


Ihre private Haftpflichtversicherung
für z. B. nur 2,80 € ¹ monatlich
- Besonders hoher Schutz
- Weltweit geschützt
- Balkonkraftwerke mitversichert

Wofür braucht man eine private Haftpflichtversicherung?
Im Alltag durch Unachtsamkeit einen Schaden verursachen ist einfach menschlich... Aber egal ob man den Laptop von Freunden beschädigt oder als Radfahrer im Straßenverkehr einen Fußgänger verletzt: Wer durch Unachtsamkeit einen Schaden anrichtet, muss ihn ersetzen. Das ist sogar gesetzlich geregelt.
Ihre Vorteile unsere Leistungen – für z. B. 2,80 € ¹ monatlich
- Besonders hoher Schutz – 100 Mio. Euro für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden (bei Personenschäden max. 15 Mio. Euro je verletzte oder getötete Person) je Versicherungsfall – ohne Begrenzung der Gesamtleistung im Versicherungsjahr (PH Classic).
- Versicherungsschutz auch auf nachhaltigen Wegen – Radfahrer (auch E-Bikes bis 25 km/h) Fahrer von gemieteten, geleasten, geliehenen oder verwahrten Fahrrädern oder E-Bikes bis 25 km/h sind durch unsere Privathaftpflichtversicherung geschützt.
- Inhaber von Anlagen zur Energieerzeugung
Für Schäden, für die Sie als ...
- Inhaber und Mieter einer geothermischen Anlage (Wärme, Warmwasser)
- Besitzer, Betreiber und Mieter von photovoltaischen Anlagen
- Besitzer, Betreiber und Mieter von Wind- und Wasserkraftanlagen
- Besitzer, Betreiber und Mieter Blockheizkraftwerken
- Inhaber einer Ladestation für Elektro-Fahrzeuge
- Inhaber und Mieter einer geothermischen Anlage (Wärme, Warmwasser)
... verantwortlich gemacht werden, besteht Versicherungsschutz.
- Produzieren Sie eigenen Strom mithilfe eines Balkonkraftwerkes? Mitversichert sind auch Schäden, für die Sie als Inhaber eines sogenannten Balkonkraftwerks (Mini-Solaranlage z. B. an Balkon oder Terrasse) verantwortlich gemacht werden. Voraussetzung ist, dass dieses Balkonkraftwerk zu einer bestimmten selbst bewohnten Immobilie gehört. Dies kann z. B. eine Mietwohnung, eine Eigentumswohnung oder ein Einfamilienhaus sein.
- Soziale Nachhaltigkeit finden wir gut: Alle pflegebedürftigen Angehörigen sind mitversichert, sofern häusliche Gemeinschaft besteht. Dies gilt auch für alle Angehörigen, die mit Ihnen zusammenwohnen.
- Rund um den Globus – unsere private Haftpflichtversicherung schützt Sie, egal, wo Sie gerade sind.
- Für Tierhalter zahmer Haustiere (z.B. Katze) und wilder Kleintiere (z. B. Schlangen und Spinnen, sofern gesetzlich oder behördlich erlaubt) und auch für Halter von privat gehaltenen und ausgebildeten Assistenz-Hunden (z. B. Blindenführhund) ist eine gesonderte Tierhalterhaftpflicht nicht erforderlich!
- Auch als Tierhüter fremder Hunde und Reit- und Zugtiere (z. B. Pferde, Esel) und als Fahrer fremder Fuhrwerke sind Sie abgesichert
Seit über 100 Jahren eine starke Wertegemeinschaft
Wir sind Ihr erfahrener Partner für umfassende Versicherungslösungen. Durch unsere christlichen Werte geprägt, legen wir ihre Versicherungsbeiträge konsequent nach strengen ethischen, sozialen und ökologischen Nachhaltigkeitskriterien an. Diese werden jährlich von ECOreporter geprüft und bestätigt. Seit 2016 sind wir der einzige Versicherer in Deutschland mit dieser Auszeichnung.


Wir sind Ihr erfahrener Partner für umfassende Versicherungslösungen. Durch unsere christlichen Werte geprägt, legen wir ihre Versicherungsbeiträge konsequent nach strengen ethischen, sozialen und ökologischen Nachhaltigkeitskriterien an. Diese werden jährlich von ECOreporter geprüft und bestätigt. Seit 2016 sind wir der einzige Versicherer in Deutschland mit dieser Auszeichnung.
Inhaltsverzeichnis
-
Ihre Vorteile – unsere Leistungen -
Wer ist versichert und was kostet eine Privathaftpflicht -
Private Haftpflichtversicherung: Vergleich der Optionen -
Schutz genießen: Was unsere Privat-Haftpflichtversicherung Classic für Sie leistet -
Wertvoll und nachhaltig ergänzt mit der Privat-Haftpflichtversicherung Classic PLUS -
Private Haftpflichtversicherung für Ihre Familie -
Innovationsgarantie
-
Vorsorgeversicherung -
Ehrensache! Wir übernehmen gesellschaftliche Verantwortung durch ethisch-sozialen Versicherungsschutz -
Was ist, wenn Sie Ihre dienstlichen Schlüssel verlieren? -
Download: Alle Informationen auf einen Blick -
Sinnvolle Ergänzungen zur Privathaftpflichtversicherung -
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Privat Haftpflichtversicherung
Wer ist versichert und was kostet eine Privathaftpflicht?
Single
z. B. für 2,80 € monatlich 1
Single mit Kind/ern
z. B. für 4,71 € monatlich 2
Paar
z. B. für 3,69 € monatlich 3
Familie mit Kind/ern
z. B. für 5,20 € monatlich 4
In unserer Familienhaftpflicht sind nicht nur Sie selbst, sondern alle Familienmitglieder in Ihrem Haushalt (auch z. B. pflegebedürftige oder geistig behinderte Personen) mitversichert.
Private Haftpflichtversicherung: Vergleich der Optionen
Was ist in der Privathaftpflicht versichert? Um sicherzustellen, dass Sie die besten Entscheidungen in Bezug auf Ihre Versicherungsbedürfnisse treffen, finden Sie hier unsere Angebote zur privaten Haftpflichtversicherung im Vergleich. In unserem Beitragsrechner erhalten Sie ein individuelles Angebot.
