Als Pfarrer oder Kirchenbeamter haben Sie eine besondere Versorgungssituation, die sich in unseren Vorsorgelösungen widerspiegelt. Wir kennen uns aus mit der speziellen Versorgungssituation der Menschen im kirchlichen und sozialen Bereich. Miteinander finden wir Lösungen, die Ihre bestehenden Versorgungsansprüche – auch aus dem Bereich der KZVK – umfassend ergänzen.
Vorsorgekonzepte für Pfarrer und Kirchenbeamte
Amts- und Vermögensschadenhaftfplicht für Pfarrer und Beamte
Auch im Beruf gilt: Wer einen Schaden anrichtet, muss ihn wieder gut machen. Arbeitsüberlastung, Zeitdruck und neue Gesetze fordern den Berufstätigen mehr denn je. Auch bei gewissenhafter und sorgfältiger Arbeitsweise können Ihnen bei Ihrer beruflichen Tätigkeit Fehler unterlaufen. Dabei können Schäden entstehen, für die Sie von Dritten oder Ihrem Dienstherrn in die Pflicht genommen werden, z.B. wenn sich auf einer Klassenfahrt einer Ihrer Schüler verletzt Sie bei der Arbeit eine virenverseuchte E-Mail (Mitversicherung von Internetschäden bis 50.000 Euro) versenden durch einen versäumten Termin Ihr Arbeitgeber zu Schaden kommt.
Deshalb empfehlen wir unsere Amts- und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung. Je Versicherungsfall stehen für Personen- und Sachschäden 100 Mio. Euro (max. 15 Mio. Euro für Personenschäden je verletzte oder getötete Person) zur Verfügung– ohne Begrenzung der Gesamtleistung im Versicherungsjahr.
Ihre Vorteile – unsere Leistungen
- Prüfung der Haftpflichtfrage: An und in welcher Höhe besteht für Sie eine Verpflichtung?
- Ausgleich berechtigter Ansprüche: Wenn Sie zum Schadenersatz verpflichtet sind, bezahlen wir.
- Abwehr unberechtigter Ansprüche: Wenn Sie nicht haften müssen, weisen wir Ansprüche zurück, notfalls vor Gericht.
Die Amts- und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung bieten wir für bestimmte Berufsgruppen an.
Bei Pfarrern ist die gesetzliche Haftpflicht als Religionslehrer und Vorstand der kirchlichen Armenpflege mitversichert.
Gegen Zusatzbeitrag können Sie Ihren Versicherungsschutz um die Dienstfahrzeug- und Regresshaftpflicht erweitern. Versichert sind Personen- und Sachschäden, für die Sie infolge des dienstlichen Gebrauchs eines Kraftfahrzeugs Ihres Dienstherrn verantwortlich gemacht werden. Wir ersetzen Schäden am Dienstfahrzeug bis 50.000 Euro – Regressansprüchen des Dienstherrn aufgrund von Schäden, die Dritten entstanden sind, bis 1 Mio. Euro.
Verlust von Dienst- und Privatschlüssel
Dienst- und Privatschlüssel sind bei Verlust über die Privat-Haftpflichtversicherung Classic abgesichert. Schutz besteht für fremde privat, ehrenamtlich oder beruflich genutzte Schlüssel. Damit sind alle beruflichen Schlüssel automatisch mitversichert (außer Schlüssel zu Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeugen). Hierbei kommt es nicht darauf an, ob der Schlüssel unmittelbar oder mittelbar dazu dient, die berufliche Tätigkeit auszuüben. Nicht versichert sind allerdings Folgeschäden, wie ein Einbruch in das Dienstgebäude und der Diebstahl von Sachen.
Ein Beispiel: Sie verlieren Ihren Schlüsselbund mit den Schlüsseln zur Mietwohnung, zum Büro, zum Briefkasten, zum Fahrrad und zum Bankschließfach. Alle Schlüssel sind versichert.
Dienstunfähigkeitsabsicherung
So unwahrscheinlich es auch klingen mag, Dienstunfähigkeit kann auch Sie treffen. Nach einem Versorgungsbericht der Bundesregierung scheidet jeder fünfte Beamte wegen Dienstunfähigkeit aus dem aktiven Dienst aus.
Unsere Absicherung für Pfarrer und Kirchenbeamte
Wir leisten für kirchliche Beamte (auf Lebenszeit, auf Widerruf und auf Probe), wenn sie durch Unfall oder Krankheit ihren Dienst nicht mehr ausüben können.
Ihre Vorteile – unsere Leistungen
- Volle Leistung ab einer Teildienstunfähigkeit von 50 %.
- Inflationsschutz und garantierte Rentensteigerung
- Erhöhungsoption: Lebensumstände ändern sich! Passen Sie Ihren Vertrag ganz einfach an: Bei Familiengründung können Sie z. B. Ihren Versicherungsschutz erhöhen.
