Zwei junge Frauen mit pinken Lollis.
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Franke und Bornberg Rating 07-2025 FFF+ hervorragend

Zahnzusatz­versicherung

für z. B. nur 24,60 € * pro Monat

  • Zuschüsse unabhängig vom Bonusheft
  • keine Wartezeiten
  • Keine Selbstbeteiligung
Jetzt berechnen!
Franke und Bornberg Rating 07-2025 FFF+ hervorragend

Stellen Sie sich vor: Beim Biss in den Apfel bricht eine Ecke Ihres Zahns weg, der Zahn­arzt empfiehlt eine Krone und der Kosten­vor­anschlag liegt im vierstelligen Bereich – während Ihre gesetzliche Kranken­kasse nur den Fest­zu­schuss übernimmt. Aus einem kurzen Schreck­moment wird ohne Ab­sicherung eine teure Ent­scheidung. Mit der Zahn­zusatz­versicherung des VRK wird daraus eine bezahl­bare An­gelegen­heit: Sie reduzieren Ihren Eigen­anteil deutlich, behalten die Wahl bei Materialien und Methoden und sichern lang­fristig die Qualität Ihrer zahn­ärztlichen Versorgung.

Ihre Vorteile – unsere Leistungen

  • Bis zu 100 % Kostenerstattung (je nach Tarif)
  • Kostenübernahme für Implantate und Zahnersatz (z. B. Brücken und Kronen)
  • Weitaus höhere Erstattung bei Inlays im “ZZ Exclusive” Tarif; zusätzliche Leistungen für Füllungen und professionelle Zahnreinigung
  • Kostenübernahme bei besonderen Maßnahmen gegen Schmerzen, z. B. Vollnarkose oder Akupunktur
  • Zuschüsse gelten unabhängig vom Bonusheft
  • Keine Begrenzung der Anzahl von Implantaten und/oder Verblendungen

Beispiel: Eine Zahnbrücke kostet 1.900 Euro: Es fallen Kosten für Material, Labor und Zahnarzt an. Sind Sie nur gesetzlich versichert, zahlen Sie noch 1.290 Euro selbst. Mit der Zahnzusatzversicherung ZZ Exclusive zahlen Sie 0 Euro Eigenanteil.

Inhaltsverzeichnis

Ethisch-soziales Handeln

Ethisch-soziale Verantwortung liegt dem Versicherer im Raum der Kirchen seit jeher am Herzen – und das in vielerlei Hinsicht.

Von Focus Money wurden wir mit dem Siegel „Höchste Verantwortung“ ausgezeichnet.

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VRK Auszeichnung – Höchste Verantwortung von FOCUS MONEY 2025

Ethisch-soziales Handeln
 

VRK Auszeichnung – Höchste Verantwortung von FOCUS MONEY 2025

Ethisch-soziale Verantwortung liegt dem Versicherer im Raum der Kirchen seit jeher am Herzen – und das in vielerlei Hinsicht.

Von Focus Money wurden wir mit dem Siegel „Höchste Verantwortung“ ausgezeichnet.

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Was ist eine Zahnzusatz­versicherung?

Die gesetzliche Krankenkasse hält Ihr Lächeln in der Grund­versorgung stabil – bei Zahn­ersatz, Kronen, Inlays, Implantaten oder hoch­wertigen Füllungen bleibt jedoch oft ein spür­barer Eigen­anteil, weil meist nur der Fest­zuschuss und einfache Materialien bezahlt werden. Genau hier setzt die Zahn­zusatz­ver­sicherung an: Sie ergänzt die GKV, kann je nach Tarif bis zu 100% der Kosten über­nehmen und macht Ihre Aus­gaben planbar. Viele fragen sich: Ist eine Zahn­zusatz­versicherung wirklich sinnvoll, kann man sie sofort nutzen – und wo ist der Haken? Beim VRK können Sie von der Zahn­zusatz­ver­sicherung ohne Warte­zeit profitieren, also Sofort­schutz ab Beginn. Zugleich erklären wir trans­parent, wann eine Zahn­zusatz­ver­sicherung nicht zahlt , zum Beispiel bei bereits an­geratenen oder laufenden Be­handlungen.
Die Zahn­zusatz­ver­sicherung des VRK unter­stützt Sie bei Kronen, Inlays, Implantaten, hoch­wertigen Füllungen sowie Prophylaxe wie der professionellen Zahn­reinigung. So reduzieren Sie Ihren Eigen­anteil häufig deutlich – je nach Tarif sogar auf 0 Euro – und investieren nach­haltig in Ihre Mund­gesund­heit. Gut zu wissen: Unsere Erstattung ist nicht an das Bonus­heft gebunden, Sie bleiben also flexibel. Sie Fragen sich außer­dem: Was kostet eine gute Zahn­zusatz­ver­sicherung im Monat? Berechnen Sie Ihren persönlichen Beitrag jetzt un­verbindlich im Tarifrechner – schnell, transparent und ohne Risiko.

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Wann ist eine Zahnzusatz­versicherung wirklich sinnvoll?

