Ein Mann und eine Frau sprechen mit einem Pfarrer vor einer Kirche mit dem Hund an der Leine.
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Versicherungen für Pfarrer und Kirchenbeamte

  • Persönliche Beratung
  • Individueller Versicherungsschutz
  • Attraktive Versicherungsangebote

Als Pfarrer oder Kirchenbeamter haben Sie eine besondere Versorgungssituation, die sich in unseren Vorsorgelösungen widerspiegelt. Wir kennen uns aus mit der speziellen Versorgungssituation der Menschen im kirchlichen und sozialen Bereich. Miteinander finden wir Lösungen, die Ihre bestehenden Versorgungsansprüche umfassend ergänzen.

Mit vielen Pfarrvereinen haben wir besondere Rahmenverträge geschlossen, durch die Sie von wertvollen Sonderkonditionen profitieren können.

Nutzen Sie unsere persönliche Beratung!

Inhaltsverzeichnis

Amts- und Vermögensschadenhaftfplicht für Pfarrer und Beamte

Ein Pfarrer steht mit einer Frau im Kirchengarten.

Auch im Beruf gilt: Wer einen Schaden anrichtet, muss ihn wieder gut machen. Arbeitsbelastung, Zeitdruck und neue Gesetze fordern den Berufstätigen mehr denn je. Auch bei gewissenhafter und sorgfältiger Arbeitsweise können Ihnen bei Ihrer beruflichen Tätigkeit Fehler unterlaufen. Dabei können Schäden entstehen, für die Sie von Dritten oder Ihrem Dienstherrn in die Pflicht genommen werden, z. B. wenn:

  • sich auf einer Kirchenfreizeit einer Ihrer Schützlinge verletzt,
  • Sie bei der Arbeit eine virenverseuchte E-Mail versenden,
  • durch einen versäumten Termin Ihr Dienstherr zu Schaden kommt.

Deshalb empfehlen wir Ihnen als eine wichtige Ergänzung zu Ihrer Privathaftpflichtversicherung unsere Amts- und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung. Je Versicherungsfall stehen für Personen- und Sachschäden 100 Mio. Euro (max. 15 Mio. Euro für Personenschäden je verletzte oder getötete Person) zur Verfügung– ohne Begrenzung der Gesamt­leistung im Versicherungs­jahr. Vermögens­schäden sind bis 50.000 Euro abge­sichert. Ebenso im Ver­sich­erungs­schutz ent­halten sind Schäden durch die Nutzung des Internets, bis 50 Mio Euro.

Versichert sind Schäden, für die Sie als Pfarrer verantwortlich gemacht werden. Dabei haben Sie auch als Religionslehrer und als Vorstand der kirchlichen Armenpflege Versicherungsschutz. Exklusiv für Pfarrer: Die Amts- und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung ist beitragsfrei in Ihrer VRK-Privathaftpflichtversicherung enthalten.

Haftpflichtschutz im Ausland: Wenn Sie vorübergehend dienstlich im Ausland tätig sind, sind Sie auch dann abgesichert (bis zu 3 Monaten).

Ihre Vorteile – unsere Leistungen

  • Prüfung der Haftpflichtfrage: Ob und in welcher Höhe besteht für Sie eine Verpflichtung?
  • Ausgleich berechtigter Ansprüche: Wenn Sie zum Schadenersatz verpflichtet sind, bezahlen wir.
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche: Wenn Sie nicht haften müssen, weisen wir Ansprüche zurück, notfalls vor Gericht.
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Sie nutzen ein Dienstfahrzeug? Gegen einen geringen Zusatzbeitrag erweitern Sie Ihren Versicherungsschutz sinnvoll um die Dienstfahrzeug- und Regresshaftpflicht. Abgesichert sind dann Personen- und Sachschäden, für die Sie beim Gebrauch des Fahrzeugs Ihres Dienstherrn verantwortlich gemacht werden. Schäden am Dienstfahrzeug übernehmen wir bis 50.000 Euro. Sollten durch den Gebrauch weitere, fremde Personen zu Schaden kommen und Ihr Dienstherr nimmt Sie dafür in Regress, kommen wir für die Regressansprüche auf - bis zu 1 Mio Euro.
Nutzen Sie Ihr eigenes Fahrzeug oder stellen Ihren Schadenfreiheitsrabatt zur Verfügung? Dann empfehlen wir Ihnen unseren Rabattschutz. Diesen können Sie zusätzlich in unserer Kfz-Versicherung vereinbaren.

