Ein Kind umarmt eine Person und lächelt.
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Menschen mit geistiger Behinderung

Besonderer Schutz für besondere Menschen

  • Haftpflicht, Unfall und Sterbegeld
  • Individueller Versicherungsschutz
  • Persönliche Beratung
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Was ist schon normal? Was verschieden? Für uns gilt einfach: Gemeinsam. Denn so verschieden wir sind, so sehr gleichen wir uns in unserem Bedürfnis nach Schutz und Sicherheit. Deshalb sind wir als Versicherer auch für Menschen mit geistiger Behinderung da.

Einzigartig im Versicherungsmarkt: Seit über 25 Jahren bieten wir Versicherungen und Vorsorgelösungen ohne Gesundheitsprüfung oder ähnlichem an, die ausdrücklich Menschen mit geistigen Behinderungen und deren Familien, Angehörige oder ehrenamtliche Betreuer mit einbeziehen. Denn ein respektvolles Miteinander, indem sich niemand ausgeschlossen fühlt, liegt uns besonders am Herzen. Näheres zu unserem Engagement in diesem Bereich erfahren Sie hier: Mehr erfahren

Wir sind für alle da! Informationen zu Versicherungen gibt es bei uns auch in Leichter Sprache!

Die wichtigsten Versicherungen für Menschen mit geistiger Behinderung

Seit über 100 Jahren eine starke Wertegemeinschaft

Wir sind Ihr erfahrener Partner für umfassende Versicherungslösungen. Durch unsere christ­li­chen Werte geprägt, legen wir ihre Ver­si­che­rungs­bei­trä­ge kon­se­quent nach strengen ethischen, sozialen und öko­lo­gi­schen Nach­hal­tig­keits­kri­te­ri­en an. Diese werden jährlich von ECOreporter geprüft und bestätigt. Seit 2016 sind wir der einzige Versicherer in Deutschland mit dieser Auszeichnung.

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VRK ECOreporter Nachhaltigkeitssiegel 2025
VRK ECOreporter Nachhaltigkeitssiegel 2025

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Eine Familie sitzt auf einer Wiese in der Natur

Privat­haftpflicht-Versicherung

Mit unserer Privat-Haftpflichtversicherung Classic für Familien bieten wir Sicherheit und Schutz für geistig behinderte Personen und ihre Ange­hörigen. Menschen mit geistigen Be­hinderungen haften im Schaden­fall nicht, da sie delikts­unfähig sind. So bleiben Geschädigte auf ihren An­sprüchen sitzen oder als An­gehörige kommen Sie – aus moralischen Gründen – selbst für den Schaden auf. Uns ist wichtig, dass eine Leistung auch bei Delikt­unfähigkeit versichert ist und Sie so selbst ent­scheiden können:

An einem Beispiel aus dem täglichen Miteinander können wir Ihnen am besten erklären, wie schnell im Alltag das Bedürfnis nach Schutz entstehen kann: Jonas ist 23 Jahre alt und wird beim nachbar­schaftlichen Grillen aus Versehen angerempelt. Dabei stößt er etwas um. Reicht seinen Nachbarn in diesem Fall eine persönliche Ent­schuldigung nicht aus, muss der Schaden finanziell beglichen werden! Eigentlich ein klassischer Fall für die Haft­pflicht­versicherung. Allerdings ist Jonas ein junger Mann mit Down-Syndrom und gilt nach dem Gesetz (BGB §827) als delikt­unfähig. Nach diesem geltenden Recht würde die Versicherung die Ansprüche des Nach­barn abwehren und nicht für den Schaden auf­kommen. Eine unangenehme Situation für die gesamte Familie! Entweder sie zahlt den Schaden aus persönlichem Schuld­be­wusst­sein selbst oder aber das nach­bar­schaftliche Verhältnis wird be­schädigt. In einem solchen Fall kommen wir für den finanziellen Schaden auf, sofern dies von Ihnen gewünscht wird.

Menschen mit geistiger Behinderung sind bei uns lebens­lang und ohne zusätzliche Kosten mit­versichert, wenn sie

  • mit unserem Versicherungs­nehmer in gerader Linie verwandt sind oder
  • von unserem Versicherungs­nehmer ehrenamtlich betreut werden (bis zu drei Personen)

Ihre Möglich­keiten als Single oder innerhalb der Familie:

  • Familienabsicherung
    Versicherungsschutz besteht als mitversicherte Person in der Privathaftpflichtversicherung für alle in häuslicher Gemeinschaft lebenden geistig behinderten Personen.
  • Single-Versicherung:
    Schutz für geistig behinderte Personen, die geschäftsfähig sind und nicht mehr bei ihrer Familie wohnen.