Die ge­setzliche Kranken­ver­sicherung über­nimmt mit­unter nicht alle Kosten für Zahn­be­handlungen. Inlays, Kronen und Im­plantate werden zum Beispiel nur be­zuschusst, aber nicht voll­ständig über­nommen. Um hier eine finanzielle Ab­sicherung zu erhalten, ist eine Zahn­zusatz­ver­sicherung sinn­voll. Diese zahlt je nach Tarif und Be­handlung bis zu 100 % der Kosten für Sie. Eine Zahn­zusatz­ver­sicherung ist auch dann sinn­voll, wenn Sie z. B. aufgrund von genetischen Ver­anlagungen oder Ihrer Kranken­geschichte ein höheres Risiko für teure Zahn­behandlungen haben. Die Zahn­zusatz­ver­sicherung ermöglicht es Ihnen ferner, hoch­wertigere Materialien zu wählen, z. B. bei Kronen oder Füllungen. Auch Schmerz­aus­schaltungen und Prophylaxe können über­nommen werden. Mit guten Prophylaxe-­Maß­nahmen verringern Sie die Wahr­scheinlich­keit von Zahn­problemen und not­wendigen Eingriffen.

Ihre Tarifoptionen in unserer Zahnzusatz­versicherung

Selbst bei sorgfältiger Pflege ist ein Besuch beim Zahnarzt oder Kieferorthopäden manchmal unverhofft. Zahnschmerzen oder Unfälle kommen unangekündigt. Die von Ihnen sofort zu tragenden Kosten für die notwendigen Behandlungen können schnell hoch werden, teils über 1.000 Euro. Mit einer Zahnzusatzversicherung des VRK können Sie sich hochwertigen Zahnersatz und regelmäßige Prophylaxemaßnahmen leisten – für ein strahlendes Lachen und gesunde Zähne!

Zahnzusatz Professional Zahnzusatz Exclusive**
Zahnersatz (z.B. Kronen, Brücken, Implantate) 90 % 100 %
Inlays (Einlagefüllungen) 90 % 100 %
Zahnmedizinische Prophylaxemaßnahmen (z. B. professionelle Zahnreinigung) 200 Euro pro Kalenderjahr 100 %
Zahnbehandlung (z. B. Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung) 200 Euro pro Kalenderjahr 100 %
Besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung wie z. B. Vollnarkose und Akupunktur 200 Euro pro Kalenderjahr 100 %
Unfallbedingte Kieferorthopädie 90 % bis max. 1.500 Euro 100 % bis max. 3.000 Euro
Während der ersten Versicherungsjahre gelten für die Erstattungen für Zahnersatz und Inlays pro versicherte Person folgende Höchstbeträge 1.000 Euro im ersten Versicherungsjahr
2.000 Euro in den ersten beiden Versicherungsjahren
3.000 Euro in den ersten drei Versicherungsjahren
4.000 Euro in den ersten vier Versicherungsjahren
5.000 Euro in den ersten fünf Versicherungsjahren
Ab dem 6. Versicherungsjahr keine Höchstsummen in der Erstattung
Wartezeiten Keine Wartezeiten Keine Wartezeiten

Zusammen mit der gesetzlichen Krankenkasse

Diese Begrenzungen entfallen bei Unfall.

Die Beiträge für die Zahnzusatz­versicherung im Überblick

Zahnzusatz Professional

Altersgruppe 0 bis 20 Jahre
6,50 € pro Monat

Altersgruppe 21 bis 55 Jahre
24,60 € pro Monat

Altersgruppe ab 56 Jahre
36,50 € pro Monat

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Zahnzusatz Exclusive **

Altersgruppe 0 bis 20 Jahre
10,50 € pro Monat

Altersgruppe 21 bis 55 Jahre
41,50 € pro Monat

Altersgruppe ab 56 Jahre
67,00 € pro Monat

**

Der Zahnzusatz Exclusive kann nicht online berechnet werden. Bei Interesse erstellen wir Ihnen in einer persönlichen Beratung gerne ein Angebot.

„Mein VRK” – Ihr persönliches Kundenportal

Verwalten Sie Ihre Versicherungen bequem online, ohne auf persön­li­che Beratung zu verzichten.

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Zahnersatz und zahnmedizinische Leistungen

Es gibt viele Gründe für einen Zahnersatz und zahnmedizinische Leistungen. Die von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommenen Kosten hängen davon ab, wie regelmäßig Sie zu den Vorsorgeuntersuchungen gegangen sind und wie lückenlos die Nachweise im Bonusheft sind. Unsere Zahnzusatzversicherung übernimmt bis zu 100 % der Kosten. Beispiele für Zahnersatz sind:

Kronen

Eine Zahnkrone wird auf den gesunden Teil eines Zahns gesetzt, um ihn zu stärken und zu schützen. Für Kronen kommen verschiedene Materialien infrage, z. B. Keramik, Kunststoff, Metall und Gold. Kronen kommen ins Spiel, wenn:

  • Ein Zahn gebrochen ist
  • Ein Zahn stark abgenutzt ist
  • Viel Füllung benötigt wird
  • Eine Wurzel­kanal­be­hand­lung vorliegt
  • Zähne durch Medikamente/ über­mäßigen Tee- oder Kaffee­konsum verfärbt sind

Die Kosten für eine Zahn­krone sind insbesondere vom Material abhängig. Die ge­setzliche Kranken­ver­sicherung deckt in der Regel die Kosten für Metall­keramik bzw. Metall ab. Diese Materialien gelten als lang­lebig und sind kosten­günstig. Aber sie haben auch große Nach­teile:

  • Metallkronen fallen auf, wenn Sie lächeln. Ins­be­sondere bei dunkleren Zähnen.
  • Die benachbarten Zähne können ab­genutzt werden, weil das Metall härter als der Zahn­schmelz ist.
  • Kauen und beißen: Auf Metall­kronen zu beißen, ist unan­genehm.
  • Höhere Anfälligkeit für Karies: Kronen aus Metall sind schwerer zu reinigen als Keramik­kronen

Mit unserer Zahnzusatzversicherung erhalten Sie bis zu 100 % Kosten­erstattung für hoch­wertige Zahn­kronen, die helfen, Ihre Zahn­gesundheit und Ihr Lächeln bei­zu­behalten.

