E-Scooter-Versicherung ab 20 € *
- Günstiger Beitrag
- Hohe Deckungssumme
- Optionaler Teilkasko-Schutz bei Schäden am eigenen E-Scooter
Stellen Sie sich vor: Morgenluft, Sie gleiten leise mit Ihrem E-Scooter durch die Stadt, am Stau vorbei – Ihr E-Scooter steht für Freiheit auf zwei Rädern. An der nächsten Kreuzung jedoch ein kurzer Schreckmoment: ein Rempler, ein Kratzer, vielleicht sogar ein Personenschaden. Genau hier kann es teuer werden.
Mit unserer E-Scooter-Versicherung** sind Sie in einem solchen Fall finanziell abgesichert. Wir schützen Sie in unserer Kfz-Haftpflicht für Elektrokleinstfahrzeuge, das sind z. B. E-Scooter oder auch Segways, zuverlässig vor Forderungen Dritter. Zusätzlich bieten wir Ihnen optionalen Zusatzschutz für Ihr Fahrzeug über die Teilkasko, zum Beispiel gegen Diebstahl.
Sie haben noch weitere Fragen? Hier finden Sie Antworten und die Möglichkeit, Ihren E-Scooter bei uns zu versichern. Die E-Scooter-Versicherung gibt es bei uns für das Verkehrsjahr 2026/2027 schon ab 20 €*.
Ihre Vorteile – unsere Leistungen
- Finanzieller Schutz bei Personen- und Sach- und Vermögenssschäden – wenn Sie mit Ihrem E-Scooter einen Unfall verursachen und dadurch anderen einen Schaden zufügen, übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung berechtigte Schadenersatzansprüche eines Dritten. So müssen Sie hohe Kosten für verletzte Personen oder beschädigte Gegenstände nicht aus eigener Tasche zahlen.
- Rechtssicherheit im Straßenverkehr – mit gültiger Kfz-Haftpflichtversicherung für Ihren E-Scooter und vorschriftsgemäß befestigtem Kennzeichen erfüllen Sie die gesetzlichen Vorgaben. Sie sind „ordnungsgemäß unterwegs“ und müssen keine Bußgelder oder strafrechtlichen Folgen wegen Fahrens ohne Versicherungsschutz oder fehlender Plakette befürchten.
- Optionaler Schutz bei Diebstahl und Beschädigung – mit einem passenden Teilkasko Schutz können Sie zusätzlich Ihren E-Scooter gegen typische Risiken wie Diebstahl, Brand, Kurzschluss oder bestimmte Unwetterschäden absichern.
- Einfache Abwicklung und schnelle Hilfe im Schadenfall – vom ersten Schadenanruf bis zur Regulierung erhalten Sie Unterstützung, klare Informationen und eine zügige Bearbeitung, damit Sie schnell wieder mobil sind.
Inhaltsverzeichnis
Ist ein Kennzeichen für E-Scooter Pflicht?
Ob ein Kennzeichen Pflicht ist, hängt davon ab, wie schnell Ihr E-Scooter fährt und wie er rechtlich eingestuft wird.
Die meisten E-Scooter, die Sie im Straßenverkehr sehen, sind E-Scooter bis 20 km/h mit Straßenzulassung, diese gelten als Elektrokleinstfahrzeuge. Sie
- Fahren mehr als 6 km/h und maximal 20 km/h
- haben eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) bzw. Typgenehmigung
- dürfen auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen fahren (nur wenn diese fehlen, auf der Fahrbahn)
- dürfen ab 14 Jahren gefahren werden
- benötigen keinen Führerschein und keine Mofa Prüfbescheinigung
- unterliegen keiner Helmpflicht (ein Helm ist aber dringend empfehlenswert)
Für diese E-Scooter gilt: Ja, sie brauchen eine Kfz-Haftpflichtversicherung – und damit ein Versicherungskennzeichen in Form einer aufgeklebten Versicherungsplakette (Folienkennzeichen). Ohne dieses Kennzeichen dürfen sie nicht im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden.
Ob Ihr E-Scooter eine gültige Betriebserlaubnis hat, die eine Teilnahme im öffentlichen Straßenverkehr überhaupt erlaubt, können Sie zum Beispiel über die Liste des Kraftfahrt Bundesamts prüfen.
