Versicherung für Ihr Motorrad
sowie Leichtkraftrad und Leichtkraftroller
- Individueller Schutz: Kfz-Haftpflicht und Kasko
- Attraktive Konditionen auch für Einsteiger
- Besondere Leistungen für E-Fahrzeuge und Hybride
Völlig losgelöst – und trotzdem sicher auf allen Wegen – mit unserer Motorradversicherung! Wir möchten, dass Sie auch auf zwei Rädern gut geschützt sind. Mit unserer Versicherung für kleine und große Motorräder, sowie für Leichtkrafträder und Leichtkraftroller bieten wir Ihnen unseren umfassenden Schutz an. Gleiches gilt für entsprechende Elektro- und Hybridfahrzeuge.
Inhaltsverzeichnis
Ihre Vorteile – unsere Leistungen
- Wir bieten hohe Deckungssummen in der Kfz-Haftpflichtversicherung – bis zu 100 Mio. Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden; bei Personenschäden maximal 15 Millionen Euro je geschädigte Person und Schadenfall. Unsere Leistungen gehen damit weit über die gesetzlich vorgeschriebenen Mindeststandards hinaus.
- Wir bieten Ihnen auch als Einsteiger attraktive Konditionen.
- Wir berücksichtigen Ihre alten schadenfreien Jahre, wenn Sie nach einer längeren Pause wieder aufsteigen.
- Wir kommen für Schäden an Ihrer Schutzkleidung auf, wenn durch ein und denselben Kasko-Schadenfall auch Ihr Motorrad, Ihr Leichtkraftrad,- oder roller beschädigt wird.
- In der Kasko bieten wir besondere Vorteile für E-Fahrzeuge – z. B. Leistungen für Akku, Ladekabel und Ladekarte.
Nachhaltig gut versichert
Ethisch-nachhaltiges Handeln liegt dem Versicherer im Raum der Kirchen seit jeher am Herzen – und das in vielerlei Hinsicht. Dies wird uns durch Focus Money mit dem Siegel „Höchste Nachhaltigkeit“ bescheinigt.
Nachhaltig gut versichert
Ethisch-nachhaltiges Handeln liegt dem Versicherer im Raum der Kirchen seit jeher am Herzen – und das in vielerlei Hinsicht. Dies wird uns durch Focus Money mit dem Siegel „Höchste Nachhaltigkeit“ bescheinigt.
Ihre Motorradversicherung im Vergleich:
Beitragsvergleich zur Kfz-Haftpflichtversicherung inkl. Schutzbrief und Vollkaskoversicherung. Versicherungsbeginn 01.01.2026, Angebotsdatum 07.10.2025 (BMW R 1250 GS Adventure)
Beispiel: Ganzjahreskennzeichen für eine BMW R 1250 GS Adventure – 279,41 €
Der Beitrag ergibt sich für folgende Merkmale im Tarif-Rechner:
- Versicherungsnehmer: Angestellter (im nicht-öffentlichen Dienst), geboren am 05.09.1982
- Fahrer: Versicherungsnehmer (Führerschein 05.09.2000); Fahrzeughalter: Versicherungsnehmer
- Zulassungsbezirk: Osnabrück, PLZ: 49082
- Fahrzeug: BMW R 1250 GS Adventure, R125; HSN: 0005, TSN: CTN, 100kW, 1254 ccm, Leergewicht: 268kg, ABS: Ja, Erstzulassung 01.05.2023; Zulassung auf den Halter 12.07.2024
- Neuwert/Kaufpreis: 20.900 € / 17.000 €
- Jährliche Fahrleistung: 6.000 km; Nutzung: ausschließlich privat; Finanzierung: Fahrzeug ist eigenfinanziert; Abstellplatz: Einzel-/Doppelgarage
- Wohneigentum (Einfamilienhaus, versichert beim VRK)
- Schadenfreiheitsklasse: SF 15 Vollkasko: mit 500 € Selbstbeteiligung; Teilkasko: mit 150 € Selbstbeteiligung
- Schutzbrief: eingeschlossen
- Zahlungsweise: jährlich per Lastschrift
Dieses Angebot ist gültig ab 01.01.2026 – Quelle: NAFI 07.10.2025
Die Beiträge sind inklusive der gesetzlichen Versicherungssteuer in Höhe von 19 %.
