Amts- und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
für z. B. nur 4,29 Euro¹ monatlich inklusive VRK Privathaftpflicht
- Für Mitarbeiter im kirchlichen oder öffentlichen Dienst
- Für Mitarbeiter der Freien Wohlfahrtspflege
- Hohe Deckungssummen
Im Berufsalltag im öffentlichen Dienst oder in kirchlichen Einrichtungen tragen Sie viel Verantwortung. Hohe Arbeitsbelastung, steigende Anforderungen und komplexe gesetzliche Regelungen begünstigen, dass trotz größter Sorgfalt einmal ein Fehler passiert. Kommt es dabei zu einem Schaden, können Sie persönlich haftbar gemacht werden – was zu weitreichenden finanziellen Folgen führen kann. Deshalb ist es wichtig, selbst vorzusorgen – zum Beispiel mit einer passenden Diensthaftpflichtversicherung bzw. Amts- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.
Ihre Vorteile – unsere Leistungen
- Hoher Schutz: Je Versicherungsfall stehen für Personen- und Sachschäden 100 Mio. Euro (max. 15 Mio. Euro für Personenschäden je verletzte oder getötete Person) zur Verfügung. Schäden rein finanzieller Natur, Vermögensschäden, sind je Versicherungsfall bis 1 Mio. Euro abgesichert.
- Abwehr unberechtigter Ansprüche bis hin zur Übernahme der damit verbundenen Prozesskosten
- Schutz bei Regress durch den Dienstherrn: Wir prüfen für Sie welche Ansprüche Ihr Dienstgeber tatsächlich an Sie hat, wenn die Einrichtung zunächst die Schadenkosten übernommen hat und diese nun von Ihnen zurückfordert.
- Internetschäden: Vor Schäden durch Nutzung des Internets sind Sie bis zu 50 Mio. Euro abgesichert.
- Schutz im Ausland: Wir bieten Ihnen unseren Schutz auch bei vorübergehendem dienstlichem Auslandsaufenthalt (z.B. Dienstreise oder Messe) bis zu 3 Monaten!
Hinweis: Nicht berechtigte Schadenersatzansprüche wehren wir für Sie ab!
Seit über 100 Jahren eine starke Wertegemeinschaft
Wir sind Ihr erfahrener Partner für umfassende Versicherungslösungen. Durch unsere christlichen Werte geprägt, legen wir Ihre Versicherungsbeiträge konsequent nach strengen ethischen, sozialen und ökologischen Nachhaltigkeitskriterien an. Diese werden jährlich von ECOreporter geprüft und bestätigt. Seit 2016 sind wir der einzige Versicherer in Deutschland mit dieser Auszeichnung.
Wir sind Ihr erfahrener Partner für umfassende Versicherungslösungen. Durch unsere christlichen Werte geprägt, legen wir Ihre Versicherungsbeiträge konsequent nach strengen ethischen, sozialen und ökologischen Nachhaltigkeitskriterien an. Diese werden jährlich von ECOreporter geprüft und bestätigt. Seit 2016 sind wir der einzige Versicherer in Deutschland mit dieser Auszeichnung.
Inhaltsverzeichnis
-
Ihre Vorteile – unsere Leistungen -
Was deckt die Amts- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ab? -
Was ist der Unterschied zwischen Berufshaftpflichtversicherung, Diensthaftpflichtversicherung und Amtshaftpflichtversicherung? -
Wer kann sich versichern? -
Schutz für Pfarrer -
Schutz für Lehrer und Erzieher -
Schutz für kirchlich Bedienstete, Küster und Kirchenmusiker
-
Schutz für Seelsorger, Sozialarbeiter, Sozialpädagogen -
Schutz für Mitglieder der Geschäftsführung im Bereich Kirche, Diakonie, Caritas, freie Wohlfahrtspflege -
Schutz für Personen mit medizinischen Tätigkeiten -
Schutz für Richter und Rechtspfleger -
Zusatzschutz für Bedienstete von Bundeswehr, Polizei oder Zoll -
Dokumente & Downloads -
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Amts- und Vermögensschadenhaftpflicht
Was deckt die Amts- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ab?
Die Amts- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung – oft auch Diensthaftpflicht genannt – schützt Sie, wenn Ihnen bei der Ausübung Ihres Amtes Fehler unterlaufen, für die Sie persönlich in Anspruch genommen werden können.
