Ein paar fährt zusammen auf einem Leichtkraftrad.
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Leicht­kraftrad-Versicherung

  • Kfz-Haftpflicht, Schutzbrief und Kasko
  • Attraktive Konditionen auch für Einsteiger
  • Besondere Leistungen für E-Fahrzeuge und Hybride
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Morgens zur Arbeit, am Wochenende über Land oder schnell in die Stadt: Mit Leichtkrafträdern und 125er-Rollern erleben Sie mobile Freiheit. Die Leichtkraftrad-Versicherung des VRK gibt Ihnen dafür verlässlichen Rückhalt – rechtssicher, transparent und passend zu Ihrem Alltag.

Auf dieser Seite finden Sie, was für Ihre Entscheidung wichtig ist: die Vorteile und Leistungen unserer Kfz-Haftpflicht für Leichtkraftrad und Leichtkraftroller, die Kaskoversicherung mit verständlichem Leistungsüberblick sowie Lösungen für E-Leichtkrafträder, E-Roller und hybride Zweiräder. Wir zeigen, welche Ergänzungen außerdem sinnvoll sind, und beantworten häufige Fragen zu Leichtkrafträdern und der passenden Versicherung, etwa zu Kosten, notwendigem Schutz und den Unterschieden zwischen Leichtkraftrad und Leichtkraftroller.

Ihre Vorteile – unsere Leistungen

  • Hohe Deckungssummen: Mit unserer Kfz-Haftpflichtversicherung für Leichtkraftrad und 125er-Roller sind Sie auf der sicheren Seite mit bis zu 100 Mio. Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden – bei Personenschäden bis zu 15 Mio. Euro pro geschädigte Person. Damit gehen die Leistungen des VRK deutlich über die gesetzlich vorgeschriebenen Mindeststandards hinaus.
  • Attraktive Konditionen auch für Fahranfänger: Ob Sie mit 16 Jahren erstmals einen 125-er-Roller fahren oder nach längerer Fahrpause wieder starten: Sie profitieren beim VRK von fairen Beiträgen.
  • Anrechnung schadenfreier Jahre: Wenn Sie nach längerer Zeit wieder auf ein Leichtkraftrad oder einen Leichtkraftroller aufsteigen, berücksichtigt der VRK Ihre früheren schadenfreien Kalenderjahren. Das senkt Ihre Beiträge und erleichtert den Neustart.
  • Schutzkleidung mitversichert: Wird Ihr Leichtkraftrad oder Roller durch einen Kasko-Schaden beschädigt, ersetzen wir auch die zeitgleich entstandenen Schäden an Ihrer Schutzkleidung – zum Beispiel Helm, Jacke oder Handschuhe. Dasselbe gilt für die Schutzkleidung Ihres Beifahrers oder Ihrer Beifahrerin.
  • Besondere Vorteile für elektrische Leichtkraftroller und E-125er: In unserer Kaskoversicherung profitieren Sie zusätzlich von unseren Leistungen speziell für E-Fahrzeuge und Hybride, etwa für Akkus, Ladekabel und Ladekarten.
  • GAP-Deckung für geleaste und finanzierte Leichtkrafträder oder -Roller in der Kasko: Die GAP Deckung schließt die Finanzierungslücke bei Leasing oder kreditfinanzierten Leichtkrafträdern und Leichtkraftrollern.

Die GAP Deckung schließt die Finanzierungslücke bei Leasing oder kreditfinanzierten Leichtkrafträdern und Leichtkraftrollern. Bei Totalschaden oder Diebstahl gleicht sie die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und offener Restschuld aus. So müssen Sie nichts aus eigener Tasche zahlen und können Leasing- bzw. Finanzierungsverträge problemlos ablösen.

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Inhaltsverzeichnis

Welche Fahrzeuge kann ich beim VRK versichern?

Mit unser Leichtkraftrad-Versicherung können Sie Leichtkrafträder und Leichtkraftroller mit einem Hubraum von 50 ccm bis maximal 125 ccm versichern. Beim VRK können Sie die folgenden Fahrzeuge versichern:

Ein junges Paar fährt auf einem Kleinkraftrad

Leichtkraftrad

Junge Menschen auf ihren Motorrollern.

