Ein Mann steht vor seinem Lieferwagen.
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Lieferwagen-Versicherung

  • Für Transporter, Kastenwagen, Lkw*
  • Für Privat, Einrichtungen, Vereine
  • 20 % sparen mit Kasko SELECT
Persönliche Beratung

Ob der Lieferwagen täglich im Einsatz für eine soziale Einrichtung ist, der Transporter Kinder für einen Ausflug abholt oder morgens Materialien zur Baustelle bringt – eines haben all diese Fahrzeuge gemeinsam: Sie müssen zuverlässig versichert sein.

Auch Selbstständige und Handwerker profitieren von unserem Versicherungsschutz für Lieferwagen und Transporter, wenn sie geschäftlich auf die Fahrzeuge angewiesen sind. Und wenn mehrere Fahrzeuge geschäftlich für Sie im Einsatz sind? Als Einrichtungsleitung oder verantwortliche Person für einen Fuhrpark können Sie bei uns mehrere Fahrzeuge – auch unterschiedliche Fahrzeugarten – zu einem Flottentarif bündeln. Fragen Sie einfach nach unserem Flottenangebot – wir erstellen Ihnen gern ein individuelles Angebot.

Ihre Vorteile – unsere Leistungen

  • Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung mit bis zu 100 Mio. Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Schadenfall.
  • Wir leisten bei Personenschäden bis zu 15 Mio. Euro je geschädigte Person und Schadenfall.
  • Schneller und zuverlässiger Schadenservice – Wir sind für Sie da und helfen im Schadenfall schnell und unbürokratisch.
  • Kasko-Versicherungsschutz bei Glasbruch, auch bei Scheiben von integrierten Fahrzeugassistenzsystemen und Displays.

Seit über 100 Jahren eine starke Wertegemeinschaft
 

Wir sind Ihr erfahrener Partner für umfassende Versicherungslösungen. Durch unsere christ­li­chen Werte geprägt, legen wir Ihre Ver­si­che­rungs­bei­trä­ge kon­se­quent nach strengen ethischen, sozialen und öko­lo­gi­schen Nach­hal­tig­keits­kri­te­ri­en an. Diese werden jährlich von ECOreporter geprüft und bestätigt. Seit 2016 sind wir der einzige Versicherer in Deutschland mit dieser Auszeichnung.

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VRK ECOreporter Auszeichnung 2026
VRK ECOreporter Auszeichnung 2026

Wir sind Ihr erfahrener Partner für umfassende Versicherungslösungen. Durch unsere christ­li­chen Werte geprägt, legen wir Ihre Ver­si­che­rungs­bei­trä­ge kon­se­quent nach strengen ethischen, sozialen und öko­lo­gi­schen Nach­hal­tig­keits­kri­te­ri­en an. Diese werden jährlich von ECOreporter geprüft und bestätigt. Seit 2016 sind wir der einzige Versicherer in Deutschland mit dieser Auszeichnung.

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Inhaltsverzeichnis

Wie unterscheiden sich Lieferwagen, Kastenwagen, Bulli, Caddy und ähnliche Nutzfahrzeuge?

Wer eine Lieferwagen-Versicherung sucht, stolpert oft über eine Vielzahl von Begriffen: Caddy, Bulli, Transporter, Lieferwagen Kastenwagen oder schlicht Lkw. Doch was bedeutet das für Ihre Versicherung? Allein entscheidend ist die zulässige Gesamtmasse. Unsere Lieferwagen-Versicherung greift bei Fahrzeugen bis 3,5 t Gesamtmasse. Für diese Fahrzeugtypen gibt es unterschiedliche Aufbauarten.

Egal, welche Aufbauart Sie nutzen und ob Sie einen wendigen Caddy Kastenwagen für die Stadt oder einen Lkw bis 3,5 t mit Plane und Spriegel fahren: Beim VRK können Sie Ihre Lieferwagen-Versicherung abschließen und den Schutz erhalten, der exakt zu Ihrem Fahrzeugtyp passt. Im Folgenden werden die einzelnen Bezeichnungen synonym verwendet, meinen aber immer Fahrzeuge bis 3,5 t Gesamtmasse.

Welche Lieferwagen kann ich beim VRK versichern?

Mit unserer Lieferwagen-Versicherung für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen Gesamtmasse sind Sie sicher und zu fairen Preisen unterwegs. Unsere Lieferwagen-Versicherung ist für private oder geschäftliche Nutzung des Fahrzeugs möglich, zum Beispiel im Rahmen einer Einrichtung wie Kitas, kirchliche Gemeinden, Vereinen oder Betreuungseinrichtungen. Eine gewerblich genutztes Fahrzeug kann über die Lieferwagen-Versicherung des VRK nicht versichert werden.

Wir versichern
  • Lieferwagen mit einer Gesamtmasse von bis zu 3,5 t
  • Lieferwagen zur privaten oder geschäftlichen Nutzung

Beispiele: Fahrzeuge von Einrichtungen, Vereinen und Gemeinden, Handwerkern, Händlern usw.

