Ein Mann und eine Frau sprechen mit einem Pfarrer.
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Amts- und Ver­mögens­schaden-Haft­pflicht­ver­sicherung

für z. B. nur 4,29 Euro¹ monatlich inklusive VRK Privat­haftpflicht

  • Für Mitarbeiter im kirchlichen oder öffentlichen Dienst
  • Für Mitarbeiter der Freien Wohlfahrtspflege
  • Hohe Deckungssummen
Persönliche Beratung

Im Berufsalltag im öffentlichen Dienst oder in kirchlichen Einrichtungen tragen Sie viel Verantwortung. Hohe Arbeits­belastung, steigende Anforderungen und komplexe gesetzliche Regelungen begünstigen, dass trotz größter Sorgfalt einmal ein Fehler passiert. Kommt es dabei zu einem Schaden, können Sie persönlich haftbar gemacht werden – was zu weit­reichenden finanziellen Folgen führen kann. Deshalb ist es wichtig, selbst vorzusorgen – zum Beispiel mit einer passenden Dienst­haft­pflicht­ver­sicherung bzw. Amts- und Ver­mögens­schaden­haft­pflicht­ver­sicherung.

Ihre Vorteile – unsere Leistungen

  • Hoher Schutz: Je Versicherungsfall stehen für Personen- und Sachschäden 100 Mio. Euro (max. 15 Mio. Euro für Personenschäden je verletzte oder getötete Person) zur Verfügung. Schäden rein finanzieller Natur, Vermögensschäden, sind je Versicherungsfall bis 1 Mio. Euro abgesichert.
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche bis hin zur Übernahme der damit verbundenen Prozesskosten
  • Schutz bei Regress durch den Dienstherrn: Wir prüfen für Sie welche Ansprüche Ihr Dienstgeber tatsächlich an Sie hat, wenn die Einrichtung zunächst die Schadenkosten übernommen hat und diese nun von Ihnen zurückfordert.
  • Internetschäden: Vor Schäden durch Nutzung des Internets sind Sie bis zu 50 Mio. Euro abgesichert.
  • Schutz im Ausland: Wir bieten Ihnen unseren Schutz auch bei vorübergehendem dienstlichem Auslandsaufenthalt (z.B. Dienstreise oder Messe) bis zu 3 Monaten!

Hinweis: Nicht berechtigte Schaden­ersatz­an­sprüche wehren wir für Sie ab!

Seit über 100 Jahren eine starke Wertegemeinschaft
 

Wir sind Ihr erfahrener Partner für umfassende Versicherungslösungen. Durch unsere christ­li­chen Werte geprägt, legen wir Ihre Ver­si­che­rungs­bei­trä­ge kon­se­quent nach strengen ethischen, sozialen und öko­lo­gi­schen Nach­hal­tig­keits­kri­te­ri­en an. Diese werden jährlich von ECOreporter geprüft und bestätigt. Seit 2016 sind wir der einzige Versicherer in Deutschland mit dieser Auszeichnung.

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VRK ECOreporter Auszeichnung 2026
VRK ECOreporter Auszeichnung 2026

Wir sind Ihr erfahrener Partner für umfassende Versicherungslösungen. Durch unsere christ­li­chen Werte geprägt, legen wir Ihre Ver­si­che­rungs­bei­trä­ge kon­se­quent nach strengen ethischen, sozialen und öko­lo­gi­schen Nach­hal­tig­keits­kri­te­ri­en an. Diese werden jährlich von ECOreporter geprüft und bestätigt. Seit 2016 sind wir der einzige Versicherer in Deutschland mit dieser Auszeichnung.

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Inhaltsverzeichnis

Was deckt die Amts- und Ver­mögens­schaden­haft­pflicht­ver­sicherung ab?

Die Amts- und Ver­mögens­schaden­haft­pflicht­ver­sicherung – oft auch Dienst­haft­pflicht genannt – schützt Sie, wenn Ihnen bei der Aus­übung Ihres Amtes Fehler unterlaufen, für die Sie persönlich in Anspruch ge­nommen werden können.

Konkret umfasst der Schutz insbesondere:

  • Personen-, Sach- und Vermögens­schäden
    Wenn Sie in Ihrem dienstlichen Handeln einem Dritten schuld­haft einen Schaden zufügen, über­nimmt die Ver­sicherung be­rechtigte Schadens­ersatz­ansprüche. Das kann z.B. ein ver­letzter Mensch (Personen­schaden), eine be­schädigte Sache (Sach­schaden) oder ein rein finan­zieller Nachteil (Vermögens­schaden) sein.
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche
    Nicht jede Forderung gegen Sie ist gerecht­fertigt. Wir prüfen, ob Sie tatsächlich dafür ver­antwortlich sind, wehren un­berechtigte Ansprüche für Sie ab und über­nehmen dabei auch die an­fallenden Prozess­kosten.
  • Schutz bei Regressforderungen des Dienstherrn
    Übernimmt zunächst der Dienstherr die Schaden­kosten, kann er diese in bestimmten Fällen von Ihnen zurück­fordern (sogenannter Regress). Unsere Dienst­haft­pflicht bzw. Amts- und Ver­mögens­schaden­haft­pflicht­ver­sicherung schützt Sie auch in solchen Situationen.
  • Schutz außerhalb der Dienststelle
    Der Versicherungsschutz gilt nicht nur am Schreibtisch oder in der Dienst­stelle. Er kann auch greifen, wenn bei dienst­lichen Aktivitäten außerhalb des Arbeits­platzes – etwa auf einer Gemeinde­freizeit oder einer offiziellen Ver­anstaltung – ein Schaden entsteht.

Für Schäden, die Sie bei der Ausübung Ihres Amtes verursachen, können Sie persönlich haftbar gemacht werden - je nach Aus­gestaltung Ihres Arbeits­vertrages. Es ist nicht garantiert, dass der Dienst­herr jeden Personen-, Sach- oder Ver­mögens­schaden über­nimmt. Die Amts- und Vermögens­schaden­haft­pflicht­ver­sicherung schützt Sie daher vor unter Um­ständen existenz­be­drohenden Schadens­ersatz­forderungen. Die Amts- und Ver­mögens­schaden-Haft­pflicht­ver­sicherung ergänzt Ihre Privat­haft­pflicht­ver­sicherung optimal bei uns.
Experten- Tipp: Klären Sie mit Ihrem Dienstherrn im Vorfeld die Haftungsübernahme

Was ist der Unterschied zwischen Dienst­haftpflicht­versicherung und Amts­haftpflicht­versicherung?

Inhaltlich besteht kein Unterschied. Im kirchlichen Umfeld wird oft von einer Amtshaftpflichtversicherung gesprochen. Während im öffentlichen Dienst die Verwendung des Begriffs „Diensthaftpflichtversicherung“ häufiger Anwendung findet. Beide Bezeichnungen stehen für dasselbe: nämlich Haftpflichtschutz bei einer Schadensersatzpflicht aus einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis im kirchlichen oder öffentlichen Bereich, und auch im Bereich der freien Wohlfahrtspflege.

Amts­haftpflicht­versicherung

Die Amtshaftpflichtversicherung ist eine besondere Bezeichnung der Diensthaftpflicht. Sie betrifft vor allem Kirchenbeamtinnen und Kirchenbeamte sowie bestimmte kirchliche oder hoheitliche Tätigkeiten. Auch hier geht es darum, Sie vor finanziellen Folgen zu schützen, wenn Sie im Rahmen Ihres Amtes für einen Schaden verantwortlich gemacht werden und Ihr Dienstherr zur Regressnahme berechtigt ist.

Beispiel

Eine Pfarrerin oder ein Pfarrer leitet eine Kon­fir­man­den­frei­zeit. Aus Zeit­druck lässt sie/er eine Gruppe Jugend­licher ohne aus­reichende Auf­sicht auf einem un­über­sicht­lichen Außen­ge­lände spielen. Ein Ju­gend­licher stürzt von einer Mauer und ver­letzt sich schwer. Es wird fest­gestellt, dass die Auf­sichts­pflicht ver­letzt wurde. Der Träger über­nimmt zu­nächst Be­handlungs­kosten und Schmer­zens­geld, nimmt dann aber die Pfarrerin bzw. den Pfarrer wegen der fest­ge­stellten Pflicht­ver­letzung teil­weise in Re­gress.

Die Amts­haft­pflicht prüft, ob und in welchem Um­fang eine per­sönliche Haf­tung besteht, un­be­rech­tigte For­derungen ab­wehren und be­rechtigte Schadens­ersatz­an­sprüche im Rahmen der ver­einbarten Be­dingungen über­nehmen.

Dienst­haftpflicht­versicherung

Die Diensthaftpflichtversicherung richtet sich speziell an Beamtinnen und Beamte und sowie Angestellte im öffentlichen Dienst.
Sie greift, wenn bei der Ausübung Ihrer dienstlichen Tätigkeit ein Schaden entsteht, für den Sie verantwortlich gemacht werden und Ihr Dienstherr berechtigt ist, bei Ihnen Regress zu nehmen, nachdem er für den Schaden aufgekommen ist.

Beispiel

Eine Erzieherin übersieht bei einem Ausflug eine riskante Situation. Ein Kind ver­letzt sich und die Eltern machen An­sprüche geltend. Zunächst haftet der Arbeit­geber, kann aber unter Um­ständen die Schaden­zahlung von der Er­zieherin zurück­fordern. Die Dienst­haft­pflicht­ver­sicherung schützt vor den finanziellen Folgen.