Leichtkraftroller

Ein junges Paar sitzt auf einem Motorroller

Großroller

Eine junge Frau sitzt auf ihrem Elektroroller

Elektro & Hybride

Ihr Fahrzeug ist schwächer motorisiert?

Kleinkrafträder bis einschließlich 50 ccm, Elektro-Kleinstfahrzeuge (z. B. E-Scooter) und motorisierte Krankenfahrstühle (mit mehr als 6 km/h), die ein Versicherungskennzeichen benötigen, erhalten Versicherungsschutz über die Mopedversicherung.

Günstigen Versicherungsschutz gibt es auch für versicherungspflichtige S-Pedelecs und E-Bikes.

Ihr Fahrzeug ist stärker motorisiert?

Motorräder mit einem Hubraum über 125 ccm sowie entsprechende E-Motorräder und Hybridvarianten können Sie über unsere Motorradversicherung absichern..

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Kfz-Haftpflicht für Leicht­kraftrad und Leichtkraftroller

Ob Leichtkraftrad, Leichtkraftroller oder 125er: Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und schützt Sie, wenn durch Ihr Fahrzeug anderen ein Schaden entsteht. Das gilt für Leichtkrafträder bis 125 ccm ebenso wie für Roller und Motorräder der 125er-Klasse. Mit unserer Leichtkraftrad-Versicherung fahren Sie rechtssicher – ruhig, fair und verlässlich. Ihre Vorteile in unserer Kfz-Haftpflichtversicherung für Leichtkrafträder sind unter anderem:

  • Gesetzlich vorgeschriebener Schutz: Die Kfz-Haftpflicht ist ein Muss für alle Fahrzeuge, auch für Leichtkrafträder, Leichtkraftroller und Kleinkrafträder. Sie deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die Sie Dritten zufügen.
  • Starker Leistungsrahmen: Wir leisten in der Kfz-Haftpflichtversicherung bis zu 100 Mio. Euro je Schadenfall für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
  • Klar geregelte Absicherung bei Personenschäden: Bei Personenschäden übernehmen wir bis zu 15 Mio. Euro je geschädigte Person und Schadenfall.
  • Verlässliche Unterstützung im Schadenfall: Wir prüfen Ansprüche sorgfältig, regulieren berechtigte Forderungen und wehren unbegründete Ansprüche für Sie ab.
  • Unfallfreies Fahren belohnen wir fair: Mit jedem schadenfreien Jahr verbessern Sie Ihre Konditionen. Die höchste Schadenfreiheitsklasse erreichen Sie nach 20 schadenfreien Kalenderjahren.

Experten-Tipp für Fahranfänger: Mit dem Leichtkraftrad erfahrene schadenfreie Jahre können auf einen Pkw übertragen werden. Das ist besonders attraktiv für 16-jährige Fahranfänger, die mit 18 einen Pkw fahren möchten.

Mallorca-Police: hohe Deckung für Leicht­kraftrad und -roller im europäischen Ausland

Die Mallorca-Police ist automatisch in Ihrer Kfz Haftpflichtversicherung für Leichtkraftrad und Leichtkraftroller enthalten. Sie gilt in vielen Ländern Europas für im Ausland gemietete Pkw und springt ein, wenn die dortige Haftpflichtdeckung niedriger ist als in Deutschland – und gleicht die Differenz bis zur bei uns vereinbarten Versicherungssumme aus.

Ihre Vorteile mit der Mallorca-Police auf einen Blick:

  • Hohe Deckungssummen: Absicherung bis zu 100 Mio. Euro gemäß Ihrem VRK Kfz-Haftpflichtschutz
  • Gilt in vielen Ländern Europas, für im Ausland gemietete Fahrzeuge; schützt bei Personen , Sach und Vermögensschäden, die Sie anderen zufügen
  • Laufzeit: bis zu 6 Monate ab Anmietung
  • Schützt Sie vor finanziellem Risiko, wenn die ausländische Deckung nicht reicht
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Seit über 100 Jahren eine starke Wertegemeinschaft
 

Wir sind Ihr erfahrener Partner für umfassende Versicherungslösungen. Durch unsere christ­li­chen Werte geprägt, legen wir Ihre Ver­si­che­rungs­bei­trä­ge kon­se­quent nach strengen ethischen, sozialen und öko­lo­gi­schen Nach­hal­tig­keits­kri­te­ri­en an. Diese werden jährlich von ECOreporter geprüft und bestätigt. Seit 2016 sind wir der einzige Versicherer in Deutschland mit dieser Auszeichnung.