Geistig behinderte Menschen, die in einer Ein­richtung leben und dort betreut werden, erhalten in der Regel über die Betriebs­haft­pflicht­ver­sicherung der Ein­richtung Ver­sicherungs­schutz. Bitte erkundigen Sie sich ggf. bei der betreuenden Ein­richtung.

Unfall­versicherung

Der gesetzliche Unfallschutz ist die Basis. Grundsätzlich gilt: Menschen mit geistiger Behinderung sind durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Versichert sind geistig behinderte Kinder in Kindergärten und Schulen sowie Menschen mit geistigen Behinderungen in Ausbildungen oder Arbeitsverhältnissen. Allerdings nur auf dem Weg dorthin und zurück – mit sehr niedrigen Leistungen. Die gesetzliche Unfallversicherung ist als Basis gut geeignet, aber örtlich und zeitlich begrenzt!

Unsere Unfallversicherung speziell für Menschen mit geistiger Behinderung wurde entwickelt, um zusätzlichen Schutz und finanzielle Sicherheit bei einem Unfall zu gewährleisten. Der Schutz beginnt bereits ab 40,50 € im Jahr und gilt weltweit, rund um die Uhr.

Vier Frauen lachen in die Kamera.
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Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Invaliditätsleistung von 25.000 oder 50.000 Euro
  • Sofortleistung bei schweren Erkrankungen wie Querschnittslähmung in Höhe von 10.000 Euro
  • Krankenhaustagegeld inkl. Krankenhaustagegeld PLUS (KHT-PLUS) von 10 oder 15 Euro täglich
  • Todesfallleistung mit wählbaren Summen von 5.000 oder 10.000 Euro
  • Pflegegrad: Wir versichern Menschen mit geistigen Behinderungen unabhängig von ihrem Pflegegrad
  • Zusätzliche Leistung zur gesetzlichen Unfallversicherung: Wir zahlen die vereinbarten Leistungen on top aus
Invalidität Leistung bei 100 % Invalidität Jahresbeitrag
25.000 € 40,50 €
50.000 € 81,00 €
Todesfall-Leistung 5.000 € Versicherungssumme 5,85 €
10.000 € Versicherungssumme 11,70 €
Krankenhaus-Tagegeld mit KHT Plus 10 € Krankenhaus-Tagegeld 15,70 €
15 € Krankenhaus-Tagegeld 23,55 €

Nur in Verbindung mit Invalidität abschließbar

Ein Beispiel: Sie wählen eine Unfallversicherung mit einer Invaliditätsleistung von 50.000 Euro, im Todesfall sollen 5.000 Euro ausgezahlt werden. Ein Krankenhaus-Tagegeld von 10 Euro wird vereinbart.

81,00 € + 5,85 € + 15,70 €
= 102,55 € pro Jahr

Sterbegeld­versicherung

Unsere Sterbegeldversicherung unterstützt Angehörige dabei, die Bestattung von Menschen mit geistiger Behinderung finanziell abzusichern. Menschen mit geistiger Be­hinderung können im All­gemeinen nicht selbst­ständig für ihre Bestattung vorsorgen. Daher bieten wir Ange­hörigen die Möglichkeit, dieses zu tun. Mit individuell wähl­baren Versicherungs­summen von 5.000-20.000 Euro können Sie sicher­stellen, dass alle Kosten gedeckt sind. Die Ver­sicherung ermöglicht es Ihnen, schon frühzeitig Verant­wortung zu übernehmen und die nötigen Mittel für eine würde­volle Bestattung bereit­zuhalten.

Unser Tipp
Klären Sie vorher, welche Summe für die Bestattung Ihres Kindes in keinem Fall von anderer Stelle angetastet werden kann (Stichwort: Schon­vermögen). Informieren Sie sich am besten bei Ihrer örtlichen Kommune. Weitere Infor­mationen zum Thema Behinderten­testament erhalten Sie auch beim Bundes­verband für körper- und mehr­fach­behinderte Menschen e.V.: bvkm.de

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Eine Grafik mit einem Herz und einem Bundesverband evangelische Behindertenhilfe Logo

Der mitMenschPreis

Der vom evangelischen Fachverband für Teilhabe (BeB) ausgerichtete Preis wird von uns unterstützt.
Jetzt teilnehmen!