Ist ein Kennzeichen für E-Scooter Pflicht?
Ob ein Kennzeichen Pflicht ist, hängt davon ab, wie schnell Ihr E-Scooter fährt und wie er rechtlich eingestuft wird.
Die meisten E-Scooter, die Sie im Straßenverkehr sehen, sind E-Scooter bis 20 km/h mit Straßenzulassung, diese gelten als Elektrokleinstfahrzeuge. Sie
- Fahren mehr als 6 km/h und maximal 20 km/h
- haben eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) bzw. Typgenehmigung
- dürfen auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen fahren (nur wenn diese fehlen, auf der Fahrbahn)
- dürfen ab 14 Jahren gefahren werden
- benötigen keinen Führerschein und keine Mofa Prüfbescheinigung
- unterliegen keiner Helmpflicht (ein Helm ist aber dringend empfehlenswert)
Für diese E-Scooter gilt: Ja, sie brauchen eine Kfz-Haftpflichtversicherung – und damit ein Versicherungskennzeichen in Form einer aufgeklebten Versicherungsplakette (Folienkennzeichen). Ohne dieses Kennzeichen dürfen sie nicht im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden.
Ob Ihr E-Scooter eine gültige Betriebserlaubnis hat, die eine Teilnahme im öffentlichen Straßenverkehr überhaupt erlaubt, können Sie zum Beispiel über die Liste des Kraftfahrt Bundesamts prüfen.
Wenn Sie einen E-Scooter besitzen, der ein Leichtkraftrad ist, bieten wir Ihnen den passenden Vesicherungsschutz über unsere Leichtkraftrad-Versicherung.
Die Bedürfnisse unserer Kunden liegen uns besonders am Herzen. Darum sind uns Transparenz und Nachhaltigkeit sehr wichtig. Überzeugen Sie sich einfach selbst.
Die Bedürfnisse unserer Kunden liegen uns besonders am Herzen. Darum sind uns Transparenz und Nachhaltigkeit sehr wichtig. Überzeugen Sie sich einfach selbst.
Unsere Kfz-Haftpflicht für Ihren E-Scooter
Mit der E-Scooter Haftpflichtversicherung des VRK sind Sie abgesichert, wenn durch Ihren E-Scooter anderen ein Schaden entsteht. Das kann im Alltag schneller passieren, als man denkt:
- Sachschäden: Sie streifen beim Vorbeifahren ein parkendes Auto, ein Fahrrad oder stoßen gegen ein Verkehrsschild – es entstehen Kratzer oder andere Schäden an fremdem Eigentum.
- Personenschäden: Sie prallen beim Abbiegen mit einer anderen Person zusammen, die dadurch stürzt und sich verletzt. Arzt und Behandlungskosten können dann schnell sehr hoch werden.
Für Personen, Sach und Vermögensschäden leistet unsere E-Scooter-Versicherung bis zu einer Versicherungssumme von 100 Millionen Euro je Schadensfall. Bei Personenschäden werden maximal 15 Millionen Euro je geschädigter Person übernommen.
Außerdem prüfen wir in unserer Haftpflicht für E-Scooter für Sie, ob und in welcher Höhe Schadenersatzansprüche überhaupt berechtigt sind. Unbegründete oder überhöhte Forderungen wehren wir ab. So können Sie auch bei größeren Zwischenfällen einen Moment durchatmen und wissen, dass sich jemand um die rechtliche und finanzielle Seite des Schadens kümmert.
Unsere Teilkasko für Ihren E-Scooter
Mit der reinen Haftpflichtversicherung schützen Sie andere Verkehrsteilnehmer, wenn durch Ihren E-Scooter ein Schaden entsteht. Möchten Sie auch Ihr eigenes Elektrokleinstfahrzeug absichern, ergänzt unsere E-Scooter Teilkasko Ihre E-Scooter Versicherung um wichtige Leistungen. Sie übernimmt neben den Leistungen, die in der Haftpflicht für E-Scooter aufgeführt sind, zusätzlich Schäden am E-Scooter selbst – zum Beispiel in folgenden Fällen:
- Diebstahl oder Raub: Ihr E-Scooter wird entwendet, obwohl Sie ihn ordnungsgemäß gesichert haben. Unsere E-Scooter-Teilkasko kann Ihnen den finanziellen Verlust abnehmen.