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VRK ECOreporter Auszeichnung 2026
VRK ECOreporter Auszeichnung 2026

Wir sind Ihr erfahrener Partner für umfassende Versicherungslösungen. Durch unsere christ­li­chen Werte geprägt, legen wir Ihre Ver­si­che­rungs­bei­trä­ge kon­se­quent nach strengen ethischen, sozialen und öko­lo­gi­schen Nach­hal­tig­keits­kri­te­ri­en an. Diese werden jährlich von ECOreporter geprüft und bestätigt. Seit 2016 sind wir der einzige Versicherer in Deutschland mit dieser Auszeichnung.

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Kasko­versicherung für Leicht­kraftrad oder Leichtkraftroller

Die Teil- bzw. Vollkasko in der Leichtkraftrad-Versicherung kommt für Schäden an Ihrem Fahrzeug oder an Ihrem Leichtkraftrad-Gespann (Leichtkraftrad mit Beiwagen) auf. Sie erhalten die Reparaturkosten oder bei einem Totalschaden den Wiederbeschaffungswert ersetzt.

Was ist eine GAP-Deckung?

Die GAP Deckung ist ein Zusatzschutz in der Kfz Versicherung für geleaste oder finanzierte Fahrzeuge, auch für Leichtkrafträder, 125er bzw. Leichtkraftroller. Kommt es zu Totalschaden oder Diebstahl Ihres Zweirades, zahlt die Leichtkraftrad-Versicherung den Wiederbeschaffungswert. Dieser kann jedoch unter der offenen Leasing oder Kreditsumme liegen – es entsteht eine Lücke (englisch „gap“). Die GAP Deckung, auch Differenzkasko genannt, übernimmt genau diese Differenz.

Nehmen Sie nur Leistungen aus der GAP-Deckung in Anspruch, stufen wir Ihre Vollkasko nicht zurück. Ihr Vertrag gilt weiter als schadenfrei. Wann das der Fall sein kann? Zum Beispiel, weil es einen Unfallgegner gibt, dessen Haftpflichtversicherer Ihren Fahrzeugschaden ersetzt.

Die GAP Deckung ist beim VRK in der Kasko Kfz-Versicherung Ihres Leichtkraftrads oder Leichtkraftroller enthalten und ergänzt optimal den Schutz für Leasing und Kreditfahrzeuge.

Tipp: Nutzen Sie unseren Kfz-Versicherungs-Rechner – so finden Sie die Kfz-Versicherung, die lückenlos zu Ihrem Leichtkraftrad und Ihrem Budget passt.

Welche Schäden ersetzt die Teilkasko?

Mit der Teilkasko Ihrer Leichtkraftrad Versicherung schützen Sie Ihr eigenes Fahrzeug – ob 125 ccm Motorrad, 125 ccm Roller oder Kleinkraftrad – vor vielen Schäden, die nicht durch die Haftpflicht abgedeckt sind. Fair, verlässlich und auf das Wesentliche konzentriert. Folgende Schäden sind hiermit zuverlässig abgesichert:

  • 24 Monate Neupreisentschädigung: Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust (z. B. Diebstahl) Ihres Leichtkraftrads oder Leichtkraftrollers innerhalb von 24 Monaten nach Erstzulassung zahlen wir bei einem Kaskoschaden nicht nur den Wiederbeschaffungswert, sondern den Neupreis, wenn Sie Ihr Leichtkraftrad, Ihren Leichtkraftroller als Neufahrzeug gekauft haben.
  • Diebstahl, Unterschlagung oder Erpressung: Absicherung bei Entwendung Ihres Leichtkraftrads oder Leichtkraftrollers.
  • Brand oder Explosion: Schutz bei Feuer- und Explosionsschäden am Fahrzeug.
  • Naturgewalten: Zum Beispiel Sturm ab Windstärke 7 (mindestens 50 km/h), Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Erdrutsch, Lawinen und Dachlawinen. Dachlawinen sind von Gebäudedächern niedergehende Schnee- oder Eismassen.
  • Zusammenstoß mit Tieren: inklusive Wildunfälle.
  • Kurzschluss an der Verkabelung: Einschließlich daraus resultierender Folgeschäden am Leichtkraftrad oder Leichtkraftroller.
  • Tierbiss: Zum Beispiel Marderbiss – ebenfalls mit Folgeschäden am Leichtkraftrad oder Leichtkraftroller.
  • Transportschäden: Wir leisten für Schäden am Leichtkraftrad beim Transport auf einem Schiff.
  • Glasbruch: Bruchschäden an Scheiben und Verglasungsteilen – auch an Bauteilen integrierter Fahrzeugassistenzsysteme und Displays.

    Unser Extra für Sie bei Schäden durch Glasbruch: Wir verzichten auf den Abzug einer Selbstbeteiligung, wenn das beschädigte Glas repariert und nicht ausgetauscht wird. Stimmen Sie hierzu die Werkstatt mit uns ab. Gemeinsam tragen wir damit zur Schonung von Ressourcen und Umwelt bei.
Welche Schäden ersetzt die Vollkasko?

Die Vollkaskoversicherung ersetzt folgende Schäden:

  • Alles, was auch in der Teilkasko versichert ist.
  • Unfallschäden, egal wer den Unfall verschuldet hat
  • Schäden durch Vandalismus („Neidkratzer“)
  • Reifenplatzer – ist ein geplatzter Reifen alleinige Schadenursache, sind Schäden am Leichtkraftrad über unsere Vollkasko mitversichert
  • Transportschäden: Wir leisten für Schäden am Fahrzeug, wenn z. B. das Leichtkraftrad beim Transport mit einem Anhänger herunterfällt oder kippt

Vergleich unserer Teil- und Vollkasko­versicherung

Sie erhalten Ersatz für Schäden durch Teilkasko Vollkasko
Bruch der Verglasung
Unfallschäden, auch selbst verschuldete
Mutwillige Beschädigung Ihres Fahrzeugs durch Fremde/Vandalismus
Schäden durch einen geplatzten Reifen
Transport, z. B. auf einem Anhänger
Entwendung, insbesondere Diebstahl
Brand und Explosion
Naturgewalten
Zusammenstoß mit Tieren
Kurzschluss an der Verkabelung inkl. Folgeschäden am Fahrzeug
Tierbiss (z. B. durch einen Marder) am Fahrzeug inkl. Folgeschäden am Fahrzeug
Transport auf einem Schiff

Versichert sind Bruchschäden an Scheiben und Verglasungsteilen – auch an Bauteilen integrierter Fahrzeugassistenzsysteme und Displays.

Zum Beispiel Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Lawine, Dachlawine. Wir sind einer der wenigen Versicherer, bei dem Sturm schon ab Windstärke 7 (ca. 52 km/h) aufkommt – nicht wie marktüblich erst ab Windstärke 8.

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VRK – FOCUS MONEY: Beste Kunden- und Finanzbetreuung
Ausgezeichnete Beratung

Die Bedürfnisse unserer Kunden liegen uns be­son­ders am Herzen. Darum sind uns Trans­parenz und Nach­haltig­keit sehr wichtig. Über­zeugen Sie sich einfach selbst.

Persönliche Beratung
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Kasko PLUS – attraktive Zusatzleistungen zu Ihrer Vollkasko

Die Kasko PLUS bietet Ihnen attraktive Zusatzleistungen zu Ihrer Vollkasko – insbesondere, wenn Sie vor kurzem ein neues oder gebrauchtes Leichtkraftrad gekauft haben.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

bis 36 Monate Neuwert- und Kaufpreisentschädigung

Insbesondere, wenn Sie vor kurzem ein neues oder gebrauchtes Leichtkraftrad gekauft haben, ist diese Leistung für Sie interessant, weil es den raschen Wertverlust effektiv ausgleicht. Mit unserer Kasko PLUS erstatten wir Ihnen nach einem Totalschaden oder Diebstahl insgesamt 36 Monate lang den Neupreis bzw. Kaufwert.