Basis | Classic | Classic PLUS | |
---|---|---|---|
Versicherungssumme | 10 Mio. € | 100 Mio. € | 100 Mio. € |
Wir unterstützen Nachhaltigkeit | Mit unserer Privathaftpflichtversicherung Classic PLUS belohnen wir insbesondere nachhaltiges Handeln durch höhere Leistungen im Schadenfall. | ||
Neuwertentschädigung |
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Nebenberufliche Tätigkeiten und Ferienjobs |
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Absicherung für Vermieter |
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Deliktunfähigkeit |
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Verlust fremder Schlüssel |
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Geliehene, gemietete und gepachtete Gegenstände |
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Ehrenamt und freiwilliges soziales Engagement |
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Anlagen zur Energieerzeugung |
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Halter und Hüter von Tieren |
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Nachbarschaftshilfe |
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Mietsachschäden an unbeweglichen Sachen |
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Schäden durch häusliche Abwasser |
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Innovationsgarantie |
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Forderungsausfalldeckung |
50.000 € | 50.000 € | 50.000 € |
Elektronischer Datenaustausch und Internetnutzung |
100.000 € | 50 Mio € | 50 Mio € |
Wir ersetzen Schäden an Sachen, die nicht mehr repariert werden können und max. 1 Jahr alt sind, zum Neuwert. D.h. wir nehmen keinen Abzug des altersbedingten Wertverlustes vor. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall und Versicherungsjahr auf 5.000 € begrenzt.
Versicherungsschutz besteht für Ihre nebenberufliche Tätigkeit mit einem Jahresumsatz von max. 22.000 €, z. B.:
- beim Nachhilfe- oder Musikunterricht
- als Alltagsunterstützer für Behinderte, Senioren, Geflüchtete oder Asylsuchende
- als Umwelt- und Erlebnispädagoge (innerhalb Deutschlands)
Versichert sind zudem Schäden aus den Gefahren eines Ferienjobs, sofern kein anderer leistet.
Versicherungsschutz besteht z. B. aus der Vermietung
- von Wohnräumen in Ihrer selbst genutzten Immobilie
- eines Ferienhauses, einer Ferienwohnung
- von bis zu 3 der folgenden im Inland liegenden Immobilien:
- Einliegerwohnung in Ihrem selbstbewohnten Einfamilienhaus
- Eigentumswohnung
- Garage
Vermieten Sie mehr als 3 dieser Objekte, kommen Sie bitte auf uns zu.
Versichert sind Schäden durch mitversicherte deliktsunfähige Kinder.
Der Versicherungsschutz gilt auch für Schäden durch versicherte Erwachsene, die
- infolge Demenz deliktunfähig sind (bis zur Versicherungssumme).
- aus sonstigen Gründen, z. B. aufgrund Epilepsie oder Bewusstlosigkeit deliktunfähig sind (bis 50.000 €).
Versichert sind Schäden durch Menschen, die infolge einer geistigen Behinderung deliktunfähig sind.
Versichert ist der Verlust fremder privat, ehrenamtlich oder beruflich genutzter Schlüssel.
Versicherungsschutz besteht bei Sachschäden an und Verlust von bestimmten beweglichen Sachen, die von Ihnen gemietet, geleast, geliehen, gepachtet oder verwahrt werden, z. B. ein geliehenes Fahrrad. In der Regel gilt eine Selbstbeteiligung von 250 €.
(Keine Selbstbeteiligung bei Schäden an medizinischen Geräten, die zu Diagnosezwecken oder zur Anwendung überlassen werden)
Versichert sind Ihr kirchliches Ehrenamt, Ihr freiwilliges soziales Engagement, Ihre ehrenamtliche Tätigkeit als gerichtlich bestellter Betreuer oder als Vormund. Besteht anderweitig Versicherungsschutz (z. B. Vereinshaftpflichtversicherung), leistet diese.
Wir schützen Sie als Inhaber von Anlagen zur Energieerzeugung (z. B. einer Solaranlage) vor den finanziellen Folgen von Schadenersatzansprüchen anderer.
Auch die gewerbliche Nutzung (z. B. das Einspeisen von Strom ins öffentliche Netz) ist bei bestimmten Anlagen mitversichert.
Wir schützen Sie als Halter und Hüter von Tieren
Wir leisten für Schäden, die durch Gefälligkeitshandlungen, z. B. bei einem Umzug, entstehen.
Versichert sind Mietsachschäden an unbeweglichen Sachen (z. B. Waschbecken). Versichert sind auch Mietsachschäden an Grundstücken und Grundstücksbestandteilen (z. B. Zäune, Heckenbepflanzung), Heizkörpern und Einbauküchen.
Schäden durch häusliche Abwasser sind versichert. Es läuft z. B. Ihre Waschmaschine aus und dadurch entsteht ein Wasserschaden in der Wohnung unter Ihnen.
Wir führen ein neues Produkt zur Privathaftpflicht ein und der Leistungsumfang ist im Vergleich zu Ihren Bedingungen ausschließlich vorteilhaft? Dann gelten die Verbesserungen auch für Ihren Vertrag und zwar für alle ab diesem Zeitpunkt eintretenden Versicherungsfälle. Ausgenommen davon sind beitragspflichtige Zusatzleistungen, wie z. B. die Leistungen aus den Bausteinen PLUS und Haus – und Wohnungsschutzbrief.
Unter bestimmten Voraussetzungen (u. a. ein rechtskräftiger Titel) erhalten Sie eine Leistung aus Ihrer eigenen Privathaftpflichtversicherung. Der Schadenverursacher hat Ihnen den Schaden selbst, als Tierhalter, als Tierhüter, als Eigentümer von Immobilien oder Grundstücken oder als Bauherr zugefügt. Die maximale Summe beträgt 50.000 €.
Versichert sind Schäden durch elektronischen Datenaustausch und Internetnutzung, z. B. bei der Weiterleitung virenverseuchter E-Mails
Basis | Classic | Classic PLUS | |
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Mehrkosten für Sachen mit einem Nachhaltigkeitssiegel |
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Mehrkosten für energieeffiziente Elektrogeräte |
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Mehrkosten für Reparaturen – Reparatur statt Austauch |
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Mehrkosten für gebrauchten oder generalüberholten Ersatz – Gebraucht vor Neu |
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Mehrkosten für baubiologische Produkte und Stoffe |
Wir erstatten die Mehrkosten für die Beschaffung von Sachen mit einem Nachhaltigkeitssiegel. Je Versicherungsfall zahlen wir über die gesetzliche Schadenersatzpflicht hinaus bis zu 30 % des berechtigten Schadenersatzanspruchs, max. 1.500 €.
