Zahnzusatzversicherung
für z. B. nur 24,60 € * pro Monat
- Zuschüsse unabhängig vom Bonusheft
- keine Wartezeiten
- Keine Selbstbeteiligung
Stellen Sie sich vor: Beim Biss in den Apfel bricht eine Ecke Ihres Zahns weg, der Zahnarzt empfiehlt eine Krone und der Kostenvoranschlag liegt im vierstelligen Bereich – während Ihre gesetzliche Krankenkasse nur den Festzuschuss übernimmt. Aus einem kurzen Schreckmoment wird ohne Absicherung eine teure Entscheidung. Mit der Zahnzusatzversicherung des VRK wird daraus eine bezahlbare Angelegenheit: Sie reduzieren Ihren Eigenanteil deutlich, behalten die Wahl bei Materialien und Methoden und sichern langfristig die Qualität Ihrer zahnärztlichen Versorgung.
Ihre Vorteile – unsere Leistungen
- Bis zu 100 % Kostenerstattung (je nach Tarif)
- Kostenübernahme für Implantate und Zahnersatz (z. B. Brücken und Kronen)
- Weitaus höhere Erstattung bei Inlays im “ZZ Exclusive” Tarif; zusätzliche Leistungen für Füllungen und professionelle Zahnreinigung
- Kostenübernahme bei besonderen Maßnahmen gegen Schmerzen, z. B. Vollnarkose oder Akupunktur
- Zuschüsse gelten unabhängig vom Bonusheft
- Keine Begrenzung der Anzahl von Implantaten und/oder Verblendungen
Beispiel: Eine Zahnbrücke kostet 1.900 Euro: Es fallen Kosten für Material, Labor und Zahnarzt an. Sind Sie nur gesetzlich versichert, zahlen Sie noch 1.290 Euro selbst. Mit der Zahnzusatzversicherung ZZ Exclusive zahlen Sie 0 Euro Eigenanteil.
Inhaltsverzeichnis
-
Ihre Vorteile – unsere Leistungen -
Was ist eine Zahnzusatzversicherung? -
Wann ist eine Zahnzusatzversicherung wirklich sinnvoll? -
Ihre Tarifoptionen in unserer Zahnzusatzversicherung -
Zahnersatz und zahnmedizinische Leistungen -
Keine Wartezeiten in unserer Zahnzusatzversicherung -
VRK Zahnzusatzversicherung für Kinder und Jugendliche
Ethisch-soziales Handeln
Ethisch-soziale Verantwortung liegt dem Versicherer im Raum der Kirchen seit jeher am Herzen – und das in vielerlei Hinsicht.
Von Focus Money wurden wir mit dem Siegel „Höchste Verantwortung“ ausgezeichnet.
Ethisch-soziales Handeln
Ethisch-soziale Verantwortung liegt dem Versicherer im Raum der Kirchen seit jeher am Herzen – und das in vielerlei Hinsicht.
Von Focus Money wurden wir mit dem Siegel „Höchste Verantwortung“ ausgezeichnet.
Was ist eine Zahnzusatzversicherung?
Die gesetzliche Krankenkasse hält Ihr Lächeln in der Grundversorgung stabil – bei Zahnersatz, Kronen, Inlays, Implantaten oder hochwertigen Füllungen bleibt jedoch oft ein spürbarer Eigenanteil, weil meist nur der Festzuschuss und einfache Materialien bezahlt werden. Genau hier setzt die Zahnzusatzversicherung an: Sie ergänzt die GKV, kann je nach Tarif bis zu 100% der Kosten übernehmen und macht Ihre Ausgaben planbar. Viele fragen sich: Ist eine Zahnzusatzversicherung wirklich sinnvoll, kann man sie sofort nutzen – und wo ist der Haken? Beim VRK können Sie von der Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit profitieren, also Sofortschutz ab Beginn. Zugleich erklären wir transparent, wann eine Zahnzusatzversicherung nicht zahlt , zum Beispiel bei bereits angeratenen oder laufenden Behandlungen.
Die Zahnzusatzversicherung des VRK unterstützt Sie bei Kronen, Inlays, Implantaten, hochwertigen Füllungen sowie Prophylaxe wie der professionellen Zahnreinigung. So reduzieren Sie Ihren Eigenanteil häufig deutlich – je nach Tarif sogar auf 0 Euro – und investieren nachhaltig in Ihre Mundgesundheit. Gut zu wissen: Unsere Erstattung ist nicht an das Bonusheft gebunden, Sie bleiben also flexibel. Sie Fragen sich außerdem: Was kostet eine gute Zahnzusatzversicherung im Monat? Berechnen Sie Ihren persönlichen Beitrag jetzt unverbindlich im Tarifrechner – schnell, transparent und ohne Risiko.
Wann ist eine Zahnzusatzversicherung wirklich sinnvoll?