Mit unserer Kasko PLUS erstatten wir Ihnen nach einem Totalschaden oder Diebstahl insgesamt 36 Monate lang den Neupreis bzw. Kaufwert

  • bis 36 Monate Neupreisentschädigung bei Neukauf
  • bis 36 Monate Kaufwertentschädigung bei Gebrauchtkauf
Absicherung selbst verschuldeter Eigenschäden

Mit Ihrem Kasko PLUS versicherten Leichtkraftrad verursachen Sie einen Schaden an einem weiteren, eigenen Fahrzeug. Oder Sie fahren z. B. mit Ihrem versicherten Leichtkraftrad aus Versehen an Ihr Garagentor.

Wir zahlen je Versicherungsjahr bis zu 100.000 Euro. Für Sie fällt eine Selbstbeteiligung von 500 Euro an zusätzlich zur vereinbarten Selbstbeteiligung in Vollkasko.

Ersatz verschiedener Brems-, Betriebs- und Bruchschäden

Darüber hinaus erweitern Sie mit Kasko PLUS Ihre Kfz-Versicherung sinnvoll um verschiedene Brems-, Betriebs- und Bruchschäden. Der Versicherungsschutz gilt für Ihr Leichtkraftrad oder -roller und die mitversicherten Bestandteile.

Schutz Ihrer Sportgeräte am Leicht­kraftrad

Sie sind sportlich aktiv und Ihr Equipment fährt mit Ihnen? Im Falle eines Kasko-Schadens an Ihrem Leichtkraftrad sind auch Ihre am Fahrzeug transportierten Sportgeräte geschützt: Nehmen diese gleichzeitig mit Ihrem Leichtkraftrad Schaden, leisten wir bis zu 5.000 Euro im Versicherungsjahr.

Hinweis: Die Kasko PLUS zahlt nur, wenn Sie keinen Versicherungsschutz über eine andere Versicherung – zum Beispiel, eine Hausratversicherung besitzen.

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Schadenfreiheitsklassen in der Leicht­kraftrad-Versicherung

Unfallfreies Fahren wird durch Schadenfreiheitsklassen belohnt. Diese gibt es neben der Kfz-Haftpflicht auch in der Vollkasko.

Die bestmögliche Schadenfreiheitsklasse in der VRK Leichtkraftrad-Versicherung ist die Schadenfreiheitsklasse 20 nach mindestens 20 schadenfreien Kalenderjahren.

Tipp: Mit dem Leichtkraftrad erfahrene schadenfreien Jahre können auf einen Pkw übertragen werden! Dies gilt z. B. wenn 16 jährige Fahranfänger mit 18 Jahren auf einen Pkw umsteigen wollen.

Wenn Sie zu uns wechseln, berücksichtigen wir Ihren bisherigen Schadenverlauf. Dies gilt sowohl bei einem Anbieterwechsel innerhalb Deutschlands wie auch aus dem Ausland. Die Berücksichtigung Ihres Schadenverlaufs im EWR-Ausland (Europäischer Wirtschafts-Raum) erfolgt mittels einer Schadenverlaufsbescheinigung.