Private oder geschäftliche Nutzung

Eine private oder geschäftliche Nutzung liegt vor, wenn Sie mit dem Fahrzeug ausschließlich Waren für Ihre eigenen Zwecke transportieren, z. B. als Handwerksbetrieb.

Wir versichern nicht:
  • Lieferwagen mit einer Gesamtmasse über 3,5 t
  • Lieferwagen zur gewerblichen Nutzung

Beispiele: Paketdienste, Speditionen, Subunternehmer, Umzugsunternehmen, Entsorgungsunternehmen usw.

Gewerblichen Nutzung

Eine gewerbliche Nutzung ist, wenn Sie ausschließlich Waren im Auftrag von dritten Personen ausliefern, z. B. als Paketdienst, Spedition, Subunternehmen, Umzugsunternehmen, Entsorgungsunternehmen.

Hinweis: Für viele Fahrzeugarten, die wir selbst nicht versichern können, bieten wir Versicherungslösungen über unsere Partner an. Nutzen Sie einfach unseren Beratungsservice.

VRK – FOCUS MONEY: Beste Kunden- und Finanzbetreuung
Ausgezeichnete Beratung

Die Bedürfnisse unserer Kunden liegen uns be­son­ders am Herzen. Darum sind uns Trans­parenz und Nach­haltig­keit sehr wichtig. Über­zeugen Sie sich einfach selbst.

Persönliche Beratung
Ausgezeichnete Beratung
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Kfz-Haft­pflicht­versicherung für Ihren Lieferwagen

Für Schäden, die anderen durch Ihren Lieferwagen entstehen, haften Sie. Das ist gesetzlich geregelt. Darum brauchen Sie eine Kfz-Haftpflichtversicherung.

  • Wir leisten in der Kfz-Haftpflichtversicherung für einen Lieferwagen bis zu 100 Mio. Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Schadenfall. Bei Personenschäden übernehmen wir dabei maximal 15 Millionen Euro je geschädigte Person und Schadenfall. Unsere Leistungen gehen damit weit über die gesetzlich vorgeschriebenen Mindeststandards hinaus.
  • Wir sind für Sie da – Wir prüfen die Schadenersatzansprüche, die gegen Sie erhoben werden, kommen für berechtigte Ansprüche auf und wehren unbegründete Ansprüche ab.
  • Unfallfreies Fahren belohnen wir mit Schadenfreiheitsklassen.
Logo Weniger ist MOOR – Im Hintergrund fliegt ein Reiher über ein Moor.
Schützen Sie mit uns das Klima!

Für jeden neuen Kfz-Vertrag schützen wir 1 m2 Moor in Deutschland.

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Die Kasko­versicherung für Ihren Lieferwagen im Überblick

Die Kaskoversicherung kommt für Schäden an Ihrem Lieferwagen auf. Sie erhalten die Reparaturkosten, bei Verlust durch Diebstahl oder bei einem Totalschaden den Wiederbeschaffungswert ersetzt.

Die Kaskoversicherung übernimmt zudem viele Kosten, unter anderem sind das die Kosten für den Austausch von Tür- und Lenkradschlössern, wenn z. B. Ihre Fahrzeugschlüssel anlässlich eines Einbruchdiebstahls oder durch Raub entwendet werden. Auch die dazugehörigen Schlüssel ersetzen wir. Ebenso übernehmen wir die Kosten für eine Neucodierung Ihres schlüssellosen Zugangs- und Startsystems, wenn sich unberechtigte Dritte die Zugangsdaten beschafft haben.

Ein Diebstahl des Fahrzeugs über Nacht, ein Elementarereignis, wie z, B. Hagel oder Sturm, Sie verursachen selbst einen Unfallschaden oder ein Reifenplatzer: Situationen, die den Lieferwagen oder Transporter plötzlich außer Gefecht setzen – sie lassen sich nicht planen, aber absichern. Mit einer Kaskoversicherung ist Ihr Fahrzeug bestens abgesichert. Schützen Sie sich vor hohen Kosten mit unserer Kasko Lieferwagen-Versicherung. Eine Orientierung, ob Teilkasko oder Vollkasko die passende Ergänzung zu Ihrer Lieferwagen-Versicherung ist, geben wir Ihnen in den folgenden Abschnitten.

Welche Schäden ersetzt die Teilkasko für Ihren Lieferwagen?

Die VRK Teilkasko für Lieferwagen ersetzt viele Schäden:

  • Naturgewalten: Wir ersetzen Schäden, die z. B. durch Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Erdrutsch, Lawinen, Dachlawinen oder Sturm (bereits ab Windstärke 7) entstanden sind.
  • Entwendung, insbesondere Diebstahl sowie Unterschlagung oder Erpressung
  • Brand oder Explosion
  • Zusammenstoß des Lieferwagens mit Tieren (z. B. Wildunfall)
  • Kurzschluss an der Verkabelung inklusive Folgeschäden am Lieferwagen
  • Tierbiss (z. B. durch einen Marder) inklusive Folgeschäden am Lieferwagen
  • Werden Ihr Lieferwagen oder fest installierte Zubehörteile Ihres Fahrzeugs gestohlen, erstatten wir Ihnen ebenfalls den Wiederbeschaffungswert oder die Reparaturkosten Ihres Fahrzeugs bzw. der Teile
  • Glasbruch: Die Verglasung umfasst Glas- und Kunststoffscheiben (Front-, Heck-, Trenn- und Seitenscheiben), Glasdächer, Spiegel, Abdeckung von Leuchten, Scheiben von integrierten Fahrzeugassistenzsystemen und Displays.

