Ein Motorradfahrer und ein Rollerfahrer fahren auf einer Landstraße
Ein Motorradfahrer und ein Rollerfahrer fahren auf einer Landstraße

Versicherung für Ihr Motorrad

sowie Leicht­kraftrad und Leichtkraftroller

  • Individueller Schutz: Kfz-Haftpflicht und Kasko
  • Attraktive Konditionen auch für Einsteiger
  • Besondere Leistungen für E-Fahrzeuge und Hybride
Jetzt berechnen!

Völlig losgelöst – und trotzdem sicher auf allen Wegen – mit unserer Motorradversicherung! Wir möchten, dass Sie auch auf zwei Rädern gut geschützt sind. Mit unserer Versicherung für kleine und große Motorräder, sowie für Leichtkrafträder und Leichtkraftroller bieten wir Ihnen unseren umfassenden Schutz an. Gleiches gilt für entsprechende Elektro- und Hybridfahrzeuge.

Inhaltsverzeichnis

Ihre Vorteile – unsere Leistungen

  • Wir bieten hohe Deckungssummen in der Kfz-Haftpflichtversicherung – bis zu 100 Mio. Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden; bei Personenschäden maximal 15 Millionen Euro je geschädigte Person und Schadenfall. Unsere Leistungen gehen damit weit über die gesetzlich vorgeschriebenen Mindeststandards hinaus.
  • Wir bieten Ihnen auch als Einsteiger attraktive Konditionen.
  • Wir berücksichtigen Ihre alten schadenfreien Jahre, wenn Sie nach einer längeren Pause wieder aufsteigen.
  • Wir kommen für Schäden an Ihrer Schutzkleidung auf, wenn durch ein und denselben Kasko-Schadenfall auch Ihr Motorrad, Ihr Leichtkraftrad,- oder roller beschädigt wird.
  • In der Kasko bieten wir besondere Vorteile für E-Fahrzeuge – z. B. Leistungen für Akku, Ladekabel und Ladekarte.
Logo Weniger ist MOOR – Im Hintergrund fliegt ein Reiher über ein Moor.
Schützen Sie mit uns das Klima!

Für jeden neuen Kfz-Vertrag schützen wir 1 m2 Moor in Deutschland.

Mehr erfahren

Nachhaltig gut versichert

Ethisch-nachhaltiges Handeln liegt dem Versicherer im Raum der Kirchen seit jeher am Herzen – und das in vielerlei Hinsicht. Dies wird uns durch Focus Money mit dem Siegel „Höchste Nachhaltigkeit“ bescheinigt.

Mehr erfahren
VRK Höchste nachhaltigkeit

Nachhaltig gut versichert

VRK Höchste nachhaltigkeit

Ethisch-nachhaltiges Handeln liegt dem Versicherer im Raum der Kirchen seit jeher am Herzen – und das in vielerlei Hinsicht. Dies wird uns durch Focus Money mit dem Siegel „Höchste Nachhaltigkeit“ bescheinigt.

Mehr erfahren

Ihre Motorrad­versicherung im Vergleich:

Beitragsvergleich zur Kfz-Haftpflichtversicherung inkl. Schutzbrief und Vollkaskoversicherung. Versicherungsbeginn 01.01.2026, Angebotsdatum 07.10.2025 (BMW R 1250 GS Adventure)

So haben wir gerechnet …

Beispiel: Ganzjahreskennzeichen für eine BMW R 1250 GS Adventure – 279,41 €

Der Beitrag ergibt sich für folgende Merkmale im Tarif-Rechner:

  • Versicherungsnehmer: Angestellter (im nicht-öffentlichen Dienst), geboren am 05.09.1982
  • Fahrer: Versicherungsnehmer (Führerschein 05.09.2000); Fahrzeughalter: Versicherungsnehmer
  • Zulassungsbezirk: Osnabrück, PLZ: 49082
  • Fahrzeug: BMW R 1250 GS Adventure, R125; HSN: 0005, TSN: CTN, 100kW, 1254 ccm, Leergewicht: 268kg, ABS: Ja, Erstzulassung 01.05.2023; Zulassung auf den Halter 12.07.2024
  • Neuwert/Kaufpreis: 20.900 € / 17.000 €
  • Jährliche Fahrleistung: 6.000 km; Nutzung: ausschließlich privat; Finanzierung: Fahrzeug ist eigenfinanziert; Abstellplatz: Einzel-/Doppelgarage
  • Wohneigentum (Einfamilienhaus, versichert beim VRK)
  • Schadenfreiheitsklasse: SF 15 Vollkasko: mit 500 € Selbstbeteiligung; Teilkasko: mit 150 € Selbstbeteiligung
  • Schutzbrief: eingeschlossen
  • Zahlungsweise: jährlich per Lastschrift

Dieses Angebot ist gültig ab 01.01.2026 – Quelle: NAFI 07.10.2025
Die Beiträge sind inklusive der gesetzlichen Versicherungssteuer in Höhe von 19 %.