Verlust von Dienst- und Privatschlüsseln

Dienst- und Privatschlüssel sind bei Verlust über die Privat-Haftpflichtversicherung Classic abgesichert. Schutz besteht für fremde privat, ehrenamtlich oder beruflich genutzte Schlüssel. Damit sind alle beruflichen Schlüssel automatisch mitversichert (außer Schlüssel zu Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeugen). Hierzu gehören auch Code-Karten und andere Schlüsselarten, die die Funktion eines Schlüssels haben. Nicht versichert sind allerdings Folgeschäden, wie ein Einbruch in das Dienstgebäude und der Diebstahl von Sachen.

Ein Beispiel: Sie verlieren Ihren Schlüsselbund mit den Schlüsseln zum Gemeindehaus, zum Pfarrhaus, zum Briefkasten, zum Fahrrad und zum Bankschließfach. Alle Schlüssel sind versichert.

Dienstunfähigkeitsabsicherung

So unwahrscheinlich es auch klingen mag, Dienstunfähigkeit kann auch Sie treffen. Nach einem Versorgungsbericht der Bundesregierung scheidet jeder fünfte Beamte wegen Dienstunfähigkeit aus dem aktiven Dienst aus. Daher gehört eine Dienstunfähigkeitsversicherung zu den wichtigsten Versicherungen für Beamte im kirchlichen Dienst, vergleichbar mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung.

Unsere Absicherung für Pfarrer und Kirchenbeamte

Wir leisten für kirchliche Beamte (auf Lebenszeit, auf Widerruf und auf Probe), wenn sie durch Unfall oder Krankheit ihren Dienst nicht mehr ausüben können.

Ihre Vorteile – unsere Leistungen

  • Volle Leistung ab einer Teildienstunfähigkeit von 50 %.
  • Inflationsschutz und garantierte Rentensteigerung
  • Erhöhungsoption: Lebensumstände ändern sich! Passen Sie Ihren Vertrag ganz einfach an: Bei Familiengründung können Sie z. B. Ihren Versicherungsschutz erhöhen.
  • Start Police: Besonders niedrige Beiträge als fairer Einstieg für junge Menschen bis 30 Jahre.
  • Sicher: Wir zahlen auch dann, wenn Sie theoretisch in der Lage wären, einen anderen Beruf auszuüben.
  • Unser Versicherungsschutz gilt weltweit.
  • Beitragspause oder Beitragsreduzierung: Sie möchten ihren Beitrag reduzieren oder benötigen einen Beitragspause - beides ist möglich.
  • Beitragsstundung: Sie können Ihre Versicherungsbeiträge bis zu 24 Monate aussetzten - bei vollem Versicherungsschutz!
  • Flexibilität: Sie richten sich beruflich neu aus? Kein Problem, eine Nachmeldung bei Berufswechsel ist bei uns nicht nötig!

Zur Dienstunfähigkeitsversicherung

Beamtenversorgung

In der Vergangenheit mussten Beamte viele Kürzungen hinnehmen und zukünftig ist mit weiteren Einschnitten zu rechnen. So kürzte die Bundesregierung zum einen das Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit drastisch und beschloss zum anderen für Beamte eine Absenkung des Versorgungsniveaus – von maximal 75 % auf 71,75 %. Zum Ausgleich können alle Beamten von den staatlichen Förderungen (Riester- und Rürup-Förderung) profitieren. Durch Zulagen und Steuerersparnisse kann so der entfallende Teil der Beamtenversorgung durch private Vorsorge ersetzt werden.

Wir haben Angebote, die die Beamtenversorgung ergänzen. Und das nicht nur für Beamte, die hauptamtlich im kirchlichen oder sozialen Bereich tätig sind. Viele Arbeitnehmer im kirchlichen und öffentlichen Dienst haben die Möglichkeit, die Leistungen der Zusatzversorgung zu ergänzen durch folgende Leistungen:

Ausgezeichnete Beratung

Die Bedürfnisse unserer Kunden liegen uns be­son­ders am Herzen. Darum sind uns Trans­parenz und Nach­haltig­keit sehr wichtig. Über­zeugen Sie sich einfach selbst.