Wir übernehmen die Mehrkosten für energieeffiziente Elektrogeräte (EU-Energielabel). Je Versicherungsfall zahlen wir über die gesetzliche Schadenersatzpflicht hinaus bis zu 30 % des berechtigten Schadenersatzanspruches, max. 1.500 €. Das neue Gerät gehört einer besseren Effizienzklasse als das geschädigte Gerät an. Die Leistung erbringen wir nicht bei Schäden an Computern, Laptops und Mobiltelefonen.
Sie haben eine Sache beschädigt und die Reparaturkosten übersteigen die gesetzliche Schadenersatzpflicht (den Zeitwert)? Je Versicherungsfall zahlen wir bis zu 30 % über den Zeitwert hinaus, max. 3.000 €.
Wir erstatten die Mehrkosten für eine gebrauchte oder generalüberholte Sache. Je Versicherungsfall zahlen wir über die gesetzliche Schadenersatzpflicht hinaus bis zu 30 % des Zeitwerts, max. 1.500 €.
Wir erstatten im Bereich Bauen und Wohnen sowie für Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz die Mehrkosten für baubiologische Produkte und Baustoffe. Je Versicherungsfall zahlen wir bis zu 10 % des berechtigten Schadenersatzanspruches, max. 1.000 €.
Basis | Classic | Classic PLUS | |
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Versicherungssumme | 10 Mio. € | 100 Mio. € | 100 Mio. € |
Halten von Assistenzhunden |
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Halten zahmer Haustiere – Katzen, Hamster, Wellensittiche |
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Hüten fremder Hunde, Pferde und Zugtiere |
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Halten und Hüten wilder Kleintiere |
Wir bieten kostenlosen Versicherungsschutz für alle Arten von Assistenzhunden (gemäß der Assistenzhundeverordnung).
Das Halten zahmer Haustiere (z. B. Katzen, Hamster, Wellensittiche) ist versichert.
Sie sind abgesichert als Hüter fremder Hunde, Pferde und Zugtiere und auch als Fahrer fremder Fuhrwerke.
Das Halten und Hüten wilder Kleintiere (z. B. Spinnen, Schlangen) ist versichert, wenn die Haltung gesetzlich oder behördlich erlaubt ist und ausschließlich zu privaten Zwecken erfolgt.
Schutz genießen
Was unsere Privat-Haftpflichtversicherung Classic für Sie leistet
Schutz genießen
Was unsere Privat-Haftpflichtversicherung Classic für Sie leistet
Sie helfen Freunden beim Umzug
Dabei fällt Ihnen der Fernseher herunter. Dann ersetzen wir den Schaden für Sie, denn wir leisten auch bei Schäden, die durch Nachbarschaftshilfe und Gefälligkeitshandlungen entstehen.
Verlust fremder Schlüssel
Sie haben den Schlüssel für das Gemeindezentrum verloren, den Sie für Ihre ehrenamtliche Tätigkeit nutzen? Oder als Pflegekraft den beruflichen Stations- oder Heimschlüssel verloren? Wir kommen für den Verlust fremder privat, ehrenamtlich oder beruflich genutzter Schlüssel auf.
Versicherungsschutz für versicherungspflichtige Flugmodelle (z. B. Drohnen)
Schäden durch den Gebrauch von elektrisch angetriebenen Flugmodellen bis 250 g Startmasse (auch Drohnen), die Sie zu privaten Hobbyzwecken nutzen, sind mitversichert. Flugmodelle über 250 g und bis 5 kg Startmasse können über unseren Tarif Classic PLUS versichert werden.
Flugmodelle, unbemannte Ballone und Drachen, deren Startmasse max. 5 kg beträgt und die nicht durch Motoren oder Treibsätze angetrieben werden, sind ebenfalls versichert.
Sie leihen, mieten, leasen oder verwahren etwas für jemanden auf
Zum Beispiel die hochwertige Kamera eines Bekannten für Ihren Urlaub, die durch ein Missgeschick irreparabel zerstört wird. Unsere Privat-Haftpflichtversicherung kommt auch in solchen Fällen für den entstandenen Schaden auf. In der Regel gilt eine Selbstbeteiligung von 250 Euro.
Sie verursachen als Radfahrer im Straßenverkehr einen Unfall
Dabei wird ein anderer Radfahrer schwer verletzt, weil er mit dem Kopf ungeschützt auf den Asphalt aufschlägt und bleibende Schäden davonträgt. Durch einen langfristigen Krankenhausaufenthalt und eventuell lebenslang anfallende Pflegekosten gehen die Schadensersatzansprüche schnell in die Millionen. Wir übernehmen auch Regressansprüche, z. B. der Krankenkasse oder des Arbeitgebers des Geschädigten.
Unsere Privathaftpflichtversicherung Classic schützt Sie in solchen Fällen mit einer Versicherungssumme von 100 Mio. Euro für alle Personen- Sach- und Vermögensschäden je Versicherungsfall (bei Personenschäden max. 15 Mio. Euro je verletzte oder getötete Person).
Pflege- und Reinigungsarbeiten an fremden Kfz
Sie reinigen oder pflegen ein Fahrzeug, dass Sie geliehen oder gemietet haben von Hand und es entsteht dadurch ein Schaden? Wir kommen für den Schaden auf. Gleiches gilt für Schäden durch Pflege- und Reinigungsarbeiten an Fahrzeugen, die Ihnen aus Gefälligkeit überlassen wurden. Wartungs- und Reparaturarbeiten gehören nicht dazu. Ausgenommen sind Schäden an Fahrzeugen, die Sie dauerhaft oder regelmäßig nutzen, z. B. ein Dienstfahrzeug.
Internet und Daten
Versicherungsschutz besteht beim elektronischen Datenaustausch und bei der Internetnutzung (z.B. Weiterleitung virenverseuchter E-Mails) bis 50 Mio. Euro.