Folgende Tarife wurden miteinander verglichen:

  • VRK279,41 €
  • Württembergische, Kompakt – 401,52 €
  • SV SparkassenVersicherung512,61 €
  • Lippische 598,93 €
  • SIGNAL IDUNA620,72 €

Folgende Fahrzeuge können Sie bei uns versichern

Ein junges Paar fährt auf einem Kleinkraftrad
Leicht­kraftrad

50 ccm bis 125 ccm

Junge Menschen auf ihren Motorollern
Leichtkraftroller

50 ccm bis 125 ccm

Ein junges Paar sitzt auf einem Motorroller
Großroller

(und einige Vespas) über 125 ccm

Ein Mann fährt mit seinem Motorrad
Motorräder

mit mehr als 125 ccm Hubraum

Eine junge Frau sitzt auf ihrem Elektroroller
Elektro und Hybride

Entsprechende Elektro- und Hybridvarianten

Ihr Fahrzeug ist schwächer motorisiert?

Kleinkrafträder bis einschließlich 50 ccm, Elektro-Kleinst­fahr­zeuge (z. B. E-Scooter) und motorisierte Kranken­fahr­stühle (mit mehr als 6 km/h), die ein Ver­sicherungs­kenn­zeichen be­nötigen, er­halten Ver­sicherungs­schutz über die Moped­ver­sicherung.

Günstigen Ver­sicherungs­schutz gibt es auch für ver­sicherungs­pflichtige S-Pedelecs und E-Bikes.

Die Kfz-Haftpflicht für Ihr Motorrad

oder Ihr Leichtkraftrad oder Ihren Leichtkraftroller

Für Schäden, die anderen durch Ihr kleines oder großes Motorrad oder Ihrem Motorrad­gespann (Motorrad mit Bei­wagen), oder Ihrem Roller über 50 ccm entstehen, haften Sie. Darum brauchen Sie eine Kfz-Haft­pflicht­ver­sicherung, diese Ver­sicherung ist gesetzlich vor­geschrieben.

  • Wir leisten in der Kfz-Haftpflichtversicherung bis zu 100 Mio. Euro für Personen-, Sach- und Vermögens­schäden je Schaden­fall.
  • Bei Personenschäden übernehmen wir dabei maximal 15 Millionen Euro je geschädigte Person und Schaden­fall.
  • Wir sind für Sie da – wir prüfen die Schaden­ersatz­ansprüche, die gegen Sie erhoben werden, kommen für berechtigte Ansprüche auf und wehren unbe­gründete An­sprüche ab.
  • Unfallfreies Fahren belohnen wir mit attraktiven Konditionen. Die höchste Schaden­freiheits­klasse erreichen Sie nach 20 schaden­freien Jahren.

Mallorca-Police – auch im Ausland gut abgesichert

In unserer Kfz-Haftpflicht ist die Mallorca-Police für im Ausland gemietete Pkw (nicht für gemietete Krafträder) beitragsfrei enthalten.

Sie gilt in vielen Ländern Europas und erweitert die Kfz-Haftpflichtversicherung auf einen dort gemieteten Pkw. So müssen Sie nichts aus eigener Tasche zahlen, wenn ein Schaden die ausländische Deckungs­summe übersteigt. Denn Miet­wagen sind im Ausland oft mit niedrigeren Ver­sicherungs­summen haft­pflicht­ver­sichert als in Deutsch­land.

Ihre Vorteile:

  • Es gilt die bei uns vereinbarte Ver­sicherungs­summe (bis zu 100 Mio. Euro)
  • Erweiterung der Kfz-Haft­pflicht­versicherung auf einen im euro­päischen Ausland gemieteten Pkw
  • Die Mallorca-Police gilt für 6 Monate ab dem Zeitpunkt der Anmietung

Wir bieten top Leistungen zu einem günstigen Preis

Jetzt Beitrag berechnen

Was leistet die Kasko­versicherung für Ihr Motorrad

oder Ihr Leichtkraftrad oder Ihren Leichtkraftroller?