Persönliche Beratung

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Persönliche Beratung

VRK Kranken­versicherung für Pfarrer: Beihilfe für Beamte

Als Pfarrer, Kirchenbeamter oder Anwärter sind Sie in den meisten Fällen beihilfeberechtigt. Ihr Dienstgeber erstattet Ihnen damit einen Teil Ihrer Kosten im Krankheitsfall. Eine umfassende Absicherung erreichen Sie durch den Abschluss einer privaten Krankenversicherung für Beihilfe-Berechtigte.

Ihre Vorteile – unsere Leistungen

  • Kostendeckung für anfallende Behandlungen
  • Privatpatient beim Arzt,
  • Chefarztbehandlung, Einbettzimmer im Krankenhaus,
  • Sehhilfe und die Beitragsrückerstattung.
  • Heilpraktikerleistungen
  • Individuelle Tarife und Leistungen

Eine private Krankenversicherung für kirchliche Beamte und Pfarrer kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn Sie eine umfassende Gesundheitsversorgung wünschen, die Ihren individuellen Bedürfnissen gerecht wird. Sie bietet Ihnen die Möglichkeit, schnellen Zugang zu erstklassigen medizinischen Leistungen im Krankenhaus zu erhalten und sich gleichzeitig finanziell abzusichern. Durch die individuelle Tarifwahl können Sie sicherstellen, dass Ihre Gesundheitsversorgung Ihren persönlichen Anforderungen entspricht.

Sie sind als Pfarrer oder Kirchenbeamter freiwillig in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)? Die gesetzliche Krankenversicherung kann Ihnen keinen bedarfsgerechten Versicherungsschutz bieten, weil der Anteil der Beihilfe nicht berücksichtigt wird. So zahlen Sie in der GKV mehr als nötig. Und das bei geringeren Leistungen.

Zur privaten Krankenversicherung für Beihilfe-Berechtigte

Private Krankenvollversicherung
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Ist es sinnvoll für mich, eine private Krankenversicherung zu haben?
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Dienstzimmer und Hausrat für Pfarrer und Kirchenbeamte

Auch Ihre privaten Sachen im Dienstzimmer (z. B. Laptop, Tablet oder Literatur) sind in unserer Hausrat Classic mitversichert, egal ob sich das Zimmer im Privat-, im Pfarr- oder Gemeindehaus befindet.

Der Schutz gilt auch für Sachen bis 5.000 Euro, die Sie dauerhaft in der Kirche oder kirchlichen Einrichtung untergebracht haben und dazu dienen, Ihren Beruf oder Ihr Amt im kirchlichen Bereich auszuüben.

Zur Hausratversicherung Classic

Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz

Ein Mann sitzt auf der Terrasse und liest ein Buch. Im Hintergrund liegt ein See.

Zu den empfohlenen Versicherungen für Kirchenbeamte und Pfarrer gehört auch unser Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz: Dieser bietet Ihnen einen umfassenden Schutz für rechtliche Angelegenheiten in verschiedenen Bereichen. Neben dem Dienst- und Arbeitsrechtsschutz beinhaltet unser Angebot auch die Mitversicherung der ehrenamtlichen Tätigkeit eines Pfarrers im Kirchenvorstand.

Mit der Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz haben Sie die Möglichkeit der Mediation, um Konflikte außergerichtlich und einvernehmlich beizulegen. Dies ermöglicht eine effektive Streitschlichtung ohne langwierige Gerichtsverfahren.

  • Darüber hinaus sind Sie mit unserer Rechtsschutzversicherung in rechtlichen Fragen rund um das Disziplinar- und Standesrecht abgesichert, einschließlich des Dienstrechts der Kirchen.
  • Ein weiterer Vorteil unserer Rechtsschutzversicherung ist die Option der Sofortauskunft per Telefon. Sie können sich telefonisch zu allen Rechtsfragen im privaten und (nichtselbstständig) beruflichen Bereich beraten lassen. Dies ermöglicht Ihnen eine schnelle und kompetente Rechtsberatung, wenn Sie sie am dringendsten benötigen.
  • Unsere Rechtsschutzversicherung bietet weltweiten Versicherungsschutz für ein Jahr pro Aufenthalt. Mit dem “Rechtsschutz PLUS”-Paket erstreckt sich dieser Schutz sogar auf bis zu drei Jahre. Dies bedeutet, dass Sie auch im Ausland rechtliche Unterstützung erhalten, wenn Sie sich vorübergehend außerhalb Deutschlands aufhalten.

