Mädchen stehen mit ihrem Vater auf einem Feld und machen große Seifenblasen.
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Kranken­versicherung

für Beamte & Beihilfe-Berechtigte

für z. B. 203,61 Euro* im Monat

  • Komplette Kostendeckung
  • Individuelle Tarife und Leistungen
  • Heilpraktikerleistungen
Jetzt berechnen!

Als Beamter erhalten Sie für sich und Ihre Angehörigen von Ihrem Dienstherrn eine Beihilfe. Das bedeutet, dass sich Ihr Dienstherr an den entstehenden Krankheitskosten beteiligt. Diese Beihilfe vom Staat trägt aber nur einen Teil dieser Kosten.

Sie benötigen daher eine Ergänzung Ihres Krankenversicherungsschutzes auf 100%. Eine private Versicherung ist die beste Lösung – für Beamte, Beamtenanwärter und Beihilfeberechtigte.

Als beihilfeberechtigter Beamter haben Sie besondere Anforderungen an Ihre Krankenversicherung . Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen, die Ihre Gesundheit rundum absichern. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung und genießen Sie optimalen Schutz, der sich flexibel an Ihre individuellen Bedürfnisse anpasst.

Ihre Vorteile – unsere Leistungen

  • Komplette Kostendeckung – Wir übernehmen alle anfallenden Kosten für Ihre Behandlungen, sei es bei ambulanten Arzt­be­suchen oder stationären Kranken­haus­auf­enthalten.
  • Privatpatient beim Arzt: Als Privatpatient haben Sie die Freiheit, Ihre Ärzte und Spezialisten selbst zu wählen. Sie profitieren von kurzen Warte­zeiten und einer bevorzugten Behandlung.
  • Chefarztbehandlung im Krankenhaus: Im Krankenhaus genießen Sie besondere Privilegien: Sie haben Anspruch auf eine Be­handlung durch den Chefarzt und komfortable Unter­bringung im Ein- oder Zwei­bett­zimmer.
  • Beitragsrückerstattung: Wer keine Leistungen beansprucht, wird mit einer Rück­erstattung von bis zu vier Monats­beiträgen belohnt. Bereits ab dem ersten Jahr ohne Leistungs­anspruch profitieren Sie von dieser attraktiven Rück­zahlung.
  • Sehhilfen: Wir unterstützen Sie bei den Kosten für Brillen und Kontakt­linsen.
  • Leistung nach Wahl: Unsere individuellen Tarife lassen sich flexibel an Ihre Bedürfnisse anpassen. Ob zusätzliche Vorsorge­leistungen oder spezielle Kranken­haus­wünsche – Sie wählen den Schutz, der zu Ihnen passt.
  • Natürlich heilsam: Sie bevorzugen alternative Heilmethoden? Wir übernehmen die Kosten für Heil­praktiker­leistungen wie Akupunktur, Osteopathie oder Homöo­pathie.
  • Schneller Termin beim Online-Arzt: Nutzen Sie unseren TeleClinic-Service und lassen Sie sich bequem per Videogespräch von erfahrenen Ärzten beraten. So erhalten Sie schnell und un­kompliziert medizinische Unter­stützung – ganz ohne Warte­zimmer.
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Bei uns bekommen Sie günstigen Versicherungsschutz.

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Nachhaltig gut versichert

Ethisch-nachhaltiges Handeln liegt dem Versicherer im Raum der Kirchen seit jeher am Herzen – und das in vielerlei Hinsicht. Dies wird uns durch Focus Money mit dem Siegel „Höchste Nachhaltigkeit“ bescheinigt.

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VRK Höchste nachhaltigkeit

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Inhaltsverzeichnis

Warum sich eine private Kranken­versicherung für Beamte lohnt

Als Beamter unterliegen Sie nicht der Versicherungs­pflicht in der gesetzlichen Kranken­versicherung (GKV) und können sich daher frei für eine private Kranken­ver­sicherung (PKV) ent­scheiden. Dies bringt Ihnen finanzielle und leistungs­bezogene Vorteile. In den meisten Fällen ist die PKV für Beamte die deutlich attraktivere Option, da Sie von Ihrem Dienst­herrn einen Zu­schuss, die so­genannte Beihilfe, erhalten. Diese Beihilfe deckt in der Regel 50 % bis 80 % Ihrer Krank­heits­kosten ab, sodass Sie nur den ver­bleibenden Rest über die PKV ab­sichern müssen. Dadurch sind die Kosten für die private Kranken­ver­sicherung meist deutlich geringer als in der GKV.