Die Teil- bzw. Vollkasko in der Motorradversicherung kommt für Schäden an Ihrem Fahrzeug oder an Ihrem Motorradgespann (Motorrad mit Beiwagen) auf. Sie erhalten die Reparaturkosten oder bei einem Totalschaden den Wiederbeschaffungswert ersetzt.

24 Monate Neupreisentschädigung

Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust Ihres Fahrzeugs innerhalb von 24 Monaten nach Erstzulassung zahlen wir bei einem Kaskoschaden nicht nur den Wiederbeschaffungswert, sondern den Neupreis, wenn Sie es als Neufahrzeug gekauft haben.

Teilkasko­versicherung

Die Teilkasko­versicherung für Ihr Motorrad, Ihr Leichtkraftrad oder Ihren Leichtkraftroller

Unsere Teilkasko ersetzt viele Schäden an Ihrem Fahrzeug:

  • Diebstahl sowie Unterschlagung oder Erpressung
  • Brand oder Explosion
  • Naturgewalten, z. B. Sturm bereits ab Windstärke 7 (das entspricht einer Windgeschwindigkeit von mindestens 50 km/h), Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Erdrutsch, Lawinen und Dachlawinen (Dachlawinen sind von Gebäudedächern niedergehende Schnee- oder Eismassen).
  • Zusammenstoß mit Tieren (z. B. Wildunfall)
  • Glasbruch, auch bei Scheiben von integrierten Fahrzeugassistenzsystemen und Displays
  • Kurzschluss an der Verkabelung und Folgeschäden am Motorrad, Leichtkraftrad-, oder -roller
  • Tierbiss (z. B. durch einen Marder) und Folgeschäden am Motorrad, Leichtkraftrad-, oder -roller

Unser Extra für Sie bei Schäden durch Glasbruch:

Wir verzichten auf den Abzug einer Selbstbeteiligung, wenn repariert und nicht ausgetauscht wird! Stimmen Sie hierzu die Werkstatt mit uns ab.

Gemeinsam tragen wir damit zur Schonung von Ressourcen und Umwelt bei.

Vollkasko­versicherung

Die Vollkasko­versicherung für Ihr Motorrad, Leichtkraftrad oder Ihren Leichtkraftroller

Die Vollkaskoversicherung ist vor allem bei neuen oder hochpreisigen Fahrzeugen eine wertvolle Absicherung und Ergänzung der Teilkasko. Sie ersetzt alles, was in der Teilkasko versichert ist und darüber hinaus:

  • Unfallschäden, egal wer den Unfall verschuldet hat
  • Schäden durch Vandalismus („Neidkratzer“)
  • Schäden durch Transport auf einem Schiff
  • Schäden am Fahrzeug, deren alleinige Ursache ein geplatzter Reifen ist
  • Transportschäden – wir leisten für Schäden am Fahrzeug, wenn z. B. das Motorrad beim Transport mit einem Anhänger herunterfällt oder kippt

Schadenfreiheitsklassen

Unfallfreies Fahren wird durch Schadenfreiheitsklassen belohnt. Diese gibt es neben der Kfz-Haftpflicht auch in der Vollkasko. Wenn Sie zu uns wechseln, berücksichtigen wir Ihren bisherigen Schadenverlauf. Dies gilt sowohl bei einem Anbieterwechsel innerhalb Deutschlands wie auch aus dem Ausland. Die Berücksichtigung Ihres Schadenverlaufs im EWR-Ausland (Europäischer Wirtschafts-Raum) erfolgt mittels einer Schadenverlaufsbescheinigung.

Ist meine Schutzkleidung mitversichert?

Ihre Schutzkleidung ist über Kasko mitversichert. Und zwar dann, wenn gleichzeitig auch ein Kaskoschaden am Fahrzeug entsteht. Dann ist auch Ihre beschädigte Schutzkleidung – z. B. Helm, Motorrad-Stiefel, Motorrad-Kombi – mitversichert. Das gilt auch für die Motorrad-Schutzkleidung Ihres Beifahrers oder Ihrer Beifahrerin.

