Ihre private Haftpflichtversicherung
für z. B. nur 39,62 € * im Jahr
- Besonders hoher Schutz
- Weltweit geschützt
- Rundum abgesichert im Alltag
Im Alltag durch Unachtsamkeit einen Schaden verursachen ist einfach menschlich, aber egal ob man den Laptop von Freunden beschädigt oder als Radfahrer im Straßenverkehr einen Fußgänger verletzt: Wer durch Unachtsamkeit einen Schaden anrichtet, muss ihn ersetzen. Das ist sogar gesetzlich geregelt. Der Versicherungsschutz einer privaten Haftpflichtversicherung bietet Ihnen die wichtigste Grundabsicherung und schützt im Ernstfall Ihre gesamte Existenz.
Ihre Vorteile unsere Leistungen
- Besonders hoher Schutz – 100 Mio. Euro für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden; bei Personenschäden max. 15 Mio. Euro je verletzte oder getötete Person.
- Weltweit geschützt auf Reisen – Auch fern von Zuhause, zum Beispiel im Urlaub, sind Sie optimal geschützt.
- Persönliche Beratung – Wir helfen Ihnen persönlich dabei, eine Absicherung auszuwählen, die zu Ihrer Lebenssituation passt.
Mit unserer Innovationsgarantie profitieren Sie automatisch von zukünftigen Leistungsverbesserungen in unserer Privat-Haftpflichtversicherung.
Inhaltsverzeichnis
Seit über 100 Jahren eine starke Wertegemeinschaft
Wir sind Ihr erfahrener Partner für umfassende Versicherungslösungen. Durch unsere christlichen Werte geprägt, legen wir Ihre Versicherungsbeiträge konsequent nach strengen ethischen, sozialen und ökologischen Nachhaltigkeitskriterien an. Diese werden jährlich von ECOreporter geprüft und bestätigt. Seit 2016 sind wir der einzige Versicherer in Deutschland mit dieser Auszeichnung.
Wir sind Ihr erfahrener Partner für umfassende Versicherungslösungen. Durch unsere christlichen Werte geprägt, legen wir Ihre Versicherungsbeiträge konsequent nach strengen ethischen, sozialen und ökologischen Nachhaltigkeitskriterien an. Diese werden jährlich von ECOreporter geprüft und bestätigt. Seit 2016 sind wir der einzige Versicherer in Deutschland mit dieser Auszeichnung.
Bei welchen Schadensfällen greift die private Haftpflichtversicherung?
Missgeschicke lassen sich nicht immer verhindern. Entsteht dabei durch Ihr Fehlverhalten ein Schaden, sind Sie zum Ersatz verpflichtet.
Ihre Privathaftpflicht klärt zunächst die Haftungsfrage. Wenn die Forderung berechtigt ist, übernimmt sie die Kosten. Sollte eine ungerechtfertigten Forderung vorliegen, wehrt sie die Ansprüche für Sie ab.
Die Privathaftpflichtversicherung greift bei:
Ob beim Biken, beim Joggen oder im täglichen Miteinander: Ein Missgeschick kann zu Verletzungen führen. Unfälle mit Personenschaden können jederzeit passieren. Werden Menschen durch Ihr Verschulden verletzt oder getötet, übernimmt Ihre Privathaftpflicht die Schadenersatzforderungen.
Ein unglücklicher Moment, der Gaming Monitor eines Freundes rutscht Ihnen bei seinem Umzug aus den Händen. Verursachen Sie Schäden an fremden Gegenständen, haften Sie. Die private Haftpflichtversicherung übernimmt für Sie die Kosten des entstandenen Schadens, auch bei Gefälligkeitshandlungen wie einem Umzug oder Blumengießen.
Führt Ihr Verhalten zu einem Vermögensnachteil bei jemand anderem, schützt Sie die private Haftpflichtversicherung. Sie ersetzt den entstandenen finanziellen Schaden – zum Beispiel, wenn Sie versehentlich ein fremdes Fahrrad mit anschließen und der Halter deshalb einen finanziell wichtigen Geschäftstermin nicht wahrnehmen kann.
Die Private Haftpflichtversicherung des VRK übernimmt im Tarif Classic Kosten bis zu einer Höhe von 100 Millionen Euro für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Für jeden Personenschaden (Verletzung oder Todesfall) stehen bis zu maximal 15 Millionen Euro zur Verfügung.
Wer sollte eine private Haftpflichtversicherung haben?
Trotz fehlender gesetzlicher Pflicht in Deutschland zählt sie zu den wichtigsten Absicherungen und jede Person sollte über eine private Haftpflichtversicherung abgesichert sein. Sie gehört zu den zentralen Grundsicherungen und schützt im Ernstfall Ihre wirtschaftliche Existenz.
Es gibt Länder und Fälle, in denen die Privathaftpflichtversicherung vorgeschrieben ist. In Italien und Südtirol gilt seit dem 1. Januar 2022: Skifahrer benötigen eine gültige Haftpflichtversicherung. Liegt keine Bestätigung vor, riskieren Sie 100–150 € Bußgeld und den Verlust des Skipasses.
Der Schutz der privaten Haftpflichtversicherung des VRK gilt weltweit – beim Wintersport, auf der Radtour und im Strandurlaub.
Wer sollte eine private Haftpflichtversicherung haben?
Trotz fehlender gesetzlicher Pflicht in Deutschland zählt sie zu den wichtigsten Absicherungen und jede Person sollte über eine private Haftpflichtversicherung abgesichert sein. Sie gehört zu den zentralen Grundsicherungen und schützt im Ernstfall Ihre wirtschaftliche Existenz.
Es gibt Länder und Fälle, in denen die Privathaftpflichtversicherung vorgeschrieben ist. In Italien und Südtirol gilt seit dem 1. Januar 2022: Skifahrer benötigen eine gültige Haftpflichtversicherung. Liegt keine Bestätigung vor, riskieren Sie 100–150 € Bußgeld und den Verlust des Skipasses.
Der Schutz der privaten Haftpflichtversicherung des VRK gilt weltweit – beim Wintersport, auf der Radtour und im Strandurlaub.
Unsere Tarife der privaten Haftpflichtversicherung im Vergleich
Um sicherzustellen, dass Sie die besten Entscheidungen in Bezug auf Ihre Versicherungsbedürfnisse treffen, finden Sie hier unsere Angebote zur privaten Haftpflichtversicherung im Vergleich. Der VRK bietet die Private Haftpflichtversicherung in drei unterschiedlichen Tarifvarianten an. Vom Basis Schutz für eine solide Grundabsicherung über den Tarif Classic mit einem großen Leistungsspektrum bis hin zu unserem Classic PLUS, als Ergänzung zu unserem Tarif Classic mit dem umfangreichsten Schutz für Ihren Alltag.
Tarif Basis
Unkomplizierter Grundschutz
Der Tarif Basis bietet Ihnen einen soliden Grundschutz ohne Schnickschnack – zum fairen Preis. Für die wichtigsten Sicherheiten im Alltag.