Darüber hinaus bietet die Private Kranken­ver­sicherung für Beamte flexible und individuell an­pass­bare Leistungen, die genau auf Ihre per­sönlichen Be­dürfnisse und Lebens­umstände zu­ge­schnitten sind. So können Sie beispiels­weise bei einer Erhöhung des Beihilfe­satzes aufgrund der Geburt eines Kindes Ihren Ver­sicherungs­schutz problemlos anpassen. Damit ergänzt die Private Kranken­ver­sicherung Ihre Beihilfe optimal und sorgt für eine um­fassende Ab­sicherung.

Sollten Sie sich dennoch für die Private Kranken­ver­sicherung für Beamte entscheiden, tragen Sie die vollen Beitrags­sätze allein, da keine Beihilfe gewährt wird. Nur in wenigen Bundes­ländern gibt es hierbei Ausnahmen. Insgesamt bietet die Private Kranken­ver­sicherung für Beamte eine maß­ges­chneiderte Ab­sicherung zu attraktiven Konditionen.

Kranken­versicherung für Beamte, Beamtenanwärter & Beihilfe-Berechtigte

Eine Krankenversicherung für Beamte und Beihilfe-Berechtigte bietet Ihnen opti­malen Schutz: Als Beihilfe-Berechtigter erhalten Sie von Ihrem Dienst­herrn eine Unter­stützung, die in der Regel zwischen 50 % und 80 % Ihrer Krank­heits­kosten abdeckt. Doch was passiert mit den restlichen Kosten? Die private Beamten-Kranken­versicherung schließt die Lücke und sichert Sie rundum ab. So können Sie sicher sein, dass Sie im Krank­heits­fall bestens versorgt sind, ohne finanzielle Sorgen haben zu müssen.

Als Beamter haben Sie be­sondere Ansprüche : Sie möchten freie Arztwahl, Zugang zu alternativen Heil­methoden und im Kranken­haus eine Chef­arzt­behandlung? Unsere Kranken­ver­sicherung bietet Ihnen alle Möglich­keiten. Und das Beste: Die Beiträge sind oft deutlich günstiger als in der ge­setzlichen Kranken­ver­sicherung, da Sie nur den Teil absichern, der nicht durch die Beihilfe ab­gedeckt ist.

Seit über 100 Jahren eine starke Wertegemeinschaft

Wir sind Ihr erfahrener Partner für umfassende Versicherungslösungen. Durch unsere christ­li­chen Werte geprägt, legen wir ihre Ver­si­che­rungs­bei­trä­ge kon­se­quent nach strengen ethischen, sozialen und öko­lo­gi­schen Nach­hal­tig­keits­kri­te­ri­en an. Diese werden jährlich von ECOreporter geprüft und bestätigt. Seit 2016 sind wir der einzige Versicherer in Deutschland mit dieser Auszeichnung.

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VRK ECOreporter Nachhaltigkeitssiegel 2025
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Wir sind Ihr erfahrener Partner für umfassende Versicherungslösungen. Durch unsere christ­li­chen Werte geprägt, legen wir ihre Ver­si­che­rungs­bei­trä­ge kon­se­quent nach strengen ethischen, sozialen und öko­lo­gi­schen Nach­hal­tig­keits­kri­te­ri­en an. Diese werden jährlich von ECOreporter geprüft und bestätigt. Seit 2016 sind wir der einzige Versicherer in Deutschland mit dieser Auszeichnung.