Forderungsausfalldeckung abgesichert
Sie werden im Straßenverkehr durch einen unachtsamen Radfahrer oder vorsätzlich erheblich verletzt und Ihnen wird vom Gericht Schmerzensgeld zugesprochen? Doch der Radfahrer kann nicht zahlen und ist nicht versichert? Oder Sie werden von einem Hund gebissen, müssen im Krankenhaus behandelt werden und haben Anspruch auf Schmerzensgeld? Aber der Tierhalter ist zahlungsunfähig und hat keine Versicherung?
Für diese Fälle gibt es die Forderungsausfalldeckung. Das bedeutet, Sie erhalten unter bestimmten Voraussetzungen (es liegt z. B. ein rechtskräftiger Titel vor) Ihr Schmerzensgeld von uns. Wir zahlen bis zu 50 Mio Euro. Der Versicherungsschutz gilt in den EU-Staaten, in der Schweiz, in Norwegen, Island oder Liechtenstein.
Sie machen Ski-Urlaub in Italien
Der italienische Gesetzgeber verlangt seit dem 01.01.2022, dass jeder Ski- und Snowboard-Fahrer in den italienischen Skigebieten eine gültige Privat-Haftpflichtversicherung nachweist. Schäden oder Verletzungen „Dritter“ (vertragsfremder Personen) müssen abgedeckt sein.
Nicht-Versicherte müssen mit Verwaltungsstrafen von 100 bis 150 Euro und dem Entzug des Skipasses rechnen. Für Langlaufpisten gilt dies nicht. Unsere Privat-Haftpflichtversicherung bietet den erforderlichen Versicherungsschutz! Auf Wunsch erstellen wir entsprechende Bestätigungen.
Balkonkraftwerke (Mini-Solaranlage)
In der Privat-Haftpflichtversicherung sind Schäden, für die Sie als Inhaber eines Balkonkraftwerks verantwortlich gemacht werden, mitversichert. Voraussetzung ist, das Kraftwerk gehört zu einer bestimmten selbst bewohnten Immobilie. Eine solche Immobilie kann z. B. eine Mietwohnung, eine Eigentumswohnung oder ein Einfamilienhaus sein.
Der Versicherungsschutz in der Privat-Haftpflichtversicherung umfasst die Begleichung berechtigter Schadensersatzansprüche und die Abwehr unberechtigter Forderungen. Der Versicherungsschutz umfasst auch Schadenersatzansprüche Dritter aus der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten.
Beispiel: Ihr Balkonkraftwerk ist nicht ausreichend am Balkon befestigt und fällt herunter auf ein geparktes Auto. Ebenfalls versichert sind Schadenersatzansprüche aus dem Betrieb des Balkonkraftwerks.
Auch hier ein Beispiel: Das Balkonkraftwerk gerät während des Betriebes in Brand und das Feuer greift auf das Nachbargebäude über.
Versicherungsschutz für Inhaber weiterer Anlagen zur Energieerzeugung
- Inhaber und Mieter einer geothermischen Anlage (Wärme, Warmwasser)
- Besitzer, Betreiber und Mieter von photovoltaischen Anlagen
- Besitzer, Betreiber und Mieter von Wind- und Wasserkraftanlagen
- Besitzer, Betreiber und Mieter Blockheizkraftwerken
- Inhaber einer Ladestation für Elektro-Fahrzeuge
... verantwortlich gemacht werden, besteht Versicherungsschutz.
Sie sind Inhaber einer der folgenden Anlagen und speisen Strom ins öffentliche Netz ein? Hier spricht man von gewerblicher Nutzung – auch diese ist versichert.
- Solaranlage, auf dem Boden installiert, bis 200 qm Modulfläche
- Solaranlage, am Gebäude installiert, ohne Begrenzung der Modulfläche
- Mobile Anlage zur Erzeugung regenerativer Energien
- Windkraftanlage, bis zu 10 m Höhe und bis max. 15 kW-Peak
- Wasserkraftanlage, bis max. 15 kw-Peak
- Blockheizkraftwerke, mit einer elektrischen Leistung bis 50 kW
- Bioenergie-Anlage mit Bevorratung bis zu 6 m3 Fassungsvermögen
- Wärmepumpen-Anlage (Luft-Luft, Luft-Wasser)
Amts- und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
Für Mitarbeitende im kirchlichen und öffentlichen Dienst sowie der freien Wohlfahrtspflege bieten wir ergänzend zur Privathaftpflicht Classic wertvollen Versicherungsschutz. Als Person im kirchlichen oder öffentlichen Dienst, z.B. als Pfarrer, Lehrer oder Erzieher, haben Sie eine besondere Verantwortung zu tragen. Wenn bei der Ausübung Ihres Berufs ein Personen-, Sach- oder Vermögensschaden entsteht, macht man Sie im schlimmsten Fall dafür verantwortlich. Schützen Sie sich vor den finanziellen Folgen mit unserer Amts- und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung..
Nachhaltig gut versichert
Ethisch-nachhaltiges Handeln liegt dem Versicherer im Raum der Kirchen seit jeher am Herzen – und das in vielerlei Hinsicht. Dies wird uns durch Focus Money mit dem Siegel „Höchste Nachhaltigkeit“ bescheinigt.

Nachhaltig gut versichert

Ethisch-nachhaltiges Handeln liegt dem Versicherer im Raum der Kirchen seit jeher am Herzen – und das in vielerlei Hinsicht. Dies wird uns durch Focus Money mit dem Siegel „Höchste Nachhaltigkeit“ bescheinigt.
Wertvoll ergänzt mit der Privat-Haftpflichtversicherung Classic PLUS
Nachhaltige Leistungsmerkmale innerhalb der Privat-Haftpflichtversicherung Classic PLUS:
Wertvoll ergänzt
mit der Privat-Haftpflichtversicherung Classic PLUS
Nachhaltige Leistungsmerkmale innerhalb der Privat-Haftpflichtversicherung Classic PLUS:
- Mehrkosten für baubiologische Produkte und Stoffe
Wir erstatten im Bereich Bauen und Wohnen die Mehrkosten für baubiologische Produkte und Baustoffe in Höhe von bis zu 10% des berechtigten Schadenersatzanspruchs, maximal bis 1.000 Euro. Das gilt auch für Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz. Beispiele:- ökologische/organische Wandfarbe
- ökologische/organische Dämmstoffe
- mineralischer Innen- bzw. Außenputz
- Bodenbeläge aus Holz
- Dämmstoffe
- Heizsysteme
- Mehrkosten für Sachen mit einem Nachhaltigkeitssiegel
Wir erstatten die Mehrkosten für die Beschaffung von Sachen mit einem Nachhaltigkeitssiegel. Diese Sachen sind mit Siegeln versehen, die umweltfreundliche und sozialverträgliche Produkte kennzeichnen. Sie sind zertifiziert oder staatlich festgesetzt, wie zum Beispiel Grüner Knopf, Der Blaue Engel.
