend

Kfz-Haftpflichtversicherung: Die Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben.

Kaskoversicherung (Teilkasko oder Vollkasko)

Teilkasko: Ersetzt z. B. Schäden an Ihrem Wohnmobil bei Diebstahl, Beschädigung oder Zerstörung, z. B. durch Sturm oder Hagel.

Vollkasko: Ersetzt zusätzlich zur Teilkasko Schäden an Ihrem Wohnmobil durch Vandalismus oder Unfall, egal wer ihn verursacht hat.

Ihre Kfz-Haftpflicht für das Wohnmobil

Für Schäden, die anderen durch Ihr Wohn­mobil entstehen, haften Sie. Darum brauchen Sie eine Kfz-Haftpflicht­versicherung.

  • Wir leisten in der Kfz-Haft­pflicht­ver­sicherung für ein Wohn­mobil bis zu 100 Mio. Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Schadenfall. Bei Personenschäden übernehmen wir dabei maximal 15 Millionen Euro je geschädigte Person und Schadenfall. Unsere Leistungen gehen damit weit über die gesetzlich vorgeschriebenen Mindeststandards hinaus.
  • Wir sind für Sie da – Wir prüfen die Schadenersatzansprüche, die gegen Sie erhoben werden, kommen für berechtigte Ansprüche auf und wehren unbegründete Ansprüche ab.
  • Unfallfreies Fahren belohnen wir mit attraktiven Schaden­frei­heits­klassen.

Was leistet die Kasko­ver­sicherung (Teilkasko oder Vollkasko) für Ihr Wohnmobil?

Die Kaskoversicherung kommt für Schäden an Ihrem Wohnmobil auf. Vorzelt, Markise, Antennenanlage, Fahrradträger und Photovoltaikanlage – sie sind als fest ein- oder angebaute Fahrzeugbestandteile in der Teil- und Vollkasko mitversichert

Sie erhalten die Reparaturkosten oder bei einem Totalschaden den Wieder­be­schaffungs­wert ersetzt.

Die Kaskoversicherung übernimmt zudem viele Kosten, unter anderem sind das die Kosten für den Austausch von Tür- und Lenk­rad­schlössern, wenn z. B. Ihre Fahr­zeug­schlüssel anlässlich eines Einbruchdiebstahls oder durch Raub entwendet werden. Auch die dazu­ge­hörigen Schlüssel er­setzen wir. Ebenso über­nehmen wir die Kosten für eine Neu­co­dierung Ihres schlüssel­­losen Zu­gangs- und Start­systems, wenn sich un­be­rechtigte Dritte die Zu­gangs­daten beschafft haben.

Teilkasko-Schutz für Ihr Wohnmobil

Ihr Wohnmobil ist oft im Freien unterwegs und dabei Wind, Regen, Sturm und weiteren Naturgefahren ausgesetzt. Unsere Teilkasko ersetzt viele Schäden an Ihrem Fahrzeug:

  • Naturgewalten: Wir ersetzen Schäden, die z. B. durch Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Erdrutsch, Lawinen, Dachlawinen* oder Sturm** entstanden sind.
  • Entwendung, insbesondere Diebstahl sowie Unterschlagung oder Erpressung
  • Brand oder Explosion
  • Zusammenstoß (des Wohnmobils) mit Tieren (z. B. Wildunfall)
  • Glasbruch (z. B. an der Wind­schutz­scheibe eines Voll­inte­grierten)
    Gut zu wissen: Die Verglasung umfasst Glas- und Kunststoffscheiben (Front-, Heck-, Trenn- und Seitenscheiben), Glasdächer, Spiegel und die Abdeckung von Leuchten.
    Auch die Scheiben von integrierten Fahrzeugassistenzsystemen und Displays gehören dazu.
    Im Zusammenhang mit dem Glasbruchschaden übernehmen wir zusätzlich die Kosten für
    • die Kalibrierung von Sensoren nach einem Austausch der Frontscheibe
    • die Reinigung des Fahrzeuginnenraums
    • den Ersatz von Leuchtmitteln

Unser Extra für Sie bei Schäden durch Glasbruch:
Wir verzichten auf den Abzug einer Selbstbeteiligung, wenn repariert und nicht ausgetauscht wird! Stimmen Sie hierzu die Werkstatt mit uns ab. Gemeinsam tragen wir damit zur Schonung von Ressourcen und Umwelt bei.