Versicherungssumme 10 Mio. €
Tarif Classic
Großes Leistungsspektrum
Starker Rundum-Schutz zum fairen Preis: Mit dem Tarif Classic sind Sie breit aufgestellt – vom Arbeitsschlüsselverlust über geliehene Gegenstände bis zu Schäden durch deliktsunfähige Kinder.
Versicherungssumme 100 Mio. €
Tarif Classic PLUS
Umfangreiches Leistungsspektrum
Mit dem Tarif Classic PLUS erweitern Sie Ihren Classic-Schutz gezielt: Einschluss z. B. für ausgewählte Nebentätigkeiten, Drohnen zwischen 250 g und 5 kg Startmasse sowie die Vermietung einer Eigentumswohnung. Einfach integrieren statt Zusatzversicherungen abschließen.
Versicherungssumme 100 Mio. €
„Wussten Sie schon, dass unsere Privathaftpflichtversicherung von Stiftung Warentest Finanzen, in der Ausgabe 06/2026, mit „sehr gut“ bewertet wurde?“ – Nina
Was ist in der Privat-Haftpflichtversicherung versichert?
| Leistungen | Basis | Classic | Classic PLUS |
|---|---|---|---|
| Versicherungssumme | 10 Mio. € | 100 Mio. € | 100 Mio. € |
| Drohnen und andere Fluggeräte |
bis 250 g | bis 250 g | bis 5 kg |
| Gebrauch von Fahrrädern und Pedelecs |
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| Schutz bei Verlust fremder Schlüssel |
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| Forderungsausfalldeckung bis 50 Mio. € |
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| Absicherung für Vermieter |
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| Absicherung von Bauvorhaben |
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| Gewässerschäden durch Heizöltanks |
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| Elektronischer Datenaustausch und Internetnutzung |
bis 100.000 € | bis 50 Mio. € | bis 50 Mio. € |
| Neuwertentschädigung |
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| Mallorca-Police |
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| Falsches Betanken fremder Kraftfahrzeuge |
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| Kasko-Selbstbeteiligung |
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| Baubiologische Produkte |
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| Mehrkosten für nachhaltigen Ersatz |
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| Mehrkosten für Reparaturen |
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| Halten und Hüten wilder Kleintiere |
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| Ausgleich Schadenfreiheitsrabatt in Kfz |
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| Verletzung von Datenschutzgesetzen |
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| Verletzung von Persönlichkeits- und Namensrechten |
Versichert sind in Basis und Classic auch Personen- und Sachschäden aus dem Gebrauch von Drohnen und anderen Fluggeräten bis 250 g Startmasse. In Classic PLUS sogar bis zu einer Startmasse von 5 kg.
Voraussetzung ist, dass das Flugmodell elektrisch betrieben wird und zur privaten- Sport und Freizeitgestaltungen genutzt wird.
Nicht mitversichert sind Persönlichkeits- und Namensrechtsverletzungen wie ungenehmigte Fotoaufnahmen.
Bitte beachten Sie: Gebrauchen Sie das Flugmodell nur, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Versichert sind Schadensersatzansprüche gegen Sie als Radfahrer. Als Fahrrad gilt auch ein Pedelec bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h, unabhängig, ob eine Anfahrhilfe besteht.
Schäden, die durch den Gebrauch eines versicherungspflichtigen Pedelecs oder Elektrofahrrads verursacht werden, sind nicht versichert und auch nicht versicherbar.
Mitversichert ist der Verlust von fremden Schlüsseln (Classic und Classic PLUS). Diese umfassen private, ehrenamtliche und berufliche Schlüssel. Beispiele: Wohnungsschlüssel, Büroschlüssel, Schlüssel zu Bankschließfächern und Briefkästen. Nicht versichert sind der Verlust von Schlüsseln zu Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeugen und Folgeschäden des Schlüsselverlusts.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich beispielsweise auf die gesetzlichen Haftpflichtansprüche wegen der Kosten für die notwendige Auswechslung von Schlössern und Schließanlagen.
Der Versicherungsschutz besteht in der EU und umfasst Personen- und Sachschäden und daraus folgende Vermögensschäden bis 50 Mio. €. Auch vorsätzliche Handlungen sind versichert, bspw. Körperverletzung.
Leistungsvoraussetzungen sind:
- Ein rechtskräftiger Titel gegen den Schädiger, den Sie vor einem Gericht in der EU erwirkt haben.
- Der Dritte ist zahlungsunfähig.
Wir übernehmen auch die Kosten zur Rechtsverfolgung in gewissem Umfang. Bitte beachten Sie die bestehenden Obliegenheiten und Ausschlüsse. Sehen Sie dazu A 1.5.31 PHV 2025.
Mitversichert ist in Classic PLUS Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Vermietung von:
- Wohnräumen in einer versicherten Immobilie
- eines Raumes an Feriengäste in einer versicherten Immobilie (sofern keine Bewirtung erfolgt)
- bis zu insgesamt drei der folgenden Immobilien im Inland: Einliegerwohnung, Eigentumswohnung, Garage
- eines Ferienhauses oder einer Ferienwohnung in einem EU-Staat, der Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein (sofern keine Bewirtung erfolgt)
Wann Schutz als Inhaber einer Immobilie besteht, sehen Sie in A 1.5.11 PHV 2025.
Versichert sind Schäden, für die Sie als Bauherr eines Bauvorhabens (z. B. Neubauten, Umbauten, Reparaturarbeiten) zu einer versicherten Immobilie verantwortlich gemacht werden.
Die Bausumme je Bauvorhaben darf 200.000 € nicht übersteigen.
Wann Schutz als Inhaber einer Immobilie besteht, sehen Sie in A 1.5.11 PHV 2025.
Gewässerschäden sind Folgen von Veränderungen der physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit eines Gewässers einschließlich des Grundwassers.
Versicherungsschutz besteht für folgende Anlagen/Behältnisse:
- oberirdische und unterirdische Öltankanlage
- Klär-, Sicker- oder Abwassergruben, die Sie ausschließlich für häusliche Abwässer privat nutzen
- geothermische Anlagen (Erzeugung von Wärme und Warmwasser)
- Behältnisse, die ein Fassungsvermögen von maximal 100 Liter oder Kilogramm haben (Kleingebinde). Das Gesamtfassungsvermögen aller vorhandenen Kleingebinde (z. B. Farbeimer, Benzinkanister) darf nicht mehr als 1.000 Liter oder Kilogramm betragen.
Die Anlage (Öltankanlage, geothermische Anlagen und Klär-, Sicker- oder Abwassergruben) muss sich auf einem versicherten Grundstück befinden.
Internetschäden sind versichert. Das betrifft Schäden rund um den elektronischen Datenaustausch und die Internetnutzung. Die Versicherungssumme beträgt bei Basis 100.000 €. In Classic und Classic PLUS 50 Mio. €.
