Vorsorgekonzepte für Ihre Einrichtung gemeinsam entwickeln
Wir sind im ständigen Dialog mit unseren kirchlichen Partnern und Einrichtungen. So gewährleisten wir, dass unsere Konzepte und Produkte stetig an die neuen Erfordernisse angepasst und verbessert werden.
Wir unterstützen Sie als Einrichtungsleiter und bieten Konzepte, die
- Vorsorgemöglichkeiten für Ihre Mitarbeitenden erschließen
- Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wertschätzen
- Ihre Einrichtung vor betrieblichen Risiken schützen
Ausgezeichnete Beratung
Die Bedürfnisse unserer Kunden liegen uns besonders am Herzen. Darum sind uns Transparenz und Nachhaltigkeit sehr wichtig. Überzeugen Sie sich einfach selbst. Suchen Sie Ihren persönlichen Ansprechpartner vor Ort.

Unsere Angebote zur betrieblichen Versicherung

Unsere Angebote zur betrieblichen Versicherung
Sind Sie Mitarbeiter oder Mitarbeiterin?
Hier finden Sie alle relevanten Informationen zur Betrieblichen Altersversorgung
Betriebliche Altersversorgung (bAV)

Um Mitarbeitende an Ihre Einrichtung zu binden und Bewerber zu gewinnen, bedarf es heute weit mehr als einer fairen Entlohnung. Immer mehr Fachkräfte und Akademiker entscheiden sich für einen Arbeitsplatz mit wertvollen Zusatzleistungen – wie z.B. einer betrieblichen Altersversorgung.
Unternehmen sind seit 2002 verpflichtet, ihren Mitarbeitenden eine betriebliche Altersversorgung (bAV) anzubieten. Für Arbeitgeber sieht das auf den ersten Blick nach Mehraufwand aus, unter dem Strich bietet die bAV aber nur Vorteile: Sie verfügen über ganz neue Möglichkeiten der Mitarbeiterbindung und Kostensenkung.
Gut für Ihre Mitarbeitenden
- Mehr Rente: Ihre Mitarbeitenden bauen sich eine Betriebsrente auf und sichern ihren Ruhestand zusätzlich ab.
- Weniger Beitrag: Bei einer bAV fließen die Beiträge steuer- und sozialabgabensparend aus dem Bruttoeinkommen. Das macht die Betriebsrente günstiger als eine gleich hohe Rente aus privater Vorsorge.
Gut für Ihre Einrichtung
- Lohnnebenkosten senken: Sie sparen Sozialversicherungsbeiträge, die rund 500 Euro pro Person und Jahr betragen können.
- Mitarbeitende motivieren: Sie steigern die Loyalität Ihrer Arbeitnehmer und festigen deren Bindung an Ihr Unternehmen.
Häufig sind Arbeitgeber zur Kosteneinsparung und Mitarbeitende als Minijobber an einer Ausweitung der Arbeitszeit interessiert. Die Lösung für den Erhalt des Status ist die Entgeltumwandlung des Mehrgehaltes in die betriebliche Altersversorgung (bAV).
Mehr Arbeit, mehr Altersvorsorge
Der Minijobber vereinbart Mehrarbeit und wandelt sein Entgelt aus dem zusätzlichen Bruttogehalt um. Das 520 Euro übersteigende Entgelt kann in 2023 bis 292 Euro im Monat, steuer- und sozialversicherungsfrei (4 % BBG West) in eine zusätzliche Altersversorgung fließen.
Für die betriebliche Altersversorgung gibt es bei uns Spezialisten. Unser Expertenteam vom IPZ ist für Sie da und leistet zum Beispiel:
- Fachberatung zu allen Gebieten der bAV
- Beratung und Information Ihrer Arbeitnehmer
- Umsetzung/Aktualisierung kompletter Versorgungswerke – inklusive Rückdeckung oder Auslagerung von bestehenden Pensionsverpflichtungen
- Versicherungsmathematische Berechnungen und Gutachten
Loyalität und Wertschätzung stiften
Eine betriebliche Altersversorgung ist ideal, um Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu motivieren und wertzuschätzen.
Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung
Mit dem Versicherer im Raum der Kirchen können Sie alle fünf Wege der betrieblichen Altersversorgung problemlos und sicher durchführen. Gemeinsam mit unseren Spezialisten entscheiden Sie, welcher Weg am besten zu Ihrem Unternehmen passt. Wir sorgen dann dafür, dass die Einführung der betrieblichen Altersversorgung für Sie reibungslos abläuft.
Der einfachste und sicherste Durchführungsweg der bAV – ideal zur Entgeltumwandlung. Dabei schließen Sie als Arbeitgeber eine Rentenversicherung für Ihren Arbeitnehmer ab. Der Vorteil: Die Versicherung ist je nach Bedarf um weitere Leistungen erweiterbar (z. B. Berufsunfähigkeitsversicherung) und wir kümmern uns für Sie um alles – von der Beratung Ihrer Mitarbeitenden über die Verwaltung bis zur Auszahlung der Rente. Das optimale Modell mit minimalem Verwaltungsaufwand.
Direktversicherung | |
Eignung |
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Sicherheit |
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Förderung |
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Für Arbeitgeber:
Aufwand |
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Anpassungsprüfungspflicht |
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Ausscheiden des Arbeitnehmers |
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Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer:
Leistungen |
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BaFin: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
BetrAVG: Betriebsrentengesetz
BBG: Beitragsbemessungsgrenze (beträgt 2023: 87.600 Euro, 4% = 3.504 Euro jährlich = 292 Euro monatlich, 8% = 7.008 Euro jährlich = 584 Euro monatlich)
Sie funktioniert nach einem ähnlichen Prinzip wie die Direktversicherung: Auch hier gewährt eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung den Versorgungsanspruch des Arbeitnehmers.
Pensionskasse | |
Eignung |
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Sicherheit |
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Förderung |
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Für Arbeitgeber:
Aufwand |
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Anpassungsprüfungspflicht |
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Ausscheiden des Arbeitnehmers |
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Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer:
Leistungen |
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BaFin: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
BetrAVG: Betriebsrentengesetz
BBG: Beitragsbemessungsgrenze (beträgt 2023: 87.600 Euro, 4% = 3.504 Euro jährlich = 292 Euro monatlich, 8% = 7.008 Euro jährlich = 584 Euro monatlich)
Im Gegensatz zu Direktversicherung und Pensionskasse besteht beim Pensionsfonds die Möglichkeit, die Anlageform freier auf dem Kapitalmarkt zu wählen. So bietet er die Chance auf höhere Renditen, unterliegt aber auch den marktüblichen Risiken. Bei diesem Durchführungsweg fallen zusätzlich Beiträge für den Pensions-Sicherungs-Verein an. Bestehende Verpflichtungen einer Unterstützungskasse oder aus Direktzusagen können Sie steuerbegünstigt auf den Pensionsfonds übertragen.
Pensionsfonds | |
Eignung |
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Sicherheit |
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Förderung |
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Für Arbeitgeber:
Aufwand |
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Anpassungsprüfungspflicht |
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Ausscheiden des Arbeitnehmers |
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Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer:
Leistungen |
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BaFin: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
BetrAVG: Betriebsrentengesetz
BBG: Beitragsbemessungsgrenze (beträgt 2023: 87.600 Euro, 4% = 3.504 Euro jährlich = 292 Euro monatlich, 8% = 7.008 Euro jährlich = 584 Euro monatlich)
Bei der Direktzusage sind Beiträge in theoretisch unbegrenzter Höhe möglich. Das ist besonders für die Leistungsträger in Ihrem Unternehmen interessant. Ihr Unternehmen erteilt direkt eine Zusage und erbringt die Leistungen. In der Bilanz sind dafür Rückstellungen zu bilden. Diese Rückstellungen mindern die Steuerlast Ihres Unternehmens. Das finanzielle Risiko federn Sie optimal mit einer Rückdeckungsversicherung bei dem Versicherer im Raum der Kirchen ab.