Folgende Tarife wurden miteinander verglichen:
- VRK – 279,41 €
- Württembergische, Kompakt – 401,52 €
- SV SparkassenVersicherung – 512,61 €
- Lippische – 598,93 €
- SIGNAL IDUNA – 620,72 €
Folgende Fahrzeuge können Sie bei uns versichern
50 ccm bis 125 ccm
50 ccm bis 125 ccm
(und einige Vespas) über 125 ccm
mit mehr als 125 ccm Hubraum
Entsprechende Elektro- und Hybridvarianten
Ihr Fahrzeug ist schwächer motorisiert?
Kleinkrafträder bis einschließlich 50 ccm, Elektro-Kleinstfahrzeuge (z. B. E-Scooter) und motorisierte Krankenfahrstühle (mit mehr als 6 km/h), die ein Versicherungskennzeichen benötigen, erhalten Versicherungsschutz über die Mopedversicherung.
Günstigen Versicherungsschutz gibt es auch für versicherungspflichtige S-Pedelecs und E-Bikes.
Die Kfz-Haftpflicht für Ihr Motorrad
oder Ihr Leichtkraftrad oder Ihren Leichtkraftroller
Für Schäden, die anderen durch Ihr kleines oder großes Motorrad oder Ihrem Motorradgespann (Motorrad mit Beiwagen), oder Ihrem Roller über 50 ccm entstehen, haften Sie. Darum brauchen Sie eine Kfz-Haftpflichtversicherung, diese Versicherung ist gesetzlich vorgeschrieben.
- Wir leisten in der Kfz-Haftpflichtversicherung bis zu 100 Mio. Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Schadenfall.
- Bei Personenschäden übernehmen wir dabei maximal 15 Millionen Euro je geschädigte Person und Schadenfall.
- Wir sind für Sie da – wir prüfen die Schadenersatzansprüche, die gegen Sie erhoben werden, kommen für berechtigte Ansprüche auf und wehren unbegründete Ansprüche ab.
- Unfallfreies Fahren belohnen wir mit attraktiven Konditionen. Die höchste Schadenfreiheitsklasse erreichen Sie nach 20 schadenfreien Jahren.
Mallorca-Police – auch im Ausland gut abgesichert
In unserer Kfz-Haftpflicht ist die Mallorca-Police für im Ausland gemietete Pkw (nicht für gemietete Krafträder) beitragsfrei enthalten.
Sie gilt in vielen Ländern Europas und erweitert die Kfz-Haftpflichtversicherung auf einen dort gemieteten Pkw. So müssen Sie nichts aus eigener Tasche zahlen, wenn ein Schaden die ausländische Deckungssumme übersteigt. Denn Mietwagen sind im Ausland oft mit niedrigeren Versicherungssummen haftpflichtversichert als in Deutschland.
Ihre Vorteile:
- Es gilt die bei uns vereinbarte Versicherungssumme (bis zu 100 Mio. Euro)
- Erweiterung der Kfz-Haftpflichtversicherung auf einen im europäischen Ausland gemieteten Pkw
- Die Mallorca-Police gilt für 6 Monate ab dem Zeitpunkt der Anmietung
Wir bieten top Leistungen zu einem günstigen Preis
Was leistet die Kaskoversicherung für Ihr Motorrad
oder Ihr Leichtkraftrad oder Ihren Leichtkraftroller?
Die Teil- bzw. Vollkasko in der Motorradversicherung kommt für Schäden an Ihrem Fahrzeug oder an Ihrem Motorradgespann (Motorrad mit Beiwagen) auf. Sie erhalten die Reparaturkosten oder bei einem Totalschaden den Wiederbeschaffungswert ersetzt.
24 Monate Neupreisentschädigung
Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust Ihres Fahrzeugs innerhalb von 24 Monaten nach Erstzulassung zahlen wir bei einem Kaskoschaden nicht nur den Wiederbeschaffungswert, sondern den Neupreis, wenn Sie es als Neufahrzeug gekauft haben.