Bausteine für Ihre Leicht­kraftrad-Versicherung

Warndreieck auf einer Landstraße hinter einem Auto.
Schutzbrief

Unsere Schutzbrief-Leistungen ergänzen Ihre Leichtkraftrad-Versicherung umsichtig und fair. Auch sind Sie mit unserem Schutzbrief für E-Leichtkraftrad oder E-Leichtkraftroller – ebenso mit Hybrid Modellen der 125er Klasse und Kleinkrafträdern – in vielen Ländern Europas sorgenärmer unterwegs. Die Schutzbrief-Leistungen ergänzen Ihre Leichtkraftrad-Versicherung unter anderem gezielt um Hilfe in typischen E-Mobilitäts Situationen:

  • Transport zur Ladestation: Fällt der Antriebs Akku aus oder ist die Restreichweite erschöpft, organisieren und übernehmen wir den Transport Ihres Leichtkraftrads, 125ers oder Leichtkraftrollers zur nächsten geeigneten Ladestation, damit Sie zeitnah weiterfahren können.
  • Abstell und Sicherungskosten: Muss das Fahrzeug oder der Antriebs Akku nach Panne oder Unfall abgestellt und gesichert werden (z. B. in einem Hochvolt Container, um eine mögliche Entzündung zu verhindern), übernehmen wir die Kosten: bis zu zwei Wochen im Inland und bis zu vier Wochen im Ausland.
Familie mit Wohnwagen und Auto am Strand, zwei Kinder spielen am Wasser.
Auslands-Schadenschutz

Sobald es im Ausland kracht, gelten andere Rechte und Deckungssummen. Das heißt, wer teil- oder unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird, erhält möglicherweise weniger Schadenersatz als in Deutschland üblich.

Hier bietet unsere Ausland-Schadenschutz-Versicherung Schutz: Melden Sie uns den Unfall, prüfen wir die Haftung nach dem Recht des Unfalllandes und ersetzen Ihnen den Schaden anstelle des ausländischen Unfallgegners nach deutschem Schadenersatzrecht.

Ihre Vorteile:

  • Notwendige Verhandlungen mit dem Unfallgegner und seiner Versicherung übernehmen wir für Sie.
  • Wir erstatten Ihnen Nutzungsausfall oder Mietfahrzeuggebühren – auch wenn Sie diese Kosten im Unfall-Land nicht geltend machen können.
  • Unser 24-Stunden-Notrufservice unterstützt Sie bei Sprachproblemen vor Ort.

E-Leicht­kraftrad, E-Roller oder hybrides Zweirad richtig versichern

Elektrische Leichtkrafträder und E-Roller über 50 ccm bis 125 ccm-Klasse werden immer beliebter, was nicht verwundert: Sie sind leise, platzsparend und ideal für den Stadtverkehr. In der Versicherung gelten für sie grundsätzlich die gleichen Regeln wie für Verbrenner, doch es gibt einige Besonderheiten, die Sie kennen sollten.

Bei E-Modellen sind vor allem Schäden am Akku relevant, z. B. aufgrund von Naturgefahren oder infolge eines Diebstahls – denn der Akku eines Fahrzeugs zählt zu den teuersten Komponenten.

Rundum-Schutz für den Akku – über unsere Vollkasko Leichtkraftrad-Versicherung greift zusätzlich unser besonderer Rundum-Schutz; lediglich Schäden durch Alterung und Verschleiß sind ausgenommen.

Private Ladeausrüstung für Ihr Leicht­kraftrad

Leichtkraftrollers oder Hybridfahrzeugs, haben Sie auch Versicherungsschutz für Ihre fest installierte Wallboxen, mobile Ladegeräte und Induktionsplatten im Rahmen unserer Teil- oder Vollkaskoversicherung. Wir leisten auch dann, wenn zeitgleich kein Kasko-Schaden an Ihrem Fahrzeug entstanden ist. Der Schutz greift nur dann, wenn Ihre Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung nicht zahlt.

Ihre Ladekabel und Ladekarten sind immer in voller Höhe über Ihre Kaskoversicherung mitversichert. Unabhängig von einem Kasko-Schaden an Ihrem Leichtkraftrad.

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In unseren Versicherungsbedingungen erfahren Sie alle Details zu unserer Versicherung für Leichtkrafträder und Leichtkraftroller..

Allgemeine Versicherungs­bedingungen
Weitere Dokumente

Sinnvolle Ergänzungen zur Leicht­kraftrad-Versicherung

Verkehrsrechtsschutz

Ob Ärger beim Autokauf, Unfall oder Bußgeldverfahren: Mit unserer günstigen Verkehrsrechtsschutzversicherung schützen wir Sie vor hohen Anwalts- und Gerichtskosten.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Leicht­kraftrad-Versicherung

Was sind Leichtkrafträder?