- Versichert sind Schäden für die Sie wegen Datenveränderungen bei Dritten durch Viren oder andere Schadprogramme verantwortlich gemacht werden. Das umfasst auch Folgeschäden, die durch die Datenveränderung entstanden sind.
- Versichert sind Schäden für die Sie wegen Datenveränderungen bei Dritten aus sonstigen Gründen verantwortlich gemacht werden. Mitversichert sind auch Schäden als Folge des Nichterfassens oder fehlerhaften Speicherns von Daten bei Dritten. Versicherungsschutz besteht aber nur für die Wiederherstellung oder Erfassung der Daten. Folgeschäden sind nicht versichert.
- Versichert sind Schäden, für die Sie als Folge einer Störung des Zugangs eines Dritten zum elektronischen Datenaustausch verantwortlich gemacht werden.
Wichtig: Kein Versicherungsschutz besteht, wenn Sie wissentlich virenbehaftete Spam-Mails versenden oder wissentlich in ein fremdes Datensystem eingriffen; wissentlich schadhafte oder widerrechtliche Software eingesetzt haben.
Wir ersetzen für beschädigte Sachen den Neuwert – nicht den Zeitwert. Die Voraussetzung dafür: Sie wünschen es, die Sache ist total zerstört und war zum Zeitpunkt des Schadens nicht älter als 12 Monate. Dafür stehen im Jahr 3.000 € je Schadenfall bereit.
Es können nicht alle Sachen zum Neuwert ersetzt werden. Ausgeschlossen sind Computer, Kommunikationsmittel, Smartphones, Tablets, Spieleelektronik, Musik- und Videowiedergabegeräte, Film- und Fotoapparate, Brillen und gemietete oder geliehene Sachen.
Versichert sind Schäden durch den privaten Gebrauch eines im Ausland gemieteten Kraftfahrzeugs. Der Versicherungsschutz besteht auf Reisen innerhalb Europas. Er gilt nur für Pkw, Krafträder und Wohnmobile bis 4 t Gesamtgewicht.
Wichtig: Kein Versicherungsschutz besteht, soweit Schutz aus einer anderen Versicherung besteht, bspw. der eigenen Kfz-Haftpflicht.
Versicherungsschutz besteht, wenn Sie als Fahrer ein geliehenes, gemietetes oder aus Gefälligkeit überlassenes Kfz mit falschem Kraftstoff betanken.
Versichert sind entstandene Schäden bis 3.000 €. Folgeschäden am Motor sind nicht versichert.
Sie werden für einen Schaden durch den privaten Gebrauch eines kaskoversicherten Kfz als Fahrer verantwortlich gemacht? Dann übernehmen wir die Selbstbeteiligung der Kfz-Kaskoversicherung, wenn Ihnen das Kfz unentgeltlich von einem Dritten überlassen wurde.
Wichtig: Kein Versicherungsschutz besteht, wenn Ihnen das Kfz eine mitversicherte Person, die Halter des Fahrzeugs ist, überlassen hat.
Wir erstatten im Bereich Bauen und Wohnen die Mehrkosten für baubiologische Produkte und Baustoffe. Das gilt auch für Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz. Die Mehrkosten müssen infolge des Versicherungsfalls tatsächlich entstanden sein und vom geschädigten Dritten nachgewiesen werden. Je Versicherungsfall zahlen wir zusätzlich bis zu 10 % des berechtigten Schadenersatzanspruchs, maximal 1.000 €.
Wichtig: Die Mehrleistung erbringen wir nicht bei Schäden an Möbeln und sonstigem Inventar, der Neuwertentschädigung und Regressansprüchen.
Wir erstatten die Mehrkosten für die Beschaffung nachhaltiger Sachen. „Nachhaltige Sachen“ sind mit Siegeln versehen, die umweltfreundliche und sozialverträgliche Produkte kennzeichnen.
Das sind folgende Siegel:
- Staatliche Siegel. Beispiele: Grüner Knopf, EU Ecolabel
- Staatlich geförderte Siegel. Beispiele: Der Blaue Engel
- Siegel, die auf einer staatlich initiierten oder geförderten Bewertungsmethodik beruhen und deren Mindestanforderungen erfüllen. Welche Siegel das sind, können Sie z. B. auf Siegelklarheit.de nachlesen
- Siegel von Unternehmen oder Verbänden, die von einer staatlich anerkannten Kontrollstelle zertifiziert sind
Als „staatlich“ gilt in diesem Zusammenhang die EU und Deutschland. Je Versicherungsfall zahlen wir zusätzlich bis zu 30 % der berechtigten Schadenersatzanspruchs, maximal 1.500 €.
Sie haben eine Sache beschädigt und die Reparaturkosten übersteigen den Zeitwert? Dann erstatten wir anstelle des Zeitwerts die Mehrkosten einer Reparatur.
Je Versicherungsfall zahlen wir zusätzlich bis zu 30 % des Zeitwerts, maximal 3.000 €.
Versichert sind Schäden, für die Sie als Halter oder Hüter wilder Kleintiere verantwortlich gemacht werden. Das sind z.B. Spinnen, Skorpione oder Schlangen. Vorausgesetzt, die Haltung dieser Tiere ist gestzlich oder behördlich erlaubt und Haltung der Tiere ist nur zu privaten Zwecken.
Sie sind für einen Schaden durch den privaten Gebrauch eines fremden Kraftfahrzeugs als Fahrer verantwortlich? Dann übernehmen wir in Classic PLUS die Mehrprämie, die dem Halter des Kfz aufgrund der Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes aus der Kfz-Versicherung (Haftpflicht- und Kaskoversicherung) entsteht. Wir erstatten die Mehrprämie für die ersten 5 Jahre ab der Rückstufung.
Vorausgesetzt sind:
- Das Kfz wurde Ihnen geliehen oder aus Gefälligkeit von einem Dritten überlassen
- Sie legen uns einen Nachweis des Kfz-Versicherers über die Höhe der Mehrprämie vor.
Sehen Sie dazu A 1.8.7 PHV 2025.
In Classic PLUS sind Schäden aus der Verletzung von Datenschutzgesetzen durch die Verarbeitung personenbezogener Daten versichert. Der Versicherungsschutz umfasst auch Vermögensschäden und immaterielle Schäden. Datenschutzgesetze sind insbesondere die EU-Datenschutz-Grundverordnung, das Bundesdatenschutzgesetz und entsprechende Ländergesetze.
Sehen Sie dazu A 1.8.13 PHV 2025.
In Classic PLUS sind Schäden aus der Verletzung von Persönlichkeits- und Namensrechten versichert. Der Versicherungsschutz umfasst auch Vermögensschäden und immaterielle Schäden, nicht jedoch Schäden aus der Verletzung von Urheberrechten.
Wir ersetzen auch die Gerichts- und Anwaltskosten eines Verfahrens, mit dem der Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Sie begehrt wird sowie einer Unterlassungs- oder Widerrufsklage gegen Sie.