    Im Zusammenhang mit dem Glasbruchschaden übernehmen wir zusätzlich die Kosten für die Kalibrierung von Sensoren nach einem Austausch der Frontscheibe, die Reinigung des Fahrzeuginnenraums und den Ersatz von Leuchtmitteln.

    Unser Extra für Sie bei Schäden durch Glasbruch:
    Wir verzichten auf den Abzug einer Selbstbeteiligung, wenn das beschädigte Glas repariert und nicht ausgetauscht wird. Stimmen Sie hierzu die Werkstatt mit uns ab. Gemeinsam tragen wir damit zur Schonung von Ressourcen und Umwelt bei.
Welche Schäden ersetzt die Vollkasko für Ihren Lieferwagen?

Die VRK Vollkasko für Lieferwagen ersetzt:

  • Alles, was auch in der Teilkasko versichert ist.
  • Unfallschäden, egal wer den Unfall verschuldet hat
  • Schäden am Lieferwagen durch Vandalismus
  • Reifenplatzer – ist ein geplatzter Reifen alleinige Schadenursache, sind Schäden am Lieferwagen mitversichert.
  • Schäden an Ihrem Lieferwagen durch den Transport auf einem Schiff (z.B. Fährüberfahrt)

Unsere Empfehlung: Die Vollkaskoversicherung ist nicht nur für neuwertige oder finanzierte Lieferfahrzeuge sinnvoll, sondern auch für ältere. Denn die Reparaturkosten nach einem selbstverschuldeten Unfall sind oft beträchtlich. Gleiches gilt für die Kosten eines Ersatzfahrzeugs nach einem Totalschaden.

Teilkasko und Vollkasko im Vergleich

Sie erhalten Ersatz für Schäden durch Teilkasko Vollkasko
Bruch der Verglasung
Unfallschäden, auch selbst verschuldete
Mutwillige Beschädigung Ihres Fahrzeugs durch Fremde/Vandalismus
Schäden durch einen geplatzten Reifen
Entwendung, insbesondere Diebstahl
Brand und Explosion
Naturgewalten
Zusammenstoß mit Tieren
Kurzschluss an der Verkabelung inkl. Folgeschäden am Lieferwagen
Tierbiss (z. B. durch einen Marder) am Fahrzeug inkl. Folgeschäden am Lieferwagen
Transport auf einem Schiff

Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Die Verglasung umfasst: Glas- und Kunststoffscheiben (Front-, Heck-, Trenn- und Seitenscheiben), Glasdächer, Spiegel und die Abdeckung von Leuchten. Zur Verglasung des Fahrzeugs zählen auch Glas- und Kunststoffscheiben von integrierten Fahrzeugassistenzsystemen und Displays.


Bei einem Glasbruchschaden zahlen wir auch einen etwa erforderlichen Ersatz des Leuchtmittels. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich z. B. um Xenon-, LED- oder Laserlicht handelt.

Zum Beispiel Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Lawine, Dachlawine. Wir sind einer der wenigen Versicherer, bei dem Sturm schon ab Windstärke 7 (ca. 52 km/h) aufkommt – nicht wie marktüblich erst ab Windstärke 8.

20 % Sparen mit Kasko SELECT

Wer einen Unfall hat, braucht kompetente Hilfe. Bei Kasko SELECT übernehmen wir für Sie die Auswahl einer qualifizierten Werkstatt und stellen durch hohe Standards sicher, dass Ihr Lieferwagen, Transporter oder Lkw qualitativ hochwertig repariert wird.

Wichtiger Hinweis: Unser Angebot Kasko SELECT gilt nur für Fahrzeuge bis 3,5 t mit geschlossenem Kasten und Maßen bis H 2,1 m – B 2,0 m – L 5,3 m. Gefahrgut darf nicht transportiert werden.

Beitragsvorteil von 20 %

Mit Kasko SELECT erhalten Sie 20% Beitragsermäßigung in der Kaskoversicherung. Dafür wählen wir bei einem Schadenfall in Deutschland eine geeignete Partnerwerkstatt aus, in der Ihr Fahrzeug qualitativ hochwertig repariert wird. Durch unsere Großkundenkonditionen entstehen Kostenvorteile, die wir gerne an Sie weitergeben.

1.800 Partner­­werkstätten

Unsere rund 1.800 Partnerwerkstätten reparieren für Sie in Top-Qualität. Wir arbeiten in Deutschland sehr erfolgreich mit Partnerwerkstätten zusammen. Das heißt, Markenwerkstätten oder DEKRA-zertifizierte Meisterbetriebe.