Leichtkrafträder sind kleine Motorräder über 50 ccm bis 125 ccm. Sie haben einen Hubraum von maximal 125 ccm, eine Motorleistung bis 11 kW (15 PS). Damit sind sie leichter, sparsamer und handlicher als große Motorräder – ideal für Fahranfänger ab 16 Jahren, Pendler oder alle, die flexibel und günstig unterwegs sein möchten.

Typische Leichtkrafträder und Leichtkraftroller fahren problemlos 80 km/h und mehr und eignen sich sowohl für die Stadt als auch für Landstraßen. Auch moderne E-Leichtkrafträder, deren Leistung dieser Klasse entspricht, fallen unter diese Kategorie.

Kurz gesagt: Leichtkrafträder sind der perfekte Mittelweg zwischen Moped und Motorrad – wendig, günstig im Unterhalt und schnell genug für den Alltag. Genau deshalb zählt die Leichtkraftrad-Versicherung zu den beliebtesten Versicherungsarten im motorisierten Zweiradbereich.

Was ist der Unterschied zwischen einem Leicht­kraftrad und einem Leichtkraftroller?

Leichtkrafträder und Leichtkraftroller gehören beide zur Fahrzeugklasse über 50 ccm bis 125 ccm Hubraum – und dennoch unterscheiden sie sich in Aufbau, Fahrverhalten und typischen Einsatzzwecken deutlich.

Leichtkrafträder sind kleine Motorräder mit

  • einem Hubraum mit mehr als 50 ccm bis 125 ccm,
  • einer Motorleistung von maximal 11 kW (15 PS) und
  • sie erreichen in der Regel Geschwindigkeiten von über 80 km/h, eignen sich für Stadt und Land und sind besonders bei jungen Fahrerinnen und Fahrern beliebt, aber auch bei Pendlern, die ein wendiges und sparsames Fahrzeug suchen.
  • Meist einer Automatikschaltung,
  • kleineren Rädern und
  • einer insgesamt komfortableren, aufrechten Sitzposition.

Leichtkraftroller bzw. 125er Roller sind besonders praktisch im Stadtverkehr, weil sie leicht zu manövrieren sind und meist über zusätzlichen Stauraum (z. B. Helmfach) verfügen. Leichtkrafträder hingegen bieten ein direkteres Fahrgefühl und sind häufig leistungsorientierter konstruiert.

Kurz gesagt: Leichtkraftrad und Leichtkraftroller sind rechtlich gleichgestellt, unterscheiden sich aber im Fahrstil, Handling und Komfort. Welche Variante für Sie die beste ist, hängt davon ab, wie und wo Sie am häufigsten unterwegs sind.

Welche Versicherung braucht ein Leicht­kraftrad oder 125er-Roller?

Wenn Sie ein Leichtkraftrad oder Roller mit mehr als 50 bis 125 ccm Hubraum fahren, ist die Kfz-Haftpflichtversicherung dafür gesetzlich vorgeschrieben – ohne sie dürfen Sie nicht am Straßenverkehr teilnehmen. Ihre Haftpflicht ersetzt Schäden, die Sie anderen Verkehrsteilnehmern zufügen, zum Beispiel beim Ausparken, beim Auffahren im stressigen Stadtverkehr oder bei einem Unfall auf dem Parkplatz: Ihre Kfz-Haftpflicht schützt Sie vor hohen finanziellen Folgen. Sie bietet Schutz bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis zu 100.000 Euro; bei Personenschäden bis zu 15 Mio. Euro pro geschädigte Person. Zudem lehnt sie unberechtigte Schadenersatzforderungen für Sie ab!