Kein Versicherungsschutz besteht unter anderem in den folgenden Fällen:
- Sie haben bewusst Persönlichkeits- und Namensrechte verletzt (z. B. Absichtlich herbeigeführter Shitstorm, Mobbing).
- Sie haben bewusst unbefugt in ein fremdes Datenverarbeitungssystem bzw. fremdes Datensystem eingegriffen (z. B. Hacker-Attacken, Denial of Service Attacks).
Sehen Sie dazu A 1.8.14 PHV 2025.
Die Bedürfnisse unserer Kunden liegen uns besonders am Herzen. Darum sind uns Transparenz und Nachhaltigkeit sehr wichtig. Überzeugen Sie sich einfach selbst.
Die Bedürfnisse unserer Kunden liegen uns besonders am Herzen. Darum sind uns Transparenz und Nachhaltigkeit sehr wichtig. Überzeugen Sie sich einfach selbst.
Weitere Leistungen der Privat-Haftpflichtversicherung im Überblick
Verlust fremder Schlüssel
Sie haben den Schlüssel für das Gemeindezentrum verloren, den Sie für Ihre ehrenamtliche Tätigkeit nutzen? Oder als Pflegekraft den beruflichen Stations- oder Heimschlüssel verloren? Wir kommen für den Verlust fremder privat, ehrenamtlich oder beruflich genutzter Schlüssel auf.
Absicherung während eines Praktikums
Die Privathaftpflichtversicherung umfasst auch Schäden, die während des fachpraktischen Unterrichts an einer Schule oder Universität, auftreten. Gleiches gilt bei Schäden während eines Betriebs-, Schnupper- oder Schülerpraktikums.
Forderungsausfalldeckung
Sie werden im Straßenverkehr durch einen unachtsamen Radfahrer oder vorsätzlich erheblich verletzt und Ihnen wird vom Gericht Schmerzensgeld zugesprochen? Doch der Radfahrer kann nicht zahlen und ist nicht versichert? Oder Sie werden von einem Hund gebissen, müssen im Krankenhaus behandelt werden und haben Anspruch auf Schmerzensgeld? Aber der Tierhalter ist zahlungsunfähig und hat keine Versicherung?
Für diese Fälle gibt es die Forderungsausfalldeckung. Das bedeutet, Sie erhalten unter bestimmten Voraussetzungen (es liegt z. B. ein rechtskräftiger Titel vor) Ihr Schmerzensgeld von uns. Wir zahlen bis zu 50 Mio Euro. Der Versicherungsschutz gilt in den EU-Staaten, in der Schweiz, in Norwegen, Island oder Liechtenstein.
Balkonkraftwerke (Mini-Solaranlage)
In der Privat-Haftpflichtversicherung sind Schäden, für die Sie als Inhaber eines Balkonkraftwerks verantwortlich gemacht werden, mitversichert. Voraussetzung ist, das Kraftwerk gehört zu einer bestimmten selbst bewohnten Immobilie. Eine solche Immobilie kann z. B. eine Mietwohnung, eine Eigentumswohnung oder ein Einfamilienhaus sein.
Der Versicherungsschutz in der Privat-Haftpflichtversicherung umfasst die Begleichung berechtigter Schadensersatzansprüche und die Abwehr unberechtigter Forderungen. Der Versicherungsschutz umfasst auch Schadenersatzansprüche Dritter aus der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten.
Beispiel: Ihr Balkonkraftwerk ist nicht ausreichend am Balkon befestigt und fällt herunter auf ein geparktes Auto. Ebenfalls versichert sind Schadenersatzansprüche aus dem Betrieb des Balkonkraftwerks.
Internet und Daten
Versicherungsschutz besteht beim elektronischen Datenaustausch und bei der Internetnutzung (z. B. Weiterleitung virenverseuchter E-Mails) bis 50 Mio. Euro.
Versicherungsschutz für Inhaber weiterer Anlagen zur Energieerzeugung
Es besteht Versicherungsschutz für:
- Inhaber und Mieter einer geothermischen Anlage (Wärme, Warmwasser)
- Besitzer, Betreiber und Mieter von photovoltaischen Anlagen
- Besitzer, Betreiber und Mieter von Wind- und Wasserkraftanlagen
- Besitzer, Betreiber und Mieter Blockheizkraftwerken
- Inhaber einer Ladestation für Elektro-Fahrzeuge
Sie sind Inhaber einer der folgenden Anlagen und speisen Strom ins öffentliche Netz ein? Hier spricht man von gewerblicher Nutzung – auch diese ist versichert.
- Solaranlage, auf dem Boden installiert, bis 200 m2 Modulfläche
- Solaranlage, am Gebäude installiert, ohne Begrenzung der Modulfläche
- Mobile Anlage zur Erzeugung regenerativer Energien
- Windkraftanlage, bis zu 10 m Höhe und bis max. 15 kW-Peak
- Wasserkraftanlage, bis max. 15 kw-Peak
- Blockheizkraftwerke, mit einer elektrischen Leistung bis 50 kW
- Bioenergie-Anlage mit Bevorratung bis zu 6 m3 Fassungsvermögen
- Wärmepumpen-Anlage (Luft-Luft, Luft-Wasser)
Hinweis: Die Aufzählungen sind beispielhaft. Eine abschließende Leistungsübersicht finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Ehrenamt und freiwilliges soziales Engagement
Versichert sind Ihr kirchliches Ehrenamt, Ihr freiwilliges soziales Engagement, Ihre ehrenamtliche Tätigkeit als gerichtlich bestellter Betreuer oder als Vormund. Besteht anderweitig Versicherungsschutz (z. B. Vereinshaftpflichtversicherung), leistet diese.
Schäden bei Nachbarschaftshilfe
Sie helfen Freunden beim Umzug – dabei fällt Ihnen der Fernseher herunter. Dann ersetzen wir den Schaden für Sie, denn wir leisten auch bei Schäden, die durch Nachbarschaftshilfe und Gefälligkeitshandlungen entstehen.
Versicherungsschutz für versicherungspflichtige Flugmodelle (z. B. Drohnen)
Schäden durch den Gebrauch von elektrisch angetriebenen Flugmodellen bis 250 g Startmasse, z. B. Drohnen, die Sie zu privaten Hobbyzwecken nutzen, sind mitversichert. Flugmodelle über 250 g und bis 5 kg Startmasse können über Classic PLUS versichert werden.
Flugmodelle, unbemannte Ballone und Drachen ohne Motor oder Treibsätze sind bis max. 5 kg Startmasse mitversichert.
Geliehene, gemietete und gepachtete Gegenstände
Zum Beispiel die hochwertige Kamera eines Bekannten für Ihren Urlaub, die durch ein Missgeschick irreparabel zerstört wird. Unsere Privat-Haftpflichtversicherung kommt auch in solchen Fällen für den entstandenen Schaden auf. In der Regel gilt eine Selbstbeteiligung von 250 Euro.
Sport
Versichert sind Schäden, für die Sie beim Sport verantwortlich gemacht werden, bspw. beim Fußball, Handball, Tennis.