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Beihilfesätze: So hoch ist die Beihilfe

Beihilfe

Private

Krankenversicherung

Beamte ohne oder mit 1 Kind 50 % 50 %
Beamte 2 oder mehr Kinder 70 % 30 %
Ehegatten abhängig vom Einkommen 70 % 30 %
Versorgungsempfänger 70 % 30 %
Kinder 80 % 20 %

Für Beamte des Bundes und der Länder besteht eine Fürsorge­pflicht seitens ihres Dienst­herrn. Anders als Ange­stellte erhalten sie keinen Zuschuss zur Kranken­versicherung, sondern werden über die sogenannte Beihilfe an den Behandlungs­kosten beteiligt. Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach den jeweiligen ge­setz­lichen Be­stimmungen und variiert je nach Familien­stand. Für die meisten Bundes­beamten und Landes­beamten gelten folgende Regelungen:

  • Beamte im aktiven Dienst erhalten für ihre eigenen Kosten eine Erstattung von 50 %, für Ehegatten 70 % und für Kinder 80 %.
  • Ab zwei Kindern steigt der Erstattungssatz für die eigenen Kosten auf 70 %.
  • Beamte im Ruhestand sowie deren Witwen oder Witwer erhalten 70 %, während Halbwaisen und Waisen 80 % der Kosten erstattet bekommen.
Welche Besonderheiten gelten in Bremen und Hessen?

In Hessen gilt für Landesbeamte die familienbezogene Beihilfe. Das bedeutet, dass alle anspruchsberechtigten Personen innerhalb einer Familie den gleichen Beihilfesatz erhalten.

  • Der Basiszuschuss beträgt 50 % für ambulante und zahnärztliche Leistungen sowie 65% für stationäre Behandlungen.
  • Verheiratete erhalten jeweils 55 %, und für jedes Kind in der Familie steigt der Satz um 5 Prozentpunkte, maximal jedoch auf 70 % für ambulante und zahnärztliche Leistungen bzw. 85 % im stationären Bereich.

In Bremen gilt die familienbezogene Beihilfe ausschließlich für Pensionäre und Versorgungsempfänger.

  • Der Basiszuschuss beträgt hier 60 %.
  • Für jede weitere berechtigte Person erhöht sich der Satz um 5 Prozentpunkte, maximal jedoch bis zu 80 %.
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Gesundheitsvorsorge für Beamte

Unsere Beihilfe-Tarife sind ideal für alle, die sich nach eigenen Wünschen kom­fortabel und günstig im Krank­heits­fall privat ab­sichern möchten und bieten ausgezeichnete Leistungen: bei ambulanter, stationärer oder zahn­ärztlicher Be­handlung. Wir leisten auch für heil­prak­tischen Auf­wen­dungen.

Wer kann die Tarife abschließen?

Alle beihilfeberechtigten Personen können sich in der PKV für Beamte versichern. Dazu zählen:

  • Beamte
  • Beamtenanwärter
  • Beamte auf Widerruf/Probe
  • Richter
  • Ehepartner, eingetragene Lebenspartner (abhängig vom Jahreseinkommen) und Kinder von beihilfeberechtigten Personen
  • Versorgungsempfänger (pensionierte Beamte, ehemalige Richter, Soldaten und Hinterbliebene)

Darüber hinaus sind auch Tarifbeschäftigte im Öffentlichen Dienst zum Teil beihilfeberechtigt und profitieren von den Vorteilen der privaten Krankenversicherung für Beamte.

Beihilfe-Ergänzungstarife

Die unterschiedlichen Beihilfevorschriften der Bundesländer enthalten zum Teil auch unterschiedliche Leistungsansprüche– oder auch Leistungseinschränkungen, wie zum Beispiel:

  • keinen Auslandsrücktransport
  • kein Einbettzimmer bei stationärer Behandlung
  • Abzüge bei den Material- und Laborkosten für
  • Zahnersatzmaßnahmen (zum Beispiel Kronen, Brücken) und Inlays
  • Einschränkungen bei der Erstattung für Sehhilfen und für Heilpraktiker
  • Zuzahlungen für Krankenhausleistungen
  • Zuzahlungen zu Arzneimitteln, Heilmitteln (zum Beispiel Massagen und Krankengymnastik) und Hilfsmitteln (zum Beispiel Gehhilfen und Bandagen)

Um diese Lücken bedarfsgerecht zu schließen, empfehlen wir Ihnen unsere Beihilfeergänzungs-Tarife.