Ob Kratzer im Lack, Glas- oder Blechschäden – hier werden Kaskoschäden jeglicher Art fachgerecht behoben.

Weitere Vorteile: Hol-Service, wenn das Fahrzeug nicht fahrbereit oder die Partnerwerkstatt mehr als 15 km entfernt ist; Bring-Service, wenn die Partnerwerkstatt mehr als 15 km entfernt ist und Unterstützung beim Anmieten eines günstigen Ersatzfahrzeugs.

6 Jahre Garantie

Sie erhalten auf die Arbeit unserer Partner sechs Jahre Garantie – die Herstellergarantie bleibt ebenfalls erhalten.

Original­ersatzteile

Ihr Fahrzeug wird streng nach Herstellervorgaben repariert – mit Originalersatzteilen.

Direkte Abrechnung

Sie brauchen sich um nichts kümmern, wir rechnen direkt mit der Werkstatt ab.

Inklusive Reinigung

Sie bekommen Ihr Fahrzeug schnellstmöglich zurück – innen und außen gereinigt.

E-Lieferwagen und Hybrid-Transporter richtig versichern

Ein E-Lieferwagen oder ein Hybrid-Lieferwagen muss, genau wie ein Fahrzeug mit Verbrennungsmotor, über eine Kfz-Haftpflichtversicherung verfügen.

Auch kommt die Kaskoversicherung (Vollkasko oder Teilkasko) für dieselben Schäden an einem E-Lieferwagen oder einem Hybrid-Lieferwagen auf wie bei einem Lieferwagen mit Verbrennungsmotor. Darüber hinaus gibt es aber im Bereich der Kaskoversicherung besondere Anforderungen an den Versicherungsschutz, die die VRK Lieferwagen-Versicherung erfüllt. Dies sind z. B.:

  • Ersatz des Akkus: In einem Kasko-Schadenfall nehmen wir keine altersbedingten Abzüge vor, wenn bei einer Reparatur der Akku Ihres Lieferwagens getauscht werden muss.
  • Ausbau und Entsorgung des Akkus: Muss der Antriebs-Akku Ihres Elektro- oder Hybrid-Lieferwagens infolge eines versicherten Schadenereignisses in der Kasko entsorgt werden? Dann zahlen wir die tatsächlich angefallenen Ausbau- und Verbringungskosten zur nächstgelegenen Rücknahmestelle. Die Entsorgungskosten übernehmen wir, soweit kein Dritter dazu verpflichtet ist (z. B. der Hersteller).
  • Rundum-Schutz für den Akku – über unsere Vollkasko greift zusätzlich unser besonderer Rundum-Schutz bis 20.000 Euro; lediglich Schäden durch Alterung und Verschleiß sind ausgenommen.
  • Ersatz des Ladekabels und der Ladekarte bei Diebstahl
  • Kosten bei drohender Entzündung: Droht infolge eines versicherten Schadenereignisses in der Kasko die Entzündung Ihres Elektro- oder Hybridfahrzeugs? Oder von dessen Antriebs-Akku? Dann zahlen wir die notwendigen Kosten, um das Fahrzeug oder den Antriebs-Akku in Isolation zu verbringen und zu lagern. Beispielsweise in einem Hochvolt-Container. Im Inland übernehmen wir die dafür tatsächlich angefallenen Kosten für bis zu 2 Wochen. Im Ausland für bis zu 4 Wochen.
  • Schäden durch Überspannung infolge eines Blitzschlags, z. B. beim Laden des Akkus: Wenn Ihr Elektrofahrzeug oder Ihr Hybridfahrzeug zum Laden an das Stromnetz Ihres Wohn-hauses angeschlossen ist und der Blitz einschlägt, besteht Versicherungsschutz in der Kasko auch für einen Überspannungsschaden an Ihrem Fahrzeug.
Schutz Ihrer privaten Ladeausrüstung für Elektro-Lieferwagen

Wenn Ihr E-Lieferwagen oder Hybridfahrzeug bei uns versichert ist, haben Sie auch Versicherungsschutz im Rahmen der Teil- oder Vollkaskoversicherung für Ihre fest installierte Wallboxen, Induktionsplatten und mobile Ladestationen. Die Entschädigung beträgt maximal 5.000 Euro je Schadenfall. Wir leisten auch dann, wenn zeitgleich kein Kasko-Schaden an Ihrem Lieferwagen entstanden ist. Der Schutz greift nur dann, wenn Ihre Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung nicht zahlt.

Ihre mobilen Ladegeräte sind in voller Höhe über Ihre Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung abgesichert, sofern gleichzeitig ein Kasko-Schaden an dem versicherten Lieferwagen entstanden ist.

Ihre Ladekabel und Ladekarten sind immer in voller Höhe über Ihre Kaskoversicherung mitversichert. Unabhängig von einem Kasko-Schaden an Ihrem Lieferwagen.