Viele Fahrerinnen und Fahrer entscheiden sich zusätzlich für eine Teilkasko oder Vollkasko, weil diese Schäden am eigenen Fahrzeug abdecken. Eine Teilkasko übernimmt zum Beispiel Diebstahl, Glasbruch, Sturm-, Wild- oder Brandschäden. Eine Vollkasko lohnt sich vor allem, wenn Ihr 125er Roller oder Leichtkraftrad neu, hochwertig oder finanziert ist – sie übernimmt, zusätzlich zu den Leistungen der Teilkasko, auch selbst verursachte Schäden und Vandalismusschäden an Ihrem Leichtkraftrad. Darüber hinaus können Sie Ihre Vollkasko in Anspruch nehmen, wenn der Schadenverursacher Fahrerflucht begangen hat und nicht ermittelt werden kann.

Kurz gesagt: Haftpflicht ist Pflicht – Kasko ist Ihr Extra an Schutz. Welche Deckung sinnvoll ist, hängt davon ab, wie wertvoll Ihr Fahrzeug ist, wo Sie fahren und wie viel Schutz Sie sich wünschen.

Was ist die Mallorca-Police?

Die Mallorca-Police oder Mallorca-Klausel ist eine Erweiterung der Kfz-Haftpflichtversicherung Ihres Leichtkraftrads oder Leichtkraftrollers auf einen im Ausland gemieteten Pkw. Die Mallorca-Police gilt in vielen Ländern Europas für die Dauer von maximal sechs Monaten nach Anmietung. Sie springt ein, wenn die Deckungssumme der Mietwagenversicherung nicht ausreicht, um den durch den Mietwagen verursachten Haftpflichtschaden zu ersetzen. In unserer Kfz-Haftpflicht für Leichtkrafträder und -roller (über 50 ccm bis 125 ccm) ist die Mallorca-Police beitragsfrei enthalten.

Bitte beachten Sie: Die Mallorca-Police gilt nicht für ein im europäischen Ausland gemietetes Leichtkraftrad oder einen gemieteten Leichtkraftroller und Schäden am Miet-Pkw sind über die Mallorca Police nicht versichert.

Was kostet die Versicherung für ein Leicht­kraftrad oder einen Leichtkraftroller?

Die Kosten einer Versicherung für ein Leichtkraftrad oder einen 125er Roller hängen z. B. von mehreren Faktoren ab:

  • vom Fahrzeugtyp,
  • ob man zusätzlich zur Kfz-Haftpflichtversicherung eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung abschließt,
  • ob eine Selbstbeteiligung vereinbart wird,
  • welche Leistungen man zusätzlich auswählt und
  • welche persönliche Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) man hat.
Wie berücksichtigen wir Ihre im EWR-Ausland ausgestellte Schadenverlaufsbescheinigung in der Kfz-Haft­pflicht­versicherung?

Der Beitrag in der Kfz-Versicherung hängt bei vielen Fahrzeugarten auch von der Anzahl der nachgewiesenen schadenfreien Versicherungsjahre des Versicherungsnehmers ab. Wir berücksichtigen im EWR-Ausland ausgestellte Bescheinigungen über den Schadenverlauf in der Kfz-Haftpflichtversicherung genauso wie eine im Inland ausgestellte Bescheinigung entsprechend unseren Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung. Voraussetzung ist, dass die Schadenverlaufsbescheinigung dem von der EU-Kommission vorgesehenen Muster entspricht.

Welchen Schutz bietet unsere Leicht­kraftrad-Versicherung im Klimawandel?

Das Klima ändert sich. Extreme Wetterereignisse nehmen zu. Versicherungen schützen vor den finanziellen Folgen, die auch durch solche Ereignisse entstehen können. Das gilt auch für die Kfz-Versicherung für Leichtkrafträder und Leichtkraftroller. Je nach vereinbartem Versicherungsschutz gleicht sie Schäden an Personen, Hab und Gut, der Infrastruktur oder der Artenvielfalt finanziell aus.

Wir bieten Ihnen wertvolle Tipps zur Schadenprävention, damit Sie die Risiken minimieren und sicher unterwegs sind. Beispielsweise können Sie sich über geeignete Schutzmaßnahmen informieren, um Ihr Leichtkraftrad oder Ihren Leichtkraftroller bei extremen Wetterbedingungen zu sichern und Schäden zu vermeiden.

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  1. Auto & Reise
  2. Zweiräder
  3. Leichtkraftrad-Versicherung