Wohngebäudeversicherung
Schützen Sie Ihr Zuhause
- Neuwertentschädigung
- 24-Stunden-Notrufservice
- Versicherungsschutz für Rohre
Ein Zuhause ist mehr als nur ein Gebäude. Es ist ein Ort der Sicherheit, der Erinnerungen und des Ankommens. Umso belastender ist es, wenn Feuer, Blitzeinschlag, Sturm, Leitungswasser oder andere Elementargefahren plötzlich Schäden am eigenen Haus verursachen. Genau hier schützt eine verlässliche Wohngebäudeversicherung. Sie bewahrt Sie vor hohen finanziellen Belastungen und sorgt dafür, dass Sie sich im Ernstfall auf schnelle Hilfe verlassen können.
Die VRK Wohngebäudeversicherung bietet Ihnen umfassenden Schutz für Ihr Haus und deckt alles Wichtige ab. Besonderes Highlight im Hinblick auf Reparatur, Wiederaufbau oder steigende Baukosten: Unsere Gebäudeversicherung ersetzt den Neuwert im Rahmen unserer Neuwertentschädigung und sichert damit, was Ihnen wichtig ist. So bleibt Ihr zuhause geschützt – heute und in Zukunft.
Ihre Vorteile – unsere Leistungen
- Neuwertentschädigung: Ihre Wohngebäudeversicherung ersetzt Schäden zum aktuellen Neubauwert, ohne feste Versicherungssumme. Auch steigende Baukosten sind berücksichtigt.
- Umfassender Schutz bei Schäden: Ob Feuer, Leitungswasser, Sturm, Blitzeinschlag oder Elementarschäden – Ihre Gebäudeversicherung sichert Ihr Haus zuverlässig ab.
- Attraktiver Neubau-Nachlass: 20 Jahre Preisvorteil – anfänglich profitieren Sie von 50 % Preisvorteil
- Neukauf-Nachlass: 20 % Beitragsvorteil im ersten Jahr, 10 % im zweiten Jahr nach Erwerb Ihrer Immobilie.
- 24-Stunden-Notrufservice: Schnelle Hilfe im Schadenfall, rund um die Uhr.
- Beitragsfreie Rohbauversicherung: Bis zu 24 Monate Schutz während der Bauphase – mit möglicher Verlängerung.
Mit unserer Innovationsgarantie profitieren Sie automatisch von zukünftigen Leistungsverbesserungen in unserer Wohngebäudeversicherung.
Inhaltsverzeichnis
-
Ihre Vorteile – unsere Leistungen -
Warum eine Wohngebäudeversicherung sinnvoll ist -
Was ist durch die Wohngebäudeversicherung des VRK abgedeckt? -
Ihre Tarife in der VRK Wohngebäudeversicherung -
Die Leistungen der Wohngebäudetarife im Vergleich -
Ihre Optionen in der VRK Wohngebäudeversicherung -
Details und Informationen zum Elementarschutz
Seit über 100 Jahren eine starke Wertegemeinschaft
Wir sind Ihr erfahrener Partner für umfassende Versicherungslösungen. Durch unsere christlichen Werte geprägt, legen wir Ihre Versicherungsbeiträge konsequent nach strengen ethischen, sozialen und ökologischen Nachhaltigkeitskriterien an. Diese werden jährlich von ECOreporter geprüft und bestätigt. Seit 2016 sind wir der einzige Versicherer in Deutschland mit dieser Auszeichnung.
Wir sind Ihr erfahrener Partner für umfassende Versicherungslösungen. Durch unsere christlichen Werte geprägt, legen wir Ihre Versicherungsbeiträge konsequent nach strengen ethischen, sozialen und ökologischen Nachhaltigkeitskriterien an. Diese werden jährlich von ECOreporter geprüft und bestätigt. Seit 2016 sind wir der einzige Versicherer in Deutschland mit dieser Auszeichnung.
Warum eine Wohngebäudeversicherung sinnvoll ist
Ein Haus ist mehr als ein Sachwert. Es ist Lebensmittelpunkt und oft Teil Ihrer Altersvorsorge. Eine Wohngebäudeversicherung hilft Ihnen, diesen Wert langfristig zu erhalten. Sie sorgt dafür, dass unerwartete Schäden nicht zur finanziellen Belastung werden, sondern planbar bleiben.
Viele Eigentümer fragen sich: Ist eine Wohngebäudeversicherung verpflichtend? Gesetzlich vorgeschrieben ist sie nicht. Dennoch ist sie für Hausbesitzer sehr empfehlenswert. Banken setzen bei einer Finanzierung eine Gebäudeversicherung voraus. Aber auch ohne Kredit ist der Schutz sinnvoll, denn Reparaturen oder ein Wiederaufbau können erhebliche Summen erreichen.
Hier hilft die Wohngebäudeversicherung:
Familie Meier lebt seit zehn Jahren im eigenen Haus. Eines morgens bemerken sie Feuchtigkeit an der Wohnzimmerwand. Ein Rohr in der Wand ist geplatzt. Das Wasser hat bereits den Estrich und Teile der Dämmung beschädigt.
Die Reparatur ist aufwendig. Der Boden muss geöffnet, das Rohr ersetzt und der Raum getrocknet werden. Ohne Wohngebäudeversicherung müsste die Familie die Kosten selbst tragen. Die Gebäudeversicherung des VRK übernimmt jedoch die Kosten für die Schadenbeseitigung sowie notwendige Folgekosten. Das Haus wird fachgerecht instandgesetzt. Für die Familie Meier bedeutet das vor allem eines: finanzielle Sicherheit in einer unerwarteten Situation.
Herr Keller besitzt ein Haus am Stadtrand. Nach einem heftigen Unwetter läuft Wasser durch einen Rückstau in den Keller. Die Heizungsanlage wird beschädigt.
Solche Ereignisse treten immer häufiger auf. Mit dem Elementarschutz in der VRK Wohngebäudeversicherung ist auch dieser Schaden abgesichert. Die Kosten für Reparatur und Wiederherstellung werden übernommen.
Ohne passenden Schutz könnte ein solcher Schaden existenzielle Folgen haben. Mit der Wohngebäudeversicherung des VRK bleibt Herr Keller handlungsfähig und sein Zuhause geschützt.
Die VRK Wohngebäudeversicherung leistet zum Neuwert. Das heißt, im Schadenfall wird Ihr Haus in heutiger Bauqualität wieder hergestellt. Gerade bei steigenden Baupreisen ist das ein wichtiger Aspekt. In unserer Wohngebäudeversicherung ist der Elementarschutz Basis automatisch immer enthalten; optional können Sie Varianten mit weniger Selbstbeteiligung wählen.
Sie fragen sich, worin der Unterschied zwischen Wohngebäudeversicherung und Gebäudeversicherung liegt? In der Praxis werden beide Begriffe häufig gleich verwendet. Auch der Begriff Hausversicherung ist weit verbreitet. Gemeint ist damit der Schutz für das Gebäude selbst und Gebäudebestandteile. In der VRK Gebäudeversicherung sind neben dem Gebäude und den Gebäudebestandteilen auch Nebengebäude auf dem Versicherungsgrundstück (z. B. Gartenhäuschen, Sauna) abgesichert. Von der Wohngebäudeversicherung zu unterscheiden ist die Haftpflichtversicherung für das Gebäude, die Sie vor Schadenersatzansprüchen Dritter schützt. Das ist entweder die Privathaftpflichtversicherung (z. B. für selbstgenutztes Eigentum wie ein Einfamilienhaus) oder die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung (z. B. für vermietetes Eigentum).
Kurz gesagt: eine Wohngebäudeversicherung gibt Ihnen finanzielle Sicherheit und Planbarkeit. Sie schafft einen verlässlichen Rahmen, damit Sie Ihr Zuhause unbeschwert genießen können.
Was ist durch die Wohngebäudeversicherung des VRK abgedeckt?
Die VRK Wohngebäudeversicherung trägt die Kosten für Schäden an versicherten Gebäuden und Grundstücksbestandteilen und noch einiges mehr, wenn diese durch bestimmte Gefahren verursacht werden.