Je Versicherungsfall zahlen wir über die gesetzliche Schadenersatzpflicht hinaus bis zu 30 % des berechtigten Schadenersatzanspruchs, maximal 1.500 Euro.
- Mehrkosten für Reparaturen: „Reparieren statt Wegwerfen“
Wir erstatten anstelle des Zeitwerts die Mehrkosten einer Reparatur, wenn die Reparaturkosten einer beschädigten Sache den Zeitwert übersteigen. Wir leisten bis zu 30% über dem Zeitwert, maximal 3.000 Euro.
- Mehrkosten für Gebrauchtes oder Generalüberholtes
Wir fördern das Prinzip „gebraucht vor neu“ und erstatten die Mehrkosten für eine gebrauchte oder generalüberholte Sache, wenn eine Reparatur nicht mehr möglich ist (Totalschaden). Wir zahlen auf Ihren Wunsch dem Geschädigten im Schadenfall bis zu 30 % mehr, als die gesetzliche Schadenersatzpflicht vorgibt (Zeitwert der beschädigten Sache), maximal 1.500 Euro.
- Mehrkosten für energieeffiziente Elektrogeräte
Wir erstatten die Mehrkosten für ein energieeffizientes Elektrogerät mit einem EU-Energielabel, wenn das neue Gerät eine bessere Energieeffizienzklasse als das beschädigte Elektrogerät hat. Wir zahlen, sofern Sie das wünschen, über die gesetzliche Schadenersatzpflicht hinaus bis zu 30 % des Schadenersatzanspruchs, maximal 1.500 Euro.

Sichern Sie mit der Privat-Haftpflichtversicherung Classic PLUS u. a. gegen weitere Risiken ab:
Gut abgesichert
Sichern Sie mit der Privat-Haftpflichtversicherung Classic PLUS u.a. gegen weitere Risiken ab:
Wenn Sie bei sich zuhause als Tagesmutter tätig sind oder sich als Babysitter etwas dazuverdienen, bieten wir Ihnen hierfür unseren Versicherungsschutz – für die Betreuung von Kindern unter 18 Jahren. Der Versicherungsschutz umfasst auch Schäden, die die zu betreuenden Kinder verursachen oder erleiden.
Nebenberufliche Tätigkeiten bis 22.000 Euro Jahresumsatz sind versichert.
Beispiele sind u. a.:
- Erteilung von Nachhilfe- oder Musikunterricht
- Alltagsunterstützung für Behinderte, Senioren, Geflüchtete, Asylsuchende sowie als anerkannter Nachbarschaftshelfer im Sinne der Pflegekasse (ohne pflegerische und medizinische Tätigkeiten).
- Betätigung als Alleinunterhalter, Zeitschriften- und Prospektzusteller.
- Gäste- und Fremdenführer, Wander- und Waldführer (nicht aber Berg- und Skiführer), Umwelt und Erlebnispädagogik; jeweils innerhalb Deutschlands.
Versichert sind Schäden aus der Ausübung eines Ferienjobs. Vorrangig leistet aber die Haftpflichtversicherung des Arbeitgebers.
Wenn Sie einzelne Räume, Ferienwohnungen oder -häuser an Feriengäste vermieten schützen wir Sie bei daraus resultieren Schadensersatzansprüchen, zum Beispiel wenn der Feriengast durch Mängel am Objekt zu Schaden kommt. Dieser Schutz gilt für Vermietungen in einem EU-Staat, der Schweiz, Norwegen, Island, Liechtenstein, Monaco, San Marino oder Andorra. Vorausgesetzt, es erfolgt keine Bewirtung.
Schäden durch den Gebrauch von Flugmodellen über 250 g und bis 5 kg, die zur privaten Sport- und Freizeitgestaltung genutzt und rein elektrisch angetrieben werden (z. B. Drohnen), sind versichert. Voraussetzung ist, dass Sie keinen Versicherungsschutz aus einem anderen Versicherungsvertrag (z. B. Luftfahrt-Haftpflichtversicherung) haben.
Versichert sind Schäden, die Sie als Fahrer durch Betanken mit einem für das Kraftfahrzeug nicht geeigneten Kraftstoff verursachen. Vorausgesetzt, es handelt sich um ein geliehenes, gemietetes oder aus Gefälligkeit überlassenes Fahrzeug. Wir erstatten den Schaden, der unmittelbar durch die Falschbetankung entstanden ist. Folgeschäden, zum Beispiel am Motor, sind nicht versichert. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 3.000 Euro begrenzt. Allerdings besteht kein Schutz für Schäden am Dienstfahrzeug, das Sie auch privat nutzen dürfen oder bei Schäden aus einer beruflichen, betrieblichen oder gewerblichen Tätigkeit.
Sie dürfen zum Beispiel das Fahrzeug eines Freundes fahren und sind für einen Schaden verantwortlich?
- Bei einem Kasko-Schaden übernehmen wir die Selbstbeteiligung der bestehenden Kaskoversicherung
- Kommt es durch den Schaden zu einer Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes in Kfz-Haftpflicht und /oder Kaskoversicherung, übernehmen wir 5 Jahre lang die Mehrkosten.
Wir ersetzen Sachen zum Neuwert, wenn die beschädigte Sache noch kein Jahr alt ist, nicht mehr reparierbar (Totalschaden) und kein anderer zur Leistung verpflichtet ist (z. B. Hausratversicherung). Wir leisten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch bis zu 5.000 Euro je Versicherungsfall und Versicherungsjahr. Dies gilt zum Beispiel nicht für Smartphones, Tablets, Computer oder Spielekonsolen.
Versichert sind Sachschäden, die Sie im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit Ihrem Arbeitskollegen oder Arbeitgeber zufügen. Vorausgesetzt, es besteht kein Versicherungsschutz aus einem anderen Versicherungsvertrag. Der Versicherungsschutz ist je Versicherungsfall und Versicherungsjahr auf 10.000 Euro begrenzt. Nicht versichert ist z. B. das Arbeitsmaterial, das Ihnen als angestellter Arbeitnehmer zur Verfügung gestellt wird.

