Eine Person mit Hut liegt in einer Hängematte am Strand.
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Auszeichnung FOCUS MONEY – Digitaler Service Bestnote | Ausgabe 30/2025

Auslandskranken­versicherung

Für z. B. nur 16,30 Euro * im Jahr

  • Weltweit 24h-Kontakt und Soforthilfe
  • Privatpatienten-Status im Ausland
  • Krankenrücktransport inklusive
Jetzt berechnen!
Auszeichnung FOCUS MONEY – Digitaler Service Bestnote | Ausgabe 30/2025

Reisen Sie sorglos in jedes Land – mit der Auslandskrankenversicherung des VRK sind Sie auch im Ausland bestens ab­ge­sichert. Ob im Urlaub oder bei einem längerer Auslands­auf­enthalt: Unsere Reise­kranken­versicherung über­nimmt ambulante und stationäre Be­hand­lungen, Medi­kamente sowie den Rück­transport nach Deutschland – bei welt­weiter Gültigkeit und ohne Selbst­beteiligung. Mit der privaten Auslands­kranken­versicherung für Einzel­personen, Paare und Familien genießen Sie umfassenden Auslands­kranken­schutz – ob zwei Wochen USA oder mehrere Monate Asien.

Gut zu wissen: Auch Patch­work­familien sowie Lebens­gefährten mit Kindern können sich über einen gemein­samen Vertrag versichern. Gemein­sam geschützt, fairer Beitrag inklusive. Ihre Gesund­heit ist Ihr wert­vollstes Gut, auch im Ausland.

Junger Mann zeigt zur Seite.

„Wussten Sie schon, dass unsere Aus­lands­kranken­ver­si­che­rung von der Zeitschrift Finanztest, in der Ausgabe 05/2025, mit „sehr gut“ bewertet wurde?“ – Lukas

Ihre Vorteile – unsere Leistungen

Unsere Auslandsreisekrankenversicherung sichert Ihnen und Ihrer Familie im Notfall die medizinische Versorgung, wo immer Sie sich befinden. Verlassen Sie sich auf schnelle Hilfe und erstklassige Betreuung rund um die Uhr, damit Sie Ihre Reisen unbeschwert genießen können.

  • Weltweite Abdeckung
  • 24/7-Notfall-Hotline
  • Keine Selbstbeteiligung
  • Rücktransport in die Heimat
  • Kinderbetreuung
  • Ohne Altersbeschränkung
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Inhaltsverzeichnis

Unsere Tarife der Auslandskranken­versicherung im Überblick

Reisen bis 56 Tage

  • Keine Selbstbeteiligung
  • Weltweiter Geltungsbereich

Vertragslaufzeit:
1 Jahr mit automatischer Verlängerung

Reisedauer:
bis zu 56 Tage je Reise
alle Auslandsreisen eines Jahres

Langzeitreise bis 365 Tage

  • Keine Selbstbeteiligung
  • Weltweiter Geltungsbereich

Vertragslaufzeit
Versicherung endet automatisch, je nach gewählter Reisedauer

Reisedauer:
57 bis maximal 365 Tage

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Was kostet die Auslandskranken­versicherung?

Eine Frau steht am Strand und streckt die Arme in den Himmel.

Single, 33 Jahre, Kurzurlaub für nur 16,30 € im Jahr

Familie mit zwei Kindern wandert in der Natur.

Familie, 2 Kinder, Kurzurlaub für nur 37,10 € im Jahr

Eine Rentnerin Form ein Herz mit ihren Händen.

Rentnerin, 67 Jahre, Kurzurlaub für nur 26,40 € im Jahr

Ein junger Mann wandert mit einem Rucksack.

Single, 25 Jahre, Langzeitreise (weltweit, ohne USA & Kanada), für nur 131,10 € für 57 Tage

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Nachhaltig gut versichert

Ethisch-nachhaltiges Handeln liegt dem Versicherer im Raum der Kirchen seit jeher am Herzen – und das in vielerlei Hinsicht. Dies wird uns durch Focus Money mit dem Siegel „Höchste Verantwortung“ bescheinigt.