Wahlleistungstarif

Einzelne Beihilfevorschriften sehen sogar keine Wahl­leistungen im Kranken­haus, wie das Zwei­bett­zimmer oder die Chef­arzt­be­handlung, vor. Mit dem Wahlleistungstarif sichern Sie sich diese Leistungen. Wenn Sie Ihren Versicherungs­schutz darüber hinaus er­weitern möchten, durch z. B. Ein­bett­zimmer bei stationärer Be­handlung, Auslands­rück­transport oder Er­stattung für Seh­hilfen und Heil­praktiker, sind Sie mit unserem Beihilfe-Ergänzungs­tarif rundum abgesichert.

Leistungsübersicht Beamte

Leistungen Beihilfe-Ergänzungstarif Wahlleistungstarif
Tarif BE1 Tarif BE2 Tarif BEWL
Auslandsreise-Krankenversicherung inkl. Krankenrücktransport
Einbett-Zimmerzuschlag
Zweibettzimmer-Zuschlag
Privatärztliche Leistungen, z. B. Chefarzt
Krankenhaustagegeld 15 € 15 €
Kurtagegeld 15 € 15 €
Verbleibende Material- und Laborkosten für Zahnersatz
Sehhilfen wie Brillen und Kontaktlinsen 300 €
Zuzahlungen zu Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln, Fahrtkosten bis 400 €
Heilpraktiker bis 500 €
Präventionsmaßnahmen und Auslandsschutzimpfungen bis 100 €

(z.B. Kronen, Brücken) und Inlays

Bei Verzicht auf Wahlleistungen wird ein Krankenhaustagegeld von insgesamt bis zu 50 Euro gewährt

Innerhalb von zwei Kalenderjahren

Pro Kalenderjahr

Sind Sie bereits durch unsere private Kranken­ver­sicherung für Beihilfe-Berechtigte ge­schützt?

Hier finden Sie alle relevanten Informationen zu der zusätzlichen Serviceleistung

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Familie und Angehörige versichern

Als Beamter sorgen Sie nicht nur für sich selbst, sondern auch für die best­mögliche Ab­sicherung Ihrer Familie. Sie können Ihre An­gehörigen im Rahmen einer privaten Kranken­versicherung ab­sichern, wenn die Voraus­setzungen dafür erfüllt sind. Das bedeutet, dass die An­gehörigen gewisse Ein­kommens­grenzen nicht überschreiten dürfen, die in den Beihilfe­vorschriften fest­gelegt sind.

Kinder von Beamten erhalten be­sonders hohe Beihilfe­sätze. In der Regel über­nimmt der Bund oder das jeweilige Bundes­land 80 % der anfallenden Kosten. Die restlichen 20 % werden durch eine private Kranken­ver­sicherung abgedeckt, sodass Ihre Kinder in allen gesund­heitlichen Belangen optimal ab­gesichert sind. Die genaue Höhe der Beihilfe ist dabei individuell und richtet sich nach dem jeweiligen Beihilfe­satz. Auch Ehepartner können beihilfe­berechtigt sein, wenn be­stimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Absicherung während des Studiums

Auch während des Studiums können Ihre Kinder weiterhin privat kranken­versichert bleiben, solange Sie Kinder­geld beziehen. Dies ist in der Regel bis zum 25. Lebens­jahr möglich. Danach entfällt die Beihilfe, und ein Wechsel in eine spezielle studentische private Kranken­versicherung wird sinnvoll. Diese bietet angehenden Akademikern eine um­fassende Ab­sicherung zu besonders günstigen Konditionen. Ein Wechsel zurück in die gesetzliche Kranken­ver­sicherung ist nicht möglich, da sich Ihre Kinder zu Beginn des Studiums von der Ver­sicherungs­pflicht befreien lassen müssen. Sichern Sie Ihre Familie mit einer privaten Kranken­versicherung ab und sorgen Sie dafür, dass alle gesund und gut versorgt bleiben – in jeder Lebens­phase.