Private Haftpflichtversicherung für Ihre Familie z. B. für 5,20 € 4 monatlich
Stellen Sie sich vor, Ihr Kind hat aus Versehen den Laptop eines Freundes beschädigt oder Sie selbst haben beim Besuch bei Nachbarn unbeabsichtigt eine wertvolle Vase umgeworfen. Die Kosten für die Wiederherstellung können enorm sein. Doch hier kommt eine private Haftpflichtversicherung für die Familie ins Spiel. Den Familienschutz gibt es z. B. für 5,20 € 4 monatlich.
Sie deckt unbeabsichtigte Sach- und Personenschäden ab, die Sie oder Ihre Familienmitglieder verursacht haben. Die private Haftpflichtversicherung ist also ein unverzichtbarer Schutz für Ihre Familie. Sie begleicht nicht nur die Kosten für Schäden, die von Ihnen oder Ihren Familienmitgliedern verursacht wurden, sondern wehrt auch unberechtigte Forderungen ab. Eine solche Absicherung bietet Ihnen finanzielle Sicherheit in unvorhergesehenen Fällen und schützt vor hohen Schadensersatzforderungen. Keine Familie sollte ohne eine private Haftpflichtversicherung sein. Denn egal, wie vorsichtig Sie auch sind, Unfälle und Missgeschicke können jedem passieren.
Familien-Versicherung: Wer ist versichert?
- Sie als unser Versicherungsnehmer.
- Ihr Ehepartner/eingetragener Lebenspartner; oder Ihr nicht ehelicher Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft; auch nach Umzug in ein Pflegeheim.
- Ihre unverheirateten minderjährigen Kinder. Ihre volljährigen Kinder, solange sie mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben. Vorausgesetzt, sie sind nicht verheiratet und haben keine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet.
- Auch ohne häusliche Gemeinschaft bleiben Ihre unverheirateten volljährigen Kinder unter bestimmten Voraussetzungen mitversichert, z.B.:
- solange sie sich in der Schul- oder beruflichen Ausbildung befinden. Dazu gehören Lehre, Studium, Referendarzeit, Bachelor- und Masterstudiengang.
- wenn sie nach der Schule befristete soziale Dienste leisten, an einem Work & Travel-Programm teilnehmen oder als Au-pair ins Ausland gehen.
- Ihre Eltern und Großeltern, solange sie mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben. Wenn sie im unmittelbaren Anschluss daran in ein Pflegeheim ziehen, besteht der Versicherungsschutz weiter.
- Weitere Angehörige (auch Pflegebedürftige), die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben.
Profitieren Sie schon vom Kombi-Bonus? Mit mindestens 2 kombifähigen Verträgen sinkt der Beitrag in Ihrer Pkw-Haftpflichtversicherung und Kaskoversicherung um 5 %.
Innovationsgarantie
Ein weiteres Highlight für Sie ist die Innovationsgarantie: Sie profitieren automatisch von zukünftigen Leistungsverbesserungen in unserer Privat-Haftpflichtversicherung.
Vorsorgeversicherung
Für bestimmte Risiken gewähren wir im Rahmen unserer Privathaftpflichtversicherung vorsorglich und zeitlich befristet Versicherungsschutz, wenn Sie sich zum Beispiel erstmalig einen Hund anschaffen oder eine Immobilie erwerben.
Versicherungsschutz im Ehrenamt
Wir bieten Ihnen mit unserer Privat-Haftpflichtversicherung auch diesen Schutz:
Risiken, die durch die Ausübung eines kirchlichen bzw. sozialen Ehrenamtes entstehen, sind ohne Zuschlag mitversichert.
Erhalten Sie weitere Informationen zu unserem Versicherungsschutz für kirchliches und soziales Ehrenamt.
Sie engagieren sich unentgeltlich zum Beispiel im Umwelt- oder Naturschutz oder in Vereinen? Ihr Engagement unterstützen wir mit unserem Versicherungsschutz.
Sie übernehmen Verantwortung für andere Menschen? Wir schützen Sie vor den finanziellen Folgen, sollten Sie aus Versehen einen Fehler machen.
Sie unterstützen neben Ihrem Job Behinderte, Senioren oder Geflüchtete im Alltag? Wir sichern Sie gegen Schadenersatzansprüche aus dieser Tätigkeit ab.
Menschen mit geistiger Behinderung haften im Schadenfall nicht, da sie deliktsunfähig sind. So bleiben Geschädigte auf ihren Ansprüchen sitzen oder als Angehörige kommen Sie selbst für den Schaden auf. Mit unserer Privat-Haftpflichtversicherung vermeiden Angehörige und ehrenamtliche Betreuer Streit und den Griff in die eigene Tasche.
Weitere Informationen zu unserem Versicherungsschutz für Menschen mit geistiger Behinderung finden Sie hier.
Kinder
Kinder unter sieben Jahren – im Straßenverkehr unter zehn Jahren – sind deliktsunfähig und haften nicht für Schäden. Eltern müssen nur dann Schadensersatz leisten, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzen. Diese gesetzlichen Regelungen führen oft zu großem Ärger, den Sie mit unserer Privathaftpflichtversicherung vermeiden können.
Mitversicherte Erwachsene
Wir kommen auch für Schäden durch mitversicherte Erwachsene auf, die infolge Demenz oder aus sonstigen Gründen, z.B. Epilepsie oder Bewusstseinsstörungen deliktsunfähig sind. Wir leisten bis zu 50.000 Euro an den unmittelbar geschädigten Dritten.
Auch ohne häusliche Gemeinschaft sind Ihre volljährigen Kinder über Sie in unserer Familien-Versicherung mitversichert − solange sie sich in einer schulischen oder beruflichen Ausbildung befinden und nicht verheiratet sind. Auch bei Auszeiten nach der Schule von bis zu zwei Jahren bleiben Ihre Kinder mitversichert.
Dies gilt ebenso, wenn sie nach der Schule befristete soziale Dienste leisten, an einem Work & Travel-Programm teilnehmen oder als Au-pair ins Ausland gehen.