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VRK Auszeichnung – Höchste Verantwortung von FOCUS MONEY 2025

Nachhaltig gut versichert

VRK Auszeichnung – Höchste Verantwortung von FOCUS MONEY 2025

Ethisch-nachhaltiges Handeln liegt dem Versicherer im Raum der Kirchen seit jeher am Herzen – und das in vielerlei Hinsicht. Dies wird uns durch Focus Money mit dem Siegel „Höchste Verantwortung“ bescheinigt.

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Die Leistungen unserer Auslandskranken­versicherung im Detail

Weltweite Abdeckung

Unsere Auslandskrankenversicherung bietet Ihnen umfassenden Schutz auf Reisen in jedes Land der Welt. Egal, ob Sie Urlaub machen oder eine längere Reise planen, unsere Reise­kranken­versicherung stellt sicher, dass Sie im Krank­heits­fall bestens versorgt sind. Dies ist besonders wichtig in Ländern mit hohen medi­zinischen Kosten oder in Regionen, in denen die medizinische Infra­struktur weniger entwickelt ist. Unsere Auslands­kranken­versicherung schützt Sie vor unerwarteten Ausgaben und ermöglicht Ihnen, sich aus­schließlich auf Ihre Reise zu konzentrieren, ohne sich Sorgen um mögliche gesund­heitliche Risiken machen zu müssen.

24/7-Notfall-Hotline

Unsere 24/7-Notfall-Hotline steht Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung, um medizinische Beratung und sofortige Unterstützung im Notfall zu bieten. Ob Sie mitten in der Nacht plötzlich erkranken oder einen Unfall haben – unsere Hotline ist jederzeit erreichbar. Dies gibt Ihnen die Sicherheit, dass Sie in einer stressigen oder unsicheren Situation nicht allein sind. Unsere Experten helfen Ihnen, die richtigen Schritte zu unternehmen, sei es durch die Organisation eines Arztbesuchs, die Bereitstellung von Informationen zu lokalen medizinischen Einrichtungen oder die Koordination eines Rücktransports nach Hause. Mit unserer 24/7-Notfall-Hotline können Sie beruhigt reisen, in dem Wissen, dass Sie jederzeit auf professionelle Hilfe zählen können, egal wo Sie sich gerade aufhalten.

Keine Selbstbeteiligung

Bei unserer Auslandskrankenversicherung fallen für Sie im Schadenfall keine zusätzlichen Kosten an. Alle medizinischen Ausgaben werden voll­ständig übernommen, sodass Sie sich keine Sorgen über finanzielle Belastungen machen müssen. Dieser um­fassende Schutz ohne Selbst­behalt bedeutet, dass Sie sich im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls aus­schließlich auf Ihre Genesung konzentrieren können. Es gibt keine ver­steckten Kosten oder komplizierten Ab­rechnungen, die Sie belasten könnten. Unsere private Auslands­kranken­ver­sicherung deckt alle anfallenden Kosten, von Arztbesuchen über Kranken­haus­aufenthalte bis hin zu Medi­kamenten. Dies macht unsere Auslands­kranken­versicherung zu einer sorgen­freien Lösung für alle, die sicher­stellen möchten, dass sie im Ausland rundum ab­gesichert sind.

Hier macht sich Ihre Auslandskrankenversicherung bezahlt
Während Ihres Skiurlaubs erleiden Sie einen Unfall. Mit unserer Reise­kranken-Versicherung müssen Sie sich keine Sorgen um zusätzliche Kosten machen, da alle medizinischen Ausgaben vollständig über­nommen werden.

Umfassender Versicherungsschutz

Unsere Auslandskrankenversicherung bietet einen umfassenden Ver­sicherungs­schutz, der sowohl ambulante als auch stationäre Be­handlungen abdeckt. Dies schließt Arzt­besuche, Operationen und Kranken­haus­auf­enthalte ein. Darüber hinaus sind auch schmerz­stillende Zahn­be­handlungen sowie Schwanger­schafts- und Entbindungs­kosten weltweit abgedeckt. Egal, ob Sie eine einfache medi­zinische Konsultation be­nötigen oder eine komplexe Be­handlung erforderlich ist, unser Versicherungs­schutz sorgt dafür, dass Sie die optimale Ver­sorgung erhalten. Wir decken Notfall­be­handlungen ab, um sicher­zustellen, dass Sie in jeder Situation gut ge­schützt sind. Mit unserer Reise­kranken­ver­sicherung können Sie sicher sein, dass Ihre Gesund­heit immer an erster Stelle steht, egal wo auf der Welt Sie sich befinden.