Ein Beispiel:
Der Fahrer rutscht mit seinem Motorrad aus der Kurve; das Motorrad hat einen Blechschaden und die Motorrad-Kleidung ist so aufgerissen, dass sie nicht mehr zu tragen ist. Die Vollkasko leistet für die Schäden an Fahrzeug und Motorrad-Kombi.

Wird z. B. bei einem Cafe-Besuch der Helm gestohlen, so leistet die Kaskoversicherung nicht.

Kasko-Versicherung im Überblick:

Teilkasko Vollkasko
Unfallschäden, auch selbst verschuldete
Mutwillige Beschädigung Ihres Fahrzeugs durch Fremde
Schäden durch einen geplatzten Reifen
Transportschäden, z. B. auf einem Anhänger
Schäden durch Transport auf einem Schiff
Diebstahl, Unterschlagung, Erpressung
Brand und Explosion
Naturgewalten
Zusammenstoß mit Tieren
Kurzschluss an der Verkabelung und Folgeschäden am Fahrzeug
Schäden durch Tierbisse und Folgeschäden am Fahrzeug
Bruch der Verglasung

Dies gilt auch, wenn der Verursacher des Schadens wegen Fahrerflucht nicht ermittelt werden kann.

Z. B. Vandalismus („Neidkratzer“)

Auch bei Scheiben von Fahrzeugassistenzsystemen und Displays

Welche Versicherung für das elektrische oder hybride Fahrzeug?

Für E-Fahrzeuge und Hybride muss, genau wie für ein Fahrzeug mit Verbrennungsmotor eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

Unsere Empfehlung: Da der Wert eines E-Fahrzeugs oder eines Hybriden in der Regel höher ist als der eines Motorrades, Leichtkraftrades-, oder rollers mit Verbrennungsmotor, empfehlen wir hier besonders den Abschluss einer Vollkaskoversicherung, mindestens aber einer Teilkaskoversicherung. Die Kaskoversicherung kommt für die gleichen Schäden auf, wie bei einem Fahrzeug mit Verbrennungsmotor. Unser Kaskoschutz erfüllt darüber hinaus aber die be­sonderen An­forder­ungen an den Ver­sicherungs­schutz bei Elektro­krafträdern und hybriden Fahrzeugen.

So nehmen wir z. B. in einem Kasko-Schadenfall keine altersbedingten Abzüge vor, wenn bei einer Reparatur der Akku Ihres Fahrzeugs getauscht werden muss.

Muss der Antriebs-Akku Ihres Elektro- oder Hybrid­fahrzeugs infolge eines ver­sicherten Schaden­ereignisses entsorgt werden? Dann zahlen wir die tat­sächlich an­gefallenen Ausbau- und Verbringungs­kosten zur nächst­gelegenen Rück­nahm­estelle. Die Entsorgungs­kosten über­nehmen wir, soweit kein Dritter ist – also z. B. vom Hersteller dazu verpflichtet ist.

Teilkasko für Elektrofahrzeuge und Hybride

  • leistet für alles, was auch in unserer Teilkasko für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor versichert ist.
  • ersetzt das Ladekabel und die Ladekarte bei Diebstahl
  • kommt auf für Schäden durch Überspannung durch Blitzschlag, z. B. beim Laden des Akkus
  • übernimmt Schäden durch Kurzschluss an der Verkabelung und Folgeschäden am E-Motorrad, E-Leichtkraftrad- oder roller und an der entsprechenden Hybridvariante
  • ersetzt Schäden durch Tierbiss (z. B. durch einen Marder) und Folgeschäden am E-Fahrzeug oder am hybriden Fahrzeug

Private Ladeausrüstung

Für die private Ladeausrüstung Ihres bei uns kaskoversicherten E-Motorrades, E-Leichtkraftrades-, oder rollers oder Hybridfahrzeugs, haben Sie auch Versicherungsschutz für Ihre fest installierte Wallboxen und Induktionsplatten. Im Rahmen unserer Teil- oder Vollkaskoversicherung beträgt die Entschädigung bis zu 5.000 Euro je Schadenfall. Wir leisten auch dann, wenn zeitgleich kein Kasko-Schaden an Ihrem Fahrzeug entstanden ist. Der Schutz ist subsidiär, d.h. wenn Ihre Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung nicht leisten.

Ihre mobilen Ladegeräte sind als Zubehör in voller Höhe über Ihre Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung abgesichert, sofern gleichzeitig ein Kasko-Schaden an Ihrem Fahrzeug entstanden ist.