Bester Schutz für Beamtenanwärter

Mit Ihrer Einstellung in den öffentlichen Dienst als Beamtenanwärter, Vikar oder Referendar sind Sie Beamter auf Widerruf. Das heißt: Im Krank­heits­fall sorgt Ihr Dienstherr für Sie. Er gewährt Ihnen eine Beihilfe zu den Krank­heits­kosten, die – abhängig von Familien­stand und Bundes­land – in der Regel zwischen 50 Prozent und 70 Prozent der Kosten abdeckt. Für den Rest schließen Sie eine private Kranken­ver­sicherung ab.

Ambulante Behandlungen

  • Sie werden beim Arzt als Privatpatient behandelt. Wir erstatten Ihnen zum ver­ein­barten Prozentsatz Auf­wendungen für die Leistungen der Ärzte, Fachärzte, Heil­praktiker und Heb­ammen.
  • Wir über­nehmen Aufwendungen für Arznei­mittel, Verbandstoffe, Heil­mittel wie Massagen, Kranken­gymnastik und Hilfs­mittel wie Gehhilfen und Bandagen.
  • Brillen und Kontakt­linsen erstatten wir bis zu einem Rechnungs­betrag von 600 Euro innerhalb von zwei Kalender­jahren.
  • Kuren sind alle drei Jahre bis zu einer Dauer von fünf Wochen erstattungsfähig.

Stationäre Behandlungen

  • Sie sind Privatpatient im Krankenhaus. Wir erstatten Ihnen die Auf­wendungen der stationären Kranken­haus­behandlung im Zwei­bett­zimmer einschließlich Telefon­anschluss, besondere Ver­pflegung und privat­ärztliche Be­handlung zum vereinbarten Prozent­satz.
  • Wenn Sie auf die Wahlleistungen im Krankenhaus (Chefarztbehandlung/Zweibettzimmer) verzichten möchten, erhalten Sie ein Kranken­haus­tage­geld von bis zu 50 Euro zum vereinbarten Prozentsatz.
  • Auch die Kosten für die Mitaufnahme einer Begleit­person werden bei medizinischer Not­wendigkeit über­nommen.
     

Wertvoll ergänzt

Beihilfe-Ergänzungstarif für Beamtenanwärter
Die verschiedenen Beihilfevorschriften enthalten zum Teil unterschiedliche Leistungsansprüche. Unser Ergänzungstarif deckt die Kosten bedarfsgerecht ab, die weder durch die Beihilfe noch durch Beihilfetarife ersetzt werden.

Wahlleistungstarif für Beamtenanwärter
Einzelne Beihilfevorschriften sehen keine Wahlleistungen im Krankenhaus, wie das Zweibettzimmer oder die Chefarztbehandlung vor. Diese Lücken können Sie durch unseren Wahlleistungstarif schließen. Wenn Sie Ihren Versicherungsschutz darüber hinaus erweitern möchten, durch z. B. Einbettzimmer bei stationärer Behandlung, Auslandsrücktransport oder Erstattung für Sehhilfen und Heilpraktiker, sind Sie mit unserem Beihilfe-Ergänzungstarif rundum abgesichert .

Leistungsübersicht Beamtenanwärter und Studenten

Leistungen Beihilfe-Ergänzungstarif BEZE Wahlleistungstarif BEWLA
Auslandsreise-Krankenversicherung inkl. Krankenrücktransport
Einbett-Zimmerzuschlag
Zweibettzimmer-Zuschlag
Privatärztliche Leistungen, z. B. Chefarzt
Krankenhaustagegeld 15 €
Kurtagegeld 15 €
Verbleibende Material- und Laborkosten für Zahnersatz
Sehhilfen wie Brillen und Kontaktlinsen
Zuzahlungen zu Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln, Fahrtkosten
Heilpraktiker
Präventionsmaßnahmen und Auslandsschutzimpfungen

(z.B. Kronen, Brücken) und Inlays

Bei Verzicht auf Wahlleistungen wird ein Krankenhaustagegeld von insgesamt bis zu 50 Euro gewährt

Anwartschafts­versicherung

Eine Anwartschaftsversicherung ist in verschiedenen Situationen sinnvoll, z. B. wenn Sie sich vorübergehend gesetzlich versichern müssen oder für eine Weile ins Ausland ziehen. Die Anwartschaftsversicherung garantiert das (Wieder-)Aufleben eines Versicherungsvertrags zu den ursprünglichen Bedingungen. Dabei unterscheiden wir zwischen einer kleinen und einer großen Anwartschaft. Nutzen Sie unsere persönliche Beratung, um zu erfahren, welche Art der Absicherung für Sie die sinnvollste ist.