Ihre Eltern, Großeltern und weitere Angehörige (auch Pflegebedürftige) sind kostenfrei mitversichert, solange sie mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben. Wenn Ihre Eltern oder Großeltern im unmittelbaren Anschluss daran in ein Pflegeheim ziehen, besteht der Versicherungsschutz weiter.
Die Privathaftpflichtversicherung umfasst auch Schäden, die während des fachpraktischen Unterrichts an einer Schule oder Universität, auftreten. Gleiches gilt bei Schäden während eines Betriebs-, Schnupper- oder Schülerpraktikums.
Immobilienbesitzer im Inland
Die Privathaftpflichtversicherung schützt Sie als Inhaber bestimmter im Inland gelegener Immobilien (z. B. Ihr Einfamilienhaus), als Inhaber eines Schrebergartens und als Besitzer von separat gelegenen Garagen und Stellplätzen.
Mitversichert sind hierbei auch:
- Schäden wegen Verletzung von Verkehrssicherungspflichten, z. B. Räum- und Streupflicht.
- Gewässerschäden durch Heizöltanks und durch das Befüllen eines Öltanks.
- Schäden durch Flüssiggastanks.
- Schäden in Verbindung mit privaten Bauvorhaben (z. B. Umbauten am Haus) bis zu einer Bausumme von 200.000 Euro.
Als Vermieter von z. B. einer Einliegerwohnung oder von Eigentumswohnungen beantragen Sie den Zusatzbaustein PH PLUS bitte gleich mit.
Vermieten Sie ein Haus oder ein Mehrfamilienhaus?
Bei Vermietungen, die nicht unter den Schutz der Privathaftpflichtversicherung fallen (z. B. bei Eigentum von vermieteten Häusern und Mehrfamilienhäusern) empfiehlt sich der Abschluss einer gesonderten Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung.
Immobilienbesitzer im Ausland
Die Privathaftpflichtversicherung schützt Sie auch als Eigentümer von Immobilien im Ausland, z. B. einem Wochenend, -oder Ferienhaus in
- der EU
- der Schweiz
- Norwegen
- Island
- Liechtenstein
- Monaco
- San Marino
- Andorra
Bauherren
Für Bauvorhaben, die nicht unter den Schutz der Privathaftpflichtversicherung fallen, z. B. wenn die Bausumme höher als 200.000 Euro ist, empfehlen wir den Abschluss einer gesonderten Bauherren-Haftpflichtversicherung.
Ihnen gehört ein, auf Dauer, fest installierter Wohnwagen, den Sie zu Wohnzwecken nutzen? Oder ein Mobilheim? Wir schützen Sie vor den finanziellen Folgen, wenn Sie für einen Schaden verantwortlich gemacht werden.
Voraussetzungen:
- Ihr Hauptwohnsitz ist in Deutschland
- der Wohnwagen, das Mobilheim befindet sich innerhalb der EU-Staaten, der Schweiz, Norwegen, Island, Liechtenstein, Monaco, San Marino oder Andorra.
Tipp für das Dauercampen oder den Camping-Urlaub:
Ihre Hausratgegenstände schützen Sie vor Schäden durch Naturgefahren oder Diebstahl mit unserer Hausratversicherung PLUS.

Ausgezeichnete Beratung
Die Bedürfnisse unserer Kunden liegen uns besonders am Herzen. Darum sind uns Transparenz und Nachhaltigkeit sehr wichtig. Überzeugen Sie sich einfach selbst.
Ausgezeichnete Beratung

Die Bedürfnisse unserer Kunden liegen uns besonders am Herzen. Darum sind uns Transparenz und Nachhaltigkeit sehr wichtig. Überzeugen Sie sich einfach selbst.
In unseren Versicherungsbedingungen erfahren Sie alle Details zu unserer Privat-Haftpflichtversicherung.
Sinnvolle Ergänzungen zur Privathaftpflichtversicherung
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Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Haftpflichtversicherung
Eine private Haftpflichtversicherung bietet Schutz vor den finanziellen Folgen unvorhergesehener Schadensereignisse. Sie kommt ins Spiel, wenn Sie als Privatperson einen Schaden verursachen, für den Sie verantwortlich gemacht werden. Die Versicherung prüft, ob Sie tatsächlich verantwortlich sind und übernimmt dann die Kosten bis zur vereinbarten Deckungssumme oder wehrt unberechtigte Ansprüche für Sie ab.
Typische Fälle, in denen eine Privathaftpflichtversicherung benötigt wird, sind beispielsweise die Beschädigung von fremdem Eigentum (Sie verschütten versehentlich Rotwein auf dem Sofa eines Freundes oder Sie sind verantwortlich für einen Personenschaden (beispielsweise durch einen von Ihnen verursachten Fahrradunfall). Nicht nur Sach- und Personenschäden sind abgedeckt, sondern auch Vermögensschäden.
Sie sind Single und im kirchlichen oder öffentlichen Dienst beschäftigt? Dann können Sie sich bei uns schon ab 2,80 € 1 monatlich absichern.
Sie sind Single mit Kind/ern? Versicherungsschutz gibt es ab 4,71 € 2 monatlich.
Bei unserem Single-Tarif sind Partner , Kinder und weitere Angehörige nicht automatisch mitversichert.
Bei unserer Variante Single mit Kind/ern sind Partner und weitere Angehörige (außer Kind/er) nicht automatisch mitversichert.
Sie können sie aber auch nachträglich in den Vertrag aufnehmen lassen (Umstellung auf Familienschutz). Für unverheiratete „Wochenendväter- oder -mütter“ reicht der Single-Tarif aus, wenn die Kinder nicht in deren Haushalt gemeldet sind.
Unseren Familienschutz für Familie mit Kind/ern gibt es ab günstigen 5,20 € 4 monatlich.
Das Paar ohne Kind/er schützen wir bereits ab 3,69 € 3 monatlich.
Die genannten Beiträge gelten für unsere Produktlinie Classic, die wir empfehlen. Günstiger wird es mit unserer Produktlinie Basis.
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Obwohl eine persönliche Haftpflichtversicherung in Deutschland nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, gehört sie dennoch zu den wichtigsten Versicherungen, die jeder Bürger haben sollte. Sie zählt zu den freiwilligen Versicherungen, was bedeutet, dass nicht jeder eine private Haftpflicht hat. Eine solche Versicherung deckt Schäden ab, die Sie unbeabsichtigt anderen zufügen. Sie tritt beispielsweise ein, wenn Sie aus Versehen das Eigentum eines anderen beschädigen oder eine Person bei einem Unfall verletzen.