Hier macht sich Ihre Auslandskrankenversicherung bezahlt
Im Familienurlaub, erleidet Ihr Kind im Pool eine Platz­wunde am Kopf, die im Kranken­haus versorgt werden muss. Die Auslands­kranken­ver­sicherung über­nimmt auch diese medizinische Versorgung.

Rücktransport in die Heimat

Sollte eine medizinische Behandlung im Ausland nicht aus­reichend sein, über­nimmt unsere Auslands­kranken­ver­sicherung die Kosten für den Rück­transport nach Deutsch­land. Dies stellt sicher, dass Sie zu Hause die best­mögliche Ver­sorgung erhalten. Der medizinisch sinn­volle und vertret­bare Rück­transport wird von uns organisiert und finanziert, sodass Sie und Ihre Familie sich keine Sorgen um die hohen Kosten machen müssen. Diese Leistung ist be­sonders wichtig, wenn spezialisierte Be­handlungen oder lang­fristige medizinische Betreuung erforderlich sind, die im Ausland nicht verfügbar sind.

Suche, Rettung und Bergung

Im Falle eines Unfalls oder einer plötzlichen Erkrankung im Ausland übernehmen wir die Kosten für Suche, Rettung und Bergung bis zu 10.000 Euro. Dadurch erhalten Sie in einer Not­situation schnell und effizient Hilfe. Ob Sie bei einer Wanderung in den Bergen ver­unglücken oder bei einem Tauch­gang vermisst werden, unser Auslands­kranken­schutz sorgt dafür, dass die not­wendigen Rettungs­maß­nahmen eingeleitet werden können. Auch anschließende Behandlungen im Krankenhaus oder ein Rücktransport in die Heimat ist mitversichert. Diese Ab­sicherung bietet Ihnen und Ihren An­gehörigen die Sicher­heit, dass Sie im Ernstfall nicht allein gelassen werden und professionelle Hilfe zur Verfügung steht.

Hier macht sich Ihre Auslandskrankenversicherung bezahlt
Auf einer Wanderung in den österreichischen Alpen verun­glücken Sie schwer. Die Reisekrankenversicherung des VRK übernimmt die Kosten für Suche und Rettung bis zu 10.000 Euro, z. B. einen Helikopter­einsatz, damit Sie schnellst­möglich Hilfe erhalten.

Schnelle und unkomplizierte Erstattung

Unsere Auslandskrankenversicherung sorgt dafür, dass Sie Ihre Auslagen schnell und unkompliziert zurück­erstattet bekommen. Einfache und trans­parente Prozesse garantieren, dass Sie Ihre Er­stattungen ohne unnötige Ver­zögerungen erhalten. Sie müssen lediglich die er­forder­lichen Belege einreichen, und wir kümmern uns um den Rest. Mit unserer Reise­kranken­ver­sicherung sind Ihre Ausgaben zügig und zu­verlässig abgedeckt.

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Seit über 100 Jahren eine starke Wertegemeinschaft

Wir sind Ihr erfahrener Partner für umfassende Versicherungslösungen. Durch unsere christ­li­chen Werte geprägt, legen wir ihre Ver­si­che­rungs­bei­trä­ge kon­se­quent nach strengen ethischen, sozialen und öko­lo­gi­schen Nach­hal­tig­keits­kri­te­ri­en an. Diese werden jährlich von ECOreporter geprüft und bestätigt. Seit 2016 sind wir der einzige Versicherer in Deutschland mit dieser Auszeichnung.

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VRK ECOreporter Nachhaltigkeitssiegel 2025
VRK ECOreporter Nachhaltigkeitssiegel 2025

Wir sind Ihr erfahrener Partner für umfassende Versicherungslösungen. Durch unsere christ­li­chen Werte geprägt, legen wir ihre Ver­si­che­rungs­bei­trä­ge kon­se­quent nach strengen ethischen, sozialen und öko­lo­gi­schen Nach­hal­tig­keits­kri­te­ri­en an. Diese werden jährlich von ECOreporter geprüft und bestätigt. Seit 2016 sind wir der einzige Versicherer in Deutschland mit dieser Auszeichnung.