Sie können sich versichern gegen Schäden durch:
- Brand, Blitz und Blitzschlag inklusive Überspannung
- Detonation, Explosion, Verpuffung: Das sind auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerungen. Die meisten dieser Ereignisse treten bei unsachgemäßer Behandlung oder bei Defekten von Gasgeräten, Öfen und Heizungsanlagen auf. Versicherungsschutz besteht ebenso, wenn es in der Nachbarschaft zu einem dieser Ereignisse kommt und Ihr Haus in Mitleidenschaft gezogen wird (z. B. Explosion einer chemischen Reinigung, Schreinerei, Drogerie oder Tankstelle).
- Blindgänger aus dem ersten oder zweiten Weltkrieg
- Implosion, Überschalldruckwellen
- Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder seiner Ladung, auch unbemannter Fluggeräte (wie Drohne oder Modellflugzeug)
- Abhandenkommen durch Anprall eines Luftfahrzeugs oder unbemannten Fluggeräts. Zum Beispiel stürzt ein Kleinflugzeug auf das Dach und die Satellitenanlage ist danach nicht mehr auffindbar
- Fahrzeuganprall
- Seng- und Schmorschäden
- Schäden durch Rauch und Ruß
Versichert sind Schäden an den versicherten Gebäuden durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser aus:
- Rohren des Zu- oder Ableitungssystems der Wasserversorgung oder damit verbundenen Schläuchen
- mit dem Rohrsystem der Wasserversorgung verbundenen Einrichtungen oder deren Wasser führenden Teilen
- Einrichtungen von Heizungs- und Klimaanlagen – gilt auch für Öl, Sole, Kühl- und Kältemittel
- Sprinkler- oder Berieselungsanlagen
- Wasserbetten, Aquarien oder wassergeeigneten Terrarien
- Zimmerbrunnen und Wassersäulen
- fest verbauten Schwimmbecken, Pools und Wasserspeichern, z.B. Brunnen auf dem Versicherungsgrundstück
- Sturmschäden, schon ab Windstärke 7 – das entspricht einer Windgeschwindigkeit von mindestens 50 km/h
- Hagelschäden, unabhängig von der Windstärke
Wir schützen Ihr Haus vor den Folgen des Klimawandels gegen weitere Naturgefahren. Gut zu wissen: Die Absicherung von Schäden durch Naturgefahren sind in unserer Wohngebäudeversicherung immer automatisch enthalten. Naturgefahren heißen auch Elementargefahren und sind:
- Überschwemmung und Rückstau, auch durch Starkregen
- Erdsenkung, Erdfall und Erdrutsch, z. B. durch wochenlangen Regen
- Schneedruck, wenn z. B. ein Dach durch die Schneemasse einbricht
- Lawinen
- Vulkanausbruch
- Erdbeben
Erklärung der Begriffe im Kontext der Elementarversicherung: Details und Definitionen
Bitte beachten Sie: Es gilt grundsätzlich eine Wartezeit von 14 Tagen. Sie beginnt ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn.
Ihre Tarife in der VRK Wohngebäudeversicherung
Ein Grundschutz bei Naturkatastrophen ist in Ihrer VRK Wohngebäudeversicherung immer enthalten (Elementarschutz Basis). Im Schadenfall tragen Sie 100.000 Euro selbst. Der Staat springt für diese Selbstbeteiligung grundsätzlich nicht ein. Wir empfehlen unsere Wohngebäudeversicherung Classic mit unserem Elementarschutz Classic. Den Elementarschutz Classic können Sie nochmals upgraden für minimalem Selbstbehalt für alle versicherten Gefahren. So sind Sie bei schweren Naturkatastrophen optimal abgesichert – bei reduzierter Selbstbeteiligung.
Tarif Basis
mit Elementarschutz Basis
Der Elementarschutz Basis ist automatisch in der VRK Wohngebäudeversicherung enthalten. Wenn Sie Ihre Selbstbeteiligung im Schadenfall deutlich reduzieren möchten, können Sie Elementarschutz Classic wählen.
Tarif Classic
mit Elementarschutz Basis
Der Elementarschutz Basis ist automatisch in der VRK Wohngebäudeversicherung enthalten. Wenn Sie Ihre Selbstbeteiligung im Schadenfall deutlich reduzieren möchten, können Sie Elementarschutz Classic wählen.
Tarif Classic PLUS
mit Elementarschutz Basis
Der Elementarschutz Basis ist automatisch in der VRK Wohngebäudeversicherung enthalten. Wenn Sie Ihre Selbstbeteiligung im Schadenfall deutlich reduzieren möchten, können Sie Elementarschutz Classic wählen.
Die Leistungen der Wohngebäudetarife im Vergleich
| Leistungen | Basis | Classic | Classic PLUS |
|---|---|---|---|
| Versicherung zum Neuwert |
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| Elementarschutz im Grundschutz enthalten |
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| Innovationsgarantie |
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| Nebengebäude (außer Gewächshäuser) bis 30 m2 |
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| Erweiterter Versicherungsschutz für Rohre gegen Beitragszuschlag versicherbar |
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| Beschädigungen durch unbefugte Dritte |
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| Schäden durch undichte Fugen, Fliesen und Installationsöffnungen |
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| Beseitigung umgestürzter Bäume |
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| Mitversicherung von Pergolen, Pavillons, Spielgeräten, Außenküchen und Grillkaminen |
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| Mitversicherung von Ladestationen für Elektro-Kraftfahrzeuge (Wallbox) |
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| Terrassen und Freisitze |
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| Mehrkosten durch Ausfall von Anlagen der regenerativen Energieversorgung |
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| Diebstahl von Gebäude- und Grundstücksbestandteilen |
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| Tierbiss an elektrischen Leitungen und Anlagen |
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| Mietwert oder Hotelkosten, Mietausfall |
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| Wiederanpflanzung von Bäumen, Wiederherstellung von Gartenbepflanzung |
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| Graffitischäden |
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| Mehrkosten für behördlich nicht vorgeschriebene energetische Modernisierungen |
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| Schäden durch wildlebende Säugetiere an Dämmungen und Unterspannbahnen |
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| Zubehör der hauswirtschaftlichen Selbstversorgung |
Wir ersetzen Ihnen bei einem versicherten Schaden grundsätzlich den Neuwert ohne Begrenzung durch eine Versicherungssumme. Das gilt auch, wenn steigende Preise den Wert Ihres Hauses mit der Zeit erhöhen. Der Technologiefortschritt wird ebenfalls berücksichtigt.
Versichert sind Schäden durch folgende Naturgefahren:
- Überschwemmung und Rückstau (jeweils auch durch Witterungsniederschläge wie z. B. Starkregen)
- Erdrutsch, Erdsenkung, Erdfall
- Schneedruck, Lawinen
- Vulkanausbruch
- Erdbeben
Ihr Vertrag enthält mindestens den Elementarschutz Basis mit einer Selbstbeteiligung von 100.000 €. Der Elementarschutz Basis ist nicht abwählbar.
Gegen Zusatzbeitrag können Sie den Elementarschutz Classic abschließen. Die Selbstbeteiligung beträgt dann bei Schäden durch Erdbeben 100.000 € und bei allen weiteren Naturgefahren 500 €. Beim Elementarschutz Classic können Sie zudem gegen Zusatzbeitrag die Selbstbeteiligung für Schäden durch Erdbeben auf 500 € verringern (soweit Angebot verfügbar).
Durch unsere Innovationsgarantie profitieren Sie auch von zukünftigen Leistungsverbesserungen. Sofern wir ein neues Produkt einführen, welches sich im Vergleich zu Ihren Wohngebäude-Versicherungsbedingungen ausschließlich vorteilhaft auswirkt, dann gelten diese Verbesserungen auch für Ihren bestehenden Vertrag.
Ausgenommen hiervon sind Mehrleistungen, welche nur durch Mehrbeitrag abgesichert werden können.
Mitversichert sind überwiegend privat genutzte Nebengebäude auf dem Versicherungsgrundstück, deren Grundfläche höchstens 30 m² beträgt. Solche Nebengebäude sind z. B.: Geräteschuppen, Gartenhaus, Unterstand für Brennholz, Gartensauna.
Nicht versichert sind Gewächshäuser. Diese sind aber in der Wohngebäudeversicherung Classic PLUS bis 3.000 € mitversichert.