Teilkaskoversicherung
Die Teilkaskoversicherung für Ihr Motorrad, Ihr Leichtkraftrad oder Ihren Leichtkraftroller
Unsere Teilkasko ersetzt viele Schäden an Ihrem Fahrzeug:
- Diebstahl sowie Unterschlagung oder Erpressung
- Brand oder Explosion
- Naturgewalten, z. B. Sturm bereits ab Windstärke 7 (das entspricht einer Windgeschwindigkeit von mindestens 50 km/h), Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Erdrutsch, Lawinen und Dachlawinen (Dachlawinen sind von Gebäudedächern niedergehende Schnee- oder Eismassen).
- Zusammenstoß mit Tieren (z. B. Wildunfall)
- Glasbruch, auch bei Scheiben von integrierten Fahrzeugassistenzsystemen und Displays
- Kurzschluss an der Verkabelung und Folgeschäden am Motorrad, Leichtkraftrad-, oder -roller
- Tierbiss (z. B. durch einen Marder) und Folgeschäden am Motorrad, Leichtkraftrad-, oder -roller
Unser Extra für Sie bei Schäden durch Glasbruch:
Wir verzichten auf den Abzug einer Selbstbeteiligung, wenn repariert und nicht ausgetauscht wird! Stimmen Sie hierzu die Werkstatt mit uns ab.
Gemeinsam tragen wir damit zur Schonung von Ressourcen und Umwelt bei.
Vollkaskoversicherung
Die Vollkaskoversicherung für Ihr Motorrad, Leichtkraftrad oder Ihren Leichtkraftroller
Die Vollkaskoversicherung ist vor allem bei neuen oder hochpreisigen Fahrzeugen eine wertvolle Absicherung und Ergänzung der Teilkasko. Sie ersetzt alles, was in der Teilkasko versichert ist und darüber hinaus:
- Unfallschäden, egal wer den Unfall verschuldet hat
- Schäden durch Vandalismus („Neidkratzer“)
- Schäden durch Transport auf einem Schiff
- Schäden am Fahrzeug, deren alleinige Ursache ein geplatzter Reifen ist
- Transportschäden – wir leisten für Schäden am Fahrzeug, wenn z. B. das Motorrad beim Transport mit einem Anhänger herunterfällt oder kippt
Schadenfreiheitsklassen
Unfallfreies Fahren wird durch Schadenfreiheitsklassen belohnt. Diese gibt es neben der Kfz-Haftpflicht auch in der Vollkasko. Wenn Sie zu uns wechseln, berücksichtigen wir Ihren bisherigen Schadenverlauf. Dies gilt sowohl bei einem Anbieterwechsel innerhalb Deutschlands wie auch aus dem Ausland. Die Berücksichtigung Ihres Schadenverlaufs im EWR-Ausland (Europäischer Wirtschafts-Raum) erfolgt mittels einer Schadenverlaufsbescheinigung.
Ist meine Schutzkleidung mitversichert?
Ihre Schutzkleidung ist über Kasko mitversichert. Und zwar dann, wenn gleichzeitig auch ein Kaskoschaden am Fahrzeug entsteht. Dann ist auch Ihre beschädigte Schutzkleidung – z. B. Helm, Motorrad-Stiefel, Motorrad-Kombi – mitversichert. Das gilt auch für die Motorrad-Schutzkleidung Ihres Beifahrers oder Ihrer Beifahrerin.
Ein Beispiel:
Der Fahrer rutscht mit seinem Motorrad aus der Kurve; das Motorrad hat einen Blechschaden und die Motorrad-Kleidung ist so aufgerissen, dass sie nicht mehr zu tragen ist. Die Vollkasko leistet für die Schäden an Fahrzeug und Motorrad-Kombi.
Wird z. B. bei einem Cafe-Besuch der Helm gestohlen, so leistet die Kaskoversicherung nicht.
