Eine bei uns versicherte Person hat einen Schaden bei Ihnen verursacht?
- Teilen Sie uns in ein paar Minuten alle Details zu Ihrem Schaden in der Online-Meldung oder telefonisch mit.
- Gemeinsam mit Ihnen besprechen wir das individuelle Vorgehen und bieten einen umfangreichen Schadenservice.
- Halten Sie gerne folgende Infos bereit: Den Fahrzeugschein, sofern Ihr Fahrzeug beschädigt ist und eine Bankverbindung; gerne auch die Versicherungsscheinnummer unseres Kunden, wenn Ihnen diese bekannt ist.
Was passiert bei einer Online-Meldung?
Wir haben relevante Fragen in der Meldung für Sie vorbereitet.
Sofern Ihnen die Versicherungsscheinnummer unseres Kunden bekannt ist, geben Sie diese bitte im Betreff an, mit dem Zusatz: „Schaden zu Versicherungsscheinnummer …“
Nach dem Absenden erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail, die zunächst mit einer Vorgangsnummer versehen ist.
Der Schaden wird bei uns angelegt und erhält damit eine Schaden-Nummer. Die Schaden-Nummer erleichtert die Zuordnung von Anfragen und Schriftstücken und kann helfen, die Bearbeitungszeiten zu verkürzen.
Schadenklärung
Wir werden alles Weitere, auch mit unserem Versicherten, absprechen und Ihren Schaden prüfen.
Rückmeldung
Warten Sie bitte unsere Rückmeldung ab. Wir besprechen mit Ihnen weitere Schritte bzgl. der Schadenbehebung und teilen Ihnen die Schaden-Nummer mit. Bitte nutzen Sie diese bei weiterer Kontaktaufnahme (z.B. bei Rückfragen).
Sie haben noch Fragen?
Wenn das Fahrzeug bei Ihnen zuhause, bei einem Abschleppunternehmen oder einer Werkstatt steht, rufen Sie uns bitte an und klären die weitere Vorgehensweise. Haben Sie den Schadenfall online gemeldet, warten Sie bitte unsere Rückmeldung dahingehend ab. Steht das Fahrzeug noch an der Unfallstelle, beachten Sie bitte die Hinweise unter “Wie komme ich nach dem Unfall nach Hause?”
Ist Ihr Fahrzeug nach einem Unfall nicht mehr fahrbereit, fährt Sie der Abschlepper gemeinsam mit dem Fahrzeug zur nächstgelegenen Werkstatt.
Von dort aus können Sie öffentliche Verkehrsmittel oder, falls nicht vorhanden, ein Taxi nach Hause nehmen.
Die Belege können Sie uns per E-Mail an info@vrk.de senden. Geben Sie im Betreff bitte die Schaden-Nummer an.
Grundsätzlich gibt es folgende Abrechnungsmöglichkeiten:
- Reparatur des Fahrzeuges
- Fiktive Abrechnung anhand eines Kostenvoranschlages
- Abrechnung auf Totalschadenbasis
Welche davon für Ihr Fahrzeug in Frage kommt, besprechen wir gerne gemeinsam mit Ihnen.
Nehmen Sie unser Angebot Schadenservice PLUS an, erhalten Sie zusätzliche Serviceleistungen, wie z.B.
- ein kostenloses Ersatzfahrzeug,
- eine sechsjährige Garantie,
- und einen Hol- und Bringservice.
Bei diesem Rundum-Service unterbreiten wir Ihnen vom VRK Vorschläge zu Partnerwerkstätten in Ihrer Nähe.
Schadenservice PLUS | |
Ihr Vorteil | Extra-Service im Schadenfall |
Werkstattauswahl durch den VRK | |
Transport zur Werkstatt | |
Bringservice des reparierten Autos von der Werkstatt nach Hause | |
Ersatzfahrzeug | |
Erhalt der Herstellergarantie gemäß EU-Verordnung | |
Garantie auf die Reparatur durch den VRK | 6 Jahre |
Dies ist immer vom jeweiligen Schadenbild abhängig.
Ist Ihr Fahrzeug fahrbereit und verkehrssicher, können Sie eine Werkstatt in der Nähe Ihres Wohnortes bzw. Arbeitsstätte wählen, sofern Sie das Fahrzeug von der Unfallstelle selbst dorthin bewegen können.
Wenn Ihr Fahrzeug jedoch nicht fahrtüchtig ist, muss es in die nächstgelegene geeignete Werkstatt bei der Unfallstelle. Eine Überführung nach Hause ist nur in wenigen Sonderfällen erstattungsfähig.
Rufen Sie uns am besten an und wir klären die weiteren Vorgehensweisen mit Ihnen.
Gerne helfen wir Ihnen dabei einen günstigen Mietwagen zu finden. Rufen Sie uns an, damit wir Sie bei der Suche unterstützen können.
Hat die bei uns versicherte Person den Schaden allein verschuldet, übernehmen wir die Kosten für Ihren Mietwagen in Höhe des abgestimmten Tagespreises in voller Höhe für die Dauer des unverzüglichen Reparaturzeitraumes.
Gut zu wissen: Wenn Sie anderweitig einen Mietwagen organisieren wollen, vergleichen Sie die Preise, in dem Sie 2-3 Angebote verschiedener Mietwagenfirmen einholen. Viele Vermieter berechnen bei Kfz-Unfällen sogenannte Unfallersatztarife. Diese sind häufig wesentlich teurer als bei privater oder geschäftlicher Anmietung. Überhöhte Tarife sind aber nach der Rechtssprechung von den Versicherern nicht uneingeschränkt zu erstatten.
In allen Schadenfällen prüfen wir das Verschulden der Beteiligten je nach Einzelfall.
Hierzu sind ein detaillierter Schadenhergang (ggf. mit Skizze) der Beteiligten und – sofern vorhanden – der europäische Unfallbericht, neutraleZeugen oder auch amtliche Ermittlungen hilfreich.
Je besser sich unser Schadenteam ein Bild vom Schadenfall machen kann, desto schneller kann hierbei eine Entscheidung getroffen werden.
Trifft Sie auch eine Teilschuld, werden wir den Schadenfall entsprechend der Haftungsquote abrechnen. Haben beide Beteiligten zu gleichen Teilen Schuld am Unfall (50 % / 50 %), werden wir alle berechtigten Ansprüche (Reparaturkosten, Kostenpauschale etc.) zu 50 % begleichen.
Damit wir den Fall schnellstmöglich für Sie abwickeln können, benötigen wir folgende Unterlagen:
- Fahrzeugschein
- sofern Ihr Fahrzeug finanziert oder geleast ist, eine Freigabeerklärung des Leasing- bzw. Finanzierungsgebers
- Ihre Bankverbindung
Die Unterlagen können Sie uns einfach per E-Mail an info@vrk.de senden. Wählen Sie als Betreff bitte Ihre Schaden-Nummer.