Für größere Nebengebäude bieten wir online keinen Versicherungsschutz. Wünschen Sie ein unverbindliches Angebot für ein Wohnhaus mit einem größeren Nebengebäude? Dann rufen Sie uns bitte unter 0800 2 153456 an.
Ergänzend zum Schutz gegen die Gefahren Leitungswasser, Rohrbruch und Frost empfehlen wir Ihnen den Erweiterten Versicherungsschutz für Rohre. Versichert sind Frost- und sonstige Bruchschäden an Rohren, die außerhalb versicherter Gebäude verlegt sind.
Auf dem Versicherungsgrundstück:
- Wasserzuleitungs- und Heizungsrohre, die nicht der Versorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen.
- Ableitungsrohre der Wasserversorgung, die der Entsorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen (inkl. Muffenversatz und Schäden durch Wurzeleinwuchs).
Außerhalb des Versicherungsgrundstücks, soweit der Versicherungsnehmer die Gefahr für die Rohre trägt:
- Wasserzuleitungs- und Heizungsrohre, die der Versorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen.
- Ableitungsrohre der Wasserversorgung, die der Entsorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen (inkl. Muffenversatz und Schäden durch Wurzeleinwuchs).
Je Versicherungsfall gilt eine Selbstbeteiligung von 500 €. Die Entschädigung ist je Versicherungsjahr für alle Versicherungsfälle auf 30.000 € begrenzt.
In Classic PLUS leisten wir auch Entschädigung, wenn unbefugte Personen vorsätzlich Schäden an versicherten Gebäuden sowie Einfriedungen oder fest verankerten Sichtschutzelementen angerichtet haben.
Zusätzlich genießen Sie Versicherungsschutz, wenn es während eines Einbruches/Einsteigens zu Aufbruchschäden an Außentüren, Schlössern, Fenstern, Rollläden oder an Schutzgittern kommt. Versicherungsschutz besteht auch, wenn ein Einbruch/Einsteigen lediglich versucht wurde.
In Classic PLUS ersetzen wir auch Schäden an versicherten Sachen durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser aus undichten Fugen, Fliesen oder Installationsöffnungen von Duschen oder Badewannen.
Beispiel: Aus einer undichten Silikonfuge im Duschbereich tritt Leitungswasser aus und verursacht einen Wasserschaden.
In Classic PLUS ersetzen wir auch Kosten für das Entfernen von Bäumen auf dem Versicherungsgrundstück. Voraussetzung hierfür ist, dass diese durch eine versicherte Gefahr (z.B. Blitzschlag oder Sturm) umgestürzt oder im Stamm abgeknickt sind. Ersetzt werden die Kosten für das Entfernen, den Abtransport und die Entsorgung. Sie haben keinen Versicherungsschutz, wenn die Bäume zum Zeitpunkt des Schadenfalls schon abgestorben waren.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf folgende Sachen, die fest im Boden des Versicherungsgrundstücks verankert sind:
- Pergolen und Pavillons
- Spielgeräte wie z. B. Spielhäuser oder Klettergerüste
Versichert sind auch auf dem Versicherungsgrundstück ortsfest installierte Grills, Außenküchen und Grillkamine.
Ladestationen für Elektro-Kraftfahrzeuge sind unter folgenden Voraussetzungen mitversichert:
- Die Ladestation ist fest mit einem versicherten Gebäude verbunden.
- Sie wird nicht zu gewerblichen Zwecken genutzt.
Auf dem Versicherungsgrundstück sind mitversichert:
- Terrassen, die unmittelbar an das versicherte Gebäude anschließen
- Freisitze
Ebenfalls versichert sind deren Überdachungen, die entweder mit dem versicherten Gebäude verbunden oder fest im Boden des Grundstücke verankert sind.
Wir ersetzen Mehrkosten, die Ihnen durch den Ausfall einer der folgenden versicherten Anlagen entstehen: Photovoltaikanlage, Solaranlage, Geothermieanlage, Wärmepumpe. Sie müssen die Anlage für Ihren eigenen Bedarf nutzen. Die Anlage muss durch eine in Ihrem Vertrag versicherte Gefahr (z. B. Feuer) ausgefallen sein.
Bei Photovoltaikanlagen ersetzen wir die nachgewiesenen Kosten, die Ihnen dadurch entstehen, dass Sie Strom bei einem Stromversorger zukaufen mussten.
Bei den anderen Anlagen ersetzen wir je nachgewiesenem Ausfalltag eine Pauschale von 5 €.
Wir leisten diesen Nutzungsausfall höchstens für 12 Monate ab Schadeneintritt.
Nicht versichert sind Mehrkosten wegen Ausfall von mobilen Anlagen zur regenerativen Energieversorgung (z. B. Balkonkraftwerk).
Wir leisten in Classic und Classic PLUS auch bei einfachem Diebstahl von Gebäudebestandteilen, die mit dem versicherten Gebäude fest verbunden sind (z. B. Dachrinne, Regenrohr). Ebenfalls versichert ist der einfache Diebstahl von Grundstücksbestandteilen, die fest im Boden des Versicherungsgrundstücks verankert waren (z. B. Briefkasten, Zaunelement).
Wir leisten in Classic und Classic PLUS bei Biss-Schäden an versicherten elektrischen Leitungen und Anlagen auf dem Versicherungsgrundstück, die durch Tiere aller Art (z. B. Marder, Ratten) entstanden sind.
In Classic und Classic PLUS leisten wir auch, wenn das versicherte Gebäude infolge eines Versicherungsfall vorübergehend unbewohnbar bzw. unbenutzbar wird.
Bei selbst bewohnten / selbst genutzten Objekten ersetzen wir entweder den Mietwert oder Hotelkosten.
Mietwert: Wir ersetzen den ortsüblichen Mietwert (Vergleichsmiete) für höchstens 30 Monate.
Hotelkosten: Auf Wunsch ersetzen wir anstatt des Mietwerts die notwendigen und tatsächlich angefallenen Hotelkosten inklusive Frühstück. Pensionen, Gaststätten und Ferienwohnungen sind einem Hotel gleichgesetzt. Wir ersetzen Hotelkosten für höchstens 12 Monate; die Entschädigung ist zudem auf 200 € pro Tag begrenzt.
Bei vermieteten Objekten ersetzen wir den Mietausfall inklusive der fortlaufenden Mietnebenkosten. Den Mietausfall erstatten wir, wenn der Mieter nach einem Versicherungsfall zu Recht die Miete ganz oder teilweise verweigert. Das Gleiche gilt, wenn der Mieter das Mietverhältnis wegen des Versicherungsfalls kündigt. Den Mietausfall leisten wir für höchstens 30 Monate.
In Classic PLUS ersetzen wir auch die Kosten für die Wiederanpflanzung von Bäumen auf dem Versicherungsgrundstück. Voraussetzung ist, dass die Bäume durch eine in Ihrem Vertrag versicherte Gefahr (z. B. Sturm) umgestürzt oder im Stamm abgeknickt sind.
Außerdem erstatten wir in Classic PLUS die Kosten für die Wiederherstellung von Sträuchern, Hecken und in Beeten kultivierten Pflanzen. Voraussetzung ist, dass diese Pflanzen durch eine in Ihrem Vertrag versicherte Gefahr (z. B. Hagel) so beschädigt wurden, dass eine natürliche Regeneration nicht zu erwarten ist.
Sie haben keinen Versicherungsschutz, wenn die Bäume bzw. Pflanzen zum Zeitpunkt des Schadens schon abgestorben waren.
Wir leisten je Versicherungsfall maximal 25.000 €.
In Classic PLUS sind die Kosten für die Beseitigung von Schäden durch Graffiti (Verunstaltung durch Farben oder Lacke), die Unbefugte außen an versicherten Gebäuden verursacht haben, versichert. Das gleiche gilt für Graffitischäden an Einfriedungen und fest verankerten Sichtschutzelementen.
In Classic PLUS ersetzen wir auch die Mehrkosten für energetische Modernisierungen, die behördlich nicht vorgeschrieben sind, bis 30.000 € ab einer Schadenhöhe von 10.000 €.
In Classic PLUS ersetzen wir Schäden, die durch wildlebende Säugetiere (z. B. Marder, Waschbären) an Dämmungen und Unterspannbahnen von Dächern und Außenwänden versicherter Gebäude entstehen.