Konkret umfasst der Schutz insbesondere:
- Personen-, Sach- und Vermögensschäden
Wenn Sie in Ihrem dienstlichen Handeln einem Dritten schuldhaft einen Schaden zufügen, übernimmt die Versicherung berechtigte Schadensersatzansprüche. Das kann z.B. ein verletzter Mensch (Personenschaden), eine beschädigte Sache (Sachschaden) oder ein rein finanzieller Nachteil (Vermögensschaden) sein. - Abwehr unberechtigter Ansprüche
Nicht jede Forderung gegen Sie ist gerechtfertigt. Wir prüfen, ob Sie tatsächlich dafür verantwortlich sind, wehren unberechtigte Ansprüche für Sie ab und übernehmen dabei auch die anfallenden Prozesskosten. - Schutz bei Regressforderungen des Dienstherrn
Übernimmt zunächst der Dienstherr die Schadenkosten, kann er diese in bestimmten Fällen von Ihnen zurückfordern (sogenannter Regress). Unsere Diensthaftpflicht bzw. Amts- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung schützt Sie auch in solchen Situationen. - Schutz außerhalb der Dienststelle
Der Versicherungsschutz gilt nicht nur am Schreibtisch oder in der Dienststelle. Er kann auch greifen, wenn bei dienstlichen Aktivitäten außerhalb des Arbeitsplatzes – etwa auf einer Gemeindefreizeit oder einer offiziellen Veranstaltung – ein Schaden entsteht.
Für Schäden, die Sie bei der Ausübung Ihres Amtes verursachen, können Sie persönlich haftbar gemacht werden - je nach Ausgestaltung Ihres Arbeitsvertrages. Es ist nicht garantiert, dass der Dienstherr jeden Personen-, Sach- oder Vermögensschaden übernimmt. Die Amts- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung schützt Sie daher vor unter Umständen existenzbedrohenden Schadensersatzforderungen. Die Amts- und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung ergänzt Ihre Privathaftpflichtversicherung optimal bei uns.
Experten- Tipp: Klären Sie mit Ihrem Dienstherrn im Vorfeld die Haftungsübernahme
Was ist der Unterschied zwischen Diensthaftpflichtversicherung und Amtshaftpflichtversicherung?
Inhaltlich besteht kein Unterschied. Im kirchlichen Umfeld wird oft von einer Amtshaftpflichtversicherung gesprochen. Während im öffentlichen Dienst die Verwendung des Begriffs „Diensthaftpflichtversicherung“ häufiger Anwendung findet. Beide Bezeichnungen stehen für dasselbe: nämlich Haftpflichtschutz bei einer Schadensersatzpflicht aus einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis im kirchlichen oder öffentlichen Bereich, und auch im Bereich der freien Wohlfahrtspflege.
Die Amtshaftpflichtversicherung ist eine besondere Bezeichnung der Diensthaftpflicht. Sie betrifft vor allem Kirchenbeamtinnen und Kirchenbeamte sowie bestimmte kirchliche oder hoheitliche Tätigkeiten. Auch hier geht es darum, Sie vor finanziellen Folgen zu schützen, wenn Sie im Rahmen Ihres Amtes für einen Schaden verantwortlich gemacht werden und Ihr Dienstherr zur Regressnahme berechtigt ist.
Eine Pfarrerin oder ein Pfarrer leitet eine Konfirmandenfreizeit. Aus Zeitdruck lässt sie/er eine Gruppe Jugendlicher ohne ausreichende Aufsicht auf einem unübersichtlichen Außengelände spielen. Ein Jugendlicher stürzt von einer Mauer und verletzt sich schwer. Es wird festgestellt, dass die Aufsichtspflicht verletzt wurde. Der Träger übernimmt zunächst Behandlungskosten und Schmerzensgeld, nimmt dann aber die Pfarrerin bzw. den Pfarrer wegen der festgestellten Pflichtverletzung teilweise in Regress.
Die Amtshaftpflicht prüft, ob und in welchem Umfang eine persönliche Haftung besteht, unberechtigte Forderungen abwehren und berechtigte Schadensersatzansprüche im Rahmen der vereinbarten Bedingungen übernehmen.
Die Diensthaftpflichtversicherung richtet sich speziell an Beamtinnen und Beamte und sowie Angestellte im öffentlichen Dienst.