Eine passende Kombination aus Privat­haft­pflicht und Dienst­haft­pflicht bzw. Amts­haft­pflicht­ver­sicherung sorgt dafür, dass Sie sowohl privat als auch beruflich optimal ab­gesichert sind.

Wer kann sich versichern?

Die VRK Amts- und Ver­mögens­schaden-Haft­pflicht­ver­sicherung gilt für be­stimmte Berufs­gruppen, wie zum Beispiel Pfarrer, Lehrer, Erzieher, kirch­liche Be­dienstete, Seel­sorger, Küster, Sozial­arbeiter, Sozial­päda­gogen, Richter und Rechts­pfleger und Bedienstete von Bundes­wehr, Polizei oder Zoll, Mit­glieder der Geschäfts­führung im Bereich Kirche, Diakonie, Caritas und sonstige freie Wohl­fahrts­pflege (z. B. DRK, AWO, Paritätischer Wohl­fahrts­verband, Zentral­wohl­fahrts­stelle der Juden).

Eine voll­stän­dige Über­sicht über die ver­sicher­baren Tätig­keiten unserer Dienst­haft­pflicht­ver­sicherung finden Sie hier: Berufsgruppenverzeichnis

Wer ist versichert?

Sie als Versicherungsnehmer können Versicherungsschutz vereinbaren für:

  • sich selbst
  • Ihren Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner
  • Ihren nicht ehelichen Lebenspartner, solange Sie mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben

Schutz für Pfarrer

Pfarrer tragen in ihrer seel­sorgerischen und gemeind­lichen Arbeit eine besondere Ver­ant­wortung – im täglichen Dienst ebenso wie bei Freizeiten oder schulischen Aktivitäten. Unsere Amts­haft­pflicht­ver­sicherung schützt Sie zu­verlässig, wenn Sie im Rahmen Ihrer Tätig­keit haft­bar ge­macht werden.

Versichert sind unter anderem Schäden, die ent­stehen können, bei:

  • Gemeinde­freizeiten, Aus­flügen oder Ver­anstaltungen, etwa wenn sich Teil­nehmende ver­letzen
  • Schulischem Religionsunterricht
  • Ver­antwortungs­vollen Aufgaben inner­halb der Ge­meinde wie als Vor­stand der kirch­lichen Armen­pflege

Ein großer Vorteil: Die Er­weiterung Ihrer Privat­haft­pflicht­ver­sicherung um die Amts­haft­pflicht ist für Pfarrer beitrags­frei. Dadurch wird der Beitrag für Pfarrer be­sonders günstig – ein 52-jähriger ver­heirateter Pfarrer zahlt beispiels­weise ab 4,46 Euro im Monat* für die Privat- und Amts­haft­pflicht­ver­sicherung inklusive unserer Dienst­fahrzeug- und Regress­haft­pflicht­versicherung. Geschützt sind hier sowohl die privaten Haft­pflicht­risiken für ihn und seine Ehefrau als auch die Haft­pflicht­risiken aus seiner dienstlichen Tätigkeit als Pfarrer. Dadurch profitieren Sie von einem besonders günstigen Ver­sicherungs­schutz.

Gleiches gilt für Personen in der Ausbildung, z.B. Vikare. Lesen Sie hier mehr über unseren besonderen Versicherungsschutz für Pfarrer und Kirchenbeamte

Mit vielen Pfarrvereinen haben wir be­sondere Rahmen­verträge geschlossen, durch die Sie von wert­vollen Sonder­kondi­tionen profitieren.

Nutzen Sie einfach unsere persönliche Beratung

Eine Frau spielt mit zwei Kindern im Sandkasten.

Schutz für Lehrer und Erzieher

Lehrer und Erzieher tragen täglich Ver­ant­wortung für Kinder, Jugend­liche und Studierende – im Unterricht ebenso wie bei Ausflügen oder Klassen­fahrten. Mit einer Dienst­haft­pflicht­ver­sicherung für z. B. nur 4,29 Euro monatlich** sind Sie zu­verlässig ab­ge­sichert, wenn Ihnen im Rahmen Ihrer Tätig­keit im kirch­lichen oder öffent­lichen Bereich oder der Freien Wohl­fahrt­pflege ein Fehler unter­läuft und Sie dafür haft­bar gemacht werden. Ver­sichert sind zum Beispiel Schäden, die ent­stehen bei:

  • der Leitung und Aufsicht schulischer oder päda­gogischer Ver­anstaltungen wie Eltern­abende, Schul­feste oder Kinder­garten­aktivitäten
  • der Unterrichts­erteilung, in­klusive Nach­hilfe
  • dienst­lichen Aktivitäten außer­halb der Ein­richtung im Auftrag der Ein­richtung, etwa bei Aus­flügen oder Frei­zeiten

Die Dienst­haft­pflicht­ver­sicherung für Lehrer und Er­zieher schützt in Kombi­nation mit unserer Privat­haft­pflicht sowohl Ihre dienst­lichen Haft­pflicht­risiken als auch Ihren privaten Bereich. Das schafft Sicher­heit 24/7.