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Auslandskranken­versicherung für Familien

Die Ansprüche von Familien stehen für uns noch mehr im Mittelpunkt:

  • Unterkunft und Verpflegung der Kinder im Krankenhaus, wenn die mitreisenden Erwachsenen stationär behandelt werden,
  • Übernahme der An- und Abreisekosten für einen Krankenbesuch der Eltern, wenn allein reisende Kinder länger als fünf Tage im Krankenhaus bleiben müssen,
  • Übernahme der Kosten für eine Begleitperson beim Rücktransport nach Deutschland:
    • grundsätzlich bei Kindern oder Versicherten mit Mobilitätseinschränkung
    • in allen anderen Fällen, wenn die Begleitung
      • medizinisch erforderlich,
      • behördlich angeordnet oder
      • durch das Transportunternehmen vorgeschrieben ist
  • Übernahme der Kosten für die Betreuung von Kindern, wenn die Eltern sie wegen eigener/m Krankheit/Unfall/Tod nicht betreuen können.
  • Einfache Möglichkeit zur „Kindernachversicherung“, wenn während der Reise ein Kind geboren wird.
Kinderbetreuung

Die Auslandsreisekrankenversicherung des VRK übernimmt die Kosten für die Betreuung von Kindern, wenn die Eltern wegen einer Krankheit oder eines Unfalls nicht in der Lage sind, sich um sie zu kümmern. Dies gilt sowohl für kurzfristige Betreuungs­not­wendigkeiten als auch für längere Kranken­haus­aufenthalte der Eltern. Wir stellen sicher, dass Ihre Kinder in einer sicheren und für­sorglichen Um­gebung betreut werden, während Sie sich auf Ihre eigene Genesung konzentrieren. Diese Leistung ist besonders wertvoll, um sicherzustellen, dass Ihre Familie auch in schwierigen Zeiten gut versorgt ist. Unsere umfassende Unter­stützung bietet Ihnen die Sicher­heit, dass Ihre Kinder immer in guten Händen sind.

Elternbesuch

Wenn allein reisende Kinder länger als fünf Tage im Krankenhaus bleiben müssen, übernehmen wir im Rahmen unserer Reise­kranken­ver­sicherung die An- und Abreisekosten für einen Kranken­besuch der Eltern. Diese Leistung stellt sicher, dass Eltern bei ihren Kindern sind, um sie in schwierigen Zeiten zu unter­stützen.

Hier macht sich Ihre Auslandskrankenversicherung bezahlt
Ihr Kind ist auf einem Schüler­austausch in Frank­reich und muss ins Kranken­haus. Die Reisekrankenversicherung des VRK deckt die An- und Abreise­kosten für einen Eltern­besuch, um sicher­zustellen, dass Ihr Kind nicht allein ist und familiäre Unter­stützung erhält.

Weiten Sie Ihre Auslandskrankenversicherung für insgesamt 37,10 Euro * im Jahr ganz einfach auf Ihre gesamte Familie aus. Dazu gehören:

  • Ehe- oder Lebenspartner/Lebensgefährte
  • Unverheiratete Kinder bis zum 21. Lebensjahr

Gut zu wissen: Der Versicherungsschutz besteht natürlich auch, wenn Sie getrennt verreisen.

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VRK – FOCUS MONEY: Beste Kunden- und Finanzbetreuung

Ausgezeichnete Beratung

Die Bedürfnisse unserer Kunden liegen uns be­son­ders am Herzen. Darum sind uns Trans­parenz und Nach­haltig­keit sehr wichtig. Über­zeugen Sie sich einfach selbst.

Persönliche Beratung

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VRK – FOCUS MONEY: Beste Kunden- und Finanzbetreuung

Die Bedürfnisse unserer Kunden liegen uns be­son­ders am Herzen. Darum sind uns Trans­parenz und Nach­haltig­keit sehr wichtig. Über­zeugen Sie sich einfach selbst.

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Tipps für Reisen in die USA, Kuba und Russland

USA: Setzen Sie sich vor Reiseantritt mit uns in Verbindung. Sie erhalten von uns nützliche Informationen.

Kuba und Russland: Bei der Einreise oder der Beantragung eines Visums muss jeder eine gültige Auslandskrankenversicherung vorweisen. Hierfür stellen wir Ihnen gerne eine Versicherungsbestätigung aus.