Schadenfreiheitsklassen in der Lieferwagen-Versicherung

Unfallfreies Fahren wird durch Schadenfreiheitsklassen belohnt. Diese gibt es neben der Kfz-Haftpflicht auch in der Vollkasko. Wenn Sie zu uns wechseln, berücksichtigen wir Ihren bisherigen Schadenverlauf. Dies gilt sowohl bei einem Anbieterwechsel innerhalb Deutschlands als auch aus dem Ausland. Die Berücksichtigung Ihres Schadenverlaufs im EWR (Europäischer Wirtschafts-Raum) erfolgt mittels einer Schadenverlaufsbescheinigung.

Ihre Extras für mehr Sicherheit im Lieferwagen

Warndreieck auf einer Landstraße hinter einem Auto.
Schutzbrief für Lieferwagen

Mit unserem Kfz-Schutzbrief sind wir in Notfällen für Sie da und helfen weiter, europaweit und rund um die Uhr.

Wenn Sie Ihren Lieferwagen versichern, geht es um mehr als nur den reinen Blechschaden. Ob im täglichen Arbeitseinsatz, beim Transport für die Gemeinde oder während eines privaten Umzugs: Ein Stillstand kostet Zeit und Nerven. Hier hilft unser Schutzbrief an 365 Tagen im Jahr.

Ihre Vorteile des Schutzbriefs für Lieferwagen im Überblick

  • Pannenhilfe vor Ort: Wir organisieren die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft direkt am Schadenort – sofern möglich.
  • Abschleppdienst: Sollte Ihr Kleintransporter nicht mehr fahrbereit sein, lassen wir ihn in die nächste Werkstatt transportieren.
  • Schutz in vielen Ländern Europas: Sicherheit über die Landesgrenze hinaus.

Transparente Beiträge für Ihren Schutzbrief

Wir finden, dass Sicherheit nicht teuer sein muss. Die Kosten für den Schutzbrief in Ihrer Lieferwagen-Versicherung bis 3,5 t richten sich ganz einfach nach dem Alter Ihres Fahrzeugs:

  • für Lieferwagen unter 8 Jahren beträgt der jährlicher Beitrag 15 Euro
  • für Lieferwagen über 8 Jahren bis max. 20 Jahren beträgt der jährlicher Beitrag 35 Euro

Egal, ob Sie einen klassischen Caddy-Kastenwagen, einen modernen Kfz-Transporter oder ein anderes Nutzfahrzeug fahren – mit dem VRK-Schutzbrief sichern Sie sich professionelle Hilfe zu fairen Konditionen. So können Sie sich vollkommen auf Ihren Alltag konzentrieren, während wir uns um das Unvorhersehbare kümmern.

Junge Menschen im Auto
Fahrerschutz für Lieferwagen

Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit im dichten Stadtverkehr mit dem Kleintransporter kann weitreichende Folgen haben. Unser Fahrerschutz greift genau hier, auch wenn Sie den Unfall selbst verursacht haben. Das gibt Ihnen die nötige Sicherheit, wenn Sie täglich mit Ihrem Fahrzeug unterwegs sind.

Wer ist über den Fahrerschutz versichert?

Wir bieten einen weitreichenden Schutzschirm für alle Personen, die mit Ihrem Fahrzeug berechtigterweise unterwegs sind. Versichert sind:

  • Versicherungsnehmer und Halter des Fahrzeugs
  • Alle berechtigten Fahrer

Bei Lieferwagen von Einrichtungen und Vereinen gilt: Hier gehören zu den berechtigten Fahrern und Fahrerinnen insbesondere die Mitarbeitenden und Ehrenamtlichen, während sie das Fahrzeug nutzen. Dieser Zusatzbaustein dient nicht nur dem Schutz der Mitarbeitenden und Ehrenamtlichen, sondern auch der Mitarbeiter-Bindung. Wertvoller Schutz für wertvolles Engagement.

Gerade für kirchliche und soziale Einrichtungen ist unser Zusatzbaustein Fahrerschutz sinnvoll, wenn insbesondere berechtigte Fahrer und Insassen häufig wechseln.

Der Fahrerschutz bietet eine Absicherung von bis zu 15 Millionen Euro je Schadenfall. So erhalten Sie im Ernstfall umfassenden Schutz zu einem geringen Beitrag.

Egal, ob es sich um einen Caddy Kastenwagen oder eine Versicherung für eine Lkw handelt – der Fahrerschutz übernimmt Kosten für Verdienstausfall, Haushaltshilfe oder Schmerzensgeld.

Nach einem Unfall lassen wir Sie und Ihre Mitfahrenden nicht allein: Für den Fahrer und jeden weiteren Insassen zahlen wir ein Krankenhaus-Tagesgeld von 20 Euro pro Person und Tag bei vollstationärer medizinischer Behandlung – bis zu vier Wochen lang.

Gut zu wissen: Unser Krankenhaus-Tagesgeld wird auch dann gezahlt, wenn ein Dritter den Unfall verursacht hat und dessen Kfz-Haftpflicht bereits leistet. Das Tagegeld kommt in diesem Fall on top – für zusätzliche finanzielle Entlastung in einer ohnehin belastenden Situation.