Direktzusage | |
Eignung |
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Sicherheit |
Durch Rückdeckungsversicherung:
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Förderung |
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Für Arbeitgeber:
Aufwand |
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Anpassungsprüfungspflicht |
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Ausscheiden des Arbeitnehmers |
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Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer:
Leistungen |
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BaFin: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
BetrAVG: Betriebsrentengesetz
BBG: Beitragsbemessungsgrenze (beträgt 2023: 87.600 Euro, 4% = 3.504 Euro jährlich = 292 Euro monatlich, 8% = 7.008 Euro jährlich = 584 Euro monatlich)
Wie bei der Direktzusage geben Sie Ihrem Arbeitnehmer eine in Höhe und Art frei wählbare Zusage, lagern diese jedoch mit der gesamten Verwaltung und Leistungsabwicklung an die Unterstützungskasse des Versicherers im Raum der Kirchen aus. Zusätzlich verhält sich dieser Durchführungsweg auch völlig bilanzneutral. Da die Einzahlungen unbegrenzt steuerfrei sind, eignet sich die Unterstützungskasse besonders für höhere Beiträge und kann so vor allem größere Versorgungslücken, z.B. von Gesellschafter-Geschäftsführern und leitenden Angestellten, schließen.
Unterstützungskasse | |
Eignung |
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Sicherheit |
Durch Rückdeckungsversicherung:
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Förderung |
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Für Arbeitgeber:
Aufwand |
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Anpassungsprüfungspflicht |
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Ausscheiden des Arbeitnehmers |
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Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer:
Leistungen |
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BaFin: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
BetrAVG: Betriebsrentengesetz
BBG: Beitragsbemessungsgrenze (beträgt 2023: 87.600 Euro, 4% = 3.504 Euro jährlich = 292 Euro monatlich, 8% = 7.008 Euro jährlich = 584 Euro monatlich)
Betriebsrentenstärkungsgesetz
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz beinhaltet ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Stärkung und weiteren Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung. Informieren Sie sich bei unserem Partner dem IPZ (Institut für Pensions-Management und Zusatzversorgung) über die Auswirkungen des Gesetzes.
Häufige Fragen zur betrieblichen Altersversorgung (FAQ)
Als Arbeitgeber tragen Sie die Verantwortung – und sollten daher auch rechtlich auf Nummer Sicher gehen! Mit dem Versicherer im Raum der Kirchen gewinnen Sie einen kompetenten, vertrauenswürdigen Partner für alle Belange der betriebliche Altersversorgung (bAV).
Eine Betriebsvereinbarung, die von den Vorschriften des Betriebsrentengesetzes abweicht, kann nicht zum Nachteil der Mitarbeitenden getroffen werden. Sie kann aber, wenn sie freiwillig gemeinsam mit dem Betriebsrat vereinbart wurde, Rahmenbedingungen für die Entgeltumwandlung oder die Einführung einer arbeitgeberfinanzierten betriebliche Altersversorgung (bAV) regeln.
Tipp: Indem Sie den Betriebsrat ins Thema betriebliche Altersversorgung (bAV) einbinden, erhöhen Sie zusätzlich die Akzeptanz in der Belegschaft.
Alle Arbeitnehmenden, auch Auszubildenden, können von der staatlichen Förderung profitieren. Jeder Arbeitnehmende, der gesetzlich rentenversichert ist, hat einen Rechtsanspruch auf betriebliche Altersversorgung (bAV) in Form von Entgeltumwandlung.
Wichtig: Für Personen, die bei einem Unternehmen angestellt und zugleich dessen Unternehmer sind (z. B. Gesellschafter-Geschäftsführer), gelten besondere Rahmenbedingungen.
Anwartschaften der betriebliche Altersversorgung (bAV) gelten als besonders sicher. Unverfallbare Anwartschaften des Mitarbeiters sind auch bei eigener wirtschaftlicher Notlage (z. B. Hartz IV, Privatinsolvenz) geschützt. Ansprüche aus Entgeltumwandlung dürfen nicht vom Arbeitgeber verpfändet, abgetreten oder beliehen werden. Versorgungsleistungen aus der Direktversicherung und Rückdeckungsversicherungen werden von Lebensversicherern erbracht. Diese werden von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) beaufsichtigt und sind Pflichtmitglied im gesetzlichen Sicherungsfonds, der bei wirtschaftlicher Notlage des Versicherers für die Versicherungsleistung einsteht. Arbeitgeber, die eine Direktzusage, Unterstützungskasse oder Pensionsfonds anbieten, sind gesetzlich verpflichtet, sich beim Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) gegen Insolvenz zu versichern, um Anwartschaften und Leistungen aus der betriebliche Altersversorgung (bAV) zu schützen. Bei Insolvenz des Arbeitgebers übernimmt der PSVaG die betriebliche Altersversorgung (bAV).