Sie verursachen als Radfahrer im Straßenverkehr einen Unfall
Dabei wird ein anderer Radfahrer schwer verletzt, weil er mit dem Kopf ungeschützt auf den Asphalt aufschlägt und bleibende Schäden davonträgt. Durch einen langfristigen Krankenhausaufenthalt und eventuell lebenslang anfallende Pflegekosten gehen die Schadensersatzansprüche schnell in die Millionen. Wir übernehmen auch Regressansprüche, z. B. der Krankenkasse oder des Arbeitgebers des Geschädigten.
Unsere Privathaftpflichtversicherung Classic schützt Sie in solchen Fällen mit einer Versicherungssumme von 100 Mio. Euro für alle Personen- Sach- und Vermögensschäden je Versicherungsfall (bei Personenschäden max. 15 Mio. Euro je verletzte oder getötete Person).
Halten zahmer Haustiere
Sie sind abgesichert als Tierhalter von z.B. Katzen, Hamster oder Vögeln. Die VRK Privathaftpflicht ist an Ihrer Seite, wenn durch Ihr Haustier andere zu Schaden kommen.
Hüten fremder Hunde, Pferde und Zugtiere
Sie sind abgesichert als Hüter fremder Hunde, Pferde und Zugtiere und auch als Fahrer fremder Fuhrwerke.
Pflege- und Reinigungsarbeiten an fremden Kfz
Sie reinigen oder pflegen ein Fahrzeug, dass Sie geliehen oder gemietet haben von Hand und es entsteht dadurch ein Schaden? Wir kommen für den Schaden auf. Gleiches gilt für Schäden durch Pflege- und Reinigungsarbeiten an Fahrzeugen, die Ihnen aus Gefälligkeit überlassen wurden. Wartungs- und Reparaturarbeiten gehören nicht dazu. Ausgenommen sind Schäden an Fahrzeugen, die Sie dauerhaft oder regelmäßig nutzen, z. B. ein Dienstfahrzeug.
Hinweis: Die Aufzählungen sind beispielhaft. Eine abschließende Leistungsübersicht finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Mietsachschäden an unbeweglichen Sachen
Versichert sind Mietsachschäden an unbeweglichen Sachen (z. B. Waschbecken). Versichert sind auch Mietsachschäden an Grundstücken und Grundstücksbestandteilen (z. B. Zäune, Heckenbepflanzung), Heizkörpern und Einbauküchen.
Absicherung für Vermieter
Versicherungsschutz besteht z. B. aus der Vermietung:
- von Wohnräumen in Ihrer selbst genutzten Immobilie
- eines Ferienhauses, einer Ferienwohnung
- von bis zu 3 der folgenden im Inland liegenden Immobilien: Einliegerwohnung in Ihrem selbstbewohnten Einfamilienhaus, Eigentumswohnung, Garage
Schäden durch häusliche Abwasser
Schäden durch häusliche Abwasser sind versichert. Es läuft z. B. Ihre Waschmaschine aus und dadurch entsteht ein Wasserschaden in der Wohnung unter Ihnen.
Versicherungsschutz für Immobilienbesitzer und Bauherren
Die Privathaftpflichtversicherung schützt Sie als Inhaber bestimmter im Inland gelegener Immobilien (z. B. Ihr Einfamilienhaus), als Inhaber eines Schrebergartens und als Besitzer von separat gelegenen Garagen und Stellplätzen.
Mitversichert sind hierbei auch:
- Schäden wegen Verletzung von Verkehrssicherungspflichten, z. B. Räum- und Streupflicht.
- Gewässerschäden durch Heizöltanks und durch das Befüllen eines Öltanks.
- Schäden durch Flüssiggastanks.
- Schäden in Verbindung mit privaten Bauvorhaben (z. B. Umbauten am Haus) bis zu einer Bausumme von 200.000 Euro.
Mietsachschäden an Immobilien, Garagen und Stellplätzen
Ihre Privathaftpflichtversicherung springt bei Schäden an gemieteten, geliehenen oder gepachteten Wohnräumen und sonstigen Räumen in Gebäuden (z. B. der Mietwohnung), Garagen oder Stellplätzen ein.
Hinweis: Die Aufzählungen sind beispielhaft. Eine abschließende Leistungsübersicht finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Vielfältiger Schutz für Familien
Wir übernehmen soziale Verantwortung und bieten Schutz und finanzielle Sicherheit, wenn Angehörige, die mit Ihnen im Haushalt leben, anderen einen Schaden zufügen. Dies gilt auch bei Pflegebedürftigkeit und Deliktunfähigkeit aufgrund des Alters, infolge einer Demenzerkrankung, oder aufgrund einer geistigen Behinderung.
Für Schäden durch Erwachsene, die aus sonstigen Gründen deliktunfähig sind, z. B. bei Epilepsie oder Bewusstlosigkeit, leisten wir bis zu 50.000 Euro.
Halten von Assistenzhunden
Über die VRK Privathaftplicht genießen Sie auch als Halter ausgebildeter Assistenzhunde, jeglicher Art, Versicherungsschutz, z. B. als Tierhalter eines Blindenführhundes oder Diabetikerwarnhundes. Eine separate Tierhalterhaftpflichtversicherung ist nicht erforderlich!
Sicherheit für Dauercamper
Ihnen gehört ein, auf Dauer, fest installierter Wohnwagen, den Sie zu Wohnzwecken nutzen? Oder ein Mobilheim? Wir schützen Sie vor den finanziellen Folgen, wenn Sie für einen Schaden verantwortlich gemacht werden.
Voraussetzungen:
- Ihr Hauptwohnsitz ist in Deutschland
- der Wohnwagen, das Mobilheim befindet sich innerhalb der EU-Staaten, der Schweiz, Norwegen, Island, Liechtenstein, Monaco, San Marino oder Andorra.
Hinweis: Die Aufzählungen sind beispielhaft. Eine abschließende Leistungsübersicht finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Informieren Sie sich über alle Leistungen der Privaten Haftpflichtversicherung in unseren Versicherungsbedingungen.
Sichern Sie sich ganz einfach und schnell 5 % Kombi-Bonus in Ihrer VRK-Autoversicherung durch den kombinierten Abschluss der Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung.
Was kostet eine private Haftpflichtversicherung?
Die Kosten für eine Private Haftpflichtversicherung können sich nach Ihrem Bedarf basierend auf Ihrer Lebenssituation und dem von Ihnen gewählten Versicherungsschutz unterscheiden.
Hinweis: In unserer Haftpflichtversicherung für Familien sind nicht nur Sie selbst, sondern alle Familienmitglieder in Ihrem Haushalt (auch z. B. pflegebedürftige oder geistig behinderte Personen) mitversichert.