- Brand und Explosion: Kommt es durch einen technischen Defekt oder äußere Einflüsse zu einem Brand oder einer Explosion, hilft die Teilkasko, die Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten zu tragen.
- Schäden durch Naturgewalten: Bei Sturm (ab Windstärke 7), Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung sind Schäden an Ihrem E-Scooter mitversichert. So sind Sie auch bei Unwettern besser geschützt.
- Zusammenstoß mit Tieren aller Art: Ob Hund, Katze oder Wildtier - führt ein Zusammenstoß zu einem Schaden am E-Scooter, kann die Teilkasko für die Kosten aufkommen.
- Bruch der Verglasung (z. B. Display): Geht eine Scheibe oder ein verglastes Fahrzeugteil durch ein versichertes Ereignis zu Bruch, ist auch das über die Teilkasko abgesichert.
- Tierbiss inklusive Folgeschäden E-Scooter: Knabbert etwa ein Marder an Kabeln oder Leitungen und verursacht dadurch weitere Schäden, springt die Teilkasko ein – sowohl für den Bissschaden als auch für Folgeschäden am E-Scooter.
- Kurzschluss an der Verkabelung inkl. Folgeschäden am E-Scooter: Führen ein Kurzschluss oder elektrische Defekte in der Verkabelung zu Schäden am E-Scooter, können diese und Folgeschäden ebenfalls über die Teilkasko gedeckt sein.
- Schutzhelm mitversichert: Entstehen z. B. bei einem Kasko-Schadenfall gleichzeitig Schäden am E-Scooter und an Ihrem währenddessen getragenen Helm, ist der Schaden am Helm ebenfalls in der Teilkasko für E-Scooter mitversichert.
Gut zu wissen: Bei der E-Scooter-Teilkasko gilt immer ein Selbstbehalt von 150 Euro je Schadenfall.
So wird Ihre E-Scooter-Versicherung mehr als nur ein gesetzlicher Pflichtschutz: Sie bewahrt nicht nur andere vor finanziellen Folgen nach einem Schadenfall, sondern schützt auch Ihren eigenen E-Scooter vor vielen typischen Risiken im Alltag.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Autoversicherung
Das E-Scooter-Kennzeichen gilt für ein Versicherungsjahr – immer vom 1. März bis Ende Februar des Folgejahres. Danach wird die Plakette ungültig und muss erneuert werden. Dazu schließen Sie eine Folgeversicherung ab. Die Farbe des Kennzeichens wechselt jährlich: Für 2026/2027 ist sie schwarz und für den Zeitraum 2027/2028 blau.
Versicherungspflichtig sind E-Scooter, die:
- Mehr als 6 km/h bis maximal 20 km/h schnell sind
- eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) bzw. Typgenehmigung haben
- im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden
Solche Modelle gelten als Elektrokleinstfahrzeuge und benötigen nach der Elektrokleinstfahrzeugverordnung (kurz eKVN) eine Haftpflichtversicherung mit Versicherungskennzeichen (Folienaufkleber).
Keine E-Scooter-Versicherung brauchen zum Beispiel:
- E-Scooter ohne Straßenzulassung, die nur auf privatem, nicht öffentlich zugänglichem Gelände gefahren werden
- Fahrzeuge, die rechtlich wie Fahrräder eingestuft sind (z. B. viele Pedelecs bis 25 km/h mit Tretunterstützung – das sind aber streng genommen keine E-Scooter)
Im öffentlichen Straßenverkehr nein, wenn der E-Scooter versicherungspflichtig ist.
E-Scooter mit Straßenzulassung nach eKFV (bis 20 km/h, mit ABE) brauchen eine Haftpflichtversicherung. Der Nachweis ist das Versicherungskennzeichen als Folienaufkleber. Ohne dieses Kennzeichen dürfen sie nicht auf Radwegen, Straßen oder öffentlichen Wegen gefahren werden.