Zusätzliche Serviceleistung zur privaten Krankenversicherung für Beihilfe-Berechtigte:

Schneller Termin beim Online-Arzt
Sie können jetzt Ihren Arztbesuch bequem per Videogespräch erledigen, ohne das Haus zu verlassen. Durch unsere Kooperation mit TeleClinic erhalten Sie besonders schnell einen Termin. Erfahrene Ärztinnen und Ärzte beraten Sie bei TeleClinic per Video. Nach dem Termin erhalten Sie eine Rechnung, die Sie von uns im tariflichen Umfang erstattet bekommen.

VRK – FOCUS MONEY: Beste Kunden- und Finanzbetreuung

Ausgezeichnete Beratung

Die Bedürfnisse unserer Kunden liegen uns be­son­ders am Herzen. Darum sind uns Trans­parenz und Nach­haltig­keit sehr wichtig. Über­zeugen Sie sich einfach selbst.

Persönliche Beratung

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Elektronische Patientenakte ePA & E-Rezept

Auf dieser Seite finden Sie Fragen und Antworten rund um die elektronische Patientenakte (ePA) und das elektronische Rezept (E-Rezept).

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Sinnvolle Ergänzungen zur Ihrer privaten Kranken­versicherung

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Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu unserer Kranken­versicherung

Beamte, Beamtenanwärter & Beihilfe-Berechtigte

Was ist eine Kranken­versicherung für Beamte?

Eine Krankenversicherung für Beamte ergänzt die Beihilfe des Dienstherrn und deckt den Teil der Krankheitskosten ab, der nicht durch die Beihilfe übernommen wird. Beamte erhalten in der Regel vom Staat eine Beihilfe, die je nach Familienstand und Bundesland zwischen 50 % und 80 % der Krankheitskosten deckt. Die restlichen Kosten müssen über eine private Krankenversicherung abgesichert werden. Unsere speziellen Beihilfetarife sind auf die individuellen Bedürfnisse von Beamten zugeschnitten und bieten maßgeschneiderte Lösungen, die den verbleibenden Eigenanteil abdecken. So sind Beamte umfassend geschützt und profitieren von hochwertigen Leistungen im Krankheitsfall. Ohne eine solche Versicherung müssten Beamte einen erheblichen Teil der Gesundheitskosten selbst tragen.

Sind Beamte immer privat krankenversichert?

Beamte sind nicht zwingend privat krankenversichert, haben jedoch die Wahl zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der privaten Krankenversicherung (PKV). In der Regel entscheiden sich die meisten Beamten für die PKV, da die Beihilfe des Dienstherrn nur in Kombination mit einer privaten Krankenversicherung sinnvoll ist. In der gesetzlichen Krankenversicherung wird die Beihilfe nicht berücksichtigt, wodurch Beamte oft höhere Beiträge zahlen müssten. Zudem bietet die private Krankenversicherung flexiblere Tarife und individuelle Leistungsbausteine, die sich optimal an die Beihilfe anpassen lassen. Dennoch können Beamte freiwillig gesetzlich versichert bleiben, insbesondere wenn ihr Ehepartner gesetzlich versichert ist und sie von der Familienversicherung profitieren möchten.

Wie bin ich als Beamter krankenversichert?