So haben wir gerechnet
Der Beitrag ergibt sich bei Angabe folgender Merkmale im Tarifrechner:
- Versicherungsnehmer im öffentlichen Dienst beschäftigt
- Privathaftpflichtversicherung für Singles im Classic-Tarif
- Ohne Selbstbeteiligung
- Geboren am 03.08.1970
- Keine Haftpflichtschäden in den letzten 5 Jahren
- Wohnort: Wallen (PLZ 25788)
- Laufzeit: 1 Jahr
- Zahlweise: jährlich
So haben wir gerechnet
Der Beitrag ergibt sich bei Angabe folgender Merkmale im Tarifrechner:
- Versicherungsnehmer im öffentlichen Dienst beschäftigt
- Privathaftpflichtversicherung für Singles mit Kind/ern im Classic-Tarif
- Ohne Selbstbeteiligung
- Geboren am 18.04.1991
- Keine Haftpflichtschäden in den letzten 5 Jahren
- Wohnort: Wallen (PLZ 25788)
- Laufzeit: 1 Jahr
- Zahlweise: jährlich
So haben wir gerechnet
Der Beitrag ergibt sich bei Angabe folgender Merkmale im Tarifrechner:
- Versicherungsnehmer im öffentlichen Dienst beschäftigt
- Privathaftpflichtversicherung für Paare ohne Kind/er im Classic PLUS-Tarif
- Ohne Selbstbeteiligung
- Geboren am 23.03.1970
- Keine Haftpflichtschäden in den letzten 5 Jahren
- Wohnort: Wallen (PLZ 25788)
- Laufzeit: 1 Jahr
- Zahlweise: jährlich
So haben wir gerechnet
Der Beitrag ergibt sich bei Angabe folgender Merkmale im Tarifrechner:
- Versicherungsnehmer im öffentlichen Dienst beschäftigt
- Privathaftpflichtversicherung für Paare mit Kind/ern im Classic-Tarif
- Ohne Selbstbeteiligung
- Geboren am 14.09.1986
- Keine Haftpflichtschäden in den letzten 5 Jahren
- Wohnort: Wallen (PLZ 25788)
- Laufzeit: 1 Jahr
- Zahlweise: jährlich
Wertvolle Ergänzungen mit Classic PLUS
Unsere Privat-Haftpflichtversicherung beinhaltet in der Classic PLUS Leistungsmerkmale, die das Werteverständniss des VRK widerspiegeln. Als Versicherer im Raum der Kirchen engagieren wir uns für nachhaltige Lösungen und einen verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen.
Unsere Privathaftpflicht Classic PLUS erstattet dem Geschädigten auf Ihren Wunsch:
- Mehrkosten für baubiologische Produkte und Stoffe
- Mehrkosten für Sachen mit einem Nachhaltigkeitssiegel
- Mehrkosten für Reparaturen: „Reparieren statt Wegwerfen“
- Mehrkosten für Gebrauchtes oder Generalüberholtes
- Mehrkosten für energieeffiziente Elektrogeräte
Wir erstatten im Bereich Bauen und Wohnen die Mehrkosten für baubiologische Produkte und Baustoffe in Höhe von bis zu 10% des berechtigten Schadenersatzanspruchs, maximal bis 1.000 Euro. Das gilt auch für Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz.
Beispiele:
- ökologische/organische Wandfarbe
- ökologische/organische Dämmstoffe
- mineralischer Innen- bzw. Außenputz
- Bodenbeläge aus Holz
- Dämmstoffe
- Heizsysteme
Wir erstatten die Mehrkosten für die Beschaffung von Sachen mit einem Nachhaltigkeitssiegel. Diese Sachen sind mit Siegeln versehen, die umweltfreundliche und sozialverträgliche Produkte kennzeichnen. Sie sind zertifiziert oder staatlich festgesetzt, wie zum Beispiel Grüner Knopf, Der Blaue Engel.
Je Versicherungsfall zahlen wir über die gesetzliche Schadenersatzpflicht hinaus bis zu 30 % des berechtigten Schadenersatzanspruchs, maximal 1.500 Euro.
Wir erstatten anstelle des Zeitwerts die Mehrkosten einer Reparatur, wenn die Reparaturkosten einer beschädigten Sache den Zeitwert übersteigen. Wir leisten bis zu 30% über dem Zeitwert, maximal 3.000 Euro.
Wir fördern das Prinzip „gebraucht vor neu“ und erstatten die Mehrkosten für eine gebrauchte oder generalüberholte Sache, wenn eine Reparatur nicht mehr möglich ist (Totalschaden). Wir zahlen auf Ihren Wunsch dem Geschädigten im Schadenfall bis zu 30 % mehr, als die gesetzliche Schadenersatzpflicht vorgibt (Zeitwert der beschädigten Sache), maximal 1.500 Euro.
Wir erstatten die Mehrkosten für ein energieeffizientes Elektrogerät mit einem EU-Energielabel, wenn das neue Gerät eine bessere Energieeffizienzklasse als das beschädigte Elektrogerät hat. Wir zahlen, sofern Sie das wünschen, über die gesetzliche Schadenersatzpflicht hinaus bis zu 30 % des Schadenersatzanspruchs, maximal 1.500 Euro.
Babysitter- und Tageselternrisiko
Wenn Sie bei sich zuhause als Tagesmutter tätig sind oder sich als Babysitter etwas dazuverdienen, bieten wir Ihnen hierfür unseren Versicherungsschutz – für die Betreuung von Kindern unter 18 Jahren. Der Versicherungsschutz umfasst auch Schäden, die die zu betreuenden Kinder verursachen oder erleiden.
Nebenberufliche Tätigkeiten
Nebenberufliche Tätigkeiten bis 22.000 Euro Jahresumsatz sind versichert.
Beispiele sind u. a.:
- Erteilung von Nachhilfe- oder Musikunterricht
- Alltagsunterstützung für Behinderte, Senioren, Geflüchtete, Asylsuchende sowie als anerkannter Nachbarschaftshelfer im Sinne der Pflegekasse (ohne pflegerische und medizinische Tätigkeiten).
- Betätigung als Alleinunterhalter, Zeitschriften- und Prospektzusteller.
- Gäste- und Fremdenführer, Wander- und Waldführer (nicht aber Berg- und Skiführer), Umwelt und Erlebnispädagogik; jeweils innerhalb Deutschlands.
Ferienjobs
Versichert sind Schäden aus der Ausübung eines Ferienjobs. Vorrangig leistet aber die Haftpflichtversicherung des Arbeitgebers.
Vermietung an Räumen oder Ferienwohnungen
Wenn Sie einzelne Räume, Ferienwohnungen oder -häuser ohne Bewirtung an Feriengäste vermieten schützen wir Sie bei daraus resultieren Schadensersatzansprüchen, zum Beispiel wenn der Feriengast durch Mängel am Objekt zu Schaden kommt. Dieser Schutz gilt für Vermietungen in bestimmten Ländern (EU, Schweiz, Norwegen, Island, Liechtenstein, Monaco, San Marino oder Andorra).
