VRK Gruppen-Unfallversicherung – Eine Gruppe Menschen hört einem Vortrag zu.

Ihre nachhaltige Gruppen-Unfall­versicherung

Sie leben – wir sichern!

VRK Gruppen-Unfallversicherung – Eine Gruppe Menschen hört einem Vortrag zu.

Ihre nachhaltige Gruppen-Unfall­versicherung

Sie leben – wir sichern!

Haben Sie  sich für eine Absicherung durch eine Gruppen-Unfallversicherung entschieden? Herzlichen Glückwunsch!

Die Gruppen-Unfallversicherung, die z.B. Ihre Stiftung oder Ihr Verein abgeschlossen hat, sichert Sie gegen Unfälle auf der Arbeit oder in Ihrer Freizeit ab. Den Leistungsumfang Ihres Versicherungsschutzes teilt Ihnen z.B. Ihre Stiftung oder Ihr Vereinsvorstand mit.

Die Gruppen-Unfallversicherung geht darüber hinaus und bietet Ihnen Versicherungsschutz:

  • privat und beruflich
  • bereits ab 1 % dauerhafter Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit
  • in Form einer Kapitalleistung, mit der sofort nötige Anschaffungen getätigt werden können

Verantwortungsvoll vorsorgen

Die einzige zertifizierte nachhaltige Gruppen-Unfallversicherung in Deutschland

Wir sind der einzige Versicherer mit einer nachhaltig zertifizierten Kapitalanlage im gesamten Produktportfolio: Ihre Beiträge zur Gruppen-Unfallversicherung legen wir nach strengen ethischen, sozialen und ökologischen Nachhaltigkeitskriterien an. Diesen nachhaltigen Versicherungsschutz bekommen Sie bei keinem anderen Versicherer in Deutschland. Nur der VRK ist seit 2017 von ECOreporter als nachhaltiger Versicherer zertifiziert.

Weitere Informationen zu unseren Nachhaltigkeitskriterien

Informationsblätter zu den Versicherungsprodukten

Die Informationsblätter zur Gruppenunfall-Versicherung geben Ihnen einen kurzen aber nicht vollständigen Überblick über deren Leistungsinhalte.

Gruppenunfall VRK 2010 – Stand 03.22 Gruppenunfall VRK 88, 96, 2000, 2002 – Stand 03.22

Versicherungs­bedingungen zu den Versicherungsprodukten

Die Versicherungsbedingungen, die Ihrem Gruppenunfall-Versicherungsvertrag zugrunde liegen, können Sie bei dem Vorstand Ihrer Stiftung bzw. Ihres Vereins erfragen.

Gruppenunfall VRK AUB 88 – Stand 01.06 Gruppenunfall VRK AUB 96 – Stand 01.06 Gruppenunfall VRK AUB 2000 – Stand 01.06 Gruppenunfall VRK AUB 2002 – Stand 03.10 Gruppenunfall VRK AUB 2010 – Stand 03.22

Ausgezeichnete Beratung

Die Bedürfnisse unserer Kunden liegen uns be­son­ders am Herzen. Darum sind uns Trans­parenz und Nach­haltig­keit sehr wichtig. Über­zeugen Sie sich einfach selbst. Suchen Sie Ihren per­sönlichen An­sprech­partner vor Ort.
 

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Gruppen-Unfall­versicherung: Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Leistungen bietet meine Gruppen-Unfall­versicherung?

Der Vorstand Ihrer Stiftung bzw. Ihres Vereins kann Ihnen die Leistungen der Gruppen-Unfall-Versicherung, durch die Sie abgesichert sind, mitteilen.

Welche Allgemeinen Unfall­versicherungsbedingungen (AUB) liegen dem Gruppen-Unfall­versicherungsvertrag zugrunde?

Der Vorstand Ihrer Stiftung bzw. Ihres Vereins kann Ihnen die Allgemeinen Unfall-Versicherungsbedingungen, die dem Gruppen-Unfallversicherungsvertrag zugrunde liegen, nennen. Diese sind auf dieser Homepage hinterlegt.

Wo kann ich einen Unfall melden?

Bei einem Unfall bitten wir Sie, diesen mit Hilfe unseres Schadenservice zu melden.

Bitte beachten Sie, dass Ihre Kenntnis und Ihr Verhalten z.B. in einem Leistungsfall von rechtlicher Bedeutung sind. Insoweit weisen wir Sie auf § 47 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) hin.

Kann ich meine Ansprüche ohne den Versicherungsnehmer geltend machen?

Im Falle eines Unfalls können Sie Ihre Ansprüche direkt bei uns geltend machen (Direktanspruch).

§ 44 Abs. 2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG), wonach versicherte Personen, also Sie, Ihre Ansprüche nicht ohne den Versicherungsnehmer (z.B. Stiftung, Vereinsvorstand) geltend machen können, gilt nicht.

Können wir in einem Leistungsfall Ihren Anspruch auf Versicherungsleistungen mit unseren offenen Beiträgen aufrechnen?

Im Leistungsfall können wir unsere fälligen Prämienforderungen nicht mit Ihrem Leistungsanspruch aufrechnen. Dieses Aufrechnungsverbot, nach dem § 35 VVG nicht zur Anwendung kommt, sichert Ihren Leistungsanspruch ab.

Kann es Änderungen im Versicherungsschutz geben?

Sollte es Entwicklungen geben, die sich auf den Versicherungsschutz durch die Gruppen-Unfallversicherung auswirken (z.B. durch gesetzliche Änderungen oder durch Hinweise des Bundesamts für Finanzdienstleistungen), werden wir Sie über den Versicherungsnehmer (z.B. Ihre Stiftung, Ihr Vereinsvorstand) informieren.

Was passiert, wenn der Gruppen-Versicherungsvertrag beendet wird?

Im Falle einer Beendigung des Gruppen-Versicherungsvertrags (z.B. durch Kündigung/Aufhebung) werden Sie rechtzeitig vor Ablauf durch den Versicherungsnehmer (z.B. Ihre Stiftung, Ihr Vereinsvorstand) informiert.

In diesem Fall lassen wir Sie nicht alleine und sichern Sie gerne mit einem individuellen Unfall-Versicherungsschutz ab.

Im Falle einer Beendigung des Gruppen-Unfallversicherungsvertrags besteht kein Nachhaftungsschutz, d.h. Versicherungsschutz wird nur bis zum Ablauf des Vertrags gewährt.

Wir werden Sie rechtzeitig mit Hilfe des Versicherungsnehmers (z.B. Ihr Arbeitgeber, Ihr Vereinsvorstand) informieren, sodass Sie sich rechtzeitig um Ihre Absicherung kümmern können. In diesem Fall stehen Ihnen unsere persönlichen Berater zur Verfügung. Diese beraten Sie gerne!

Kann ich meinen Beitritt widerrufen oder kündigen?

Sofern Sie keinen Versicherungsschutz durch den Gruppen-Unfallversicherungsvertrag wünschen, können Sie diesen innerhalb von zwei Wochen nach Ihrem Beitritt widerrufen.

Ihren Widerruf, für den Textform nach § 126 b BGB genügt, können Sie gegenüber dem Versicherungsnehmer (z.B. Ihrer Stiftung, dem Vereinsvorstand) oder uns erklären. 

Unabhängig davon können Sie Ihren Beitritt zu Ihrem Gruppen-Unfallversicherungsvertrag kündigen. Über Ihr Kündigungsrecht werden Sie vom Versicherungsnehmer (z.B. Ihre Stiftung, dem Vereinsvorstand) informiert.