Als Beamter sind Sie entweder über eine private Krankenversicherung in Kombination mit der Beihilfe des Dienstherrn oder freiwillig gesetzlich krankenversichert. Entscheiden Sie sich für die private Krankenversicherung, so wählen Sie einen Beihilfetarif, der den Teil der Kosten übernimmt, den die Beihilfe nicht abdeckt. Diese Tarife passen sich flexibel an die jeweiligen Beihilferegelungen Ihres Bundeslandes und Familienstands an. In der gesetzlichen Krankenversicherung tragen Sie den vollen Beitrag selbst, ohne dass die Beihilfe berücksichtigt wird, was meist teurer ist. Die private Krankenversicherung bietet daher meist mehr Vorteile, da sie speziell auf die Bedürfnisse von Beamten zugeschnitten ist und eine umfassende Absicherung bei geringeren Beiträgen ermöglicht.

Wie sind Beamtenwitwen krankenversichert?

Beamtenwitwen sind in der Regel weiterhin beihilfeberechtigt und können die Beihilfe für sich in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist, dass der verstorbene Beamte beihilfeberechtigt war. Um die verbleibenden Kosten abzudecken, benötigen auch Beamtenwitwen eine private Krankenversicherung mit einem passenden Beihilfetarif. Diese Versicherung übernimmt, wie bei den Beamten selbst, den Teil der Kosten, den die Beihilfe nicht deckt. Alternativ können Beamtenwitwen freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert bleiben, sofern sie dies wünschen. Die private Krankenversicherung ist jedoch meist die bessere Wahl, da sie optimal auf die Beihilfe abgestimmt ist und somit eine umfassendere Absicherung bei geringeren Beiträgen bietet.

Wie viel zahlt man als Beamter für die Kranken­versicherung?

Die Kosten für eine private Krankenversicherung für Beamte hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Alter, dem Gesundheitszustand, dem gewünschten Leistungsumfang und dem Beihilfesatz. In der Regel zahlen Beamte nur für den Teil der Krankheitskosten, der nicht durch die Beihilfe gedeckt ist. Die Beiträge liegen meist deutlich unter denen der gesetzlichen Krankenversicherung, da die Beihilfe des Dienstherrn einen Großteil der Kosten übernimmt. Durchschnittlich liegen die monatlichen Kosten für Beamte zwischen 150 und 300 Euro, je nach individuellem Versicherungsschutz und Tarif. Eine Beitragsrückerstattung bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen kann die Kosten zusätzlich senken.

Für wen lohnt sich eine Kranken­versicherung für Beamte?

Eine private Krankenversicherung lohnt sich für Beamte, die von der Beihilfe ihres Dienstherrn profitieren möchten. Besonders vorteilhaft ist sie für Beamte, Beamtenanwärter, Referendare und deren Familienangehörige, die ebenfalls beihilfeberechtigt sind. Durch die Kombination von Beihilfe und privater Krankenversicherung zahlen sie oft deutlich weniger als in der gesetzlichen Krankenversicherung und genießen bessere Leistungen. Auch Beamtenwitwen und -waisen können von einer privaten Krankenversicherung profitieren, da sie die verbleibenden Kosten abdeckt, die durch die Beihilfe nicht übernommen werden. Insgesamt lohnt sich die PKV besonders für alle Beamten, die Wert auf individuelle Absicherung und umfassenden Schutz legen.

Welche Vorteile bietet eine Kranken­versicherung für Beamte?

Die Krankenversicherung für Beamte bietet zahlreiche Vorteile: Sie passt sich optimal an die Beihilfe an, sodass Beamte nur den Eigenanteil der Krankheitskosten absichern müssen. Dadurch sind die Beiträge meist deutlich niedriger als in der gesetzlichen Krankenversicherung. Zudem erhalten Beamte umfangreiche Leistungen wie freie Arztwahl, Zugang zu alternativen Heilmethoden und flexible Tarife. Auch im Krankenhaus genießen sie Vorteile wie Chefarztbehandlung und Unterbringung im Zweibettzimmer. Zusätzlich bietet die private Krankenversicherung für Beamte eine Beitragsrückerstattung bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen, was die Kosten weiter reduziert. Somit erhalten Beamte eine maßgeschneiderte, hochwertige Absicherung zu attraktiven Konditionen.

*Monatsbeitrag Private Krankenversicherung für einen 30-jährigen Bundesbeamten mit 2 Kindern, ohne Pflegepflichtversicherung, Versicherungsbeginn 01.04.2025.

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