Hinweis: Unsere Dienst­haft­pflicht-Ver­sicherung gilt auch für Personen in der Aus­bildung, etwa für an­gehende Lehr­kräfte im Referendariat oder für päda­go­gische Fachkräfte. Ebenso profi­tieren Be­amtinnen und Beamte im Schul­dienst von einer passenden Dienst­haft­pflicht­ver­sicherung für z. B. 6,84 Euro monatlich***. Die Dienst­haft­pflicht ist damit optimal auf die An­forderungen des öffent­lichen Dienstes ab­gestimmt und schützt auch im Privaten.

Eine Frau spielt mit zwei Kindern im Sandkasten.

Schutz für Lehrer und Erzieher

Lehrer und Erzieher tragen täglich Ver­ant­wortung für Kinder, Jugend­liche und Studierende – im Unterricht ebenso wie bei Ausflügen oder Klassen­fahrten. Mit einer Dienst­haft­pflicht­ver­sicherung für z. B. nur 4,29 Euro monatlich** sind Sie zu­verlässig ab­ge­sichert, wenn Ihnen im Rahmen Ihrer Tätig­keit im kirch­lichen oder öffent­lichen Bereich oder der Freien Wohl­fahrt­pflege ein Fehler unter­läuft und Sie dafür haft­bar gemacht werden. Ver­sichert sind zum Beispiel Schäden, die ent­stehen bei:

  • der Leitung und Aufsicht schulischer oder päda­gogischer Ver­anstaltungen wie Eltern­abende, Schul­feste oder Kinder­garten­aktivitäten
  • der Unterrichts­erteilung, in­klusive Nach­hilfe
  • dienst­lichen Aktivitäten außer­halb der Ein­richtung im Auftrag der Ein­richtung, etwa bei Aus­flügen oder Frei­zeiten

Die Dienst­haft­pflicht­ver­sicherung für Lehrer und Er­zieher schützt in Kombi­nation mit unserer Privat­haft­pflicht sowohl Ihre dienst­lichen Haft­pflicht­risiken als auch Ihren privaten Bereich. Das schafft Sicher­heit 24/7.

Hinweis: Unsere Dienst­haft­pflicht-Ver­sicherung gilt auch für Personen in der Aus­bildung, etwa für an­gehende Lehr­kräfte im Referendariat oder für päda­go­gische Fachkräfte. Ebenso profi­tieren Be­amtinnen und Beamte im Schul­dienst von einer passenden Dienst­haft­pflicht­ver­sicherung für z. B. 6,84 Euro monatlich***. Die Dienst­haft­pflicht ist damit optimal auf die An­forderungen des öffent­lichen Dienstes ab­gestimmt und schützt auch im Privaten.

Schutz für kirchlich Bedienstete, Küster und Kirchenmusiker

Menschen schützen, Werte bewahren. Allein aus unserer Historie heraus gilt das insbesondere für Menschen im Raum der Kirchen.
Menschen begleiten, Räume gestalten, Werte bewahren – gerade im kirchlichen Umfeld übernehmen Küster:innen, Kirchenmusiker:innen und weitere kirchlich Beschäftigte vielfältige Aufgaben mit hoher Verantwortung.
Unsere Kombination aus Privathaftpflicht mit passender Diensthaftpflicht- bzw. Amtshaftpflichtversicherung bietet Ihnen 24/7 verlässlichen Schutz - sowohl bei allen dienstlichen Tätigkeiten im Auftrag der Kirchengemeinde als auch privat.

Ethisch-soziales Handeln

Ethisch-soziale Verantwortung liegt dem Versicherer im Raum der Kirchen seit jeher am Herzen – und das in vielerlei Hinsicht.

Von Focus Money wurden wir mit dem Siegel „Höchste Verantwortung“ ausgezeichnet.

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VRK Auszeichnung – Höchste Verantwortung von FOCUS MONEY 2025

Ethisch-soziales Handeln
 

VRK Auszeichnung – Höchste Verantwortung von FOCUS MONEY 2025

Ethisch-soziale Verantwortung liegt dem Versicherer im Raum der Kirchen seit jeher am Herzen – und das in vielerlei Hinsicht.

Von Focus Money wurden wir mit dem Siegel „Höchste Verantwortung“ ausgezeichnet.

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Drei Personen unterhalten sich im modernen Pausenraum.