Der Schaden muss unmittelbar durch Beißen, Kratzen oder Nisten entstanden sein.
Nicht versichert sind Folgeschäden (z. B. Nässe), Geruchsbelästigung und das Vertreiben der Tiere.
- Artgerecht gehaltene Bienenvölker und Bienenstöcke
- Rankhilfen, Hochbeete sowie Kräuter-, Obst- und Gemüsepflanzen
- Bis maximal 1.000 Euro (ergänzend zur VRK Hausratversicherung)
Weitere Leistungen der Wohngebäudeversicherung im Überblick
Gebäudezubehör- und Grundstücksbestandteile
Mitversichert in der Wohngebäudeversicherung des VRK sind Gebäudezubehör- und Grundstücksbestandteile. Dazu zählen beispielsweise:
- Garagen und Carports (bis zu 3 km vom Gebäude entfernt)
- fest mit dem Gebäude verbundene bzw. an die elektrische Hausinstallation angeschlossene Wallboxen
- Terrassen und Einfriedungen wie Zäune und Hecken
- Freisitze, also Terrassen, die nicht mit dem Haus verbunden sind
- Masten, Freileitungen und sonstige elektrische Leitungen, die der Versorgung des versicherten Gebäudes oder Anlagen dienen
- Müllboxen, Fahrradboxen, Fahrradgaragen und fest verankerte Fahrradständer
- Hundezwinger sowie Klingel- und Briefkastenanlagen
- Außenküchen (Outdoorküchen), Gartenkamine und ortsfest installierte Grills
- Nebengebäude auf dem Versicherungsgrundstück, z. B. Gartenhäuschen, bis 30 m2
- Freistehende Überdachungen (keine mobilen Überdachungen)
- Antennen- oder Satellitenanalagen ( auch freistehend, sofern fest im Boden verankert)
Hinweis: Die Aufzählungen sind beispielhaft. Eine abschließende Leistungsübersicht finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Mit der Wohngebäudeversicherung sind die folgenden Sachen mitversichert, sofern diese fest im Boden auf dem Versicherungsgrundstück verankert sind.
- Photovoltaikanlagen auf dem Dach sowie Freiflächenanlagen
- Windkraftanlagen, bis max. 10 m Höhe und max. 15 kWp (Kilowatt-Peak) Gesamtleistung
- Mini-Solaranlagen, sogenannte Balkonkraftwerke
- Mehrkosten durch Ausfall von Anlagen zur regenerativen Energieversorgung, z. B. nach einem Feuerschaden (Mehrkosten bei Zukauf von Strom, bei Photovoltaikanlagen gibt es Ertrags- und Nutzungsausfall, bei anderen Anlagen 5 Euro je Ausfalltag, maximal 12 Monate)
Versicherungsschutz besteht auch in bestimmten fällen für mobile Anlagen zur regenerativen Energieversorgung (z. B. steckerfertige Photovoltaikanlagen). Der Versicherungsschutz für mobile Anlagen hat folgende Voraussetzungen:
- Die Anlage dient der Versorgung versicherter Gebäude und Anlagen.
- Es besteht kein Versicherungsschutz aus einer Hausratversicherung.
Hinweis: Die Aufzählungen sind beispielhaft. Eine abschließende Leistungsübersicht finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Schäden an Wasserspeichern und Schäden durch Wasseraustritt aus Wasserspeichern
Wenn Sie das Leitungswasserrisiko mit abgesichert haben, ersetzen wir folgende Schäden:
- Schäden durch Wasser, das bestimmungswidrig aus Pools oder Schwimmbecken ausgetreten ist
- Schäden durch Wasseraustritt infolge Frost- und Bruchschäden an Sammeltanks für Regenwasser, Zisternen und Brunnen
Voraussetzungen sind, dass der Wasserspeicher der Versorgung des versicherten Gebäudes oder der Anlage dient und sich auf dem Versicherungsgrundstück befindet.
Gut zu wissen: Die VRK Wohngebäudeversicherung trägt die Leckortungskosten, selbst dann, wenn sich kein versichertes Leitungswasser herausstellt, vorausgesetzt wir haben die Leckortung in Auftrag gegeben.
Hinweis: Die Aufzählungen sind beispielhaft. Eine abschließende Leistungsübersicht finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Schutz bei Vandalismus, Einbruch und außergewöhnlichen Ereignissen
Wohngebäude PLUS sichert auch Schäden ab, die nicht unmittelbar durch Feuer, Leitungswasser oder Sturm entstehen:
- Vandalismus-Schäden an versicherten Gebäuden, Nebengebäuden, Einfriedungen und Sichtschutzwänden (z. B. Zäune, Hecken)
- Beschädigungen z. B. an Türen oder Fenstern nach einem Einbruch oder Einbruchsversuch
- Graffiti-Schäden an den Außenwänden des Gebäudes, Einfriedungen und fest verankerten Sichtschutzelementen
- Schäden durch innere Unruhen, Streik und Aussperrung
- Wegnahme versicherter Sachen bei Plünderungen im Zusammenhang mit inneren Unruhen
- Gebäudebeschädigungen infolge eines Rauch- oder Gasmelder-Fehlalarms, wenn z. B. die Feuerwehr Ihr Haus öffnen musste
- Leitungswasserschäden durch undichte Fugen im Bereich von Duschen und Badewannen
Schutz für Garten, Grundstück und Außenanlagen
Auch Ihr Grundstück und Ihre Außenbereiche profitieren vom erweiterten Versicherungsschutz:
- Aufräumkosten für umgestürzte oder im Stamm abgeknickte Bäume infolge einer versicherten Gefahr, inklusive Wurzel, in unbegrenzter Höhe
- Kostenübernahme für Ersatz und Wiederanpflanzung von Bäumen und Gartenbepflanzung infolge eines versicherten Schadens, bis 25.000 Euro
- Schäden an Gewächshäusern auf dem Versicherungsgrundstück, bis 3.000 Euro
- Fest im Boden verankerte Pools und Schwimmbecken inklusive Technik, Abdeckungen, Überdachungen (außer Folien oder Planen) und bestimmtem Zubehör wie z. B. Treppen, Rutschen und Reinigungsroboter
Zubehör der hauswirtschaftlichen Selbstversorgung
Versicherungsschutz besteht auf dem Versicherungsgrundstück für Zubehör der hauswirtschaftlichen Selbstversorgung:
- Artgerecht gehaltene Bienenvölker und Bienenstöcke
- Rankhilfen für Nutzpflanzen
- Kräuter-, Obst- und Gemüsepflanzen
- Hochbeete
Wir leisten nur, soweit Sie keinen Versicherungsschutz aus einem anderen Versicherungsvertrag (z. B. einer Hausratversicherung) haben; die Entschädigung ist dabei je Versicherungsfall und Versicherungsjahr auf 1.000 Euro begrenzt.
Schäden durch wilde Tiere
Versichert sind Schäden an Dämmung und Unterspannbahnen von Dächern und Außenwänden durch wildlebende Säugetiere wie Marder, Waschbären oder Ratten, sofern diese durch Beißen, Kratzen oder Nisten entstanden sind.
Nicht versichert sind Folgeschäden, z. B. Feuchtigkeit oder Pilzbefall, Geruchsbelästigungen durch Ausscheidungen oder Kosten für die Vertreibung der Tiere.
Mehrkosten nach einem Schaden – modern, nachhaltig, zukunftsorientiert
Die Wohngebäude PLUS berücksichtigt auch, dass Sie nach einem Schadenfall sinnvoll und effektiv modernisieren möchten. Wir übernehmen daher diverse Mehrkosten für:
- Energetische Modernisierung über behördliche Vorgaben hinaus, z. B. für bessere Wärmedämmung oder energiesparende Heiztechnik. Nach einem Schaden von mindestens 10.000 Euro übernehmen wir Mehrkosten bis 30.000 Euro.
- Baubiologische Baustoffe bei der Wiederherstellung Sie entscheiden sich z. B. für einen Holzboden anstelle PVC und wir übernehmen die Mehrkosten bis 20.000 Euro.
- Alters- oder behindertengerechten Umbau nach einem Schaden von mindestens 25.000 Euro. Wir tragen die Mehrkosten bis zu 20.000 Euro z. B. für eine ebenerdige Dusche oder einen Treppenlift.