Sie greift, wenn bei der Ausübung Ihrer dienstlichen Tätigkeit ein Schaden entsteht, für den Sie verantwortlich gemacht werden und Ihr Dienstherr berechtigt ist, bei Ihnen Regress zu nehmen, nachdem er für den Schaden aufgekommen ist.
Eine Erzieherin übersieht bei einem Ausflug eine riskante Situation. Ein Kind verletzt sich und die Eltern machen Ansprüche geltend. Zunächst haftet der Arbeitgeber, kann aber unter Umständen die Schadenzahlung von der Erzieherin zurückfordern. Die Diensthaftpflichtversicherung schützt vor den finanziellen Folgen.
Eine passende Kombination aus Privathaftpflicht und Diensthaftpflicht bzw. Amtshaftpflichtversicherung sorgt dafür, dass Sie sowohl privat als auch beruflich optimal abgesichert sind.
Wer kann sich versichern?
Die VRK Amts- und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung gilt für bestimmte Berufsgruppen, wie zum Beispiel Pfarrer, Lehrer, Erzieher, kirchliche Bedienstete, Seelsorger, Küster, Sozialarbeiter, Sozialpädagogen, Richter und Rechtspfleger und Bedienstete von Bundeswehr, Polizei oder Zoll, Mitglieder der Geschäftsführung im Bereich Kirche, Diakonie, Caritas und sonstige freie Wohlfahrtspflege (z. B. DRK, AWO, Paritätischer Wohlfahrtsverband, Zentralwohlfahrtsstelle der Juden).
Eine vollständige Übersicht über die versicherbaren Tätigkeiten unserer Diensthaftpflichtversicherung finden Sie hier: Berufsgruppenverzeichnis
Wer ist versichert?
Sie als Versicherungsnehmer können Versicherungsschutz vereinbaren für:
- sich selbst
- Ihren Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner
- Ihren nicht ehelichen Lebenspartner, solange Sie mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben
Schutz für Pfarrer
Pfarrer tragen in ihrer seelsorgerischen und gemeindlichen Arbeit eine besondere Verantwortung – im täglichen Dienst ebenso wie bei Freizeiten oder schulischen Aktivitäten. Unsere Amtshaftpflichtversicherung schützt Sie zuverlässig, wenn Sie im Rahmen Ihrer Tätigkeit haftbar gemacht werden.
Versichert sind unter anderem Schäden, die entstehen können, bei:
- Gemeindefreizeiten, Ausflügen oder Veranstaltungen, etwa wenn sich Teilnehmende verletzen
- Schulischem Religionsunterricht
- Verantwortungsvollen Aufgaben innerhalb der Gemeinde wie als Vorstand der kirchlichen Armenpflege
Ein großer Vorteil: Die Erweiterung Ihrer Privathaftpflichtversicherung um die Amtshaftpflicht ist für Pfarrer beitragsfrei. Dadurch wird der Beitrag für Pfarrer besonders günstig – ein 52-jähriger verheirateter Pfarrer zahlt beispielsweise ab 4,46 Euro im Monat* für die Privat- und Amtshaftpflichtversicherung inklusive unserer Dienstfahrzeug- und Regresshaftpflichtversicherung. Geschützt sind hier sowohl die privaten Haftpflichtrisiken für ihn und seine Ehefrau als auch die Haftpflichtrisiken aus seiner dienstlichen Tätigkeit als Pfarrer. Dadurch profitieren Sie von einem besonders günstigen Versicherungsschutz.
Gleiches gilt für Personen in der Ausbildung, z.B. Vikare. Lesen Sie hier mehr über unseren besonderen Versicherungsschutz für Pfarrer und Kirchenbeamte
Mit vielen Pfarrvereinen haben wir besondere Rahmenverträge geschlossen, durch die Sie von wertvollen Sonderkonditionen profitieren.