  • Kurzschluss an der Verkabelung und Folge­schäden am Wohn­mobil
  • Tierbiss (z. B. durch einen Marder) und Folge­schäden am Wohn­mobil

*

Dachlawinen sind von Gebäudedächern niedergehende Schnee- oder Eismassen.

**

Bei Sturmschäden leisten wir bereits ab Windstärke 7 (das entspricht einer Windgeschwindigkeit von mindestens 50 km/h).

Die Vollkasko ersetzt:

  • Alles, was auch in der Teilkasko versichert ist.
  • Unfallschäden, egal wer den Unfall verschuldet hat
  • Schäden am Wohnmobil durch Vandalismus
  • Reifenplatzer – ist ein geplatzter Reifen alleinige Schadenursache, sind Schäden am Wohnmobil mitversichert. Dies ist besonders wichtig, weil ein Reifenplatzer aufgrund der Bauweise von Campern schnell zu einem sehr großen Schaden an der Karosserie führen kann.
  • Gespannschäden: Ihr bei uns vollkaskoversichertes Wohnmobil zieht zusätzlich Ihren Wohn­wagen­anhänger oder Ihren Gepäckanhänger? Dann sind gegenseitige Schäden ohne Einwirkung von außen zwischen dem ziehenden Fahrzeug und seinem Anhänger mitversichert. Dazu zählen z.B. Rangier­schäden, Schäden beim An- oder Abhängen sowie Schlinger­schäden.
  • Schäden an Ihrem Wohnmobil durch den Transport auf einem Schiff (z.B. Fährüberfahrt)

Schadenfreiheitsklassen

Unfallfreies Fahren wird durch Schadenfreiheitsklassen belohnt. Diese gibt es neben der Kfz-Haftpflicht auch in der Vollkasko. Wenn Sie zu uns wechseln, berücksichtigen wir Ihren bisherigen Schadenverlauf. Dies gilt sowohl bei einem Anbieterwechsel innerhalb Deutschlands wie auch aus dem Ausland. Die Berücksichtigung Ihres Schadenverlaufs im EWR-Ausland (Europäischer Wirtschafts-Raum) erfolgt mittels einer Schadenverlaufsbescheinigung.

Unterwegs mit dem E-Wohnmobil oder dem Hybrid-Wohnmobil?

Ein E-Wohnmobil oder ein Hybrid-Wohnmobil muss, genau wie ein Fahrzeug mit Verbrennungsmotor, über eine Kfz-Haftpflichtversicherung verfügen.

Auch kommt die Kaskoversicherung (Vollkasko oder Teilkasko) für dieselben Schäden an einem E-Wohnmobil oder einem Hybrid-Wohnmobil auf wie bei einem Wohn­mobil mit Ver­brennungs­motor. Darüber hinaus gibt es aber im Bereich der Kasko­ver­sicherung besondere An­forderungen an den Ver­sicherungs­schutz, die wir erfüllen. Dies sind z. B.:

  • Ersatz des Akkus: In einem Kasko-Schadenfall nehmen wir keine altersbedingten Abzüge vor, wenn bei einer Reparatur der Akku Ihres Fahrzeugs ge­tauscht werden muss.
  • Ausbau und Entsorgung des Akkus: Muss der Antriebs-Akku Ihres Elektro- oder Hybridfahrzeugs infolge eines versicherten Schadenereignisses entsorgt werden? Dann zahlen wir die tatsächlich angefallenen Ausbau- und Verbringungskosten zur nächstgelegenen Rücknahmestelle. Die Ent­sorgungs­kosten über­nehmen wir, soweit kein Dritter ist dazu ver­pflichtet ist (z. B. der Hersteller).
  • Rundum-Schutz für den Akku – über unsere Vollkasko greift zusätzlich unser besonderer Rundum-Schutz bis 20.000 Euro; lediglich Schäden durch Alterung und Ver­schleiß sind aus­ge­nommen.
  • Ersatz des Ladekabels und der Ladekarte bei Diebstahl
  • Kosten bei drohender Entzündung: Droht infolge eines versicherten Schaden­ereignisses die Ent­zündung Ihres Elektro- oder Hybrid­fahr­zeugs? Oder von dessen Antriebs-Akku? Dann zahlen wir die not­wendigen Kosten, um das Fahr­zeug oder den Antriebs-Akku in Isolation zu verbringen und zu lagern. Beispiels­weise in einem Hochvolt-Container. Im Inland über­nehmen wir die dafür tat­sächlich an­gefallenen Kosten für bis zu 2 Wochen. Im Ausland für bis zu 4 Wochen.
  • Schäden durch Überspannung infolge eines Blitzschlags, z. B. beim Laden des Akkus: Wenn Ihr Elektro­fahrzeug oder Ihr Hybrid­fahr­zeug zum Laden an das Strom­netz Ihres Wohn­hauses an­ge­schlossen ist und der Blitz einschlägt, besteht Ver­sicherungs­schutz auch für einen Über­spannungs­schaden an Ihrem Fahrzeug.
Eine Wallbox zum laden.
Versicherungsschutz für Wallboxen