Beispiel: Eine vollverblendete Keramik­krone kostet ca. 664 Euro. Die Kranken­kasse bezu­schusst 249 Euro.

  • Ihr Eigenanteil ohne Zahn­zusatz­versicherung: 415 Euro
  • Mit Zahnzusatzversicherung Professional: nur 67 Euro
  • Mit Zahnzusatzversicherung Exclusive: 0 Euro
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Brücken

Zahnbrücken bestehen aus künstlichen Zähnen, die Zahnlücken ersetzen/füllen sollen. Die Brücke wird an gesunden Zähnen befestigt, die quasi als Pfeiler dienen. Zahn­lücken sind nicht nur aus ästhetischen Gründen proble­matisch, denn sie er­schweren das Sprechen und Kauen. Auch bei Zahn­brücken stehen ver­schiedene Materialien zur Auswahl, z. B. Metall, Keramik, Kunst­stoff und Gold.

Brücken kommen infrage, wenn:

  • Zähne fehlen
  • Prothesen unterstützt werden müssen
  • Sprechen und Kauen verbessert werden sollen
  • Zahnfehlstellungen korrigiert werden müssen

Ebenso wie bei Zahnkronen übernimmt die ge­setzliche Kranken­ver­sicherung meistens nur die Kosten für Metall oder Metall­keramik. Die Nachteile sind gleich, betreffen bei Brücken mitunter aber einen größeren Bereich. Umso wichtiger ist es bei Zahn­brücken, das geeignete Material mit dem Zahn­arzt zu be­sprechen und nicht vom Eigen­anteil ab­hängig zu machen. Mit unserer Zahn­zusatz­ver­sicherung können Sie sich die Brücke leisten, die Sie sich wünschen.

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Frau beim Zahnarzt.

Implantate

Als Zahnimplantate werden künstliche Wurzeln bezeichnet: Sie werden in den Kiefer­knochen eingesetzt und bestehen aus bio­kompatiblem Material (z. B. Titan). Im­plantate sollen fehlende Zähne ersetzen und können als Grund­lage für heraus­nehm­bare Prothesen, Brücken oder Kronen dienen. Ein Vorteil von Im­plantaten gegen­über Brücken ist, dass sich Im­plantate wie natürl­iche Zähne anfühlen und so aussehen. Ferner werden die be­nach­barten Zähne nicht be­einträchtigt. Natürlich sind Implantate nicht karies­anfällig. Auf der anderen Seite sind Zahn­implantate immer mit einem chirurgischen Eingriff ver­bunden und von einem allgemein guten Gesund­heits- und Hygiene­zustand im Mund­raum abhängig.

Der Zahnarzt nutzt Implantate, wenn:

  • Ein oder mehr Zähne fehlen
  • Die Unterstützung von Prothesen not­wendig ist
  • Kauen und Sprechen ver­bessert werden sollen
  • Fehlstellungen der Zähne korrigiert werden müssen
  • Unfälle im Kiefer­bereich be­handelt werden

In der Regel werden die Kosten für Zahn­im­plantate von der ge­setzlichen Kranken­ver­sicherung nur anteilig über­nommen. Die Höchst­grenzen entfallen lediglich bei einem Unfall. In den meisten Fällen müssen Sie mit einem hohen Eigen­anteil rechnen. Verzichten Sie nicht auf die Freude am Lachen, Essen und Sprechen – ent­scheiden Sie sich in Absprache mit Ihrem Zahnarzt für die besten Optionen! Mit einer Zahn­zusatz­ver­sicherung des VRK behalten Sie auch bei Zahn­im­plantaten Ihr Lächeln.

Beispiel: Eine Implantat-/Kronen­versorgung kostet 2.100 Euro. Die ge­setzliche Kranken­ver­sicherung gewährt einen Zuschuss von 576 Euro.

  • Ihr Eigenanteil ohne unsere Zahn­zusatz­versicherung: 1.524 Euro
  • Mit Zahn­zusatz­ver­sicherung Professional: nur 210 Euro
  • Mit Zahn­zusatz­ver­sicherung Exclusive: 0 Euro

Inlays

Inlays (Einlagefüllungen) werden in einem zahn­medi­zinischen Labor her­gestellt und dann in den Zahn ein­gesetzt. Konven­tionelle Füllungen dagegen bettet der Zahn­arzt direkt in den Zahn ein und formt sie dort. Mit Inlays werden kariöse bzw. beschädigte Zähne repariert/behandelt. Inlays werden genutzt, wenn der Platz für eine Krone nicht reicht. Die Einlage­füllungen be­stehen meistens aus Keramik, Composite oder Gold und gelten als sehr lang­lebig. Inlays erhalten die natürliche Zahn­form und be­ein­trächtigen die Ästhetik nicht. Sie werden vor allem genutzt, um:

  • Einen gebrochenen Zahn zu reparieren
  • Eine Karies zu behandeln, die zu tief für eine her­kömm­liche Füllung ist
  • Eine Füllung zu ersetzen, die be­schädigt ist
  • Ggf. die Ästhetik zu verbessern

Mit der Zahnversicherung des VRK redu­zieren Sie den Eigen­anteil der Kosten auf bis zu 0 Euro: Die ge­setzliche Kranken­ve­rsicherung über­nimmt auch bei Inlays nur die Minimal-Leistungen für medizinisch not­wendige Materialien wie Amalgam (Legierung aus Quecksilber und anderen Metallen). Diese silber­farbene Optik ist beispiels­weise sehr auffällig und sieht nicht so natürlich wie Keramik oder Composite aus. Ebenso wie bei Kronen und Brücken sollten Sie sich hoch­wertige Zahn­be­handlungen gönnen und nicht am falschen Ende sparen. Dank der Zahn­zusatz­ver­sicherung vom VRK können Sie sich die Inlays leisten, die Sie sich wünschen und Ihr Zahn­arzt als be­sonders hoch­wertig empfiehlt.

Beispiel: Ein dreiflächiges Keramik-Inlay kostet 683 Euro. Die ge­setzliche Kranken­ver­sicherung gibt 50 Euro dazu.

  • Ihr Eigenanteil ohne unsere Zahn­zusatz­ver­sicherung: 633 Euro
  • Mit Zahn­zusatz­ver­sicherung Professional: nur 63,90 Euro
  • Mit Zahn­zusatz­ver­sicherung Exclusive: 0 Euro
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Zahnmedizinische Prophylaxemaßnahmen

Ältere Frau beim Zahnarzt.

Vorsorgemaßnahmen, also Prophylaxe, gelten als freiwillige Leistung und werden in der Regel nicht von der ge­setz­lichen Kranken­kasse über­nommen. Dabei helfen vorbeugende Maß­nahmen, Er­krankungen zu vermeiden und Zähne sowie Zahn­fleisch gesund zu erhalten. Das wiederum erhält nicht nur Ihr Lächeln, sondern erspart Ihnen die zahn­medi­zinischen Eingriffe und Folgen wie Schmerzen oder Probleme beim Kauen. Durch regel­mäßige Prophylaxe erhöhen Sie die Wahr­schein­lich­keit maß­geblich, gesund und beschwerde­frei zu bleiben! Be­handlungen wegen Karies, Parodontitis & Co. können vermieden werden. Aber auch ästhetisch profitieren Sie von Prophylaxe, denn bei der Zahn­reinigung werden beispiels­weise Ver­färbungen entfernt. Zu den Maß­nahmen der Prophylaxe gehören unter anderem:

  • Professionelle Zahnreinigung: Entfernung von Ver­färbungen, Zahn­stein und Plaque
  • Fluoridierung: Fluoridlack bzw. Fluoridgel wird auf die Zähne auf­getragen, um sie vor Karies zu schützen
  • Kariesprophylaxe: “Siegel” werden auf die Zähne auf­getragen, um vor Karies zu schützen
  • Beratung und Aufklärung: Putztraining und Informationen rund um Mund­hygiene, Raucher­ent­wöhnung und Ernährung
  • Parodontitisprophylaxe: z. B. Reinigung der Zahn­fleisch­taschen, Behandlung des Zahn­fleisches

Mit der Zahnzusatzversicherung vom VRK werden bis zu 100 % der Kosten für die Prophylaxe­maß­nahmen über­nommen. Damit reduzieren Sie das Risiko von Zahn­er­krank­ungen und maximieren die Gesundheit Ihrer Zähne und Ihres Zahn­fleisches. Außerdem werden Sie sich über eine bessere Mund­hygiene und schönere Zähne freuen.

Eine junge Frau zeigt Ihr strahlenden Zähne.
Zahnzusatz­versicherung

Gesunde Zähne sind so wichtig – für ein ganzes Leben. Für Sie und Ihre Kinder haben wir eine besondere Zahnzusatzversicherung entwickelt.

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Zahnbehandlung

Eine Zahnbehandlung kann von jetzt auf gleich notwendig werden. Dann ist eine VRK Zahn­zusatz­ver­sicherung sinnvoll, denn sie über­nimmt bis zu 100 % der an­fallenden Kosten. Sie müssen sich um nichts kümmern. Über­lassen Sie die Arbeit dem Zahn­arzt und uns die Kosten. Mögliche Gründe für Zahn­be­handlungen sind:

  • Karies: Bakterielle Plaque verursacht Karies. Wird diese nicht behandelt, entsteht ein Loch im Zahn. Dann wird in der Regel eine Füllung not­wendig.
  • Verletzungen: Unfälle bzw. Verletzungen können zu Abbrüchen an den Zähnen führen, die repariert werden müssen.
  • Entzündungen/Infektionen der Pulpa: Das Innere des Zahns wird als Pulpa bezeichnet. Ist diese entzündet oder infiziert, wird eine Wurzel­behandlung not­wendig: Dabei entfernt der Zahnarzt die Pulpa, reinigt die Wurzel­kanäle und des­infiziert sie.