Download
Download: Alle Informationen auf einen Blick

„VRK Meine Belege“-App

Mit unserer App „Meine Belege“ gelingt Ihnen die Einreichung ganz bequem innerhalb weniger Minuten.

Eine Frau arbeitet an einem Laptop und schaut auf ihr Smartphone.

Belege versenden war noch nie so einfach. Werden Sie digital und versenden Ihre Belege ganz einfach, sicher und schnell per App.

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Sinnvolle Ergänzungen zur Auslandskranken­versicherung

Unfall­versicherung

Individueller Schutz für Freizeit und Beruf – unsere Unfallversicherung gilt weltweit und rund um die Uhr.

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Versicherungen einfach und bequem online verwalten.

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Schreiben Sie uns einfach oder rufen Sie an.

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FAQ – Häufige Fragen zur Auslandskranken­versicherung

Was ist der Unterschied zwischen einer Auslandskranken­versicherung und einer Reisekranken­versicherung?

Tatsächlich besteht kein Unterschied zwischen einer Auslands­kranken­versicherung und einer Reise­kranken­versicherung – beide Begriffe bezeichnen denselben Versicherungs­schutz. Gemeint ist eine Absicherung für den Krank­heits- oder Notfall während eines Aufenthalts im Ausland. Die Auslands­reise­kranken­versicherung oder auch private Auslands­versicherung des VRK übernimmt die Kosten für ärztliche Behandlungen, Kranken­haus­aufenthalte oder medizinisch not­wendige Rück­transporte nach Deutschland. Ob Sie es Auslands­kranken­schutz, Auslands­versicherung oder Kranken­versicherung Ausland nennen – wichtig ist, dass Sie bei Reisen außerhalb Deutschlands gut ab­gesichert sind und im Ernstfall schnell und zuverlässig Unter­stützung erhalten.

Wie hilft mir die Auslandskranken­versicherung im Notfall und was muss ich beachten?

Wir stehen Ihnen mit unserem 24h-Kontakt an 365 Tagen im Jahr mit Rat und Tat zur Seite.

Sie wählen einfach die +49 69 6655533** – wir helfen Ihnen weiter.

Mit uns abstimmen müssen Sie auf alle Fälle die Vorgehensweise bei einem stationären Aufenthalt im Krankenhaus bzw. einem Unfall und insbesondere bei einem notwendigen Krankenrücktransport. Nur durch den Kontakt mit unserer Notrufzentrale stellen Sie sicher, dass die entsprechenden Kosten in vollem Umfang übernommen werden. Abrechnungen für ambulante Leistungen, z. B. für einen Arztbesuch oder Medikamente, können Sie vorab verauslagen und später bei uns nach Vorlage bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung (falls vorhanden) mit dem Abrechnungsbescheid zur Kostenerstattung einreichen.

Damit wir Ihre Ausgaben ersetzen können, achten Sie bitte darauf, dass der behandelnde Arzt auf seiner Rechnung folgende Angaben vermerkt:

  • Name und Anschrift des Leistungserbringers,
  • Vor- und Zuname sowie Geburtsdatum der behandelten Person,
  • Bezeichnung der Krankheiten (Diagnosen),
  • Art der Leistungen und
  • die Daten der Behandlung.

Senden Sie bitte nach Beendigung der Reise die Originalrechnungen mit entsprechenden Zahlungsnachweisen und Reisedauernachweisen an die

VRK Krankenversicherung AG im Raum der Kirchen, Doktorweg 2 - 4, 32752 Detmold

Bei vorheriger Inanspruchnahme einer anderen Versicherung bitten wir Sie, uns die Rechnungskopie mit Original-Erstattungsvermerk einzureichen.

**

Die Ländervorwahl für Deutschland kann von Land zu Land variieren. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Telefonanbieter.

In welchen Ländern bin ich versichert?

Der Versicherungsschutz unserer Reise­kranken­versicherung gilt auf privaten und beruflichen Reisen, rund um die Uhr, weltweit. Bei unserem Langzeit-Ver­sicherungs­schutz haben Sie die Wahl mit oder ohne Aufenthalt in den USA und Kanada. Nicht als Ausland gelten Deutschland sowie die Länder, in denen der Versicherte einen ständigen Wohnsitz hat.