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt mitunter nicht alle Kosten für Zahnbehandlungen. Inlays, Kronen und Implantate werden zum Beispiel nur bezuschusst, aber nicht vollständig übernommen. Um hier eine finanzielle Absicherung zu erhalten, ist eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll. Diese zahlt je nach Tarif und Behandlung bis zu 100 % der Kosten für Sie. Eine Zahnzusatzversicherung ist auch dann sinnvoll, wenn Sie z. B. aufgrund von genetischen Veranlagungen oder Ihrer Krankengeschichte ein höheres Risiko für teure Zahnbehandlungen haben. Die Zahnzusatzversicherung ermöglicht es Ihnen ferner, hochwertigere Materialien zu wählen, z. B. bei Kronen oder Füllungen. Auch Schmerzausschaltungen und Prophylaxe können übernommen werden. Mit guten Prophylaxe-Maßnahmen verringern Sie die Wahrscheinlichkeit von Zahnproblemen und notwendigen Eingriffen.
Ihre Tarifoptionen in unserer Zahnzusatzversicherung
Selbst bei sorgfältiger Pflege ist ein Besuch beim Zahnarzt oder Kieferorthopäden manchmal unverhofft. Zahnschmerzen oder Unfälle kommen unangekündigt. Die von Ihnen sofort zu tragenden Kosten für die notwendigen Behandlungen können schnell hoch werden, teils über 1.000 Euro. Mit einer Zahnzusatzversicherung des VRK können Sie sich hochwertigen Zahnersatz und regelmäßige Prophylaxemaßnahmen leisten – für ein strahlendes Lachen und gesunde Zähne!
| Zahnzusatz Professional | Zahnzusatz Exclusive** | |
| Zahnersatz (z.B. Kronen, Brücken, Implantate) | 90 % |
100 % |
| Inlays (Einlagefüllungen) | 90 % | 100 % |
| Zahnmedizinische Prophylaxemaßnahmen (z. B. professionelle Zahnreinigung) | 200 Euro pro Kalenderjahr | 100 % |
| Zahnbehandlung (z. B. Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung) | 200 Euro pro Kalenderjahr | 100 % |
| Besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung wie z. B. Vollnarkose und Akupunktur | 200 Euro pro Kalenderjahr | 100 % |
| Unfallbedingte Kieferorthopädie | 90 % bis max. 1.500 Euro | 100 % bis max. 3.000 Euro |
| Während der ersten Versicherungsjahre gelten für die Erstattungen für Zahnersatz und Inlays pro versicherte Person folgende Höchstbeträge |
1.000 Euro im ersten Versicherungsjahr 2.000 Euro in den ersten beiden Versicherungsjahren 3.000 Euro in den ersten drei Versicherungsjahren 4.000 Euro in den ersten vier Versicherungsjahren 5.000 Euro in den ersten fünf Versicherungsjahren Ab dem 6. Versicherungsjahr keine Höchstsummen in der Erstattung |
|
| Wartezeiten | Keine Wartezeiten | Keine Wartezeiten |
Zusammen mit der gesetzlichen Krankenkasse
Diese Begrenzungen entfallen bei Unfall.
Die Beiträge für die Zahnzusatzversicherung im Überblick
Zahnzusatz Professional
Altersgruppe 21 bis 55 Jahre
24,60 € pro Monat
Altersgruppe ab 56 Jahre
36,50 € pro Monat
Zahnzusatz Exclusive **
Altersgruppe 21 bis 55 Jahre
41,50 € pro Monat
Altersgruppe ab 56 Jahre
67,00 € pro Monat
Der Zahnzusatz Exclusive kann nicht online berechnet werden. Bei Interesse erstellen wir Ihnen in einer persönlichen Beratung gerne ein Angebot.
Zahnersatz und zahnmedizinische Leistungen
Es gibt viele Gründe für einen Zahnersatz und zahnmedizinische Leistungen. Die von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommenen Kosten hängen davon ab, wie regelmäßig Sie zu den Vorsorgeuntersuchungen gegangen sind und wie lückenlos die Nachweise im Bonusheft sind. Unsere Zahnzusatzversicherung übernimmt bis zu 100 % der Kosten. Beispiele für Zahnersatz sind:
Kronen
Eine Zahnkrone wird auf den gesunden Teil eines Zahns gesetzt, um ihn zu stärken und zu schützen. Für Kronen kommen verschiedene Materialien infrage, z. B. Keramik, Kunststoff, Metall und Gold. Kronen kommen ins Spiel, wenn:
- Ein Zahn gebrochen ist
- Ein Zahn stark abgenutzt ist
- Viel Füllung benötigt wird
- Eine Wurzelkanalbehandlung vorliegt
- Zähne durch Medikamente/ übermäßigen Tee- oder Kaffeekonsum verfärbt sind
Die Kosten für eine Zahnkrone sind insbesondere vom Material abhängig. Die gesetzliche Krankenversicherung deckt in der Regel die Kosten für Metallkeramik bzw. Metall ab. Diese Materialien gelten als langlebig und sind kostengünstig. Aber sie haben auch große Nachteile:
- Metallkronen fallen auf, wenn Sie lächeln. Insbesondere bei dunkleren Zähnen.