Je nach medizinischer Not­wendig­keit übernimmt die ge­setzliche Kranken­ver­sicherung eine Minimal-Leistung, z. B. eine bestimmte Füllung. Für hoch­wertiges Material ent­stehen ggf. hohe Eigen­kosten für Sie. Dank der Zahn­zusatz­ver­sicherung vom VRK müssen Sie sich nicht zwischen hoher Qualität und geringen Kosten ent­scheiden: Wählen Sie nach Ab­sprache mit dem Zahn­arzt die besten Optionen für eine heraus­ragende zahn­medi­zinische Ver­sorgung! Ob Kunst­stoff­füllungen oder Wurzel­be­handlungen: Auf unsere Zahn­ver­sicherung können Sie sich verlassen.

Frau beißt in eine Möhre.

Besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung

Viele Menschen haben Angst vor einem Zahn­arzt­besuch, weil sie damit Schmerzen ver­binden. Mit unserer VRK Zahn­ver­sicherung können Sie sich ent­spannt zurück lehnen, denn die Kosten für be­sondere Maß­nahmen zur Schmerz­aus­schaltung sind bis zu 100 % inklusive. Möglich­keiten dafür sind etwa:

  • Vollnarkose: Reicht eine Betäubung der be­handelten Stelle nicht aus, z. B. weil die Angst­zustände über­hand­nehmen, können Sie den Eingriff guten Ge­wissens ver­schlafen.
  • Akupunktur: Eingriffe wie Voll­narkosen sind immer mit einem Risiko behaftet. Möchten Sie statt­dessen auf die traditionelle chinesische Medizin setzen, greifen Sie auf Aku­punktur zurück. Ins­besondere bei post­operativen Schmerzen kann die Aku­punktur Linderung verschaffen. Gleiches gilt bei der Aus­schaltung von psychischen Blockaden wie Ängsten.
  • Sedierung: Damit Sie sich ent­spannen können und weniger Schmerzen empfinden, können Sedierungen vor­ge­nommen werden, etwa die orale, intra­venöse oder Inhalations­sedierung.

Relaxt und mit einem Lächeln zum Zahnarzt? Mit unserer Zahn­ver­sicherung vom VRK wird der Zahn­arzt­besuch zum Kinder­spiel, denn Schmerzen und Ängste gehören der Ver­gangen­heit an. Lassen Sie sich jetzt kosten­los und un­verbindlich zu unseren Tarifen beraten und finden Sie die Zahn­zusatz­ver­sicherung, die zu Ihnen passt!

VRK – FOCUS MONEY: Beste Kunden- und Finanzbetreuung
Ausgezeichnete Beratung

Die Bedürfnisse unserer Kunden liegen uns be­son­ders am Herzen. Darum sind uns Trans­parenz und Nach­haltig­keit sehr wichtig. Über­zeugen Sie sich einfach selbst.

Persönliche Beratung
Ausgezeichnete Beratung
VRK – FOCUS MONEY: Beste Kunden- und Finanzbetreuung

Die Bedürfnisse unserer Kunden liegen uns be­son­ders am Herzen. Darum sind uns Trans­parenz und Nach­haltig­keit sehr wichtig. Über­zeugen Sie sich einfach selbst.

Persönliche Beratung

Unfallbedingte Kieferorthopädie

Die gesetzliche Krankenversicherung steht Ihnen in der Regel zur Seite, wenn Ihr Kiefer bzw. der Kiefer Ihrer Kinder noch wächst. Aber im Erwachsenen­alter werden kiefer­ortho­pädische Be­handlungen meistens – mit Ausnahme von Unfällen - nicht mehr über­nommen. Dabei passieren Unfälle und Ver­letzungen im Alltag schnell: Ob auf der Straße oder beim Sport – verlieren Sie einen Zahn oder verletzen Sie sich am Kiefer, muss ein Spezialist ans Werk. Kosten von mehreren Tausend Euro können auf Sie zukommen. Hier sind einige Beispiele:

  • Kieferverletzung führt zu Fehl­stellungen/Ver­schiebungen der Zähne
  • Kiefergelenke und Kiefer­muskeln werden verletzt
  • Zahnwurzeln und Zahnfleisch sind betroffen
  • Gesichts­verformung durch Kiefer­verletzung

Die Eingriffe des Kieferorthopäden sind zeitkritisch und können Sie finanziell hart treffen. Die tatsächlich anfallenden Kosten sind individuell ver­schieden und von vielen Parametern abhängig, aber Sie können grob mit diesen Beträgen rechnen:

  • Zahnspangen zur Korrektur von Zahn­fehl­stellungen: ca. 4.000 bis 8.000 Euro
  • Schienen und Inlays zur Behandlung von Kiefer­gelenks­problemen: ca. 1.500 bis 3.000 Euro
  • Wurzel­kanal­be­handlungen/Zahn­fleisch­chirurgie: ca. 500 bis 2.500 Euro
  • Plastische Chirurgie bei Gesichts­verformungen: ca. 5.000 bis 15.000 Euro
  • Behandlung der Weichteile im Mund (Lippen, Zunge etc.): ca. 1.000 bis 5.000 Euro

Dank der Zahn­zusatz­ver­sicherungen vom VRK reduziert sich Ihr Eigenanteil für unfall­be­dingte kiefer­ortho­pädische Be­handlungen um bis zu 3.000 Euro.