Ihre Ladekabel und Ladekarten sind immer in voller Höhe über Ihre Kaskoversicherung mitversichert. Unabhängig von einem Kasko-Schaden an Ihrem Fahrzeug.

Unsere Vollkasko für Elektromotorräder

sowie E-Leichtkrafträder, E-Leichtkraftroller und entsprechender Hybridfahrzeuge:

  • leistet für alles, was auch in unserere Vollkasko für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor versichert ist und darüber hinaus:
  • Rundum-Schutz für den Akku Ihres Elektro – oder Hybridfahrzeugs bis 20.000 Euro; allerdings sind Schäden durch Alterung und Verschleiß ausgenommen.
Droht infolge eines in Ihrer Kasko versicherten Schadenereignisses die Entzündung Ihres Elektro- oder Hybridfahrzeugs? Oder von dessen Antriebs-Akku? Dann zahlen wir die notwendigen Kosten, um das Fahrzeug oder den Antriebs-Akku in Isolation zu verbringen und zu lagern. Beispielsweise in einem Hochvolt-Container. Im Inland übernehmen wir die dafür tatsächlich angefallenen Kosten für bis zu 2 Wochen. Im Ausland für bis zu 4 Wochen.

Wir bieten top Leistungen zu einem günstigen Preis

Jetzt Beitrag berechnen
Eine Wallbox zum laden.
Versicherungsschutz für Wallboxen

Sie besitzen ein Eigenheim und haben auf Ihrem Grundstück eine Ladestation für Ihr Elektro-Motorrad, E-Leichtkraftrad, Ihren E-Leichtkraftroller oder Ihr entsprechendes Hybridfahrzeug fest installiert? Dann gilt der Versicherungsschutz unserer Wohngebäudeversicherung auch für Schäden an Ihrer Ladestation.

Sie haben als Mieter oder Wohnungseigentümer eine Ladestation auf eigene Kosten angeschafft oder übernommen? Dann gilt der Versicherungsschutz unserer Hausratversicherung. Versicherungsschutz für Ihre Ladestation besteht auf dem Grundstück, auf dem Ihre versicherte Wohnung liegt. Die Wallbox kann sowohl in der Garage, im Carport oder auf dem Außenstellplatz installiert sein. Zudem leisten wir für mobile Wallboxen und sogar bei Diebstahl.

Zur Wohngebäudeversicherung
Zur Hausratversicherung

Welchen Schutz bietet unsere Versicherung im Klimawandel?

Das Klima ändert sich. Extreme Wetterereignisse nehmen zu. Versicherungen schützen vor den finanziellen Folgen, die auch durch solche Ereignisse entstehen können. Das gilt auch für die Kfz-Versicherung. Je nach vereinbartem Versicherungsschutz gleicht sie Schäden an Personen, Hab und Gut, der Infrastruktur oder der Artenvielfalt finanziell aus. Lesen Sie hier mehr dazu.

Mehr erfahren

Sinnvolle Ergänzungen

Kfz-Schutzbrief

Mit unserem Kfz-Schutzbrief sind wir in Notfällen für Sie und Ihre Familie da und helfen weiter – europaweit und rund um die Uhr.

Ausland-Schadenschutz

Sicherheit und Hilfe im Schadenfall, wenn Sie mit Ihrem Auto, Wohnmobil oder Motorrad auf Reisen sind.

Versicherungsschutz für Ihr Auto

Auch für Ihr Auto bieten wir leistungsstarken und günstigen Versicherungsschutz über
unsere Kfz-Versicherung.

Zur Autoversicherung
Unfall­versicherung

Individueller Schutz für Freizeit und Beruf – unsere Unfallversicherung gilt weltweit und rund um die Uhr.

Verkehrsrechtsschutz

Ob Ärger beim Autokauf, Unfall oder Bußgeldverfahren: Mit unserer günstigen Verkehrsrechtschutzversicherung schützen wir Sie vor hohen Anwalts- und Gerichtskosten.

Jetzt berechnen
VRK – FOCUS MONEY: Beste Kunden- und Finanzbetreuung

Ausgezeichnete Beratung

Die Bedürfnisse unserer Kunden liegen uns be­son­ders am Herzen. Darum sind uns Trans­parenz und Nach­haltig­keit sehr wichtig. Über­zeugen Sie sich einfach selbst.