- Die benachbarten Zähne können abgenutzt werden, weil das Metall härter als der Zahnschmelz ist.
- Kauen und beißen: Auf Metallkronen zu beißen, ist unangenehm.
- Höhere Anfälligkeit für Karies: Kronen aus Metall sind schwerer zu reinigen als Keramikkronen
Mit unserer Zahnzusatzversicherung erhalten Sie bis zu 100 % Kostenerstattung für hochwertige Zahnkronen, die helfen, Ihre Zahngesundheit und Ihr Lächeln beizubehalten.
Beispiel: Eine vollverblendete Keramikkrone kostet ca. 664 Euro. Die Krankenkasse bezuschusst 249 Euro.
- Ihr Eigenanteil ohne Zahnzusatzversicherung: 415 Euro
- Mit Zahnzusatzversicherung Professional: nur 67 Euro
- Mit Zahnzusatzversicherung Exclusive: 0 Euro
Brücken
Zahnbrücken bestehen aus künstlichen Zähnen, die Zahnlücken ersetzen/füllen sollen. Die Brücke wird an gesunden Zähnen befestigt, die quasi als Pfeiler dienen. Zahnlücken sind nicht nur aus ästhetischen Gründen problematisch, denn sie erschweren das Sprechen und Kauen. Auch bei Zahnbrücken stehen verschiedene Materialien zur Auswahl, z. B. Metall, Keramik, Kunststoff und Gold.
Brücken kommen infrage, wenn:
- Zähne fehlen
- Prothesen unterstützt werden müssen
- Sprechen und Kauen verbessert werden sollen
- Zahnfehlstellungen korrigiert werden müssen
Ebenso wie bei Zahnkronen übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung meistens nur die Kosten für Metall oder Metallkeramik. Die Nachteile sind gleich, betreffen bei Brücken mitunter aber einen größeren Bereich. Umso wichtiger ist es bei Zahnbrücken, das geeignete Material mit dem Zahnarzt zu besprechen und nicht vom Eigenanteil abhängig zu machen. Mit unserer Zahnzusatzversicherung können Sie sich die Brücke leisten, die Sie sich wünschen.
Implantate
Als Zahnimplantate werden künstliche Wurzeln bezeichnet: Sie werden in den Kieferknochen eingesetzt und bestehen aus biokompatiblem Material (z. B. Titan). Implantate sollen fehlende Zähne ersetzen und können als Grundlage für herausnehmbare Prothesen, Brücken oder Kronen dienen. Ein Vorteil von Implantaten gegenüber Brücken ist, dass sich Implantate wie natürliche Zähne anfühlen und so aussehen. Ferner werden die benachbarten Zähne nicht beeinträchtigt. Natürlich sind Implantate nicht kariesanfällig. Auf der anderen Seite sind Zahnimplantate immer mit einem chirurgischen Eingriff verbunden und von einem allgemein guten Gesundheits- und Hygienezustand im Mundraum abhängig.
Der Zahnarzt nutzt Implantate, wenn:
- Ein oder mehr Zähne fehlen
- Die Unterstützung von Prothesen notwendig ist
- Kauen und Sprechen verbessert werden sollen
- Fehlstellungen der Zähne korrigiert werden müssen
- Unfälle im Kieferbereich behandelt werden
In der Regel werden die Kosten für Zahnimplantate von der gesetzlichen Krankenversicherung nur anteilig übernommen. Die Höchstgrenzen entfallen lediglich bei einem Unfall. In den meisten Fällen müssen Sie mit einem hohen Eigenanteil rechnen. Verzichten Sie nicht auf die Freude am Lachen, Essen und Sprechen – entscheiden Sie sich in Absprache mit Ihrem Zahnarzt für die besten Optionen! Mit einer Zahnzusatzversicherung des VRK behalten Sie auch bei Zahnimplantaten Ihr Lächeln.
Beispiel: Eine Implantat-/Kronenversorgung kostet 2.100 Euro. Die gesetzliche Krankenversicherung gewährt einen Zuschuss von 576 Euro.