Der Mitarbeitende kann die Entgeltumwandlung jährlich beenden. Seine betriebliche Altersversorgung wird dann vom Arbeitgeber beitragsfrei gestellt. Da die betriebliche Altersversorgung gesetzlich besonders geschützt ist (z. B. Hartz-IV-sicher), darf sie nicht vorzeitig gekündigt oder verwertet werden.
Sind Versorgungsleistungen bei Tod oder Invalidität vorgesehen, werden sie sofort bei Eintritt dieses Falles fällig. Die detaillierten Leistungsvoraussetzungen sind in der Zusage und in den Versicherungsbedingungen festgelegt. Bis auf ein Sterbegeld dürfen Hinterbliebenen- Leistungen nur an versorgungsberechtigte Hinterbliebene (z. B. Ehepartner und Kinder mit Kindergeldanspruch) gezahlt werden. Eine Altersversorgung darf in der Regel frühestens für das 62. Lebensjahr vorgesehen sein (Mindestalter).
Wenn der Mitarbeitende eine unverfallbare Anwartschaft in der Direktversicherung besitzt, kann diese beitragsfrei gestellt oder privat bzw. bei einem neuen Arbeitgeber fortgeführt werden. Zusätzlich kann er den Wert seiner Direktversicherung oder Pensionskasse auf die betriebliche Altersversorgung (bAV) des neuen Arbeitgebers übertragen (Portabilität). Ein Rechtsanspruch besteht für Zusagen ab dem 01.01.2005: Diesen Anspruch kann der Mitarbeitende auch innerhalb eines Jahres nach seinem Ausscheiden geltend machen. Bei Direktzusage und Unterstützungskasse bleibt die Anwartschaft beim bisherigen Arbeitgeber; eine Portabilität kann aber einvernehmlich geregelt werden.
Tipp: Bringen neue Mitarbeitende eine betriebliche Altersversorgung (bAV) mit, übertragen sie ihre Anwartschaft am besten mit dem sog. Übertragungsabkommen auf die Direktversicherung des Versicherers im Raum der Kirchen. Ihr Vorteil gegenüber der gesetzlichen Portabilität: Keine zusätzlichen Kosten, keine weitere Gesundheitsprüfung.
Das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) bildet die arbeitsrechtliche Grundlage der betriebliche Altersversorgung (bAV). Die wichtigsten Rahmenbedingungen des Steuer- und Sozialversicherungsrechts inklusive staatlicher Förderung finden Sie im Einkommensteuergesetz (EStG), der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) und in den Sozialgesetzbüchern IV und V.
Tipp: Achten Sie auf Rechtssicherheit! Rund um die Einführung und Betreuung Ihrer betriebliche Altersversorgung (bAV) informieren Sie unsere Experten auch gerne vor Ort.
Wichtig: Wenn aus der gesetzlichen Rentenversicherung eine altersbedingte Vollrente bezogen wird, besteht auch ein Rechtsanspruch auf die betriebliche Altersversorgung (bAV).
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Renten alle drei Jahre zu prüfen und in der Regel bei entsprechender wirtschaftlicher Lage zu erhöhen. Alternativ kann er auch von Beginn an eine garantierte jährliche Rentensteigerung von mindestens 1 % zusagen. Bei der Direktversicherung und Pensionskasse entfällt die Anpassungsprüfungspflicht, wenn alle Überschüsse zur Erhöhung der Versorgungsleistung verwendet werden. Bei Entgeltumwandlung ist dies sogar zwingend vorgeschrieben. Die Anpassungsprüfungspflicht entfällt auch bei einer Beitragszusage mit Mindestleistung (wichtig für den Pensionsfonds).
Tipp: Die Direktversicherung des Versicherers im Raum der Kirchen bietet Ihnen drei entscheidende Vorteile:
- einfache versicherungsvertragliche Lösung
- keine Anpassungsprüfungspflicht
- Flexibilität durch das Lebensmodell des Versicherers im Raum der Kirchen
Sie ist damit optimal für die Entgeltumwandlung geeignet.