Versicherungsschutz für Fahrzeugflotten

Ihre Kfz-Flotte ist ständig in Bewegung. Nicht nur, dass Fahrzeuge häufig unterwegs sind. Der Fuhrpark selbst verändert sich in regelmäßigen Abständen – sei es durch Ver-/Neukauf oder einfach durch das Alter der einzelnen Fahrzeuge.

Für Fahrzeugflotten, die insbesondere für kirchliche, caritative oder gemeinnützige Einrichtungen ohne gewerbliche Nutzung im Einsatz sind, haben wir ein besonders Angebot inklusive digitaler Vertragsverwaltung und Schadenmeldung. Wir helfen Ihnen, mit der Flottenverwaltung in Versicherungsfragen den Überblick zu behalten. So sparen Sie Zeit und senken Kosten.

Gerne nehmen wir uns Zeit für Sie. Nutzen Sie unseren persönlichen Beratungsservice.

Neben der Absicherung von Kfz-Flotten bieten wir Ihnen ein umfangreiches Portfolio maßgeschneiderter, auf Ihr Unternehmen abgestimmter betrieblicher Versorgungslösungen.

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Dokumente & Downloads

In unseren Versicherungsbedingungen erfahren Sie alle Details zu unserer Lieferwagenversicherung.

Allgemeine Versicherungs­bedingungen

 

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Sinnvolle Ergänzungen zur Lieferwagen-Versicherung

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Ob Ärger beim Autokauf, Unfall oder Bußgeldverfahren: Mit unserer günstigen Verkehrsrechtsschutzversicherung schützen wir Sie vor hohen Anwalts- und Gerichtskosten.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Lieferwagen-Versicherung

Versicherungsschutz & Leistungsumfang
Wie unterscheiden sich Lieferwagen, Kastenwagen, Bulli, Caddy und Transporter in ihrer Aufbauart?

Man unterscheidet 5 Aufbauarten:

  • Geschlossener Kasten: Dies ist die häufigste Form beim Kleintransporter. Der Laderaum ist rundum fest verschlossen und überdacht – ideal für den Schutz der Ware vor Witterung und Diebstahl.
  • Offener Kasten (Pritschenwagen): Hierbei handelt es sich um einen Lieferwagen mit einer offenen Ladefläche. Diese Bauform ist besonders bei Bauhöfen oder im Gartenbau beliebt, um sperrige Güter leicht zu verladen.
  • Plane und Spriegel: Ein Fahrzeug mit dieser Aufbauart besitzt ein festes Gestell (Spriegel) über der Ladefläche, das mit einer robusten Plane abgedeckt wird. Es kombiniert die Flexibilität der Pritsche mit dem Wetterschutz des Kastenwagens.
  • Kipper: Fahrzeuge, deren Ladefläche hydraulisch gekippt werden kann, werden als Kipper bezeichnet. Sie sind die Kraftpakete unter den Nutzfahrzeugen und werden oft für Schüttgüter eingesetzt.
  • Sonstige Aufbauarten: Darunter fallen alle Spezialfahrzeuge, die nicht in die obigen Raster passen – zum Beispiel Kühlkoffer, Verkaufsfahrzeuge oder spezielle Werkstattaufbauten. Informieren Sie sich über die Versicherungsmöglichkeiten bei unserem Beratungsservice.
Was ist der Unterschied zwischen privater oder geschäftlicher und gewerblicher Nutzung?

Eine private oder geschäftliche Nutzung liegt vor, wenn Sie mit dem Fahrzeug ausschließlich Waren für Ihre eigenen Zwecke transportieren, z. B. als Handwerksbetrieb.

Eine gewerbliche Nutzung ist, wenn Sie ausschließlich Waren im Auftrag von dritten Personen ausliefern, z. B. als Paketdienst, Spedition, Subunternehmen, Umzugsunternehmen, Entsorgungsunternehmen.

Kann ich meinen Transporter als Pkw versichern?

Viele Besitzer eines Kleintransporters oder Kastenwagens stellen sich die Frage, ob eine Versicherung als Pkw möglich ist. Die Antwort darauf findet sich in den Fahrzeugpapieren: Entscheidend für die Versicherungseinstufung ist die Zulassungsart. Wenn Ihr Fahrzeug als Lkw zugelassen wurde (oft aufgrund der fehlenden hinteren Sitzbank und der festen Trennwand), muss es über eine Lieferwagen-Versicherung bis 3,5 t versichert werden.

Wie versichere ich meinen zum Wohnmobil umgebauten Lieferwagen richtig?

Ein zum Wohnmobil umgebauter und damit als Wohnmobil zugelassener Lieferwagen verbindet Flexibilität mit Freiheit, egal, ob für den Wochenendtrip oder für längere Reisen. Als Wohnmobil zugelassene Lieferwagen können Sie einfach über die Wohnmobilversicherung absichern.

Den Hausrat in Ihrem Wohnmobil schützen Sie über den Camping-Schutz des VRK, innerhalb der Hausratversicherung.

Kann ich einen Caddy oder Kleintransporter ebenfalls beim VRK versichern?

Ja, das können Sie! Viele unserer Kunden nutzen kompakte Fahrzeuge wie den Caddy Kastenwagen oder klassische Kleintransporter für ihre täglichen Erledigungen, den Transport von beispielsweise Sportausrüstung oder für soziale Dienste.