Nutzen Sie einfach unsere persönliche Beratung
Schutz für Lehrer und Erzieher
Lehrer und Erzieher tragen täglich Verantwortung für Kinder, Jugendliche und Studierende – im Unterricht ebenso wie bei Ausflügen oder Klassenfahrten. Mit einer Diensthaftpflichtversicherung für z. B. nur 4,29 Euro monatlich** sind Sie zuverlässig abgesichert, wenn Ihnen im Rahmen Ihrer Tätigkeit im kirchlichen oder öffentlichen Bereich oder der Freien Wohlfahrtpflege ein Fehler unterläuft und Sie dafür haftbar gemacht werden. Versichert sind zum Beispiel Schäden, die entstehen bei:
- der Leitung und Aufsicht schulischer oder pädagogischer Veranstaltungen wie Elternabende, Schulfeste oder Kindergartenaktivitäten
- der Unterrichtserteilung, inklusive Nachhilfe
- dienstlichen Aktivitäten außerhalb der Einrichtung im Auftrag der Einrichtung, etwa bei Ausflügen oder Freizeiten
Die Diensthaftpflichtversicherung für Lehrer und Erzieher schützt in Kombination mit unserer Privathaftpflicht sowohl Ihre dienstlichen Haftpflichtrisiken als auch Ihren privaten Bereich. Das schafft Sicherheit 24/7.
Hinweis: Unsere Diensthaftpflicht-Versicherung gilt auch für Personen in der Ausbildung, etwa für angehende Lehrkräfte im Referendariat oder für pädagogische Fachkräfte. Ebenso profitieren Beamtinnen und Beamte im Schuldienst von einer passenden Diensthaftpflichtversicherung für z. B. 6,84 Euro monatlich***. Die Diensthaftpflicht ist damit optimal auf die Anforderungen des öffentlichen Dienstes abgestimmt und schützt auch im Privaten.
Schutz für Lehrer und Erzieher
Lehrer und Erzieher tragen täglich Verantwortung für Kinder, Jugendliche und Studierende – im Unterricht ebenso wie bei Ausflügen oder Klassenfahrten. Mit einer Diensthaftpflichtversicherung für z. B. nur 4,29 Euro monatlich** sind Sie zuverlässig abgesichert, wenn Ihnen im Rahmen Ihrer Tätigkeit im kirchlichen oder öffentlichen Bereich oder der Freien Wohlfahrtpflege ein Fehler unterläuft und Sie dafür haftbar gemacht werden. Versichert sind zum Beispiel Schäden, die entstehen bei:
- der Leitung und Aufsicht schulischer oder pädagogischer Veranstaltungen wie Elternabende, Schulfeste oder Kindergartenaktivitäten
- der Unterrichtserteilung, inklusive Nachhilfe
- dienstlichen Aktivitäten außerhalb der Einrichtung im Auftrag der Einrichtung, etwa bei Ausflügen oder Freizeiten
Die Diensthaftpflichtversicherung für Lehrer und Erzieher schützt in Kombination mit unserer Privathaftpflicht sowohl Ihre dienstlichen Haftpflichtrisiken als auch Ihren privaten Bereich. Das schafft Sicherheit 24/7.
Hinweis: Unsere Diensthaftpflicht-Versicherung gilt auch für Personen in der Ausbildung, etwa für angehende Lehrkräfte im Referendariat oder für pädagogische Fachkräfte. Ebenso profitieren Beamtinnen und Beamte im Schuldienst von einer passenden Diensthaftpflichtversicherung für z. B. 6,84 Euro monatlich***. Die Diensthaftpflicht ist damit optimal auf die Anforderungen des öffentlichen Dienstes abgestimmt und schützt auch im Privaten.
Schutz für kirchlich Bedienstete, Küster und Kirchenmusiker
Menschen schützen, Werte bewahren. Allein aus unserer Historie heraus gilt das insbesondere für Menschen im Raum der Kirchen.
Menschen begleiten, Räume gestalten, Werte bewahren – gerade im kirchlichen Umfeld übernehmen Küster:innen, Kirchenmusiker:innen und weitere kirchlich Beschäftigte vielfältige Aufgaben mit hoher Verantwortung.
Unsere Kombination aus Privathaftpflicht mit passender Diensthaftpflicht- bzw. Amtshaftpflichtversicherung bietet Ihnen 24/7 verlässlichen Schutz - sowohl bei allen dienstlichen Tätigkeiten im Auftrag der Kirchengemeinde als auch privat.
Ethisch-soziales Handeln
Ethisch-soziale Verantwortung liegt dem Versicherer im Raum der Kirchen seit jeher am Herzen – und das in vielerlei Hinsicht.
Von Focus Money wurden wir mit dem Siegel „Höchste Verantwortung“ ausgezeichnet.