Mehr über den mitMenschPreis erfahren
Eine Grafik mit einem Herz und einem Innovatio Sozialpreis Logo

Innovatio 2024

Inklusiv nachhaltig unterwegs: Der VRK-Innovatio-Preis „Genial einfach“ ging an das ehrenamtlich-inklusive "Hospiz-Speise-Team" (HST) des Caritas Singen-Hegau e.V..

Mehr über den Sozialpreis Innovatio erfahren
VRK – FOCUS MONEY: Beste Kunden- und Finanzbetreuung

Persönliche Beratung – Cornelia Lienemann

Haben Sie Fragen zu unseren Versicherungsprodukten? Nehmen Sie Kontakt mit mir auf. Gerne nehme ich mir die Zeit für Sie, um Ihre Fragen zu beantworten.

Kontaktformular

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

zur Versicherung für Menschen mit geistigen Behinderungen

Welche finanzielle Unterstützung gibt es für Menschen mit geistiger Behinderung?

Menschen mit geistiger Behinderung haben Anspruch auf verschiedene staatliche Unterstützungsleistungen. Diese Hilfen decken grundlegende Bedürfnisse und ermöglichen eine bessere Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Auch Zuschüsse für Hilfsmittel, besondere Wohnformen oder Betreuungsleistungen können beantragt werden. Wir als Versicherer im Raum der Kirchen sehen es als unsere Aufgabe, den finanziellen Schutz für diese Menschen und ihre Familien zu ergänzen. Mit unseren speziellen Versicherungsangeboten schaffen wir Sicherheit und entlasten Sie und Ihre Angehörigen in schwierigen Lebenslagen.

Welche Versicherungen gibt es für geistig behinderte Menschen?

Wir bieten an den Bedarf angepasste Versicherungen wie z. B. unsere Unfallversicherung. Sie deckt Kosten bei Unfällen ab, mit Leistungen wie Invaliditätszahlungen oder Krankenhaustagegeld. Unsere Privat-Haftpflichtversicherung schützt Angehörige und Betreuer zusätzlich vor finanziellen Risiken durch Schäden, die von deliktunfähigen Personen verursacht werden. Und mit unserer Sterbegeldversicherung können Sie eine würdevolle Bestattung finanziell absichern. Unsere Versicherungen unterstützen, damit sowohl Betroffene als auch ihre Familien beruhigt in die Zukunft blicken können.

Wer haftet für geistig behinderte Menschen?

Geistig behinderte Menschen, die als deliktunfähig gelten, haften nicht für verursachte Schäden. Ohne Absicherung bleiben Geschädigte auf ihren Kosten sitzen oder Angehörige fühlen sich verpflichtet, diese zu übernehmen. Hier kommen wir ins Spiel: Unsere Privat-Haftpflichtversicherung übernimmt in solchen Fällen die Schadensregulierung und entlastet damit sowohl die Geschädigten als auch die Angehörigen. Für deliktfähige geistig behinderte Menschen hängt die Haftung von der individuellen Situation ab. Wir prüfen die Haftungsfrage für den Versicherten und leisten für berechtigte Ansprüche bzw. wehren unberechtigte Ansprüche ab.

Können geistig behinderte Menschen wirksam einen Versicherungsvertrag abschließen?

Die Geschäftsfähigkeit entscheidet, ob ein geistig behinderter Mensch selbst einen Versicherungsvertrag abschließen kann. Nach § 104 Nr. 2 BGB sind Menschen geschäftsunfähig, wenn ihre freie Willensbestimmung aufgrund einer geistigen Störung ausgeschlossen ist. In solchen Fällen kann eine bevollmächtigte Person, etwa ein gerichtlich bestellter Betreuer, den Vertrag abschließen.

Muss die geistige Behinderung dem Versicherer angezeigt werden?

In unserer Privat-Haftpflichtversicherung besteht keine Verpflichtung, uns über eine geistige Behinderung zu informieren. Weder beim Abschluss des Vertrags noch während der Laufzeit verlangen wir Angaben hierzu, da die geistige Behinderung den Versicherungsschutz nicht beeinflusst. Unsere Produkte sind darauf ausgelegt, einfach und unkompliziert Schutz zu bieten. Für uns steht im Vordergrund, dass die versicherten Personen und ihre Familien von einem umfassenden Schutz profitieren, ohne zusätzliche bürokratische Hürden.

Kündigt der Versicherer den Vertrag oder erhöht die Beiträge bei Kenntnis der geistigen Behinderung?

Nein, wir kündigen keine Verträge und erhöhen auch nicht die Beiträge, wenn wir von einer geistigen Behinderung erfahren. Eine geistige Behinderung stellt keine Gefahrerhöhung dar, weshalb der Versicherungsschutz unverändert bleibt.

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