Schutz für Seelsorger, Sozialarbeiter, Sozialpädagogen

Soziale Verantwortung wird beim VRK groß­geschrieben! Unsere Dienst­haft­pflicht-Ver­sicherung für an­gestellte Tätig­keiten in diesen Be­reichen greift auch hier. Wer im sozialen Bereich arbeitet, trägt täglich Ver­antwortung für andere. Die Dienst­haft­pflicht­ver­sicherung für an­gestellte Tätig­keiten in der Seel­sorge, Sozial­arbeit oder Sozial­päda­gogik greift immer dann, wenn Sie im Rahmen Ihrer be­ruf­lichen Auf­gaben haftbar gemacht werden. Sie er­gänzt Ihre Privat­haft­pflicht optimal und schützt Sie bei allen dienst­lichen Risiken.

Drei Personen unterhalten sich im modernen Pausenraum.

Schutz für Seelsorger, Sozialarbeiter, Sozialpädagogen

Soziale Verantwortung wird beim VRK groß­geschrieben! Unsere Dienst­haft­pflicht-Ver­sicherung für an­gestellte Tätig­keiten in diesen Be­reichen greift auch hier. Wer im sozialen Bereich arbeitet, trägt täglich Ver­antwortung für andere. Die Dienst­haft­pflicht­ver­sicherung für an­gestellte Tätig­keiten in der Seel­sorge, Sozial­arbeit oder Sozial­päda­gogik greift immer dann, wenn Sie im Rahmen Ihrer be­ruf­lichen Auf­gaben haftbar gemacht werden. Sie er­gänzt Ihre Privat­haft­pflicht optimal und schützt Sie bei allen dienst­lichen Risiken.

Schutz für Mit­glieder der Ge­schäfts­führung im Be­reich Kirche, Dia­konie, Caritas, freien Wohl­fahrts­pflege

Sie übernehmen gesell­schaftliche Ver­antwortung, wir übernehmen Ihren Versicherungs­schutz! Wer eine Organisation im kirch­lichen oder sozialen Bereich führt und gestaltet, bewegt sich in einem komplexen Spannungs­feld aus Personal­führung, Finanzen und öffent­lichen Er­wartungen. Unsere pass­genau ab­gestimmte Amts- und Vermögens­schaden­haft­pflicht­ver­sicherung bietet Ihnen um­fassenden Schutz bei Ent­scheidungen und Hand­lungen, die auch finan­zielle Folgen haben können. So können Sie sich auf Ihre Aufgaben konzentrieren – wir kümmern uns um Ihre Absicherung.

Schutz für Personen mit medizinischen Tätigkeiten

Im medizinischen und pflegerischen Alltag stehen Sie im direkten Kontakt mit Menschen und treffen Ent­scheidungen, die große Wirkung haben. Dabei kann trotz Routine und Fach­wissen eine Situation entstehen, für deren Folge Sie ver­antwortlich gemacht werden. Den optimalen Schutz erhalten Sie über die Kombi­nation der VRK Privat­haft­pflicht­ver­sicherung mit einer speziell abgestimmten Dienst­haft­pflicht­ver­sicherung. Der dienstliche Schutz wird über einen qualifizierten Ko­operations­partner angeboten und ergänzt Ihren privaten Ver­sicherungs­schutz ideal. So sind Sie in beiden Bereichen zuverlässig abgesichert.

VRK – FOCUS MONEY: Beste Kunden- und Finanzbetreuung
Ausgezeichnete Beratung

Die Bedürfnisse unserer Kunden liegen uns be­son­ders am Herzen. Darum sind uns Trans­parenz und Nach­haltig­keit sehr wichtig. Über­zeugen Sie sich einfach selbst.

Persönliche Beratung
Ausgezeichnete Beratung
VRK – FOCUS MONEY: Beste Kunden- und Finanzbetreuung

Die Bedürfnisse unserer Kunden liegen uns be­son­ders am Herzen. Darum sind uns Trans­parenz und Nach­haltig­keit sehr wichtig. Über­zeugen Sie sich einfach selbst.

Persönliche Beratung
Justitia Bronzefigur vor blauem Himmel mit Wolken.

Schutz für Richter und Rechtspfleger

Richter und Rechts­pfleger treffen täglich weit­reichende juristische Ent­scheidungen, bei denen trotz aller­höchster Sorgfalt Fehler passieren können. Unsere Dienst­haft­pflicht­ver­sicherung bzw. Amts­haft­pflicht­ver­sicherung schützt Sie, wenn im Rahmen Ihrer Tätigkeit Haftungs­an­sprüche gegen Sie er­hoben werden sollten. Das gilt auch für An­sprüche aus Ver­stößen gegen rechtliche Vor­schriften europäischer Staaten, ein­schließ­lich der Türkei.

Justitia Bronzefigur vor blauem Himmel mit Wolken.