- Vorsorgemaßnahmen gegen Naturgefahren nach dem Build back better-Prinzip, z. B. für einen Blitzableiter nach einem Blitzschaden oder z. B. die Anschaffung von Sandsäcken nach einem Überschwemmungsschaden. Wir übernehmen Mehrkosten bis 2.500 Euro ab einer Schadenhöhe von 20.000 Euro.
Mit der VRK Wohngebäude PLUS bleibt Ihr Zuhause nicht nur abgesichert, sondern entwickelt sich im Ernstfall sogar sinnvoll weiter.
Hinweis: Die Aufzählungen sind beispielhaft. Eine abschließende Leistungsübersicht finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Informieren Sie sich über alle Leistungen der Wohngebäudeversicherung in unseren Versicherungsbedingungen.
Ihre Optionen in der VRK Wohngebäudeversicherung
Die Tarife Classic und Classic PLUS der Wohngebäudeversicherung können individuell je nach Ihren Bedürfnissen mit den nachfolgenden Optionen ergänzt werden. Im Tarif Basis steht nur die Option Glasversicherung zur Verfügung.
Die Glasversicherung ist eine sinnvolle Ergänzung zur Wohngebäudeversicherung. Sie deckt gezielt Glasbruchschäden ab.
Die Glasversicherung ersetzt Ihnen zerbrochene Scheiben z. B. in Fenstern und Türen oder auch Ihres Wintergartens. Ob Isolierglas, Sicherheitsglas oder Kristallglas – die Glasart spielt keine Rolle. Selbstverständlich bekommen Sie auch die Kosten für die Notverglasung, die Lieferung und den Einsatz der Scheiben ersetzt.
Die Verglasung eines Gewächshauses können Sie gegen Mehrbeitrag mitversichern.
Im Schadenfall kümmern wir uns um Handwerker, die den Schaden sofort beheben – auch nachts oder am Wochenende.
Bei einem Rohbau greift die Glasversicherung bereits nach dem Einsatz der Glasscheiben.
Sie möchten nicht nur die Gebäudeverglasung absichern, sondern auch Schutz für Ihre Mobiliarverglasung, wie z. B. Glasmöbel erhalten? Dann informieren Sie sich über die verschiedenen Möglichkeiten der Absicherung.
Der VRK Haus- und Wohnungsschutzbrief ist abschließbar für selbst genutzte und ständig bewohnte Einfamilienhäuser und Wohnungen. Dieser ergänzt die VRK Wohngebäudeversicherung um wertvolle Services und Dienstleistungen.
Was ist der Schutzbrief?
Wenn unerwartete Probleme im Haushalt auftreten, kann es oft schnell teuer oder kompliziert werden, die richtigen Handwerker oder Serviceleistungen zu organisieren. Der Haus- und Wohnungsschutzbrief sorgt dafür, dass Sie rasch und unkompliziert Unterstützung erhalten.
Was leistet der Schutzbrief?
Über den deutschlandweiten 24-Stunden-Service vermitteln wir Ihnen qualifizierte Dienstleister, auch aus Caritas und Diakonie. Wir übernehmen die Kosten für Soforthilfe bis zu 750 Euro je Schadenfall, maximal 2.500 Euro im Jahr.
Die Services und Leistungen umfassen:
- Schlüsseldienst – z. B. bei Aussperren oder verlorenem Schlüssel: Wir organisieren das Öffnen Ihrer Wohnungstür, der Kellertür oder der Garagentür immer dann, wenn Sie einen Schlüsseldienst benötigen – auch bei smarten Schlössern. Das gilt auch für die Wohnung Ihrer Kinder während der Ausbildung oder des Freiwilligendienstes. Ist das Schloss durch das Öffnen funktionsuntüchtig geworden (z.B. durch das Aufbohren), beteiligen wir uns mit 100 Euro an den Kosten eines neuen Schlosses, innerhalb der Entschädigungsgrenze der 750 Euro je Schadenfall.
- Rohrreinigungs-Service – professionelle Hilfe bei hartnäckigen Abflussverstopfungen: Wir organisieren eine Rohrreinigungsfirma, wenn Abflussrohre z. B. von Badewannen, Waschbecken oder WCs verstopft sind und fachmännische Hilfe benötigt wird (keine Übernahme der Reinigungskosten).
- Sanitär-, Elektro- und Heizungs-Installateur-Service – wenn Wasser nicht abgestellt, Stromkreise betroffen oder die Heizung ausgefallen ist, organisieren wir einen Sanitär-Installateur-Betrieb. Typische Ursache für solche Fälle sind z. B. defekte Armaturen oder WC-Spülungen.
- Notheizung – Wir sorgen für Leih-Heizgeräte, wenn während der Heizperiode die Heizungsanlage ausfällt, und ersetzen Ihnen eine Stromkostenpauschale.
- Schädlingsbekämpfung – wir organisieren die erforderliche fachmännische Bekämpfung von z. B. Ratten, Mäusen oder Ameisen
- Entfernung von Wespen-, Hornissen- und Bienennestern – Wir organisieren die Entfernung bzw. Umsiedlung von Wespen-, Hornissen- und Bienennestern.
- Datenrettung – wir organisieren die Wiederherstellung Ihrer elektronisch gespeicherten, privat genutzten Daten, die durch einen Datenträgerdefekt beschädigt wurden oder verloren gegangen sind.
- Psychologische Erstberatung – benötigen Sie psychologischen Rat, organisieren wir ein erstes Telefongespräch mit einem Psychologen oder Psychotherapeuten. Für weitere Hilfe erhalten Sie Kontaktadressen.
- Unterbringung Ihres Haustieres wie Hunde, Katzen, Hamster, Meerschweinchen, Kaninchen und Ziervögel – wir organisieren die Versorgung und Unterbringung.
- Kinderbetreuung – wir organisieren unter bestimmten Umständen die Betreuung und Versorgung Ihrer Kinder bis zu 48 Stunden, ohne Begrenzung des Kostenersatzes.
- Dokumentendepot – wir archivieren bis zu 20 Kopien Ihrer Dokumente und unterstützen Sie bei der Beschaffung von Ersatzdokumenten, ohne Begrenzung des Kostenersatzes.
All diese Leistungen sind darauf ausgelegt, akute organisatorische und praktische Probleme schnell zu lösen, bevor sich daraus größere Schäden oder Folgekosten entwickeln. Wir kümmern uns um mehr Entlastung im Alltag!
Die Rohrversicherung oder auch das „Rohrpaket“ ist ein weiterer sinnvoller Zusatzbaustein zur VRK Wohngebäudeversicherung. Sie erweitert den Versicherungsschutz für Rohrbruch- und Frostschäden über das versicherte Gebäude hinaus – also auf Wasserzuleitungs- und Heizungsrohre, die sich außerhalb des Hauses befinden.
Was leistet die Rohre-Erweiterung?
Der Baustein erweitert den Rohr-Schutz auf:
- Rohre auf dem Versicherungsgrundstück, die nicht der Versorgung des Gebäudes oder versicherter Anlagen dienen
- Zuleitungsrohre außerhalb des Grundstücks, die der Versorgung des Gebäudes und seiner Anlagen dienen
- Ableitungsrohre der Wasserversorgung (Abwasserleitungen) auf und außerhalb des Grundstücks, wenn Sie der Entsorgung versicherter Gebäude und Anlagen dienen. Zusätzlich sind Muffenversatz und Schäden durch Wurzeleinwuchs versichert.
Über das Rohrpaket leisten wir je Versicherungsjahr bis zu 30.000 Euro bei Frost- und Bruchschäden an diesen privat genutzten Zu- und Ableitungsrohren. Ihre Selbstbeteiligung beträgt lediglich 500 Euro je Schadenfall.
Warum ist die Rohre-Erweiterung sinnvoll?
Rohrleitungen außerhalb des Gebäudes sind oft mit erheblichen Reparatur- und Erdarbeiten verbunden. Kommt es hier zu einem Rohrbruch oder Frostschaden, können schnell hohe Kosten entstehen – besonders bei längeren Leitungswegen oder schwer zugänglichen Bereichen.