Die private Haftpflichtversicherung übernimmt Kosten für Schäden, die Sie verursachen und für die Sie haften müssen. Dabei können sie verschiedene Typen von Schäden einschließen:
- Sachschäden: Schäden, die Sie am Eigentum von Dritten verursachen, sind durch die Privathaftpflicht abgedeckt. Vom zerbrochenen Fenster bis zum beschädigten Fahrrad hilft diese Versicherung, Wiedergutmachung zu leisten.
- Personenschäden: Die Versicherung zahlt, wenn Sie für Verletzungen oder Gesundheitsschäden verantwortlich gemacht werden. Dies könnte z.B. der Fall sein, wenn jemand durch Ihre Schuld stürzt und sich dabei verletzt.
- Vermögensschäden: Auch bei Vermögensschäden, die ohne Personen- oder Sachschaden entstehen, leistet die private Haftpflichtversicherung. Dies würden z.B. rein finanzielle Verluste sein, die Dritten durch Ihre Handlung oder Unterlassung entstanden sind.
Nein, eine private Haftpflichtversicherung ist in Deutschland nicht gesetzlich vorgeschrieben. Trotzdem ist sie sehr empfehlenswert. Die Privathaftpflicht schützt Sie jeden Tag vor finanziellen Folgen von Schäden, für die Sie verantwortlich gemacht werden. Das können Sachschäden sein, wie zum Beispiel ein versehentlich zerstörter Laptop, oder Personenschäden, wie etwa bei einem Unfall.
Besonders im Alltag kann es schnell zu solchen Missgeschicken kommen. Dann ist es gut, wenn Sie auf die Unterstützung der privaten Haftpflichtversicherung zählen können.
Gerade für Familien oder Single mit Kindern ist diese Versicherung besonders wichtig. Wenn Kinder unbeabsichtigt Schäden verursachen, gibt es oft Streitigkeiten mit Nachbarn, auch über die Haftungsfrage. Dies nimmt Ihnen die Privathaftpflicht ab! Egal ob Single oder Paare , die private Haftpflichtversicherung ist für jeden unerlässlich. Denn jedem kann ein Missgeschick passieren, das einen Schaden verursacht. Die private Haftpflichtversicherung ist also keine gesetzliche Pflicht, aber eine sehr sinnvolle Absicherung.
Eine Privat-Haftpflichtversicherung bietet einen umfassenden Schutz vor finanziellen Folgen, die durch Schäden an Dritten (vertragsfremde Personen) entstehen können. Aber es gibt auch einige Situationen und Schäden, die nicht von einer solchen Versicherung abgedeckt sind.
Insbesondere deckt die private Haftpflichtversicherung nicht die Schäden an Eigentum oder Personen ab, die vorsätzlich verursacht wurden. Unfälle und Schäden, die in voller Absicht verursacht wurden, sind vom Leistungsumfang ausgenommen. Auch die Eigenschäden sind nicht abgedeckt. Wenn Sie beispielsweise Ihre eigenen Sachen beschädigen, springt die private Haftpflichtversicherung nicht ein, da sie auf die Deckung von Ansprüchen Dritter ausgerichtet ist.
Des Weiteren sind Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs verursacht wurden, nicht versichert. Dafür ist eine gesonderte Kfz-Haftpflichtversicherung notwendig.
Schäden, die im Rahmen einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit verursacht wurden, sind im Allgemeinen nicht über die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt. Über unsere Privathaftpflicht Classic PLUS sind einige nebenberufliche Tätigkeiten, zum Beispiel als Alltsgshelfer bis zu einem Jahresumsatz von 22.000 Euro abgesichert.
Für andere freiberufliche Tätigkeiten oder o.g. nebenberufliche Tätigkeiten über 22.000 Euro Jahresumsatz gibt es speziellen Versicherungsschutz über eine Berufs- oder Betriebshaftplichtversicherung.
Die beiden Begriffe werden in der Regel synonym verwendet. Allerdings bezeichnet die „private Haftpflichtversicherung“ eine spezielle Art der Haftpflichtversicherung.
Im Grunde genommen deckt eine private Haftpflichtversicherung die finanziellen Verpflichtungen ab, die entstehen können, wenn Sie als Privatperson eine dritte Partei schädigen. Diese Art von Versicherung ist in Deutschland besonders wichtig, da das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) die volle Haftung für verursachte Schäden vorsieht. Eine private Haftpflichtversicherung deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab.
Weitere Haftpflichtversicherungen im privaten Bereich sind z.B. die Tierhalterhaftpflichtversicherung und die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung. Für den gewerblichen Bereich gibt es Betriebshaftpflicht- oder Berufshaftpflichtversicherungen. Die unterschiedlichen Haftpflichtversicherungen decken individuell Ihren Bedarf ab.
Die private Haftpflichtversicherung kann in der Regel als Sonderausgabe steuerlich geltend gemacht werden. Die Höhe des absetzbaren Betrags hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise Ihrem persönlichen Steuersatz und ob Sie weitere Versicherungen absetzen.
1 Single, Versicherungsnehmer im kirchlichen oder öffentlichen Dienst beschäftigt, über 56 Jahre alt, Tarif Classic, monatliche Zahlweise, wohnhaft in 25788 Wallen, ohne Selbstbeteiligung, keine Vorschäden.
2 Single mit Kind/ern, Versicherungsnehmer im kirchlichen oder öffentlichen Dienst beschäftigt, 35 Jahre, Tarif Classic, monatliche Zahlweise, wohnhaft in 25788 Wallen, ohne Selbstbeteiligung, keine Vorschäden.
3 Paar ohne Kind/er, Versicherungsnehmer im kirchlichen oder öffentlichen Dienst beschäftigt, 56 Jahre alt, Tarif Classic PLUS, monatliche Zahlweise, wohnhaft in 25788 Wallen, ohne Selbstbeteiligung, keine Vorschäden
4 Familie mit Kind/ern, Versicherungsnehmer im kirchlichen oder öffentlichen Dienst beschäftigt, 40 Jahre alt, Tarif Classic, monatliche Zahlweise, wohnhaft in 25788 Wallen, ohne Selbstbeteiligung, keine Vorschäden