Eine Wallbox für Elektrofahrzeuge und E-Wohnmobile und Hybrid-Wohnmobile ist eine nachhaltige Investition. Wir bieten kostenlosen Versicherungsschutz durch die Mitversicherung Ihrer Wallbox in unserer Wohn­gebäude­ver­sicherung und Haus­rat­ver­sicherung.

Zur Wohngebäudeversicherung
Zur Hausratversicherung

Private Ladeausrüstung

Wenn Ihr E-Wohnmobil oder Hybridfahrzeug bei uns versichert ist, haben Sie auch Versicherungsschutz im Rahmen der Teil- oder Vollkaskoversicherung für Ihre fest in­stal­lierte Wall­boxen, In­duk­tions­platten und mobile Lade­sta­tionen. Die Ent­schä­di­gung beträgt maximal 5.000 Euro je Schadenfall. Wir leisten auch dann, wenn zeitgleich kein Kasko-Schaden an Ihrem Fahrzeug entstanden ist. Der Schutz ist sub­sidiär, d.h. wenn Ihre Haus­rat- oder Wohn­gebäude­ver­sicherung nicht leisten.

Ihre mobilen Ladegeräte sind in voller Höhe über Ihre Teilkasko- oder Voll­kasko­ver­sicherung abgesichert, so­fern gleich­zeitig ein Kasko-Schaden an dem versicherten Fahr­zeug ent­standen ist.

Ihre Ladekabel und Ladekarten sind immer in voller Höhe über Ihre Kaskoversicherung mitversichert. Un­ab­hängig von einem Kasko-Schaden an Ihrem Fahrzeug.

Nachhaltig gut versichert

Ethisch-nachhaltiges Handeln liegt dem Versicherer im Raum der Kirchen seit jeher am Herzen – und das in vielerlei Hinsicht. Dies wird uns durch Focus Money mit dem Siegel „Höchste Nachhaltigkeit“ bescheinigt.

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VRK Höchste nachhaltigkeit

Nachhaltig gut versichert

VRK Höchste nachhaltigkeit

Ethisch-nachhaltiges Handeln liegt dem Versicherer im Raum der Kirchen seit jeher am Herzen – und das in vielerlei Hinsicht. Dies wird uns durch Focus Money mit dem Siegel „Höchste Nachhaltigkeit“ bescheinigt.

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Sinnvolle Ergänzungen zur Wohnmobil­versicherung

Kfz-Schutzbrief

Mit unserem Kfz-Schutzbrief sind wir in Notfällen für Sie und Ihre Familie da und helfen weiter – europaweit und rund um die Uhr.

Fahrerschutz

Sicherheit auf all Ihren Wegen mit unserem Fahrerschutz – unabhängig von der Schuldfrage.

Ausland-Schadenschutz

Sicherheit und Hilfe im Schadenfall, wenn Sie mit Ihrem Auto, Wohnmobil oder Motorrad auf Reisen sind.

Weltweit in den besten Händen: Mit unserer Aus­lands­kranken­ver­sicherung

Wer sorglos in andere Länder reisen möchte, der sollte unsere Aus­lands­kranken­ver­sicherung im Gepäck haben. Denn die ge­setzlichen Kranken­kassen über­nehmen im Ausland nur eingeschränkten oder gar keinen Schutz.

Zur Auslandskrankenversicherung

Schutz für den Hausrat in Ihrem Wohnmobil

Über den Camping-Schutz innerhalb unserer Hausrat PLUS genießen Camper zusätzliche Vorteile:

  • Einfacher Diebstahl auf der Parzelle oder auf dem Wohnmobilstellplatz – wir gewähren Ihnen weltweit Versicherungsschutz bis 5.000 Euro während Ihres Urlaubs, wenn z.B. Gartenmöbel, Gartengeräte, Kleidung, Wäsche oder der Grill von Ihrer Parzelle auf dem Camping­platz oder von Ihrem Wohn­mobil­stell­platz entwendet werden.
  • Einfacher Diebstahl privat genutzter mobiler Anlagen zur regenerativen Energieversorgung, z. B. Ihrer mobilen Mini-Solaranlage oder Ihrer portablen Photovoltaikanlage von Ihrer Parzelle auf dem Campingplatz oder von Ihrem Wohnmobilstellplatz
  • Laptop, Smartphone und „Co“ – bei Aufbruch Ihres Wohnmobils sind Ihre elektronischen Geräte bis zu einer Höhe von 2.500 Euro weltweit bei Dieb­stahl versichert.
  • Schäden am beweglichen Inventar bei Unfall des Wohnmobils – Wir ersetzen Ihnen Ihren Hausrat bis zu 5.000 Euro bei Beschädigung infolge eines Unfalls, wenn sich die versicherten Sachen zum Un­fall­zeit­punkt im oder am Camping­fahr­zeug be­funden haben. Dies gilt weltweit.
  • Schutz für Dauercamper – der Hausrat, der dauerhaft in einem Wohnwagen, einem Wohnmobil oder einem vergleichbaren Mobil­heim auf­be­wahrt wird, ist über die Außen­ver­sicherung zeitlich unbegrenzt bis 5.000 Euro innerhalb Deutsch­lands mit­versichert.

Ein Wohnmobil mieten: Welche Versicherungen sind not­wen­dig?

Wenn Sie einen Mietvertrag für ein Wohnmobil bei einem gewerblichen Anbieter oder über eine Online-Plattform abschließen, sind Kfz-Haftpflicht- und Voll­kasko­ver­sicherung bereits im Miet­preis enthalten. Eine eigene Wohn­mobil­ver­sicherung ist nicht erforderlich.

Für Schäden am gemieteten Fahrzeug ist eine Selbst­beteiligung (Selbstbehalt) zu leisten, die Höhe Ihrer Selbstbeteiligung bei Kaskoschäden ist in den Miet­bedingungen festgelegt. Sollte es während der Mietzeit zu mehreren Schadensfällen kommen, wird die Selbstbeteiligung jedes Mal erneut in voller Höhe fällig.

Rundum geschützt: Unser optimierter Schutz – nicht nur für den gemieteten Camper

Hausrat PLUS
Der Schutz für Ihren Hausrat.

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Auslandskrankenversicherung
Auch im Ausland in den besten Händen.

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Verkehrsrechtsschutz
Sichert Ihr Recht im Straßenverkehr.

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Unfallversicherung
Der Schutz, der Sie nicht alleine lässt.

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VRK – FOCUS MONEY: Beste Kunden- und Finanzbetreuung

Ausgezeichnete Beratung

Die Bedürfnisse unserer Kunden liegen uns be­son­ders am Herzen. Darum sind uns Trans­parenz und Nach­haltig­keit sehr wichtig. Über­zeugen Sie sich einfach selbst.

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In unseren Versicherungsbedingungen erfahren Sie alle Details zu unserer Wohnmobilversicherung.

Allgemeine Versicherungs­bedingungen

 

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Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Wohnmobil­versicherung

Was ist ein Kfz-Schutzbrief?

Ein Schutzbrief ist eine beitragspflichtige Zusatzleistung Ihrer Kfz-Versicherung bzw. Autoversicherung. Er deckt z. B. Leistungen wie Pannenhilfe, Bergen und Abschleppen und Krankenrücktransport ab. Der Beitrag hängt von der Fahrzeugart und dem Fahrzeugalter ab. Beim VRK gibt es den Zusatzschutz für Wohnmobile bereits ab 17,00 Euro* im Jahr.

*

Jahresbeitrag Kfz-Schutzbrief für Wohnmobile (bis 7,499 kg Gesamtgewicht) bis 8 Jahre, in Ergänzung zu unserer Kfz-Haftpflichtversicherung

Was hat der VRK bei Elektro- und Hybridfahrzeugen zu bieten?

Der VRK bietet umfassende Leistungen, die den besonderen Bedarf von Elektro- oder Hybridfahrzeugen abdecken. Darin enthalten sind z.B. umfassende Leistungen für den Akku, das Herzstück, Ihres Wohnmobils.

Was ist eine Mallorca-Police?

Die Mallorca-Police oder Mallorca-Klausel ist eine Erweiterung der Kfz-Haftpflichtversicherung eines Pkw, eines Campingfahrzeugs oder eines Motorrads auf einen im europäischen Ausland gemieteten Pkw. Sie gilt für die Dauer von maximal sechs Monaten nach Anmietung. Sie springt ein, wenn die Deckungssumme der Mietwagenversicherung nicht ausreicht, um den durch den Mietwagen verursachten Haftpflichtschaden zu ersetzen.