Flugmodelle inkl. Drohnen bis 5 kg
Schäden durch den Gebrauch von Flugmodellen über 250 g und bis 5 kg, die zur privaten Sport- und Freizeitgestaltung genutzt und rein elektrisch angetrieben werden (z. B. Drohnen), sind versichert. Voraussetzung ist, dass Sie keinen Versicherungsschutz aus einem anderen Versicherungsvertrag (z. B. Luftfahrt-Haftpflichtversicherung) haben.
Falsches Betanken fremder Fahrzeuge
Versichert sind Schäden, die Sie als Fahrer durch Betanken mit einem für das Kraftfahrzeug nicht geeigneten Kraftstoff verursachen. Vorausgesetzt, es handelt sich um ein geliehenes, gemietetes oder aus Gefälligkeit überlassenes Fahrzeug. Wir erstatten den Schaden, der unmittelbar durch die Falschbetankung entstanden ist. Folgeschäden, zum Beispiel am Motor, sind nicht versichert. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 3.000 Euro begrenzt. Allerdings besteht kein Schutz für Schäden am Dienstfahrzeug, das Sie auch privat nutzen dürfen oder bei Schäden aus einer beruflichen, betrieblichen oder gewerblichen Tätigkeit.
Fahren fremder Fahrzeuge
Sie dürfen zum Beispiel das Fahrzeug eines Freundes fahren und sind für einen Schaden verantwortlich?
- Bei einem Kasko-Schaden übernehmen wir die Selbstbeteiligung der bestehenden Kaskoversicherung.
- Kommt es durch den Schaden zu einer Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes in Kfz-Haftpflicht und /oder Kaskoversicherung, übernehmen wir 5 Jahre lang die Mehrprämie.
Neuwertentschädigung
Wir ersetzen Sachen zum Neuwert, wenn die beschädigte Sache noch kein Jahr alt ist, nicht mehr reparierbar (Totalschaden) und kein anderer zur Leistung verpflichtet ist (z. B. Hausratversicherung). Wir leisten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch bis zu 5.000 Euro je Versicherungsfall und Versicherungsjahr. Dies gilt zum Beispiel nicht für Smartphones, Tablets, Computer oder Spielekonsolen.
Sachschäden aus beruflicher Tätigkeit
Versichert sind Sachschäden, die Sie im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit Ihrem Arbeitskollegen oder Arbeitgeber zufügen. Vorausgesetzt, es besteht kein Versicherungsschutz aus einem anderen Versicherungsvertrag. Der Versicherungsschutz ist je Versicherungsfall und Versicherungsjahr auf 10.000 Euro begrenzt. Nicht versichert ist z. B. das Arbeitsmaterial, das Ihnen als angestellter Arbeitnehmer zur Verfügung gestellt wird.
Hinweis: Die Aufzählungen sind beispielhaft. Eine abschließende Leistungsübersicht finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Sie sind Mitarbeitende im kirchlichen und öffentlichen Dienst oder der freien Wohlfahrtspflege?
Als Person im kirchlichen oder öffentlichen Dienst, z. B. als Pfarrer, Lehrer oder Erzieher, haben Sie eine besondere Verantwortung zu tragen. Wenn bei der Ausübung Ihres Berufs ein Personen-, Sach- oder Vermögensschaden entsteht, macht man Sie im schlimmsten Fall dafür verantwortlich.
Schützen Sie sich vor den finanziellen Folgen mit unserer Amts- und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung.
In unseren Versicherungsbedingungen erfahren Sie alle Details zu unserer Privat-Haftpflichtversicherung.
Sinnvolle Ergänzungen zur Privat-Haftpflichtversicherung
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Privat-Haftpflichtversicherung
Eine private Haftpflichtversicherung bietet Schutz vor den finanziellen Folgen unvorhergesehener Schadensereignisse. Sie kommt ins Spiel, wenn Sie als Privatperson einen Schaden verursachen, für den Sie verantwortlich gemacht werden. Die Versicherung prüft, ob Sie tatsächlich verantwortlich sind und übernimmt dann die Kosten bis zur vereinbarten Deckungssumme oder wehrt unberechtigte Ansprüche für Sie ab.
Typische Fälle, in denen eine Privathaftpflichtversicherung benötigt wird, sind beispielsweise die Beschädigung von fremdem Eigentum (Sie verschütten versehentlich Rotwein auf dem Sofa eines Freundes oder Sie sind verantwortlich für einen Personenschaden (beispielsweise durch einen von Ihnen verursachten Fahrradunfall). Nicht nur Sach- und Personenschäden sind abgedeckt, sondern auch Vermögensschäden.
Für bestimmte Risiken gewähren wir im Rahmen unserer Privathaftpflichtversicherung vorsorglich und zeitlich befristet Versicherungsschutz, wenn Sie sich zum Beispiel erstmalig einen Hund anschaffen oder eine Immobilie erwerben. Optimalen Schutz von Beginn an bieten weitere VRK Haftpflichtversicherungen, wie z. B. unsere Tierhalter-Haftpflichtversicherung.
Schäden durch Kinder und deliktsunfähige Erwachsene
Kinder
Kinder unter sieben Jahren – im Straßenverkehr unter zehn Jahren – sind deliktsunfähig und haften nicht für Schäden. Eltern müssen nur dann Schadensersatz leisten, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzen. Diese gesetzlichen Regelungen führen oft zu großem Ärger, den Sie mit unserer Privathaftpflichtversicherung vermeiden können.
Kinder und Jugendliche von 7 bis 18 Jahren
Kinder und Jugendliche zwischen sieben und achtzehn Jahren sind beschränkt deliktsfähig. Sie haften nach dem Grad ihrer geistigen Entwicklung, d.h. wenn sie die Folgen ihres Handelns einschätzen können. Die Eltern haben nach wie vor die Aufsichtspflicht gegenüber ihren Kindern und können, im Falle der Verletzung der Aufsichtspflicht, zur Verantwortung gezogen werden.
Junge Erwachsene ab 18 Jahren
Auch ohne häusliche Gemeinschaft sind Ihre volljährigen Kinder über Sie in unserer Familien-Versicherung mitversichert − solange sie sich in einer schulischen oder beruflichen Ausbildung befinden und nicht verheiratet sind. Auch bei Auszeiten nach der Schule von bis zu zwei Jahren bleiben Ihre Kinder mitversichert.
Dies gilt ebenso, wenn sie nach der Schule befristete soziale Dienste leisten, an einem Work & Travel-Programm teilnehmen oder als Au-pair ins Ausland gehen.
Eltern, Großeltern und weitere Angehörige
Ihre Eltern, Großeltern und weitere Angehörige (auch Pflegebedürftige) sind kostenfrei mitversichert, solange sie mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben. Wenn Ihre Eltern oder Großeltern im unmittelbaren Anschluss daran in ein Pflegeheim ziehen, besteht der Versicherungsschutz weiter.
Deliktsunfähige Erwachsene
Wir kommen auch für Schäden durch mitversicherte Erwachsene auf, die infolge Demenz oder aus sonstigen Gründen, z.B. Epilepsie oder Bewusstseinsstörungen deliktsunfähig sind. Wir leisten bis zu 50.000 Euro an den unmittelbar geschädigten Dritten.