Wie lange gilt der Versicherungsschutz und wie lange läuft der Vertrag?

Sie können eine Auslandskrankenversicherung für Reisen bis maximal 56 Tage abschließen. Der Versicherungsschutz gilt dann für jeden Auslandsaufenthalt für maximal 56 Tage pro Reise. Der Versicherungsschutz tritt automatisch ein, sobald Sie Deutschland verlassen. Der Versicherungsschutz von 56 Tagen pro Auslandsaufenthalt beginnt mit jedem Auslandsaufenthalt von Deutschland aus erneut.

Der Vertrag wird für die Dauer eines Jahres abgeschlossen und verlängert sich automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht vor Ablauf Ihres individuellen Versicherungsjahres schriftlich gekündigt wird. Möchten Sie länger als 56 Tage verreisen? Dann haben Sie mit der Langzeit-Auslandskrankenversicherung des VRK für eine einzelne Reise bis maximal 365 Tage den richtigen Partner an Ihrer Seite.

Der Versicherungsschutz beginnt in der Langzeit-Auslandskrankenversicherung zum vereinbarten Termin, aber nicht vor Beginn des Auslandsaufenthalts. Er endet zum vereinbarten Zeitpunkt. Sie müssen den Vertrag daher nicht kündigen.

Was leistet die Auslandskranken­versicherung?

Unsere Reisekrankenversicherung begleitet Sie auf jeder Auslandsreise. Genießen Sie oder Ihre ganze Familie unseren praktischen, umfassenden und komfortablen Versicherungsschutz und Service. Ihr erster Schritt in einen sorgenfreien Urlaub.

Ihr privater Schutz

Bei Zahnschmerzen, Krankheit oder nach einem Unfall werden Sie als Privatpatient behandelt. Wir zahlen den Facharzt, das Krankenhaus und die Heil- und Hilfsmittel, die Sie brauchen, um gesund zu werden. Wir organisieren auch den Rettungsflug nach Deutschland, wenn dieser medizinisch sinnvoll und vertretbar ist.

24h-Kontakt

Die Mitarbeiter unseres Service-Telefons helfen Ihnen im Notfall weiter. Sie nennen Ihnen z. B. einen deutsch- oder englischsprachigen Arzt vor Ort. Wählen Sie einfach +49 69 6655533** – wir helfen Ihnen!

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Die Ländervorwahl für Deutschland kann von Land zu Land variieren. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Telefonanbieter.

Wenn ich auf der Reise erkranke, wie lange genieße ich Schutz?

Innerhalb unserer Reisekrankenversicherung genießen Sie Versicherungsschutz über die vereinbarte Vertragsdauer. Der Versicherungsschutz endet – auch für schwebende Versicherungsfälle –

  • mit dem Ende Ihres Auslandsaufenthalts;
  • zu dem Zeitpunkt, zu dem Ihr Vertrag endet.

Ihr Versicherungsschutz verlängert sich über diesen Zeitraum hinaus, wenn und solange die Behandlung im Ausland fortgesetzt werden muss, weil Ihnen eine Rückreise aus medizinischen Gründen nicht möglich ist.

Gibt es eine Selbstbeteiligung?

Nein! Unsere Auslandskrankenversicherung schließen Sie immer ohne Selbstbeteiligung ab.

Ich bin gesetzlich versichert: Warum ist eine Auslandskranken­versicherung für mich sinnvoll?

Folgende Regelungen gelten:

  • Länder, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht: Es besteht Versicherungsschutz, aber die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten im Rahmen der Krankenversorgung des Gastlandes lediglich zu der Höhe, die Sie auch im Inland erstattet hätte. So können erhebliche Eigenbehalte entstehen.
  • Länder, mit denen kein Sozialversicherungsabkommen besteht: Es besteht kein Versicherungsschutz und somit kein Leistungsanspruch.

In beiden Fällen können für Sie zum Teil beträchtliche Kosten entstehen bzw. Restkosten verbleiben. Außerdem übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung grundsätzlich keine Kosten für einen Rücktransport. Genau hier springt die Auslandskrankenversicherung des VRK für Sie ein.

Ich bin privat versichert: Warum ist eine Auslandskranken­versicherung für mich sinnvoll?