- Ihr Eigenanteil ohne unsere Zahnzusatzversicherung: 1.524 Euro
- Mit Zahnzusatzversicherung Professional: nur 210 Euro
- Mit Zahnzusatzversicherung Exclusive: 0 Euro
Inlays
Inlays (Einlagefüllungen) werden in einem zahnmedizinischen Labor hergestellt und dann in den Zahn eingesetzt. Konventionelle Füllungen dagegen bettet der Zahnarzt direkt in den Zahn ein und formt sie dort. Mit Inlays werden kariöse bzw. beschädigte Zähne repariert/behandelt. Inlays werden genutzt, wenn der Platz für eine Krone nicht reicht. Die Einlagefüllungen bestehen meistens aus Keramik, Composite oder Gold und gelten als sehr langlebig. Inlays erhalten die natürliche Zahnform und beeinträchtigen die Ästhetik nicht. Sie werden vor allem genutzt, um:
- Einen gebrochenen Zahn zu reparieren
- Eine Karies zu behandeln, die zu tief für eine herkömmliche Füllung ist
- Eine Füllung zu ersetzen, die beschädigt ist
- Ggf. die Ästhetik zu verbessern
Mit der Zahnversicherung des VRK reduzieren Sie den Eigenanteil der Kosten auf bis zu 0 Euro: Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt auch bei Inlays nur die Minimal-Leistungen für medizinisch notwendige Materialien wie Amalgam (Legierung aus Quecksilber und anderen Metallen). Diese silberfarbene Optik ist beispielsweise sehr auffällig und sieht nicht so natürlich wie Keramik oder Composite aus. Ebenso wie bei Kronen und Brücken sollten Sie sich hochwertige Zahnbehandlungen gönnen und nicht am falschen Ende sparen. Dank der Zahnzusatzversicherung vom VRK können Sie sich die Inlays leisten, die Sie sich wünschen und Ihr Zahnarzt als besonders hochwertig empfiehlt.
Beispiel: Ein dreiflächiges Keramik-Inlay kostet 683 Euro. Die gesetzliche Krankenversicherung gibt 50 Euro dazu.
- Ihr Eigenanteil ohne unsere Zahnzusatzversicherung: 633 Euro
- Mit Zahnzusatzversicherung Professional: nur 63,90 Euro
- Mit Zahnzusatzversicherung Exclusive: 0 Euro
Zahnmedizinische Prophylaxemaßnahmen
Vorsorgemaßnahmen, also Prophylaxe, gelten als freiwillige Leistung und werden in der Regel nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Dabei helfen vorbeugende Maßnahmen, Erkrankungen zu vermeiden und Zähne sowie Zahnfleisch gesund zu erhalten. Das wiederum erhält nicht nur Ihr Lächeln, sondern erspart Ihnen die zahnmedizinischen Eingriffe und Folgen wie Schmerzen oder Probleme beim Kauen. Durch regelmäßige Prophylaxe erhöhen Sie die Wahrscheinlichkeit maßgeblich, gesund und beschwerdefrei zu bleiben! Behandlungen wegen Karies, Parodontitis & Co. können vermieden werden. Aber auch ästhetisch profitieren Sie von Prophylaxe, denn bei der Zahnreinigung werden beispielsweise Verfärbungen entfernt. Zu den Maßnahmen der Prophylaxe gehören unter anderem:
- Professionelle Zahnreinigung: Entfernung von Verfärbungen, Zahnstein und Plaque
- Fluoridierung: Fluoridlack bzw. Fluoridgel wird auf die Zähne aufgetragen, um sie vor Karies zu schützen
- Kariesprophylaxe: “Siegel” werden auf die Zähne aufgetragen, um vor Karies zu schützen
- Beratung und Aufklärung: Putztraining und Informationen rund um Mundhygiene, Raucherentwöhnung und Ernährung
- Parodontitisprophylaxe: z. B. Reinigung der Zahnfleischtaschen, Behandlung des Zahnfleisches
Mit der Zahnzusatzversicherung vom VRK werden bis zu 100 % der Kosten für die Prophylaxemaßnahmen übernommen. Damit reduzieren Sie das Risiko von Zahnerkrankungen und maximieren die Gesundheit Ihrer Zähne und Ihres Zahnfleisches. Außerdem werden Sie sich über eine bessere Mundhygiene und schönere Zähne freuen.
Zahnbehandlung
Eine Zahnbehandlung kann von jetzt auf gleich notwendig werden. Dann ist eine VRK Zahnzusatzversicherung sinnvoll, denn sie übernimmt bis zu 100 % der anfallenden Kosten. Sie müssen sich um nichts kümmern. Überlassen Sie die Arbeit dem Zahnarzt und uns die Kosten. Mögliche Gründe für Zahnbehandlungen sind:
- Karies: Bakterielle Plaque verursacht Karies. Wird diese nicht behandelt, entsteht ein Loch im Zahn. Dann wird in der Regel eine Füllung notwendig.
- Verletzungen: Unfälle bzw. Verletzungen können zu Abbrüchen an den Zähnen führen, die repariert werden müssen.
- Entzündungen/Infektionen der Pulpa: Das Innere des Zahns wird als Pulpa bezeichnet. Ist diese entzündet oder infiziert, wird eine Wurzelbehandlung notwendig: Dabei entfernt der Zahnarzt die Pulpa, reinigt die Wurzelkanäle und desinfiziert sie.