Schutz für Richter und Rechtspfleger

Richter und Rechts­pfleger treffen täglich weit­reichende juristische Ent­scheidungen, bei denen trotz aller­höchster Sorgfalt Fehler passieren können. Unsere Dienst­haft­pflicht­ver­sicherung bzw. Amts­haft­pflicht­ver­sicherung schützt Sie, wenn im Rahmen Ihrer Tätigkeit Haftungs­an­sprüche gegen Sie er­hoben werden sollten. Das gilt auch für An­sprüche aus Ver­stößen gegen rechtliche Vor­schriften europäischer Staaten, ein­schließ­lich der Türkei.

Zusatz-Schutz für Bedienstete von Bundeswehr, Polizei oder Zoll

Als Angehörige der Bundeswehr, Polizei oder des Zolls tragen Sie be­sondere Ver­ant­wortung für Ihre dienst­liche Aus­rüstung, das fiskalische Eigentum. Damit Sie im Fall eines Verlusts optimal ab­gesichert sind, können Sie die VRK Dienst­haft­pflicht­ver­sicherung um diesen Zusatz­schutz erweitern. Der VRK über­nimmt Schäden bis zu 10.000 Euro je Ver­sicherungs­fall – zum Beispiel bei Verlust oder Be­schädigung Ihrer Dienst­kleidung oder weiterer dienst­licher Ausrüstung.

Was ist, wenn Sie Ihre dienstlichen Schlüssel verlieren?

Der Verlust eines Schlüssels kann schnell hohe Kosten ver­ursachen, wenn Schließ­an­langen oder Zy­linder aus­getauscht werden müssen. Über VRK-Privat-Haftpflichtversicherung besteht um­fassender Schutz für fremde Schlüssel, egal ob sie privat, ehren­amtlich oder beruflich genutzt werden. So bleiben Sie auch in diesem sensiblen Bereich zu­verlässig ab­gesichert. Nicht versichert sind lediglich Schlüssel für Kraft-, Luft- und Wasser­fahrzeuge.

Ein Beispiel: Sie verlieren Ihren Schlüsselbund mit den Schlüsseln zur Wohnung, zu Ihrem Haus, zu Ihrer Dienststelle, zum Briefkasten, zum Fahrrad und zum Bankschließfach - alle Schlüssel sind versichert!

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir für Folgeschäden aufgrund des Schlüsselverlusts, wie z.B. ein Einbruch in das Dienstgebäude und der Diebstahl von Sachen, nicht aufkommen.

Wertvoller Zusatzschutz bei Nutzung eines Dienstwagens

Sie nutzen ein Kfz, das Ihrem Dienstherrn gehört oder von Ihrem Dienstherrn geleast ist? Erweitern Sie Ihren Versicherungsschutz gegen einen geringen Zusatzbeitrag um die Dienstfahrzeug- und Regresshaftpflicht.

Versichert sind Personen- und Sachschäden, für die Sie infolge des dienstlichen Gebrauchs eines Kraftfahrzeugs Ihres Dienstherrn verantwortlich gemacht werden.

Wir ersetzen bei:

  • Schäden am Dienstfahrzeug bis 50.000 Euro
  • Regressansprüchen Ihres Dienstherrn aufgrund von Schäden, die Dritten entstanden sind, bis 1 Mio. Euro

Sie nutzen Ihr eigenes Auto?

Schützen Sie Ihre per­sön­liche Schaden­frei­heits­klasse durch den Rabatt­schutz in unserer Kfz-Versicherung.

Junger Mann zeigt Daumen hoch.

"Wussten Sie schon? Eine eventuell zur VRK Privat­haft­pflicht-Ver­sicherung ver­ein­barte Selbst­be­teiligung gilt nicht für die VRK Amts- und Ver­mögens­schaden-Haft­pflicht­ver­sicherung!" – Lukas

Junger Mann zeigt Daumen hoch.

"Wussten Sie schon? Eine eventuell zur VRK Privat­haft­pflicht-Ver­sicherung ver­ein­barte Selbst­be­teiligung gilt nicht für die VRK Amts- und Ver­mögens­schaden-Haft­pflicht­ver­sicherung!" – Lukas

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Ausgezeichnete Beratung

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In unseren Versicherungsbedingungen erfahren Sie alle Details zu unserer Privat-Haftpflichtversicherung.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur zur Amts- und Vermögensschaden­haftpflicht

Arten von Haft­pflicht­versicherungen / Abgrenzung
Wie unterscheiden sich Amts- und Vermögensschaden­haftpflicht und Privat­haftpflicht?

Eine Privathaftpflichtversicherung haftet nur für Schäden im privaten Bereich, Ihre Amts- und Vermögens­schaden­haftpflicht­versicherung deckt hingegen im Amt verursachte Personen-, Sach- oder Vermögensschaden.