- Start Police: Besonders niedrige Beiträge als fairer Einstieg für junge Menschen bis 30 Jahre.
- Sicher: Wir zahlen auch dann, wenn Sie theoretisch in der Lage wären, einen anderen Beruf auszuüben.
- Unser Versicherungsschutz gilt weltweit.
Beamtenversorgung
In der Vergangenheit mussten Beamte viele Kürzungen hinnehmen und zukünftig ist mit weiteren Einschnitten zu rechnen. So kürzte die Bundesregierung zum einen das Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit drastisch und beschloss zum anderen für Beamte eine Absenkung des Versorgungsniveaus – von maximal 75 % auf 71,75 %. Zum Ausgleich können alle Beamten von den staatlichen Förderungen (Riester- und Rürup-Förderung) profitieren. Durch Zulagen und Steuerersparnisse kann so der entfallende Teil der Beamtenversorgung durch private Vorsorge ersetzt werden.
Wir haben Angebote, die die Beamtenversorgung ergänzen. Und das nicht nur für Beamte, die hauptamtlich im kirchlichen oder sozialen Bereich tätig sind.
Beihilfe für Pfarrer und Beamte
Als Pfarrer, Kirchenbeamter oder Anwärter sind Sie in den meisten Fällen beihilfeberechtigt. Ihr Dienstgeber erstattet Ihnen damit einen Teil Ihrer Kosten im Krankheitsfall. Eine umfassende Absicherung erreichen Sie durch den Abschluss einer privaten Restkostenversicherung.
Ihr Vorteile – unsere Leistungen
- Kostendeckung für anfallende Behandlungen
- Heilpraktikerleistungen
- Individuelle Tarife und Leistungen
Sie sind als Pfarrer oder Kirchenbeamter freiwillig in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)? Den Beitrag zur GKV müssen Sie in der Regel alleine tragen - dieser orientiert sich an Ihrem Einkommen. Allerdings erhalten Sie dafür nicht zwingend die gleichwertigen Gesundheitsleistungen, wie die aus der Beihilfe. Auch hier bieten wir Ihnen interessante Möglichkeiten diese Lücken zu schließen.
Dienstzimmer und Hausrat für Pfarrer und Beamte
Auch Ihre privaten Sachen im Dienstzimmer (z. B. Laptop, Tablet oder Literatur) ist in unserer Hausrat Classic mitversichert, egal ob das Zimmer sich im Privat-, im Pfarr- oder Gemeindehaus befindet.
Der Schutz gilt auch für Sachen bis 5.000 Euro, die Sie dauerhaft in der Kirche oder kirchlichen Einrichtung untergebracht haben und dazu dienen, Ihren Beruf oder Ihr Amt im kirchlichen Bereich auszuüben.
Zusatzversorgung für Angestellte im Raum der Kirchen
Die "kirchlichen Zusatzversorgungskassen" bzw. die "Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder" sind besondere Formen der betrieblichen Altersversorgung für Arbeitnehmer im kirchlichen und öffentlichen Dienst. Der Arbeitnehmer (nicht Beamte) erhält durch sein Arbeitsverhältnis zusätzlich zur gesetzlichen Rente eine:
- Altersrente
- volle oder halbe Erwerbsminderungsrente
- Hinterbliebenenrente
Immer noch denken die meisten Arbeitnehmer im kirchlichen und öffentlichen Dienst, dass die ZVK-Rente zusammen mit der gesetzlichen Rente im Alter ausreicht. Zu Unrecht, denn in den vergangenen Jahren wurden die Leistungen der gesetzlichen Rente und der ZVK eingeschränkt: So ist z. B. die so genannte Gesamtversorgung weggefallen und durch das Punktemodell ersetzt worden. Auch zukünftig sind hier weitere Änderungen und Einschnitte zu erwarten.
Verantwortungsvoll vorsorgen
Ihre Beiträge legen wir nach strengen ethischen, sozialen und ökologischen Nachhaltigkeitskriterien an. Diesen nachhaltigen Versicherungsschutz bekommen Sie bei keinem anderen Versicherer in Deutschland. Nur der VRK ist seit 2017 von ECOreporter als nachhaltiger Versicherer zertifiziert.
Weitere Informationen zu unseren Nachhaltigkeitskriterien
Wertvoll ergänzt
Viele Arbeitnehmer im kirchlichen und öffentlichen Dienst haben die Möglichkeit, die Leistungen der Zusatzversorgung zu ergänzen durch
- Entgeltumwandlung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung
Zur Betrieblichen Altersversorgung
- staatlich geförderte Privatvorsorge (Rürup Rente)
Zur Premium Rente Rürup
Unsere nachhaltigen Versicherungen
Ausgezeichnete Beratung
Die Bedürfnisse unserer Kunden liegen uns besonders am Herzen. Darum sind uns Transparenz und Nachhaltigkeit sehr wichtig. Überzeugen Sie sich einfach selbst. Suchen Sie Ihren persönlichen Ansprechpartner vor Ort.