Wer trotzdem ohne Kennzeichen fährt, riskiert
- ein Bußgeld
- bei einem Unfall straf und zivilrechtliche Folgen
- persönliche Haftung für Schäden
Nur auf rein privatem Gelände, das nicht öffentlich zugänglich ist, gelten andere Regeln. Dort ist ein Kennzeichen rechtlich nicht erforderlich – der Eigentümer kann aber eigene Vorgaben machen.
Eine pauschale Zahl gibt es nicht. Die Kosten für eine E-Scooter-Versicherung fallen je nach Situation unterschiedlich aus. Deshalb beraten wir Sie persönlich und sagen Ihnen klar, was Ihr Schutz kostet. Es gibt jedoch Faktoren, die die Kosten einer E-Scooter-Versicherung beeinflussen:
- Umfang- des Schutzes, wie reine Haftpflicht oder zusätzlich Teilkasko
- Starttermin innerhalb des Versicherungsjahres mit eventuell anteiliger Berechnung des Beitrags
- Alter des Fahrers oder der Fahrer und des Versicherungsnehmers – ab 23 Jahren wird der Beitrag günstiger
Gut zu wissen: Der Versand des Kennzeichens ist bei unserer E-Scooter-Versicherung inklusive.
Daher lassen sich Fragen wie „Wie viel kostet eine E-Scooter-Versicherung?“ oder „Was kostet sie im Jahr?“ seriös nur im Einzelfall beantworten.
Über den VRK erhalten Sie eine individuelle, transparente Berechnung Ihres Beitrags und erfahren genau, welche Leistungen enthalten sind.
„Die beste“ E-Scooter-Versicherung gibt es nicht für alle gleichermaßen. Gut ist eine Versicherung dann, wenn sie zu Ihnen und Ihrem E-Scooter passt. Achten Sie insbesondere auf:
- Haftpflichtdeckungssumme
Reicht sie aus, um hohe Personen und Sachschäden abzudecken? - Optionale Teilkasko
Möchten Sie Ihren E-Scooter auch gegen Diebstahl, Brand, Unwetter oder Kurzschluss absichern? - Service und Erreichbarkeit
Wie gut sind Beratung und Schadenservice? - Transparente Bedingungen
Ist klar erkennbar, was versichert ist – und was nicht?
Der VRK bietet Ihnen einen soliden Haftpflichtschutz für versicherungspflichtige E-Scooter und auf Wunsch ergänzenden Teilkaskoschutz. Im persönlichen Gespräch lässt sich klären, ob der angebotene Umfang zu Ihrem Fahrprofil, Budget und Sicherheitsbedürfnis passt.
Entscheidend ist nicht die Geschwindigkeit allein, sondern die Zulassung und Versicherungspflicht.
- E-Scooter mit Straßenzulassung nach eKFV (bis 20 km/h, mit ABE) brauchen eine Haftpflichtversicherung und ein Versicherungskennzeichen. Ohne Kennzeichen dürfen sie im öffentlichen Verkehr gar nicht fahren – unabhängig davon, ob Sie 5 km/h oder 20 km/h fahren.
- E-Scooter, die bauartbedingt bis zu 6 km/h fahren können und keine Straßenzulassung haben, gelten rechtlich als „Kinderfahrzeuge“ und fallen daher nicht unter die Kennzeichenpflicht. Sie gelten rechtlich als Spielzeug und sind beitragsfrei in der VRK Privathaftpflicht eingeschlossen.
Kurz gesagt: Ein versicherungspflichtiger E-Scooter darf im öffentlichen Straßenverkehr niemals ohne Kennzeichen gefahren werden – ganz egal, wie langsam Sie unterwegs sind.
Beitragsbeispiel: HUK-COBURG-Allgemeine Versicherung AG, Kfz-Haftpflichtversicherung, Versicherungsnehmer und alle Fahrer ab 23 Jahre, Verkehrsjahr 2026/2027 bis 28.02.2027
Dieses Produkt vermitteln wir für die HUK-COBURG-Allgemeine Versicherung AG, HUK-COBURG-Platz 1, 96444 Coburg und HUK-COBURG Haftpflicht-Unterstützungs-Kasse kraftfahrender Beamter Deutschlands a. G. in Coburg, HUK-COBURG-Platz 1, 96444 Coburg.