Abhängig vom Anbieter und gewählten Durchführungsweg kann der Rentenbeginn variabel gestaltet werden. Besonders flexibel ist die Direktversicherung des Versicherers im Raum der Kirchen: Hier können Altersrenten ab dem Mindestalter bei noch laufendem Arbeitsverhältnis bezogen werden. Ein planvoller, gleitender Übergang in den Ruhestand ist möglich (Lebensmodell des Versicherers im Raum der Kirchen). Pensionskassen bieten diese Möglichkeit nicht grundsätzlich.
Betriebliche Krankenversicherung für Ihre Mitarbeitenden
Der Wettbewerb um qualifiziertes Personal gewinnt zunehmend an Bedeutung. Die demographische Entwicklung macht deutlich, dass künftig immer weniger Nachwuchskräfte verfügbar sind. Gut ausgebildete Fachkräfte und Akademiker haben heute die Wahl und entscheiden sich häufiger für einen Arbeitsplatz mit wertvollen Zusatzleistungen, wie Krankenversicherungsleistungen.
Loyalität und Wertschätzung stiften
Unsere Krankenversicherungskonzepte sind ideal, um Ihre Mitarbeitenden zu motivieren und wertzuschätzen. Sie können dafür sorgen, dass Ihre Mitarbeitenden im Krankheitsfall auf eine optimale medizinische Versorgung zugreifen können, um möglichst schnell wieder gesund zu werden.
NEU! Unser Budgettarif – beFIT
Heben Sie sich bewusst von anderen Arbeitgebern ab und kümmern sich aktiv um die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden. Mit unserem bKV-Budgettarif beFIT bietet Sie Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern umfassende und sofort erlebbare Leistungen.
Mitarbeitende binden, Bewerber gewinnen ist unser Konzept der betrieblichen Krankenversicherung. Mit einer wertvollen Krankenzusatzversicherung ermöglichen Sie Ihren Mitarbeitenden gesund und leistungsfähig zu bleiben.
Gut für Ihre Mitarbeitenden
- Sichern Sie ambulante Ergänzungsleistungen wie Sehhilfen oder die Heilpraktikerbehandlung
- Kostenübernahme gesetzlicher Zuzahlungen
- Zahnärztliche Leistungen, wie Implantate oder die Zahnreinigung
- Stationäre Leistungen, wie das Einbettzimmer im Krankenhaus der Wahl
Gut für Ihre Einrichtung
- Stärkung Ihrer Wettbewerbssituation durch wertvolle Gesundheitsleistungen
- Weniger Fehlzeiten und Krankheitskosten
- Geringer Verwaltungsaufwand
Als Besoldungsträger (zum Beispiel Diözesen und Verbände) tragen Sie nach der gültigen Beihilfeverordnung z. B. bis zu 80 % der Krankheits-, Geburts- und Todesfallkosten. Die Gewährung und Verwaltung dieser Beihilfezahlungen ist eine aufwändige und komplexe Aufgabe: Sie unterliegt ständigen Veränderungen und setzt ein hohes Fachwissen über Rechtsvorschriften und das Gesundheitswesen voraus. Gleichzeitig bindet die zeitnahe und korrekte Bewältigung dieser Fürsorgepflicht nicht nur wertvolle Arbeitskraft, sondern kann auch mit unvorhersehbaren Kostensteigerungen, z.B. durch eine Grippewelle, überraschen. In der Beihilfeablöseversicherung als klassische Rückdeckungsversicherung übernehmen wir das vollständige Kostenrisiko, die Verwaltung, die Festsetzung und Auszahlung der Beihilfeleistungen.
Gut für Ihre Mitarbeitenden
- Die Beihilfeablöseversicherung gibt den beihilfeberechtigten Mitarbeitenden ein Höchstmaß an Service und Bearbeitungssicherheit. Denn über die Beihilfeablöseversicherung werden wir zur Abwicklungs- und Ansprechstelle für die Beihilfeberechtigten. Wir zahlen die nach den Beihilfevorschriften zu erbringenden Leistungen unmittelbar an die Beihilfeberechtigten.