Je nach medizinischer Notwendigkeit übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung eine Minimal-Leistung, z. B. eine bestimmte Füllung. Für hochwertiges Material entstehen ggf. hohe Eigenkosten für Sie. Dank der Zahnzusatzversicherung vom VRK müssen Sie sich nicht zwischen hoher Qualität und geringen Kosten entscheiden: Wählen Sie nach Absprache mit dem Zahnarzt die besten Optionen für eine herausragende zahnmedizinische Versorgung! Ob Kunststofffüllungen oder Wurzelbehandlungen: Auf unsere Zahnversicherung können Sie sich verlassen.
Besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung
Viele Menschen haben Angst vor einem Zahnarztbesuch, weil sie damit Schmerzen verbinden. Mit unserer VRK Zahnversicherung können Sie sich entspannt zurück lehnen, denn die Kosten für besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung sind bis zu 100 % inklusive. Möglichkeiten dafür sind etwa:
- Vollnarkose: Reicht eine Betäubung der behandelten Stelle nicht aus, z. B. weil die Angstzustände überhandnehmen, können Sie den Eingriff guten Gewissens verschlafen.
- Akupunktur: Eingriffe wie Vollnarkosen sind immer mit einem Risiko behaftet. Möchten Sie stattdessen auf die traditionelle chinesische Medizin setzen, greifen Sie auf Akupunktur zurück. Insbesondere bei postoperativen Schmerzen kann die Akupunktur Linderung verschaffen. Gleiches gilt bei der Ausschaltung von psychischen Blockaden wie Ängsten.
- Sedierung: Damit Sie sich entspannen können und weniger Schmerzen empfinden, können Sedierungen vorgenommen werden, etwa die orale, intravenöse oder Inhalationssedierung.
Relaxt und mit einem Lächeln zum Zahnarzt? Mit unserer Zahnversicherung vom VRK wird der Zahnarztbesuch zum Kinderspiel, denn Schmerzen und Ängste gehören der Vergangenheit an. Lassen Sie sich jetzt kostenlos und unverbindlich zu unseren Tarifen beraten und finden Sie die Zahnzusatzversicherung, die zu Ihnen passt!
Die Bedürfnisse unserer Kunden liegen uns besonders am Herzen. Darum sind uns Transparenz und Nachhaltigkeit sehr wichtig. Überzeugen Sie sich einfach selbst.
Die Bedürfnisse unserer Kunden liegen uns besonders am Herzen. Darum sind uns Transparenz und Nachhaltigkeit sehr wichtig. Überzeugen Sie sich einfach selbst.
Unfallbedingte Kieferorthopädie
Die gesetzliche Krankenversicherung steht Ihnen in der Regel zur Seite, wenn Ihr Kiefer bzw. der Kiefer Ihrer Kinder noch wächst. Aber im Erwachsenenalter werden kieferorthopädische Behandlungen meistens – mit Ausnahme von Unfällen - nicht mehr übernommen. Dabei passieren Unfälle und Verletzungen im Alltag schnell: Ob auf der Straße oder beim Sport – verlieren Sie einen Zahn oder verletzen Sie sich am Kiefer, muss ein Spezialist ans Werk. Kosten von mehreren Tausend Euro können auf Sie zukommen. Hier sind einige Beispiele:
- Kieferverletzung führt zu Fehlstellungen/Verschiebungen der Zähne
- Kiefergelenke und Kiefermuskeln werden verletzt
- Zahnwurzeln und Zahnfleisch sind betroffen
- Gesichtsverformung durch Kieferverletzung
Die Eingriffe des Kieferorthopäden sind zeitkritisch und können Sie finanziell hart treffen. Die tatsächlich anfallenden Kosten sind individuell verschieden und von vielen Parametern abhängig, aber Sie können grob mit diesen Beträgen rechnen:
- Zahnspangen zur Korrektur von Zahnfehlstellungen: ca. 4.000 bis 8.000 Euro
- Schienen und Inlays zur Behandlung von Kiefergelenksproblemen: ca. 1.500 bis 3.000 Euro
- Wurzelkanalbehandlungen/Zahnfleischchirurgie: ca. 500 bis 2.500 Euro
- Plastische Chirurgie bei Gesichtsverformungen: ca. 5.000 bis 15.000 Euro
- Behandlung der Weichteile im Mund (Lippen, Zunge etc.): ca. 1.000 bis 5.000 Euro
Dank der Zahnzusatzversicherungen vom VRK reduziert sich Ihr Eigenanteil für unfallbedingte kieferorthopädische Behandlungen um bis zu 3.000 Euro.
Keine Wartezeiten in unserer Zahnzusatzversicherung
Viele Zahnzusatzversicherungen beinhalten Wartezeiten von meist rund acht Monaten – Sie zahlen Beiträge, können Leistungen aber noch nicht nutzen. Beim VRK ist das anders: In den Tarifen Professional und Exclusive gibt es keine Wartezeit. Sie erhalten Sofortschutz ab Vertragsbeginn. Das heißt: Sie können von unserer Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit sofort und direkt profitieren – etwa bei Prophylaxe, hochwertigen Füllungen, Inlays/Onlays, Kronen, Implantaten oder Kieferorthopädie für Kinder, je nach Tarif.