Kasko-Versicherung im Überblick:
| Teilkasko | Vollkasko | |
|---|---|---|
| Unfallschäden, auch selbst verschuldete |
||
| Mutwillige Beschädigung Ihres Fahrzeugs durch Fremde |
||
| Schäden durch einen geplatzten Reifen | ||
| Transportschäden, z. B. auf einem Anhänger | ||
| Schäden durch Transport auf einem Schiff | ||
| Diebstahl, Unterschlagung, Erpressung | ||
| Brand und Explosion | ||
| Naturgewalten | ||
| Zusammenstoß mit Tieren | ||
| Kurzschluss an der Verkabelung und Folgeschäden am Fahrzeug | ||
| Schäden durch Tierbisse und Folgeschäden am Fahrzeug | ||
| Bruch der Verglasung |
Dies gilt auch, wenn der Verursacher des Schadens wegen Fahrerflucht nicht ermittelt werden kann.
Z. B. Vandalismus („Neidkratzer“)
Auch bei Scheiben von Fahrzeugassistenzsystemen und Displays
Welche Versicherung für das elektrische oder hybride Fahrzeug?
Für E-Fahrzeuge und Hybride muss, genau wie für ein Fahrzeug mit Verbrennungsmotor eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Unsere Empfehlung: Da der Wert eines E-Fahrzeugs oder eines Hybriden in der Regel höher ist als der eines Motorrades, Leichtkraftrades-, oder rollers mit Verbrennungsmotor, empfehlen wir hier besonders den Abschluss einer Vollkaskoversicherung, mindestens aber einer Teilkaskoversicherung. Die Kaskoversicherung kommt für die gleichen Schäden auf, wie bei einem Fahrzeug mit Verbrennungsmotor. Unser Kaskoschutz erfüllt darüber hinaus aber die besonderen Anforderungen an den Versicherungsschutz bei Elektrokrafträdern und hybriden Fahrzeugen.
So nehmen wir z. B. in einem Kasko-Schadenfall keine altersbedingten Abzüge vor, wenn bei einer Reparatur der Akku Ihres Fahrzeugs getauscht werden muss.
Muss der Antriebs-Akku Ihres Elektro- oder Hybridfahrzeugs infolge eines versicherten Schadenereignisses entsorgt werden? Dann zahlen wir die tatsächlich angefallenen Ausbau- und Verbringungskosten zur nächstgelegenen Rücknahmestelle. Die Entsorgungskosten übernehmen wir, soweit kein Dritter ist – also z. B. vom Hersteller dazu verpflichtet ist.
Teilkasko für Elektrofahrzeuge und Hybride
- leistet für alles, was auch in unserer Teilkasko für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor versichert ist.
- ersetzt das Ladekabel und die Ladekarte bei Diebstahl
- kommt auf für Schäden durch Überspannung durch Blitzschlag, z. B. beim Laden des Akkus
- übernimmt Schäden durch Kurzschluss an der Verkabelung und Folgeschäden am E-Motorrad, E-Leichtkraftrad- oder roller und an der entsprechenden Hybridvariante
- ersetzt Schäden durch Tierbiss (z. B. durch einen Marder) und Folgeschäden am E-Fahrzeug oder am hybriden Fahrzeug
Private Ladeausrüstung
Für die private Ladeausrüstung Ihres bei uns kaskoversicherten E-Motorrades, E-Leichtkraftrades-, oder rollers oder Hybridfahrzeugs, haben Sie auch Versicherungsschutz für Ihre fest installierte Wallboxen und Induktionsplatten. Im Rahmen unserer Teil- oder Vollkaskoversicherung beträgt die Entschädigung bis zu 5.000 Euro je Schadenfall. Wir leisten auch dann, wenn zeitgleich kein Kasko-Schaden an Ihrem Fahrzeug entstanden ist. Der Schutz ist subsidiär, d.h. wenn Ihre Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung nicht leisten.
Ihre mobilen Ladegeräte sind als Zubehör in voller Höhe über Ihre Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung abgesichert, sofern gleichzeitig ein Kasko-Schaden an Ihrem Fahrzeug entstanden ist.
Ihre Ladekabel und Ladekarten sind immer in voller Höhe über Ihre Kaskoversicherung mitversichert. Unabhängig von einem Kasko-Schaden an Ihrem Fahrzeug.