Interessieren Sie sich für unsere Beihilfeablöseversicherung oder möchten die Beihilfebearbeitung ganz oder teilweise auslagern? Über eine Tochtergesellschaft der VRK Krankenversicherung AG bieten wir als Dienstleistung die Beihilfefestsetzung und Beihilfeauszahlung gegen Zahlung einer festen Gebühr an.
Sie haben Fragen oder möchten persönlich beraten werden?
Gerne nehmen wir uns Zeit für Sie. Nutzen Sie unseren Beratungsservice durch Ihren persönlichen Berater vor Ort.
Absicherung betrieblicher Risiken
Als Einrichtungsleiter tragen Sie Verantwortung für viele unterschiedliche Bereiche. Neben den Menschen in Ihrer Einrichtung sind da vor allem finanzielle Rahmenbedingungen, betriebliche Abläufe und Gebäude, die es zu schützen und zu bewahren gilt.
Ganzheitlich geschützt
Wir unterstützen Sie mit ganzheitlichen Lösungen, die nicht nur Ihre Mitarbeitenden finanziell absichern.
Die gesetzliche Unfallversicherung schützt Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Berufsleben mit einer Grundversorgung. Allerdings passiert ein Großteil aller Unfälle in der Zeit, in der kein gesetzlicher Schutz greift – zum Beispiel in der Freizeit. Eine private Unfallversicherung ist daher für Arbeitnehmer nahezu unverzichtbar.
Sie können Ihren Mitarbeitenden mit unserer Gruppen-Unfallversicherung eine Lösung bieten, die im Vergleich zu privaten Einzelverträgen deutlich günstiger ist.
Ihre Vorteile – unsere Leistungen
- Unsere Gruppen-Unfallversicherung leistet schon ab einem Invaliditätsgrad von 1 %.
- Unfallschutz auch außerhalb der Arbeitszeit – rund um die Uhr, weltweit.
- Lebenslange Unfallrente ab einer Invalidität von 50 %.
- Bereits ab drei Personen kann die Gruppen-Unfallversicherung beantragt werden – und das alles ohne nennenswerten Aufwand für Sie.
- Die Gruppen-Unfallversicherung schützt auch neben- und ehrenamtlich engagierte Mitarbeitende.
Gruppen-Unfallversicherung im Pflegedienst
Pflegekräfte sind berufsbedingt erhöhten Unfallrisiken ausgesetzt. Hier ist eine angemessene Absicherung besonders wichtig. Diese können Sie für Ihre Mitarbeitenden im Rahmen einer Gruppen-Unfallversicherung übernehmen.
Ihre Kfz-Flotte ist ständig in Bewegung. Nicht nur, dass Fahrzeuge häufig unterwegs sind. Der Fuhrpark selbst verändert sich in regelmäßigen Abständen – sei es durch Ver-/Neukauf oder einfach durch das Alter der einzelnen Fahrzeuge. Schäden entstehen und werden behoben oder sie sind in Unfälle verwickelt und es entsteht Änderungsbedarf für bestehende Verträge.
Ihre Vorteile – unsere Leistungen
Sie haben die Verantwortung für die Fahrzeugflotte. Wir helfen Ihnen, mit der Flottenverwaltung in Versicherungsfragen den Überblick zu behalten. So sparen Sie Zeit und senken Kosten.
Bei uns bekommen Sie individuelle Deckungskonzepte für die vielfältigen Risiken, die der Einrichtungsbetrieb mit sich bringt: Zum Beispiel Schutz vor finanziellen Risiken durch Betriebsunterbrechung und vieles mehr.
Ihre Einrichtung – unsere Angebote
- Berufs-/Betriebshaftpflicht
- Gebäude-/Inventarversicherung
- Technische Versicherungen (z.B. Elektronikversicherung)
- Betriebsunterbrechungsversicherungen
Sind Sie Mitarbeiter oder Mitarbeiterin?
Hier finden Sie alle relevanten Informationen zur Betrieblichen Altersversorgung
Ausgezeichnete Beratung
Die Bedürfnisse unserer Kunden liegen uns besonders am Herzen. Darum sind uns Transparenz und Nachhaltigkeit sehr wichtig. Überzeugen Sie sich einfach selbst. Suchen Sie Ihren persönlichen Ansprechpartner vor Ort.