Eine häufige Frage lautet: Kann man eine Zahnzusatzversicherung sofort nutzen – und wo ist der Haken? Transparenz ist uns wichtig: Wie bei allen Zahnversicherungen sind bereits angeratene oder laufende Behandlungen vom Schutz ausgeschlossen. Für neu auftretende Behandlungen sind Sie jedoch umgehend abgesichert. So vermeiden Sie hohe Eigenanteile, wenn es schnell gehen muss, und bleiben flexibel bei Materialien und Methoden – ideal auch, wenn Sie Zahnersatz sofort absichern möchten.
Die Bedürfnisse unserer Kunden liegen uns besonders am Herzen. Darum sind uns Transparenz und Nachhaltigkeit sehr wichtig. Überzeugen Sie sich einfach selbst.
Die Bedürfnisse unserer Kunden liegen uns besonders am Herzen. Darum sind uns Transparenz und Nachhaltigkeit sehr wichtig. Überzeugen Sie sich einfach selbst.
VRK Zahnzusatzversicherung für Kinder und Jugendliche
Für Kinder und Jugendliche ist eine umfangreiche Zahnmedizin besonders wichtig: Vom Zahnwechsel der Milchzähne über das gesunde Wachstum des Kiefers bis hin zu Zahnspangen & Co. sorgen Sie mit einer Zahn-Zusatzversicherung für die bestmögliche Behandlung und Vorsorge! Unsere Zahn-Zusatzversicherung „ZZ-Start“ unterstützt mit Zuschüssen für Kieferorthopädie und regelmäßige Prophylaxe die Zahngesundheit Ihres Kindes von Anfang an. So können Sie sicher sein, dass Ihr Kind mit einem unbeschwerten Lachen ins Leben startet. Nutzen Sie die Vorteile der VRK Zahnzusatzversicherung für Kinder und Jugendliche.
Ihr Vorteile mit dem Tarif ZZ Start:
- Kieferorthopädie wird bezuschusst (bis zum 18. Lebensjahr oder bei Unfall)
- Gilt unabhängig vom Bonusheft
- Keine Wartezeiten für die Leistungen der Zahn-Zusatzversicherung
- Schmerzausschaltung, z. B. Vollnarkose
- Zahnversiegelung
Die Leistungen des Zahnzusatz Start im Überblick
| Zahnzusatz Start | |
|---|---|
| Zahnmedizinische Prophylaxemaßnahmen (z. B. professionelle Zahnreinigung) | 100 Euro pro Kalenderjahr |
| Zahnbehandlung (z .B. Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung) | 200 Euro pro Kalenderjahr |
| Besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung wie z. B. Vollnarkose und Akupunktur | 200 Euro pro Kalenderjahr |
| Zahnersatz (z. B. Kronen, Brücken, Implantate) | In gleicher Höhe des von der GKV gezahlten befundbezogenen Betrags |
| Inlays (Einlagefüllungen) | 90 % |
| Zuschuss zur Kieferorthopädie | Bis zum 18. Lebensjahr oder bei Unfall 90 %, max. 1.500 Euro |
Die Beiträge zur Zahnzusatz Start im Überblick
Altersgruppe 13 bis 25 Jahre
16,30 € pro Monat
Altersgruppe ab 26 Jahre
19,50 € pro Monat
Auf welche Aspekte sollte ich bei der Wahl meiner Zahnzusatzversicherung achten?
Um den für Sie passenden Tarif unserer Zahnzusatzversicherungen zu finden, empfehlen wir Ihnen das persönliche Beratungsgespräch mit unseren Experten. Prüfen Sie im Vorfeld für sich selbst die folgenden Punkte:
- Leistungen: Welche Kosten werden für welche Leistungen übernommen? Traten/treten bei Ihnen gehäuft bestimmte Zahnbehandlungen auf? Gibt es bestimmte Leistungen oder Kostenpunkte, worauf Sie besonderen Wert legen?
- Selbstbeteiligung: Bei der VRK Zahnzusatzversicherung entfällt die Selbstbeteiligung!
- Wartezeit: Möchten Sie die Zahnzusatzversicherung sofort nutzen? In den Tarifen “Professional” und “Exclusive” haben Sie beispielsweise keine Wartezeit, um Leistungen in Anspruch zu nehmen. Lediglich die Höhe der Kostenerstattungen ist in den ersten fünf Beitragsjahren gedeckelt.
- Beiträge: Welche Beiträge zur Zahnzusatzversicherung im Vergleich zur Kostenübernahme und der Selbstbeteiligung kommen für Ihre Situation infrage? Bedenken Sie dabei Ihren allgemeinen Gesundheitszustand und die vergangenen Zahnbehandlungen. Beachten Sie auch, dass die meisten Zahnprobleme plötzlich auftreten und eine sofortige Entscheidung über die Art der Behandlung erfordern bzw. Kosten verursachen.