Ethisch-soziales Handeln
Ethisch-soziale Verantwortung liegt dem Versicherer im Raum der Kirchen seit jeher am Herzen – und das in vielerlei Hinsicht.
Von Focus Money wurden wir mit dem Siegel „Höchste Verantwortung“ ausgezeichnet.
Schutz für Seelsorger, Sozialarbeiter, Sozialpädagogen
Soziale Verantwortung wird beim VRK großgeschrieben! Unsere Diensthaftpflicht-Versicherung für angestellte Tätigkeiten in diesen Bereichen greift auch hier. Wer im sozialen Bereich arbeitet, trägt täglich Verantwortung für andere. Die Diensthaftpflichtversicherung für angestellte Tätigkeiten in der Seelsorge, Sozialarbeit oder Sozialpädagogik greift immer dann, wenn Sie im Rahmen Ihrer beruflichen Aufgaben haftbar gemacht werden. Sie ergänzt Ihre Privathaftpflicht optimal und schützt Sie bei allen dienstlichen Risiken.
Schutz für Seelsorger, Sozialarbeiter, Sozialpädagogen
Soziale Verantwortung wird beim VRK großgeschrieben! Unsere Diensthaftpflicht-Versicherung für angestellte Tätigkeiten in diesen Bereichen greift auch hier. Wer im sozialen Bereich arbeitet, trägt täglich Verantwortung für andere. Die Diensthaftpflichtversicherung für angestellte Tätigkeiten in der Seelsorge, Sozialarbeit oder Sozialpädagogik greift immer dann, wenn Sie im Rahmen Ihrer beruflichen Aufgaben haftbar gemacht werden. Sie ergänzt Ihre Privathaftpflicht optimal und schützt Sie bei allen dienstlichen Risiken.
Schutz für Mitglieder der Geschäftsführung im Bereich Kirche, Diakonie, Caritas, freien Wohlfahrtspflege
Sie übernehmen gesellschaftliche Verantwortung, wir übernehmen Ihren Versicherungsschutz! Wer eine Organisation im kirchlichen oder sozialen Bereich führt und gestaltet, bewegt sich in einem komplexen Spannungsfeld aus Personalführung, Finanzen und öffentlichen Erwartungen. Unsere passgenau abgestimmte Amts- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bietet Ihnen umfassenden Schutz bei Entscheidungen und Handlungen, die auch finanzielle Folgen haben können. So können Sie sich auf Ihre Aufgaben konzentrieren – wir kümmern uns um Ihre Absicherung.
Schutz für Personen mit medizinischen Tätigkeiten
Im medizinischen und pflegerischen Alltag stehen Sie im direkten Kontakt mit Menschen und treffen Entscheidungen, die große Wirkung haben. Dabei kann trotz Routine und Fachwissen eine Situation entstehen, für deren Folge Sie verantwortlich gemacht werden. Den optimalen Schutz erhalten Sie über die Kombination der VRK Privathaftpflichtversicherung mit einer speziell abgestimmten Diensthaftpflichtversicherung. Der dienstliche Schutz wird über einen qualifizierten Kooperationspartner angeboten und ergänzt Ihren privaten Versicherungsschutz ideal. So sind Sie in beiden Bereichen zuverlässig abgesichert.
Die Bedürfnisse unserer Kunden liegen uns besonders am Herzen. Darum sind uns Transparenz und Nachhaltigkeit sehr wichtig. Überzeugen Sie sich einfach selbst.
Die Bedürfnisse unserer Kunden liegen uns besonders am Herzen. Darum sind uns Transparenz und Nachhaltigkeit sehr wichtig. Überzeugen Sie sich einfach selbst.
Schutz für Richter und Rechtspfleger
Richter und Rechtspfleger treffen täglich weitreichende juristische Entscheidungen, bei denen trotz allerhöchster Sorgfalt Fehler passieren können. Unsere Diensthaftpflichtversicherung bzw. Amtshaftpflichtversicherung schützt Sie, wenn im Rahmen Ihrer Tätigkeit Haftungsansprüche gegen Sie erhoben werden sollten. Das gilt auch für Ansprüche aus Verstößen gegen rechtliche Vorschriften europäischer Staaten, einschließlich der Türkei.