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Keine Wartezeiten in unserer Zahnzusatz­versicherung

Viele Zahnzusatzversicherungen beinhalten Wartezeiten von meist rund acht Monaten – Sie zahlen Beiträge, können Leistungen aber noch nicht nutzen. Beim VRK ist das anders: In den Tarifen Professional und Exclusive gibt es keine Warte­zeit. Sie erhalten Sofort­schutz ab Vertrags­beginn. Das heißt: Sie können von unserer Zahn­zusatz­ver­sicherung ohne Wartezeit sofort und direkt profitieren – etwa bei Prophylaxe, hochwertigen Füllungen, Inlays/Onlays, Kronen, Implantaten oder Kiefer­ortho­pädie für Kinder, je nach Tarif.

Eine häufige Frage lautet: Kann man eine Zahn­zusatz­ver­sicherung sofort nutzen – und wo ist der Haken? Transparenz ist uns wichtig: Wie bei allen Zahn­versicherungen sind bereits angeratene oder laufende Be­handlungen vom Schutz aus­geschlossen. Für neu auftretende Be­handlungen sind Sie jedoch umgehend abgesichert. So vermeiden Sie hohe Eigenanteile, wenn es schnell gehen muss, und bleiben flexibel bei Materialien und Methoden – ideal auch, wenn Sie Zahn­ersatz sofort absichern möchten.

VRK – FOCUS MONEY: Beste Kunden- und Finanzbetreuung
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VRK Zahnzusatz­versicherung für Kinder und Jugendliche

Mädchen mit Zahnlücke lacht.

Für Kinder und Jugendliche ist eine umfangreiche Zahn­medizin be­sonders wichtig: Vom Zahn­wechsel der Milch­zähne über das gesunde Wachs­tum des Kiefers bis hin zu Zahn­spangen & Co. sorgen Sie mit einer Zahn-Zusatz­ver­sicherung für die best­mögliche Be­hand­lung und Vor­sorge! Unsere Zahn-Zusatzversicherung „ZZ-Start“ unter­stützt mit Zu­schüssen für Kiefer­ortho­pädie und regel­mäßige Prophylaxe die Zahn­ge­sund­heit Ihres Kindes von Anfang an. So können Sie sicher sein, dass Ihr Kind mit einem un­be­schwerten Lachen ins Leben startet. Nutzen Sie die Vorteile der VRK Zahn­zusatz­ver­sicherung für Kinder und Jugendliche.

Ihr Vorteile mit dem Tarif ZZ Start:

  • Kieferorthopädie wird bezuschusst (bis zum 18. Lebens­jahr oder bei Unfall)
  • Gilt unabhängig vom Bonusheft
  • Keine Wartezeiten für die Leistungen der Zahn-Zusatz­ver­sicherung
  • Schmerzausschaltung, z. B. Vollnarkose
  • Zahnversiegelung

Die Leistungen des Zahnzusatz Start im Überblick

Zahnzusatz Start
Zahnmedizinische Prophylaxemaßnahmen (z. B. professionelle Zahnreinigung) 100 Euro pro Kalenderjahr
Zahnbehandlung (z .B. Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung) 200 Euro pro Kalenderjahr
Besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung wie z. B. Vollnarkose und Akupunktur 200 Euro pro Kalenderjahr
Zahnersatz (z. B. Kronen, Brücken, Implantate) In gleicher Höhe des von der GKV gezahlten befundbezogenen Betrags
Inlays (Einlagefüllungen) 90 %
Zuschuss zur Kieferorthopädie Bis zum 18. Lebensjahr oder bei Unfall 90 %, max. 1.500 Euro

Die Beiträge zur Zahnzusatz Start im Überblick

Altersgruppe 0 bis 12 Jahre
9,60 € pro Monat

Altersgruppe 13 bis 25 Jahre
16,30 € pro Monat

Altersgruppe ab 26 Jahre
19,50 € pro Monat

Auf welche Aspekte sollte ich bei der Wahl meiner Zahnzusatz­versicherung achten?

Um den für Sie passenden Tarif unserer Zahnzusatzversicherungen zu finden, empfehlen wir Ihnen das persönliche Beratungsgespräch mit unseren Experten. Prüfen Sie im Vorfeld für sich selbst die folgenden Punkte:

  • Leistungen: Welche Kosten werden für welche Leistungen über­nommen? Traten/treten bei Ihnen gehäuft bestimmte Zahn­behandlungen auf? Gibt es bestimmte Leistungen oder Kosten­punkte, worauf Sie besonderen Wert legen?
  • Selbstbeteiligung: Bei der VRK Zahn­zusatz­versicherung entfällt die Selbst­beteiligung!
  • Wartezeit: Möchten Sie die Zahn­zusatz­versicherung sofort nutzen? In den Tarifen “Professional” und “Exclusive” haben Sie beispiels­weise keine Wartezeit, um Leistungen in Anspruch zu nehmen. Lediglich die Höhe der Kosten­er­stattungen ist in den ersten fünf Beitrags­jahren gedeckelt.
  • Beiträge: Welche Beiträge zur Zahn­zusatz­versicherung im Vergleich zur Kosten­über­nahme und der Selbst­beteiligung kommen für Ihre Situation infrage? Bedenken Sie dabei Ihren all­gemeinen Gesund­heits­zustand und die vergangenen Zahn­be­handlungen. Beachten Sie auch, dass die meisten Zahn­probleme plötzlich auftreten und eine sofortige Ent­scheidung über die Art der Be­handlung erfordern bzw. Kosten ver­ursachen.
  • Alter, Krankengeschichte und Hobbys: Welche Zahn­be­handlungen waren bei Ihnen not­wendig und wie häufig? Wie ist Ihre all­gemeine Mund­ge­sundheit? Beachten Sie bei der Wahl Ihrer Zahn­zusatz­versicherung auch, ob Sie ein Hobby oder einen Beruf haben, wo ein erhöhtes Risiko für Unfälle besteht.
  • Nachhaltigkeit: Wussten Sie, dass Ihnen eine nachhaltige Versicherung gleich doppelt zugute­kommt? Der VRK legt Ihre Beiträge als einziger Versicherer Deutsch­lands nachhaltig an: Dadurch werden besonders Unte­rnehmen und Projekte gefördert, die ethisch, sozial und ökologisch handeln. Gleichzeitig sind dadurch die Renditen der Beiträge gesichert, da nachhaltige Unter­nehmen auch in Zukunft bestehen und weiter wachsen werden. Damit bleibt der VRK Ihr starker Partner, auf den Sie sich verlassen können!

Seit über 100 Jahren eine starke Wertegemeinschaft
 

Wir sind Ihr erfahrener Partner für umfassende Versicherungslösungen. Durch unsere christ­li­chen Werte geprägt, legen wir Ihre Ver­si­che­rungs­bei­trä­ge kon­se­quent nach strengen ethischen, sozialen und öko­lo­gi­schen Nach­hal­tig­keits­kri­te­ri­en an. Diese werden jährlich von ECOreporter geprüft und bestätigt. Seit 2016 sind wir der einzige Versicherer in Deutschland mit dieser Auszeichnung.

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VRK ECOreporter Auszeichnung 2026
VRK ECOreporter Auszeichnung 2026

Wir sind Ihr erfahrener Partner für umfassende Versicherungslösungen. Durch unsere christ­li­chen Werte geprägt, legen wir Ihre Ver­si­che­rungs­bei­trä­ge kon­se­quent nach strengen ethischen, sozialen und öko­lo­gi­schen Nach­hal­tig­keits­kri­te­ri­en an. Diese werden jährlich von ECOreporter geprüft und bestätigt. Seit 2016 sind wir der einzige Versicherer in Deutschland mit dieser Auszeichnung.

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Für Menschen im Raum der Kirchen

Als VRK bieten wir Menschen, die im Raum der Kirchen arbeiten, weitere Vorteile bei den Krankenzusatzversicherungen wie der Zahnzusatzversicherung an. Der kürzeste Weg zwischen zwei Menschen ist ein Lächeln. Und damit Sie immer für Ihre Mitmenschen da sein und ein Lächeln schenken können, ermöglichen wir Ihnen besondere Konditionen für Ihre Zahnzusatzversicherung.

Lassen Sie sich jetzt unverbindlich und kostenlos von unseren Experten beraten!

Sinnvolle Ergänzungen zur Zahnzusatz­versicherung

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Individueller Schutz für Freizeit und Beruf – unsere Unfallversicherung gilt weltweit und rund um die Uhr.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Zahnzusatz­versicherung

Wann ist es zu spät für eine Zahnzusatz­versicherung?

Es ist nie zu spät für eine Zahnzusatzversicherung: Da Sie bei unseren Zahnzusatz-Tarifen “Professional” und “Exclusive” keine Wartezeit haben, können Sie die Leistungen sofort in Anspruch nehmen. Sollte bei Ihnen bereits Behandlungsbedarf diagnostiziert worden sein, sprechen Sie bitte mit Ihrem persönlichen VRK-Berater. In jedem Fall werden Sie für alle künftigen Ereignisse gewappnet sein. Wir empfehlen Ihnen, möglichst frühzeitig eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen, denn in jungen Jahren sind die Beiträge geringer. Gleichzeitig können Sie bereits die beste medizinische Behandlung und Vorsorge in Anspruch nehmen. Das verbessert Ihre Zahngesundheit für das ganze Leben. Sie werden mit höherer Wahrscheinlichkeit keine oder deutlich weniger Eingriffe benötigen. Außerdem gelten während der ersten Versicherungsjahre gewisse Höchstbeträge für die Erstattungen der Zahnzusatzversicherung. Ab dem sechsten Versicherungsjahr gelten keine Höchstsummen mehr. Das heißt: Je früher Sie die sechs Beitragsjahre erfüllt haben, desto umfangreicher sind Sie abgesichert.

Was ist die beste Zahnzusatz­versicherung?

Die beste Zahnzusatzversicherung ist die, auf die Sie sich am meisten verlassen können. Wir empfehlen Ihnen als beste Zahnzusatzversicherung den Tarif “Zahnzusatz Exclusive”, weil damit oft bis zu 100 % der Kosten übernommen werden. Das betrifft zum Beispiel Inlays, Kronen und Implantate als auch Prophylaxe-Maßnahmen wie eine professionelle Zahnreinigung. Ab dem sechsten Versicherungsjahr gibt es keine Höchstgrenzen für Zahnersatzleistungen und Inlays. Sie sind rundum abgesichert und sehen sich nicht plötzlich mit harten finanziellen Belastungen konfrontiert. Sie haben in dem Tarif keine Wartezeit, d. h. Sie können alle Leistungen direkt nach Vertragsabschluss in Anspruch nehmen. Lassen Sie sich zur Zahnzusatzversicherung “Exclusive” persönlich beraten.