Unsere Vollkasko für Elektromotorräder
sowie E-Leichtkrafträder, E-Leichtkraftroller und entsprechender Hybridfahrzeuge:
- leistet für alles, was auch in unserere Vollkasko für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor versichert ist und darüber hinaus:
- Rundum-Schutz für den Akku Ihres Elektro – oder Hybridfahrzeugs bis 20.000 Euro; allerdings sind Schäden durch Alterung und Verschleiß ausgenommen.
Wir bieten top Leistungen zu einem günstigen Preis
Welchen Schutz bietet unsere Versicherung im Klimawandel?
Das Klima ändert sich. Extreme Wetterereignisse nehmen zu. Versicherungen schützen vor den finanziellen Folgen, die auch durch solche Ereignisse entstehen können. Das gilt auch für die Kfz-Versicherung. Je nach vereinbartem Versicherungsschutz gleicht sie Schäden an Personen, Hab und Gut, der Infrastruktur oder der Artenvielfalt finanziell aus. Lesen Sie hier mehr dazu.
Sinnvolle Ergänzungen
Versicherungsschutz für Ihr Auto
Auch für Ihr Auto bieten wir leistungsstarken und günstigen Versicherungsschutz über
unsere Kfz-Versicherung.
Ausgezeichnete Beratung
Die Bedürfnisse unserer Kunden liegen uns besonders am Herzen. Darum sind uns Transparenz und Nachhaltigkeit sehr wichtig. Überzeugen Sie sich einfach selbst.
Ausgezeichnete Beratung
Die Bedürfnisse unserer Kunden liegen uns besonders am Herzen. Darum sind uns Transparenz und Nachhaltigkeit sehr wichtig. Überzeugen Sie sich einfach selbst.
In unseren Versicherungsbedingungen erfahren Sie alle Details zu unserer Versicherung für kleine und große Motorräder sowie Leichtkraftroller.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Motorrad,- Leichtkraftrad- und Leichtkraftrollerversicherung
Sind Sie auf der Suche nach einer optimalen Kfz-Versicherung? Beim VRK haben Sie die Möglichkeit, Ihre Kfz-Versicherung auf einfache Weise selbst zu berechnen: Mit unserem Online-Rechner können Sie schnell und unkompliziert die Kosten Ihres Motorrads* einschätzen.
Berechnen Sie jetzt Ihre Versicherung für Motorrad, Leichtkraftrad oder Leichtkraftroller oder kontaktieren Sie Ihren persönlichen Berater.
Gleiches gilt für Leichtkrafträder und Leichtkraftroller über 50 ccm bis 125 ccm
Die Mallorca-Police oder Mallorca-Klausel ist eine Erweiterung der Kfz-Haftpflichtversicherung eines , Pkw, eines Campingfahrzeug oder eines Motorrads auf einen im europäischen Ausland gemieteten Pkw (nicht für gemietete Motorräder*). Sie gilt für die Dauer von maximal sechs Monaten nach Anmietung. Sie springt ein, wenn die Deckungssumme der Mietwagenversicherung nicht ausreicht, um den durch den Mietwagen verursachten Haftpflichtschaden zu ersetzen. In unserer Kfz-Haftpflicht für Motorräder, Leichtkrafträder- und roller (über 50 ccm bis 125 ccm) ist die Mallorca-Police beitragsfrei enthalten.
Gleiches gilt für Leichtkrafträder und Leichtkraftroller über 50 ccm bis 125 ccm
Der VRK bietet umfassende Leistungen, die den besonderen Bedarf von Elektro- oder Hybridfahrzeugen abdecken. Darin enthalten sind z.B. umfassende Leistungen für den Akku, das Herzstück, Ihres Motorrads*.
Gleiches gilt für Leichtkrafträder und Leichtkraftroller über 50 ccm bis 125 ccm
Ein Schutzbrief ist eine beitragspflichtige Zusatzleistung Ihrer Kfz-Versicherung. Er deckt z. B. Leistungen wie Pannenhilfe, Bergen und Abschleppen und Krankenrücktransport ab. Der Beitrag hängt von der Fahrzeugart und dem Fahrzeugalter ab. Beim VRK gibt es den Zusatzschutz für Motorräder bereits ab 7,00 Euro** im Jahr.