Persönliche Beratung

Ausgezeichnete Beratung

VRK – FOCUS MONEY: Beste Kunden- und Finanzbetreuung

Die Bedürfnisse unserer Kunden liegen uns be­son­ders am Herzen. Darum sind uns Trans­parenz und Nach­haltig­keit sehr wichtig. Über­zeugen Sie sich einfach selbst.

Persönliche Beratung
Download
Download: Alle Informationen auf einen Blick

In unseren Versicherungsbedingungen erfahren Sie alle Details zu unserer Versicherung für kleine und große Motorräder sowie Leichtkraftroller.

Allgemeine Versicherungs­bedingungen

 

Weitere Dokumente

Kundenportal „Mein VRK“

Versicherungen einfach und bequem online verwalten.

Anmelden

Haben Sie noch Fragen?

Schreiben Sie uns einfach oder rufen Sie an.

Kontaktformular

Persönliche Beratung

Sprechen Sie mit Ihrem Ansprechpartner.

Berater finden

Kundenportal „Mein VRK“

Versicherungen einfach und bequem online verwalten.

Anmelden

Haben Sie noch Fragen?

Schreiben Sie uns einfach oder rufen Sie an.

Kontaktformular

Persönliche Beratung

Sprechen Sie mit Ihrem Ansprechpartner.

Berater finden

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Motorrad,- Leichtkraftrad- und Leichtkraftrollerversicherung

Wie kann ich meine Kfz-Versicherung berechnen?

Sind Sie auf der Suche nach einer optimalen Kfz-Versicherung? Beim VRK haben Sie die Möglichkeit, Ihre Kfz-Versicherung auf einfache Weise selbst zu berechnen: Mit unserem Online-Rechner können Sie schnell und unkompliziert die Kosten Ihres Motorrads* einschätzen.

Berechnen Sie jetzt Ihre Versicherung für Motorrad, Leichtkraftrad oder Leichtkraftroller oder kontaktieren Sie Ihren persönlichen Berater.

*

Gleiches gilt für Leichtkrafträder und Leichtkraftroller über 50 ccm bis 125 ccm

Was ist eine Mallorca-Police?

Die Mallorca-Police oder Mallorca-Klausel ist eine Erweiterung der Kfz-Haftpflichtversicherung eines , Pkw, eines Campingfahrzeug oder eines Motorrads auf einen im europäischen Ausland gemieteten Pkw (nicht für gemietete Motorräder*). Sie gilt für die Dauer von maximal sechs Monaten nach Anmietung. Sie springt ein, wenn die Deckungssumme der Mietwagenversicherung nicht ausreicht, um den durch den Mietwagen verursachten Haftpflichtschaden zu ersetzen. In unserer Kfz-Haftpflicht für Motorräder, Leichtkrafträder- und roller (über 50 ccm bis 125 ccm) ist die Mallorca-Police beitragsfrei enthalten.

*

Gleiches gilt für Leichtkrafträder und Leichtkraftroller über 50 ccm bis 125 ccm

Was hat der VRK bei Elektro- und Hybridfahrzeugen zu bieten?

Der VRK bietet umfassende Leistungen, die den besonderen Bedarf von Elektro- oder Hybridfahrzeugen abdecken. Darin enthalten sind z.B. umfassende Leistungen für den Akku, das Herzstück, Ihres Motorrads*.

*

Gleiches gilt für Leichtkrafträder und Leichtkraftroller über 50 ccm bis 125 ccm

Was ist ein Kfz-Schutzbrief?

Ein Schutzbrief ist eine beitragspflichtige Zusatzleistung Ihrer Kfz-Versicherung. Er deckt z. B. Leistungen wie Pannenhilfe, Bergen und Abschleppen und Krankenrücktransport ab. Der Beitrag hängt von der Fahrzeugart und dem Fahrzeugalter ab. Beim VRK gibt es den Zusatzschutz für Motorräder bereits ab 7,00 Euro** im Jahr.

**

Jahresbeitrag Kfz-Schutzbrief für Motorräder, Leichtkraftrad-, und roller (über 50 ccm bis 125 ccm) in Ergänzung zu unserer Kfz-Haftpflichtversicherung

Worauf muss ich achten, wenn ich meine Motorrad­versicherung bzw. Leicht­kraftrad- oder Leichtkraftroller­versicherung wechseln möchte?

Beim Wechsel der Versicherung gibt es einige wichtige Punkte, die beachtet werden sollten.