Welche Zahnzusatz­versicherung zahlt sofort nach Abschluss?

Die VRK Zahnzusatzversicherung hat in den Tarifen “Zahnzusatz Professional” und “Zahnzusatz Exclusive” keine Wartezeit: Sofort nach Abschluss können Sie die Leistungen in Anspruch nehmen. Bereits geplante Behandlungen und fehlende Zähne sind ausgeschlossen. In den ersten fünf Beitragsjahren gibt es Höchstgrenzen für Zahnersatzleistungen – außer bei Unfällen, dort entfallen die Grenzen.

Wie viel kostet eine gute Zahnzusatz­versicherung?

Die Zahnzusatz-Versicherung von VRK gibt es im Tarif “Zahnzusatz Professional” schon ab 24,60 Euro pro Monat (21 bis 55 Jahre). Den Tarif “Zahnzusatz Exclusive” können wir Ihnen bereits ab 41,50 Euro anbieten. Ab 56 Jahren betragen die monatlichen Beiträge 36,50 Euro (Professional) und 67 Euro (Exclusive).

Wie kann ich eine Zahnzusatz­versicherung abschließen?

Um Ihre Zahnzusatzversicherung Professional abzuschließen, nutzen Sie unseren Beitragsrechner: Hier können Sie die Zahnversicherung direkt online berechnen und abschließen. Für die Zahnzusatzversicherung “Exclusive” ist eine Gesundheitsfrage zu beantworten, die Sie direkt mit Ihrem persönlichen Berater besprechen. Er klärt mit Ihnen auch gern alle Ihre offenen Fragen, Wünsche und Anforderungen. Wenn Sie eine Zahnzusatzversicherung mit dem Tarif “Professional” oder “Exclusive” abgeschlossen haben, können Sie die Leistungen direkt in Anspruch nehmen. Wie wäre es mit einer professionellen Zahnreinigung oder einer Zahnversiegelung gegen Karies? Mit der VRK Zahnzusatzversicherung tun Sie sich gleich etwas Gutes!

Wie kann ich die Zahnzusatz­versicherung Exclusive abschließen?

Für den Tarif Zahnzusatz Exclusive ist eine Gesundheitsfrage notwendig. Diese fragen wir nicht online ab. Daher kontaktieren Sie bitte Ihren persönlichen Berater. Er bespricht mit Ihnen, ob Sie eine herausnehmbare Teil- oder Vollprothese tragen bzw. ob in den letzten drei Jahren die Diagnosen Parodontose/Parodontitis oder Zahnschmelzdefekt festgestellt wurden bzw. ob Sie deswegen in Behandlung waren.

Wann zahlt die Zahnzusatz­versicherung nicht?

Grundsätzlich leistet die Zahnzusatzversicherung nicht, wenn Bedingungen oder medizinische Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Typische Fälle:

  • Bereits vor Vertragsabschluss angeratene, begonnene oder laufende Behandlungen
  • Maßnahmen ohne medizinische Notwendigkeit (rein ästhetische Eingriffe), experimentelle Methoden oder nicht anerkannte Verfahren
  • Überschreitungen tariflicher Grenzen: Summenstaffeln/Höchstbeträge in den ersten Jahren, jährliche Limits, Anzahlbegrenzungen (z. B. Implantate), material- und labortechnische Höchstsätze
  • Versäumte Obliegenheiten, z. B. fehlender Heil- und Kostenplan vor Behandlungsbeginn, wenn tariflich gefordert
  • Falschangaben bei Antragstellung oder fehlender Versicherungsschutz (z. B. Beitrag nicht gezahlt, Vertrag noch nicht in Kraft)
  • Kieferorthopädie nur bei medizinischer Notwendigkeit und innerhalb tariflicher Alters- und Leistungsgrenzen
  • Leistungen, die vorrangig durch die GKV zu tragen sind, wenn keine GKV-Leistungsprüfung erfolgt ist

Gut zu wissen: In den Tarifen Professional und Exclusive gibt es keine Wartezeit. Ausschlüsse für bereits angeratene Behandlungen gelten dennoch. Die genauen Bedingungen und Erstattungsgrenzen entnehmen Sie bitte den AVB und dem Produktinformationsblatt. Bei Fragen hilft Ihnen unser Service gern weiter .

Gibt es eine Zahnzusatz­versicherung für Kinder und Jugendliche?

Ja, bei VRK finden Sie Zahnversicherungen für Kinder und Jugendliche in den Tarifen “Start”, “Professional” und “Exclusive”. Gerade für Heranwachsende ist eine hochwertige Zahnmedizin und umfangreiche Prophylaxe wichtig, beispielsweise bei kieferorthopädischen Maßnahmen wie Zahnspangen.

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24,60 € pro Monat im Tarif ZZ Professional für den Altersbereich zwischen 21 und 55 Jahren

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Der Zahnzusatz Exclusive kann nicht online berechnet werden. Bei Interesse erstellen wir Ihnen in einer persönlichen Beratung gerne ein Angebot.

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