Die Rohre-Erweiterung sorgt dafür, dass der Versicherungsschutz nicht an der Hauswand endet, sondern auch zentrale Versorgungs- und Entsorgungsleitungen berücksichtigt werden.
Sie betreiben eine Photovoltaikanlage auf dem Dach oder eine Freiflächenanlage bis 30kWp, eine Photothermieanlage, eine Solar- oder Geothermieanlage oder eine sonstige Wärmepumpenanlage? Mit der Allgefahrendeckung erweitern Sie den Schutz Ihrer Anlage über den bestehenden Grundschutz Ihrer Wohngebäudeversicherung Classic hinaus und gegen nahezu alle denkbaren Schäden.
Dazugehörige Teile sind: Solarmodule, Montagerahmen, Befestigungselemente, Mess-, Steuer- und Regeltechnik, Akkumulatoren, Trafos, Wechselrichter und Verkabelung sowie mit der Anlage verbundene Stromspeicheranlagen, die der Versorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen. Die Allgefahrendeckung ergänzt damit Ihre Wohngebäudeversicherung Classic ideal.
Was ist versichert?
Die Allgefahrendeckung schützt Ihre fachmännisch montierte und betriebsfertige Anlage z. B. bei:
- Zerstörung oder Beschädigung, unabhängig von der Ursache
- Schäden durch Diebstahl, Raub oder Plünderung
- Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit
- Vorsatz anderer Personen
- Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehlern
- Softwarefehlern
- Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung
- Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen
- Fliehkraftschäden (Zerreißen)
- Einwirkung von Wasser, Feuchtigkeit, Frost
- Eisgang (Verschieben von angetauten Eisplatten)
Wir zahlen Ihnen Nutzungs- und Ertragsausfall:
Bei Photovoltaikanlagen, auch bei fest im Boden verankerten Freiflächenanlagen bis max. 30 kWp und bei Photothermieanlagen zahlen wir zusätzlich:
- Ertragsausfall für bis zu 12 Monate, wenn Strom ins Netz gespeist wird
- Nutzungsausfall für bis zu 12 Monate, wenn Sie den Strom selbst nutzen
Bei Solar-, Geothermieanlagen bis zu einer Bohrtiefe von 400 m und sonstigen Wärmepumpenanlagen zahlen wir:
- Ausfallgeld: 5 Euro pro Ausfalltag, für max. 12 Monate
Wichtige Hinweise
- Wartungsobliegenheit: Wartungen müssen in Art und Umfang den Herstellerempfehlungen entsprechen
- Ausschlüsse: Keine Deckung für Schäden durch Verschmutzung oder Verschattung
- Schäden an elektrischen Austauscheinheiten ohne äußere Einwirkung sind ausgeschlossen, Folgeschäden an weiteren Austauscheinheiten sind jedoch versichert.
Nicht in der Allgefahrendeckung versichert sind Schäden durch:
- Krieg oder ähnliche Ereignisse
- Sturmflut
- Alterung oder betriebsbedingte Abnutzung
Bei Solarthermie-, Geothermie- und sonstigen Wärmepumpenanlagen sind außerdem nicht versichert Schäden durch:
- nicht naturbedingte Erdsenkung und Grundwasser, das von anderen Gewässern aufgrund Hochwassers nachteilig beeinflusst wurde
- Korrosion oder Abzehrungen
- übermäßigen Ansatz von Kesselstein, Schlamm oder sonstigen Ablagerungen
Gut zu wissen: Eine im Hauptvertrag vereinbarte Selbstbeteiligung gilt für die Allgefahrendeckungen nicht.
Details und Informationen zum Elementarschutz
Elementarschutz Basis
Der Elementarschutz Basis ist automatisch in der VRK Wohngebäudeversicherung enthalten. Sie tragen 100.000 Euro Selbstbeteiligung bei Schäden durch Überschwemmung und Rückstau, Erdsenkung, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch und Erdbeben. Den Rest zahlen wir!
Wenn Sie Ihre Selbstbeteiligung im Schadenfall deutlich reduzieren möchten, können Sie Elementarschutz Classic wählen.
Details und Informationen zum Elementarschutz
Elementarschutz Basis
Der Elementarschutz Basis ist automatisch in der VRK Wohngebäudeversicherung enthalten. Sie tragen 100.000 Euro Selbstbeteiligung bei Schäden durch Überschwemmung und Rückstau, Erdsenkung, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch und Erdbeben. Den Rest zahlen wir!
Wenn Sie Ihre Selbstbeteiligung im Schadenfall deutlich reduzieren möchten, können Sie Elementarschutz Classic wählen.
Der Elementarschutz Classic bietet Ihnen für die meisten Naturgefahren eine deutlich niedrigere Selbstbeteiligung. Sie tragen 500 Euro Selbstbeteiligung bei Schäden durch Überschwemmung und Rückstau, Erdsenkung, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch, für Erdbeben gilt eine Selbstbeteiligung von 100.000 Euro – den Rest zahlen wir!
Auf Wunsch können Sie gegen einen Mehrbeitrag die Selbstbeteiligung für Erdbeben ebenfalls auf 500 Euro senken.
Tipp: Mit dem Hochwasserpass 10 Prozent Beitrag sparen
Nicht versichert in der Elementarversicherung
Nicht im Elementarschutz enthalten sind Schäden durch:
- Sturmflut
- Grundwasser, soweit nicht an die Erdoberfläche gedrungen
- Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen. Versicherungsschutz besteht aber, wenn die Öffnungen durch eine versicherte Gefahr entstanden sind und einen Gebäudeschaden darstellen.
Rohbauversicherung – Schutz während der Bauphase
Errichten Sie ein neues Wohnhaus und ist dieses noch nicht bezugsfertig?
Bei Vertragsabschluss der Wohngebäudeversicherung bestimmen Sie, für welche Gefahren der Schutz Ihres Rohbaus und des bezugsfertigen Wohngebäudes gelten soll.
Ab Baubeginn bis zum Tag der Bezugsfertigstellung – längstens 24 Monate – ist Ihr Rohbau einschließlich auf dem Grundstück befindlicher Baustoffe/-teile beitragsfrei gegen Feuer versichert.
Sobald der Baukörper geschlossen ist, das heißt, das Dach fertig gedeckt und alle Außentüren und Fenster eingesetzt sind, leistet Ihre Rohbauversicherung auch bei Schäden durch Sturm-, Hagel und weitere Naturgefahren, sofern Sie diese Gefahren vereinbart haben.
Die Wohngebäudeversicherung selbst gilt ab dem Tag der Bezugsfertigstellung.
Versicherte Gebäude und Gebäudezubehör: Neben dem Rohbau gehören auch Garagen und Carports zum Gebäude. Die Rohbauversicherung umfasst auch Gebäudezubehör, das dazu dient, das versicherte Gebäude zu errichten, instand zu halten oder es zu Wohnzwecken zu nutzen, z. B. Baumaterial und Brennstoffe.
Nicht in der Rohbauversicherung versichert:
- Nicht versichert ist die Gefahr Leitungswasser sowie An- und Umbauten.
Rohbauversicherung – Schutz während der Bauphase
Errichten Sie ein neues Wohnhaus und ist dieses noch nicht bezugsfertig?
Bei Vertragsabschluss der Wohngebäudeversicherung bestimmen Sie, für welche Gefahren der Schutz Ihres Rohbaus und des bezugsfertigen Wohngebäudes gelten soll.
Ab Baubeginn bis zum Tag der Bezugsfertigstellung – längstens 24 Monate – ist Ihr Rohbau einschließlich auf dem Grundstück befindlicher Baustoffe/-teile beitragsfrei gegen Feuer versichert.
Sobald der Baukörper geschlossen ist, das heißt, das Dach fertig gedeckt und alle Außentüren und Fenster eingesetzt sind, leistet Ihre Rohbauversicherung auch bei Schäden durch Sturm-, Hagel und weitere Naturgefahren, sofern Sie diese Gefahren vereinbart haben.
Die Wohngebäudeversicherung selbst gilt ab dem Tag der Bezugsfertigstellung.
Versicherte Gebäude und Gebäudezubehör: Neben dem Rohbau gehören auch Garagen und Carports zum Gebäude. Die Rohbauversicherung umfasst auch Gebäudezubehör, das dazu dient, das versicherte Gebäude zu errichten, instand zu halten oder es zu Wohnzwecken zu nutzen, z. B. Baumaterial und Brennstoffe.