Dabei ist eine einfache Faustformel entscheidend: Solange die zulässige Gesamtmasse Ihres Caddys oder Kastenwagens 3,5 Tonnen nicht übersteigt, können Sie Ihren Lieferwagen oder Kastenwagen problemlos über unsere Lieferwagen-Versicherung absichern.

Ob Sie einen wendigen Stadtlieferwagen oder einen geräumigen Transporter fahren – beim VRK profitieren Sie von der Möglichkeit, Ihren Caddy als Lieferwagen zu versichern und dabei von attraktiven Preisen zu profitieren.

Egal ob Caddy, Sprinter, Transit oder ähnliche Modelle: wir bieten die passende Versicherung an. Nutzen Sie einfach unsere persönliche Beratung, um Ihre Lieferwagen-Versicherung passgenau abzustimmen und ein attraktives Angebot für Ihren Kleintransporter zu finden.

Fahrzeugarten & Nutzung
Wie werden Lieferwagen in der Kfz-Versicherung eingestuft?

Die Einstufung in der Lieferwagen-Versicherung erfolgt, wie beim Pkw auch, über ein System von Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen). Je länger Sie unfallfrei fahren, desto höher ist Ihre Schadenfreiheitsklasse. Folgende Möglichkeiten für die Einstufung in eine Schadenfreiheitsklassen gibt es:

  • Versicherer-Wechsel: Wenn Sie bereits eine SF-Klasse für Ihren Transporter oder Lkw bei einem anderen Anbieter erfahren haben, können Sie diese selbstverständlich zu uns übertragen. Wir übernehmen Ihren Schadenverlauf. Sie profitieren direkt von einer günstigen Lkw-Versicherung.
  • Erstmaliger Vertragsabschluss: Schließen Sie erstmal eine Versicherung für Ihren Lieferwagen, Transporter, Lkw, Caddy oder Kastenwagen ab, ohne dass ein Vorfahrzeug bestand, erfolgt die Einstufung in die Schadenfreiheitsklasse 0.

Unser Tipp: Sie haben bisher einen Pkw gefahren und steigen nun auf einen Lieferwagen um? Dann können Sie den Schadenverlauf Ihres Pkw auf Ihren Lieferwagen übertragen – egal, ob für einen Caddy, Kastenwagen oder einen klassischen Kleintransporter.

Für wen ist die VRK Lieferwagen-Versicherung sinnvoll?

Ob im dienstlichen Einsatz, im Ehrenamt oder für die ganz persönlichen Bedürfnisse Ihres Alltags: Unsere Lieferwagen-Versicherung bietet maßgeschneiderten Schutz für unterschiedliche Zielgruppen:

  • Soziale Einrichtungen und Vereine: Wir sind der starke Partner für Kirchengemeinden, caritative Organisationen und gemeinnützige Einrichtungen. Sie übernehmen soziale Verantwortung – wir den passenden Versicherungsschutz für die geschäftliche Nutzung Ihrer Fahrzeuge!
  • Selbstständige: Für Einzelunternehmer und insbesondere Handwerker ist das Fahrzeug ein wichtiges Werkzeug. Wenn Sie geschäftlich auf den Transporter, Lieferwagen, Kastenwagen oder Pickup angewiesen sind, bietet unsere Kastenwagen-Versicherung den passenden Versicherungsschutz.
  • Privatpersonen mit größerem Platzbedarf: Manchmal reicht ein Pkw einfach nicht aus. Ob für eine große Familie, den Transport mehrerer Vierbeiner oder weil ein Familienmitglied auf einen Rollator oder Rollstuhl angewiesen ist. Sie kümmern sich um Ihre Familie, wir nehmen Ihnen die finanzielle Sorge nach einem Schadenfall.
  • Ehrenamtliches Engagement: Wir unterstützen Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren. Wenn Ihr privater Lieferwagen beispielsweise den Einsatz im Tierschutz oder bei der Tafel erleichtert, finden wir den passenden Versicherungsschutz für Sie.

Wichtiger Hinweis für Weltenbummler: Haben Sie Ihren Lieferwagen, Sprinter oder Bulli liebevoll zum Camper umgebaut und zugelassen? Dann greift die Lieferwagen-Versicherung bis 3,5 t nicht mehr. In diesem Fall benötigen Sie unsere Wohnmobil-Versicherung.

Welchen Schutz bietet die Lieferwagen-Versicherung im Klimawandel?

Das Klima ändert sich. Extreme Wetterereignisse nehmen zu. Versicherungen schützen vor den finanziellen Folgen, die auch durch solche Ereignisse entstehen können. Das gilt auch für die Lieferwagen-Versicherung. Je nach vereinbartem Versicherungsschutz gleicht sie Schäden an Personen, Hab und Gut, der Infrastruktur oder der Umwelt finanziell aus.

Schadenprävention für Ihr Fahrzeug
Welche Schäden zwischen meinem Lieferwagen und meinem Anhänger sind mitversichert?