Schutz für Richter und Rechtspfleger
Richter und Rechtspfleger treffen täglich weitreichende juristische Entscheidungen, bei denen trotz allerhöchster Sorgfalt Fehler passieren können. Unsere Diensthaftpflichtversicherung bzw. Amtshaftpflichtversicherung schützt Sie, wenn im Rahmen Ihrer Tätigkeit Haftungsansprüche gegen Sie erhoben werden sollten. Das gilt auch für Ansprüche aus Verstößen gegen rechtliche Vorschriften europäischer Staaten, einschließlich der Türkei.
Zusatz-Schutz für Bedienstete von Bundeswehr, Polizei oder Zoll
Als Angehörige der Bundeswehr, Polizei oder des Zolls tragen Sie besondere Verantwortung für Ihre dienstliche Ausrüstung, das fiskalische Eigentum. Damit Sie im Fall eines Verlusts optimal abgesichert sind, können Sie die VRK Diensthaftpflichtversicherung um diesen Zusatzschutz erweitern. Der VRK übernimmt Schäden bis zu 10.000 Euro je Versicherungsfall – zum Beispiel bei Verlust oder Beschädigung Ihrer Dienstkleidung oder weiterer dienstlicher Ausrüstung.
Was ist, wenn Sie Ihre dienstlichen Schlüssel verlieren?
Der Verlust eines Schlüssels kann schnell hohe Kosten verursachen, wenn Schließanlangen oder Zylinder ausgetauscht werden müssen. Über VRK-Privat-Haftpflichtversicherung besteht umfassender Schutz für fremde Schlüssel, egal ob sie privat, ehrenamtlich oder beruflich genutzt werden. So bleiben Sie auch in diesem sensiblen Bereich zuverlässig abgesichert. Nicht versichert sind lediglich Schlüssel für Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeuge.
Ein Beispiel: Sie verlieren Ihren Schlüsselbund mit den Schlüsseln zur Wohnung, zu Ihrem Haus, zu Ihrer Dienststelle, zum Briefkasten, zum Fahrrad und zum Bankschließfach - alle Schlüssel sind versichert!
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir für Folgeschäden aufgrund des Schlüsselverlusts, wie z.B. ein Einbruch in das Dienstgebäude und der Diebstahl von Sachen, nicht aufkommen.
Wertvoller Zusatzschutz bei Nutzung eines Dienstwagens
Sie nutzen ein Kfz, das Ihrem Dienstherrn gehört oder von Ihrem Dienstherrn geleast ist? Erweitern Sie Ihren Versicherungsschutz gegen einen geringen Zusatzbeitrag um die Dienstfahrzeug- und Regresshaftpflicht.
Versichert sind Personen- und Sachschäden, für die Sie infolge des dienstlichen Gebrauchs eines Kraftfahrzeugs Ihres Dienstherrn verantwortlich gemacht werden.
Wir ersetzen bei:
- Schäden am Dienstfahrzeug bis 50.000 Euro
- Regressansprüchen Ihres Dienstherrn aufgrund von Schäden, die Dritten entstanden sind, bis 1 Mio. Euro
Sie nutzen Ihr eigenes Auto?
Schützen Sie Ihre persönliche Schadenfreiheitsklasse durch den Rabattschutz in unserer Kfz-Versicherung.
"Wussten Sie schon? Eine eventuell zur VRK Privathaftpflicht-Versicherung vereinbarte Selbstbeteiligung gilt nicht für die VRK Amts- und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung!" – Lukas
"Wussten Sie schon? Eine eventuell zur VRK Privathaftpflicht-Versicherung vereinbarte Selbstbeteiligung gilt nicht für die VRK Amts- und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung!" – Lukas
Die Bedürfnisse unserer Kunden liegen uns besonders am Herzen. Darum sind uns Transparenz und Nachhaltigkeit sehr wichtig. Überzeugen Sie sich einfach selbst.
Die Bedürfnisse unserer Kunden liegen uns besonders am Herzen. Darum sind uns Transparenz und Nachhaltigkeit sehr wichtig. Überzeugen Sie sich einfach selbst.
In unseren Versicherungsbedingungen erfahren Sie alle Details zu unserer Privat-Haftpflichtversicherung.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur zur Amts- und Vermögensschadenhaftpflicht
Eine Privathaftpflichtversicherung haftet nur für Schäden im privaten Bereich, Ihre Amts- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung deckt hingegen im Amt verursachte Personen-, Sach- oder Vermögensschaden.