Die Amts- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung schützt Sie als Ergänzung zu Ihrer Privathaftpflicht, z. B. wenn Ihr Arbeitgeber (öffentlicher oder kirchlicher Dienst) aufgrund eines versäumten Termins finanzielle Schäden erleidet.

Sinn, Bedarf und Zielgruppen der Dienst­haftpflicht
Für wen ist eine Dienst­haftpflicht­versicherung sinnvoll?

Als Mitarbeiter im kirchlichen oder öffentlichen Dienst, insbesondere als Beamter, benötigen Sie eine Diensthaftpflichtversicherung, um sich auch gegen grob fahrlässige Schäden während der Dienst- und Amtszeit abzusichern.

Wer braucht eine Dienst­haftpflicht­versicherung?

Auch bei gewissenhafter und sorgfältiger Arbeitsweise können Ihnen bei Ihrer beruflichen Tätigkeit Fehler unterlaufen, für die Sie persönlich haftbar gemacht werden. Eine Diensthaftpflichtversicherung, auch Amtshaftpflichtversicherung genannt, ist eine spezielle Haftpflichtversicherung für Beamte, Beamtenanwärter und Angestellte im kirchlichen und öffentlichen Dienst und für Bedienstete der Freien Wohlfahrtspflege. Sie schützt unter anderem auch vor Regressansprüchen des Dienstherrn und damit vor existenziellen finanziellen Folgen.

Eine Privathaftpflichtversicherung reicht für Beamte, Beamtenanwärter und Angestellte des kirchlichen und öffentlichen Dienstes nicht aus, um das dienstliche Haftungsrisiko abzusichern. Für Pfarrer und Pfarrerinnen ist die Erweiterung der VRK Privathaftpflichtversicherung um die Amtshaftpflichtversicherung bis 100 Mio. Euro Versicherungssumme für alle Personen- und Sachschäden (max. 15 Mio. Euro je Person) inklusive Vermögensschaden bis 1 Mio. Euro Versicherungssumme beitragsfrei enthalten!

Wann lohnt sich eine Dienst­haftpflicht­versicherung?

Eine Diensthaftpflichtversicherung lohnt sich für alle Berufsgruppen, die in Ausübung ihres Amtes oder Dienstes für Fehler verantwortlich gemacht werden können – etwa im öffentlichen Dienst, im kirchlichen Dienst, der freien Wohlfahrtspflege oder anderer sozialer Einrichtungen, die sich überwiegend in der Hand von anerkannten Religionsgemeinschaften befinden.
Überall dort, wo durch eine falsche Entscheidung, ein Versehen oder eine unterlassene Handlung Personen-, Sach- oder Vermögensschäden entstehen können und der Dienstherr nicht aufkommt bzw. Regress nimmt, ist eine Diensthaftpflicht sinnvoll. Sie schützt vor finanziellen Folgen, die im Extremfall existenzbedrohend sein können.

Ist eine Dienst­haftpflicht­versicherung Pflicht?

Rechtlich ist eine Diensthaftpflichtversicherung nicht verpflichtend.
Trotzdem ist sie ein sehr wichtiger Schutz: Wer im Dienst einen Schaden verursacht, kann persönlich in Regress genommen werden. Ohne Diensthaftpflichtversicherung müssten solche Forderungen aus dem Privatvermögen beglichen werden. Viele Beschäftigte im öffentlichen Dienst entscheiden sich daher freiwillig für eine Dienst- bzw. Amtshaftpflichtversicherung.

Wann ist eine Dienst­haftpflicht­versicherung im öffentlichen Dienst sinnvoll?

Im öffentlichen Dienst ist eine Diensthaftpflichtversicherung immer sinnvoll, insbesondere wenn:

  • eigenverantwortliche Entscheidungen getroffen werden,
  • Sie mit sensiblen Aufgaben betraut sind (z.B. Verwaltung, Finanzen, Personal),
  • Sie Verantwortung für andere Menschen tragen (z.B. Lehrerinnen, Lehrer, Erzieher, Sozialarbeiter, Pfarrer).

Gerade im öffentlichen Dienst sind Schäden oft mit hohen Beträgen verbunden – etwa bei Vermögensschäden durch Fristversäumnisse, falsche Bescheide oder fehlerhafte Auskünfte. Eine Diensthaftpflichtversicherung schützt Sie vor finanziellen Risiken.

Ist eine Dienst­haftpflicht­versicherung im Ehrenamt sinnvoll?

Für rein ehrenamtliche Tätigkeiten wird keine Diensthaftpflichtversicherung angeboten, da sie ein Angestellten- oder Dienstverhältnis voraussetzt.
Viele Organisationen, Kirchen, Vereine oder Körperschaften haben jedoch eigene Haftpflichtlösungen oder Rahmenverträge inklusive der Absicherung des Ehrenamts. Wenn Sie ehrenamtlich tätig sind, sollten Sie deshalb direkt bei Ihrem Träger nachfragen, ob und wie Sie abgesichert sind.