- Alter, Krankengeschichte und Hobbys: Welche Zahnbehandlungen waren bei Ihnen notwendig und wie häufig? Wie ist Ihre allgemeine Mundgesundheit? Beachten Sie bei der Wahl Ihrer Zahnzusatzversicherung auch, ob Sie ein Hobby oder einen Beruf haben, wo ein erhöhtes Risiko für Unfälle besteht.
- Nachhaltigkeit: Wussten Sie, dass Ihnen eine nachhaltige Versicherung gleich doppelt zugutekommt? Der VRK legt Ihre Beiträge als einziger Versicherer Deutschlands nachhaltig an: Dadurch werden besonders Unternehmen und Projekte gefördert, die ethisch, sozial und ökologisch handeln. Gleichzeitig sind dadurch die Renditen der Beiträge gesichert, da nachhaltige Unternehmen auch in Zukunft bestehen und weiter wachsen werden. Damit bleibt der VRK Ihr starker Partner, auf den Sie sich verlassen können!
Seit über 100 Jahren eine starke Wertegemeinschaft
Wir sind Ihr erfahrener Partner für umfassende Versicherungslösungen. Durch unsere christlichen Werte geprägt, legen wir Ihre Versicherungsbeiträge konsequent nach strengen ethischen, sozialen und ökologischen Nachhaltigkeitskriterien an. Diese werden jährlich von ECOreporter geprüft und bestätigt. Seit 2016 sind wir der einzige Versicherer in Deutschland mit dieser Auszeichnung.
Wir sind Ihr erfahrener Partner für umfassende Versicherungslösungen. Durch unsere christlichen Werte geprägt, legen wir Ihre Versicherungsbeiträge konsequent nach strengen ethischen, sozialen und ökologischen Nachhaltigkeitskriterien an. Diese werden jährlich von ECOreporter geprüft und bestätigt. Seit 2016 sind wir der einzige Versicherer in Deutschland mit dieser Auszeichnung.
Für Menschen im Raum der Kirchen
Als VRK bieten wir Menschen, die im Raum der Kirchen arbeiten, weitere Vorteile bei den Krankenzusatzversicherungen wie der Zahnzusatzversicherung an. Der kürzeste Weg zwischen zwei Menschen ist ein Lächeln. Und damit Sie immer für Ihre Mitmenschen da sein und ein Lächeln schenken können, ermöglichen wir Ihnen besondere Konditionen für Ihre Zahnzusatzversicherung.
Lassen Sie sich jetzt unverbindlich und kostenlos von unseren Experten beraten!
In unseren Versicherungsbedingungen erfahren Sie alle Details zu unserer Zahnzusatzversicherung.
-
Zahnzusatzversicherung Tarif Start -
Zahnzusatzversicherung Tarif Professional -
Zahnzusatzversicherung Tarif Exclusive -
Allgemeine Versicherungsbedingungen zur Krankenversicherung
Sinnvolle Ergänzungen zur Zahnzusatzversicherung
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Zahnzusatzversicherung
Es ist nie zu spät für eine Zahnzusatzversicherung: Da Sie bei unseren Zahnzusatz-Tarifen “Professional” und “Exclusive” keine Wartezeit haben, können Sie die Leistungen sofort in Anspruch nehmen. Sollte bei Ihnen bereits Behandlungsbedarf diagnostiziert worden sein, sprechen Sie bitte mit Ihrem persönlichen VRK-Berater. In jedem Fall werden Sie für alle künftigen Ereignisse gewappnet sein. Wir empfehlen Ihnen, möglichst frühzeitig eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen, denn in jungen Jahren sind die Beiträge geringer. Gleichzeitig können Sie bereits die beste medizinische Behandlung und Vorsorge in Anspruch nehmen. Das verbessert Ihre Zahngesundheit für das ganze Leben. Sie werden mit höherer Wahrscheinlichkeit keine oder deutlich weniger Eingriffe benötigen. Außerdem gelten während der ersten Versicherungsjahre gewisse Höchstbeträge für die Erstattungen der Zahnzusatzversicherung. Ab dem sechsten Versicherungsjahr gelten keine Höchstsummen mehr. Das heißt: Je früher Sie die sechs Beitragsjahre erfüllt haben, desto umfangreicher sind Sie abgesichert.
Die beste Zahnzusatzversicherung ist die, auf die Sie sich am meisten verlassen können. Wir empfehlen Ihnen als beste Zahnzusatzversicherung den Tarif “Zahnzusatz Exclusive”, weil damit oft bis zu 100 % der Kosten übernommen werden. Das betrifft zum Beispiel Inlays, Kronen und Implantate als auch Prophylaxe-Maßnahmen wie eine professionelle Zahnreinigung. Ab dem sechsten Versicherungsjahr gibt es keine Höchstgrenzen für Zahnersatzleistungen und Inlays. Sie sind rundum abgesichert und sehen sich nicht plötzlich mit harten finanziellen Belastungen konfrontiert. Sie haben in dem Tarif keine Wartezeit, d. h. Sie können alle Leistungen direkt nach Vertragsabschluss in Anspruch nehmen. Lassen Sie sich zur Zahnzusatzversicherung “Exclusive” persönlich beraten.