Die Amts- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung schützt Sie als Ergänzung zu Ihrer Privathaftpflicht, z. B. wenn Ihr Arbeitgeber (öffentlicher oder kirchlicher Dienst) aufgrund eines versäumten Termins finanzielle Schäden erleidet.
Als Mitarbeiter im kirchlichen oder öffentlichen Dienst, insbesondere als Beamter, benötigen Sie eine Diensthaftpflichtversicherung, um sich auch gegen grob fahrlässige Schäden während der Dienst- und Amtszeit abzusichern.
Auch bei gewissenhafter und sorgfältiger Arbeitsweise können Ihnen bei Ihrer beruflichen Tätigkeit Fehler unterlaufen, für die Sie persönlich haftbar gemacht werden. Eine Diensthaftpflichtversicherung, auch Amtshaftpflichtversicherung genannt, ist eine spezielle Haftpflichtversicherung für Beamte, Beamtenanwärter und Angestellte im kirchlichen und öffentlichen Dienst und für Bedienstete der Freien Wohlfahrtspflege. Sie schützt unter anderem auch vor Regressansprüchen des Dienstherrn und damit vor existenziellen finanziellen Folgen.
Eine Privathaftpflichtversicherung reicht für Beamte, Beamtenanwärter und Angestellte des kirchlichen und öffentlichen Dienstes nicht aus, um das dienstliche Haftungsrisiko abzusichern. Für Pfarrer und Pfarrerinnen ist die Erweiterung der VRK Privathaftpflichtversicherung um die Amtshaftpflichtversicherung bis 100 Mio. Euro Versicherungssumme für alle Personen- und Sachschäden (max. 15 Mio. Euro je Person) inklusive Vermögensschaden bis 1 Mio. Euro Versicherungssumme beitragsfrei enthalten!
Eine Diensthaftpflichtversicherung lohnt sich für alle Berufsgruppen, die in Ausübung ihres Amtes oder Dienstes für Fehler verantwortlich gemacht werden können – etwa im öffentlichen Dienst, im kirchlichen Dienst, der freien Wohlfahrtspflege oder anderer sozialer Einrichtungen, die sich überwiegend in der Hand von anerkannten Religionsgemeinschaften befinden.
Überall dort, wo durch eine falsche Entscheidung, ein Versehen oder eine unterlassene Handlung Personen-, Sach- oder Vermögensschäden entstehen können und der Dienstherr nicht aufkommt bzw. Regress nimmt, ist eine Diensthaftpflicht sinnvoll. Sie schützt vor finanziellen Folgen, die im Extremfall existenzbedrohend sein können.
Rechtlich ist eine Diensthaftpflichtversicherung nicht verpflichtend.
Trotzdem ist sie ein sehr wichtiger Schutz: Wer im Dienst einen Schaden verursacht, kann persönlich in Regress genommen werden. Ohne Diensthaftpflichtversicherung müssten solche Forderungen aus dem Privatvermögen beglichen werden. Viele Beschäftigte im öffentlichen Dienst entscheiden sich daher freiwillig für eine Dienst- bzw. Amtshaftpflichtversicherung.
Im öffentlichen Dienst ist eine Diensthaftpflichtversicherung immer sinnvoll, insbesondere wenn:
- eigenverantwortliche Entscheidungen getroffen werden,
- Sie mit sensiblen Aufgaben betraut sind (z.B. Verwaltung, Finanzen, Personal),
- Sie Verantwortung für andere Menschen tragen (z.B. Lehrerinnen, Lehrer, Erzieher, Sozialarbeiter, Pfarrer).
Gerade im öffentlichen Dienst sind Schäden oft mit hohen Beträgen verbunden – etwa bei Vermögensschäden durch Fristversäumnisse, falsche Bescheide oder fehlerhafte Auskünfte. Eine Diensthaftpflichtversicherung schützt Sie vor finanziellen Risiken.
Für rein ehrenamtliche Tätigkeiten wird keine Diensthaftpflichtversicherung angeboten, da sie ein Angestellten- oder Dienstverhältnis voraussetzt.