In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Privaten Kranken-Vollversicherung, die für alle Versicherungsunternehmen gültig sind, ist geregelt:

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Heilbehandlung in Europa. Während des ersten Monats eines vorübergehenden Aufenthaltes im außereuropäischen Ausland besteht auch ohne besondere Vereinbarung Versicherungsschutz. Muss der Aufenthalt wegen notwendiger Heilbehandlung über einen Monat hinaus ausgedehnt werden, besteht Versicherungsschutz, solange die versicherte Person die Rückreise nicht ohne Gefährdung ihrer Gesundheit antreten kann, längstens aber für weitere zwei Monate.

Mit der Kranken-Vollversicherung der VRK Krankenversicherung genießen Sie ohne besondere Vereinbarung bei vorübergehendem Aufenthalt im außereuropäischen Ausland bis zu zwei Monaten Versicherungsschutz! Solange die versicherte Person die Rückreise nicht ohne Gefährdung ihres Gesundheitszustandes antreten kann, besteht Versicherungsschutz sogar über die zwei Monate hinaus, längstens bis zur Transportfähigkeit der versicherten Person.

Darüber hinaus sollten Sie als privat Versicherte(r) Ihren Vollversicherungstarif genau prüfen, denn:

  • Der Rücktransport ist nicht automatisch in jedem Tarif mitversichert.
  • Auch eventuelle Selbstbehalte aus der Vollkostenversicherung wirken sich auf die Auslandserstattung nicht aus, wenn eine Auslandskrankenversicherung besteht.
  • Mit der Erstattung der Rechnungen im Rahmen der Auslandskrankenversicherung sichern Sie Ihre Beitragsrückerstattung aus der Vollkostenversicherung, sollten Sie keine weiteren Rechnungen zu Behandlungen in Deutschland einreichen.
  • Mit der Auslandskrankenversicherung entlasten Sie Ihre eigentliche Krankenversicherung und sichern sich gleichzeitig darüberhinausgehenden sinnvollen Schutz auf Auslandsreisen zu günstigen Preisen.
  • Sind nur die allgemeinen Krankenhausleistungen in Ihrer Vollversicherung versichert, entstehen bei Krankenhausbehandlungen im Ausland unter Umständen große Lücken.
Wie kann ich mich für den Fall eines Reiserücktritts absichern?

Auch Ihre Reisekosten können Sie online einfach und bequem über unsere Homepage absichern.

Wie erfolgt die Zahlung des Beitrages zur Reisekranken­versicherung?

Wir möchten Ihnen auch in Zukunft kostengünstige Produkte anbieten. Deshalb möchten wir unsere Verwaltungskosten möglichst gering halten. Wir bitten deshalb um Ihr Verständnis, dass die Beitragszahlung in der Auslandskrankenversicherung ausschließlich mittels Lastschrifteinzugsverfahren möglich ist. Wir buchen die Beiträge bequem von Ihrem Konto ab – Sie müssen also keine Überweisung veranlassen.

Kann ich einen Antrag zur Auslandskranken­versicherung auch kurzfristig stellen?

Die Antragsstellung kann auch sehr kurzfristig online erfolgen. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Antragsstellung immer vor Reiseantritt von Deutschland aus erfolgen muss. Als Zeitpunkt der Antragsstellung gilt der Antragseingang bei der VRK Krankenversicherung. Die Antragsstellung vom Ausland aus ist nicht möglich. Wir empfehlen bei einem zeitnahen Reisetermin den Abschluss über unseren Online-Tarifrechner.

Kann ich mich auch in der Auslandskranken­versicherung versichern, wenn ich im Ausland lebe?

Personen mit einem Wohnsitz im Ausland versichern wir in diesem Bereich nicht.

Unser Tipp: Wenden Sie sich an einen Versicherer in Ihrem Wohnland.

*

Beitragsbeispiele:
16,30 Euro inkl. Versicherungssteuer: Altenpflegerin, Single, 58 Jahre, Jahresvertrag für Reisen bis 56 Tage je Reise.
37,10 Euro inkl. Versicherungssteuer: Eltern (beide 34 Jahre alt) mit Kind (14 Jahre alt), Jahresvertrag für Reisen bis 56 Tage je Reise.

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