Nicht in der Rohbauversicherung versichert:
- Nicht versichert ist die Gefahr Leitungswasser sowie An- und Umbauten.
Warum ist die Rohbauversicherung wichtig?
Ohne Rohbauversicherung kann bereits ein einziger Schaden auf der Baustelle extreme finanzielle Belastungen verursachen. Bauherren müssen dann sowohl den Wiederaufbau als auch den verzögerten Fertigstellungstermin selbst tragen. Mit der beitragsfreien Rohbauversicherung des VRK sind Sie während der kritischen Aufbauzeit geschützt, bevor Ihr Wohnhaus offiziell in die klassische Wohngebäudeversicherung übergeht.
Während der Bauphase können aus der Baumaßnahme Schadenersatzansprüche Dritter entstehen. Der VRK bietet bietet hierfür abgestuften Schutz:
- Einfamilienhaus, Reihenhaus, Doppelhaushälfte oder kleinere Umbauten bis 200.000 Euro: hier greift Ihre VRK Privathaftpflichtversicherung.
- Zwei- oder Mehrfamilienhäuser: Es ist ein separater Versicherungsschutz über eine Bauherren-Haftpflichtversicherung erforderlich.
Die Haftpflichtversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen, indem Sie Ansprüche prüft, berechtigte reguliert und unberechtigte Ansprüche ablehnt. Damit übernimmt sie die passive Rechtsschutzfunktion.
Schützen Sie sich vor Schadenersatzansprüchen während der Bauphase und schließen Sie die Bauherren-Haftpflichtversicherung direkt mit der beitragsfreien Rohbau-Versicherung ab.
Diese greift u.a. bei Schäden durch Unwetter, wenn auf der Baustelle gelagerte Baustoffe beschädigt werden, der Baukörper aber noch nicht geschlossen ist oder wenn die Rohbauversicherung aus anderen Gründen nicht greift, weil es sich bei der Baumaßnahme z. B. um einen An- oder Umbau handelt.
Auch leistet die Bauwesenversicherung z. B. bei Diebstahl von Baustoffen, Werkzeugen und Geräten von der Baustelle, die der Errichtung des Hauses dienen. Die Bauleistungsversicherung, auch Bauwesenversicherung genannt, bieten wir über einen unserer Partner an.
Nutzen Sie unseren persönlichen und unverbindlichen Beratungsservice.
Die Bedürfnisse unserer Kunden liegen uns besonders am Herzen. Darum sind uns Transparenz und Nachhaltigkeit sehr wichtig. Überzeugen Sie sich einfach selbst.
Die Bedürfnisse unserer Kunden liegen uns besonders am Herzen. Darum sind uns Transparenz und Nachhaltigkeit sehr wichtig. Überzeugen Sie sich einfach selbst.
Wir sind für Sie da – unser Schadenmanagement
Ein Schaden am eigenen Zuhause bedeutet nicht nur finanziellen Aufwand, sondern auch organisatorischen Aufwand und oft Stress für Sie als Eigentümer. Egal, ob ein Rohrbruch, Sturmschaden, Einbruch oder sonstiger versicherter Schaden – bei der VRK Wohngebäudeversicherung stehen Sie im Schadenfall nicht allein da. Unser Schadenmanagement begleitet Sie von der ersten Meldung bis zur Regulierung – schnell, zuverlässig und kundenorientiert.
Wir sind für Sie da – unser Schadenmanagement
Ein Schaden am eigenen Zuhause bedeutet nicht nur finanziellen Aufwand, sondern auch organisatorischen Aufwand und oft Stress für Sie als Eigentümer. Egal, ob ein Rohrbruch, Sturmschaden, Einbruch oder sonstiger versicherter Schaden – bei der VRK Wohngebäudeversicherung stehen Sie im Schadenfall nicht allein da. Unser Schadenmanagement begleitet Sie von der ersten Meldung bis zur Regulierung – schnell, zuverlässig und kundenorientiert.
- 24-Stunden-Notrufservice: Sie können Schäden rund um die Uhr melden – telefonisch oder online.
- Begleitung im gesamten Prozess: Von der Schadenmeldung über die Prüfung bis zur Regulierung sind wir an Ihrer Seite.
- Vermittlung von Leistungen und Partnern aus unserem Handwerkernetz: Wir unterstützen Sie bei der Schadenbehebung durch unser Netzwerk qualifizierter Handwerksbetriebe – damit Reparaturen fachgerecht und schnellstmöglich durchgeführt werden. Sie können sich jederzeit auf eine hohe Reparaturqualität verlassen.
Sie haben mehrere Wege, einen Schaden unkompliziert an uns zu übermitteln:
- Online-Schadenmeldung über unsere Webseite
- Telefonische Meldung über unsere Schadenhotlines
- Per E-Mail – auch mit Möglichkeit, Fotos und Belege direkt anzuhängen
Beitrag sparen mit Selbstbeteiligung
Eine Selbstbeteiligung (Selbstbehalt) kann sinnvoll sein, wenn Sie Schäden bis zur vereinbarten Höhe selbst tragen können und Sie Ihren laufenden Beitrag reduzieren möchten.
Sie beteiligen Sich im Schadenfall mit einem festgelegten Betrag – im Gegenzug sinkt Ihr Beitrag. Mögliche Varianten sind:
- 300 Euro Selbstbehalt
- 1.000 Euro Selbstbehalt
Je höher der Selbstbehalt, desto stärker reduziert sich Ihr Betrag. Übrigens können Sie Ihren Versicherungsbeitrag jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder auch monatlich zahlen.
Tipp: Bei einer jährlichen Zahlweise sparen Sie am meisten.
Beitrag sparen mit Selbstbeteiligung
Eine Selbstbeteiligung (Selbstbehalt) kann sinnvoll sein, wenn Sie Schäden bis zur vereinbarten Höhe selbst tragen können und Sie Ihren laufenden Beitrag reduzieren möchten.
Sie beteiligen Sich im Schadenfall mit einem festgelegten Betrag – im Gegenzug sinkt Ihr Beitrag. Mögliche Varianten sind:
- 300 Euro Selbstbehalt
- 1.000 Euro Selbstbehalt
Je höher der Selbstbehalt, desto stärker reduziert sich Ihr Betrag. Übrigens können Sie Ihren Versicherungsbeitrag jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder auch monatlich zahlen.
Tipp: Bei einer jährlichen Zahlweise sparen Sie am meisten.
In unseren Versicherungsbedingungen erfahren Sie alle Details zu unserer Wohngebäudeversicherung.
Sinnvolle Ergänzungen zur Wohngebäudeversicherung
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Wohngebäudeversicherung
Bei unserer Wohngebäudeversicherung handelt es sich um eine Neuwertversicherung auf Basis der Bauausstattung. Eine feste Versicherungssumme gibt es nicht. Im Schadenfall leisten wir Neuwertersatz, d.h. es gilt der ortsübliche Neubauwert unmittelbar vor Schadeneintritt. Lediglich bei baulichen Veränderungen muss der Vertrag angepasst werden, damit Sie weiterhin richtig versichert sind.
Der Vertrag basiert auf den Daten zu Größe, Ausbau und Ausstattung des versicherten Gebäudes. Wir ersetzen einen versicherten Schaden bis zur Höhe des ortsüblichen Neubauwerts. Das gilt auch, wenn steigende Preise den Wert des Hauses mit der Zeit erhöhen. Lediglich, wenn bauliche Veränderungen am Haus vorgenommen werden, z. B. An-/Umbau, Installation einer Photovoltaikanlage etc., ist eine Mitteilung Ihrerseits erforderlich.
Diese Rohre sind gegen die versicherten Gefahren abgedeckt:
- Wasserzuleitungs- und Heizungsrohre auf dem Versicherungsgrundstück, auch wenn sie nicht der Versorgung versicherter Gebäude/Anlagen dienen
- Wasserzuleitungs- und Heizungsrohre außerhalb des Versicherungsgrundstücks, die der Versorgung versicherter Gebäude/Anlagen dienen
- Ableitungsrohre der Wasserversorgung, die der Entsorgung versicherter Gebäude/Anlagen dienen, egal ob sie auf dem Versicherungsgrundstück oder außerhalb verlegt sind
Mit dem Rohrpaket erweitern Sie Ihre VRK Wohngebäudeversicherung Classic um weitere Rohre außerhalb des versicherten Gebäudes.