Viele Organisationen, Kirchen, Vereine oder Körperschaften haben jedoch eigene Haftpflichtlösungen oder Rahmenverträge inklusive der Absicherung des Ehrenamts. Wenn Sie ehrenamtlich tätig sind, sollten Sie deshalb direkt bei Ihrem Träger nachfragen, ob und wie Sie abgesichert sind.
Für Lehrerinnen und Lehrer ist eine Diensthaftpflichtversicherung besonders sinnvoll.
Im Schulalltag tragen Lehrkräfte Verantwortung für die ihnen anvertrauten Schülerinnen und Schüler im Klassenraum, auf dem Schulgelände sowie bei schulischen Veranstaltungen. Dabei können Personen-, Sach- oder Vermögensschäden entstehen – etwa durch Aufsichtspflichtverletzungen oder organisatorische Fehler.
Eine Diensthaftpflichtversicherung (bzw. Amtshaftpflichtversicherung für Beamte im Schuldienst) schützt Lehrkräfte vor möglichen Regressforderungen des Dienstherrn und Ansprüchen Dritter.
Für Selbstständige gibt es keine klassische Diensthaftpflichtversicherung, da diese an ein Angestellten- oder Dienstverhältnis gebunden ist.
Selbstständige benötigen separaten Versicherungsschutz in Form einer Berufshaftpflichtversicherung oder Betriebshaftpflichtversicherung. Diese ist speziell auf die Risiken freiberuflicher oder selbstständiger Tätigkeiten zugeschnitten.
Angebote gibt es über unsere Kooperationspartner. Lassen Sie sich beraten!
Die Kosten einer Diensthaftpflichtversicherung hängen in der Regel von mehreren Faktoren ab, zum Beispiel:
- Art der Tätigkeit (z.B. Lehrkraft, Pfarrer, Verwaltungsbeamter, Erzieherin)
- Gewünschter Versicherungsumfang
Sie erhalten preiswerten, fairen Versicherungsschutz in Form eines Zusatzbeitrages zur VRK Privathaftpflichtversicherung. Für Pfarrer und Pfarrerinnen ist dieser sinnvolle Schutz beim VRK sogar kostenlos!
In vielen Fällen können Beiträge zu einer Diensthaftpflichtversicherung als Vorsorgeaufwendungen oder Werbungskosten in der Steuererklärung berücksichtigt werden, da sie der Absicherung des beruflichen Risikos dienen.
Die konkrete steuerliche Behandlung hängt jedoch von Ihrer individuellen Situation und der jeweiligen Rechtslage ab. Eine verbindliche Auskunft kann nur Ihre Steuerberatung oder das Finanzamt geben.
Die Versicherung leistet maximal bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Übersteigt ein Haftpflichtschaden diese Summe, bleibt der darüberhinausgehende Betrag grundsätzlich bei der versicherten Person – sie müsste diesen Teil im Zweifel selbst tragen.
Deshalb ist eine ausreichend hohe Deckungssumme besonders wichtig, um auch größere Schäden möglichst vollständig abzusichern. Beim VRK sind Sie mit 100 Mio. Euro Versicherungssumme für alle Personen- und Sachschäden inkl. 100 Mio. Euro bestens aufgestellt.
Pfarrer aus 25788 Wallen, 52 Jahre alt, verheiratet, Kinder sind erwachsen und leben nicht im gleichen Haushalt, Beitrag für die Privathaftpflicht Classic (mit 250 Euro Selbstbeteiligung) inkl. Amts- und Vermögensschaden-Haftpflicht und Dienstfahrzeug – und Regresshaftplicht für unseren Versicherungsnehmer (den Pfarrer) 4,46 Euro monatlich, keine Vorschäden; Versicherungsnehmer ist zudem Mitglied eines Pfarrvereins (5 %)
Erzieherin aus 25788 Wallen, 25 Jahre alt, Single, im evangelischen Kindergarten tätig, Beitrag für die Privathaftpflicht Classic (mit 250 Euro Selbstbeteiligung) inkl. Amts- und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung 4,29 Euro monatlich, ohne Vorschäden
Verbeamteter Religionslehrer aus 25788 Wallen, 44 Jahre alt, verheiratet, 2 Kinder, Beitrag für die Privathaftpflicht Classic (ohne Selbstbeteiligung) inkl. Amts- und Vermögensschaden-Haftpflicht für unseren Versicherungsnehmer (den Religionslehrer) 6,84 Euro monatlich, ohne Vorschäden