In unserer Kfz-Haftpflicht für Wohnmobile ist die Mallorca-Police beitragsfrei enthalten.

Worauf muss ich achten, wenn ich meine Kfz-Versicherung wechseln möchte?

Beim Wechsel der Wohnmobilversicherung gibt es einige wichtige Punkte, die beachtet werden sollten.

Frühzeitig kündigen: Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Ende des Versicherungsjahres. Das Versicherungsjahr entspricht dabei häufig dem Kalenderjahr. Daher sollte die Kündigung spätestens bis zum 30. November beim bisherigen Versicherer eingegangen sein.
Bitte beachten Sie: Immer mehr Verträge haben mittlerweile eine unterjährige Hauptfälligkeit, d.h. das Versicherungsjahr endet genau 1 Jahr nach Vertragsbeginn und nicht mit Ablauf des Kalenderjahres. Auch hier beträgt die Kündigungsfrist einen Monat zum Ende des Versicherungsjahres.

Kündigung schriftlich einreichen: Bewahren Sie unbedingt einen Nachweis über die fristgerechte Kündigung Ihrer Wohnmobilversicherung auf. Ideal ist eine schriftliche Kündigung per Einschreiben oder per E-Mail.
Neue Versicherung rechtzeitig abschließen: Warten Sie nicht bis zur letzten Minute mit dem Abschluss einer neuen Wohnmobilversicherung. Es kann etwas dauern, die passende Versicherung zu finden und alle Formalitäten zu erledigen.
Leistungen genau prüfen: Achten Sie nicht nur auf den Preis, sondern auch auf die Leistungen der Wohnmobilversicherung. Prüfen Sie, welche Leistungen für Sie wichtig sind und ob diese in der neuen Wohnmobilversicherung enthalten sind.
Sonderkündigungsrecht beachten: In einigen Fällen können Sie die Wohnmobilversicherung auch außerhalb der regulären Kündigungsfrist wechseln. Dies ist beispielsweise möglich, wenn Sie ein neues Fahrzeug anmelden. Hat Ihr Versicherer den Beitrag erhöht, obwohl sich am Versicherungsschutz nichts ändert? Dann können Sie Ihre Wohnmobilversicherung noch bis zu einem Monat nach Zugang der Mitteilung über die Prämienerhöhung mit Sonderkündigungsrecht kündigen.

Bonus-Malus-System berücksichtigen: Informieren Sie sich, wie Ihr neuer Versicherer das Schadenfreiheitsklassen-System handhabt. Dieses System belohnt schadenfreies Fahren und bestraft Unfälle.

Durch einen Wechsel der Wohnmobilversicherung können oft erhebliche Kosten eingespart werden. Es lohnt sich, diesen Schritt sorgfältig zu planen und durchzuführen. So können Sie sicherstellen, dass Sie die für Sie passende, günstige und leistungsstarke Versicherungslösung finden.

Wie berücksichtigen wir Ihre im EWR-Ausland ausgestellte Schadenverlaufsbescheinigung in der Kfz-Haft­pflicht­versicherung?

Der Beitrag in der Kfz-Versicherung hängt bei vielen Fahrzeugarten auch von der Anzahl der nachgewiesenen schadenfreien Versicherungsjahre des Versicherungsnehmers ab. Wir berücksichtigen im EWR-Ausland ausgestellte Bescheinigungen über den Schadenverlauf in der Kfz-Haftpflichtversicherung genauso wie eine im Inland ausgestellte Bescheinigung entsprechend unseren Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung. Voraussetzung ist, dass die Schadenverlaufsbescheinigung dem von der EU-Kommission vorgesehenen Muster entspricht.

Wie berücksichtigen wir Ihre im EWR-Ausland ausgestellte Schadenverlaufsbescheinigung in der Kfz-Haft­pflicht­versicherung?

Der Beitrag in der Kfz-Versicherung hängt bei vielen Fahrzeugarten auch von der Anzahl der nachgewiesenen schadenfreien Versicherungsjahre des Versicherungsnehmers ab. Wir berücksichtigen im EWR-Ausland ausgestellte Bescheinigungen über den Schadenverlauf in der Kfz-Haftpflichtversicherung genauso wie eine im Inland ausgestellte Bescheinigung entsprechend unseren Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung. Voraussetzung ist, dass die Schadenverlaufsbescheinigung dem von der EU-Kommission vorgesehenen Muster entspricht.

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