Die VRK Zahnzusatzversicherung hat in den Tarifen “Zahnzusatz Professional” und “Zahnzusatz Exclusive” keine Wartezeit: Sofort nach Abschluss können Sie die Leistungen in Anspruch nehmen. Bereits geplante Behandlungen und fehlende Zähne sind ausgeschlossen. In den ersten fünf Beitragsjahren gibt es Höchstgrenzen für Zahnersatzleistungen – außer bei Unfällen, dort entfallen die Grenzen.
Die Zahnzusatz-Versicherung von VRK gibt es im Tarif “Zahnzusatz Professional” schon ab 24,60 Euro pro Monat (21 bis 55 Jahre). Den Tarif “Zahnzusatz Exclusive” können wir Ihnen bereits ab 41,50 Euro anbieten. Ab 56 Jahren betragen die monatlichen Beiträge 36,50 Euro (Professional) und 67 Euro (Exclusive).
Um Ihre Zahnzusatzversicherung Professional abzuschließen, nutzen Sie unseren Beitragsrechner: Hier können Sie die Zahnversicherung direkt online berechnen und abschließen. Für die Zahnzusatzversicherung “Exclusive” ist eine Gesundheitsfrage zu beantworten, die Sie direkt mit Ihrem persönlichen Berater besprechen. Er klärt mit Ihnen auch gern alle Ihre offenen Fragen, Wünsche und Anforderungen. Wenn Sie eine Zahnzusatzversicherung mit dem Tarif “Professional” oder “Exclusive” abgeschlossen haben, können Sie die Leistungen direkt in Anspruch nehmen. Wie wäre es mit einer professionellen Zahnreinigung oder einer Zahnversiegelung gegen Karies? Mit der VRK Zahnzusatzversicherung tun Sie sich gleich etwas Gutes!
Für den Tarif Zahnzusatz Exclusive ist eine Gesundheitsfrage notwendig. Diese fragen wir nicht online ab. Daher kontaktieren Sie bitte Ihren persönlichen Berater. Er bespricht mit Ihnen, ob Sie eine herausnehmbare Teil- oder Vollprothese tragen bzw. ob in den letzten drei Jahren die Diagnosen Parodontose/Parodontitis oder Zahnschmelzdefekt festgestellt wurden bzw. ob Sie deswegen in Behandlung waren.
Grundsätzlich leistet die Zahnzusatzversicherung nicht, wenn Bedingungen oder medizinische Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Typische Fälle:
- Bereits vor Vertragsabschluss angeratene, begonnene oder laufende Behandlungen
- Maßnahmen ohne medizinische Notwendigkeit (rein ästhetische Eingriffe), experimentelle Methoden oder nicht anerkannte Verfahren
- Überschreitungen tariflicher Grenzen: Summenstaffeln/Höchstbeträge in den ersten Jahren, jährliche Limits, Anzahlbegrenzungen (z. B. Implantate), material- und labortechnische Höchstsätze
- Versäumte Obliegenheiten, z. B. fehlender Heil- und Kostenplan vor Behandlungsbeginn, wenn tariflich gefordert
- Falschangaben bei Antragstellung oder fehlender Versicherungsschutz (z. B. Beitrag nicht gezahlt, Vertrag noch nicht in Kraft)
- Kieferorthopädie nur bei medizinischer Notwendigkeit und innerhalb tariflicher Alters- und Leistungsgrenzen
- Leistungen, die vorrangig durch die GKV zu tragen sind, wenn keine GKV-Leistungsprüfung erfolgt ist
Gut zu wissen: In den Tarifen Professional und Exclusive gibt es keine Wartezeit. Ausschlüsse für bereits angeratene Behandlungen gelten dennoch. Die genauen Bedingungen und Erstattungsgrenzen entnehmen Sie bitte den AVB und dem Produktinformationsblatt. Bei Fragen hilft Ihnen unser Service gern weiter .
Ja, bei VRK finden Sie Zahnversicherungen für Kinder und Jugendliche in den Tarifen “Start”, “Professional” und “Exclusive”. Gerade für Heranwachsende ist eine hochwertige Zahnmedizin und umfangreiche Prophylaxe wichtig, beispielsweise bei kieferorthopädischen Maßnahmen wie Zahnspangen.
24,60 € pro Monat im Tarif ZZ Professional für den Altersbereich zwischen 21 und 55 Jahren
Der Zahnzusatz Exclusive kann nicht online berechnet werden. Bei Interesse erstellen wir Ihnen in einer persönlichen Beratung gerne ein Angebot.