Ist eine Dienst­haftpflicht­versicherung für Lehrer sinnvoll?

Für Lehrerinnen und Lehrer ist eine Diensthaftpflichtversicherung besonders sinnvoll.
Im Schulalltag tragen Lehrkräfte Verantwortung für die ihnen anvertrauten Schülerinnen und Schüler im Klassenraum, auf dem Schulgelände sowie bei schulischen Veranstaltungen. Dabei können Personen-, Sach- oder Vermögensschäden entstehen – etwa durch Aufsichtspflichtverletzungen oder organisatorische Fehler.
Eine Diensthaftpflichtversicherung (bzw. Amtshaftpflichtversicherung für Beamte im Schuldienst) schützt Lehrkräfte vor möglichen Regressforderungen des Dienstherrn und Ansprüchen Dritter.

Gibt es eine Dienst­haftpflicht­versicherung für Selbstständige?

Für Selbstständige gibt es keine klassische Diensthaftpflichtversicherung, da diese an ein Angestellten- oder Dienstverhältnis gebunden ist.
Selbstständige benötigen separaten Versicherungsschutz in Form einer Berufshaftpflichtversicherung oder Betriebshaftpflichtversicherung. Diese ist speziell auf die Risiken freiberuflicher oder selbstständiger Tätigkeiten zugeschnitten.
Angebote gibt es über unsere Kooperationspartner. Lassen Sie sich beraten!

Kosten & steuerliche Behandlung
Wie viel kostet eine Dienst­haftpflicht­versicherung?

Die Kosten einer Diensthaftpflichtversicherung hängen in der Regel von mehreren Faktoren ab, zum Beispiel:

  • Art der Tätigkeit (z.B. Lehrkraft, Pfarrer, Verwaltungsbeamter, Erzieherin)
  • Gewünschter Versicherungsumfang

Sie erhalten preiswerten, fairen Versicherungsschutz in Form eines Zusatzbeitrages zur VRK Privathaftpflichtversicherung. Für Pfarrer und Pfarrerinnen ist dieser sinnvolle Schutz beim VRK sogar kostenlos!

Kann die Dienst­haftpflicht­versicherung steuerlich geltend gemacht werden?

In vielen Fällen können Beiträge zu einer Diensthaftpflichtversicherung als Vorsorgeaufwendungen oder Werbungskosten in der Steuererklärung berücksichtigt werden, da sie der Absicherung des beruflichen Risikos dienen.
Die konkrete steuerliche Behandlung hängt jedoch von Ihrer individuellen Situation und der jeweiligen Rechtslage ab. Eine verbindliche Auskunft kann nur Ihre Steuerberatung oder das Finanzamt geben.

Leistungsumfang & Deckung
Was geschieht, wenn der Haftpflichtschaden höher ist als die Versicherungssumme?

Die Versicherung leistet maximal bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Übersteigt ein Haftpflichtschaden diese Summe, bleibt der darüberhinausgehende Betrag grundsätzlich bei der versicherten Person – sie müsste diesen Teil im Zweifel selbst tragen.
Deshalb ist eine ausreichend hohe Deckungssumme besonders wichtig, um auch größere Schäden möglichst vollständig abzusichern. Beim VRK sind Sie mit 100 Mio. Euro Versicherungssumme für alle Personen- und Sachschäden inkl. 100 Mio. Euro bestens aufgestellt.

*

Pfarrer aus 25788 Wallen, 52 Jahre alt, verheiratet, Kinder sind erwachsen und leben nicht im gleichen Haushalt, Beitrag für die Privathaftpflicht Classic (mit 250 Euro Selbstbeteiligung) inkl. Amts- und Vermögensschaden-Haftpflicht und Dienstfahrzeug – und Regresshaftplicht für unseren Versicherungsnehmer (den Pfarrer) 4,46 Euro monatlich, keine Vorschäden; Versicherungsnehmer ist zudem Mitglied eines Pfarrvereins (5 %)

**

Erzieherin aus 25788 Wallen, 25 Jahre alt, Single, im evangelischen Kindergarten tätig, Beitrag für die Privathaftpflicht Classic (mit 250 Euro Selbstbeteiligung) inkl. Amts- und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung 4,29 Euro monatlich, ohne Vorschäden

***

Verbeamteter Religionslehrer aus 25788 Wallen, 44 Jahre alt, verheiratet, 2 Kinder, Beitrag für die Privathaftpflicht Classic (ohne Selbstbeteiligung) inkl. Amts- und Vermögensschaden-Haftpflicht für unseren Versicherungsnehmer (den Religionslehrer) 6,84 Euro monatlich, ohne Vorschäden

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