Jahresbeitrag Kfz-Schutzbrief für Motorräder, Leichtkraftrad-, und roller (über 50 ccm bis 125 ccm) in Ergänzung zu unserer Kfz-Haftpflichtversicherung
Beim Wechsel der Versicherung gibt es einige wichtige Punkte, die beachtet werden sollten.
Frühzeitig kündigen: Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Ende des Versicherungsjahres. Das Versicherungsjahr entspricht dabei häufig dem Kalenderjahr. Daher sollte die Kündigung spätestens bis zum 30. November beim bisherigen Versicherer eingegangen sein.
Bitte beachten Sie: Immer mehr Verträge haben mittlerweile eine unterjährige Hauptfälligkeit, d.h. das Versicherungsjahr endet genau 1 Jahr nach Vertragsbeginn und nicht mit Ablauf des Kalenderjahres. Auch hier beträgt die Kündigungsfrist einen Monat zum Ende des Versicherungsjahres.
Sie haben ein Saisonkennzeichen? Dann sollte die Kündigung einen Monat vor Beginn der Saison beim bisherigen Versicherer eingegangen sein.
Kündigung schriftlich einreichen: Bewahren Sie unbedingt einen Nachweis über die fristgerechte Kündigung Ihrer Versicherung auf. Ideal ist eine schriftliche Kündigung per Einschreiben oder per E-Mail.
Neue Versicherung rechtzeitig abschließen: Warten Sie nicht bis zur letzten Minute mit dem Abschluss einer neuen Motorradversicherung, Leichtkraftrad- oder Leichtkraftrollerversicherung. Es kann etwas dauern, die passende Versicherung zu finden und alle Formalitäten zu erledigen.
Leistungen genau prüfen: Achten Sie nicht nur auf den Preis, sondern auch auf die Leistungen der Wohnmobilversicherung. Prüfen Sie, welche Leistungen für Sie wichtig sind und ob diese in der neuen Wohnmobilversicherung enthalten sind.
Sonderkündigungsrecht beachten: In einigen Fällen können Sie die Versicherung für Motorrad, Leichtkraftrad oder Leichtkraftroller auch außerhalb der regulären Kündigungsfrist wechseln. Dies ist beispielsweise möglich, wenn Sie ein neues Fahrzeug anmelden.. Hat Ihr Versicherer den Beitrag erhöht, obwohl sich am Versicherungsschutz nichts ändert? Dann können Sie Ihre Kfz-Versicherung noch bis zu einem Monat nach Zugang der Mitteilung über die Prämienerhöhung mit Sonderkündigungsrecht kündigen.
Bonus-Malus-System berücksichtigen: Informieren Sie sich, wie Ihr neuer Versicherer das Schadenfreiheitsklassen-System handhabt. Dieses System belohnt schadenfreies Fahren und bestraft Unfälle.
Durch einen Wechsel der Kfz-Versicherung können oft erhebliche Kosten eingespart werden. Es lohnt sich, diesen Schritt sorgfältig zu planen und durchzuführen. So können Sie sicherstellen, dass Sie die für Sie passende, günstige und leistungsstarke Versicherungslösung finden.
Der Beitrag in der Kfz-Versicherung hängt bei vielen Fahrzeugarten auch von der Anzahl der nachgewiesenen schadenfreien Versicherungsjahre des Versicherungsnehmers ab. Wir berücksichtigen im EWR-Ausland ausgestellte Bescheinigungen über den Schadenverlauf in der Kfz-Haftpflichtversicherung genauso wie eine im Inland ausgestellte Bescheinigung entsprechend unseren Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung. Voraussetzung ist, dass die Schadenverlaufsbescheinigung dem von der EU-Kommission vorgesehenen Muster entspricht.
Der Beitrag in der Kfz-Versicherung hängt bei vielen Fahrzeugarten auch von der Anzahl der nachgewiesenen schadenfreien Versicherungsjahre des Versicherungsnehmers ab. Wir berücksichtigen im EWR-Ausland ausgestellte Bescheinigungen über den Schadenverlauf in der Kfz-Haftpflichtversicherung genauso wie eine im Inland ausgestellte Bescheinigung entsprechend unseren Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung. Voraussetzung ist, dass die Schadenverlaufsbescheinigung dem von der EU-Kommission vorgesehenen Muster entspricht.