Von dem aktuellen Unwettern ist eine Vielzahl unserer Kund:innen betroffen.
Daher gelingt es uns nicht mehr, den sonst gewohnten Service aufrecht zu erhalten. Wir tun alles, um möglichst schnell und unbürokratisch auch Ihren Schaden zu bearbeiten.
Bitte haben Sie Geduld, wenn sich nach der Schadenmeldung nicht sofort jemand bei Ihnen meldet.
Wie geht es nach meiner Onlineschadenmeldung weiter?
Nachdem Sie Ihre Schadenmeldung abgesendet haben, erhalten Sie eine E-Mail als Bestätigung, dass Ihre Meldung bei uns eingegangen ist.
Anschließend prüfen wir den gemeldeten Schaden und setzen uns mit Ihnen in Verbindung. Bitte warten Sie unsere Rückmeldung ab.
So geht es nun weiter:
Haben Sie einen Hagelschaden für Ihr Fahrzeug gemeldet, kann eine Sammelbesichtigung zur Begutachtung nötig sein. Findet eine Sammelbesichtigung statt, erhalten Sie über den gewünschten Kommunikationsweg einen Link zur Terminfindung.
Fotografieren Sie dazu bitte die eingetretenen Schäden und heben Sie die beschädigten Gegenstände – soweit möglich – auf. Übermitteln Sie uns die Fotos sowie vorhandene Belege (z. B. Anschaffungsrechnungen) per E-Mail an info@vrk.de. Wählen Sie als Betreff bitte Ihre Schaden- oder Versicherungsscheinnummer.
Informationen zum Verhalten nach Eintritt eines Unwetterschadens
Unwetterschaden an meinem Auto
Hat Ihr Auto einen Hagel-, Sturm- oder Überschwemmungsschaden erlitten, ist das eine Sache für die Teilkaskoversicherung.
Sie kommt für die Kosten zur Beseitigung von Elementarschäden auf – und das bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts des betroffenen Fahrzeugs.
Ist der Schaden höher, spricht man von einem wirtschaftlichen Totalschaden.
Teilkasko-Versicherte melden einen Unwetterschaden am Auto möglichst zeitnah bei uns.
Die Meldung des Schadens an uns sollte die Beschädigungen möglichst präzise dokumentieren, einschließlich genauer Angaben zu
- Ort
- Datum und
- Uhrzeit des Schadenereignisses
Am besten fügt man aussagefähige Fotos von den Schäden hinzu.
Wenn Ihr Wagen von einem solchen Schaden betroffen ist, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf – wir vereinbaren mit Ihnen einen Besichtigungstermin.
Durch die aktuellen Unwetterereignisse sind sehr viele Fahrzeuge betroffen. Damit die Schäden beziffert werden können, müssen die Autos besichtigt werden.
Damit vielen Kunden, auch Ihnen, möglichst schnell geholfen werden kann, planen wir sogenannte Sammelbesichtigungen an geeigneten Standorten, möglichst in Ihrer Nähe. Von Sachverständigen werden dort die Autos begutachtet.
Nachdem Sie uns Ihren Schaden gemeldet haben, informieren wir Sie über einen Termin. Die Schadenbegutachtung dauert ca. 30 Minuten. Danach erhalten Sie das Gutachten zu Ihrem Fahrzeug.
Sollten Sie Fragen zur Schadenregulierung haben, steht Ihnen ein:e Berater:in vor Ort zur Verfügung.
Sie dürfen – und sollen – alle Maßnahmen einleiten, die zur Minderung von Schäden am Fahrzeug hilfreich sind.
Bitte dokumentieren Sie vorher den Zustand des Fahrzeuges z. B. durch Fotos, ebenso wie gegebenenfalls die Maßnahmen selbst.
Achten Sie jedoch darauf, sich selbst dabei nicht in Gefahr zu begeben.
Sie sollten nie versuchen, den Motor eines überschwemmten Autos selbst zu starten.
Auch wenn das Wasser abgeflossen ist, droht noch Gefahr.
Sobald es in den Motorblock eindringt, kann der Ölfilm reißen. Für bewegliche Teile des Motorblocks, wie z. B. Kolben, heißt das: Wird der Motor einfach gestartet, reibt Metall auf Metall.
Ohne Schmiermittel ist ein Motor schnell kaputt. Darum muss das Auto auf jeden Fall abgeschleppt und fachgerecht gereinigt werden. Die Reinigung schließt natürlich den Innenraum mit ein.
Vorsicht auch vor unerwartet auslösenden Airbags: Bei Fahrzeugen mit schweren Wasserschäden kann es beim Starten durch Kurzschlüsse in der Bordelektronik dazu kommen, dass der Airbag auslöst.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug trotz Hochwasserwarnung im Gefahrenbereich abgestellt haben, könnte das „grob fahrlässig“ sein.
Wir verzichten in der Regel auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit und regulieren den Schaden ohne Einwände. Die Fälle müssen wir jedoch im Einzelfall prüfen.
Unwetterschaden an Wohngebäude oder Hausrat
Für Hagel- und Sturmschäden am Wohnhaus und an der Garage ist die Wohngebäudeversicherung, für die beweglichen Sachen im Haus die Hausratversicherung zuständig.
Haben Sie zusätzlich eine Wohngebäude Plus abgeschlossen, werden auch die Aufwendungen für die Beseitigung umgestürzter Bäume im vertraglichen Rahmen übernommen.
Bitte melden Sie uns umgehend die eingetretenen Schäden. Wir stimmen dann das weitere Vorgehen mit Ihnen ab.
Fotografieren Sie bitte die eingetretenen Schäden und heben Sie die beschädigten Gegenstände – soweit möglich – auf.
Bitte veranlassen Sie – soweit Ihnen möglich und ohne sich dabei selbst in Gefahr zu bringen – eine erforderliche Notsicherung, z. B. in dem das beschädigte Dach mit einer Plane provisorisch verschlossen wird.
Dadurch kann vermieden werden, dass Regen weitere Schäden verursacht.
Unsere weiteren Kontaktmöglichkeiten
In Deutschland
Kfz-, Haftpflicht-, Hausrat- oder Wohngebäudeschaden | 0800 2 153709 |
Rechtsschutz | 0800 2 485732 |
Im Ausland
Autounfall oder Panne | +49 69 6655565 |
Auslandskrankenversicherung 24-Stunden-Notrufservice | +49 69 6655533 |
Kostenlos aus deutschen Telefonnetzen, rund um die Uhr
Die Ländervorwahl für Deutschland kann von Land zu Land variieren. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Telefonanbieter.
In Deutschland
Pannenhilfe anfordern / Kfz-Schutzbrief | 069 66 555 65 |
Fahrrad-Schutzbrief | 069 66 555 131 |
Haus- und Wohnungsschutzbrief | 069 66 555 12 |
Im Ausland
Pannenhilfe anfordern | +49 69 6655565 |
Die Ländervorwahl für Deutschland kann von Land zu Land variieren. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Telefonanbieter.