Frühzeitig kündigen: Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Ende des Versicherungsjahres. Das Versicherungsjahr entspricht dabei häufig dem Kalenderjahr. Daher sollte die Kündigung spätestens bis zum 30. November beim bisherigen Versicherer eingegangen sein.
Bitte beachten Sie: Immer mehr Verträge haben mittlerweile eine unterjährige Hauptfälligkeit, d.h. das Versicherungsjahr endet genau 1 Jahr nach Vertragsbeginn und nicht mit Ablauf des Kalenderjahres. Auch hier beträgt die Kündigungsfrist einen Monat zum Ende des Versicherungsjahres.

Sie haben ein Saisonkennzeichen? Dann sollte die Kündigung einen Monat vor Beginn der Saison beim bisherigen Versicherer eingegangen sein.

Kündigung schriftlich einreichen: Bewahren Sie unbedingt einen Nachweis über die fristgerechte Kündigung Ihrer Versicherung auf. Ideal ist eine schriftliche Kündigung per Einschreiben oder per E-Mail.
Neue Versicherung rechtzeitig abschließen: Warten Sie nicht bis zur letzten Minute mit dem Abschluss einer neuen Motorradversicherung, Leichtkraftrad- oder Leichtkraftrollerversicherung. Es kann etwas dauern, die passende Versicherung zu finden und alle Formalitäten zu erledigen.
Leistungen genau prüfen: Achten Sie nicht nur auf den Preis, sondern auch auf die Leistungen der Wohnmobilversicherung. Prüfen Sie, welche Leistungen für Sie wichtig sind und ob diese in der neuen Wohnmobilversicherung enthalten sind.
Sonderkündigungsrecht beachten: In einigen Fällen können Sie die Versicherung für Motorrad, Leichtkraftrad oder Leichtkraftroller auch außerhalb der regulären Kündigungsfrist wechseln. Dies ist beispielsweise möglich, wenn Sie ein neues Fahrzeug anmelden.. Hat Ihr Versicherer den Beitrag erhöht, obwohl sich am Versicherungsschutz nichts ändert? Dann können Sie Ihre Kfz-Versicherung noch bis zu einem Monat nach Zugang der Mitteilung über die Prämienerhöhung mit Sonderkündigungsrecht kündigen.

Bonus-Malus-System berücksichtigen: Informieren Sie sich, wie Ihr neuer Versicherer das Schadenfreiheitsklassen-System handhabt. Dieses System belohnt schadenfreies Fahren und bestraft Unfälle.

Durch einen Wechsel der Kfz-Versicherung können oft erhebliche Kosten eingespart werden. Es lohnt sich, diesen Schritt sorgfältig zu planen und durchzuführen. So können Sie sicherstellen, dass Sie die für Sie passende, günstige und leistungsstarke Versicherungslösung finden.

Wie berücksichtigen wir Ihre im EWR-Ausland ausgestellte Schadenverlaufsbescheinigung in der Kfz-Haft­pflicht­versicherung?

Der Beitrag in der Kfz-Versicherung hängt bei vielen Fahrzeugarten auch von der Anzahl der nachgewiesenen schadenfreien Versicherungsjahre des Versicherungsnehmers ab. Wir berücksichtigen im EWR-Ausland ausgestellte Bescheinigungen über den Schadenverlauf in der Kfz-Haftpflichtversicherung genauso wie eine im Inland ausgestellte Bescheinigung entsprechend unseren Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung. Voraussetzung ist, dass die Schadenverlaufsbescheinigung dem von der EU-Kommission vorgesehenen Muster entspricht.

Wie berücksichtigen wir Ihre im EWR-Ausland ausgestellte Schadenverlaufsbescheinigung in der Kfz-Haft­pflicht­versicherung?

Der Beitrag in der Kfz-Versicherung hängt bei vielen Fahrzeugarten auch von der Anzahl der nachgewiesenen schadenfreien Versicherungsjahre des Versicherungsnehmers ab. Wir berücksichtigen im EWR-Ausland ausgestellte Bescheinigungen über den Schadenverlauf in der Kfz-Haftpflichtversicherung genauso wie eine im Inland ausgestellte Bescheinigung entsprechend unseren Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung. Voraussetzung ist, dass die Schadenverlaufsbescheinigung dem von der EU-Kommission vorgesehenen Muster entspricht.

  1. Auto & Reise
  2. Zweiräder
  3. Motorrad, Leichtkraftrad und Leichtkraftroller