Gut zu wissen – bei Gespannen gilt: Gegenseitige Schäden zwischen dem ziehenden Lieferwagen und seinem Anhänger ohne Einwirkung von außen sind mitversichert.

Dazu zählen z. B.

  • Rangierschäden,
  • Schäden beim An- oder Abhängen sowie
  • Schlingerschäden.

Voraussetzung für die Prüfung und Kostenübernahme ist, dass der Lieferwagen bei uns vollkaskoversichert ist und der Versicherungsnehmer des Zugfahrzeugs auch Eigentümer des gezogenen Anhängers ist.

Für Ihren Anhänger können Sie zusätzlichen Schutz über unsere Anhängerversicherung vereinbaren.

Weitere Fragen & Antworten
Welche Unterschiede gibt es zwischen Saison- und Ganzjahreskennzeichen für Lieferwagen?

Ob Sie Ihren Lieferwagen, Transporter oder Kastenwagen ganzjährig nutzen oder z.B. nur in den warmen Monaten fahren: die Wahl zwischen Saisonkennzeichen und Ganzjahreskennzeichen beeinflusst sowohl Ihren Versicherungsbeitrag als auch die Zulassung Ihres Fahrzeugs. Der Beitrag wird einmal für die entsprechende Saison fällig.

Ein Saisonkennzeichen ist sinnvoll:

  • Wenn der Lieferwagen, Transporter oder Lkw saisonal eingesetzt wird (z. B. April bis Oktober)
  • Der versicherte Zeitraum muss allerdings mindestens zwei und maximal 11 Monate betragen

Vorteile eines Saisonkennzeichens:

  • Wiederholtes An- und Abmelden entfällt
  • Steuern und Versicherungsbeiträge werden nur für die angemeldeten Monate berechnet
  • Besonders kostensparend bei kurzen saisonalen Einsätzen

Hinweis: Außerhalb der Saison darf der Lieferwagen, Transporter oder Lkw nicht gefahren oder auf öffentlichem Gelände abgestellt werden, auch nicht vorübergehend. Vorschriftsmäßig ist das Fahrzeug dann in einer Garage oder auf dem umfriedeten Privat- bzw. Betriebsgrundstück abgestellt.

Vorteile eines Ganzjahreskennzeichens

  • Uneingeschränkte Nutzung des Lieferwagens an zwölf Monaten im Jahr
  • Durchgehender Versicherungsschutz in vollem Umfang, das ganze Jahr über
  • Keine Einschränkung bei Nutzung oder Abstellen im öffentlichen Raum
Wie verhalte ich mich bei einem Unfall mit meinem Lieferwagen?

1. Unfallstelle sichern
Schalten Sie das Warnblinklicht ein, ziehen Sie die Warnweste an, stellen Sie das Warndreieck auf und bringen Sie Verletzte aus der Gefahrenzone.

2. Notruf absetzen
Bei einem Sachschaden rufen Sie bitte die Polizei unter 110. Wurden Personen verletzt, rufen Sie europaweit bitte die 112.

3. Verletzte versorgen
Kümmern Sie sich um verletzte Personen und leisten Sie Erste Hilfe.

4. Schaden melden
Jederzeit, rund um die Uhr über unseren Schadenservice oder telefonisch unter 0800 2 153709 (kostenlos aus deutschen Telefonnetzen).

5. Schaden-Visitenkare überreichen
Bitten Sie den Unfallbeteiligten, uns anzurufen. Notieren Sie die Personalien im beigefügten Verkehrsunfallbericht.

6. Fotos machen
Halten Sie zuerst die Position der Unfallfahrzeuge fest, danach Einzelheiten wie Verkehrsschilder, Fahrbahnmarkierungen und Sichtverhältnisse. Auch Aufnahmen vom Schaden sind hilfreich.

7. Unfallhergang skizzieren
Tragen Sie die Straßenbeschilderung Vorfahrtssituation in den beigefügten Verkehrsunfallbericht ein. Notieren oder fotografieren Sie auch die Kennzeichen.

8. Zeugen notieren
Bitten Sie Zeugen, am Unfallort zu bleiben. Schreiben Sie sich Namen und Adresse jedes Zeugen auf

Wie berücksichtigt der VRK Ihre im EWR-Ausland ausgestellte Schadenverlaufsbescheinigung in der Kfz-Haft­pflicht­versicherung?

Der Beitrag in der Kfz-Versicherung hängt bei vielen Fahrzeugen auch von der Anzahl Ihrer nachgewiesenen schadenfreien Versicherungsjahre ab.

Wir berücksichtigen im EWR-Ausland ausgestellte Bescheinigungen über den Schadenverlauf in der Kfz-Haftpflichtversicherung ebenso wie eine im Inland ausgestellte Bescheinigung entsprechend unseren allgemeinen Versicherungsbedingungen unserer Kfz-Versicherung. Voraussetzung ist, dass die Schadenverlaufsbescheinigung dem von der EU-Kommission vorgesehenen Muster entspricht.

*

Die Lieferwagen-Versicherung gilt für Lkw bis max. 3,5 t.

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