Menschen mit geistiger Behinderung
Menschen mit geistiger Behinderung haften im Schadenfall nicht, da sie deliktsunfähig sind. So bleiben Geschädigte auf ihren Ansprüchen sitzen oder als Angehörige kommen Sie selbst für den Schaden auf. Mit unserer Privat-Haftpflichtversicherung vermeiden Angehörige und ehrenamtliche Betreuer Streit und den Griff in die eigene Tasche. Weitere Informationen zu unserem Versicherungsschutz für Menschen mit geistiger Behinderung.
Obwohl eine persönliche Haftpflichtversicherung in Deutschland nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, gehört sie dennoch zu den wichtigsten Versicherungen, die jeder Bürger haben sollte. Sie zählt zu den freiwilligen Versicherungen, was bedeutet, dass nicht jeder eine private Haftpflicht hat. Eine solche Versicherung deckt Schäden ab, die Sie unbeabsichtigt anderen zufügen. Sie tritt beispielsweise ein, wenn Sie aus Versehen das Eigentum eines anderen beschädigen oder eine Person bei einem Unfall verletzen.
Die private Haftpflichtversicherung übernimmt Kosten für Schäden, die Sie verursachen und für die Sie haften müssen. Dabei können sie verschiedene Typen von Schäden einschließen:
- Sachschäden: Schäden, die Sie am Eigentum von Dritten verursachen, sind durch die Privathaftpflicht abgedeckt. Vom zerbrochenen Fenster bis zum beschädigten Fahrrad hilft diese Versicherung, Wiedergutmachung zu leisten.
- Personenschäden: Die Versicherung zahlt, wenn Sie für Verletzungen oder Gesundheitsschäden verantwortlich gemacht werden. Dies könnte z.B. der Fall sein, wenn jemand durch Ihre Schuld stürzt und sich dabei verletzt.
- Vermögensschäden: Auch bei Vermögensschäden, die ohne Personen- oder Sachschaden entstehen, leistet die private Haftpflichtversicherung. Dies würden z.B. rein finanzielle Verluste sein, die Dritten durch Ihre Handlung oder Unterlassung entstanden sind.
Nein, eine private Haftpflichtversicherung ist in Deutschland nicht gesetzlich vorgeschrieben. Trotzdem ist sie sehr empfehlenswert. Die Privathaftpflicht schützt Sie jeden Tag vor finanziellen Folgen von Schäden, für die Sie verantwortlich gemacht werden. Das können Sachschäden sein, wie zum Beispiel ein versehentlich zerstörter Laptop, oder Personenschäden, wie etwa bei einem Unfall.
Besonders im Alltag kann es schnell zu solchen Missgeschicken kommen. Dann ist es gut, wenn Sie auf die Unterstützung der privaten Haftpflichtversicherung zählen können.
Gerade für Familien oder Single mit Kindern ist diese Versicherung besonders wichtig. Wenn Kinder unbeabsichtigt Schäden verursachen, gibt es oft Streitigkeiten mit Nachbarn, auch über die Haftungsfrage. Dies nimmt Ihnen die Privathaftpflicht ab! Egal ob Single oder Paare , die private Haftpflichtversicherung ist für jeden unerlässlich. Denn jedem kann ein Missgeschick passieren, das einen Schaden verursacht. Die private Haftpflichtversicherung ist also keine gesetzliche Pflicht, aber eine sehr sinnvolle Absicherung.
- Sie als unser Versicherungsnehmer.
- Ihr Ehepartner/eingetragener Lebenspartner; oder Ihr nicht ehelicher Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft; auch nach Umzug in ein Pflegeheim.
- Ihre unverheirateten minderjährigen Kinder. Ihre volljährigen Kinder, solange sie mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben. Vorausgesetzt, sie sind nicht verheiratet und haben keine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet.
- Auch ohne häusliche Gemeinschaft bleiben Ihre unverheirateten volljährigen Kinder unter bestimmten Voraussetzungen mitversichert, z.B.:
- solange sie sich in der Schul- oder beruflichen Ausbildung befinden. Dazu gehören Lehre, Studium, Referendarzeit, Bachelor- und Masterstudiengang.
- wenn sie nach der Schule befristete soziale Dienste leisten, an einem Work & Travel-Programm teilnehmen oder als Au-pair ins Ausland gehen.
- Ihre Eltern und Großeltern, solange sie mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben. Wenn sie im unmittelbaren Anschluss daran in ein Pflegeheim ziehen, besteht der Versicherungsschutz weiter.
- Weitere Angehörige, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben, auch bei Pflegebedürftigkeit und Deliktunfähigkeit.
Eine Privat-Haftpflichtversicherung bietet einen umfassenden Schutz vor finanziellen Folgen, die durch Schäden an Dritten (vertragsfremde Personen) entstehen können. Aber es gibt auch einige Situationen und Schäden, die nicht von einer solchen Versicherung abgedeckt sind.
Insbesondere deckt die private Haftpflichtversicherung nicht die Schäden an Eigentum oder Personen ab, die vorsätzlich verursacht wurden. Unfälle und Schäden, die in voller Absicht verursacht wurden, sind vom Leistungsumfang ausgenommen. Auch die Eigenschäden sind nicht abgedeckt. Wenn Sie beispielsweise Ihre eigenen Sachen beschädigen, springt die private Haftpflichtversicherung nicht ein, da sie auf die Deckung von Ansprüchen Dritter ausgerichtet ist.
Des Weiteren sind Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs verursacht wurden, nicht versichert. Dafür ist eine gesonderte Kfz-Haftpflichtversicherung notwendig.
Schäden, die im Rahmen einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit verursacht wurden, sind im Allgemeinen nicht über die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt. Über unsere Privathaftpflicht Classic PLUS sind einige nebenberufliche Tätigkeiten, zum Beispiel als Alltsgshelfer bis zu einem Jahresumsatz von 22.000 Euro abgesichert.
Für andere freiberufliche Tätigkeiten oder o.g. nebenberufliche Tätigkeiten über 22.000 Euro Jahresumsatz gibt es speziellen Versicherungsschutz über eine Berufs- oder Betriebshaftplichtversicherung.
Die private Haftpflichtversicherung kann in der Regel als Sonderausgabe steuerlich geltend gemacht werden. Die Höhe des absetzbaren Betrags hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise Ihrem persönlichen Steuersatz und ob Sie weitere Versicherungen absetzen.
Der Beitrag ergibt sich bei Angabe folgender Merkmale im Tarifrechner: Versicherungsnehmer im öffentlichen Dienst beschäftigt; Privathaftpflichtversicherung für Singles im Classic-Tarif; Ohne Selbstbeteiligung; Geboren am 03.08.1970; Keine Haftpflichtschäden in den letzten 5 Jahren; Wohnort: Wallen (PLZ 25788); Laufzeit: 1 Jahr; Zahlweise: jährlich