Versicherte Kosten in der Wohngebäudeversicherung sind:
- Aufräumungs-, Abbruch- und Entsorgungskosten, z. B. von Schutt und Resten versicherter Sachen
- Bewegungs- und Schutzkosten, z. B. wenn zur Reparatur eines Rohrbruchs ein Schrank ab- und wieder aufgebaut werden muss
- Regiekosten: Kosten für einen Architekten oder Bauingenieur, der die Wiederherstellung versicherter Sachen koordiniert, beaufsichtigt oder betreut
- Kosten für provisorische Reparaturen, wenn eine endgültige Reparatur noch nicht möglich und die Maßnahme eilbedürftig ist (z.B. Verschließen eines beschädigten Daches, um Folgeschäden zu vermeiden)
- Kosten zur Schadenabwendung und -minderung
- Schadenermittlungskosten
- Kosten für die Beseitigung von Rohrverstopfungen infolge eines versicherten Rohrbruchs- oder Frostschadens
Für selbst genutzte Immobilien gilt: Die Wohngebäudeversicherung ist in der Regel nicht steuerlich absetzbar, da sie zu den privaten Vorsorgeaufwendungen zählt und steuerlich nicht berücksichtigt wird.
Eine Ausnahme kann bestehen, wenn sich in Ihrem selbst genutzten Haus ein häusliches Arbeitszimmer befindet, das steuerlich anerkannt ist. In diesem Fall können anteilige Kosten – darunter auch die Gebäudeversicherung – als Werbungskosten oder Betriebsausgaben berücksichtigt werden.
Ja. Wenn Sie Ihr Einfamilienhaus vermieten, können Sie die Beiträge zur Wohngebäudeversicherung grundsätzlich steuerlich absetzen. Die Kosten gelten dann als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung und mindern somit Ihre steuerpflichtigen Einnahmen.
Hinweis: Steuerrechtliche Bewertungen können sich ändern und hängen von Ihrer individuellen Situation ab. Für eine verbindliche Einschätzung empfiehlt sich die Rücksprache mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater.
Die Wohngebäudeversicherung umfasst z. B. diverse Mehrleistungen und Kosten:
- Rohbauversicherung: Versicherungsschutz während der Bauphase (möglich für Feuer, Sturm und Hagel, weitere Naturgefahren); bis zu 24 Monate beitragsfrei! Versichert sind auch zum Wohnhaus gehörende Garagen und Carports
- Fahrtmehrkosten bei vorzeitiger Rückreise aus dem Urlaub oder einer Dienstreise (Abwesenheit von mindestens 4 Tagen), wenn der Schaden voraussichtlich 5.000 Euro übersteigt
- Kosten für die behördlich angeordnete Dekontamination von Erdreich
- Mehrkosten infolge öffentlich-rechtlicher Wiederherstellungsbeschränkungen
- Kosten infolge von Verkehrssicherungsmaßnahmen aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften (es muss z.B. ein Gehweg nach einem Brandschaden abgesperrt werden)
- Übernahme von Sachverständigenkosten im Falle eines besonderen Sachverständigenverfahrens (bei einem Schaden von mehr als 25.000 Euro)
- Schäden an versicherten elektrischen Einrichtungen oder Geräten infolge Überspannung durch Blitz (sofern der Vertrag die Gefahr Feuer umfasst)
- Kosten für den Verlust/Mehrverbrauch von Brennstoffen (z. B. Heizöl, Holz), Frischwasser und Strom infolge eines Versicherungsfalls (Stromverlust aus Stromspeichern ist nur über die Allgefahren-Deckung versichert)
- Innovationsgarantie: wir führen ein neues Produkt mit verbesserten Leistungen ein – diese gelten dann automatisch auch für Ihren Vertrag (ausgenommen sind beitragspflichtige Zusatzleistungen)
- Diebstahl fest verbundener Gebäude- und Grundstücksbestandteile
- Vorsorglicher Schutz nach An-, Um- und Ausbauten bis zur nächsten Hauptfälligkeit
- Schäden an versicherten elektrischen Leitungen, die durch einen Marderbiss oder einen Biss anderer wildlebender Nagetiere entstehen
- Schäden an versicherten elektrischen Anlagen, die durch einen Marderbiss oder einen Biss anderer wildlebender Nagetiere entstehen
- Mietausfall bei vermieteten Räumen bis zu 30 Monate
- Bei Eigennutzung: Mietwert bis zu 30 Monate oder Hotelkosten für maximal 1 Jahr (200 € pro Tag inkl. Frühstück)
- Kosten für den Transport und die Lagerung (maximal 3 Jahre) versicherter Sachen
- Übernachtungskosten infolge von behördlich angeordneter Evakuierungsmaßnahmen (150 Euro pro Tag inkl. Frühstück für max. 7 Tage)
Beim VRK sind Mehrkosten durch Preissteigerungen zwischen Eintritt des Versicherungsfalls und der Wiederherstellung mitversichert. Das bedeutet: Steigen nach dem Schadenfall die Preise für Material oder Handwerkerleistungen, übernimmt der VRK neben den eigentlichen Wiederherstellungskosten auch diese zusätzlichen Mehrkosten – soweit sie unmittelbar durch die Verzögerung bzw. Marktentwicklung entstehen.
Überschwemmung ist die Überflutung des Versicherungsgrundstücks (VGR) oder daran unmittelbar angrenzenden Straßen, Geh- und Radwegen mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser durch
- a) Ausuferung von oberirdischen Gewässern, egal ob stehend oder fließend,
- b) Witterungsniederschläge, wie z. B. Starkregen, oder
- c) Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche infolge eines der unter a) oder b) genannten Ereignisse.
Eine großflächige Überflutung ist dann gegeben, wenn sich erhebliche Wassermengen auf der Geländeoberfläche des VGR oder auf daran unmittelbar angrenzenden Straßen, Geh- und Radwegen angesammelt haben. Entscheidend für diese Beurteilung ist die Verkehrsanschauung. Hat sich auf einem großen Teil des Geländes Wasser angesammelt, kann von einer erheblichen Wassermenge ausgegangen werden, z. B. wenn der Garten des versicherten Anwesens überschwemmt war. Nicht versichert sind dagegen Schäden durch kleine Wassermengen, die sich nur auf einem geringen Teil des Geländes angesammelt hatten, z. B. im Ausmaß einer Pfütze.
Hinweis zu Starkregen: Versicherungsschutz besteht auch, wenn eine Überschwemmung oder ein Rückstau durch Starkregen verursacht wird. Starkregen allein ist allerdings keine versicherte Gefahr! Kein Versicherungsschutz besteht beispielsweise, wenn Wind Regenwasser durch Fenster- oder Türspalte drückt.
Rückstau liegt vor, wenn Wasser
- durch Ausuferung von oberirdischen Gewässern oder
- durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude eindringt.
Erdsenkung ist eine naturbedingte Absenkung des Erdbodens über naturbedingten Hohlräumen. Ab den VHB / VGB 2011 – Classic wurde auch formell der Begriff des Erdfalls eingeführt. Seine Definition lautet:
Erdfall ist ein naturbedingter Einsturz des Erdbodens über naturbedingten Hohlräumen.
Erdrutsch ist ein naturbedingtes Abrutschen oder Abstürzen von Erd- oder Gesteinsmassen.
Schneedruck ist die Wirkung des Gewichts von Schnee- oder Eismassen. Als Schneedruck gilt auch das Abrutschen von Schnee- oder Eismassen von Dächern.
Lawinen sind an Berghängen niedergehende Schnee- oder Eismassen einschließlich der bei ihrem Abgang verursachten Druckwelle.
Vulkanausbruch ist eine plötzliche Druckentladung beim Aufreißen der Erdkruste, verbunden mit Lavaergüssen, Asche-Eruptionen oder dem Austritt von sonstigen Materialien und Gasen.
Erdbeben ist eine naturbedingte Erschütterung des Erdbodens, die durch geophysikalische Vorgänge im Erdinneren ausgelöst wird.