Unser Kundenportal: Mein VRK

Verwalten Sie Ihre Verträge online, ohne auf persön­li­che Beratung zu verzichten. Registrieren Sie sich jetzt und profitieren Sie von den Vorteilen Ihres per­sön­li­chen Kundenportals.

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Mit unserer Rechtsschutzversicherung sind Sie in vielerlei Hinsicht abgesichert und können rechtliche Angelegenheiten mit Vertrauen und Zuversicht angehen.

Zum Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz

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Verantwortungsvoll vorsorgen

Ausgezeichnet als „Nachhaltiger Institutioneller Anleger“ seit 2016
Ihre Ver­si­che­rungs­bei­trä­ge legen wir kon­se­quent nach strengen ethi­schen, so­zia­len und öko­lo­gi­schen Nach­hal­tig­keits­kri­te­ri­en an. Unsere nach­hal­ti­gen Ka­pi­tal­an­la­ge­richt­li­ni­en gelten für unser gesamtes Pro­dukt­port­fo­lio.

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Ausgezeichnete Beratung

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Sind Pfarrer privat versichert?

Pfarrer sind nicht grundsätzlich dazu verpflichtet, sich privat zu versichern. Die Versicherungsart eines Pfarrers hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter Einkommen, Dienstverhältnis und individuelle Präferenzen. Einige Pfarrer sind z. B. Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), während andere sich für eine private Krankenversicherung (PKV) entscheiden. Sich mit einer VRK Versicherung privat abzusichern, hat viele Vorteile:

  • Spezialisiertes Portfolio: Der VRK versteht die speziellen Bedürfnisse von Menschen im kirchlichen und sozialen Bereich. Unser breites Portfolio bietet maßgeschneiderte Versicherungen für Pfarrer und Kirchenbeamte.
  • VRK Amts- und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung: Wir bieten eine umfassende Amts- und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung an, die Pfarrer und Beamte bei beruflichen Haftungsfragen absichert. Dies ist entscheidend, um sich vor finanziellen Risiken zu schützen.
  • VRK Kfz-Versicherung: Wir bieten die Möglichkeit, den Versicherungsschutz um eine Autoversicherung bzw. Elektroauto-Versicherung zu erweitern. Diese Versicherungen für Pfarrer schützen vor Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit privaten und dienstlichen Fahrzeugen und bieten eine hohe Deckungssumme.
  • Verlust von Dienst- und Privatschlüsseln: Die Privat-Haftpflichtversicherung schützt Schlüsselverluste, einschließlich beruflicher Schlüssel.
  • VRK Dienstunfähigkeitsabsicherung: Pfarrer und Kirchenbeamte können sich mithilfe des VRK gegen Dienstunfähigkeit absichern. Im Falle von Unfall oder Krankheit, die die Ausübung des Dienstes unmöglich macht, bieten wir volle Leistungen und Flexibilität.
  • Nachhaltiger Versicherungsschutz: Wir legen besonderen Wert auf ethische, soziale und ökologische Nachhaltigkeitskriterien bei der Anlage von Beiträgen. Dies bietet eine einzigartige Möglichkeit, ethisch verantwortungsvoll vorzusorgen.
  • Zusatzversorgung für Angestellte im Raum der Kirchen: Wir bieten Möglichkeiten zur betrieblichen Altersversorgung für Angestellte im kirchlichen und öffentlichen Dienst an. Dies ermöglicht zusätzliche Absicherung für die Zukunft.

Bei uns finden Sie ein breites Portfolio an Versicherungen für Pfarrer und können sich auf nachhaltige und verantwortungsvolle Weise absichern.

Wie sind evangelische Pfarrer krankenversichert?

Evangelische Pfarrer können entweder in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder in einer privaten Krankenversicherung (PKV) versichert sein. Die Wahl hängt oft von ihrem Einkommen und persönlichen Präferenzen ab.

Wie sind katholische Priester krankenversichert?

Katholische Priester sind in der Regel Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die Versicherungssituation kann jedoch von Land zu Land und von Diözese zu Diözese variieren.

Wie sind Pfarrer rentenversichert?

Pfarrer sind in der Regel rentenversichert, ähnlich wie andere Arbeitnehmer in Deutschland. Sie zahlen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, die einen Teil ihrer Altersvorsorge abdecken.

Wie sind Theologiestudenten versichert? Wie sind Anwärter versichert?

Unsere Angebote richten sich auch an Theologiestudenten und Anwärter. Auch deren Ehe- oder Lebenspartner und Kinder sind mitversicherbar.

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